Bayerischer AnwaltBrief

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1 Bayerischer AnwaltBrief Branche Management Fachliteratur Stellenmarkt www. AnwaltBrief. de Aktuelle ZPO-Probleme in der Praxis 0410 Auflage: Ex. 7, ZKZ71375 Liebe Leserin, lieber Leser die beste Rechtskenntnis hilft nichts, wenn man vor Gericht nicht auch taktisch gut vorgeht und die Formalien beherrscht. Unser Autor Hanspeter Clos gibt einen Überblick über die ZPO. Weshalb ein klein wenig Aggressivität nicht unbedingt schaden muss, erläutert Prof. Dr. Weidner. Er legt dar, weshalb sich erst mit Pepperonis die richtige Würze im Berufsleben ergibt Sind Sie noch up to date, wenn Ihnen morgen ein Personalberater eine interessante Position anträgt? Auf Seite 6 gibt mit Burkhard Pache ein ehemaliger Finanzvorstand und heutiger Outplacementberater wertvolle Tipps für das Vorstellungsgespräch. Dr. Sabine von Göler, M.L.E. Rechtsanwältin Die ZPO-Reform von 2002 hat eine Anzahl von Änderungen im prozes - sualen Verfahren gebracht, die zu einigen Problemen in der täglichen Rechtsanwendung im Zivilprozess geführt haben. Ein Ziel Hanspeter Clos auch dieser ZPO-Reform war wiederum die Beschleunigung des Verfahrens. In der Folge sollen daher enige in der Gerichtspra xis hier bei aufgefallene Problemkreise erörtert werden: 1.) Die Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nach 276 ZPO erfordert die Setzung von Fristen für die Parteien durch das Gericht. Die Frist für die Verteidigungsanzeige des Beklagten beträgt nach dem Gesetz ( 276 Abs. 1 ZPO) 2 Wochen und ist eine Notfrist. Bei Versäumung dieser Frist kann daher im schriftlichen Vorverfahren ohne Gerichtstermin im Bürowege Versäumnisurteil ergehen, wenn der Kläger dies in der Klageschrift bereits beantragt hat (und - natürlich - die Klage schlüssig ist). Übersieht der Beklagte diese kurze 2-Wochenfrist, so gelangt der Kläger schnell ohne Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel in Form des Versäumnisurteils. Es erfordert dann einige Mühe auf Beklagtenseite, die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Versäumnisurteil zu erreichen. Dies hat dann über die Einlegung eines Einspruchs gegen das Versäumnisurteil mit gleichzeitigem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil nach den 719, 707 ZPO zu erfolgen. Die einstweilige Einstellung ist aufgrund der Regelung in 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO grundsätzlich von einer von dem Beklagten zu erbringenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. a) Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist, was nach den Erfahrungen in der Gerichtspraxis meist mit Zustellungsproblemen der Klageschrift und der Anordnung des schriftlichen Vorferfahrens zusammenhängt, z.b. wird der Erhalt eines Benachrichtigungszettels und dessen Einwurf in den richtigen Briefkasten durch den Zusteller bestritten oder die Zustellung ist an eine frühere Anschrift des Beklagten erfolgt, obwohl dieser bereits umgezogen und umgemeldet war. b) Die zweite Ausnahme von der einstweiligen Einstellung nur gegen Sicherheitsleistung ist der Fall, dass die säumige Partei glaubhaft macht, dass ihre Säumnis unverschuldet war. Meist sind das die Fälle von Erkrankung oder Urlaubsabwesenheit der Partei, wobei die Rechtsprechung allerdings sehr enge Grenzen für die Entschuldigungsmöglichkeit setzt. Dies wird im jeweiligen Einzelfall entschieden, wobei die Grundsätze zur Frage des Verschuldens bei Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( 233 ZPO) herangezogen werden. Auf jeden Fall hat die säumige Partei die nicht unerheblichen durch die Säumnis entstandenen Kosten zu tragen, auch wenn sie aufgrund des Einspruchs in der Sache letzlich voll obsiegt ( 344 ZPO) solange nur das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist (vgl. oben a). Die Nichtbeachtung der Frist zur Verteidigungsanzeige führt mithin auf Beklagtenseite in der Regel zu erheblichen Kosten und Vollstreckungsproblemen. Für die Klagepartei ist es dementsprechend sinnvoll, sogleich in der Klageschrift den Antrag auf Versäumnisurtei und Anerkenntnisurteil nach 331 und 307 ZPO für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens zu stellen. Fortsetzung auf Seite 3 Wenn ich meine Mandanten besuche klemm ich mir alle Akten und Dokumente einfach unter den Arm! Jürgen Lubojanski Fachanwalt für Strafrecht, Nürnberg WM Doku Anwender seit 2005 WM Doku - Die Dokumenten-Management-Software für Anwälte Die komplette Akte mit allen Dokumenten jederzeit an jedem Ort parat haben Gezieltes Finden von Dokumenten und deren Textinhalten Schnelle Erfassung und aktenbezogene Zuordnung von Dokumenten papiergebundener und digitaler Art Digitale Dokumentenorganisation mit gewohnten Papierarbeitsweisen Reduzierter Aktenumlauf, weniger Papier, geringerer Archivaufwand Die komplette digitale Akte durch optimale Integration in die Kanzleisoftware WinMACS 25Jahre St.-Salvator-Weg Lauf a. d. Pegnitz Tel /

2 Kurzmeldungen Deutsche Fachsuche: Deubner Ab sofort ist ein Großteil des Printprogramms des Deubner Verlags (WEKA) auf im Volltext recherchierbar: Ferner, Straßenverkehrsstrafrecht Grziwotz, Praxishandbuch Erbrecht Demandt/Schröder - Verkehrssachen - Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten Hannemann/Weber, Handbuch des Wohnungseigentumsrechts Unger, Anwaltshandbuch Familienverfahr ensrecht Engels/Kaiser/Kotz, Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Klatt, Das erfolgreiche Sozialversicherungsrechtsmandat Weyand, Interessenausgleich und Sozialplan Gottwald/Riedel, Praxishandbuch Insolvenzrecht Dieter Kainz, Erfolg in Baustreitigkeiten Die Deubner Verlag GmbH & Co. KG ist ein Fachverlag für Steuern und Recht mit Sitz in Köln. Der Verlag gehört zur Firmengruppe der WEKA Business Information und publiziert Fachinformationen als Zeitschrift, Fachbuch, CD-ROM oder Onlinelösung für die Steuer- und rechtsberatenden Berufe. Ziel des Deubner Verlags ist es, jedem seiner Kunden die gewünschten Fachinformationen nicht nur rechtssicher, aktuell und praxisnah zu liefern, sondern auch in der Medienform, die dem Kunden entspricht. Deubner richtet sich mit seinen Fachprodukten an Steuerberater, Anwälte und Notare sowie mit eigenen Produkten auch an Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Erbrecht in Europa Von dem europäischen Dachverband der Notariate (CNUE) und der EU-Kommission wurde eine Internetseite zum Erbrecht freigeschaltet. Diese informiert in 23 Sprachen zu den wichtigsten Fragen im Erbrecht in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Kroatien. Vorgehalten werden beispielsweise Informationen über die zuständigen Behörden, das anwendbare Recht, Fragen zur Rechtswahlfreiheit und zur Erbenregelung. Deutscher Juristentag Vom September 2010 findet der 68. Juristentag in Berlin statt. Themen sind unter anderem: Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß? Geschlecht Kein Thema mehr für das Recht? Welche Regelungen empfehlen sich für den deutschen und europäischen Finanzsektor? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien? Weitere Informationen zum Juristentag unter Elterliche Sorge Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, selbst Väter erhalten mehr Rechte wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption und hat etliche Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungs gericht hier zusammengestellt: Überlange Prozesse Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung: Am 18. August 2010 wurde der Gesetzesentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen. Damit soll mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen gewährt werden. Jeder habe Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Die Entschädigungslösung soll den Betroffenen ein wirksames Mittel geben, um sich gegen unangemessen lange Prozesse zu wehren. Weitere Informationen unter: Relaunch Stellenmarkt Praxi - der renommierte Stellenmarkt Recht & Steuern hat ein neues Design erhalten: Nach einer langen Relaunch-Phase können wir unseren Lesern weitere Services bieten, um die Stellensuche noch effizienter zu gestalten, in einem frischen, aktuellen Look so der Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Thomas von Göler. Der Stellenmarkt ist auf knapp 100 Portalen und Medien vertreten, beispielsweise bei Für die Jobsuche der Juristen und Steuerexperten sicherlich eine der ersten Anlaufstellen im Internet. Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft betreibt Fachdienste Recht Steuern Wirtschaft wie Fachsuche.de, Fachliteratur.de und den Praxi - Stellenmarkt Die führenden Branchen-Stellenmärkte NWB und Praxi kooperieren im Rahmen eines Herbstspecials: Sämtliche Stellenangebote (Premiumanzeigen), die im September und Oktober 2010 im Bereich Steuern über veröffentlicht werden, werden zeitgleich auch über den NWB-Stellenmarkt online veröffentlicht. Für Steuerrechtler lohnt es sich also ganz besonders, einen Benachrichtigungsdienst einzurichten, um keine Angebote zu verpassen. Nähere Informationen finden Sie unter: 2 September Leserbriefe bitte per an SvG@Dr.von-Goeler. de +++

3 Leitartikel Aktuelle ZPO-Probleme in der Praxis 2.) Die sich an die 2-Wochenfrist zur Verteidigungsanzeige anschliessende Frist zur Klageerwiderung beträgt nach 276 Abs. 1 mindestens 2 Wochen. Sie ist keine Notfrist, sondern eine richterliche Frist und kann vom Gericht auf eine längere Frist als 2 Wochen festgesetzt werden. Sie kann auf schriftlchen Antrag des Beklagten vom Gericht verlängert werden, was in der Praxis häufig der Fall ist ( 225 Abs. 1 ZPO). Gründe für derartige Verlängerungen sind häufig: Arbeitsüberlastung des Beklagtenvertreters, dessen Urlaub oder Erkrankung, Personal- oder Computerausfall in der Kanzlei, Umfang der Rechtssache, Informationsschwierigkeiten mit der Partei. Eine bereits einmal verlängerte Frist kann von dem Gericht wiederholt verlängert werden. In einem solchen Fall ist jedoch nach 225 Abs. 2 ZPO der Gegner vorher anzuhören. Es ist daher für einen Parteivertreter, der eine erneute Fristverlängerung schriftlich beantragt, angeraten, diese so rechtzeitig vor dem Ablauf der Frist zu beantragen FAX genügt dass der Gegner noch vor Fristende angehört werden kann. Gelangt der Antrag erst am letzten oder vorletzten Tag der Frist bei Gericht ein, so ist auch bei FAX-Verwendung eine Anhörung des Gegners nicht mehr gewährleistet. Kann das Gericht nach Anhörung des Gegners nicht rechtzeitig vor Fristablauf entscheiden, dann ist dem erneuten Verlängerungsantrag nicht stattgegeben und die Frist endet ohne erneute Verlängerung. Die Konsequenzen für das Verfahren ergeben sich aus der Verspätungsvorschrift des 296 Abs. 1 und 3. Ein die Fristverlängerung ablehnender Beschluss ist nicht anfechtbar ( 225 Abs. 3 ZPO) Ein Tipp aus der Praxis: Im Anwaltsprozess genügt in der Regel, dass der die erneute Verlängerung beantragende Anwalt das Einverständnis des Gegenanwalts vorher telefonisch einholt und dies im erneuten Verlängerungsantrag dem Gericht mitteilt. Die erneute Verlängerung kann dann am letzten Tag der Frist entschieden und mit FAX mitgeteilt werden. Gibt der Beklagtenvertreter nach Einreichung der Verteidigungsanzeige keine Erwiderung zur Klage ab, so kann kein Versäumnisurteil ergehen. Das Gericht wird in diesem Fall einen zeitlich sehr naheliegenden Haupttermin unter Einhaltung der Ladungsfristen bestimmen und die Vorschrift des 296 Abs. 1 und 3 ZPO heranziehen. Dadurch wird eine Verfahrensverzögerung durch den Beklagten verhindert. 3.) Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung wird vom Gericht zugleich mit der Frist für die Klageerwiderung auch eine Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung ( Replik ) für den Kläger gesetzt ( 276 Abs. 3 ZPO). Auch diese ist eine richterliche Frist, keine Notfrist, und kann auf schriftlichen Antrag des Klägervertreters verlängert werden. Es gelten die Vorschriften für die Verlängerung der Klageerwiderungsfrist (vgl. oben 2.) entsprechend. Liegen Klageerwiderung und Replik vor, so wird das Gericht bei Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zur Beschleunigung ohne mündliche Verhandlung Beweisbeschluss im Bürowege nach 358 a ZPO erlassen und die erforderlichen Zeugen zum Haupttermin laden. Ist die Sache ohne Beweisaufnahme entscheidungsreif, wird ebenfalls Haupttermin bestimmt. Der Rechtsstreit kann in beiden Alternativen in einem einzigen Termin entschieden werden. 4.) Obwohl mit der ZPO-Reform wiederum eine Verfahrensbeschleunigung bezweckt war, ist eine Möglickeit, das Verfahren zu verzögern, nicht ausgeschlossen worden. Es handelt sich um die sog. Flucht ins Versäumnisurteil. Wenn eine Partei in der mündlichen Verhandlung erkennt, dass sie aufgrund des bisherigen Vortrages nicht obsiegen wird, sie aber meint, noch weitere Tatsachen vortragen zu können, die bisher nicht vorgetragen waren und Zurückweisung wegen Verspätung droht, so kann sie in der Verhandlung eine Antragstellung unterlassen und auf Antrag des Gegners Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen. Anschliessend kann sie Einspruch gegen das Versäumnis einlegen und dabei alle Fristen der 339, 340 ZPO ausnutzen um den vorher unterlassenen Vortrag nachzuholen. Allerdings trägt sie dafür die Kostenlast der Säumnis und die Vollstreckungsgefahr, vgl. oben, Ziffer 1. 5.) Ein Streitpunkt ist häufig die Frage der Gewährung einer Schriftsatzfrist und damit der Gewährung rechtlichen Gehörs im Anschluss an rechtliche Äusserungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Dass ein Hinweis des Gerichts nicht genügt, wenn die betroffene Partei darauf nicht reagieren kann, liegt auf der Hand. Jedoch besteht kein Anspruch auf Schriftsatzfrist mehr, wenn anhand der Schriftsätze und Anlagen vor Gericht mündlich verhandelt worden ist, ohne dass neue Tatsachen hinzugekommen wären. Die Erörterung der Rechtslage im Termin stellt nämlich keinen Hinweis des Gerichts dar ( 139, 156 ZPO). Die Partei kann ihre Rechtsmeinung im Verhandlungstermin vortragen, weiterer Schriftsätze bedarf es nicht. 