Tätigkeitsbericht 2014/2015

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1 Tätigkeitsbericht 2014/2015 Deutscher Anwaltverein Geschäftsführung Beilage zum Anwaltsblatt 8+9/2015 Ziele für die Zukunft Projekte Mitglieder Zahlen Politik und Gesellschaft

2 f und + Die Datenbank des Anwaltsblatts mit mehr als Fundstellen* zum Anwaltsrecht zur Anwaltshaftung zur Anwaltsvergütung zum Anwaltsmarkt zur Rechtspolitik zum Deutschen Anwaltverein * bereit gestellt von unter

3 Inhalt Rückblick / Ausblick...4 DAV und Gesellschaft...6 Anwaltsrecht Berufsrecht...8 Europäisches Berufsrecht...8 Vergütungsrecht...8 Gesetzgebungs- u. Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben...9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit...15 Gesellschaftliches Engagement Menschenrechte...18 Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins...19 Veranstaltungen...20 DAV und Anwaltschaft...22 Arbeitsgemeinschaften im DAV...24 Aus- und Fortbildung Deutsche Anwaltakademie...30 Fortbildungsbescheinigung des DAV...30 DAV-LL.M Selbststudium (FAO), Kommunikation Website...32 DAV-Depesche...32 Europa im Überblick...32 Anwaltsblatt...32 Anwaltsblatt Karriere...33 Stellenmarkt...33 Service Deutsche Anwaltauskunft...34 DAV-Service-Hotline...34 Leistungen für DAV-Mitglieder...34 DAV-Rechtsverfolgungshilfe...34 Stellenbörsen...34 DAV Zahlen und Fakten Mitgliederentwicklung DAV...35 Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften...35 Gender-Report...36 Finanzen...37 Beteiligungen...37 Namens- und Adressteil...38 DAV Die Vorteile von A bis Z Vorteile der Mitgliedschaft...42

4 Rückblick / Ausblick Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV Personalia in der Geschäftsführung Für Rechtsanwältin Nicole Pluszyk, die sich zurzeit in Elternzeit befindet, kümmert sich Rechtsanwalt Max Gröning um zahlreiche zivilrechtliche Spezialgebiete wie das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Zivilprozessrecht oder die außergerichtliche Konfliktbeilegung. Für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis 30. April 2015 war Anna Gilsbach als Elternzeitvertretung im Bereich von Rechtsanwalt Peter Altemeier in der Geschäftsführung zuständig für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte. Sie halten den aktuellen Tätigkeitsbericht 2014/2015 in den Händen. Er gibt Ihnen einen Überblick über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins. Vereinszweck ist gemäß 1 der DAV-Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats. Die DAV-Satzung konkretisiert dies dadurch, dass sie besondere Aufgaben nennt, mit denen der Vereinszweck erfüllt werden soll. Da ist einmal die Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene: Lesen Sie ab Seite 9, zu welchen Themen der DAV durch seine Ausschüsse Stellung genommen hat: Von A wie Arbeitszeitrichtlinie über R wie Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz bis Z wie ZPO-Änderungsgesetzen reichten die Themen. Viele dieser Themen betreffen nicht das Anwaltsrecht; vielmehr bereichert der DAV mit seinen Stellungnahmen rechtspolitische Debatten immer mit dem Ziel, Rechtspflege und Gesetzgebung in der Gesellschaft zu stärken. Die Arbeit unserer Ausschüsse findet nach wie vor höchste Anerkennung bei Ministerien und in Parlamenten. Sodann nennt unsere Satzung den Einsatz für die Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und der Gewährleistung des Rechts auf Interessensvertretung. Diese anwaltlichen core values stehen gleichsam als Überschrift über dem gesamten berufspolitischen Engagement des DAV. Ich greife hier heraus den Einsatz für eine gute Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte, der im Berichtszeitraum einen Höhepunkt in einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fand, das der Bundesjustizminister anlässlich des DAV-Neujahrsempfangs im Januar 2015 vorgestellt hatte. Der DAV vertrat und vertritt, dass Syndikusanwälte Rechtsanwälte sind; wir erwarten, dass der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das die Einheit der Anwaltschaft stärkt, zügig nach der Sommerpause endgültig verabschiedet. Außerdem nenne ich den vom DAV initiierten Beschluss der Satzungsversammlung zur Änderung von 2 BORA. Diese geänderte Norm, die am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, stellt klar, dass unter gewissen Voraussetzungen das non legal outsourcing, also die vielfach übliche Inanspruchnahme von Drittdienstleistungen, rechtlich unproblematisch ist. Weiter mit der DAV-Satzung: Die Sicherung und Förderung der Qualität anwaltlicher Leistungen sowie die Aus- und Fortbildung gehören zu weiteren Aufgaben des DAV. Die wichtigsten Stichpunkte sind für den Berichtszeitraum der Einsatz des DAV für eine systemische Qualitätssicherung, um die Privilegien, die wir für die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten haben, zu rechtfertigen. Außerdem hat der DAV mit der Deutschen Anwaltakademie das Angebot geschaffen, das es erlaubt, Fortbildung im Wege des Selbststudiums nachzuweisen. Näheres hierzu auf S. 31. Nicht fehlen darf hier ein Hinweis auf die wieder äußerst aktiven Arbeitsgemeinschaften im DAV, denen ein eigenes Kapitel dieses Berichts gewidmet ist (ab S. 24). Zuletzt erwähne ich hier die Serviceleistungen des DAV wie die DAV-Hotline zum RVG, die DAV-Depesche, das Anwaltsblatt, den Newsletter Europa im Überblick und die neugestaltete DAV-Homepage Die Pflege des Gemeinsinnes ist auch eine Aufgabe des DAV. Wenn man diesen altmodisch klingenden Begriff übersetzt mit Gemeinwohlorientierung oder bürgerschaftliches Engagement, so fallen bei einem Blick in den Aktivitätenkalender des DAV insbesondere die folgenden Dinge ins Auge: Das Engagement für Opfer rechtsextremistischer Gewalt durch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus, der Einsatz für verfolgte Kolleginnen und Kollegen weltweit und die Bemühungen 4 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

