Vorlesung Rechtssoziologie HS Einführung. Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier Juristische Fakultät Universität Basel
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- Inge Beutel
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1 Vorlesung Rechtssoziologie HS 2012 Einführung Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier Juristische Fakultät Universität Basel
2 Lernziele der Veranstaltung Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten rechtssoziologischen Fragestellungen, Theorien und Methoden Einblick in Forschungsresultate zur Rechtswirklichkeit Für Ius-Studierende: Reflexion des Rechts aus einer Aussenperspektive ( soziologische Brille ) Für andere Studierende: Kennenlernen von Recht als Gegenstand sozialwissenschaftlicher Forschung Rechtssoziologie HS
3 Grundfragen der Rechtssoziologie Wie unterscheidet sich Recht von anderen Normen? Welche gesellschaftliche Funktionen hat Recht? Welches Verhältnis hat Recht zu anderen gesellschaftlichen «Systemen» (Ökonomie, Politik)? Wirkt Recht und wenn ja wie? Wie entsteht Recht? Wie ist das Verhältnis zwischen Macht, Recht und Herrschaft? Rechtssoziologie HS
4 Grundfragen der Rechtssoziologie Wem nützt Recht? Wer hat Zugang zum Recht? Wie handelt das Personal des Rechts? Welches Bild von Recht haben juristische Laien? Welche Methoden sind geeignet, um diese Fragen zu untersuchen? Rechtssoziologie HS
5 Rechtssoziologie als Bindestrichsoziologie Rechtssoziologie als Teilbereich der Soziologie Recht als Element von Gesellschaftstheorie, vgl. Weber, Durkheim, Luhmann Recht als Beispiel f. übergeordnete Phänomene, z.b. Rationalisierung, Individualisierung, Globalisierung Überschneidungen mit anderen Soziologien Beispiele: Professionssoziologie, Familiensoziologie, Geschlechterforschung, Soziologie der sozialen Ungleichheit, Politische Soziologie, Wissenssoziologie etc. Rechtssoziologie HS
6 Empirische u. theoretische Rechtssoziologie Empirisch orientierte Rechtssoziologie Entwicklung oder Überprüfung von Theorien anhand empirischer Untersuchungen Empirie: Beschreibung von Wirklichkeit mittels systematischer, methodisch-kontrollierter Erhebung von Fakten Nur theoretische Rechtssoziologie Typischerweise Makro-Ebene: z.b. Stufenmodell der historischen Rechtsentwicklung (Weber, Luhmann) Kritik: Super-Mega-Theorie zwingt zu Reduktion, die der Vielfalt der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht gerecht wird. Rechtssoziologie HS
7 Rechtssoziologie als jur. Grundlagenfach Untersuchungsgegenstand von Rechtssoziologie: Rechtswirklichkeit und Wechselwirkungen zwischen Recht und Gesellschaft. Gender Law: Wechselwirkungen zwischen der gesellschaftlichen Geschlechterordnung und dem Recht Rechtstheorie: Rechtssätze als System Ziel der Widerspruchsfreiheit und formalen Schlüssigkeit Rechtsphilosophie: übergesetzliche Richtigkeitsmassstäbe, Verhältnis zwischen Recht auf der einen und Moral und Ethik auf der anderen Seite Rechtsgeschichte: vergangenes Recht in seinem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext Rechtssoziologie HS
8 Das Modell Recht und Gesellschaft Law and Society als grösserer Forschungszusammenhang deutsch: Interdisziplinäre Rechtsforschung, Forschung zu Recht und Gesellschaft oder Rechtswirklichkeitsforschung Beteiligte: Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Gender Law, Rechtspsychologie, Rechtsethnologie, ökonomische Analyse des Rechts, Law and Literature, Law and Popular Culture, etc. Rechtssoziologie HS
9 Aufbau der Vorlesung I. Einführung II. Soziologische Jurisprudenz III. Gesellschaftstheorien und das Recht IV. Émile Durkheim, Max Weber Recht als ein System der Kommunikation Niklas Luhmann V. Macht und Herrschaft Michel Foucault Rechtssoziologie HS
10 VI. VII. Aufbau der Vorlesung Methoden empirischer Rechtsforschung Justizsoziologie und Soziologie der juristischen Profession VIII. Soziologie des rechtlichen Verfahrens IX. Globales Recht Gastvortrag Ass.-Prof. Vagias Karavas, Universität Luzern X. Recht und Geschlecht XI. Recht und Populärkultur Rechtssoziologie HS
