Kontakt- und Beratungsstelle für Mittagsbetreuungen. Tel. 089/ : Di Tel. 089/ : Uhr.

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1 Inhaltsverzeichnis KKT-Fachtag 2 Pädagogische Standards in Elterninitiativen 4 Beschwerdemanagement 10 Keine Angst vor Aufsichtspflicht 16 Kinder sich bewegen lassen Filmhinweis 21 Arbeitskreis Münchner EKIs gegründet 23 Informationen: Zuschusswesen, BayKiBiG, Personal, In eigener Sache, Interessantes für alle Initiativen 28 Mittagsbetreuungen 39 Fortbildungen 48 Redaktionsschluss: Kontakt- und Beratungsstelle für Elterninitiativen Kontakt- und Beratungsstelle für Mittagsbetreuungen Tel. 089/ Fax 089/ Di Fr Uhr Di Uhr info@kkt-muenchen.de Personalverwaltung: R. Brasche, Tel Di - Fr Uhr rosemarie.brasche@kkt-muenchen.de Tel. 089/ : Di, Do Di Tel. 089/ : Mi mittagsbetreuung@kktmuenchen.de Fax 089/ Uhr Uhr Uhr S. Niczkowiak, Tel Di - Fr Uhr susanne.niczkowiak@kkt-muenchen.de J. Martin, Tel Di, Mi, Do Uhr josefine.martin@kkt-muenchen.de Personalverwaltung : Jo Morgan Tel Di, Do Uhr jo.morgan@kkt-muenchen.de KKT Kleinkindertagesstätten e.v. Landwehrstraße München Die Kontakt- und Beratungsstelle wird von der Stadt München bezuschusst

2 Liebe Eltern, liebe MitarbeiterInnen in den Initiativen, Gemeinsam groß werden, gemeinsam stark werden, das ist das Motto unseres diesjährigen Fachtags. Wir berichten darüber auf den nächsten Seiten. Dieses Motto könnte aber auch ein schöner Leitsatz für Elterninitiativen sein denn wenn nicht hier wo sonst lernen Kinder so intensiv voneinander (und auch von den Erwachsenen...)? In diesem Heft finden sich Beiträge über die Aktivitäten des neu gegründeten Arbeitskreises Münchner Eltern-Kind-Initiativen und eine erste Erfolgsmeldung. Wir geben Anregungen für gute pädagogische Standards in Elterninitiativen und die Einführung eines Beschwerdemanagements. Aufsichtspflicht ist ein immer wieder heikles Thema, unser Beitrag möchte Euch unterstützen, gelassen und differenziert damit umzugehen: Kindern vertrauen und Kindern etwas zutrauen ist ein wichtiger Leitsatz in der Pädagogik, und danach sollte sich auch Aufsichtspflicht richten ein Film der Unfallkassen unterstützt diesen Ansatz ganz wesentlich. Im Informationsteil finden sich wie immer wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen einer Elterninitiative, Tipps zu Fortbildungen, Veranstaltungen sowie unsere Extra-Seiten für die Mittagsbetreuungen. Viel Spass beim Lesen! Euer KKT-Team KKT-Info

3 KKT Fachtag für Elterninitiativen Gemeinsam groß werden gemeinsam stark werden Die Gruppe als pädagogisches Prinzip 15. Mai 2014 im Kulturhaus Milbertshofen Da viele Kinder einen großen Teil ihres Alltags in der Kita verbringen, rücken tragfähige pädagogische Konzepte, gut ausgebildetes Personal und bestmögliche individuelle Förderung immer stärker in den Fokus. Über die Chancen, die die Kindergruppe selbst für die kindliche Entwicklung bietet, wird wenig diskutiert. Neben dem starken Bemühen, Kinder mit Kursen und Angeboten zu versorgen, gerät aus dem Blick, wie sehr das selbständig organisierte Spiel oder das Aushandeln von Interessen die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder unterstützen. Der Fachtag richtet sein Augenmerk auf die Potentiale der Kindergruppe und möchte zeigen, wie Kinder durch das Erproben von Rollen und die Übernahme von Verantwortung gestärkt und gefördert werden. Es bedarf Rahmenbedingungen, die Gruppenentwicklung begünstigen. Gefragt ist eine pädagogische Haltung, die die Gruppe als pädagogisches Prinzip versteht. Das Programm: 9.00 Uhr Begrüßung und Grußworte Dr. Susanne Herrmann, Stadt München 9.30 Uhr Wozu Kindergruppen fähig sind Münchner Elterninitiativen eröffnen Räume Ein Filmbeitrag von Dipl.Soz.Päd. Matthias Grüneisl Uhr Gemeinsam geht es (meistens) besser - die Potentiale der Kindergruppe Prof. Dr. Rainer Strätz, Leiter des Sozialpädagog. Instituts NRW der FH Köln 2 KKT-Info 1-14

4 11.30 Uhr Gruppenleben partizipativ gestalten Dr. Erika Kazemi-Veisari, Diplom-Pädagogin, Referentin und Autorin Uhr Mittagspause Uhr Workshops Uhr Plenum und Abschluss Die Workshops: 1 Miteinander wachsen, (voneinander) lernen und aufeinander achten - Altersmischung in der Kita gestalten Elisabeth Erndt-Doll, Dipl.Soz.Päd., zertifiz. Fortbildnerin 2 Partizipation: Kinder als Gestalter - Erzieher als Begleiter Claudia Franz, Erzieherin, Leitung Kindergarten im Hof 3 Piraten ärgern Prinzessinnen petzen? Mädchen und Jungen in Gruppen Ines Pfalzgraf, Erzieherin, Supervisorin, Coach 4 autonom solidarisch - kompetent Wie Kinder durch den Situationsansatz demokratische Werte erlernen. Petra Novi, Erzieherin, Philosophin 5 Ich - Du - Wir: Das Potenzial der Gruppe stärken Gruppendynamik in Kindergruppen Ulrike Mayer, Erzieherin, Kunsttherapeutin 6 Wann greife ich ein und wann gewähre ich Freiraum? Mein professionelles Selbstverständnis im Umgang mit Kindergruppen. Angelika Geist, Dipl.Soz.Päd., Supervisorin Die Einladung zum Fachtag liegt diesem Heft bei sie ist auch auf unserer Homepage zu finden (online-anmeldung). Eingeladen sind MitarbeiterInnen und interessierte Eltern! Wir freuen uns auf Euch! KKT-Info

