Paribus Imtech- Hauptniederlassung München

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1 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Paribus Imtech- Hauptniederlassung München Capital

2 2 Künftige Imtech-Hauptniederlassung München Hinweis: Die im Verkaufsprospekt abgedruckten Darstellungen der Fondsimmobilie sind illustrativ zu verstehen. Sie zeigen Visualisierungen der noch zu errichtenden Fondsimmobilie sowie deren Grundrisse. Änderungen sind möglich. Alle Darstellungen im Verkaufsprospekt haben unmittelbar mit der Anlagestrategie der Vermögensanlage oder der Fondsimmobilie zu tun. Imtech konzentriert sich bereits seit vielen Jahren auf die effiziente Nutzung vorhandener Energien und realisiert zukunftsweisende Projekte in der Gebäudetechnik. Ob in der Industrie, für Flughäfen oder Stadien, in Rechenzentren oder Krankenhäusern hier sorgen wir unter anderem für das richtige Klima, die effiziente Energieversorgung, den Brandschutz sowie für effektive Kommunikationsnetzwerke. Peter Eilers Mitglied der Geschäftsleitung Imtech Deutschland GmbH & Co. KG

3 3 Prospektverantwortung Prospektverantwortung Die Paribus Capital GmbH, Sitz Hamburg, Palmaille 33, Hamburg, (nachfolgend Anbieterin oder Anbieterin und Prospektverantwortliche ) übernimmt gemäß 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (nachfolgend Verm- VerkProspV ) die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Beteiligungsangebotes. Die Angaben und Zahlenbeispiele wurden nach gewissenhafter Prüfung und mit kaufmännischer Sorgfalt erstellt. Grundlage hierfür waren die gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, Erlasse sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten-, Liquiditäts- und Steuerprognosen sowie zukünftige Abweichungen durch rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Änderungen kann nicht übernommen werden, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist (zu den Risiken vgl. Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 15 ff.). Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen in Form eines Nachtrages gemäß 11 Vermögensanlagengesetz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermögensanlage um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Die Anleger werden hiermit aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere die auf den Seiten 15 bis 31 beschriebenen Risiken, aufmerksam zu lesen. Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Der Verkaufsprospekt wurde auf Grundlage des Vermögensanlagengesetzes und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erstellt. Ferner orientiert sich der Verkaufsprospekt an den Vorgaben des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards über die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S4). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche ist nicht für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler verantwortlich. Eine Haftung für diese und ihre Mitarbeiter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Verkaufsprospektes abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin und Prospektverantwortliche. Ort und Datum der Prospektaufstellung: Hamburg, 23. April 2013 Dr. Christopher Schroeder Geschäftsführer Joachim Schmarbeck Geschäftsführer Paribus Capital GmbH, Palmaille 33, Hamburg (Anbieterin und Prospektverantwortliche) Capital

4 4 Inhaltsverzeichnis Prospektverantwortung 3 Leitgedanke 5 Angebot im Überblick 6 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögens anlagen-verkaufsprospektverordnung 12 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 15 Die Anbieterin 32 Die Fondsimmobilie 36 Die Mieterin 40 Der Standort 43 Wirtschaftliche Grundlagen 50 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 50 Konsolidierte Liquiditätsrechnung (Prognose) 64 Prognose des steuerlichen Ergebnisses der Emittentin 68 Kapitalrückflussrechnung (Prognose) 70 Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von Prognosen) 72 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 75 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung 82 Angaben über die Vermögensanlage und die Emittentin 82 Wesentliche Verträge 105 Wesentliche Vertragspartner 137 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 143 Die Verträge 153 Gesellschaftsvertrag der 153 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 169 Mittelverwendungskontrollvertrag 174 Baubeschreibung 177 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 180 Glossar 18 4 Impressum 187 Beitrittsunterlagen Beitrittserklärung Handelsregistervollmacht