6.) Für die Beweisaufnahme hat die Reform eine Beschleunigung in Form des 411 a ZPO gebracht. Eine doppelte Erholung von Sachverständigen- Gutachten wird vermieden, indem die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich erholten Gutachtens aus einem anderen Verfahren zugelassen wird. Das ist z.b.von Bedeutung, wenn in einem Strafprozess ein Gutachten erholt wird, welches dann im nachfolgenden Zivilprozess auf Schadenersatz heranzuziehen ist. 7.) Auch für das Berufungsverfahren sind zwei Beschleunigungseffekte eingetreten: a) 522 Abs. 2 ZPO sieht die rechtskräftige Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege, also ohne Endurteil, vor. Voraussetzung ist dabei ein mit Gründen versehener vorheriger Hinweis des Berufungsgerichts an die Parteien sowie eine Stellungnahmefrist dazu für den Berufungskläger. b) 531 Abs. 2 ZPO lässt nur eine sehr eingeschränkte Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel zu, die in erster Instanz nicht vorgebracht worden waren. Die Parteien sind dadurch gehalten, ihren Vortrag bereits in erster Instanz umfassend und konzentriert in das Verfahren einzubringen. Entscheidend ist dabei, dass der Vortrag in erster Instanz eingebracht war. Nicht erforderlich ist, dass der Vortrag im Ersturteil ausdrücklich erwähnt wird. Hier genügt die Bezugnahme auf die Schriftsätze der Parteien oder den Akteninhalt im Ersturteil. Nur wenn auch diese im Ersturteil fehlen sollte, ist ein Tatbestandberichtigungsantrag erforderlich. Mediadaten: Kontakt: SvG@Dr.von-Goeler. de September

4 Management Aggressionen im Berufsleben. Ein Exkurs über vier unerfreuliche Klassifikationsgruppen Über Aggressionen spricht man nicht gern. Sie sind ein Tabuthema zumindest wenn es um die eigenen Aggressionen geht. Dass andere aggressiv sind keine Frage, doch man selbst? Darüber Prof. Dr. Jens Weidner schweigt jeder lieber. Aber was versteht man überhaupt unter Aggressionen? Und woher kommen diese heftigen Emotionen? Seit Jahrhunderten fragen sich Theologen, Philosophen, Pädagogen und Psychologen, ob der Mensch von Natur aus gut ist und ihn nur die widrigen Lebensumstände zum Mörder, Sadisten oder Tyrannen machen, oder ob er böse geboren wird und nur die Kultur ihn dazu bringen kann, nicht über seinesgleichen herzufallen. Die Frage, ob»der Mensch des Menschen Wolf«(Thomas Hobbes) oder Schaf ist, ist nur die zugespitzte Formulierung eines der grundlegenden Probleme des Denkens in der westlichen Welt:»Was ist der Mensch?«Ist er seinem Wesen nach böse und verderbt, oder ist er seinem Temperament nach gut und fähig, sich zu vervollkommnen? So fragt der Sozialphilosoph Erich Fromm in seinem wunderbaren Buch Die Seele des Menschen. Schon auf der Neugeborenen Station begegnen uns introvertiert-passive und sehr aktive Babys voller Lebensenergie. Ob diese Babys zukünftig ihr genetisches Mehr an Power einsetzen werden, um eine Kanzlei zu leiten und Arbeitsplätze zu schaffen oder sich als Chefs einer Hooligan-Gang im kriminellen Milieu verding en, das ist eine sozial-erzieherische Frage und ein Problem des zukünftigen Werteverständnisses des Heranwachsenden. Biologie, Ethik und gesellschaft liche Einflüsse gehen hier Hand in Hand. Fakt bleibt, dass Aggression ein ubiquitäres Phänomen ist, das uns überall begegnet: Jeder Mensch in jeder Kultur verfügt darüber. Die bekannte Psychoanalytikerin Margarete Mitscherlich betont: Aggressionen»gehören zur Grundausstattung des Menschen und führen nicht nur zur Destruktion, sondern haben auch eine Überlebensfunktion«. Recht stiftet Frieden Aggression und ihre körperlichen Reaktionen wie Schweißausbrüche, hohe Pulsfrequenz und der Verlust psychischer und körperlicher Kontrolle setzen immer und das ist von zentraler Bedeutung - eine Feindseligkeitswahrnehmung voraus. Erst diese setzt aggressive körperliche Reaktionen als Selbstschutz oder aus territorialen Verteidigungsgründen frei, abhängig von der persönlichen Ängstlichkeitsskala von»furchtlos«bis»schüchtern«. Die Reaktionskette lautet: Feindseligkeitswahrnehmung - Gefahr - körperliche Stressreaktion - aggressive Gegenwehr. Diese kann in eine Flucht münden, zum physischen Angriff führen oder als kultivierte Variante einen Auftrag an eine Anwaltskanzlei nach sich ziehen. Recht agiert in diesem Sinne Frieden stiftend. Der renommierte Psychologe Friedrich Dorsch geht in seinem naturwissenschaftlich-psychologischen Wörter buch auf diese individuellen Reaktionsoptionen ein, wenn er von aggressivem Stress spricht: Im organischen Sinne sei das jede Belastung,»die als solche erlebt wird«, abhängig da von, ob man etwa eine verrohte oder hypersensible Psyche aufweise. Aggression ist aber nicht gleich Aggression ihre vielfältigen Erscheinungsweisen reichen vom Verhöhnen, bis zum Schlagen, vom Beinstellen bis zum Bombenwerfen, von gereizter Patzigkeit bis zum Links-liegen-Lassen so der renommierte Aggressionsforscher Hans-Peter Nolting. Aggression im ökonomischen Wettbewerb tritt als Reaktion auf eine wirkliche oder auch nur vermutete Minderung der eigenen Macht in Erscheinung. Und vor Macht- minderung haben in dieser Hochtempozeit viele Führungskräfte zu Recht Angst. Kein Wunder also, dass die Maxime heute lautet: schneller sein, auch: aggressiver sein. Wer sich seines eigenen aggressiven, aber auch destruktiven Potenzials nicht bewusst ist, kann dabei eine Gefahr für jedes Unternehmen werden. Um davor gewappnet zu sein, erfolgt ein kleiner Exkurs zu den vier unerfreulichen Klassifikationsgruppen der Aggression. Keine dieser Varianten ist Karriere fördernd. Alle haben eine juristische bzw. kriminologisch relevante Dimension. Man unterscheidet: 1. die explizit destruktive Aggression, 2. die negative Aggression, 3. die implizit destruktive Agression und 4. die implizit negative Aggressioin 1. Die explizit destruktive Aggression hat die physische Verletzung des Gegenspielers zum Ziel. Meist handelt es sich um Aktivitäten im kriminellen (Wirtschafts-) Milieu, egal ob es um zwielichtige Russland-Geschäfte geht oder um Bestechungsversuche in der deutschen Baubranche. Der Begriff der organisierten Kriminalität findet hier seine Berechtigung. Hintergrund für derartige Übergriffe können nicht erfüllte Schmiergeldzahlungen sein (neudeutsch sprechen die Empfänger vom Beratersalär Anzeige: Jetzt mit Volltext-Recherche in Titeln aus dem Programm von Erich Schmidt Beuth Haufe Stollfuß Medien de Gruyter Recht Bund Verlag Dashöfer 4 September Leserbriefe bitte per an SvG@Dr.von-Goeler.de +++

