Karin Holste-Flinspach Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte
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1 Bibliotheksdienst 2014; 48(8-9): Karin Holste-Flinspach Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte Zusammenfassung: Im Jahr 2014 werden sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Hessen Beschäftigten im Bereich Archiv-Bibliothek-Dokumentation Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf den Abschluss als Geprüfter Fachwirt für (Medien- und) Informationsdienste angeboten und bereits seit 2011 sind die ersten Fachwirte in unserem Berufsumfeld auf dem Arbeitsmarkt. Somit besteht für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste eine inzwischen auch in der Berufsöffentlichkeit anerkannte Möglichkeit, berufsbegleitend und ohne Hochschulzugangsberechtigung einen qualifizierten Weiterbildungsabschluss zu erwerben. Schüsselwörter: Fachwirt für Informationsdienste, Fachwirt für Medien- und Informationsdienste, Fachwirtweiterbildung Vocational education for library employees in the field of business administration Abstract: In 2014 again vocational training preparing library employees for a qualification as business administrator for media and information services (Geprüfter Fachwirt für Medien- und Informationsdienste) in archives, libraries or in records management is offered both in North Rhine-Westphalia and Hesse. As early as 2011 the first business administrators in the library and records sector had entered the job market. Thus library and records assistants are offered a widely recognized qualification which can be earned part-time and without having a university entrance qualification. Keywords: business administrator for media and information services, vocational education DOI /bd Karin Holste-Flinspach: k.holsteflinspach@yahoo.de
2 664 Karin Holste-Flinspach Das Fortbildungsangebot zum Fachwirt für (Medien- und) Informationsdienste ist im Jahr 2014 in der Berufsöffentlichkeit angekommen. Nach dem Ablegen der Prüfungen der Teilnehmer des zweiten hessischen Vorbereitungslehrgangs für die Fachwirtprüfung und damit der Erhöhung der Anzahl der geprüften Fachwirte auf fast 30, einem in Nordrhein-Westfalen laufenden Fachwirtlehrgang sowie geplanten weiteren Fachwirtangeboten in beiden Ländern ist es Zeit für einen Zwischenbericht. Tab. 1: Chronologie der Weiterbildungsangebote für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (der Fachrichtung Bibliothek) Deutscher Industrie- und Handelskammertag/verdi: Empfehlung einer Fortbildungsmöglichkeit für Angestellte in Bibliotheken, Archiven und Dokumentationsstellen zum Geprüften Fachwirt für Informationsdienste 2006 Fachhochschule Potsdam Fernstudienangebot Bibliothek Fachwirtlehrgang Hessen 2010 Prüfungsordnung Bundesverwaltung Fachwirtprüfungen bundesweit in Hessen Fachwirtlehrgang Hessen 2012 Berufsbegleitendes Teilzeitstudienangebot Bachelor Hochschule Hannover (als Pilotprojekt auch für Fa. M.Is ohne Hochschulzugangsberechtigung) Fachwirtlehrgang in Nordrhein-Westfalen 2014 ff. 3. Fachwirtlehrgang in Hessen 2015 ff. 2. Fachwirtlehrgang in Nordrhein-Westfalen Kurz zurückgeblickt: Schon wenige Jahre nach Einführung des Fachangestelltenberufes wurde nicht nur gewerkschaftsseitig die Notwendigkeit aufstiegsorientierter anerkannter Qualifizierungsangebote für Angehörige der mittleren beruflichen Ebene in Bibliotheken und eine Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes in Bezug auf die berufliche Fortbildung gefordert. Berufstätigen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich parallel zur Berufsausübung unter Beibehaltung des derzeitigen Arbeitsplatzes und damit auch des Arbeitseinkommens weiter zu qualifizieren. Die Historie des eigentlichen Fachwirtfortbildungsangebotes reicht über ein Jahrzehnt bis ins Jahr 2003 zurück, zu den ersten Ansätzen zur Einführung eines fachbezogenen Weiterqualifizierungsangebotes im Bereich Archiv-Bibliothek-Dokumentation. Nach der zwei Jahre später folgenden Empfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und von verdi wurden durch verschiedene zuständige Stellen die Voraussetzungen für den Erlass von Prüfungsordnungen geschaffen. Fast zeitgleich wurde an der Fachhochschule