5 2 1 3 für einen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht, etwa durch die Unterstützung von Anstrengungen, Gerichtsschließungen zu vermeiden. Zuletzt nennt die Satzung die Pflege des wissenschaftlichen Geistes und des Geschichtsbewusstseins der Rechtsanwaltschaft. Auch hier muss ich auswählen: Der wissenschaftliche Geist weht durch zahlreiche Stellungnahmen, aber auch durch Veranstaltungen auf dem Deutschen Anwaltstag, auf denen beileibe nicht nur Praxistipps vermittelt werden. Zeichen für die Pflege unseres Geschichtsbewusstseins ist die Pflege der Erinnerung an den Namensgeber der Straße, in der das DAV-Haus liegt, den mutigen Kollegen Hans Litten, in Veranstaltungen und Publikationen. In den kommenden Monaten wird der DAV sich weiter intensiv an der Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Syndikusanwälte beteiligen und wie so häufig auch Anstoßgeber sein. Uns alle wird die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs am 1. Januar 2016 beschäftigen, genauso wie die weiterschreitende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Und wir werden nach zahlreichen Diskussionen in Vereinen, Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften Schlussfolgerungen aus der vor zwei Jahren erschienenen Zukunftsstudie des DAV veröffentlichen. Der DAV wird sich als Repräsentant einer der weltweit stärksten Anwaltschaften international engagieren, um unsere Interessen zu wahren und zu fördern. Dieser Tätigkeitsbericht folgt einem bewährten Muster. Diejenigen von Ihnen, die ihn seit einigen Jahren erhalten, werden das erkennen. Auf zwei Neuerungen will ich aber hinweisen: Um den Anteil von Kolleginnen in Gremien und als Referentinnen zu erhöhen, hat der DAV sich im Jahr 2014 eine Selbstverpflichtung auferlegt. Ich freue mich, dass wir die gesetzten Ziele schon im ersten Jahr fast erreicht haben. Details zeigt der Genderbericht auf S. 36. Außerdem enthält der Tätigkeitsbericht zum ersten Mal Hinweise auf die Mittelverwendung durch den DAV. Wir wollen und können hier nicht den gesamten Schatzmeisterbericht wiedergeben, meinen aber, dass sie, liebe Leserinnen und Leser, in die Lage versetzt werden sollen, die Verwendung der Mitgliedsbeiträge nachzuvollziehen. Eine ausschnittweise Darstellung bietet immer Anlass zu kritischen Nachfragen; wir haben die Schwerpunkte aber so gesetzt, dass wir häufige Fragen aus dem Kreis der Mitglieder beantworten. Die Übersicht über unsere Finanzen finden Sie auf S Der DAV-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer eröffnet den 65. Deutschen Anwaltstag in Stuttgart der unter dem Motto Freiheit gestalten stand. 2 Prof. Dr. Wolfgang Ewer beim DAV-Auftakt Pia Eckertz-Tybussek (DAV-Vizepräsidentin, l.) und Uwe Kappmeyer (DAV-Vorstand) mit Katja Keul (rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen) beim Parlamentarischen Abend. Eine freie und unabhängige Justiz ist die Grundlage für eine positive gesellschaftliche Entwicklung. In Deutschland und in Europa. Danke, dass der DAV und seine Mitglieder sich mit Engagement für eine wertebasierte Justiz einsetzen. Viviane Reding Mitglied des Europäischen Parlaments Der Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins umfasst den Zeitraum von der Mitgliederversammlung des DAV am 24. Juni 2014 bis zur Mitgliederversammlung am 10. Juni Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 5

6 Veranstaltungen Ausschüsse Berufsrecht Werbung Interessenvertretung DAV und Gesellschaft

7 Einleitung Die Arbeit des DAV hat viele Adressaten: Hauptadressaten sind neben unseren Mitgliedern der Gesetzgeber und die Bundesministerien, allen voran unser Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir vertreten dort die Interessen der Anwältinnen und Anwälte und bringen darüber hinaus durch die Erfahrung der DAV-Praxisexperten Fachwissen in Gesetzgebungsverfahren ein, die die Anwaltschaft gar nicht unmittelbar betreffen. Wir das sind Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung und ganz besonders die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des DAV. Die Ausschüsse sind besetzt mit hervorragenden Fachleuten Praktikern aus großen wie aus kleinen Kanzleien, die die Meinungsbildung des DAV unterstützen. Anwalt in eigener Sache ist der DAV, wenn es um das Berufs- und Vergütungsrecht geht. Das Anwaltsrecht wird natürlich nicht nur in Deutschland verhandelt, sondern darüber hinaus auch in Brüssel, wo wir selbst vertreten sind und vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) vertreten werden, wenn es um gemeinsame Interessen der Anwältinnen und Anwälte in Europa geht. Die Europabeauftragten der DAV-Ausschüsse sind neben dem DAV-Büro Brüssel Bindeglied zwischen der Europäischen Union und Berlin. Ein nicht unbedeutender Teil der DAV-Stellungnahmen hatte 2014/2015 Normgebungsverfahren aus Brüssel zum Inhalt. Auf nationaler Ebene war die Interessenvertretung in eigener Sache und die Begleitung von allgemeinen Gesetzgebungsvorhaben meistens erfolgreich: Die Argumente der DAV-Experten haben sich häufig doch durchgesetzt. Die Arbeit der einzelnen Ausschüsse wird ab Seite 9 dargestellt. Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAV konnten wir wieder rekordverdächtige Auflagen erreichen. Unser Ziel: Überall, wo über Recht gesprochen wird, soll an Anwältinnen und Anwälte gedacht werden. Einzelheiten dazu auf Seite 15. Ein weiterer Schwerpunkt der nationalen und der internationalen Arbeit des DAV war wiederum das Projekt Law Made in Germany. Gemeinsam mit anderen juristischen Organisationen sowie dem Bundesjustizministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag stellt der DAV die Vorzüge des deutschen Rechtssystems gegenüber nur scheinbar effektiveren und kostengünstigeren Rechtssystemen dar. Im Berichtszeitraum ist die Kampagne mit Veranstaltungen im In- und Ausland vorgestellt worden. Nicht vergessen werden sollte hier der Einsatz für Menschenrechte. Neben Kontakten zu Menschenrechtsgruppen hat der DAV Kolleginnen und Kollegen in mehreren Ländern unterstützt, die in ihrer Berufsausübung behindert wurden. Dieses häufig stille Engagement ist möglicherweise keine Selbstverständlichkeit für einen Berufsverband, gehört aber zu den Dingen, die wir uns so meine ich leisten sollten. Der DAV bringt die praktische Erfahrung der Anwaltschaft in die Rechtspolitik ein. Für die Gesetzgebung sind die Stellungnahmen seiner Fachausschüsse und die Mitarbeit in den Reformkommissionen meines Ministeriums unverzichtbar. Ob es um Änderungen an der StPO, des Mord- Paragrafen oder im Abstammungsrecht geht die Vertreterinnen und Vertreter des DAV achten stets darauf, dass bei allen guten Ideen die Bedürfnisse der Praxis nie zu kurz kommen. Heiko Maas Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Die Rechtsprechung zumal die höchstrichterliche ist auf die Expertise qualifizierter Rechtsanwälte dringend angewiesen. Das gilt im Prozess, aber auch im allgemeinen rechtspolitischen Raum. Die Fachausschüsse des DAV sind uns deshalb überaus wertvolle Gesprächspartner. Gerade im allgemeinen Verwaltungs- und im spezielleren Umweltrecht finden hier spannende Diskussionen statt, von deren Ertrag wir alle profitieren. Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 7