5 Management Aggressionen im Berufsleben. Ein Exkurs über vier unerfreuliche Klassifikationsgruppen Vielseitigkeit der Gesellschaft oder Honorierung ihrer»landschaftspflege«) oder das Aufdecken ebensolcher Überweisungen. Meist sind die Täter in ihrer Existenz gefährdet oder einfach habgierig und bei Entdeckung ihrer Machenschaften von Haftstrafen bedroht. In dieser Logik erscheinen ihnen ihre Angriffe als letztes Verteidigungs-Mittel gerechtfertigt. Negative Agressionsformen 2. Die explizit negative Aggressionsform setzt auf die psychische Zermürbung des Gegners: Durch Drohungen soll beim Opfer ein unangenehmer psychischer Zustand hergestellt werden. Dieser Psychoterror entfaltet seine zerstörerische Wirkung über die Zeitschiene durch die ständige Wiederholung. Das zermürbt das Opfer. Mobbing beziehungsweise Bossing die Führungskräftevariante gehören zu diesem Aggressionstyp. Das kann im schlimmsten Fall zur»tertiären Viktimisierung«führen, in der das Opfer aus lauter Verzweiflung die Bedrohungen fatalistisch ins Selbstbild übernimmt. Mitleid darf man von Mobbern nicht erwarten. Sie haben damit ihr Ziel erreicht. Und das lautet: Schwäch ung des Gegners. 3. Die implizit destruktive Aggression akzeptiert die Schädigung / Zerstörung Dritter als nicht gewolltes, aber notwendiges Nebenprodukt. Ökonomischer, sozialer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Erfolg um jeden Preis, homo homini lupus das ist kein seltenes Phänomen. Steuerbetrügereien galten in diesem Zusammenhang als Volkssport, bis der Gesetzgeber die Sanktionswahrscheinlichkeit Dank schärferer Gesetze und datenverkaufswilliger Banker deutlich erhöhen konnte. Das kann einem auf den Magen schlagen: Ein deutscher Wirtschaftsprofessor isst mit dem Chef der Schweizer Steuerfahndung sowie einem deutschen Mittelständler in Zürich zu Abend. Eine sehr gute Gelegenheit über den bundesrepublikanischen 42% Steuersatz plus Solidaritätszuschlag zu lamentieren - auf hohem Niveau. Das deutsche Duett malt sich aus, was es mit seinem Geld bei einem 25% Steuersatz (in der Schweiz keine Seltenheit) alles machen könnte: political correct soll im ersten Phantasie-Moment überschüssiges Geld in soziale Projekte gesteckt werden. Nach kurzer Zeit wird aber nur Bayerischer noch über AnwaltBrief überteuerte Sportwagen philosophiert. Ausgabe September 2010 die Positive Aggression. Sie ist das Kraftwerk im Menschen, das ihm erst Mut macht, sich gegen Widerstände durchzusetzen: Positiv aggressive Menschen kämpfen hart für ihre Interessen, aber sie streben keine Vernichtung Dritter an. Sie demütigen nicht unterlegene Gegner, sie zollen ihnen Respekt. Sie vergessen nicht, wer ihnen in schweren Zeiten geholfen hat. Sie achten Fairness, Mitgefühl, Zuverlässigkeit, Seriosität und sie setzen sich gegen Unverschämtheiten zur Wehr. Die eigene Positive Aggression aktivieren, um Gutes zu tun: Gibt es etwas Konstruktiveres? Start Der Schweizer Steuerfahnder hört gelassen zu und beeindruckt kurz vor dem Dessert - mit einem Exkurs zu seiner Fahndungsgelassenheit. Der Mann ist nicht frei von Humor. Er empfiehlt: Lieber Professor, machen Sie sich keinen Sorgen über Ihre vielen Steuern. Hinterziehen Sie Fachanwalts-Lehrgänge die ruhig. Das macht in München nichts. Sein Sie mutig, denn das Fachbereich geht Jahre lang gut und diese Jahre genießen Sie einfach mal. Das geht Arbeitsrecht sogar viele Jahre gut. Und wissen Sie warum: Wir Zur Person: Prof. Dr. phil. Jens Weidner (*1958) Bau- & Architektenrecht von der Steuerfahndung haben es gar nicht eilig. lehrt seit 1995 Kriminologie / Erziehungswissenschaften an der Fakultät Wirtschaft und Soziales der Erbrecht Nicht in der Schweiz, aber letztlich auch nicht bei Familienrecht Ihnen in Deutschland. Wir müssen Sie gar nicht University of Applied Science, Hamburg. Er arbeitete Medizinrecht gleich auf frischer Tat ertappen. Wir können uns mit Gangschlägern in Philadelphia, USA und behandelte 10 Jahre lang Gewalttäter für die deutsche Sozialrecht Zeit damit lassen, denn wir dürfen einfach zurückrechnen. Sie müssen wissen: früher oder später Justiz. Er ist Eigentümer der Firma ASS Manage- Verkehrsrecht Verwaltungsrecht kriegen wir Sie doch! ment-training und Miteigentümer des Deutschen Weitere Informationen: Instituts für Konfrontative Pädagogik. Neben Wissenschaftspublikationen Tel zum Thema Kriminologie Der Steuerchef und der Professor, letzterer hatte mehrfach unaufgefordert im Gespräch auf ARBER Fax seine und Gewalt Kontakt@ARBER-seminare.de ist er Autor des Bestsellers Die Peperoni-Strategie. So setzen Sie Ihre natürliche Aggression seminare Steuer-Ehrlichkeit hingewiesen, bestellten sich zum Dessert Bailey-Parfait auf Orangensauce. Der Mittelständler verlangte dagegen nach einem Grappa. Wirtschaftsbuch-Ranking der Financial Times konstruktiv ein, der 33 Wochen Platz 1 im Ihm war die Anekdote sichtlich nahe gegangen. Deutschland belegte ( ). 4. Auch die implizit negative Aggression zielt auf den wirtschaftlichen Erfolg. Ein unangenehmer Zustand des Mitbewerbers wird als akzeptabel empfunden. Beispiele dafür sind Machtkämpfe auf der Top Ebene (Leadership Struggles). Diese Aggressionsform gehört zum Lieblingsmachtspiel der Wirtschaftseliten. Von der Liebe zur strategischen Halblegalität wird lustvoll-schelmisch gesprochen. Ein Stahlmanager nannte diese subtile Aggressionsform verklausuliert seinen»kreativen Interpretationsrahmen auf dem Weg nach oben«. Resümee: Gerade Juristen haben einen Blick für diese unangenehmen Realitäten, denn sie leben zum Teil davon. Aber sie müssen deswegen nicht frei von Hoffnung sein, denn es gibt eine fünfte Variante: Anzeige Anwaltsfortbildung in München Bau- & Architektenrecht / Neues Recht & Akt. Rechtspr. 15 FAO Bauvertrag- & Bauträgerrecht Architekten- & Ingenieurrecht Familienrecht Chancen und Haftungsrisiken beim neuen Versorgungsausgleich Handels- & Gesellschaftsrecht Update - Handels- & Gesellschaftsrecht Haftung der Gesellschaft- & der Gesellschafter Mietrecht WEG-Recht - Neues Recht & Akt. Rechtspr Wohnraummietrecht - Neues Recht & Akt. Rechtspr Foren ( 15 FAO) Update Forum Arbeitsrecht Forum Medizinrecht Forum Sozialrecht Weitere Informationen: ARBER seminare Ihr Mehrwert bei uns: = schnelles & effizientes Aus der Praxis - für die Praxis Kleine Gruppen - Teilnehmerbegrenzung! Direkte Interaktion mit dem Referenten Sonntags frei! Kostenlose Informationen aus Ihrem Fachgebiet - per Mail. Vergleichen Sie! Und lassen Sie sich überzeugen. Tel Fax Kontakt@ARBER-seminare.de Mediadaten: September