3 Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte 665 Potsdam eine Fernweiterbildung für Bibliothekswesen1 für (überwiegend) die gleiche Zielgruppe eingerichtet. Fachwirt-Prüfungsordnungen erließen die Handelskammer Hamburg und die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern für den Bereich der Privatwirtschaft ohne bis dato entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten. Die öffentliche Hand erarbeitete bei der Bundesverwaltung und in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Fachwirt- Fortbildungsangebote. Das niedersächsische Modell kam allerdings zugunsten des 2012 eingeführten Studienangebotes an der Fachhochschule Hannover auch für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste ohne Hochschulzugangsberechtigung nicht zur Durchführung. Realisiert wurde die erste Fachwirtfortbildung 2009 in Hessen mit Einrichtung eines vorbereitenden Lehrgangs. Drei Jahre behielt das hessische Fachwirt- Angebot sein Alleinstellungsmerkmal, bis im Jahr 2012 Nordrhein-Westfalen einen Fachwirtlehrgang einrichtete. Die Bundesverwaltung erließ 2010 ihre fachrichtungsübergreifende Prüfungsordnung für die Fortbildung und anschließend wurde das Curriculum fertiggestellt, ein Lehrgang jedoch bisher nicht eingerichtet. Im Gegensatz zu den Fachwirtangeboten der Bundesländer soll es sich hier um eine für Außenstehende weitestgehend geschlossene Fortbildungsmaßnahme für Bundesbedienstete mit Entsendung durch die Dienststellen und daraus folgend mit Kostenübernahme und Freistellung handeln. Zurück zu den hessischen Lehrgängen: Nachdem Ende 2007 der hessische Berufsbildungsausschuss die Prüfungsordnung2 ohne Gegenstimmen billigte, erfolgte wenige Monate später die Inkraftsetzung des Curriculums3 und vor fünf Jahren die Einrichtung des ersten berufsbegleitenden Fachwirtlehrgangs beim Verwaltungsseminar Frankfurt am Main, geregelt nach 54 des Berufsbildungsgesetzes.4 1 Für das Archivwesen besteht diese Möglichkeit schon länger. 2 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Informationsdienste vom 16. Januar 2008 (StAnz. S. 366), zuletzt geändert am 3. August 2009 (StAnz. S. 1758). 3 Lehr- und Stoffplan für den Fortbildungslehrgang. In: Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 20. Oktober 2008, Nr. 43, S Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach 54 des BBiG zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste vom 20. November In: Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) vom 22. Februar 2010, S
4 666 Karin Holste-Flinspach Formal orientierten sich die hessischen Verordnungen an denjenigen für die Verwaltungsfachwirte in Hessen, inhaltlich am Entwurf von verdi und DIHK, jedoch davon abweichend mit einem stärkeren Fachbezug sowie einem anderen Fächerzuschnitt. Als Herausforderung erwies sich bei der Realisierung des Pilotprojektes in Hessen vorrangig die Suche nach qualifizierten nebenamtlichen Dozenten, die diesen Einsatz auch mit ihrem Hauptberuf vereinbaren konnten. Ansonsten bot von Anfang an das Verwaltungsseminar Frankfurt räumlich exzellente Rahmenbedingungen, eine gute Verkehrsanbindung und die nicht gering zu schätzende Erfahrung mit Fortbildungsangeboten aller Art für hauptsächlich im öffentlichen Dienst Beschäftigte und eine diesbezügliche Wertschätzung bei den Kommunen und Landeseinrichtungen in Hessen. Die Initiative zur Teilnahme an der Weiterbildung ergriffen zumeist die Beschäftigten. Dabei waren die vorwiegenden Beweggründe die Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Angestrebt wird die Übernahme verantwortungsvollerer Aufgaben und im Zuge dessen natürlich auch eine bessere Vergütung. Für die weiterbildungswilligen Interessenten und dies gilt unabhängig davon, ob ein berufsbegleitendes Studium oder eine Fachwirtweiterbildung angestrebt wird sind vor einer Teilnahme Finanzierung und zeitliche Aspekte zu klären. Im Idealfall erfolgt die Übernahme der Lehrgangsgebühren sowie der Fahrtkosten gänzlich oder zumindest in Teilen durch den Arbeitgeber, im ungünstigsten Fall werden und wurden auch bei den hessischen Lehrgängen die Kosten vollständig privat getragen. Sowohl Gewerkschaften als auch der Berufsverband Bibliothek und Information fordern hier von den Arbeitgebern die Schaffung arbeitnehmerfreundlicher finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen für die Fachwirtfortbildung und Wahrnehmung von Fernstudienangeboten. Realistischerweise ist aber in Zeiten knapper Kassen bei den öffentlichen Arbeitgebern eine durchgängig positive Entwicklung eher unwahrscheinlich zumindest kann unabhängig davon die Lehrgangsteilnahme durch Zuschüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ( Meister-BAföG ) gefördert werden. Noch schwieriger kann sich für die Teilnehmer die Wahrnehmung der Termine vor Ort, der Präsenzphasen, erweisen. Sofern der Arbeitgeber keine bezahlte Freistellung für den Lehrgangsbesuch ermöglicht und auch eine Umschichtung der Arbeitszeiten nicht umgesetzt werden kann, bleibt nur die (zeitlich befristete) Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Dies kann bei der eventuell zusätzlichen Eigenfinanzierung zu einer hohen monetären Belastung führen und lässt ggf. Interessenten vor einer Realisierung zurückschrecken.