5 5 Inhalt/Leitgedanke Leitgedanke Seit vielen Jahren gelten geschlossene Immobilienfonds bei Anlegern als wichtige Anlageform innerhalb eines ausgewogen diversifizierten Portfolios. Neben dem Kaufpreis und einer nutzergerechten Lage der Fondsimmobilie ist insbesondere die Qualität des Mieters und des Mietvertrages von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Einnahmesicherheit eines Fonds über die gesamte Laufzeit der Beteiligung. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bietet die Paribus Capital GmbH ihren Anlegern die Möglichkeit, sich mittelbar an der für die Imtech Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend Imtech Deutschland ) neu zu errichtenden Immobilie am Standort Planegg, die zugleich künftiger Sitz der Hauptniederlassung München, zuständig für die Region Süd-Ost, ist, zu beteiligen. Die Vorteile auf einen Blick 1 Die Immobilie ist vollständig vermietet 2 Laufzeit des Mietvertrages 20 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen 3 Marktgerechter Substanzpreis 4 Übernahme zu einem Festpreis nach Fertigstellung 5 Hoher Eigenkapitalanteil von rund 50 % des geplanten Fondsvolumens 6 Langfristig gesicherter Zinssatz für das Fremdkapital 7 Geplante Auszahlungen von 6 % p. a., ansteigend auf 7 % p. a. ab Steuerfreier Früheinzahlerbonus (Auszahlung mit Veräußerungserlös) 9 Halbjährliche Auszahlungen Imtech Deutschland ist ein Unternehmen mit einer über 150-jährigen Firmengeschichte. Mit rund Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an mehr als 60 Standorten ist Imtech Deutschland führend in der Energie- und Gebäudetechnik in Deutschland und verfügt über weitere Standorte in Polen, Österreich, Ungarn, Rumänien und Russland. Das zentrale Unternehmensziel von Imtech Deutschland ist, den Energieverbrauch von Gebäuden und Liegenschaften nachhaltig zu minimieren. Dabei entwickelt das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen in allen Disziplinen der Energie- und Gebäudetechnik. Es versteht sich von selbst, dass dieser Anspruch insbesondere auch in dem von Imtech Deutschland für eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl. Verlängerungsoption angemieteten Gebäude umgesetzt werden soll. Schließlich hat das Unternehmen selbst maßgeblich an der Planung der Immobilie mitgewirkt. Insgesamt verfügt das Gebäude über eine Mietfläche von rund m² und 295 Pkw-Stellplätzen, 283 davon in der zweigeschossigen Tiefgarage. Imtech Deutsch- land ist schon seit 1988 an diesem Standort ansässig. Mittlerweile sind die bestehenden Büroflächen jedoch nicht nur zu klein für das Unternehmen, sondern sie sind auch über mehrere Gebäude verteilt. Somit wurde entschieden, gemeinsam ein größeres, modernes Gebäude zu beziehen, das den Ansprüchen der Mitarbeiter gerecht wird und ihnen eine weiterhin erfolgreiche Arbeit ermöglicht. Die Vermietungssituation und die Lage des Gebäudes lassen kontinuierliche Mieteinnahmen und damit ein hohes Maß an Ertragssicherheit für die Anleger erwarten. Der Substanzpreis inkl. Grundstückskosten von rund Euro/m² Mietfläche markiert ein marktgerechtes Einstiegsniveau, wobei bei diesem Substanzpreis pro Pkw-Stellplatz rund Euro angesetzt wurden. Das Gebäude befindet sich in der Bauphase und wird voraussichtlich im Dezember 2013 fertiggestellt. Die Emittentin übernimmt mittelbar das Gebäude nach Fertigstellung und Übernahme durch die Mieterin zu einem fest vereinbarten Kaufpreis. Die Immobilie und der Mietvertrag bieten eine ausgezeichnete Grundlage für die langfristige Liquiditätsprognose. Die Mieterin trägt mit Ausnahme der Instandhaltung für Dach und Fach grundsätzlich sämtliche Kosten der Bewirtschaftung. Die Mieten werden in Abhängigkeit von der Inflation jährlich angepasst. In Kombination mit dem langfristig gesicherten Zinssatz für das Hypothekendarlehen führt dies zu einer geplanten anfänglichen Auszahlung von 6 % p. a. ab 2014, ansteigend auf 7 % p. a. ab Die laufenden Auszahlungen an die Anleger sind halbjährlich geplant.

6 6 Angebot im Überblick Art der Beteiligung Bei der Vermögensanlage Paribus Imtech- Hauptniederlassung München handelt es sich um Kommanditanteile an der Paribus Renditefonds XXI GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (nachfolgend Emittentin ), einer Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG nach deutschem Recht. Die Emittentin wird das von den Anlegern und den Gründungskommanditisten einzuzahlende Kapital nach Abzug der fondsabhängigen Kosten und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve überwiegend unmittelbar in rund 94,9 % der Kommanditanteile der Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend unter GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh & Co. KG, und damit mittelbar in die Immobilie Imtech München investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Objektgesellschaft Eigentumsgesellschaft der sich im Bau befindlichen Immobilie, die nach Vollzug des Erwerbs der überwiegenden Mehrheit der Kommanditanteile durch die Emittentin an dieser Gesellschaft als Paribus Renditefonds XXI Objekt GmbH & Co. KG (nachfolgend Objektgesellschaft ) firmieren wird. Die Emittentin wird das einzuzahlende Kapital darüber hinaus dazu verwenden, ein Darlehen an die mit mindestens 5,1 % an dem Kommanditkapital der Objektgesellschaft beteiligt bleibende Minderheitskommanditistin, die Verwaltung GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh (nachfolgend Minderheitskommanditistin ), auszureichen. Dieses Darlehen wird die Minderheitskommanditistin zur Erbringung ihrer Einlageverpflichtung bei der Objektgesellschaft verwenden, die infolge der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals bei der Objektgesellschaft nach Vollzug des Anteilskaufvertrages von ihr geschuldet wird. Die Emittentin erzielt aus diesem Darlehen Zinserträge. Die Anleger treten der Emittentin unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Paribus Trust GmbH als Treugeber bei. Die Haftung des Anlegers ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Pflichteinlage vollständig geleistet ist. Soweit Auszahlungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlungen der Pflichteinlage (nachfolgend Rückzahlungen ) anzusehen sind, lebt die persönliche Haftung des Direktkommanditisten gegenüber Dritten jedoch wieder auf, wenn und soweit der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Rückzahlungen von der Pflichteinlage verbleibt, die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (10% der Pflichteinlage) unterschreitet. Die gesellschaftsrechtliche Fondsstruktur ist auf Seite 14 graphisch dargestellt. Anlegerprofil Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch denkende und handelnde Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Juristische Personen (z. B. Stiftungen) sowie Personengesellschaften (z. B. Dachfonds) können sich ebenfalls beteiligen. Die Beteiligung an der Emittentin ist zur Diversifikation des Vermögens eines Anlegers gedacht und sollte daher nicht die einzige Vermögensanlage des Anlegers darstellen. Anleger, die sich an der Emittentin beteiligen möchten, müssen bereit sein, eine langfristige Kapitalbindung einzugehen und die sich aus einer unternehmerischen Beteiligung ergebenden Risiken (vgl. dazu das Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage auf Seite 15 ff.) zu tragen. Das Beteiligungsangebot ist nicht für Anleger geeignet, die eine kurzfristige Anlagestrategie mit garantierter Rendite verfolgen. Der Anleger sollte in der Lage sein, die Beteiligung vollständig aus seinem Eigenkapital zu finanzieren. Von der Aufnahme von Fremdkapital zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung der Beteiligung (nachfolgend Anteilsfinanzierung ) wird abgeraten. Für den Fall, dass ein Anleger entgegen dieser Empfehlung dennoch beabsichtigt, eine Anteilsfinanzierung vorzunehmen, wird auf die diesbezüglichen Hinweise insbesondere im Abschnitt Persönliche Anteilsfinanzierung im Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 19 f., hingewiesen. Anleger sollten sich vor einer Beteiligung an der Emittentin von kompetenten Beratern ausführlich beraten lassen. Fondsimmobilie Die Emittentin investiert mittelbar in eine Neubauimmobilie im Landkreis München, am nördlichen Ortsrand von Planegg im Gewerbegebiet Steinkirchen. Die Fondsimmobilie wird ab geplanter Fertigstellung im Dezember 2013 für mindestens 20 Jahre vollständig an die Imtech Deutschland GmbH & Co. KG vermietet. Das Unternehmen ist in Deutschland führend in der Energie- und Gebäudetechnik und kann auf eine über 150-jährige Firmengeschichte zurückblicken. Die Hauptniederlassung München von Imtech Deutschland für den Bereich Süd-Ost ist bereits seit dem Jahr 1988 in Planegg ansässig. Die Fondsimmobilie ist rund zehn Kilometer Luftlinie vom Stadtzentrum München entfernt und aufgrund der Lage in einem bestehenden Gewerbegebiet sehr verkehrsgünstig gelegen. Der künftige Sitz der Hauptniederlassung München wird auf einem m² großen Grundstück an der Semmelweisstraße errichtet, das Teil des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes ist. Das Bürogebäude mit einer Mietfläche von circa m² wird als Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise und in einer Kammstruktur errichtet, die zwei bis fünf oberirdische Geschosse umfasst. In den zwei Untergeschossen werden neben 283 Pkw-Stellplätzen zudem Fahrradstellplätze sowie Technik-, Lager- und Archivflächen entstehen.