6 Karriere xxx Meilenstein, statt Stolperstein so punkten Bewerber im Vorstellungsgespräch O b J o b w e c h s e l oder Berufseinstieg, mit der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch steigt auf Bewerberseite die Hoffnung auf Verwirklichung der beruflichen Wünsche. Jetzt heißt es ruhig bleiben und die richtigen Antworten geben. Leichter gesagt als getan? Keineswegs, denn Ihr Gegenüber folgt beim Interview bestimmten Frage- Routinen, mit denen Sie geprüft werden sollen. Immer mehr Berufstätige vertrauen auf die Hilfe von professionellen Karriere-Coachs, die sagen, wo die Stolpersteine liegen. Dass die formalen Voraussetzungen für eine mögliche Einstellung vorhanden sind, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Jetzt geht es für ihren potentiellen neuen Arbeitgeber in erster Linie darum, die Persönlichkeitsmerkmale, aber auch den fachlichen Tiefgang des Bewerbers einzuschätzen. Mit geschickten Fragen versucht Sie der Interviewer aus der Reserve zu locken. Ein erstes gegenseitiges Beschnuppern findet in der Einführungsrunde statt. Hier geht es darum, die Nervosität und Anspannung aus der Situation zu nehmen. Gehen Sie darauf ein und stellen Sie sich in zwei kurzen Sätzen vor. Auf der informellen Ebene reichen kurze Angaben zum persönlichen, beruflichen und familiären Status. Eine Dankesformel für die Einladung und die Möglichkeit zur persönlichen Präsentation rundet die Einführung auf sympathische Weise ab. Häufig machen Bewerber an dieser Stelle den Fehler und beginnen jetzt ihr Curriculum Vitae breit auszuführen. Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang sollten Sie nur nach vorheriger Anmoderation durch den Interviewer beantworten. In diesem Fall beschränken Sie sich auf einen fünf- bis zehnminütigen Erfolgsvortrag mit Brückenschlägen zwischen den einzelnen Stationen. Beschränken Sie den Inhalt des Erfolgsvortrages auf die für den potentiellen Arbeitgeber wesentlichen Stationen. Diesen Vortrag sollten Sie bereits im Vorfeld des Gesprächs schriftlich verfassen und im Gespräch mit Freunden oder der Familie üben. Jetzt sind Sie locker, die erste Hürde ist genommen, Sie fühlen sich gut. Anlass genug für ihr Gegenüber, Sie jetzt ein wenig zu ärgern. Etwa mit Fragen aus der Kategorie Status quo des Bewerbers. So werden in der Praxis oftmals Fragen gestellt, die de jure nicht gestellt werden dürfen. Mit Fragen zur familiären Situation und der damit verbundenen Flexibilität in Bezug auf den Dienstort möchte der Fragende erfahren, in welchem persönlichen Setting man sich befindet. Fragen dieser Kategorie sind umso interessanter für den Arbeitgeber, je mehr das Aufgabengebiet mit Reisetätigkeiten oder repräsentativen Aufgaben, zum Beispiel auch an Wochenenden, verbunden ist. Ein Verweis auf die Nichtzulässigkeit einer Frage wird das Gespräch schnell beenden. Verhalten Sie sich diplomatisch und taktisch. Kommunizieren Sie familiäre Einigkeit über die Wichtigkeit der bevorstehenden Aufgabe. Zum Standard gehören Fragen der Kategorie Beweggründe des Bewerbers. Selbstredend gehört es zur guten Vorbereitung, dass Sie auf Fragen wie Warum möchten Sie für unser Unternehmen tätig sein?, Warum möchten Sie sich beruflich verändern? oder Kennen Sie unser Leistungsspektrum? ohne Zögern antworten können. Etwas kniffliger wird es dann wieder mit Fragen zur Selbsteinschätzung. Eigentlich ist alles, was schablonenhaft in Ratgebern steht, zu vergessen. Wehe, man erzählt einem Personaler auf dessen Frage nach persönlichen Schwächen, man sei ja so ungeduldig. Da hat man schon einen dicken Minuspunkt für unsympathisch oder zumindest wenig originell, denn dieser lehrbuchhaften Floskeln sind Personaler inzwischen zu Recht mehr als überdrüssig. Bei den Schwächen muss für den Arbeitgeber erkennbar sein, dass ein Mitarbeiter selbstkritisch ist und eine deutlich positive Lernkurve vorzuweisen hat. Ähnliches gilt für Fehler, die man sich in der Vergangenheit geleistet hat. So sollten Sie im Gespräch also nur von ernstzunehmenden Fehlern und dem Umgang damit berichten. Es geht also um wirkliche Schwächen und Schnitzer. Weiterlesen auf: index.php?page=static_text&id=1006 Unser Autor Burkhard Pache steht gerne für Rückfragen zur Verfügung: Tel.: , Pache@NewPlacementAG.de Er ist Partner der NewPlacement AG und für diese seit ca. drei Jahren in der Region Süd verantwortlich. Davor war er mehr als 20 Jahre in kaufmännischen Geschäftsführungsfunktionen und als Finanzvorstand sowie als Interim Manager für verschiedene Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, der Biotechnologie und der Medizintechnik tätig. Die NewPlacement AG ist bekannt als ein führender, bundesweiter Anbieter von Outplacement, Karriere- und Business Coachings auf gehobenem Management- und Qualitätsniveau. Diese anspruchsvolle Dienstleistung erbringen ausschließlich Partner der AG, die selbst langjährig in herausgehobenen Managementpositionen tätig waren und nach der ganzheitlichen und individualisierenden NewPlacement-Methode arbeiten. Lebenslage-Scheidung.de Das große Internetportal rund um Trennung - Scheidung - Unterhalt bietet Anwälten und Fachanwälten für Familienrecht ab sofort: Hilfe bei der Mandantengewinnung Attraktive Werbeplätze Öffentlichkeitsarbeit für Mitglieder Netzwerk für Anwälte Jetzt kostenfrei anmelden unter: Lebenslage-Scheidung.de 6 September 2010

7 Du sollst keine grauen Wölfe jagen Die Geschichte des Thilo Sarrazin ist schon heute ein Stückchen deutscher Sozialgeschichte. Der Mann ist untragbar geworden durch die so naiven wie aufgeregten Verurteilungen bekannter Meinungsmacher. Die Medien boten den Pranger. Heute würde aber so mancher Georg M. Sieber Kommentator gerne wieder zurückrudern. Denn die Erregung bricht sich an den Umfrage-Molen. Wie DIE WELT zutreffend berichtet: Der US-Politologe Samuel Huntington hat schon 1996 in ähnlicher Weise gegen die mexikanische Invasion angeschrieben ( Who are we? ). Sein weltweiter Bestseller hat den Havard-Professor keineswegs den Job gekostet, sondern ihm sogar höchste Anerkennung eingetragen. Wo liegt der Unterschied zwischen Huntington und Sarrazin? Das Hass-Etikett für einen über Jahrzehnte bewährten Staatsdiener folgt einem altbekannten Reaktionsmuster. Bereits Niccoló Machiavelli erkannte die Gesetzmäßigkeit, nach der noch so erfolgreiche Staatsdiener in der öffentlichen Gunst abstürzen, sobald der Machthaber den Daumen senkt. Der Staatsdiener gilt auch in Deutschland als Instrument der Regierung. Ohne eigene Parteigänger ist er verloren, sobald die Regierung über ihn den Stab bricht. Sarrazin wurde und wird noch immer als Staatsdiener wahrgenommen. Zwar hatte er Parteigänger. Das waren ehedem die Sozialdemokraten, als sie noch stark und selbstbewusst auftreten konnten. In der Opposition ist aber die SPD selber schwach und trennte sich daher reflexartig von Sarrazin, als sie von ihm zusätzliche Schwächung befürchtete. So wurde wie einstmals Machiavelli auch Sarrazin der Meute zum Fraß vorgeworfen. Dieser Mechanismus wird übrigens durch die (heutigen) Medien nicht etwa verursacht, sondern lediglich dramatisiert, beschleunigt, verstärkt und zugespitzt. Als Universitätsprofessor wäre Thilo Sarrazin wohl nicht als Staatsdiener wahrgenommen worden. Falls dann Regierungkreise überhaupt auf sein Buch reagiert hätten, wäre deren Zurückweisung weitgehend verpufft ( Freiheit der Lehre! ). Wahrscheinlich hätte sich dann nicht einmal die Partei von ihm distanziert. Als Staatsdiener hätte er also mit seiner Publikation nur das Ende seiner Dienstzeit