5 Pädagogische Standards in Elterninitiativen: Zukunftsfähigkeit gestalten! Elterninitiativen sind etwas Besonderes und unterscheiden sich ihrer Organisations- und Trägerform nach grundlegend von anderen Kindertagesstätten. Engagement, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, ein enges soziale Netzwerk und flache Hierarchien sind Assoziationen, die Elterninitiativen hervorrufen - mit ihren positiven und herausfordernden Seiten. Auch die pädagogische Arbeit in Elterninitiativen steht unter speziellen Rahmenbedingungen. Im Idealfall bietet sie ein anspruchsvolles, abwechslungsreiches und kreatives Tätigkeitsfeld mit großen Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten. Prägend ist hier sicherlich die besondere Konstellation zwischen Personal und Eltern: die Eltern treten als Arbeitgeber, als Eltern ihrer betreuten Kinder und als Mitgestalter von pädagogischen und organisatorischen Themen in Erscheinung. Als PädagogIn kommt man den Kindern und ihren Eltern sehr nah, erlebt sie in den verschiedensten Situationen und Gefühlslagen. Gemeinsam diskutiert man über die Qualität von Vorschule ebenso wie über das richtige Essen, organisiert die Fahrt zum Bauernhof, berät sich im Elterngespräch über das Befinden eines Kindes. Nicht selten entsteht Vertrautheit und auch Freundschaft. All dies macht den Charme von Elterninitiativen und eines Arbeitsplatzes hier aus. Hier haben auch Konflikte und Meinungsverschiedenheiten ihren Platz, solange sich alle Beteiligten konstruktiv verhalten und an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. 4 KKT-Info 1-14

6 In jeder Elterninitiative gibt es aber auch Zeiten, in denen das enge Miteinander schwierig ist. So wünscht sich manch einer bei zu häufigen Vorstandswechseln, unmotivierten Eltern oder scheinbar unlösbaren Unstimmigkeiten im Team oder in der Elternschaft stärkere Hierarchien und Regeln. In solchen Situationen sind eine professionelle Haltung und das Vertrauen auf die eigenen Kompetenzen gefragt. Je klarer man als Pädagoge formulieren kann, was die Qualität der eigenen Arbeit ausmacht, desto stärker steht man hinter dem eigenen Tun und desto weniger angreifbar ist man. Es ist also durchaus sinnvoll, sich mit Standards zu befassen, die eine hochwertige pädagogische Arbeit in Elterninitiativen ausmacht. Aus unserer Sicht gehören dazu folgende Aspekte: a) Die pädagogische Fachlichkeit PädagogInnen arbeiten in einem gleichermaßen anspruchs- wie verantwortungsvollen Beruf: Sie sind für das Wohlergehen und die Entwicklung jedes ihnen anvertrauten Kindes zuständig, begleiten die Freude über ein gemaltes Bild ebenso wie den Wutanfall aus Übermüdung. Dazu kommt die Arbeit mit den Eltern und die Kooperation mit den KollegInnen. Pädagogisches Fachwissen, professionelle Distanz sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind notwendige Handwerkszeuge in diesem Arbeitsfeld: Die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Sie ist die Grundlage, um eigenes Handeln hinterfragen, begründen und gegebenenfalls auch korrigieren zu können. Regelmäßige Teamsitzungen. Sie bieten einen festen Termin für den Austausch über die Kinder, die Vorfälle im Alltag und geplante Projekte. Darüber hinaus können Unstimmigkeiten und Konflikte mit Kindern, Eltern oder untereinander angesprochen werden. Externe Supervision. Jedes Team sollte regelmäßig Supervision haben nicht nur in Konfliktfällen! Es ist wichtig, die eigene Arbeit, die Kooperation im Team oder spezielle Fragen mit einer außenstehenden Person zu reflektieren. KKT-Info

7 (Beim KKT kann eine Liste mit SupervisorInnen angefordert werden). Fachberatung in Anspruch nehmen. Kommt man intern mit einer Situation nicht weiter, ist es professioneller sich an Fachberatungsstellen zu wenden, in denen Experten sitzen, als alles alleine lösen zu wollen. (Der KKT bietet Fachberatung an). Fachliteratur. Psychologie und Pädagogik sind keine statischen Fachgebiete, sondern entwickeln sich durch neue Erkenntnisse und Konzepte ständig weiter. Als PädagogIn sollte man auf dem Laufenden bleiben und sich in Fachzeitschriften und Fachliteratur darüber informieren (In der (Präsenz-)Bibliothek im KKT stehen neueste Werke der Fachliteratur und Fachzeitschriften zu allen aktuellen pädagogischen Themen bereit: Öffnungszeiten Di - Fr Uhr, Di Uhr). Fortbildungen. Auch hier kann man sich über aktuelle Ansätze informieren und bekommt neue Anregungen für die eigene Arbeit, hier kann zudem ein fruchtbarer Austausch mit anderen PädagogInnen stattfinden. Fünf Tage im Jahr sollten jeder/m MitarbeiterIn dafür zur Verfügung stehen. (Auf der Internetseite finden sich Informationen zu Fortbildungen des KKT und anderer Anbieter) Vernetzung. Gerade in Elterninitiativen fehlt es oft an Kontakt mit anderen Einrichtungen und PädagogInnen. Ein Blick über den Tellerrand ist anregend und motivierend für die eigene Arbeit und biete die Möglichkeit, sich Rat und Unterstützung zu holen (Es gibt bereits einige Netzwerke von MitarbeiterInnen in Elterninitiativen: das Bezugspersonentreffen, das Treffen der HortmitarbeiterInnen, die Vernetzungstreffen in einzelnen Stadtteilen, das Treffen für Leiterinnen sowie für Mitarbeiterinnen in Einrichtungen mit Kindern unter 3).Termine sind auf unserer homepage zu finden.) Eine gute Möglichkeit ist auch der Besuch der Konsultations- Elterninitiativen, die vom KKT ins Leben gerufen wurden. 6 KKT-Info 1-14

8 b) Pädagogik Professionalität bedeutet, Schlüsselsituationen zu gestalten und die eigenen Handlungen begründen zu können. Wichtige Themen sind hier u.a.: Pädagogisches Konzept Jede qualitätsvolle, professionelle Kinderbetreuung beruht auf einer pädagogischen Idee, die in einem Konzept festgehalten ist. Das Konzept sollte jedoch nicht starr für immer feststehen, sondern sich weiterentwickeln können. Elterninitiativen bieten die Chance, Pädagogik gemeinsam mit Team und Elternschaft zu diskutieren. Raumkonzept Einhergehen mit der pädagogischen Idee sollte auch ein Konzept der Raumgestaltung und -nutzung. Zahlreiche Untersuchungen zeigen inzwischen, welch großen Einfluss Raum und Ausstattung auf die Entwicklung und das Aufwachsen von Kindern haben und wie zahlreich die pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten hier sind. Eingewöhnung Das pädagogische Team sollte eine klare gemeinsame Vorstellung davon haben, wie die Eingewöhnung der Kinder in der Einrichtung abläuft. Für Krippenkinder, aber auch im Kindergartenalter ist der Eintritt in die Kita eine große Herausforderung. Eine sorgfältige Eingewöhnung, mit ausreichend Zeit, Vertrauen zu den Betreuern aufzubauen und sich an die neue Umgebung zu gewöhnen, sind die Grundlage für die gesamte weitere Zeit dort. Wichtig ist hier auch, die Eltern mitzunehmen, auch sie müssen in einer Initiative erst eingewöhnt werden... Übergang zur Schule Auch dieser Neuanfang ist ein großer Schritt für die Kinder und sollte pädagogisch professionell vorbereitet und begleitet werden. Schulbesuche, Schule spielen, Ängste besprechen, ein Verabschiedungsritual KKT-Info