7 7 Angebot im Überblick Eckdaten zur Fondsimmobilie Objektgesellschaft Paribus Renditefonds XXI Objekt GmbH & Co. KG 1 Adresse Semmelweisstraße (bislang ohne Hausnummer) Planegg Grundstücksgröße m² Altlastenkataster Baujahr Mietfläche Gebäude Haustechnik Keine Eintragung Fertigstellung im Dezember 2013 geplant Circa m² Bürofläche Circa m² Archivfläche Zwei- bis fünfgeschossiges Bürogebäude in Kammstruktur zzgl. zwei Untergeschosse, Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise, Flachdach, Elementfassade aus Metall/Glas, Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, außenliegender Sonnenschutz aus Aluminiumlamellen Vier Personenaufzüge, Gaszentralheizung, Fußbodenheizung am Empfangstresen, Warmwasser über dezentrale elektrische Durchlauferhitzer, Büro- und Besprechungsräume mit Fensterlüftung und zentraler Lüftungsanlage, Sprinkleranlage für Erd- und Obergeschosse Pkw-Stellplätze Tiefgarage/außen 283/12 Fahrradstellplätze Tiefgarage/außen 60/6 Kaufpreis Wert gemäß Wertgutachten Vermietung Anfängliche Nettokaltmiete p. a. Indexierung Euro Euro Imtech Deutschland GmbH & Co. KG: 100 % der Immobilie für mindestens 20 Jahre zzgl. zweimal fünfjähriger Verlängerungsoption Euro Gemäß Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland Anpassung jeweils am 1. Januar zu 100 % 1 Die Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh & Co. KG, wird nach Übernahme der überwiegenden Kommanditanteile durch die Emittentin entsprechend umfirmiert werden. Vermietung Die gesamte Fondsimmobilie ist für mindestens 20 Jahre ab geplanter Fertigstellung im Dezember 2013 an die Imtech Deutschland GmbH & Co. KG vermietet. Der am 20. Dezember 2011 unterzeichnete Mietvertrag bietet dem Mieter zudem die Option, den Mietvertrag nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Die anfängliche Monatsnettokaltmiete beträgt 14,00 Euro/m² für Büroflächen und 6,75 Euro/m² für Lagerund Archivflächen. Zusammen mit den Kosten für Pkw- und Fahrradstellplätze (52,00 bis 98,55 Euro bzw. 5,00 bis 13,50 Euro, jeweils pro Stellplatz) ergibt sich eine anfängliche Gesamt-Monatsnettokaltmiete von rund Euro bzw Euro p. a. Zusätzlich zu der Nettokaltmiete hat die Mieterin jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats eine angemessene Vorauszahlung für die Nebenkosten (einschließlich der Heizungs- und Lüftungskosten), anfänglich in Höhe von Euro, zu leisten. Sämtliche nach dem Mietvertrag geschuldeten Leistungen sind zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu entrichten. Der Mietzins wird erstmals am 1. Januar, der auf den Mietbeginn folgt, und anschließend jährlich, jeweils am 1. Januar, zu 100 % in dem prozentualen Verhältnis angepasst, in dem sich der Verbraucherpreisindex von Deutschland gegenüber dem Vorjahr (bzw. dem Mietbeginn) verändert hat.