abwarten müssen. Ein Mann seines Formates wird die Zusammenhänge durchschauen und die Reaktionen erwartet haben. Er ist kein Dummkopf und kein Fanatiker. Dennoch ist er dem Risiko eines Scherbengerichts nicht ausgewichen. Er hatte Klugheit der Machthaber in Regierung und Partei offensichtlich überschätzt. Die nämlich hätten wissen können, dass Wertloses und Wertvolles wie bei jedem Scherbengericht gleichermaßen zerschlagen werden. Unübersehbar zu Bruch gegangen ist die amtliche Beschwichtigungsrhetorik zur Integration. Und irreparabel liegt auch das hehre SPD-Ideal der Solidarität im Schutt. Beim antiken Scherbengericht übrigens wurde auf jede Scherbe der Name eines der Beteiligten eingeritzt. Wessen Name sich dann beim Auszählen am häufigsten fand, den traf der Bann. Da ist jedem anzuraten, nicht allzu eifrig auf sich aufmerksam zu machen. Sarrazin wird die Hatz auf seine Person überleben. Die Beckmesser und selbsternannten Textrichter werden neue Gesichter für den Pranger finden. Die politische Elite wird bis dahin hoffentlich die Lektion gelernt haben, dass die Jagd auf einen grauen Wolf mehr Schaden bringt, als der graue Wolf selber je schaden könnte. Georg M. Sieber, Jahrgang 1935, ist Diplom-Psychologe in München gründete er sein Institut für Angewandte Psychologie, die Intelligenz System Tansfer GmbH (11 Niederlassungen). Sein persönliches Interessengebiet sind die Schriften historischer Vorläufer der heutigen Psychologie, de Federico II., Machiavelli, Palladio, Ínigo López de Loyola u.a. für den fachlichen Austausch steht er gerne zur Verfügung: 089 / oder per Georg.Sieber@IST-Muenchen.de PLATONS Fachliteratur - die spezialisierte Fachbuchhandlung für Recht - Steuern - Wirtschaft Gleich online die neuen Titel bestellen: Mediadaten: September

8 Krisenprävention durch pro-aktives Management Nicht nur die Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Gefahren für ein Unternehmen rechtzeitig und richtig einzuschätzen. Eine bewusste Analyse von Risiken und Chancen wird für den langfristigen Unternehmenserfolg immer entscheidender. Ein berufsbegleitender Studiengang in Bayern zeichnet sich durch seinen komplexen Ansatz aus, da er sämtliche Bereiche eines Unternehmens beleuchtet. Risikomanager gehören eindeutig zu den Gewinnern der Finanzkrise wie auch aller Krisen zuvor So fordert jüngst der Internationale Währungsfonds Master-Studiengang Risiko- und Compliancemanagement initiiert. Wir freuen uns, dass wir diese renommierten Partner für unser Vorhaben gewinnen konnten. Die Studenten profitieren so von Experten mit viel Praxiserfahrung, so Studiengangsleiter Prof. Dr. Josef Scherer, der auch schon viele Jahre als Seniorpartner erfolgreich eine Anwaltskanzlei leitet. Die aktuellen Teilnehmer sind zum Teil schon im Bereich Risikomanagement aktiv oder möchten sich auf dieses Aufgabenfeld vorbereiten. Nach erfolgreichem Abschluss des dreisemestrigen Studiums dürfen sie den international anerkannten Titel Master of Arts tragen. Das Master-Studium richtet sich an Hochschul-Absolventen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und behandelt unter anderem alle relevanten Grundlagen im Bereich Betriebswirtschaft, Recht, Risiko- und Compliancemanagement, außerdem Wissens- und Qualitätsmanagement. Besonders vertieft werden Themen wie Risiken in den Bereichen Steuern, Finanzen, Personal und IT. Unternehmensführung ohne Riskomanagement: eine Gratwanderung Weitere Informationen zum Studiengang gibt es am Weiterbildungszentrum der Hochschule Deggendorf, dem Deggendorf Institute of Management & Technology (dimt). Telefon: 0991/ Internet: Persönliche Lehre aus der Wirtschaftskrise? Karriere machen als Risk-Manager! (IWF) und die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) die Finanzmarktteilnehmer auf, ihr Risikomanagement zu professionalisieren. Und auch die Aufsichtsbehörden wurden ermahnt, für mehr Transparenz sowie für eine klare und einheitliche Bewertungspraxis von Risiken zu sorgen. Nur wenige Unternehmen betreiben Risiko- oder Compliancemanagement, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären, erklärt Kai Probst, Geschäftsführer der TÜV SÜD Akademie. Frank Romeike, Geschäftsführer von RiskNET fügt hinzu: Auch in der Zukunft wird das Fahrwasser für Unternehmen unruhig bleiben. Die Prozesse sind komplexer und die Reaktionszeiten kürzer geworden. Kostendruck und ein zunehmender Wettbewerb sind weitere Klippen in der globalen, stürmischen See. Um am Markt überleben zu können, müssen Unternehmen Chancen und Risiken in ihrer Unternehmenssteuerung zeitnah berücksichtigen und ihr Risiko-Chancen-Profil optimieren, um den Unternehmenswert zu erhöhen. Kurzum: Professionelle Risikomanager sind am Markt gefragter denn je. Vor diesem Hintergrund haben die Hochschule Deggendorf, laut dem aktuellen Hochschulranking des Magazins Karriere die beste Fachhochschule im Bereich Wirtschaftswissenschaften in Deutschland, gemeinsam mit dem Kompetenzportal RiskNET und der TÜV SÜD Akademie den Darüber hi naus werden die am Markt vorherrschenden Programme für Risikomanagement behandelt, genauso wie Möglichkeiten, Risiken durch Versicherungen vom Unternehmen abzuwälzen. Praxisnahe & berufsbegleitende Aus bildung Der Master of Arts ist berufsbegleitend zu absolvieren und ermöglicht den Studenten größtmögliche Flexibilität: Neben Präsenzphasen von Freitagmittag bis Samstag nach mit tag können die Inhalte bei freier Zeiteinteilung per E-Learning bearbeitet werden. Die Hochschule Deggendorf, TÜV SÜD Akademie und RiskNET starten bereits zum 2. Mal den innovativen Masterstudiengang Risiko- und Co mpliancemanage - ment. Staubsaug-Roboter, so smart wie Ihre Kanzlei. Professionelle Reinigung auf Knopfdruck: Clever: saugt völlig autonom Intelligent: erkennt Hindernisse & Treppen automatisch Arbeitet, während Sie außer Haus sind (Startzeiten wählbar*) Passt sich Teppich und glatten Böden automatisch an Geringste Betriebskosten, da beutellos Spart Kosten für externe Reinigungs-Dienstleister Praxiserprobt: bereits über 3 Millionen mal verkauft *bei den Modellen 555 und 581 Einzelheiten unter Telefonische Beratung unter ab 299,- 3 Mio. verkauft! 8 September Leserbriefe bitte per an SvG@Dr.von-Goeler. de +++