9 veranstalten und hierbei mit den Eltern zusammenzuarbeiten sind nur einige Stichpunkte dazu. Kinder brauchen Bewegung und frische Luft Nur wenige Einrichtungen haben das Glück einer eigenen großen Außenfläche. Kinder brauchen jedoch jede Menge Bewegung an der frischen Luft. Dies zu garantieren und zu organisieren und die Kinder dazu zu motivieren, gehört zu einer guten pädagogischen Arbeit dazu. Beobachtungsverfahren Die Beobachtung und Dokumentation der Kinderentwicklung sowie die Erhebung des Sprachstands durch die Bögen Sismik bzw. Seldak sind ab dem Kindergartenalter inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. In der Wahl des Verfahrens gibt es wenn auch kleine - Spielräume. Jede Einrichtung sollte sich bewusst für eine Methode entscheiden, die zu ihrer Pädagogik passt. Dabei ist das Einbeziehen der Kinder, wie es bei den Bildungs-, und Lerngeschichten geschieht, aus entwicklungspsychologischer Sicht sinnvoll. Da so eine Methode vor allem anfangs zeitintensiv ist, sind gute Absprachen im Team notwendig. Zu geeigneten Beobachtungsverfahren können Sie sich im KKT beraten lassen. 1-2 Elterngespräche im Jahr pro Kind durch PädagogInnen initiiert Auch der Austausch mit den Eltern über die Entwicklung ihres Kindes ist wichtig. Die PädagogInnen informieren die Eltern damit nicht nur, wie sich ihr Kind in der Kita fühlt und entwickelt und wie es mit anderen Kindern umgeht. Sie sind hier auch Ratgeber und Wegweiser. Je intensiver die Erziehungspartnerschaft von Eltern und PädagogInnen ist, desto größer ist die Kontinuität, die das Kind zwischen Kita und Zuhause erlebt. Nicht zuletzt machen PädagogInnen dadurch auch ihre Arbeit den Eltern gegenüber transparent und zeigen, was sie alles leisten. 8 KKT-Info 1-14

10 Kinderbeteiligung Elterninitiativen sind Orte der Mitgestaltung. Dies sollte aber nicht nur für Eltern und PädagogInnen gelten. Die Beteiligung der Kinder in den Angelegenheiten, die sie betreffen, ist ein Kinderrecht, das noch immer zu wenig Beachtung findet. Jedes Team sollte gemeinsam überlegen, wo Kinder in die Gestaltung ihres Alltags mit einbezogen werden können. Regelmäßige Kinderteams oder Kinderparlamente garantieren, dass jedes Kind zu Wort kommt und die Mitsprache einen geregelten Ablauf erhält. Natürlich ist dies nur sinnvoll, wenn die Erwachsenen die Äußerungen und Wünsche der Kinder ernst nehmen und, wenn möglich, umsetzen. Kinder erleben hier, dass ihre Meinung zählt und dass sie ernst genommen werden. Zudem erlernen sie Strategien der Kommunikation und Konfliktlösung, die sie ihr Leben lang prägen. Für alle diese pädagogischen Fragestellungen bietet der KKT Fachberatung für Teams und im Falle einer Konzeptionsberatung auch für Team- und Elterngruppen an! KKT-Info

11 Sicherung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen durch Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am ist die Auseinandersetzung mit dem Kinderschutz im SGB VIII sehr konkret geworden. Es wurden Regelungen getroffen, die den Schutz von Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe formulieren. Das Bundeskinderschutzgesetz nimmt die Träger von Einrichtungen in die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass eine Auseinandersetzung um Kinderrechte und Beschwerdeverfahren geführt wird und zwar fortlaufend. Als Elterninitiative müsst Ihr nachweisen, welche Verfahren Ihr zur Sicherung von Kinderrechten und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern eingesetzt habt. Dies ist in der Konzeption schriftlich festzuhalten und wird ggfs. weiterentwickelt. Auch die Betriebserlaubnis gemäß 45 Abs. 2 S.2 Nr. und Abs. 3 Nr. 1 macht dies zur Voraussetzung. Anregungen für den Prozess der Umsetzung Es genügt nicht, einige Standards der Kinderbeteiligung und der Beschwerdemöglichkeiten einfach schriftlich zu fixieren. Beteiligung von Kindern muss auch gelebt werden. Dazu sollte es in der Einrichtung einen Aushandlungsprozess geben - mit den Kindern, mit den Kolleginnen, mit den Eltern: Welche Rechte haben Kinder in unserer Einrichtung, welche sollten sie haben, haben wir diese in unserer Konzeption formuliert? Wo sollen Kinder gehört und beteiligt werden? Ein Schutzkonzept zu entwickeln erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligter. Wichtig ist dabei auch eine kritische Betrachtungsweise des Verhaltens jedes Einzelnen: Wie gehen 10 KKT-Info 1-14

12 wir mit Kritik untereinander um? Wie äußern wir diese? Wenn nicht, warum? Wenn ja, an welcher Stelle? Wie nehmen wir Kritik von Kindern auf? Welche Haltung muss entwickelt und eingenommen werden, um eine neue Recht- und Beteiligungskultur in unserer Einrichtung zu fördern und zu verwirklichen. Wie gelingt es uns, darin zum Vorbild zu werden? Schritt 1: Kinder werden über ihre Rechte informiert Im Team wird über die Kinderrechte diskutiert mit dem Ziel, sie für die Kinder anschaulich und verständlich zu präsentieren (für die Umsetzung werden verschiedenste Methoden überlegt). Gleichzeitig ist im Team zu reflektieren, welche Auswirkungen die Umsetzung der vereinbarten Kinderrechte für mich als Person (und für meine pädagogische Arbeit) haben können... Schritt 2: Die Beteiligung der Kinder Kinder haben ein Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen (SGB VIII). In einem gemeinsamen Aushandlungsprozess mit den Kindern und dem Team wird ein Rechtekatalog für die Kita erstellt und in ansprechender, altersund entwicklungsgerechter Form öffentlich gemacht. Als Methode eignet sich dazu in erster Linie das Kinderplenum. Es wird geprüft und abgeglichen, welche Bedingungen geschaffen werden müssen, damit Kinder ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen einbringen können. Bedingungen also, die zu tatsächlicher Mitsprache, Eigeninitiative und Selbstorganisation der Kinder führen. Die Bandbreite für Beteiligungen in Kitas ist groß, z.b.: Dürfen Kinder entscheiden, was sie spielen, mit wem sie spielen, wie lange, an welchen Angeboten sie teilnehmen? Dürfen sich Kinder an der Gestaltung der Innen- und Außenräume beteiligen? KKT-Info