5 Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte 667 Darüber hinaus ist ein hohes zeitliches Engagement über mehrere Jahre unerlässlich, welches nicht nur mit der beruflichen Arbeitsbelastung, sondern auch mit der persönlichen Lebenssituation in Einklang zu bringen sein muss. Um den Teilnehmern der hessischen Vorbereitungslehrgänge die Kursteilnahme möglichst ressourcenschonend zu ermöglichen, wurden die Präsenztage in Frankfurt auf die Freitage außerhalb der hessischen Schulferien und einige Samstage gelegt. In punkto Freistellung und Kostenübernahme waren bei den Teilnehmern von Komplettfinanzierung und Freistellung über diverse Zwischenlösungen bis hin zu weder finanzieller noch zeitlicher Unterstützung durch die Dienststellen alle Varianten vertreten. Tab. 2: Einige Daten zum hessischen Angebot. 1. Lehrgang 2. Lehrgang Summe/Anteil in % Teilnehmerzahl Frauenquote 85 % 69 % 77 % Öffentliche Bibliothek 21 % 69 % 45 % Bibliotheksanteil insgesamt Arbeitgeber Privatwirtschaft 93 % 100 % 96,5 % 7,1 % 15,4 % 11,3 % Herkunft Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz Hessen, Baden-Württemberg Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz Deutlich wird dabei unter anderem, dass fast alle Teilnehmer aus Bibliotheken in Trägerschaft des öffentlichen Dienstes kamen. Auf die Angabe eines statistischen Altersdurchschnitts wurde aufgrund der großen Spannbreite verzichtet, in der Mehrzahl entschieden sich die Teilnehmer nach fünf bis zehn Berufsjahren zur Fachwirtfortbildung. Im Laufe der rund zweieinhalbjährigen hessischen Lehrgänge wurden zunächst eher handlungsfeldübergreifende Inhalte wie Recht, Organisation oder Personalwirtschaft mit Bezügen zur Arbeitssituation in Bibliotheken, Archiven und Dokumentationsstellen vermittelt. Nach der ersten Teilprüfung in diesen Fachbereichen folgte der mehr fachspezifische Kursteil unter den Überschriften Informationsprozesse und Informationssysteme, Berufsspezifisches Recht, Archivieren, Erhalten, Sichern und Vermitteln von Informationen und Dokumen-
6 668 Karin Holste-Flinspach ten. Nach den Klausuren in diesen Fächern folgte zum Abschluss des Lehrgangs das Verfassen der Projektarbeit. Exemplarisch ausgewählte Prüfungsthemen aus dem Sektor der Öffentlichen Bibliotheken umfassten hier u. a. Schulbibliothekscurriculum, Kommunikation und Besprechungskultur in einer kleineren Öffentlichen Bibliothek, aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich gab es ein großes Themenfeld von Informationskompetenz bis zum HeBIS-Profildienst. Den endgültigen Abschluss der Fachwirt-Prüfung stellten die Präsentationen der Projektarbeiten vor dem Prüfungsausschuss und ein anschließendes Fachgespräch dar. Akzeptanz des Fachwirtabschlusses Begleitet wurde das Bemühen um die Einführung der Fachwirtfortbildung anfänglich von einer strikt ablehnenden Haltung im Bibliotheks- und Archivbereich, auch und vor allem durch die Berufsverbände. Die negativen Stellungnahmen der berufsverbandlichen Fachöffentlichkeit gegenüber dem Fachwirt gründeten auf einer befürchteten Verdrängungssituation hinsichtlich der Absolventen der entsprechenden Diplom- und Bachelor- Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt sowie der Sorge einer möglichen Abwertung der dualen Berufsausbildung durch eine in den Ursprungsentwürfen enthaltenen Öffnung für Seiteneinsteiger. Generell sehr kritisch gesehen wurden zudem die im verdi/dihk-vorschlag zur Vermittlung vorgesehenen Inhalte als auch die Dominanz fachübergreifender Inhalte. Erst spät auch beeinflusst durch die gegenüber dem ursprünglichen verdi/ DIHK-Entwurf positiv gesehenen Entwicklungen zeichnete sich hier ein Wandel