8 Anwaltsrecht Berufsrecht Drei Themen standen beim Berufsrecht im Fokus der Verbandsarbeit: Das Recht der Syndikusanwälte, aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit in Berufsausübungsgesellschaften, Ausbildung im Berufsrecht als obligatorische Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft. Auch Anwälte brauchen einen Anwalt: Das leistet der DAV stetig in der berufspolitischen Debatte, indem er einen hohen berufsethischen Anspruch beibehält und sich zugleich für ein einheitliches, modernes Berufsbild einsetzt. Dr. h.c. Renate Jaeger Schlichterin bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Ganz im Vordergrund stand die Entwicklung bei den Syndikusanwälten, ausgelöst durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April Die schriftliche Begründung dieser Entscheidungen wurde erst Ende September 2014 bekannt. Auch der DAV befasste sich auf verschiedenen Ebenen mit den BSG-Entscheidungen und mit möglichen Lösungsansätzen. Eine Bündelung der betroffenen Gruppierungen erfolgte durch den vom DAV-Präsidenten erstmals im April, unmittelbar nach den BSG-Entscheidungen einberufenen Runden Tisch Syndikusanwälte. Dort kamen sowohl DAV und BRAK, aber auch der BUJ sowie Vertreter von BDA, BDI und DIHK, der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke und der DAV-Arbeitsgemeinschaften der Syndikusanwälte und Sozialrecht zusammen, diskutierten die Probleme und stimmten die Einschätzungen untereinander ab. Diese Aktivitäten zeigen sich aus heutiger Sicht als sehr wertvoll und zielführend. Zusätzlich wurden durch informelle Gespräche, an denen der DAV maßgeblich beteiligt war, Aktivitäten der Bundesregierung initiiert und unterstützt. Letztlich ist es dem stetigen Drängen des DAV zu verdanken, dass am 13. Januar 2015 beim DAV-Auftakt der Bundesjustizminister Maas erstmals mit einem Eckpunktepapier zur Änderung der Rechtstellung der Syndikusanwälte an die Öffentlichkeit trat. Europäisches Berufsrecht 2014 war auf europäischer Ebene ein Jahr des Wandels mit einer neu gewählten und zusammengesetzten EU-Kommission. Im Berichtszeitraum konnte die vierte Geldwäscherichtlinie mit einer Stärkung des Berufsgeheimnisses verabschiedet werden. Aktiv hat sich der DAV auch weiterhin mit den berufsrechtlich relevanten Bezügen des Datenschutzes beschäftigt, sei es im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung oder die Massenausspähung von Kanzleien. Vergütungsrecht Die RVG-Anpassung zum 1. August 2013 war ein herausragendes Ereignis, das ohne das Engagement des DAV nicht zu erreichen gewesen wäre. 2014/2015 war geprägt von der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (vgl. dazu Härting/Thiess, AnwBl 2014, 906 und Mayer, AnwBl 2014, 908) und einem Urteil des BGH, mit dem die Verletzung von Informationspflichten aus dem RVG zu einer Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrug durch Unterlassen führen können (BGH AnwBl 2014, 1060). 8 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

9 Gesetzgebungs- und Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben Die 37 Gesetzgebungsausschüsse mit ihren 300 Ausschussmitgliedern haben im Berichtsjahr 67 Stellungnahmen erarbeitet, ein wiederum gewaltiges Arbeitspensum. Den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden gebührt für dieses ehrenamtliche Engagement große Anerkennung und herzlichen Dank. Zu den Ausschüssen im Einzelnen: Der Ausschuss veranstaltet u.a. Podiumsdiskussionen bei den Anwaltstagen. Beim 65. DAT lautete das Thema Anwaltliche Berufsethik: Freiheit gestalten Vertrauen des Mandanten begründen und Anwalt 2014 Inhalte und Strukturen anwaltlicher Berufstätigkeit. Beim diesjährigen DAT ist das Thema Berufsethik und Berufsrecht komplementär und dennoch defizitär?. Seit 2015 hat der Ausschuss die Anwaltskultur als neues Aufgabenfeld hinzubekommen. Dabei wird es nicht nur um Kleiderordnungen gehen. 1. DAV-Ausschuss Anwaltliche Berufsethik (bis ) DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur (ab ) RA Dr. Michael Streck, Köln (bis ) RA Jörg Meister, Mannheim (ab ) RA Udo Henke Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union und zu den strategischen Leitlinien des Rates für die gesetzgeberische und operative Programmplanung für die kommenden Jahre im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere bezüglich der Rolle des Notars im Justizsystem veröffentlicht sowie an der Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zur GmbH mit einem einzigen Gesellschafter mitgewirkt. 2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat RAuN Günter Schmaler, Emden RAin Tanja Brexl Der Ausschus hat mit sechs Stellungnahmen ein breites Themenspektrum abgedeckt. Bei den Gesetzesentwürfen zur Tarifeinheit, zum Kündigungsrecht, zur Frauen-Quote sowie zum Mindestlohn hat der DAV handwerklich gutes Recht eingefordert und auf Europakonformität gepocht. Für die Interessen der im Arbeitsrecht tätigen Anwaltschaft hat sich der DAV durch mehrere Stellungnahmen und Interventionen gegenüber der Justiz beim Thema Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzt. 3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht RA Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Düsseldorf (bis ) RA Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg (ab ) RA Thomas Marx Der Ausschuss setzt sich dafür ein, sowohl in der universitären Ausbildung als auch in der Referendarausbildung einen stärkeren Fokus auf anwaltsspezifische Inhalte zu setzen. Im Berichtszeitraum wurde im Verbund mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften zudem die praktische Ausbildung in der Juristenausbildung mittels einer Umfrage unter Studierenden und Ausbildern beleuchtet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen nun für die Juristenausbildung fruchtbar gemacht werden. 4. DAV-Ausschuss Aus- und Fortbildung Vorsitzende/r Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Berlin ( ) RAin Sabine Gries-Redeker (ab ) Rieke Detering Die kritische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung war mit dafür verantwortlich, dass das Bundesinnenministerium einen stark überarbeiteten, abgeschwächten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Bei der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestagsinnenausschuss war der Ausschuss vertreten. Außerdem wurde eine langjährige Forderung des Ausschusses, die Abschaffung des Optionszwanges, weitgehend durch den Gesetzgeber erfüllt. 5. DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht Vorsitzende RAin Gisela Seidler, München RAin Bettina Bachmann Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 9