13 Dürfen Kinder mitentscheiden, wie die Essenssituation gestaltet wird, was es zu essen gibt oder wann gegessen wird, usw. Dürfen Kinder mitentscheiden, für was Sachmittel ausgegeben werden, welche Spiele gekauft werden etc. Zu einem Recht wird Beteiligung erst dann, wenn sie nicht mehr von der guten oder schlechten Laune der Erwachsenen abhängt, sondern strukturell verankert ist: z.b. in einer Kita-Verfassung, die gemeinsam von allen Beteiligten (Kinder und Erwachsene) erstellt wird. Beteiligung heißt aber auch: von den Erwachsenen lernen denn sie sind Vorbild. Das bedeutet, dass auch über eine Beteiligung von Eltern und MitarbeiterInnen am Geschehen in der Einrichtung diskutiert werden muss. Beteiligung heißt, Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, sich aktiv in die Gestaltung des Alltags der Kita einzubringen. Die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Kinder - auch in Bezug auf das Verhalten der Erwachsenen in der Einrichtung - sind der Ausgangspunkt des fachlichen Handelns (s. Bildungsplan). Bei Nichteinhaltung steht den Kindern und ihren Eltern ein Beschwerdeverfahren (s. Schritt 2) offen, das eine Verbesserung der Situation in Gang setzt. Schritt 3: Das Beschwerdemanagement Eine Beschwerde ist die persönliche (mündliche, schriftliche, mimische oder gestische) kritische Äußerung eines betroffenen Kindes oder seiner Sorgeberechtigten, die insbesondere das Verhalten der Fachkräfte bzw. der Kinder, das Leben in der Kita oder eine Entscheidung des Trägers betreffen. 12 KKT-Info 1-14

14 Die Beschwerdemöglichkeit muss niedrigschwellig zugänglich sein. Sie muss allen Kindern und Eltern bekannt sein. Und Nutzung muss offensiv beworben werden im Sinne einer beschwerdefreundlichen Kultur! In allen Fällen, in denen sich Kinder nicht selbst Gehör verschaffen können, soll die Beschwerdemöglichkeit über geeignete Vertrauenspersonen eingeräumt und sichergestellt werden (Bezugsperson in/außerhalb der Einrichtung). Jede Einrichtung sollte sich deshalb ein strukturiertes, transparentes und schriftlich niedergelegtes Beschwerdemanagement entwickeln und es anwenden. Darin ist zu regeln: Wer ist oder wer sind die Ansprechpersonen in der Einrichtung für alle Formen der Beschwerden und welches ist der Ort, an dem die Beschwerden bearbeitet werden? Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es (möglichst niedrigschwellig), Briefkasten, Kinderkonferenz, Einzelgespräche, Beratungsgespräche... Wie wird vermittelt, dass in der Einrichtung eine beschwerdefreundliche Kultur herrscht? Die Wege der Beschwerdebearbeitung müssen transparent gemacht werden, sowohl für Kinder- als auch für Elternbeschwerden Werden die Beschwerden gemeinsam bearbeitet, erprobt, überprüft und weiterentwickelt? Welche internen Veränderungsprozesse werden dadurch angestoßen? Wird die Bearbeitung in einem gemeinsamen Prozess mit den Kindern evaluiert? Wie und wer wird darüber informiert, wie werden Lösungen und Antworten aus der Beschwerdebearbeitung mitgeteilt? Ihre Selbstwirksamkeit bei einer Beschwerde zu erleben, ist für den Entwicklungs- und Bildungsprozess von Kindern von hoher Bedeutung! Die eingegangenen Beschwerden werden dokumentiert. KKT-Info

15 Besondere Regeln bei tätlichen und sexuellen Übergriffen: Das Kind muss mit seinen Empfindungen ernst genommen werden. Kind und die vom Kind genannte Person sollten umgehend bis zur Klärung getrennt werden. Zur weiteren Abklärung muss eine fachkompetente Person (insoweit erfahrene Fachkraft) hinzugezogen werden. Welche unterstützenden, spezialisierten Beratungsstellen stehen der Kita bei Bedarf zur Verfügung? Einzelne Schritte des Beschwerdemanagements: (diese Elemente müssen natürlich für Eltern und Kinder unterschiedlich gestaltet werden) Beschwerde annehmen Beschwerdeklarheit schaffen (um was geht es tatsächlich) Klären: wer ist Ansprechperson für diese Beschwerde Wege der Beschwerdebearbeitung transparent machen Beschwerdebearbeitung Lösungen und Antworten aus der Beschwerdebearbeitung mitteilen Und nicht zuletzt: Beschwerdezufriedenheit erfragen! Den Ansprechpersonen wird regelmäßige Supervision ermöglicht, um sie bei der Arbeit und bei möglichen Rollenkonflikten zu unterstützen. Darüber hinaus sollten dem Team regelmäßige Fortbildungen zum Thema ermöglicht werden. Literatur - Rosmarie Portmann, Die 50 besten Spiele zu den Kinderrechten. Don Bosco München Die Rechte der Kinder von logo einfach erklärt, hrsgb. vom Familienministerium, 8. Auflage KKT-Info 1-14

16 - Stamer-Brandt, Partizipation von Kindern in der Kindertagesstätte. Praktische Tipps zur Umsetzung im Alltag. Carl Link Verlag Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen. Umsetzung des 8a SGB VIII. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. (Veröffentlichungen). Eine Arbeitshilfe für ErzieherInnen - Deutscher Verein: Empfehlungen des DV zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Berlin Klein und Groß, 10/ Danke an die Kila-Ini Hannover, aus deren Informationsblatt wir einige Textstellen übernommen haben! Aktuell Aktuell Aktuell Stadtrat unterstützt die Arbeit des KKT Damit wir auch weiterhin gut beraten und unsere Angebote dem steigenden Beratungsbedarf anpassen können, unterstützt der Stadtrat unseren Antrag auf zusätzliche Personalstunden sowie die Erhöhung der Sachkasten für Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Konkret geht es um Personalstunden für die BayKiBiG- und Finanzierungsberatung, denn hier ist der Bedarf gerade auch im Hinblick auf die Förderumstellungen immens gestiegen. Weitere Stunden für pädagogische Fachberatung sollen vor allem ein intensiviertes Angebot an Fachberatung sowie auch inhouse- Schulungen ermöglichen. Den zusätzlichen Raumbedarf können wir mit der Anmietung von Nachbarräumen decken: hier stehen uns Büros sowie ein großer Seminarraum zur Verfügung - die aufreibende Suche nach Räumen hat damit endlich ein Ende! Und natürlich können wir unser neues Seminarzentrum vielseitig nutzen. Ausführlicher Bericht im nächsten KKT-Info! KKT-Info

