JUNI LEITARTIKEL

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1 BERICHT Verwaltung der Kasse Zwischenbetriebliche Kasse für berufliche Vorsorge Rue de Saint-Jean Genf 11 - Tel Agenturen : Bulle - Freiburg - Neuenburg - Porrentruy Nr. 27 JUNI 2003 LEITARTIKEL Berufliche Vorsorge : die Schmerzhafte Rückkehr zur Realität von J.-P. Bernard Verwalter der CIEPP Schon oft haben wir darauf hingewiesen, dass eine Vorsorgeeinrichtung wie die CIEPP einer langfristigen Vision den Vorrang geben muss, um den Unternehmen und den Versicherten eine Kontinuität zu bieten, die allein die Wahl einer kollektiven beruflichen Vorsorge statt einer privaten Vorsorge rechtfertigt. Am 31. Dezember 2002 hatte die CIEPP einen Deckungsgrad für den Fall einer Liquidation (Verhältnis von Vermögen zu versicherungsmathematischen Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Pensionierten) von fast 100% (99,68%). Um den grundlegenden Auftrag der Wiederausschüttung von Leistungen durch eingenommene Beiträge erfüllen zu können, erfordert das Führen jeder Vorsorgeeinrichtung die Berücksichtigung allfälliger konjunktureller oder struktureller Turbulenzen. Dies ist jedoch kein Grund, das Kind mit dem Bade auszuschütten und von einer ausweglosen Krise des Systems zu sprechen, womit man gar einen Bankrott einräumen würde, was unweigerlich eine Ausweitung der 1. und 3. Säule nach sich ziehen würde. Das Gesetz kann nämlich nicht zu jedem Zeitpunkt eine Deckung von 100% vorschreiben und von den Vorsorgeeinrichtungen verlangen, einen Zinssatz zu zahlen, der weit über dem risikolosen Zinssatz liegt (Obligationen der Eidgenossenschaft werden mit 2,5% verzinst). Man muss sich also darüber klar werden, dass die unvergleichliche wirtschaftliche und geopolitische Situation auf kurze Sicht keine unkoordinierte Reaktion der Politik hervorrufen darf, was eine unangemessene Verstärkung der Reglementierung und eine stärkere Kontrolle durch den Staat zur Folge hätte. Mittelfristig müssen die Pensionskassen auf die Probleme der übermässig hohen Leistungsfälle im Bereich Invalidität und die ungünstige demographische Entwicklung reagieren und die Veränderungen der Gesellschaft sowie die internationale Integration berücksichtigen. Im Rahmen der laufenden Revisionen der Gesetzgebung hat der Bundesrat erneut bestätigt, dass sich das schweizerische System der drei Säulen bewährt hat. Die Kombination aus einer durch Verteilung finanzierten AHV und einer durch Kapitalbildung finanzierten beruflichen Vorsorge ermöglichen eine optimale Verteilung der Risiken bei der Finanzierung. Wir gehen in dieser Ausgabe also auf die Schlüsselfrage für die Zukunft der Kassen ein, die in einem Umfeld, das sich mitten im Wandel befindet, die 2. Säule verwalten. 1

2 Welche Zukunft haben unsere Pensionskassen? Angesichts einer massiven Umgestaltung der schweizerischen Sozialversicherungen (11. Revision der AHV, 4. Revision der IV und 1. Revision des BVG) ist es durchaus interessant, den Jahresbericht 2002 der WEKO zu zitieren, in dem es heisst: Die Schweiz bringt für die berufliche Vorsorge weltweit den grössten Beitrag in Relation zum BIP auf. I. DIE BEDEUTUNG DER 2. SÄULE In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der aussagekräftigsten Posten seit 1980 aufgeführt. Das Phänomen der Konzentration, das seit 1985 dem Jahr des Aufbaus der 2. obligatorischen Säule zu beobachten ist, lässt sich folgendermassen zusammenfassen: Fast 85% der Versicherten zahlen in ein privatrechtliches Vorsorgesystem ein (Sammelstiftungen oder Gemeinschaftsstiftungen von Banken, Versicherungsgesellschaften, Berufsverbänden oder Unternehmen): Etwas mehr als 50% in eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung (wie die CIEPP); Fast 30% in Vorsorgeeinrichtungen von Unternehmen (die im übrigen wahrscheinlich 80% der Kapitalbildung der 2. Säule verwalten). Über 75% der Versicherten profitieren von einem System nach dem Beitragsprimat; 90% der Versicherten sind in 5% der Einrichtungen vertreten; 86% der Versicherten zahlen in eine Kasse ein, die mindestens Versicherte hat; Etwas mehr als 50% der Einrichtungen haben weniger als 100 Versicherte. 2