10 6. DAV-Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung Vorsitzende/r RA Prof. Dr. Christian Duve, Frankfurt/Main (bis ) RAin Ulrike Gantenberg (ab ) RAin Nicole Pluszyk / RA Max Gröning (ab ) Der Ausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung und der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Außerdem nahm der Ausschuss auch zu einem Verordnungsentwurf über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren Stellung. Die aktuellen Diskussionen über die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und die Überlegungen zu einem New Yorker Übereinkommen II wurden kritisch begleitet. 7. DAV-Ausschuss Bank- und Kapitalmarktausschuss RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart RAin Christine Martin Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich im vergangenen Jahr mit der Evaluierung des Bundesjustizministeriums zum Spruchverfahrensgesetz, der Aktienrechtsnovelle 2014, dem Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz sowie mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie kritisch auseinandergesetzt. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklung um die vielfachen Regularien durch MiFID 1, MiFID 2, MiFIR, PRIIP. 8. DAV-Ausschuss Berufsrecht RA Markus Hartung, Berlin RA Udo Henke Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Der Berufsrechtsausschuss ist einer der wichtigsten Fachausschüsse des DAV. Er unterstützt den Präsidenten, das Präsidium, den Vorstand, aber auch die Geschäftsführung des DAV in Berlin und Brüssel bei allen berufsrechtlichen Angelegenheiten und berichtet regelmäßig im Präsidium. Zu den Themen des Ausschusses siehe Seite DAV-Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance Vorsitzende RAin Dr. Birgit Spießhofer, Berlin RA Franz Peter Altemeier Der DAV-Vorstand hat im Februar 2015 auf Vorschlag des Präsidiums beschlossen, einen DAV-Ausschuss Corporate Social Responsibility (CSR) und Compliance einzurichten. Corporate Social Responsibility umschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Auf internationaler und europäischer Ebene wird das Thema auch in Bezug auf die Anwaltschaft diskutiert. Sie wird als Adressat von CSR- Standards angesehen, ist aber auch Berater für deren richtige Anwendung. 10. DAV-Arbeitsgruppe Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) RAuN Ulrich Volk, Wiesbaden RA Thomas Marx Der DAV hat durch seinen Ausschuss die weitere Entwicklung des Elektronischen Rechtsverkehrs begleitet und sich für die Interessen der Anwaltschaft in den Gremien auf Bundes-, Landes- und Verbändeebene eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen hierbei das besondere elektronische Anwaltspostfach und dessen rechtliche Rahmenbedingungen. 11. DAV-Ausschuss Erbrecht RA Dr. Andreas Frieser, Bonn RAin Christine Martin Nach seiner Stellungnahme zum Begleitgesetz zur Europäischen Erbrechtsverordnung (konkret: Gesetzentwurf zum Internationalem Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein) hat der Erbrechtsausschuss dieses Begleitgesetz aufmerksam weiterverfolgt, um Verbesserungen anzumahnen. In der neuen Amtsperiode plant der Ausschuss Initiativstellungnahmen für den deutschen Gesetzgeber, da zuletzt im Wesentlichen Brüssel Urheber von Gesetzesvorhaben war. 12. DAV-Ausschuss Europäisches Vertragsrecht RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln RAin Eva Schriever Der Ausschuss beschäftigte sich intensiv mit dem Abschlussbericht der von der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe für Versicherungsvertragsrecht und verfasste dazu gemeinsam mit dem Ausschuss Versicherungsrecht eine Stellungnahme. Daneben begleitete der Ausschuss weiterhin aktiv die Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Kaufrechts, die nach der Amtseinführung der neuen Europäischen Kommission im Herbst 2014 eine Kehrtwende erfahren haben. 10 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

11 Großer Erfolg war, dass die Initiativstellungnahme zum Versorgungsausgleich Eingang in einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen gefunden hat. Darüber hinaus hat der Ausschuss weiter an seinem Reformvorschlag für das nacheheliche Unterhaltsrecht gearbeitet. Auf dem DAT 2014 hat er seinen Entwurf erstmals fachlich zur Diskussion gestellt, um die Anregungen einzuarbeiten. Er hat sich ferner aktiv für die Wiedereinführung der Nichtzulassungsbeschwerde im Familienrecht eingesetzt. 13. DAV-Ausschuss Familienrecht RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg RAin Christine Martin Die politische Diskussion ist geprägt worden durch die Aufdeckungen von Edward Snowden. Der DAV hat zu den Prüfungsaufträgen des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags kritisch Stellung genommen und Ergänzungsvorschläge gemacht. Für Nachjustierungen im Verhältnis von Sicherheit und Freiheit spricht sich der DAV aus. Er kritisiert das präventivpolizeiliche Unterlaufen strafprozessualer Verfahrensgarantien und fordert eine fundierte Evaluation der Polizei- und Sicherheitsgesetze. 14. DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht Vorsitzende RAin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam RA Thomas Marx Auf europäischer Ebene befasste sich der Ausschuss mit den Bestrebungen zur Überarbeitung der Regelungen zum Urheberrecht, zur Schaffung des sogenannten Patent Litigation Certificate, zur Harmonisierung des Patentrechts, zur Anwendung des Schutzes geografischer Angaben der Europäischen Union auf nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse. Auf nationaler Ebene beschäftigte ihn insbesondere die Gesetzgebung gegen unseriöse Geschäftspraktiken und unlauteren Wettbewerb. 15. DAV-Ausschuss Geistiges Eigentum RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf RA Franz Peter Altemeier / RA Swen Walentowski ( ) Der Ausschuss berät und unterstützt den DAV als Fachausschuss bei genderrelevanten Themen und gibt Anstöße zur Förderung der Gleichstellung von Anwältinnen und Anwälten; ihm sitzt die Gleichstellungsbeauftragte des DAV vor. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss gemeinsam mit dem Arbeitsrechts-, Verwaltungsrechts- und Handelsrechtsausschuss unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen zur Frauenquote Stellung genommen. Diese Stellungnahme fand große öffentliche Beachtung. 16. DAV-Genderausschuss Vorsitzende RAinuNin Mechthild Düsing, Münster Rieke Detering Der Ausschuss hat zu einer breiten Palette gesellschaftsrechtlicher Themen Stellungnahmen erarbeitet und damit wichtige Beiträge für die rechtspolitische Fachdiskussion geleistet. Dazu gehören unter anderem auf EU-Ebene die Aktionärsrechte-Richtlinie und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter sowie auf nationaler Ebene das kontroverse Thema Frauenquote. Auch zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist erneut Stellung genommen worden. 17. DAV-Ausschuss Handelsrecht RA Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking, Düsseldorf RA Thomas Marx Auch im Berichtszeitraum hat sich der DAV durch seinen IT-Rechtausschuss wieder zu einzelnen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung mit Stellungnahmen in die politische Diskussion eingemischt. Daneben haben die IT-Rechtsexperten für den DAV kritische Fragen zum Regierungsvorhaben des offenen WLAN und der Haftung der Anbieter gestellt. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes hat der DAV den vielfachen Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe kritisiert. 18. DAV-Ausschuss Informationsrecht RA Dr. Helmut Redeker, Bonn RA Thomas Marx Der Ausschuss befasste sich mit der Reform der Europäischen Insolvenzverordnung, mit Reformvorschlägen zur Insolvenzverwaltervergütung, dem noch immer nicht verabschiedeten Gesetz zum Konzerninsolvenzrecht sowie einer Initiative des Bundesjustizministeriums zur Änderung des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechts. 19. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht RA Dr. Klaus Pannen, Hamburg RA Udo Henke Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 11