9 RVG RVG-Quiz Setzt die Terminsgebühr für eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens voraus, dass für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist? Nach Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG erhalten die beteiligten Anwälte eine Terminsgebühr in gerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führen. Ausgeschlossen ist diese 2644 = JurBüro 2007, 525 = AnwBl. 2007, 631 = RVGreport 2007, 271 = zfs 2007, 467). Mit der gleichen Begründung wird häufig auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Eilverfahren eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen verweigert, weil auch in diesen Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Besprechungen des Anwalts zur Erledigung eines Verfahrens lösen auch dann eine Terminsgebühr aus, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Die einschränkende Voraussetzung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr VV RVG gilt nicht für die Terminsgebühr der Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG. OLG München, Beschluss vom W 331/10 noch aus dessen Sinn und Zweck entnehmen, dass der Gesetzgeber eine Terminsgebühr für Besprechungen der Anwälte nur dann gewollt habe, wenn im Verfahren auch eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei. Das Gegenteil ist der Fall, wie das OLG München anhand der Gesetzesbegründung nachweist. Zwar wird von der Gegenauffassung immer behauptet, ein Anreiz für außergerichtliche Besprechungen mache nur dann Sinn, wenn eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei und diese durch die Besprechungen vermieden werden solle. Dafür gibt es jedoch keine Anhalts-punkte. Vielmehr wollte der Gesetzgeber in allen Fällen das Gebühr nur dann, wenn die konkreten Gebührentatbestände ausdrücklich einen gerichtlichen Termin voraussetzen, wie z. B. in der Zwangsvollstreckung (Nr VV RVG) oder der Zwangsversteigerung (Nr VV RVG). Kontrovers behandelt wird die Frage, ob Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG voraussetzt, dass in dem betreffenden Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Man fragt sich zunächst, wo diese Einschränkung überhaupt herkommen soll, da sie in der Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG nicht erwähnt wird. Die Rechtsprechung beruft sich insoweit letztlich auf Billigkeitserwägungen (es kann nicht sein, was nicht sein soll) und leitet aus Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr VV RVG diese Einschränkung her. Danach entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eine Terminsgebühr nur dann, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese Einschränkung soll nach einem Großteil der Rechtsprechung auch im Fall der Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG gelten. So hat der BGH im Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Terminsgebühr für Besprechungen der Anwälte abgelehnt, weil dort eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich sei (AGS 2007, 298 = NJW 2007, 1461 = Jur- Büro 2007, 252 = MDR 2007, 742 = RVGreport 2007, 269 = zfs 2007, 467). Ebenso hat er eine Terminsgebühr für den Fall abgelehnt, dass vor einer Entscheidung nach 522 Abs. 2 ZPO zwischen den Anwälten Besprechungen geführt wurden (AGS 2007, 397 = NJW 2007, Das OLG München hat sich jetzt in einer ausführlichen und sehr gut begründeten Entscheidung zu Recht gegen diese Rechtsprechung gestellt (so auch schon OLG Dresden AGS 2008, 333 = NJW-RR 2008, 1667): D e r E n t s c h e i d u n g d e s O LG M ü n c h e n lag ein einstweiliges Anordnungsverfahren zugrunde, in dem eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Die Anwälte hatten telefonisch Verhandlungen zur Erledigung geführt. Diese haben dann im Hauptsacheverfahren Früchte getragen, so dass dort ein Gesamtvergleich geschlossen wurde, der damit auch das einstweili ge Anordnungsver fahren erledigte. Zu Recht hat das OLG München auch im Anordnungsverfahren eine Terminsgebühr zugesprochen. Da s Gericht weis t zunächst einmal zu Recht darauf hin, dass sich aus Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG keine Einschränkung ergebe, wonach es sich bei dem Verfahren um ein solches mit obligatorischer mündlicher Verhandlung handeln müsse. Auch lasse sich weder aus dem Gesetz AB JAHRES -GARANTIE OHNE KILOMETERBEGRENZUNG Der Jaguar XKR mit Black- Pack und Speed-Pack: Atemberaubend schön und aufregend schnell. Das Jaguar XKR Coupé vereint auf einzigartige Weise kompromisslose Fahrleistung, atemberaubendes Design und erlesenen Luxus. Mit den exklusiven Ausstattungspaketen Black-Pack und Speed-Pack verwandelt sich die Faszination XKR in ein ultimatives Fahrvergnügen. Sind Sie bereit? 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10 RVG RVG-Quiz Bemühen der beteiligten Anwälte um eine Vermeidung oder Erledigung des Rechtsstreits honorieren. Die Auslegung durch den BGH und der ihm folgenden Gerichte ist kontraproduktiv, da zusätzliche Erledigungsbemü-hungen der Anwälte bei Verfahren ohne obligatorische mündliche Verhandlung nicht honoriert würden und damit gerade kein Anreiz bestünde, dem Gericht Mehrarbeit in Form einer schriftlichen Entscheidung zu ersparen. Abgesehen davon bedeutet, dass eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, nicht zwangsläufig, dass das Gericht nicht doch mündlich verhandeln würde oder gar müsste. Das OLG München weist ferner zutreffend darauf hin, dass der Aufwand des Anwalts, auf den Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV abstellt, im Fall einer Verhandlung mit dem Prozessgegner auch nicht deswegen geringer oder weniger wert ist, weil eine mündliche Verhandlung im konkreten Fall nicht vorgeschrieben ist. Zu Recht weist das OLG München weiter darauf hin, dass die Auffassung des BGH auch dem Gesetz widerspricht. Würde man Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG dahin gehend einschränken, dass im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein muss, könnte z. B. im Mahnverfahren keine Terminsgebühr anfallen, obwohl die Vorbem VV RVG eine solche aber gerade ausdrücklich vorsieht. Ebenso würde die Terminsgebühr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, die in der Nr VV Wann ist die Terminsgebühr verdient? RVG ausdrücklich vorgesehen ist, leerlaufen, da in diesen Verfahren keine mündliche Verhandlung stattfindet. Der BGH setzt sich auch mit seiner eigenen Rechtsprechung in Widerspruch. Hiernach entsteht eine Terminsgebühr auch dann, wenn die Anwälte bei bereits erteiltem Verfahrensauftrag vor Einleitung eines Verfahrens Besprechungen zu dessen Vermeidung führen, so dass es gar nicht mehr zum Verfahren kommt (AGS 2007, 166 = AnwBl. 