zu einer eher neutralen Sichtweise bzw. seitens des BIB zu einer Befürwortung ab. Letzterer publizierte, basierend auf einer Expertenanhörung, im März 2013 ein Positionspapier5, in dem neben den berufsbegleitenden bzw. Fernstudiengängen an den Hochschulen auch die Fachwirtfortbildung als Aufstiegsfortbildung ohne wissenschaftliche Hochschulausbildung uneingeschränkt unterstützt wird. Zu der ursprünglich inhaltlich-negativen Bewertung durch die Berufsverbände kam und kommt die unklare tarifliche Ausgangssituation für Beschäftigte im öffentlichen Dienst hinzu. Wenngleich Öffnungsklauseln für Beschäftigte ohne formalen Abschluss, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer 5 Vgl.
7 Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte 669 Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, zur diesbezüglichen Eingruppierung und Vergütung bestehen, gehört die Klärung der tariflichen Eingruppierung im TVöD und damit letztlich auch die Frage nach der finanziellen Wertigkeit der Fachwirtabschlüsse im öffentlichen Dienst zu den vorrangig zu klärenden Problemen. Denn folgerichtig kann der Zweck berufsbegleitender Fortbildungen wie die der Fachwirtfortbildung nur die Höherqualifizierung sein, in den niedersächsischen Entwürfen war zudem die entsprechende beamtenrechtliche Anerkennung als Aufstiegslehrgang vorgesehen. Die geringen hessischen Absolventenzahlen und deren berufliche Entwicklung lassen keine belastbare Prognose über Berufsperspektiven im Allgemeinen und über die Entsprechung der Fachwirtkenntnisse im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu. Immerhin scheint allmählich in den Arbeitsmarkt eine gewisse Bewegung gekommen zu sein, wie auch erste Stellenangebote für Fachwirte für Sach- und Organisationsaufgaben auf mittlerer Ebene zeigen. Inzwischen und das ist neu stellt sich arbeitgeberseitig auch für Bibliotheken die Fachkräftesicherung als neue Herausforderung und bei der Nachwuchsgewinnung setzt dies auch perspektivische Fortbildungsmöglichkeiten voraus. Fachwirtfortbildung in Nordrhein-Westfalen und Hessen Aktuell stehen sich Fachwirtangebote in Nordrhein-Westfalen und Hessen6 gegenüber: Zunächst zu den Gemeinsamkeiten: Beide Lehrgänge sind berufsbegleitend angelegt, beide wenden sich an Personen, die keine weitere Vollzeitausbildung anstreben oder realisieren können, und beide stehen Teilnehmern aus allen Bundesländern offen. Als Weiterbildungsmaßnahmen mit hohem Praxisbezug bauen sie auf beruflichen Erfahrungen und beruflichem Basiswissen (weitestgehend auf den Ausbildungsinhalten der Fa. M.Is) auf sowie auf der Anwendung und Vertiefung der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit in der praktischen Tätigkeit nach 6 Vgl. dazu auch: Synopse der wichtigsten Punkte aus den Prüfungsordnungen aus Hessen, des Bundes und der DIHK-Empfehlungen. In: Zick, Wiltraut; Holste-Flinspach, Karin: Fortbildungsund Aufstiegsmöglichkeiten für Fa. M.Is: ein aktueller Überblick/Fachwirt versus Fachhochschule. In: BuB Forum Bibliothek und Information 62 (2010) H. 7/8, S
8 670 Karin Holste-Flinspach der Prüfung in einem Archiv, einer Bibliothek bzw. Informations- und Dokumentationseinrichtung. Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfungsteilnahme sind daher außer einer regelmäßigen Lehrgangsteilnahme im Regelfall die Berufsausbildung zum Fa. M.I und eine anschließende Berufstätigkeit vor Lehrgangsbeginn. In Bezug auf die geforderte berufliche Vorbildung ist die Einschränkung in Hessen am stärksten. Hier wird zwingend eine Fa. M.I-Erstausbildung gefordert, während Nordrhein-Westfalen die Lehrgangsteilnahme auch für Seiteneinsteiger nach fünfeinhalbjähriger Berufspraxis in Einrichtungen des Informationswesens mit Tätigkeiten nach dem Fa. M.I-Berufsbild öffnet. Sowohl an Rhein und Ruhr als auch in Frankfurt kann das Bemühen um die Einhaltung bibliothekswissenschaftlicher Qualitätsstandards, wie auch vom BIB gefordert, als gegeben vorausgesetzt werden. Tab. 3: Fachwirt-Lehrgänge in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Hessen Nordrhein-Westfalen Bezeichnung Fachwirt für Informationsdienste Fachwirt für Medien- und Informationsdienste Form berufsbegleitend berufsbegleitend Laufzeiten Lehrgang Lehrgang geplanter 3. Lehrgang Lehrgang geplanter 2. Lehrgang Veranstaltungsort Frankfurt am Main Essen, Köln Anbieter Hessischer Verwaltungsschulverband Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung der FHS Köln Veranstaltungsform 1 2 Präsenztage/Woche 1 Präsenztag/Woche, Blockveranstaltungen, E-Learning Anzahl der Teilnehmer Fachrichtungen 1. Lehrgang Lehrgang 13 Keine fachrichtungsspezifische Spezialisierung vorgesehen, bisher fast ausschl. Teilnehmer aus Bibliotheken 1. Lehrgang 11 Für alle Fachrichtungen: Fachrichtungsspezifische bei Wahlpflichtsegmenten, Projekten, praktische Prüfung
9 Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte 671 Fächer Lern- und Arbeitsmethodik, Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern, Organisation, Informationsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Personalwirtschaft, Führung und Kommunikation, Informationsprozesse und Informationssystem, Berufsspezifisches Recht, Archivieren, Erhalten, Sichern und Vermitteln von Informationen und Dokumenten Lern- und Arbeitsmethodik, Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens, Recht im beruflichen Kontext, Organisation, Management in Einrichtungen des Informationswesens, Produkte und Dienstleistungen in Einrichtungen des Informationswesens, Informations- und Benutzungsdienste, Methodische und redaktionelle Bearbeitung komplexer berufspraktischer Themen Stundenanzahl Kosten 4992 Euro für Mitglieder des Verwaltungsschulverbandes, sonst 6240 Euro 7800 Euro Zulassungsvoraussetzungen Fa. M.I oder andere einschlägige berufliche Erstausbildung mit Berufserfahrung (in Abhängigkeit von der beruflichen Abschlussnote bis zu 2 Jahren) Fa. M.I mit Berufserfahrung und mind. 1-jähriger Berufserfahrung oder 5,5 Jahre Tätigkeiten nach Fa. M.I-Berufsbild Schriftliche Prüfungen 1. VWL, BWL, Recht und Steuern 2. Organisation, Informationsmanagement, Rechnungswesen und Controlling 3. Personalwirtschaft, Führung und Kommunikation 4. Informationsprozesse und Informationssysteme, Berufsspezifisches Recht 5. Archivieren, Erhalten, Sichern, Vermitteln von Informationen und Dokumenten 1. Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens 2. Recht im beruflichen Kontext 3. Organisation, Management und Einrichtungen des Informationswesens 4. Produkte und Dienstleistungen in Einrichtungen des Informationswesens 5. Informations- und Benutzungsdienste Hausarbeit; Mündlichpraktische Prüfung Projektarbeit zu einem praxisbezogenen Thema, Präsentation und Erörterung der Arbeit/Fachgespräch Hausarbeit, Mündlich-praktische Prüfung