8 8 Standort Die Fondsimmobilie liegt am nördlichen Ortsrand von Planegg im Gewerbegebiet Steinkirchen, das rund zehn Kilometer Luftlinie vom Münchener Stadtzentrum entfernt ist. Das Gewerbegebiet, in dem aktuell rund 80 Unternehmen ihren Sitz haben, und seine künftige Erweiterung sind verkehrsgünstig gelegen. So ist der Münchener Hauptbahnhof mit dem Auto in etwa 20 Minuten zu erreichen, der Flughafen München in rund 40 Minuten und die nächste Autobahn in rund fünf Minuten. Wichtige Verkehrsachsen in der nahen Umgebung (wie die Autobahnen A8, A9, A92, A95 und A96) erschließen etliche Städte und Regionen für Pkw und Lkw. Die Gemeinde Planegg ist an das Münchener S-Bahn-Netz angebunden. Auf der S-Bahn- Strecke München-Planegg-Tutzing verkehrt alle 20 Minuten die S-Bahn-Linie S6. Planegg gehört zum inneren Tarifgebiet des Münchener Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) und ist kostengünstig erreichbar. München zählt bei Immobilieninvestoren zu den gefragtesten Städten Europas. Der European Regional Growth Index (E-REGI) hat München 2011 als drittbeliebtestes Investitionsziel unter 326 Konkurrenten aus 33 europäischen Ländern ausgewiesen. Dabei wurden Städte und Regionen klassifiziert, die durch das größte kurz- bis mittelfristige wirtschaftliche Entwicklungspotenzial die nachhaltigste Immobiliennachfrage versprachen. Auch eine Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young kommt zu dem Ergebnis, dass München, neben Frankfurt am Main, die 2012 am stärksten von Investoren nachgefragte Stadt im Bereich Büroimmobilien ist. Für Investitionen in München sprechen neben dem hohen Wohlstandsniveau auch die vielseitige Wirtschaftsstruktur und Münchens niedrige Arbeitslosenquote im Vergleich zu anderen deutschen Metropolen. Die Marktsegmente Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien haben sich in der jüngsten Vergangenheit positiv entwickelt, was sich durch sinkenden Leerstand und steigende Mieten und Preise ausdrückt. Platzierungsfrist Die Platzierung des Beteiligungsangebotes beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bzw. der Hinweisbekanntmachung und endet mit vollständiger Platzierung des Emissionskapitals, spätestens am 31. Dezember 2013 (nachfolgend Platzierungsschluss ). Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin (nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin ) ist berechtigt, den Platzierungsschluss um ein Jahr auf den 31. Dezember 2014 zu verschieben. Platzierungs- und Finanzierungsgarantie Die Paribus Capital GmbH (nachfolgend Anbieterin oder Anbieterin und Prospektverantwortliche ) hat gegenüber der Emittentin eine Platzierungs- und Finanzierungsgarantie abgegeben. Darin garantiert die Anbieterin der Emittentin die Einzahlung und Platzierung eines Emissionskapitals in Höhe von bis zu Euro (ohne Agio) bis zum 31. Dezember 2014 (nachfolgend ausstehendes Emissionskapital ). Darüber hinaus garantiert die Anbieterin, dass die Emittentin auch zu Zeitpunkten vor dem 31. Dezember 2014 mit entsprechendem Kapital zu marktgerechten Konditionen ausgestattet wird, sofern es die Erfüllung des vorgesehenen Investitions- und Finanzierungsplans erfordert (nachfolgend Vorabtranchen ). Die Anbieterin kann sowohl das ausstehende Emissionskapital als auch die Vorabtranchen in der Weise erbringen, dass sie eine Pflichteinlage in entsprechender Höhe übernimmt. Die Anbieterin wird jeweils von ihren Pflichten frei, wenn ein Dritter nach näher spezifizierten Bedingungen das ausstehende Emissionskapital bzw. die Vorabtranchen an die Emittentin leistet. Hierbei kann es sich auch um andere Kapitalformen wie z. B. Fremdoder Mezzanine-Kapital handeln (zu den Einzelheiten vgl. im Abschnitt Platzierungs- und Finanzierungsgarantie des Kapitels Rechtliche Grundlagen der Beteiligung, Seite 127 f.). Infrastruktur Name/Ort Entfernung Pkw Richtung Flughafen München 50 km NO Fernbahnhof Hauptbahnhof München 13 km O Autobahnzufahrt AS 36b Gräfelfing, A 96 2,7 km NO Öffentlicher Nahverkehr Nahe gelegene Zentren Bushaltestelle 0,1 km W S-Bahn Planegg o. Gräfelfing 2,0 km NW/SW München (Zentrum) 14 km O Augsburg 66 km NW