17 Keine Angst vor Aufsichtspflicht Was Eltern und ErzieherInnen wissen sollten! Aufsichtspflicht ist nach wie vor ein Schreckgespenst völlig unberechtigt und überzogen, findet unser Experte für dieses Thema, Prof. Hundmeyer! (und auch wir...) Verschiedenste Interessensträger (Versicherungen, Träger, Juristen) würden das Thema für ihre Interessen nutzen, meint Prof. Hundmeyer. Einige Ausführungen von ihm vorab: Der Gesetzgeber regelt nur die Folgen von Aufsichtspflichtverletzung, die Auslegung und die Anforderung leisten andere (Lehre, Rechtssprechung) und hier würden oft massive Geschütze aufgefahren... Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist nur strafbar wenn infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz es zu Körperverletzung oder Tötung kommt (was so gut wie nie passiert...) Beweispflicht hat der Staatsanwalt Bei leichter Fahrlässigkeit tritt der Träger für die MitarbeiterInnen ein (Betriebshaftpflicht) Die Kinder sind außerdem über die gesetzliche Unfallkasse versichert Leider leidet die Pädagogik unter den Drohgebärden der Aufsichtspflicht-Diskussion. Aber: Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein! Deshalb sind gute pädagogische Begründungen immer wichtig: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) besagt z.b. im 1, dass das Ziel jeder Erziehung der eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Mensch sein soll. Im KJHG 22 / 1 (der die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zum Inhalt hat) wird dieser Satz gleichlautend wiederholt: In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten 16 KKT-Info 1-14

18 (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass diese Formulierung sogar zweimal im Gesetz aufgenommen wurde. Damit sollte auf die Bedeutung dieser pädagogischen Grundhaltung hingewiesen werden. Der Prozess der Ausbildung zur Selbstständigkeit beginnt mit der Geburt und soll deshalb bei den Kindern von Anfang an unterstützt werden. Nachstehend veröffentlichen wir die wichtigsten Statements von Prof. Hundmeyer aus einer Fortbildung. Was bedeutet Aufsichtspflicht? Dafür Sorge zu tragen, dass Kinder nicht zu Schaden kommen und nicht andere schädigen. Zur Haftung kann man nur herangezogen werden, wenn ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein! Nachvollziehbar bedeutet, die Sicherheitsinteressen von anderen und die Gesundheit des Kindes stehen im Mittelpunkt dieser Auslegung. Nachvollziehbar bedeutet auch, die Allgemeinheit (Kulturkreis) muss das Verhalten verstehen können. Habe ich als Betreuerin für mein Verhalten eine nachvollziehbare pädagogische Begründung, so kann dies nicht zu meinem Nachteil sein. Für die Betreuung in einer Gruppe gilt: Was allgemein von Eltern in unserem Kulturkreis erwartet wird, ist Richtschnur für unser pädagogisches Handeln. KKT-Info

19 Wer ist aufsichtspflichtig? Laut 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben in der Regel die Eltern das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge / Sorgeberechtigten) / 1 besagt, die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Eltern sind also die Aufsichtspflichtigen. Sie können aber die Aufsichtspflicht z.b. für einen Teil des Tages auf den Träger der Einrichtung / der Elterninitiative übertragen. Der Träger wiederum überträgt die Aufsichtspflicht auf die ErzieherIn. Im Zweifel gilt immer die gesetzliche Aufsichtspflicht (z.b. wenn die Eltern in der Kita anwesend sind). Delegierbare Aufsichtspflicht Aufsichtspflicht kann übertragen werden. Dabei gilt zu beachten: Es muss eine geeignete Person sein und diese darf sich nicht überfordert fühlen/überfordert sein Die Person muss über geistige und körperliche Reife sowie Lebenserfahrung verfügen. Diese Person muss nicht volljährig sein. Daraus ergibt sich: Eine Praktikantin, FSJ, Eltern etc. können Aufsicht führen an ihren persönlichen Fähigkeiten gemessen. Abzuklären ist, ob sie persönlich dazu in der Lage ist und eine Überforderung ausgeschlossen ist (z.b. viele schwierige Kinder in der Gruppe) Wäre es eine Überforderung und die Aufsichtspflicht würde trotzdem übertragen werden, wäre dies ein Delegationsfehler. Zu weiteren ganz praktischen Fragestellungen rund um die Aufsichtspflicht gibt Prof. Hundmeyer detaillierte Auskünfte nachzulesen in unserem Loseblatt Aufsichtspflicht auf der KKT- Homepage oder anzufordern bei uns. 18 KKT-Info 1-14

20 Literatur Betrifft: Aufsichtspflicht. Eltern helfen Eltern e.v. Münster 2011 Broschüre kann beim KKT gegen 5.- Euro bezogen werden. Hundmeyer Simon: Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen 7. Auflage 2011, Carl Link Verlag Kindern etwas zutrauen... KKT-Info

21 Einige Ausschnitte aus der Broschüre Aufsichtspflicht Welche Kriterien für Aufsichtspflicht gibt es? Z.B. die (pädagogische) Zumutbarkeit:... Grundsätzlich ist der Erzieherin mehr zu zumuten als Eltern. Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung, sie ist angestellt, Kinder zu betreuen und zu beaufsichtigen. Aber nicht alles was an Aufsichtsmaßnahmen denkbar ist, ist zumutbar. Man kann sicherlich nicht erwarten, dass eine Erzieherin sich in allen Spielebenen aufhält, jede Ecke im großen Garten überwacht. Ein Kind muss nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden. Es mag ausreichen, dass sie die Spielsituationen zeitweilig beobachtet und in regelmäßigen Abständen nachsieht, ob die Kinder die mit ihnen abgesprochenen Regeln einhalten......auch nicht möglich ist, minutengenaue Angaben darüber zu machen, wie lange Kinder welchen Alters vorübergehend unbeaufsichtigt bleiben können. Auch hier sind die einzelnen o.g. Faktoren maßgeblich. Aufsichtspflicht ist nicht Blickkontakt! Entscheidend ist auch immer der konkrete Einzelfall. Wie viele Kinder dürfen von einer Person betreut werden? Diese sehr häufig gestellte Frage lässt ebenfalls keine klare Antwort zu: weder das Gesetz noch irgendwelche Verordnungen geben hierzu eine definitive Regel. Auch hier muss immer wieder im Einzelfall entschieden werden... Das pädagogische Konzept der Kita bildet den Leitfaden für alles Tun und Unterlassen der Erzieherin: alles was pädagogisch begründbar ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein! Das Maß der Aufsichtspflicht muss mit dem Erziehungsziel, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Handeln einzuüben, in Einklang gebracht werden. Dieser erwünschten Persönlichkeitsentwicklung wäre eine dauernde Überwachung hinderlich... (OLG Düsseldorf, 1995). 20 KKT-Info 1-14