10 672 Karin Holste-Flinspach Darüber hinaus sind die zwei derzeit realisierten Fachwirtangebote weder deckungsgleich in Bezug auf die vermittelten Inhalte7 noch auf die deutlich unterschiedlichen Zeitansätze und auch nicht in Bezug auf den fachrichtungsbezogenen oder -übergreifenden Ansatz. Um mit Letzterem zu beginnen, ist ein wesentlicher Unterschied sicherlich die zeitliche Differenz des hessischen und nordrhein-westfälischen Angebotes mit einem deutlich höheren Stundenkontingent an Rhein und Ruhr. So umfasst der Lehrgang in Nordrhein-Westfalen Unterrichtsstunden, der in Hessen 640. Auch führt Nordrhein-Westfalen das in der Berufsausbildung (der Fa. M.Is) begonnene fachrichtungsübergreifende Angebot fort; Hessen schließt dies zwar nicht aus, nimmt aber faktisch eine Spezialisierung vor. Die in Nordrhein-Westfalen gewählte Offenheit für alle fünf Fa. M.I-Fachrichtungen mit der fachrichtungsübergreifend angelegten Fortbildung bereitet die Teilnehmer aus Bibliotheken, Archiv und IuD auf die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Medien- und Informationsdienste vor. Deutlich wird hier auch durch die Namensgebung die deutliche Verbindung zur Abschlussbenennung der dualen Berufsausbildung Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Die hessische Fachwirtvariante endet mit der Prüfung zum Fachwirt für Informationsdienste. Der derzeitige Stand ist also gekennzeichnet durch zwei Lehrgänge mit Differenzen in Namensgebung, Umfang und Zulassungsvoraussetzungen, zu denen sich mit dem mittelfristig zu erwartenden Lehrgang der Bundesverwaltung ein drittes Angebot8 hinzu gesellen wird. Mittelfristig wäre es mit Sicherheit im Interesse sowohl der Teilnehmer als auch der Arbeitgeber eine Vergleichbarkeit bei der Fortbildung zum Fachwirt für (Medien- und) Informationsdienste herbeizuführen eine Forderung, die seit 2010 von den zuständigen Stellen für die Fa. M.I-Ausbildung erhoben wird und 2013 auch von Berufsverbandsseite aufgenommen wurde. Für eine bundesweit gültige Lösung würden nach 53 Berufsbildungsgesetz im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Prüfungsregelungen erlassen, die dann Bezeichnungen, Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung normieren würden. Da eine solche Rechtsverordnung nicht besteht, werden beide Lehrgänge nach 54 Berufsbildungsgesetz durch Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen der Bundesländer organisiert. 7 Wobei die Inhalte, zumindest ausgehend von den Curricula, sehr ähnlich sind. 8 Das Angebot der Bundesverwaltung ist überwiegend vergleichbar mit dem nordrhein-westfälischen Angebot (Fokus hier auf Bibliotheken und Archiven).
11 Fachwirtfortbildung für Bibliotheksbeschäftigte 673 Erfahrungen mit den nach wie vor unterschiedlichen Regelungen bei der weitaus mehr verbreiteten Verwaltungsfachwirt-Weiterbildung mit ihren viel höheren Absolventenzahlen lassen in Bezug auf die Realisierung jedoch Skepsis angebracht erscheinen. Aber auch wenn es in naher Zukunft keine deutschlandweit einheitliche Fachwirtfortbildung geben wird, so haben weiterbildungswillige Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste mit den bestehenden Angeboten dennoch neben der Möglichkeit, in Hannover oder Potsdam ein berufsbegleitendes Bachelorstudium bzw. eine Fernweiterbildung zu beginnen, auch die Chance, einen Fachwirtabschluss zu erlangen und sich damit weiterzuqualifizieren. Ganz aktuell zeigt auch die Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungen vom 26. März 2014 bei den 65 nach Berufsbildungsgesetz geregelten Fortbildungsverordnungen bei der Ausweisung der Abschlüsse in Bezug auf das Niveau im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen, dass Fachwirte hier dem Niveau 6 zugeordnet werden, ebenso wie Bachelorabsolventen.9 Karin Holste-Flinspach c/o Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt/Main Tel.: k.holsteflinspach@yahoo.de 9 Vgl. BGBl. I 2014, S. 274 ff.: Der Bibliotheksfachwirt taucht hier, da Regelung nach 54, zwar nicht auf, aber vergleichbar wäre die Medien-Fortbildung in Artikel 11. Und last but not least ist die duale Ausbildung zum Fa. M.I dem Niveau 4 zugeordnet.
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