12 20. DAV-Ausschuss Medizinrecht RA Dr. Rudolf Ratzel, München /in RAin Nicole Pluszyk / RA Max Gröning (ab ) Das Thema Korruption im Gesundheitswesen stand weiterhin im Mittelpunkt der Ausschussarbeit. Eine erste Gesetzesinitiative fiel dem Ende der letzten Legislaturperiode anheim, im Koalitionsvertrag findet sich das Thema jedoch wieder. Der Ausschuss Medizinrecht hat sich mit einer Initiativstellungnahme in die Diskussion eingebracht und einige wichtige Modifikationen gefordert. Neben dem Bundesjustizministerium hat mittlerweile auch der Freistaat Bayern einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. 21. DAV-Ausschuss Menschenrechte RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn /in RA Franz Peter Altemeier / Anna Gilsbach ( ) Der Menschenrechtsausschuss gibt Präsidium und Geschäftsführung des DAV Impulse für die Menschenrechtsarbeit und steht ihnen in Menschenrechtsfragen beratend zur Seite. 2014/2015 beschäftigten ihn unter anderem der Umgang mit Flüchtlingen in der EU und der Zugang zum Recht der afghanischen Ortskräfte der Bundeswehr (mit einer Veranstaltung auf dem Anwaltstag 2014). Sein Engagement zur Unterstützung bedrängter Kolleginnen und Kollegen konzentrierte sich auf Saudi-Arabien und die Philippinen. 22. DAV-Ausschuss Miet- und Wohnrecht RA Michael Drasdo, Neuss RAin Christine Martin Die Diskussion war von dem Gesetzesvorhaben zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ( Mietpreisbremse ) und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) geprägt. Der Ausschuss hat zum Referenten- und Regierungsentwurf Stellung genommen. Weiter engagiert er sich mit anderen DAV-Ausschüssen in den Arbeitsgruppen des Bundesjustizministeriums für ein Bauträgervertragsrecht und für eine Reform des ZVG. 23. DAV-Ausschuss Privates Bauund Architektenrecht Vorsitzende RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg RA Udo Henke Der Ausschuss, übrigens mit einem für dieses Rechtsgebiet bemerkenswerten Frauenanteil von 50 Prozent, befasst sich seit geraumer Zeit mit dem umfangreichen Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums zur Reform des Bauvertragsrechts. Im Februar 2015 wurde dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Außerdem ist der DAV seit Ende 2014 durch die Ausschussvorsitzende auch in der weiteren Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht des Ministeriums vertreten. 24. DAV-Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht RA Dr. Fabian Widder, Mannheim RA Manfred Aranowski Der Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht hat sich in seinen Sitzungen mit möglichen Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befasst und Stellungnahmen dazu abgegeben, ob eine Verfolgung festgestellter Verstöße Aussicht auf Erfolg hat. 25. DAV-Ausschuss RENO Vorsitzende RAin Angela Leschnig, Würzburg Rieke Detering Der Ausschuss beteiligt sich für den DAV an der Novellierung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte; die Vorsitzende des Ausschusses ist Sachverständige im zuständigen Gremium und vertritt als solche die Interessen der Anwaltschaft an einer praxisorientierten Ausbildung. Über die Ausbildungskampagne Nach der Schule schon was vor wird zahlreichen örtlichen Anwaltvereinen Informationsmaterial zur Werbung für den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten zur Verfügung gestellt. 26. DAV-Ausschuss RVG und Gerichtskosten Vorsitzende RAinuNin Edith Kindermann, Bremen RA Udo Henke Der Ausschuss hat sich in drei Sitzungen mit Anwendungsproblemen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (seit 1. August 2013 in Kraft) und des Gesetzes zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (in Kraft seit 1. Januar 2014) befasst. Seit rund 10 Jahren bietet der Ausschuss bei jedem Anwaltstag den Teilnehmern in kompletter Ausschussbesetzung einen RVG-Workshop zu aktuellen Gebührenthemen, jeweils am letzten Veranstaltungstag des DAT. 12 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

13 Der Ausschuss beobachtete und begleitete die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Sozialrechts und nahm zum Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz Stellung. Der Ausschuss stand dem DAV zudem in verschiedenen Fragestellungen beratend zur Seite. Im Querschnittsbereich Opferrechte gab die vom DAV-Präsidium eingerichtete Taskforce eine kritische Stellungnahme zum 3. Opferrechtsreformgesetz ab und befasste sich mit einer etwaigen Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte. 27. DAV-Ausschuss Sozialrecht RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main RA Manfred Aranowski Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Steuerrechts begleitet und gab im Berichtszeitraum vier Stellungnahmen ab: Zum Konsultationspapier der EU- Kommission zur Überprüfung bestehender Umsatzsteuer-Rechtsvorschriften, zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige, zu einem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union. 28. DAV-Ausschuss Steuerrecht RA Dr. Klaus Olbing, Berlin RA Manfred Aranowski Der Ausschuss wirkte maßgeblich bei den vom Bundesjustizministerium eingesetzten Expertenkommissionen Reform der Tötungsdelikte und StPO-Justizreform mit. Daneben erstellte er u.a. Stellungnahmen zum geplanten Anti-Doping-Gesetz, zum Referentenentwurf zur Änderung der AO, zum 3. OpferRRG, zum Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und zu den Beschuldigtenrechten. Auch die Änderung des Sexualstrafrechts hat den Ausschuss beschäftigt. 29. DAV-Ausschuss Strafrecht RA Dr. Stefan König, Berlin RAin Tanja Brexl Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Umweltrechts intensiv beobachtet und begleitet. Er hat auch die Entwicklung auf europäischer Ebene eingehend verfolgt. Auf dem Anwaltstag hat man sich mit dem umweltrechtlich wie umweltpolitisch hoch brisanten Thema des Verkaufs von Klagerechten befasst. Umweltverbände können, durch die europäische Rechtsprechung gestärkt, Umweltbelange in Genehmigungsverfahren geltend machen und auch Klage erheben, lassen sich dieses Recht aber häufig abkaufen. 30. DAV-Ausschuss Umweltrecht RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen RAin Bettina Bachmann Das Thema Syndikusanwalt hat auch den Ausschuss intensiv beschäftigt. Ein Schwerpunkt lag auf der federführenden Ausarbeitung der Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zu den Verfassungsbeschwerden gegen die BSG-Urteile, die Syndikusanwälten die Anwaltseigenschaft abgesprochen haben. Viel beachtet war die Veranstaltung auf dem Anwaltstag 2014 zum europäischen Grundrechtsschutz mit dem EuGH-Vizepräsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts und dem Richter des BVerfG Prof. Dr. Johannes Masing. 31. DAV-Ausschuss Verfassungsrecht RA Dr. Thomas Mayen, Bonn RA Dr. Nicolas Lührig Der Ausschuss befindet sich wegen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in einem regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, denn noch besteht die Chance, auf die Regelungen aus anwaltlicher Sicht Einfluss zu nehmen. Auf dem Anwaltstag 2014 hat man über Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im neuen Vergaberecht, Anforderungen an die Eignung der Bieter, Zuschlagskriterien und Änderungsbedarf im Vergaberechtsschutz diskutiert. 32. DAV-Ausschuss Vergaberecht RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main RAin Bettina Bachmann Der Ausschuss hat nach dem Inkrafttreten der Reform des Verkehrszentralregisters in einer Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass es weiterhin rechtliche Bedenken gegen die nunmehr geltende Stufenregelung gibt. Außerdem hat der Ausschuss Vorüberlegungen zur Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes angestellt. Der Ausschuss beobachtet auch die Entwicklung im Bereich des Verkehrsrechts auf europäischer Ebene intensiv. Ausschussmitglieder haben hierzu in Brüssel Gespräche geführt. 33. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht RA Oskar Riedmeyer, München RAin Bettina Bachmann Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 13