22 Aktuell zu unserem vorangegangenen Bericht erreichte uns die Information über einen Film der Unfallkasse Nord den wir unbedingt empfehlen: für die Teambesprechung, für den Elternabend! Kinder sich bewegen lassen aber wie "Wenn Kinder sehen, wie Erwachsene mit Messer, Schere, Hammer, Sägen hantieren, dann wollen sie es auch tun. Die Vorstellung vieler Erwachsener ist, dass Kinder dafür noch zu klein sind und man möchte sie möglichst vor Gefahren fern halten. Beobachten wir Kinder im Alter von 3-6 Jahren, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, so wollen sie mithelfen bei den Vorbereitungen für ein gesundes Frühstück. Sie wollen auch das Obst schneiden und ihre feinmotorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten. Der Film der Unfallkasse informiert, wann und unter welchen Bedingungen Erzieherinnen es zulassen können, dass Kinder mit dem Messer schneiden, mit dem Hammer hämmern und der Säge sägen. Und, wie sie ihnen pädagogische Hilfe zur Selbsthilfe geben können. Risiken kalkulierbare Gefahren bieten für Kinder im Alter von 3-6 Jahren ein Entwicklungspotential ihre feinmotorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubilden. Der Film zeigt an konkreten Beispielen, wie eine sichere Umgebung gestaltet werden kann und wie bei Bedarf Erzieherinnen den Kindern mit fachlicher Hilfestellung zur Seite stehen. Der Film informiert über vorhersehbare und nicht vorhersehbare Risiken. Richtlinien der Unfallkasse (Fallschutz, Sicherheitsabstände,...) ermutigen Erzieherinnen eigene Ängste zu überwinden und zu unterscheiden, wann und wo es notwendig ist, Kinder vor Gefahren zu schützen, die sie nicht durch eigene Erfahrungen erkennen können. KKT-Info

23 Der Film will Erzieherinnen Mut machen, Bedürfnisse von Kindern zu verstehen, warum jede Bewegung der Nährboden ihrer Entwicklung ist und warum es Sinn macht Kindern vermehrt Gelegenheit dafür zu geben. Download unter: 22 KKT-Info 1-14

24 Arbeitskreis Münchner EKIs gegründet Ende letzten Jahres hat sich der Arbeitskreis Münchner EKIs (AK) gebildet, der sich mit der Förderumstellung aus dem derzeitigen EKI-Modell in die Münchner Förderformel (MFF) auseinandersetzt. Im Arbeitskreis sind die unterschiedlichen Einrichtungsformen - vom Waldkindergarten, über die kleine altersgemischte Gruppe bis hin zum Hort oder dem mehrgruppigen Kinderhaus - vertreten. Der AK, Sprecherin ist Monique Kaiser von Konfetti e.v., hat sich die Aufgabe gestellt, den Ängsten und Nöten der von der Umstellung betroffenen Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) Gehör zu verschaffen und die Konsequenzen aufzuzeigen. Ein Finanzierungsmodell soll den Bedürfnissen der Elterninitiativen Rechnung tragen, der AK möchte daher explizit in den Prozess der Überarbeitung der MFF einbezogen werden. Neben einer Internetseite und regelmäßigen Arbeitstreffen hat der Arbeitskreis bereits ein Kamingespräch mit VertreterInnen des Referates für Bildung und Sport und eine öffentliche Podiumsdiskussion mit VertreterInnen der Politik organisiert (siehe Beitrag in diesem Heft). Sowohl die VertreterInnen der Verwaltung als auch der Politik haben dabei signalisiert, dass sie nicht über die Köpfe der Eltern- Kind-Initiativen hinweg entscheiden werden und die EKIs nicht automatisch in der Förderformel, wie sie derzeit ist, landen werden. Noch im Laufe des Jahres soll im Stadtrat eine für Eltern- Kind-Initiativen akzeptable Lösung verabschiedet werden oder aber die sogenannte Übergangsfrist wird nicht am enden. KKT-Info

25 Die Internetseite ( dient als Kommunikationsplattform für alle Münchener Elterninitiativen und wird zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt. So haben sich mittlerweile über 90 Eltern-Kind-Initiativen eingetragen, einen Einblick in ihre Einrichtung gegeben und die Auswirkungen der Förderumstellungen dargelegt. Auch ein Positionspapier mit den vom Arbeitskreis erarbeiteten Forderungen kann auf der Internetseite nachgelesen werden. Da sich nicht abzeichnet, dass sich das Geziehe um die Förderumstellung kurzfristig in Wohlgefallen auflöst, ist Unterstützung willkommen. Interessierte wenden sich bitte direkt an den AK unter Das nächste Treffen findet am im KKT-Büro statt. Die TeilnehmerInnen der Podiumsdiskussion am (v.l.n.r.): Monique Kaiser, Stefan Weiss, Alexandra Grimm, Christian Müller, Christa Stock, Tobias Ruff, Sabine Krieger, Beatrix Burkhardt. 24 KKT-Info 1-14

26 Podiumsdiskussion des Arbeitskreises der Münchner Eltern-Kind-Initiativen mit den Münchner Stadtratsfraktionen zum Thema Fördergelder Der Arbeitskreis der Münchner EKIs hatte am 13. Februar 2014 alle Stadtratsfraktionen zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion in der Evangelischen Stadtakademie eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, eine direkte Stellungnahme der Politik zur bevorstehenden Überführung aller Münchner EKIs aus der bisherigen EKI-Förderung in eine Kombination aus der Förderung des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) und Münchner-Förder-Formel (MFF) zu erhalten. Vor etwa 120 Interessierten und Mitgliedern von Eltern- Kind-Initiativen wurden der Arbeitskreis durch seine Sprecherin Monique Kaiser und durch Stefan Weiss, die Stadtratsfraktionen durch Christian Müller (SPD), Sabine Krieger (Grüne), Beatrix Burkhardt (CSU), Tobias Ruff (ÖDP), Christa Stock (FDP) und Alexandra Grimm (Linke) vertreten. Die Moderation der Diskussion übernahm Ute Rauscher vom Bayerischen Rundfunk. In der Diskussion wurden die großen Sorgen der Münchner EKIs in Bezug auf die drohende Umstellung der Förderung sehr deutlich. So sehen sich die meisten EKIs mit einem erheblichen finanziellen Defizit konfrontiert. Die Förderung durch BayKiBiG und MFF wird in ihrer momentanen Form der Individualität und Vielschichtigkeit der Münchner EKI-Landschaft nicht gerecht und ist für die EKIs mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. In Anbetracht der geplanten Umstellung zum und der derzeitigen Sachlage ist der Fortbestand vieler EKIs über das Jahr 2015 hinaus nicht gesichert. Das sorgt bei Eltern und MitarbeiterInnen für erhebliche Unruhe. Alle anwesenden Fraktionsvertreter bekräftigten wiederholt den fraktionsübergreifenden Willen der Politik, jeden durch die EKIs geschaffenen Betreuungsplatz erhalten zu wollen, da die Stadt die Münchner EKIs wünscht und braucht, zum einen gerade wegen der pädagogischen Vielfalt und zum anderen aufgrund der KKT-Info