3 II. AKTUELLE SITUATION DER 2. SÄULE Das Departement des Innern hat dem Bundesrat Ende 2002 einen Bericht über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer vorgelegt. Die bereits am 31. Dezember 2001 angespannte Situation hat sich 2002 weiter verschlechtert. Situation der Pensionskassen (Vorsorgeeinrichtungen) Ende 2002 verzeichnet wahrscheinlich die Mehrheit der Kassen ein technisches Defizit. (Der Deckungsgrad unter 100% berechnet sich als Verhältnis der Nettoaktiven zu den Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und den Pensionierten.) Die Kassen, die noch über einen technischen Überschuss verfügen, sind mit einer verringerten Risikofähigkeit konfrontiert (Verschwinden des grössten Teils der Schwankungsreserven auf Aktiven). Situation der Lebensversicherer Die Zahlungsfähigkeitspanne (Eigenmittel mindestens 4% vom Deckungskapital) hat sich ebenfalls verschlechtert (21 von 25 Versicherern verfügten im Sommer 2002 über eine ausreichende Deckung). Es ist schwierig, einen Vergleich zwischen den Kassen anzustellen. III. AUSSICHTEN Um die Garantie und die Entwicklung der beruflichen Vorsorge sicherzustellen, hat der Bundesrat ein Arbeitsprogramm verabschiedet, das sich mit den strukturellen Aspekten, der finanziellen Stabilität und der Umsetzung der 1. Revision des BVG beschäftigt. Hierfür wurden zwei Expertenkommissionen und eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. 1) Strukturelle Aspekte Folgende Punkte werden untersucht: Verbesserung der Aufsicht und der Oberaufsicht; Neue Rechtsform für die Kassen; Stellung der Lebensversicherer; Entscheidungsgrundlagen im Hinblick auf eine eventuelle Einführung der freien Wahl der Pensionskasse Ende ) Finanzielle Stabilität Die Gesetzgebung müsste sehr schnell geändert werden, um den betroffenen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, mit denen sie ihre Unterdeckung beheben können. Wenn eine Unterdeckung festgestellt wird, muss sie unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden, welche die Zweckmässigkeit der ergriffenen Massnahmen überprüft. Darüber hinaus ist folgende Planung vorgesehen: Für September 2003, Studie über die Finanzierung der Kassen (einschliesslich der des öffentlichen Rechts); Im Oktober 2003, Überprüfung des BVG-Mindestzinsatzes; Im Dezember 2003, Bericht des BSV über die finanzielle Situation der Kassen. 3

4 IV. 1. REVISION DES BVG Vor drei Jahren, am 1. März 2000, veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zu dieser ersten Revision. In der Zwischenzeit müssen die beiden Kammern der Bundesversammlung, welche den Entwurf gelesen haben, die Divergenzen ausräumen, um einen Konsens zu finden, der eine letzte Abstimmung ermöglichen sollte. Wir verweisen unsere treuen Leser auf unser Bulletin Nr. 21 vom Juni 2000, um sich einige wichtige Punkte dieser Revision in Erinnerung zu rufen. In dieser Ausgabe wurde das Thema umfassender behandelt. 1) Senkung des Umwandlungssatzes Der Umwandlungssatz zur Berechnung der Rente auf der Grundlage des vorhandenen Kapitals müsste von derzeit 7,2% auf 6,8% angepasst werden, um der Verlängerung der Lebenserwartung Rechnung zu tragen. 2) Erhöhung der Altersgutschriften Die künftige Senkung der Renten kann durch eine Erhöhung der Altersgutschriften ausgeglichen werden, die anhand der unten stehenden alternativen Tabelle auf den koordinierten Lohn berechnet werden. 4

5 3) Flexibilisierung der Rente In der folgenden Tabelle sind auf schematische Weise die diesbezüglichen Wahrscheinlichkeiten aufgeführt. 4) Verbesserung der Vorsorge für geringe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte In der folgenden Tabelle sind die Aussichten zusammengefasst: 5) Weitere Punkte der Revision (Zusammenfassung) Transparenz: Einkommen, Verteilung der Überschüsse, Verwaltungskosten, Informationspflicht; Einführung einer Witwerrente (dieselben Bedingungen wie für die Witwenrente); Einführung der Viertelsrente für Invalide; Hinterlassenenleistung für nicht verheiratete Lebenspartner, wenn sie vor dem Tod des Versicherten mehr als 5 Jahre im selben Haushalt gelebt haben (auch ohne erhebliche Unterstützung ). 5

6 V. SCHLUSSFOLGERUNG Die laufenden Arbeiten könnten einen Verlust der Autonomie der 2. Säule hervorrufen (Einflussnahme des öffentlichen Rechts auf das Privatrecht). Die durch die 1. Revision des BVG hervorgerufenen Kosten müssen berücksichtigt und nach Möglichkeit neutralisiert werden. Die Frage der freien Wahl der Kasse könnte zu einer Reduzierung der 2. Säule führen und zu einer Ausweitung der 3. Säule. Das System der 2. Säule wird trotz allem auch diese Krise überstehen, um dem defizitären Bild der beruflichen Vorsorge neuen Glanz zu verleihen. Es muss eine Flexibilisierung des Systems im Hinblick auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung geschaffen werden (jedoch ohne Abbau des Prinzips der Solidarität). Zwischenbetriebliche Kasse für berufliche Vorsorge Verwaltungssitz der Kasse : Rue de Saint-Jean Genf 11 - Tel Internet : ciepp@fsp.ch Agenturen : Bulle - Rue Condémine 56 - Tel Freiburg - Spitalgasse 15 - Tel Neuenburg - Avenue du Premier-Mars 18 - Tel Porrentruy - Chemin de la Perche 2 - Tel

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