Präventionsgesetz und Landesrahmenvereinbarungen Chancen für die Gesundheitsförderung

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1 Regionalworkshop Kommunale Gesundheitsförderung am in Berlin Präventionsgesetz und Landesrahmenvereinbarungen Chancen für die Gesundheitsförderung AOK Nordost Die Gesundheitskasse Werner Mall, Unternehmensbereich Prävention Dieser Bericht ist ausschließlich für Mitarbeiter des Klienten bestimmt. Die Verteilung, Zitierung und Vervielfältigung auch auszugsweise zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von McKinsey & Company, Inc., gestattet. Die hier zusammengefassten Texte und Grafiken wurden von McKinsey & Company, Inc., im Rahmen einer Präsentation eingesetzt; sie stellen keine vollständige Dokumentation der Veranstaltung dar.

2 AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Erste Adresse für Kompetenz und Service Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die AOK Nordost betreut rund Firmenkunden. Für ihre Versicherten stellt die AOK Nordost für 2017 ein Haushaltsvolumen von rund 7,6 Milliarden Euro bereit. Mit über 100 Beratungsstandorten ist die AOK Nordost immer in der Nähe. Die kostenfreie Service-Hotline ist täglich 24 Stunden erreichbar.

3 Präventionsgesetz Steuerung, Träger, Leistungen Steuerungsstrategie SV- Träger Leistungen (gesetzliche Vorgaben) Nationale Präventionsstrategie Nationale Präventionskonferenz Bundesrahmenempfehlungen Landesrahmenvereinbarungen Krankenversicherung Pflegeversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Beitrittsrecht für Bundesagentur für Arbeit Landesbehörde für Arbeitsschutz Kommunale Spitzenverbände der Länder KV 7,00 / Vers. davon mindestens: 2,00 / Vers. Setting 0,45 / Vers. BZgA 2,00 / Vers. BGF PV 0,30 / Vers. RV keine Vorgabe UV keine Vorgabe KV Sachleistungen (Ärzte, Hebammen, Betriebsärzte )

4 Landesrahmenvereinbarungen Eckpunkte Zielorientierung Die Gesundheitsziele(-prozesse) der Länder behalten Bestand. Kooperation durch Vereinbarung mehrseitige Kooperationsvereinbarung zu Präventionsaktivitäten statt bilaterale Förderung/Zuwendung Transparenz Jede Kooperationsvereinbarung enthält Aussagen zu den Beiträgen aller Beteiligten. Akteurskonstellationen Jede denkbare Konstellation aus Sozialversicherungsträgern und Trägern von Lebenswelten ist möglich (kleine Koalition oder große Koalition). Qualität / Nachhaltigkeit Vereinbarung von Mindeststandards für Präventionsaktivitäten Länderwunsch Einrichtung von Abstimmungsgremien zwischen den Partnern der LRV

5 Landesrahmenvereinbarungen gem. 20f SGB V Vertragsschließende Parteien Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (zugleich für die Pflegekassen) schließen Landesrahmenvereinbarungen mit, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen. Grundlagen Berücksichtigung der bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen Anforderungen an die Landesrahmenvereinbarungen Die Landesrahmenvereinbarungen treffen Festlegungen zu: gemeinsamen und einheitlich zu verfolgenden Zielen und Handlungsfeldern Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten Klärung von Zuständigkeitsfragen Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungsträger Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der Jugendhilfe Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen

6 Kooperationsvereinbarungen Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten trägerübergreifende Kooperationen werden angestrebt Kooperationsvereinbarungen können sich auf einzelne Maßnahmen bzw. Projekte beziehen oder Grundsätze zur Vorgehensweise in einer bestimmten Lebenswelt beinhalten Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen kooperieren jeweils: mindestens eine Krankenkasse und/oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung und/oder ein Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, mindestens ein Verantwortlicher für eine Lebenswelt (i.s. von 20a Abs. 2 SGB V), in der die Maßnahme/das Projekt durchgeführt wird Mindeststandards für Kooperationsvereinbarungen Bezug zu den gesundheitsbezogenen Zielen Bezug zu den Rechtsgrundlagen der beteiligten Akteure geplante Vorgehensweise konkrete Leistungen / Beiträge aller Unterzeichner unter besonderer Beachtung des 20a Abs.2 SGB V Qualitätssicherung und Evaluation