9 9 Angebot im Überblick Mindestbeteiligung, Einzahlung Der Mindestbeteiligungsbetrag an der Emittentin soll Euro (ohne Agio) betragen. Höhere Beteiligungsbeträge müssen (ohne Berücksichtigung des Agios) ohne Rest durch teilbar sein. Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt daher mindestens Euro. Auf den Beteiligungsbetrag ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages erfolgt in Höhe von 20 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio bezogen auf die gesamte Pflichteinlage innerhalb von zwölf Kalendertagen nach Annahme des Beitritts und schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Die verbleibenden 80 % der Pflichteinlage werden innerhalb von zwölf Kalendertagen nach einer weiteren schriftlichen Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin, voraussichtlich im Dezember 2013, zur Zahlung fällig. Bei einem Beitritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Einzahlung des Beteiligungsbetrages voraussichtlich in Höhe von 100 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio innerhalb von zwölf Kalendertagen nach Annahme des Beitritts und schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Die Modalitäten für die Einzahlung des Beteiligungsbetrages und des Agios ergeben sich aus der Beitrittserklärung. Hinsichtlich der Art der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung an der Paribus Renditefonds XXI GmbH & Co. KG. Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber oder unmittelbar als Kommanditist. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro bzw. bei Inanspruchnahme der Platzierungsreserve maximal Euro. Der Mindestzeichnungsbetrag soll Euro (nachfolgend Mindest erwerbspreis ) betragen und muss darüber hinaus ohne Rest durch teilbar sein. Die Anzahl der zu begebenden Kommandit- bzw. Treugeberanteile beträgt maximal bzw. bei Inanspruchnahme der Platzierungsreserve durch die geschäftsführende Kommanditistin maximal Kommandit- bzw. Treugeberanteile. Geplante Fondslaufzeit Die geplante Laufzeit der Emittentin endet zum 31. Dezember 2024 bzw. im Fall der Verlängerung der Platzierungsphase zum 31. Dezember Es wird angestrebt, die Immobilie bzw. die von der Emittentin an der Objektgesellschaft gehaltenen Kommanditanteile frühestens zehn Jahre nach deren Übernahme und Abschluss der Platzierungsphase zu veräußern. Eine ordentliche Kündigung der Anleger ist mit einer Frist von sechs Monaten frühestens zum 31. Dezember 2024, bzw. bei Verlängerung der Platzierungsphase bis zum 31. Dezember 2025, danach jeweils zum Jahresende, möglich. Das Recht des Anlegers, seine Gesellschafterstellung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Übertragung der treugeberischen Beteiligung ist grundsätzlich mit Zustimmung der Treuhänderin möglich. Die Übertragung einer Direktbeteiligung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Die tatsächliche Handelbarkeit der Beteiligung ist darüber hinaus insoweit eingeschränkt, als dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein geregelter Markt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert. Auszahlungen (Prognose) Die Auszahlungen an die Anleger sollen halbjährlich nachschüssig jeweils zu Beginn des Folgehalbjahres durchgeführt werden. Die erste Auszahlung für das erste Halbjahr 2014 ist im Juli 2014 geplant. Für das Jahr 2013 ist keine Auszahlung vorgesehen. Anleger der Emittentin erhalten prognosegemäß die unten dargestellten Auszahlungen aus freier Liquidität (siehe Abbildung Auszahlungen der Emittentin (Prognose). Performance Fee Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin erhält eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, wenn die Anleger der Emittentin mit ihrer Beteiligung eine durchschnittliche rechnerische Verzinsung ihres Beteiligungsbetrages (100 % der Pflichteinlage ohne Agio) von mehr als 6,5 % p. a. (Auszahlungen der Emittentin vor Einkommensteuer) erzielt haben. Dieser Gewinnvorab beträgt 20 % der von der Emittentin darüber hinaus erwirtschafteten Auszahlungen der Emittentin (Prognose) Jahr Auszahlung p. a. in % des Beteiligungsbetrages ,42 (inkl. Veräußerungserlös) Summe 170,42

10 10 Liquiditätsüberschüsse. Der Bezugszeitraum für die rechnerische Verzinsung beginnt mit der vollständigen Einzahlung der Beteiligungssumme des Anlegers, jedoch nur insoweit diese vertraglich geschuldet war, und endet mit der Veräußerung des Anlagevermögens, d. h. der Fondsimmobilie bzw. der von der Emittentin an der Objektgesellschaft gehaltenen Kommanditanteile. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte und Pflichten der Anleger Mit der Beteiligung an der Emittentin sind das Recht auf Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin, das Recht auf Ausschüttung von freier Liquidität, das Recht auf Mitwirkung an Beschlussfassungen der Emittentin, das Recht auf Auskunft gegenüber der Emittentin, das Recht auf Errichtung eines Beirates, das Recht auf Abfindung beim Ausscheiden aus der Emittentin, das Recht auf Übertragung der Vermögensanlage sowie das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös der Emittentin verbunden. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin, dem zwischen den Anlegern und der Treuhänderin durch Annahme der Beitrittserklärung abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung. Anleger, die sich nur mittelbar als Treugeber an der Emittentin beteiligen, verfügen über die dargestellten Rechte nur mittelbar. Sämtliche Anleger haben die Pflicht zur Einlageleistung zzgl. des Agios und die unmittelbar beteiligten Anleger haben die Pflicht zur Eintragung der Haftsumme im Handelsregister von 10 % der Pflichteinlage. Die Rechte und Pflichten der Anleger sind ausführlich im Abschnitt Die Anleger im Kapitel Rechtliche Grundlagen der Beteiligung, Seite 89 ff., beschrieben. Frühzeichner-Ergebnisvorab Anleger, die der Emittentin bis einschließlich 31. Dezember 2013 beigetreten sind, erhalten einen Frühzeichner-Ergebnisvorab (nachfolgend Ergebnisvorab ). Der Ergebnisvorab ist aus dem Ergebnis (d. h. dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn aus der Veräußerung des Anlagevermögens) desjenigen Geschäftsjahres zuzuweisen und auszuzahlen, in dem das Anlagevermögen verkauft wird. Der Ergebnisvorab beträgt 6 % p. a. (anteilig) bezogen auf die jeweils vertraglich vereinbarte und tatsächlich eingezahlte Pflichteinlage für den Zeitraum zwischen dem ersten des Monats, Zusammenfassung der Rahmendaten der Beteiligung Mindestbeteiligung Agio Euro 5 % der Zeichnungssumme Prognostizierte Laufzeit Bis Ende des Jahres 2024, bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. bis Ende des Jahres 2025 Geplantes Gesamtinvestitions volumen (konsolidiert) Mittelverwendungskontrolle Haftung Besteuerung Auszahlungen (Prognose) Rund Euro Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung des Anlegerkapitals durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach formalen Kriterien Die Haftung der Anleger ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet und nicht unter die eingetragene Haftsumme gesunken ist. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (überwiegend) und Einkünfte aus Kapitalvermögen 6,0 % p. a. ab dem Jahr 2014, ansteigend auf 7,0 % p. a. ab dem Jahr ,42 % im Jahr 2024 inkl. Veräußerungserlös. Auszahlungen sollen halbjährlich nachschüssig erfolgen.