14 34. DAV-Ausschuss Versicherungsrecht RA Arno Schubach, Koblenz /in RAin Nicole Pluszyk / RA Max Gröning (ab ) Gemeinsam mit dem Ausschuss Europäisches Vertragsrecht erarbeitete der Ausschuss eine Stellungnahme zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Versicherungsvertragsrechts. Daneben befasste sich der Ausschuss vor allem mit den bestehenden Problemen bei der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung mit besonderem Fokus auf die berufsübergreifende PartGmbB. Im Dialog mit der Versicherungswirtschaft sucht man nach geeigneten Lösungen. 35. DAV-Ausschuss Verwaltungsrecht RA Prof. Dr. Christoph Moench, Berlin (bis ) RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam (ab ) RAin Bettina Bachmann Der Ausschuss hat die durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Bundesgleichstellungsgesetz vorgesehenen Neuregelungen kommentiert. Er hat die geplanten Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen abgelehnt, da er eine immissionsschutzrechtliche Zwei-Klassen-Gesellschaft für bedenklich hält und städtebauliche Fehlentwicklungen befürchtet. 36. DAV-Ausschuss Zivilrecht RA Dr. Georg Maier-Reimer, Köln RAin Christine Martin Angestoßen u.a. von der Initiativstellungnahme des Zivilrechtsausschusses zum AGB- Recht im b2b-bereich hat das Bundesjustizministerium im Oktober 2014 ein rechtstatsächliches Gutachten veröffentlicht. Der Ausschuss hat dieses kritisch ausgewertet. Ferner hat der Ausschuss geprüft, ob der Gesetzgeber die Unsicherheit bei Anwaltsverträgen durch das Fernabsatzrecht beseitigen muss. Ein weiteres Projekt des Ausschusses war und ist eine (zweite) Initiativstellungnahme zum Schuldverschreibungsgesetz. 37. DAV-Ausschuss Zivilverfahrensrecht RA Dr. Bernd Hirtz, Köln /in RAin Nicole Pluszyk / RA Max Gröning (ab ) Der Ausschuss befasste sich mit einer Vielzahl von aktuellen Themen rund um das Zivilprozessrecht und erarbeitete Stellungnahmen zur Durchführung der Europäischen Kontenpfändungsverordnung, zur Rechtshilfe in der pre-trial discovery nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen sowie zu erforderlichen Änderungen der 1025 ff. ZPO. Die verschiedenen Initiativen zur Reform des Zivilverfahrensrechts wurden kritisch begleitet. 14 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

15 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Wahrnehmung der Interessen der Anwaltschaft, die Zurverfügungstellung der Expertise derselben und eine wirksame Pressearbeit gehören zusammen. Durch Veröffentlichungen können die Positionen des DAV in größerem Rahmen den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung und damit auch in der Politik beeinflussen. Daher ist es wichtig, bei aktuellen Themen ein Statement der Anwaltschaft durch eine DAV-Pressemitteilung abzugeben. Damit zeigt die Anwaltschaft, dass sie an den gesellschaftspolitischen Diskussionen in Deutschland teilnimmt und auch berufen ist, dies zu tun. Positiv wird auch die Unterstützung für die örtlichen Anwaltvereine durch die Zurverfügungstellung von Muster-Pressemitteilungen und Interviews angenommen, die vor Ort eine große Wirkung entfalten. Pressearbeit erfolgreich mit großer Themenvielfalt Im Berichtszeitraum hat der DAV 41 Pressemitteilungen, die sich mit den politischen Diskussionen befassen, herausgegeben. Hinzu kamen über 60 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltauskunft sowie zahlreiche Pressemitteilungen der DAV- Arbeitsgemeinschaften, die ebenfalls vom PR-Referat des DAV betreut werden. Dies alles führt zu einem großen Erfolg: Der Deutsche Anwaltverein wurde in 333 Mio. Exemplaren von Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zitiert. Diese enorme Zahl geht auf ca Artikel unter Bezugnahme auf den DAV zurück. Dabei begrenzt sich die Wiedergabe nicht auf die ohnehin wünschenswerten bundesweiten Publikationen, wie FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Welt oder den Spiegel. Wichtig ist auch, dass der DAV in allen Bundesländern in den Regionalzeitungen wiedergegeben wird. Dabei ist es besonders erfreulich, dass der DAV von zahlreichen Nachrichtenagenturen wie dpa oder Reuters zitiert wird. Erfreulich sind exklusive Kooperationen mit dem Themendienst der dpa. Die Themenvielfalt ist ebenfalls beeindruckend. Themenschwerpunkte waren die Vorratsdatenspeicherung, die Reformanstrengungen bei den Paragraphen zu den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch, die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, die Mietpreisbremse oder aber auch die Reformen im Sexualstrafrecht. Die Präsenz in den elektronischen Medien, Hörfunk und TV ist ebenfalls notwendig, um die Meinungsbildung zu beeinflussen. Die großen Nachrichtensendungen, Mittags- und Frühstücksmagazine, Ratgebersendungen sowie die Nachrichtensender n-tv und N24 haben über die DAV-Meinung und damit über den DAV berichtet. Aber auch im öffentlich-rechtlichen sowie auch im privaten Hörfunk war der DAV präsent. Eine Wiedergabe in den Online-Medien erfolgt ebenfalls begleitend. Tagtäglich erreichen die DAV-Pressestelle Anfragen verschiedener Hörfunksender, der Printmedien oder auch des Fernsehens nach Interviewpartnern des DAV. Beispielsweise wurden allein im Monat Januar 2015 insgesamt 29 Interviews vermittelt. Dies belegt, dass der DAV als die rechtspolitische Stimme und als Sachverständiger des Rechts in Deutschland bei den Pressevertretern wahrgenommen wird. Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche Engagement der in den DAV-Ausschüssen, in den DAV-Arbeitsgemeinschaften und den örtlichen Anwaltvereinen aktiven Kolleginnen und Kollegen. DAV-Pressearbeit vor Ort Jour fixe Monatlich lädt der DAV zu verschiedenen Themen zu einem Pressegespräch ein, dem sogenannten Jour fixe. Die in Berlin akkreditierten Pressevertreter werden damit zu aktuellen rechtspolitischen Themen oder aber auch über interessante Gesetzesänderungen und -entwicklungen informiert. Der Jour fixe hat den Charakter eines Hintergrundgesprächs. Themenschwerpunkte im Berichtszeitraum waren beispielsweise das Ausländer- und Asylrecht, die Hasskriminalität, Hartz IV, Doping im Sport und das Erbrecht. Der Deutsche Anwaltverein ist ein Verein, der den Kosmos des Rechts klug und kenntnisreich ausleuchtet. Er ist mehr als ein Berufsverband, er ist mehr als eine Interessenvertretung der Rechtsanwälte. Der DAV kennt den Alltag, er kennt die Beschwernisse und die Sorgen derer, die Recht suchen. Daher ist er eine Interessenvertretung des Rechts. Heribert Prantl Süddeutsche Zeitung Baden-Württemberg (1.106) Bayern (1.134) Berlin (275) Brandenburg (422) Bremen (194) Hamburg (98) Hessen (724) Mecklenburg-Vorpommern (141) Niedersachsen (991) Nordrhein-Westfalen (1.553) Rheinland-Pfalz (312) Saarland (114) Sachsen (310) Sachsen-Anhalt (339) Schleswig-Holstein (285) Thüringen (339) Überregionale Publikationen (1.133) Anzahl der Artikel, aufgeteilt nach Bundesländern, für den Zeitraum 1. Mai 2014 bis 1. Mai Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 15