7 Gesundheitsförderung in der Kommune Qualitätsentwicklung Leitfaden Prävention Der Leitfaden Prävention gilt für alle Aktivitäten im Rahmen des Präventionsgesetzes. Der Leitfaden Prävention gilt demnach auch für die Förderung der KGC durch die BzgA Qualitätskriterien für Gesundheitsförderung in Lebenswelten: Bedarfsermittlung, Zielgruppenbestimmung und Zieldefinition Partizipation der Zielgruppe Finanzierungskonzept: Verantwortliche für Lebenswelt bringen sich inhaltlich und finanziell ein Nutzung vorhandener Strukturen und Netzwerke Förderung von Aktivitäten, die zu Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen gehören, sind ausgeschlossen Keine Regelfinanzierung von auf Dauer angelegter Stellen Förderung ausschließlich öffentlichkeitsorientierter Aktionen ist ausgeschlossen Qualitätskriterien für Gesundheitsförderung in Kommunen: Aufnahme des Ziels Gesundheit in den Zielkatalog der Kommune Systematische und mit Sozialberichterstattung integrierte GBE daraus abgeleitete, mit Zielen anderer kommunaler Ressorts abgeglichene und unter Beteiligung der Bürger entwickelte Gesundheitsziele Schaffung geeigneter Abstimmungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsstrukturen

8 Aktivitäten der AOK Nordost im Bereich kommunale Gesundheitsförderung I Kooperation Landkreis Havelland seit Herbst 2013 Umsetzung des Programms zur ambulanten Sturzprävention Sicher- und Aktivsein im Alter als Kooperation im Rahmen des Demografie-Projektes Landkreis Havelland mit der Stadt Nauen Modellregion Stadt Nauen: Qualifizierung von Trainingsgruppenleitern zur ambulanten Sturzprävention an 16 Standorten mit mehr als 300 Teilnehmenden Ausblick: Ausweitung des Angebotes auf den gesamten Havellandkreis unter Einbindung der Deutschen Rheuma-Liga Landesverband Brandenburg e. V., Kreisverbands- und Ortsgruppen des Brandenburger Landfrauenverbandes e. V. und anderer Träger Ausblick: neues Modul Koordinationsschulung mit kognitivem Anteil an allen16 Standorten Seit November 2013: Kooperationsprojekt Lange mobil und sicher zu Hause Besuche in der Häuslichkeit mit Gespräch und Bewegung (Akademie 2. Lebenshälfte, regionale Träger und Einrichtungen von Ehrenamtlichen, z. B. Kompetenzzentrum Havelland in Rathenow)

9 Aktivitäten der AOK Nordost im Bereich kommunale Gesundheitsförderung II Sicher- und Aktivsein im Alter ambulante Sturzprävention Zielgruppen Ältere in der Häuslichkeit lebende Senior/innen Einrichtungen der offenen Altenarbeit und deren Mitarbeitende Ziele & Inhalte Sturzrisiko zu Hause und im häuslichen Umfeld senken Identifizierung von Stolperfallen und Gefahrenquellen in der Häuslichkeit Mobilität und Selbständigkeit in der zweiten Lebenshälfte erhalten und fördern Lebensqualität erhöhen gezieltes Koordinations-, Balance- und Krafttraining Umsetzung Qualifizierung von Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden zu Trainingsgruppenleiter/innen seit 2010 rund 150 ambulante Einrichtungen im Nordost-Gebiet geschult (bis Nov. 2016) Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Rheuma-Liga, Kreisverbände und Ortsgruppen des Landfrauenverbandes, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten, Sozialstationen, Nachbarschafts- und Mehrgenerationenhäuser, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine Evaluation des Koordinationstrainings durch die Freie Universität Berlin Weiterentwicklung des Konzepts mit einem dritten Modul in Planung

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Werner Mall Leiter Unternehmensbereich Prävention AOK Nordost

11 Verbandsportrait

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