11 11 Angebot im Überblick der auf die vollständige Einzahlung des jeweils vertraglich Vereinbarten folgt, und dem Monatsletzten des Monats, der dem Monat vorangeht, in dem die Gesellschaft erstmals wirtschaftlich an den Ergebnissen und Auszahlungen bei der Objektgesellschaft teilnimmt. Mittelverwendungskontrolle Die Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung und Freigabe des Emissionskapitals während der Investitionsphase erfolgt durch die A2C Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Besteuerung der Beteiligung Einzelheiten zu den steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Emittentin sind im Kapitel Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption auf Seite 143 ff. dargestellt. Die steuerlichen Risiken einer Beteiligung an der Emittentin sind im Abschnitt Steuerliche Risiken der Vermögensanlage des Kapitels Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 23 ff., beschrieben. Aus der Darlehensgewährung der Emittentin an die Minderheitskommanditistin sowie aus der Anlage der freien Liquidität erzielen die Anleger darüber hinaus Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf die Zinserträge aus der Anlage der freien Liquidität bei Banken findet die sogenannte Abgeltungsteuer Anwendung. D. h., die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden von den Banken einbehalten und abgeführt. Auf Ebene des Anlegers findet insoweit keine weitere Einkommensteuerzahllast statt. Die Zinsen aus der Darlehensgewährung an die Minderheitskommanditistin sind auf Ebene des Anlegers zu versteuern und unterliegen dem Abgeltungsteuersatz. Der Steuersatz beträgt zurzeit 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Der Anleger kann jedoch in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung auf Antrag im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Die Emittentin wird mit dem Halten der Beteiligung an der Objektgesellschaft und aus der Darlehensgewährung an die Minderheitskommanditistin ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Die Anleger der Emittentin erzielen zu einem überwiegenden Anteil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Anlegers. Der Veräußerungsgewinn ist nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steuerfrei, da die Veräußerung der Immobilien frühestens nach einer Haltedauer von zehn Jahren erfolgen soll.

12 12 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Weitere Kosten, insbesondere Kosten verbunden mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb setzen sich aus dem Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages zusammen. Beteiligt sich ein Anleger als Direktkommanditist an der Emittentin, fallen bei dem Erwerb der Vermögensanlage außerdem Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister an. Ferner können Kosten für den eigenen Vermögensberater oder -vermittler anfallen, falls der Anleger von sich aus und ohne Mitwirkung der Anbieterin einen solchen einschaltet. Außerdem können Kosten durch die Aufnahme einer Fremdfinanzierung für den Erwerb der Vermögensanlage und/oder bei Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio für Bankgebühren entstehen. Die Höhe der vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Bei nicht fristgerechter Einzahlung des Beteiligungsbetrages sowie des Agios können Kosten durch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von fünf Prozentpunkten (Verbraucher) bzw. acht Prozentpunkten (nicht Verbraucher) über dem Basiszinssatz entstehen. Scheidet ein Anleger wegen Nichtleistung seiner Beteiligungssumme aus der Emittentin aus, trägt er die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe des Agios auf den übernommenen Beteiligungsbetrag. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anleger unbenommen. Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung können durch die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht beim Wechsel eines Anlegers von der Treugeberstellung zum Direktkommanditisten, durch Reisekosten für die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen oder durch Kosten der Bevollmächtigung und des Bevollmächtigten für Gesellschafterversammlungen, für Aufwendungen bei der Ausübung des Rechts zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen oder die diesbezügliche Beauftragung eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertreters sowie für Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Emittentin oder der Treuhänderin und für die Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen entstehen. Diese Kosten entstehen jeweils individuell; ihre Höhe ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung können entstehen, wenn der Anleger seine Beteiligung überträgt. Dazu gehören eine Verwaltungsgebühr der Treuhänderin in Höhe von 250 Euro (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) sowie ggf. die Kosten für das Handelsregister. Kosten für den eigenen Vermögensberater oder -vermittler entstehen, falls der Anleger solche Dienstleister selbst einschaltet. Die Höhe dieser Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Schließlich können dem Anleger Kosten für die Ablösung einer von ihm individuell aufgenommenen Fremdfinanzierung entstehen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Anlegers aus der Emittentin können weitere Kosten durch die Ermittlung des Abfindungsanspruchs entstehen. Scheidet der Anleger nicht zum Ende des Kalenderjahres, sondern unterjährig aus der Emittentin aus, ist ggf. eine besondere Auseinandersetzungsbilanz auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aufzustellen, deren Kosten der Anleger zu tragen hat. Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, weil sie von mehreren nicht feststehenden Faktoren abhängt. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Weitere Leistungspflichten des Anlegers, insbesondere Haftung und Nachschusspflicht Anleger, die der Emittentin als Direktkommanditisten beitreten, haften gegenüber Gläubigern der Emittentin in Höhe der jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (in Höhe von 10 % der Pflichteinlage), solange sie ihren in der Beitrittserklärung als Pflichteinlage übernommenen Beteiligungsbetrag in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet haben. Sobald ein Direktkommanditist seine Pflichteinlage in Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eingezahlt hat, ist seine Haftung gegenüber Gläubigern der Emittentin grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit Auszahlungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlung der Pflichteinlage (nachfolgend Rückzahlungen ) anzusehen sind, lebt die persönliche Haftung des Direktkommanditisten gegenüber Dritten jedoch wieder auf, wenn und soweit der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Rückzahlungen von der Pflichteinlage verbleibt, die im Handels-