27 generierten Platzkapazität. Dies soll allerdings geschehen, ohne auf die Umstellung auf BayKiBiG und MFF zu verzichten. Es wurde anerkannt, dass die MFF in ihrer jetzigen Form die Eltern- Kind-Initiativen nicht ausreichend berücksichtigt und somit überarbeitet werden muss. Als mögliche Lösungsansätze wurden zusätzliche Faktoren wie Miete und Ehrenamt genannt. Auf Drängen einiger Vorstände, die ihre Frage nach der Zukunft der EKIs trotz langer Diskussion nicht beantwortet sahen, boten die Stadträte an, im Stadtrat zu beschließen: Zum einen wird es eine EKI-Begleitkommission mit VertreterInnen von Eltern-Kind- Initiativen geben. Zum anderen läuft die Übergangsfrist nicht am aus, wenn bis Ende 2014 kein für die EKIs tragbares Modell der Förderung durch BayKiBiG und MFF erarbeitet worden ist. Es soll zusätzliche Stellen zur Unterstützung der EKIs beim KKT geben und auch das Referat für Bildung und Sport soll für die Abwicklung der Förderformel mehr Personal bekommen. Aus Sicht des Arbeitskreises ist damit ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Der Stadtrat hat zugesagt, die EKIs am weiteren Informationsfluss und Entscheidungsprozess bezüglich der Förderformel zu beteiligen. Aufgabe der EKIs ist es nun, die Politik beim Wort zu nehmen, sich inhaltlich einzubringen und dadurch die Finanzierung der Eltern-Kind-Initiativen nachhaltig auf sichere Beine zu stellen. Arbeitskreis der Münchner Eltern-Kind-Initiativen Ein erster Erfolg! Schon einige Tage später verfassten die Fraktionen des Münchner Stadtrats einen Antrag zur Einrichtung einer Begleitkommission zur Fortführung der Münchner Förderung für Eltern-Kind-Initiativen, bei der auch VertreterInnen der Initiativen und des KKT eingebunden werden sollen. 26 KKT-Info 1-14

28 KKT-Info

29 Informationen Zuschüsse für Eltern-Kind-Initiativen (sogen. EKI-Förderung ) Bitte sendet uns unbedingt: den Bescheid 2013 ( Kosten- und Finanzierungsplan ). Er ist Grundlage für unsere Beratung und auch für die Vertretung Eurer Interessen! Bei Problemen mit Finanzen: Ihr könnt jederzeit beim KKT einen Beratungstermin vereinbaren! Haushaltplanung und Finanzierung Eltern-Kind-Initiativen (EKI)2014) Im laufenden Kindergartenjahr erhalten Eltern-Kind-Intiativen (in der Doppelbeantragung) erstmals die BayKiBiG-Abschlagszahlungen direkt auf das Konto. Gegebenenfalls erhalten EKIs zusätzlich Sonderzahlungen. Diese Umstellung der Förderauszahlung hat Auswirkungen für die EKI-Antragstellung 2014 und führt immer noch zu Verwirrungen. Daher informieren wir an dieser Stelle erneut darüber. Trotz der Auszahlungsumstellung gilt das EKI-Modell. Maßgeblich für die Haushaltsplanung sind also die von der EKI-Förderung zu erwartenden Zuschüsse nicht die BayKiBiG-Abschläge! Die EKI-Förderung war bisher mit einem umfangreichen Antragsformular zu beantragen. Dieses Jahr bekamen alle einen Kosten- und Finanzierungsplan zugeschickt, der erstmals selbst auszufüllen ist (bisher war das eine Anlage des Förderbescheids und wurde von der Stadt ausgefüllt). Neu eingefügt wurde eine Zeile, in dem die BayKiBiG-Abschlagszahlungen einzutragen sind, die dann von der EKI-Förderung abgezogen werden. Damit lassen sich Finanzierungslücken schnell erkennen und die Stadt wird die Differenzen mit einmaligen Abschlagszahlungen ausgleichen, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen sollten. Normalerweise ist der KoFi (Kosten- und Finanzierungsplan) 2014 eine Fortschreibung aus Wenn sich größere Änderungen gegenüber 2013 ergeben ist der Änderungsantrag auszufüllen, der gemeinsam mit dem KoFi 2014 verschickt wurde. Bei grundlegenden Veränderungen, auch wenn sie z.b. erst für das nächste Kindergartenjahr angedacht sind, bitte immer rechtzeitig mit den zuständigen SachbearbeiterInnen sprechen, auf die geplanten Neuerungen hinweisen und nach Bedarf noch einen zusätzlichen Abschlag beantragen! Da es teilweise noch Unklarheiten bzgl. der im KoFi einzutragenden BayKiBiG-Abschläge gibt: Für den KoFi 2014 werden die insgesamt fünf 28 KKT-Info 1-14

30 Informationen Abschläge für das Spreizjahr 2013/14 eingetragen, also 16 Monate. Diese Summe wird vollständig für 2014 verwendet. Von den Abschlägen müssen die darin enthaltenen Zuschüsse zum Elternbeitrag für Vorschulkinder abgezogen werden. In den Bescheiden für die BayKiBiG- Abschläge können diese abzuziehenden Zuschüsse genau abgelesen werden. Der ausgefüllte KoFi 2014 sollte immer, z.b. zusammen mit dem bis zum einzureichenden Verwendungsnachweis 2013, an die EKI-Abteilung im Referat für Bildung und Sport (RBS) geschickt werden. Bei einem Minus (EKI-Förderung ist höher als BayKiBiG-Abschläge) zusammen mit einem formlosen Schreiben, dass diese Differenz zur Auszahlung im Mai beantragt wird. Ausführliche Informationen gibt es auch bei uns im Internet im Mitgliederbereich. Für Unterstützung beim Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplan stehen wir jederzeit zur Verfügung. BayKiBiG-Neuigkeiten Die neue Fehlzeitenregelung im BayKiBiG-System Mit der Ausführungsverordnung vom Oktober 2013 zum BayKiBiG hat das Sozialministerium die Spielregeln für die Fehlzeiten geändert und bis heute schon zweimal nachjustiert. Zunächst wurde bekannt gegeben, dass die Nichtanwesenheit wegen Fortbildung nicht als Fehltag zählt (im KiBiG.web als anwesend klicken). Mittlerweile wurde diese Regelung auch auf die Schultage der ErzieherInnen im Anerkennungsjahr ausgeweitet. Außerdem wurde informiert, dass es neben den bisher gewohnten Schließtagen (die Einrichtung ist zu) unechte Schließtage geben kann. An diesem Tag ist die Einrichtung gar nicht geschlossen, es würde aber aufgrund von Personalausfall zu einem Fehltag kommen. Da Schließtage generell als Nicht-Betriebstage zählen, erzeugen unechte Schließtage keinen Fehltag im KiBiG.web! Das Schreiben des Sozialministeriums mit einer genauen Anleitung, wie die unechten Schließtage eingesetzt werden, steht auf unserer Internetseite im Mitgliederbereich und auch von uns gibt es dazu ein neues Infoblatt. KKT-Info