2007, 381 = NJW-RR 2007, 720 = JurBüro 2007, 241 = RVGreport 2007, 143). In dieser Phase gibt es aber noch gar kein gerichtliches Verfahren und damit erst recht keine zwingende mündliche Verhandlung. Es mutet doch seltsam an, dass Anwälte vorgerichtlich die Terminsgebühr verdienen können, nicht aber, wenn das gerichtliche Verfahren einmal eingeleitet ist. Der BGH ist im Übrigen inkonsequent. Wenn er in Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV RVG die ungeschriebene Voraussetzung hineinliest, dass eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein müsste, dann müsste dies auch für die anderen beiden Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 gelten, also für gerichtliche Termine und Sachverständigentermine. Diese Konsequenz wird aber nicht gezogen. Abgesehen davon übersieht der BGH und die ihm folgende Rechtsprechung, dass die Einschränkung der obligatorischen mündlichen Verhandlung nicht für die gesamte Anm. Abs. 1 zu Nr VV RVG gilt, sondern nur für die dortige Nr. 1. In den Fällen der Nr. 2 und Nr. 3 ist eine mündliche Verhandlung ohnehin nicht vorgeschrieben. Für die Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt sich bei Eilverfahren dieselbe Problematik. Auch hier wird von der Rechtsprechung überwiegend der Anfall einer Terminsgebühr mit der Begründung abgelehnt, dass im Eilverfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben sei. Doch auch hier gibt es couragierte Gerichte, die sich ausführlich mit der Sach- und Rechtslage auseinandersetzen und dem zutreffenden Ergebnis kommen, dass eine Terminsgebühr abzurechnen ist (Niedersächsisches FG AGS 2010, 177 = EFG 2010, 752 = StE 2010, 202 = NJW-Spezial 2010, 348). Unser Autor RA Robert Schneider führt eine eigene Kanzlei in Neunkirchen. Er ist u. a. Herausgeber der Zeitschrift AGS (AnwaltGebührenSpezial) und hat zahlreiche Werke zum Gebührenund Streitwertrecht verfasst. RFS Repetitorium für Steuerrecht Fachanwalt für Steuerrecht [ Lehrgangsbeginn: ] 12. Oktober 2010, 11. Januar 2011, 08. Februar 2011, 28. Juni 2011 Kursorte in München, Berlin und Hamburg Fordern Sie unser kostenloses Informationsmaterial an und / oder lassen Sie sich beraten. Kostenfreies Servicetelefon unter 0800 / oder per unter info@rfs-muenchen.de 6 Wochen Kompaktkurs (Teilbelegung möglich) ausführliche Skripte, fallorientierter Unterricht hervorragend geeignet zur Vorbereitung auf die Prüfung für das Wahlfach Steuerrecht erfahrene Dozenten Förderung durch Agenturen & JobCenter möglich +++ weiterführende Steuerberater-Lehrgänge in Berlin, Dresden, Hamburg, Leipzig und München +++ RFS-Zentrale, Ansbacher Str. 16, Berlin, Tel: 0800 / , Fax 030 / September Leserbriefe bitte per an SvG@Dr.von-Goeler. de +++

11 Marktplatz Kanzleiübernahme Lukullisches Sozialrechtskanzlei Raum Süddeutschland zu verkaufen Zuschriften an den Verlag: Chiffre-Nr. BAB03081 Die Gesamtauflage dieser Ausgabe enthält eine Bei lage von Juristische Fachseminare Basten und von Fortbildung Bildmaterial: MEDIATIONSAUSBILDUNG FÜR JURISTEN / INNEN in München, Düsseldorf (je 5 Module) oder als Kompaktausbildung in der Toskana 120 Ausbildungsstunden, zertifizierte Lehrtrainer, Mediatoren und Rechtsanwälte. Die Ausbildung erfolgt inhaltlich nach den Standards des BMWA (Bundesverband für Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt). Anmeldung und Information unter news@amos-institut.de Wir bilden seit 2003 Mediatoren aus. Schreiben Sie hier Ihre Stelle Recht / Steuern aus: Eine Insertion im Bayerischen AnwaltBrief mit Empfängern (Anwälte) veröffentlichen Sie z.b. mit 270 Zeichen für lediglich 510,- Euro netto, bei gleichzeitiger Veröffentlichung im Internet über den Stellenmarkt Praxi unter und rund 100 an- geschlossenen juristischen Partnermedien. Kontakt: Tel.: Fax: Anzeigen@Dr.von-Goeler.de Korrespondenzkanzleien Anzeigenschaltung Anzeigengröße*: 1-Spaltig Belgien Verkehrsrecht, Inkasso, Schadenersatzforderungen, Handelsrecht, Zivilrecht, vor allen belgischen Gerichten. Korrespondenzsprache: Deutsch Ralph LENTZ ANWALTSKANZLEI B-4700 Eupen, Aachener Strasse 70 Tel.: Fax: lentzralph@lentz-rechtsanwalt.be 60 mm Breite 2-Spaltig 124 mm Breite 3-Spaltig 185 mm Breite... mm Höhe Rubrikanzeigen: 4,90 / mm Bitte beachten Sie bei der Berechnung des Anzeigenpreises: mm-preis Höhe Spalten Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe ist am Letzten des Vormonats. Alle Preise zzgl. Mwst. Impressum Bayerischer AnwaltBrief Erscheinungsweise: 6 Ausgaben jährlich Auflage: Exemplare Empfänger: Bayerische Rechtsanwälte Verlag und Medieninhaber: Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbh Petzetstr. 8, München Tel.: 089 / Fax: 089 / Info@Dr.von-Goeler. de HRB , AG München Verlagsnr: , ZKZ: Geschäftsführer: Dr. Sabine von Göler, M.L.E. (V.i.S.d.P.) Thomas von Göler, Dipl.-Kfm. Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlags in keiner Weise reproduziert werden. Mediadaten: Kontakt: SvG@Dr.von-Goeler. de September

12 Stellenmarkt Recht & Steuern Stellengesuche Promovierter Syndikus, mehrjährige Berufserfahrung, 8 und 7 P., arbeitet seit sieben Jahren in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens (Sozialversicherungs-, Medizin- und Datenschutzrecht). Gesucht wird eine Anstellung als Justitiar/ Syndikus mit ischer AnwaltBrief Fachanwalt für IT- Recht, mehrjährige Berufserfahrung, 7 und 7 P., be Juli jährige Berufserfahrung als Internet-Manager, Verlagsmitarbeiter, juristischer Repetitor in der Produktplanung für juristische Software und als Rechtsanwalt sowie als Fachanwalt für Informationstechno-logierecht (IT-Recht) gearbeitet. Details: Kennziffersuche: 30 Anzeige Fachanwalts-Lehrgänge in München Fachbereich Start Arbeitsrecht Bau- & Architektenrecht Erbrecht Familienrecht Medizinrecht Miet- & WEG-Recht Sozialrecht Verkehrsrecht Verwaltungsrecht Weitere Informationen: ARBER seminare Ihr Mehrwert bei uns: = Tel Fax Kontakt@ARBER-seminare.de Kontaktaufnahme kostenlos! 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Details: Kennziffersuche: 11 Bauvertrag- & Bauträgerrecht Spezialist Architekten- für Arbeitsrecht & Ingenieurrecht und Personal, 7 und 6 P., sucht aus ungekündigter Stellung als Personalreferent eine neue berufliche Herausforderung mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht; entweder als Unternehmens- Familienrecht jurist (Personal- Chancen oder und Rechtsabteilung) Haftungsrisiken oder Rechtsanwalt. beim neuen Details: Versorgungsausgleich Kennziffersuche: Anwälte (m/w) Kartellrecht, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Gesucht wird ein Rechtsanwalt für den Standort Stuttgart im Bereich des Kartellrechts. Eine Ausbildung mit überdurchschnittlich abgeschlossenem Erfolg sowie gute Englischkenntnisse sind erwünscht. Details: Kennziffersuche: 119 Qualifizierte Mitarbeiter (m/w) in allen Praxisbereichen, Cleary Gottlieb Interesse an M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, EU-/Kartellrecht, Steuerrecht, Arbitration/Litigation? In allen Praxisbereichen wird laufend Unterstützung von hervorragend qualifizierten und engagierten Associates (m/w), Referendaren (m/w) und juristischen Mitarbeitern (m/w) gesucht. Details: Kennziffersuche: 121 Volljurist (m/w) Compliance / Legal, Lahmeyer International Gesucht wird ein Volljurist, der sein Staatsexamen mit mindestens befriedigend abgelegt hat und im Anschluss bereits erfolgreich als Rechtsanwalt oder Jurist tätig war. Details: Kennziffersuche: 117 Handels- & Gesellschaftsrecht Update - Handels- & Gesellschaftsrecht Der große Online-Stellenmarkt für Juristen: Haftung der Gesellschaft- & der Gesellschafter Mit knapp 100 Mediapartnern sind wir Ihr idealer Partner für Recruiting und Marketing. Stellenmarkt Mietrecht WEG-Recht - Neues Recht & Akt. Rechtspr Online-Anzeige 350,- Euro netto Wohnraummietrecht - Neues Recht & Akt. 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