16 Der DAT in Stuttgart ein medialer Erfolg Der 65. Deutsche Anwaltstag 2014 in Stuttgart war auch ein medialer Erfolg. Die Berichterstattung konzentrierte sich nicht nur auf bundesweite Publikationen, sondern fand auch Eingang in die regionalen Tageszeitungen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Hörfunkberichte und Beiträge in den Onlinemedien. Freiheit gestalten lautete das Motto des DAT Die Themen um dieses Motto erreichten in den Printmedien Eingang in 479 Artikeln mit einer Auflage von rund 1,8 Millionen Exemplaren. So berichtet allein die Nachrichtenagentur dpa in 35 Beiträgen über Themen des diesjährigen DAT. Social Media, Apps & Co. Sie haben eine rote Ampel übersehen oder sind geblitzt worden? Mit der Bußgeldrechner-App des Deutschen Anwaltvereins können Sie direkt Ihr Bußgeld ermitteln und sofort einen Anwalt finden. Menschen möchten im Internet nicht nur Informationen lesen. Sie möchten mitreden, diskutieren, spannende Nachrichten und Angebote teilen. Eine moderne Verbandskommunikation muss daher heute auch die Nutzung sozialer Netzwerke bieten. Einige Anwaltvereine und Arbeitsgemeinschaften gehen diesen Weg bereits. Facebook und Twitter ermöglichen den direkten Kontakt mit einer interessierten Zielgruppe, die sich mit Inhalten auseinandersetzt und sie verbreitet. Soziale Medien stellen jedoch keine bloße Ergänzung zur Verbandswebsite dar. Es handelt sich vielmehr um eigene Kommunikationskanäle mit eigenen Regeln. Facebook ist für viele ein Teil des täglichen Lebens und wird als ein wesentliches Informationsund Unterhaltungsmedium genutzt. Daher muss es als Teil eines umfassenden Kommunikationskonzeptes verstanden werden. Seit März 2015 betreibt der DAV einen eigenen Facebook-Auftritt (unter Auf Twitter finden sich verstärkt Meinungsführer und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Journalisten, Blogger, Politiker, Verbände und Lobbygruppen. Aktuelle Nachrichten erreichen durch die rege Kommunikationsbereitschaft dieser Gruppen schnell eine breite Öffentlichkeit. Ein zusätzlich verstärkender Effekt ist, dass Tweets immer häufiger auch von klassischen Medien aufgegriffen und zitiert werden. Auf informiert der DAV frühzeitig über die Themen der wöchentlichen DAV-Depesche. Auch bei YouTube ist der DAV mit einem eigenen Kanal unter vertreten. Dort finden sich DAV-Spots im Rahmen der DAV-Imagewerbung zum Reiserecht sowie zu rechtlichen Fallen im Alltag oder aber auch zahlreiche Videos zu verschiedenen Rechtsproblemen und -themen. Zudem bietet der DAV verschiedene Apps kostenfrei an. Zur Verfügung stehen ein Bußgeldrechner, ein Blutalkoholrechner, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ein Unterhaltsrechner sowie die juris DAV -App für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie enthält 800 wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in den aktuell gültigen Fassungen. DAV-Imagewerbung auch für die Kanzlei Erfreulich ist, dass auch die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine selbst von der Kampagne durch eigene Werbung profitieren können. Die Anzeigenmotive werden den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zahlreiche örtliche Anwaltvereine und auch Anwältinnen und Anwälte selbst haben dabei Motive für ihre Eigenwerbung genutzt. Sei es durch die klassischen Anzeigen, durch City-Light-Poster, durch Verkehrsmittelwerbung auf Bussen oder Straßenbahnen oder durch die Herausgabe von Telefonbooklets oder Anwaltsverzeichnissen vor Ort. Zudem bietet der DAV örtlichen Anwaltvereinen seit 2014 auch individualisierte Messestände und Roll-Ups im Corporate Design an. 16 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

17 Die Website der Deutschen Anwaltauskunft ist verbraucherorientiert und greift juristische Fragen auf, die sich auf Situationen aus dem täglichen Leben beziehen. Außerdem bietet sie eine umfangreiche Anwaltsuche. Rechtsportal anwaltauskunft.de auf Erfolgskurs Die Deutsche Anwaltauskunft wurde Ende 2013 zum umfangreichen Rechtsportal für Verbraucher ausgebaut. Die breite Palette an lebensnahen Themen im Magazin und die umfangreiche Anwaltssuche mit den Adressen von rund Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten treffen auf großes Interesse. Insgesamt wurde das Verbraucherportal zum Thema Recht zwischen Januar 2014 und Mai 2015 knapp zwei Millionen mal aufgerufen. Und: schon über eine halbe Millionen User haben Rechtsexperten in ihrer Nähe gesucht und gefunden. Die Aktivitäten der Anwaltauskunft-Redaktion im Social Web (insbesondere auf Facebook und Twitter) haben eine Reichweite von 2,2 Millionen. Dabei konnten bislang insgesamt 15 Millionen Kontakte erreicht werden. Die Zahl der Facebook-Fans wächst stetig und liegt ca. anderthalb Jahre nach dem Start bereits bei über Das Team hinter der Anwaltauskunft ist bestrebt, diesen Erfolgskurs fortzusetzen. Die Anzeigenmotive der DAV-Image- Kampagne können durch die Mitglieder genutzt werden. Regelmäßig überarbeitet und kreiert der DAV neue Motive. Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 17