31 Informationen Die Unterscheidung von echten und unechten Schließtage ist hoch umstritten und es ist damit zu rechnen, dass die Fehlzeitenregelung wie sie derzeit gilt, das Ende des Kindergartenjahres nicht überleben wird. Die besten Tipps für die wichtigsten BayKiBiG-Fragen: Zuschuss Elternbeitrag Vorschulkinder Der Elternbeitragszuschuss des Bayerischen Staates kommt allen zugute, deren Kinder im Schuljahr 2014/15 schulpflichtig sind. Normalerweise sind die Kinder dann vor dem 30. September 2008 geboren. Kinder die zwischen dem und dem geboren wurden, können als Vorschulkinder im KiBiG.web angegeben werden, wenn die Eltern einen von der Grundschule unterschriebenen Antrag auf Einschulung vorlegen. Erst ab Datum der Antragstellung haben die Eltern Anspruch auf die Beitragsermäßigung von 100 im Monat. Die Einrichtung ist gesetzlich verpflichtet, die Eltern über diese Möglichkeit zu informieren (dokumentieren!), damit die Eltern theoretisch bereits im September zu Beginn des dann letzten Kindergartenjahres den Antrag bei der Schule stellen können. Buchungszeiten Hort Nach BayKiBiG können Schulkinder erst mit Unterrichtsende Betreuung buchen. Das bedeutet, dass die möglichen Buchungszeiten außerhalb der Ferien bei Hortkinder von Klasse zu Klasse unterschiedlich sind. Als Folge können Viertklässler nicht die gleichen Zeiten wie Erstklässler buchen. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Elternbeiträge (höhere Buchungszeit ist teurer). Horte sollten daher ihre Buchungs- und Beitragsstruktur überprüfen und gegebenenfalls den Vorgaben entsprechend ändern. Wir beraten gern individuell dazu, am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch! Förderformel-Elterninitiativen Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wird die Sozialstaffelung der Elternbeiträge für Kindergarten- und Hortkinder nicht zum Kindergartenjahr 2014/15 eingeführt. Für Krippenkinder bleibt alles wie bisher. Die Stadt möchte jetzt zunächst einen Weg finden, wie die Städtische Gebührenzentrale des Bildungsreferats die Aufgabe für alle Träger übernehmen kann, die Steuerbescheide der Familien zu prüfen, die eine Ermäßigung beantragen. 30 KKT-Info 1-14

32 Informationen Vorankündigung Zum Thema Münchner Förderformel, BayKibiG und KiBiG.web haben wir einige Veranstaltungen geplant, darunter auch Schulungen: Für MitarbeiterInnen Finanzierungsumstellung , 16:00-17:30 Uhr, Evangelische Stadtakademie BayKiBiG und der pädagogische Alltag , 16:00-17:30 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben Für Vorstände Austauschtreffen Münchner Förderformel , 19:30-21:00 Uhr, KKT-Büro BayKiBig für neue Vorstände und , jeweils 20:00-21:30 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben KiBiG.web Seminar und :00-18:00 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben Neuerungen im BayKiBiG für erfahrene Vorstände , 20:00-21:30 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben Der KKT in eigener Sache ab ist das Passwort geändert! Im Mitgliederbereich unserer homepage finden Sie hilfreiche Informationsblätter, Vordrucke und links zu allen wichtigen Themen: BayKiBiG, Personal, Gehalt sowie Organisation einer Elterninitiative. Wer noch keinen Zugang hat: bitte Pass- und Kennwort bei uns erfragen. KKT-Info

33 Informationen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfragen Wichtig für alle ArbeitnehmerInnen: Folgende Lohnsteuermerkmale verlieren ihre Gültigkeit und müssen 2014 neu beantragt werden: Freibeträge Der Faktor bei Steuerklasse IV Steuerklasse II bei Alleinerziehenden Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Seit dem besteht die gesetzliche Verpflichtung, von allen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätigen Personen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzufordern. Bislang hatte es geheißen, der Träger solle in dieses Dokument nur Einsicht nehmen und einen entsprechenden Vermerk in der Personalakte hinterlegen. Nun erhielten wir die Nachricht, diese Regelung gelte nur für ehren- und nebenamtlich Tätige; für hauptamtlich Beschäftigte dagegen müsse der Träger das Führungszeugnis einbehalten. Die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendamtes zu 72a SGB VIII wurden entsprechend ergänzt, das heißt: das Führungszeugnis darf jetzt zu den Personalakten genommen werden (bei hauptamtlich Beschäftigten). Siehe auch Arbeitszeitregelung nach TVöD Seit 2008 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit nach TVöD ausschließlich der Pausen 39 Stunden (vorher waren es 38,5). Für Erziehungspersonal wurde bei den Tarifverhandlungen folgende Ausnahmeregelung für die ½ Stunde Mehrarbeit getroffen: die zusätzliche Arbeitszeit von 1/2 Stunde muss der internen Fortbildung dienen. Sie kann entweder wöchentlich dafür genutzt werden (z.b. Verlängerung der Verfügungszeit, der Teambesprechung etc.) oder als Gesamtpaket von 2 ½ Tagen pro Jahr eingesetzt werden (interne Fortbildungsmaßnahmen, Teamentwicklung, Konzeptionstage etc.). 32 KKT-Info 1-14

34 Informationen Zwischenzeugnis Nach 35 Abs. 2 TVöD hat der/die Beschäftigte bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch während des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt. In folgenden Fällen wird allgemein der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bejaht: wenn der Vorgesetzte wechselt bzw. ausscheidet (z.b. der Vorstand!), wenn der Beschäftigte Fortbildungskurse oder eine Hochschule besuchen will und hierfür ein Zeugnis erforderlich ist, wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird wenn der Arbeitgeber eine demnächst erfolgende Kündigung in Aussicht stellt oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch im Interesse des/der Beschäftigten liegt wenn ein politisches Mandat übernommen wird Vorlage bei Behörden oder Gerichten Bewerbung um neue Stelle. Stellensuche Nach einer erfolgten Kündigung hat der Arbeitgeber auf Verlangen eine angemessene Zeit zu Bewerbungsgesprächen zu geben ( 629 BGB) Erste Hilfe Ersthelfer in der Einrichtung Ersthelfer sind in der Ersten Hilfe ausgebildete Personen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten in der Einrichtung (bis 20 Beschäftigte ein Ersthelfer). Für Kindergärten fordern die Unfallkassen einen Ersthelfer pro Gruppe. Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 sowie das Arbeitsschutzgesetz ( 10, Abs. 1 und 2). Die Fortbildung dauert 2 Tage (16 Stunden). Alle 2 Jahre dann eine Folgefortbildung von einem Tag. Kostenübernahme: Die Berufsgenossenschaft (BGW = Unfallversicherung für die Angestellten) übernimmt die Kosten für einen Ersthelfer-Kurs. Infos darüber und über Kursanbieter unter Tel. 089/ KKT-Info

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