11 Materialien zur Vorlesung Auf Personen Cottier: Login mit unibas- und Passwort Folien: Vor der Vorlesung zum Download bereit Reader: alle Texte zum Download bereit Liste weiterführender Literatur Linkliste Merkblatt zu den Prüfungen Rechtssoziologie HS
12 Lehrbücher Baer, Susanne (2011), Rechtssoziologie. Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung. Baden-Baden Raiser, Thomas (2009), Grundlagen der Rechtssoziologie. 5. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck Röhl, Klaus F. (1987), Rechtssoziologie: ein Lehrbuch. Köln: Carl Heymann Link zur Online-Version des Lehrbuches Rechtssoziologie HS
13 Arbeitsweise - Vorbereitende Lektüre der Studierenden, Bearbeitung der Fragen (vgl. Folien) - Vermittlung von ergänzendem Wissen durch die Dozentin in der Vorlesung - Gemeinsame Weiterentwicklung anhand von Diskussionen - Nachbereitung durch die Studierenden - Rückfragen zu Beginn der nachfolgenden Vorlesung Rechtssoziologie HS
14 Prüfungen Bachelor-Stufe (4 KP) mündliche Prüfung gesamter Stoff des Readers und der Vorlesung Master-Stufe (6 KP) mündliche Prüfung Thesenpapier zu zwei Spezialgebieten gesamter Stoff des Readers und der Vorlesung Anmeldung zur Prüfung: vgl. Merkblatt Rechtssoziologie HS
15 Recht als Gegenstand der Rechtssoziologie Gegenstand der Rechtssoziologie sind vor allem Rechtsinstitutionen, Rechtsberufe und rechtsbezogenes Handeln. Ganz grundlegend kommt dabei auch in den Blick, wie Regeln zu Recht gemacht werden. Interessen, Konflikte, Werte und Herrschaftsverhältnisse prägen den Umgang mit Recht. Zugleich aber ist das Recht die wirksamste normative Ordnung einer Gesellschaft. Es beeinflusst seinerseits mutmaßlich alle sozialen Zusammenhänge. [ ] Soziale Chancen werden durch Recht eröffnet, wieder andere Handlungsmöglichkeiten werden verstellt. Recht ist wandelbar, es ist Ergebnis und Agent sozialen Wandels. Stefan Machura, 2010 (Lektüre 1) Rechtssoziologie HS
16 Der soziologische Rechtsbegriff Grundfrage: Wie grenze ich das Recht von anderen Normen ab? 1. Schritt: Abgrenzung der Norm (Recht, Moral, Konvention) von der Verhaltensregelmässigkeit (Sitte, Brauch, Gewohnheit) 2. Schritt: Abgrenzung des Rechts von anderen Normen Rechtssoziologie HS
17 Der soziologische Rechtsbegriff Zwangstheorie (Weber): Recht ist eine Ordnung, die mittels Zwang durchgesetzt wird durch einen eigens dafür gebildeten Rechtsstab. Eine Ordnung soll heissen: b) Recht, wenn sie äusserlich garantiert ist durch die Chance (physischen oder psychischen) Zwanges durch ein auf Erzwingung der Innehaltung oder Ahndung der Verletzung gerichtetes Handeln eines eigens darauf eingestellten Stabes von Menschen. (Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl. 1972, S. 17) Rechtssoziologie HS
18 Der soziologische Rechtsbegriff Anerkennungstheorie (Ehrlich) Eine Norm ist dann Recht, wenn sie allgemein als von grundlegender Bedeutung anerkannt wird. Gleichzeitig Gefühlstheorie des Rechts: Der Rechtsbruch ruft die stärkste Reaktion hervor ( Empörung ) in einer Stufenfolge von Normen und Gefühlen. Rechtssoziologie HS
19 Der soziologische Rechtsbegriff Recht = staatliches Recht? Möglichkeit von Rechtspluralismus: Situation einer Mehrheit von Rechten im gleichen sozialen Feld Globale Lex Mercatoria Teubner: Global Law Without a State Religiöses oder indigenes Recht neben staatlichem Recht Beispiel Familienrecht in Indien Beispiel Sharia-Courts in Grossbritannien Rechtssoziologie HS
20 Diskussion Diskussion des BBC-Berichts zu den Shariah-Courts: - Wie begründen die Beteiligten die Notwendigkeit eines parallelen islamischen Rechtssystems? - Was können wir daraus für die These des Rechtspluralismus ableiten? - Wie ist aus Sicht der verschiedenen Rechtsbegriffe dieser Sharia Council zu beurteilen? Was macht die Regeln, die dort angewendet werden zu Recht? Rechtssoziologie HS
21 Fragen zur Lektüre Zu Eugen Ehrlich: Was meint Ehrlich mit dem lebenden Recht? Wovon grenzt er es ab? Inwiefern ist die Kritik Ehrlichs an der Rechtswissenschaft Ihrer Ansicht nach heute noch aktuell? Rechtssoziologie HS
I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
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