18 Gesellschaftliches Engagement Im Kino der Berliner Kulturbrauerei wurde zur langen Nacht des Menschenrechtsfilmpreis geladen. Sechs Siegerfilme, die fast ausschließlich das Thema Flucht behandelten, wurden ausgezeichnet. 2 Menschenrechte Wie unsere Gesellschaft wohl ohne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aussähe? Ich mag es mir nicht vorstellen. Die Anwaltschaft streitet für Menschenrechte und Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit. Gemeinsam müssen wir wachsam sein, dass diese Werte nicht zunehmend eingegrenzt werden. Etwa durch die Macht privater Unternehmen und staatlicher Kontrolle in der digitalen Gesellschaft. Oder durch privatisierte Schiedsgerichte zwischen Investoren und Staaten. Es ist gut, dass der DAV auf diesen Gebieten immer wieder seine Stimme erhebt. Renate Künast MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende des Ausschusses für Justiz und Verbraucherschutz Der DAV engagiert sich für die Menschenrechte. Als freiwilliger Zusammenschluss, der unabhängig von staatlichen Einflüssen ist, kann er seine Stimme erheben, wenn Menschenrechte bedroht sind. Dabei stehen der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von Anwältinnen und Anwälten im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung sowie Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger beim Zugang zum Recht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Die Prozessbeobachtung im sogenannten KCK-Verfahren in der Türkei wurde 2014 fortgesetzt. In diesem sind 46 Anwältinnen und Anwälte wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt. Zur Last gelegt wird ihnen die Ausübung ihrer anwaltlichen Pflichten: Der Anklagevorwurf knüpft daran an, dass sie an der Verteidigung von Abdullah Öcalan beteiligt waren oder andere inhaftierte Mandanten besucht hatten. Im März 2014 wurden die letzten 10 Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen nach über zwei Jahren. Im November 2014 fand der 10. Verhandlungstag in dem Verfahren statt, nun nicht mehr vor einem Sondergericht auf Grundlage der türkischen Antiterrorgesetzgebung, sondern nach einer Gesetzesänderung vor einem ordentlichen Strafgericht mit neuen Richtern, die die Beweisaufnahme jedoch einfach fortsetzten. Ein Ende des Verfahrens ist weiterhin nicht absehbar, der DAV wird die Prozessbeobachtung fortsetzen. Im Dezember 2014 wurde zum neunten Mal der Deutsche Menschenrechts- Filmpreis verliehen, den der DAV gemeinsam mit 17 weiteren Organisationen verleiht. Ausgezeichnet wurden Filme in sechs verschiedenen Kategorien. Im Mittelpunkt stand das Thema Flucht, aber auch die Gleichbehandlung von Homosexuellen wurde thematisiert. In den Monaten nach der Preisverleihung gingen die Filme auf Tour und wurden in neun Städten gezeigt. In Berlin organisierte der DAV die Lange Nacht des Menschenrechts-Films mit, in Bonn und Hamburg beteiligten sich die örtlichen Anwaltvereine. 18 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

19 4 5 Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins Die im Jahr 2001 errichtete DAV Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt wurde auf Antrag des Kuratoriums der Stiftung und darauf folgenden Beschluss des Vorstandes des DAV im Februar 2015 in Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins umbenannt. Die Stiftung unterstützt bedürftige Opfer politisch motivierter Gewalttaten dadurch, dass sie die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung übernimmt, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden. Durch eine sehr zurückhaltende Beiordnungspraxis der Gerichte ist diese Unterstützung weiterhin sehr wichtig. Gerade durch die Tätigkeit der Stiftung erhalten Opfer den anwaltlichen Beistand, den sie sonst nicht gehabt hätten. Grundsatz der Stiftung ist: Wir wollen niemanden, der oder die Opfer einer politisch motivierten Gewalttat wurden, in der Not allein lassen. So soll ein Opfer beispielsweise in einem Nebenklageverfahren nicht ohne anwaltliche Vertretung mit dem Täter konfrontiert werden. Die Anwaltschaft kann dadurch den Betroffenen mit ihrem Know-how helfen und leistet einen Beitrag für ihre Gemeinwohlverpflichtung. Im Berichtszeitraum fanden zwei viel beachtete Benefizkonzerte statt, eines im Saal der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin, das andere in der Schlosskapelle inn Dresden (Foto). Die Stiftung ist weiterhin auf Spenden angewiesen. 4+5 Im Mai 2015 fand das bereits zweite Benefizkonzert der Stiftung statt. Die Schlosskapelle in Dresden bot dem international besetzten norwegischen Orchester 1B1 eine tolle Kulisse. Die Anwaltschaft ist auch deshalb Teil unserer Verfassungskultur, weil sie sich wie der DAV dafür engagiert, die Vielfalt unserer heutigen Gesellschaft auch in den eigenen Reihen aktiv zu fördern. Dazu gehört Gleichberechtigung ebenso wie der Einsatz für die Grund- und Menschenrechte. Leisten Sie einen kleinen oder größeren Beitrag auf das Konto der Stiftung bei der Commerzbank, IBAN: DE , BIC: DRESDEFF370 oder online über Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer, LL.M. Richterin des Bundesverfassungsgerichts Tätigkeitsbericht 2014/2015 / 19

20 Veranstaltungen Auftakt 2015 Bestimmendes Thema des Neujahrsempfangs des DAV im Januar 2015 waren die Terroranschläge in Paris zum Jahresanfang. Vor den rund 200 Gästen stellte Bundesjustizminister Heiko Maas das mit Spannung erwartete Eckpunktepapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vor. Renate Künast (Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses) gab einen Ausblick auf das Jahr. 65. Deutscher Anwaltstag Der 65. Deutsche Anwaltstag fand im Juni 2014 in Stuttgart statt. Mehr als Teilnehmer konnten sich in über 50 Fachveranstaltungen mit fachbezogenen und tagesaktuellen Fortbildungsthemen befassen, rund 50 verschiedene Aussteller auf der Fachmesse AdvoTec besuchen und auf zahlreichen Empfängen und Abendveranstaltungen Kontakte knüpfen und pflegen. Das Motto des Anwaltstages Freiheit gestalten wurde in einer Schwerpunktveranstaltung aufgegriffen und mit Vertretern der Europäischen Kommission, Datenschützern und der Informationswirtschaft über die Zukunft der Privatheit im Internetzeitalter diskutiert. Auf der Eröffnungsveranstaltung sprach der deutsch-iranische Schriftsteller Navid Kermani in einem Podiumsgespräch über die Freiheit nach 60 Jahren Grundgesetz. Verleihung Rembert-Brieske-Preis Mitte November 2014 hat der DAV den Anwaltsverein Heidelberg mit dem Rembert-Brieske-Preis ausgezeichnet. Die Auszeichnung erhielt der Anwaltsverein für die zahlreichen Initiativen und Aktivitäten, die er in einem Umfang betreibt, der weit überdurchschnittlich und vorbildhaft ist. Beispielhaft sind der Tag der Justiz und auch der erfolgreiche Anwaltstag in der Metropolregion Rhein- Neckar. 20 / Tätigkeitsbericht 2014/2015

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