13 13 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögens anlagen-verkaufsprospektverordnung register eingetragene Haftsumme unterschreitet. Daneben haftet der Direktkommanditist nach seinem Ausscheiden aus der Emittentin bis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsumme für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin, wenn die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden und daraus Ansprüche gegen den Ausgeschiedenen resultieren. Im Fall des Auflösens der Emittentin verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Direktkommanditisten spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Emittentin im Handelsregister oder wenn die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Eine darüberhinausgehende Haftung bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen kommt unter den Voraussetzungen der 30 ff. GmbHG in Betracht. Anleger, die der Emittentin über die Treuhänderin mittelbar als Treugeber beitreten, haften nicht unmittelbar gegenüber Gläubigern der Emittentin. Vielmehr haftet an ihrer Stelle die Treuhänderin. Allerdings hat der Treugeber die Treuhänderin im Fall einer Inanspruchnahme freizustellen, sofern die Treuhänderin nicht aufgrund eigenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns selbst haftet. Wirtschaftlich betrachtet haftet daher ein Treugeber im gleichen Umfang wie ein Direktkommanditist. Ein Anleger, der der Emittentin als Treugeber beigetreten ist, haftet allerdings nicht als Gesamtschuldner, d. h., er haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Eine Nachschusspflicht besteht für den Anleger nicht. Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere zu haften oder Nachschüsse zu leisten. Gesamthöhe der Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt bei einem angenommenen angebotenen Kommanditkapital von Euro (zzgl. Agio) Euro (inkl. Agio, inkl. jeweils anfallender nicht abziehbarer Umsatzsteuer). Dies entspricht 19,59 % (inkl. Agio, inkl. jeweils anfallender nicht abziehbarer Umsatzsteuer) in Bezug auf den angenommenen Gesamtbetrag des angebotenen Kommanditkapitals von Euro. Weitere Provisionen im Sinne des 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerk ProspV fallen nicht an.

14 14 Übersicht über die geplante Fondsstruktur Anleger Treugeber oder Direktkommanditist Paribus Fondsbeteiligung GmbH Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin und der Objektgesellschaft Paribus Trust GmbH Treuhandkommanditistin/Treuhänderin Emittentin < 0,01 % 0 % rund 94,90 % Darlehen (feste Verzinsung) Paribus Renditefonds Verwaltungsgesellschaft mbh Komplementärin der Emittentin und der Objektgesellschaft Verwaltung GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh Minderheitskommanditistin 0 % 5,10 % Paribus Renditefonds XXI Objekt GmbH & Co. KG (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh & Co. KG) Objektgesellschaft 1 Objekt Imtech-Hauptniederlassung München 1 Die Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh & Co. KG, wird nach Übernahme der überwiegenden Kommanditanteile durch die Emittentin entsprechend umfirmiert.

15 15 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Wesentliche Risiken der Vermögensanlage I. Allgemeine Hinweise Die Beteiligung an der Emittentin ist eine langfristige, unternehmerisch geprägte Kapitalanlage, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Die folgende Darstellung behandelt die wesentlichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken einer Beteiligung an der Emittentin, nicht aber alle individuellen Risiken eines Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Emittentin einen entstehenden Verlust hinnehmen können. Das steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Eine zukünftige Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder eine veränderte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis können Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückflüsse nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Jeder Anleger sollte vor dem Erwerb einer Beteiligung den vorliegenden Verkaufsprospekt sorgfältig lesen, sich mit den dargestellten Risiken sowie etwaigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation befassen und, soweit er nicht über das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Wissen verfügt, fachkundige Beratung einholen. II. Risikoklassen Um dem unternehmerischen Gesamtrisiko des Beteiligungsangebotes Rechnung zu tragen, wird in der nachfolgenden Darstellung dem Vorschlag des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) folgend eine Einteilung in prognose-, anlagesowie anlegergefährdende Risiken vorgenommen. Prognosegefährdende Risiken (1) Prognosegefährdende Risiken führen zunächst zu einer schwächeren Prognose. Bei Eintritt eines solchen Risikos ist es wahrscheinlich, dass die finanziellen Reserven der Emittentin übermäßig belastet oder gar aufgezehrt werden. Infolgedessen könnte es zu einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger kommen, oder die Auszahlungen könnten sogar gänzlich entfallen. Anlagegefährdende Risiken (2) Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die die gesamte Vermögensanlage gefährden können. Ihr Eintritt kann zu einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitalanlage (Einlage inkl. Agio) (nachfolgend Totalverlustrisiko ) führen. Anlegergefährdende Risiken (3) Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage führen können, sondern auch das weitere (Privat-)Vermögen des Anlegers gefährden können. Die nachfolgend beschriebenen Risiken können einzeln, aber auch in unterschiedlichen Kombinationen eintreten und die Werthaltigkeit der Investition erheblich mindern. Durch die vorgenommene Gliederung der Risiken in Risikogruppen kann weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines oder mehrerer Risikoereignisse noch über den Grad der Risikoverwirklichung getroffen werden. Die nachfolgende Darstellung unterscheidet zwischen Allgemeinen Risiken auf Ebene der Emittentin sowie Spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Objektgesellschaft. III. Allgemeine Risiken auf Ebene der Emittentin Zunächst werden nachfolgend die allgemeinen Risiken für die Anleger dargestellt. 1. Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko (1, 2) Wird das für die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes erforderliche Eigenkapital innerhalb des Platzierungszeitraums (einschließlich der möglichen Verlängerung desselben) nicht erreicht, besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot nach entsprechendem Gesellschafterbeschluss oder von Gesetzes wegen nicht fortgeführt und die Emittentin aufgelöst wird. In diesem Fall kann die Vermögensanlage nicht vorgenommen und vom Anleger das erwartete wirtschaftliche Ergebnis hieraus nicht erzielt werden. Zudem kann ein Anleger, der seine Einlage einschließlich des Agios bereits geleistet hat, weder die Rückerstattung noch die Verzinsung der Einlage noch einen Ersatz für entgangenen Gewinn verlangen. Wird die Emittentin aufgrund der vorgenannten Umstände aufgelöst, so könnte dies zu der Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen. Eine Rückabwicklung der Vermögensanlage ist ferner möglich, wenn der Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als GIP Grundbesitz Investitionsgesellschaft Planegg mbh & Co. KG und nach Vollzug des Anteilskaufvertrages firmierend als Paribus Renditefonds XXI Objekt GmbH & Co. KG) nicht vollzogen oder der Grundstückskaufvertrag über das Grundstück, das mit der Fondsimmobilie bebaut werden soll, oder der Anteilskaufvertrag über den Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft rückabgewickelt werden würde. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Anteilskaufvertrag wegen der Ausübung eines Rücktrittsrechts rückabgewickelt würde oder wenn der von der Objektgesellschaft abgeschlossene Grundstücks-

16 16 kaufvertrag aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechtes der Gemeinde Planegg rückabgewickelt würde. Aufgrund der bis dahin entstandenen Kosten auf Seiten der Emittentin hätte dies eine erhebliche Verschlechterung des Ergebnisses der Emittentin und somit die Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) zur Folge. 2. Prognoserisiko (1, 2) Die im Prospekt dargestellten Prognosen basieren auf Modellannahmen. Diese Annahmen sind sorgfältig hergeleitet und berücksichtigen den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erwarteten Platzierungsverlauf des Eigenkapitals und den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf des Beteiligungsangebotes. Es besteht das Risiko, dass das Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes, die Fondsimmobilie gewinnbringend zu vermieten, Umstände und Risiken nicht berücksichtigt, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt während der Fondslaufzeit ergeben. Ferner besteht das Risiko, dass entweder getroffene Annahmen in der Konzeption zu optimistisch berücksichtigt oder Sachverhalte überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Dies gilt umso mehr, als dass die Prognosesicherheit mit zunehmender Dauer des Prognosezeitraumes abnimmt. Die vorstehenden Risiken können zu nachteiligen Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen führen. Dies kann die Höhe der Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen und bei einer erheblichen Abweichung von den Prognosen zu einem Verlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers führen. 3. Vertragserfüllungsrisiko (1, 2) Die Anbieterin und Prospektverantwortliche geht in ihren Prognosen davon aus, dass die Vertragspartner der Emittentin und der Objektgesellschaft ihre vertraglichen Pflichten vollständig erfüllen. Es besteht das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder diese unzureichend umsetzen, könnte dies zur vorzeitigen Auflösung von Verträgen führen. Daneben besteht das Risiko, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar sind und bestehende Verträge verändert oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der Durchführung von Verträgen oder deren vorzeitige Auflösung können negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Objektgesellschaft oder der Emittentin haben und sich damit negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Mit der Erbringung der Leistungen wären sodann neue Vertragspartner zu beauftragen. Es besteht das Risiko, dass die dafür zu vereinbarenden Vergütungen höher ausfallen als diejenigen, die mit den ursprünglichen Vertragspartnern vereinbart waren und in der Prognoserechnung unterstellt wurden. Auch dies würde sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Vertragspartnern wegen Verletzungen ihrer vertraglichen Pflichten sind möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang durchsetzbar. In den Verträgen können Haftungsbeschränkungen enthalten sein. Haftungsbeschränkungen sowie die Nichteinbringlichkeit solcher Ansprüche, z. B. wegen Insolvenz eines Vertragspartners, hätten ebenfalls geringere Auszahlungen an die Anleger zur Folge. Dies könnte bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers führen. 4. Rechtsverfolgung, Rechtsstreitigkeiten (1,2) Es besteht das Risiko, dass der Emittentin oder der Objektgesellschaft Rechts- und Beratungskosten, Gerichtskosten oder sonstigen Kosten entstehen, um ihre Rechte gegenüber etwaigen Vertragspartnern durchzusetzen, ohne dass sie diese Aufwendungen im Ergebnis ersetzt bekämen. Es besteht ferner das Risiko, dass es im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen zu Rechtstreitigkeiten auf Ebene der Emittentin oder der Objektgesellschaft kommt. Die hierdurch ggf. entstehenden Zusatzkosten sind in den Prognoserechnungen nicht enthalten. Bei einem Unterliegen der Emittentin oder der Objektgesellschaft in den Rechtstreitigkeiten hätten sie ggf. die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Die Verwirklichung von mit Rechtstreitigkeiten oder der Rechtsverfolgung verbundenen Risiken hätte negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin oder der Objektgesellschaft und damit niedrigere Auszahlungen an die Anleger zur Folge. Auch ist der Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers möglich. 5. Schlüsselpersonenrisiko (1, 2) Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt wesentlich von den Fähigkeiten und Entscheidungen der Geschäftsführung der Emittentin und der Objektgesellschaft ab. Es besteht daher zum einen das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich später als falsch erweisen, und zum anderen, dass maßgebliche Schlüsselpersonen ausfallen, beispielsweise die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin oder der Objektgesellschaft. Der Eintritt dieser Risiken hätte negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Emittentin und der Objektgesellschaft und damit auch auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger. Bei einem Ausfall von entscheidenden Schlüsselpersonen ist der Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers möglich. 6. Mittelverwendungskontrolle (1, 2) Die Emittentin hat mit der A2C Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung der Anlegergelder auf Ebene der Emittentin geschlossen (nachfolgend Mittelverwendungskontrollvertrag ). Auf Ebene der Objektgesellschaft findet keine Mittelverwendungskontrolle statt. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft, ob eine Verfügung mit den Regelungen des Mittelver-

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