Nachsorge kontaminierter Flächen und Gewässer Behördliche Überwachung und Eigenkontrolle

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1 Nachsorge kontaminierter Flächen und Gewässer Behördliche Überwachung und Eigenkontrolle

2 Gliederung Einführung Gesetzliche Grundlagen in Deutschland und Begriffe Methodische Vorgehensweise a) in Abhängigkeit der betroffenen Transportmedien und Schutzgüter b) in Abhängigkeit des Sanierungsverfahrens Beispiele Zusammenfassung Folie 2

3 Einführung (1) Freistaat Sachsen Einwohner: 4,3 Millionen Fläche: km 2 Einwohner je km 2 : 240 Landeshauptstadt: Dresden Folie 3

4 Einführung (2) Altlastenbehandlung im Freistaat Sachsen: Viele Industriebetriebe der ehemaligen Schwerindustrie, vor allem auch des Uranund Erzbergbaus, und der Metall verarbeitenden Industrie Viele ehemalige Braunkohle verarbeitende und veredelnden Industriebetriebe Dienstleistungsbetriebe, Tankstellen ~ erfasste altlastverdächtige Flächen und Altlasten Folie 4

5 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland (1) Grundlage für die Überwachung kontaminierter und bereits sanierter Flächen ist das deutsche Bodenschutzgesetz. Die behördliche Überwachung und die Eigenkontrolle sind in einem eigenen Paragraphen geregelt. Die behördliche Überwachung und Eigenkontrolle gilt für Altablagerungen und Altstandorte, das heißt für still gelegte Grundstücke und Anlagen. Eine Überwachung von durch Altlasten beeinträchtigten Gewässern ist außerdem durch die deutschen Bundesländer im Rahmen ihrer wasserrechtlichen Aufsichts- und Vorsorgepflicht möglich. Das Monitoring nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bleibt hiervon unberührt. Der Begriff Nachsorge ist in der EG-Deponierichtlinie (1999/31/EG) enthalten. Für die Finanzierung der Kosten der Stilllegung der Deponie und der Nachsorge ist ein Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu planen. Nach deutschem Recht gilt für Deponien das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Folie 5

6 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland (2) Behördliche Überwachung: Gilt für Altlasten und altlastverdächtige Flächen, es wurden keine genauen Regelungen über Art, Umfang und Zeitraum der Maßnahmen getroffen. Eigenkontrolle: Sie gilt nur bei festgestellter Altlast (tatsächlicher Gefahr oder bereits eingetretener Schaden, z.b. im Gewässer). Die zuständige Behörde kann dann vom Besitzer oder Verursacher der Altlast die Durchführung von Boden- und Wasseruntersuchungen und die Errichtung und den Betrieb von dafür notwendigen Messstellen verlangen. Die Ergebnisse müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die zuständige Behörde kann auch einen längeren Zeitraum anordnen. Weiterhin können Eigenkontrollmaßnahmen auch nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen verlangt werden. Folie 6

7 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland (3) Geeignetheit von Sicherungsmaßnahmen: Sicherungsmaßnahmen (z.b. Dicht- oder Spundwände) dürfen nur angewendet werden, wenn sie a) nachträglich wieder herstellbar und b) dauerhaft überwacht werden können. Der Besitzer oder Verursacher der Altlast muss die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen nachweisen und dauerhaft überwachen. Nachträgliche Maßnahmen zur Überwachung v. Anlagenfunktionen und der Wirksamkeit sowie die Reparatur oder Wiederherstellung können als Nachsorge bezeichnet werden. Folie 7

8 Leitbild Überwachung und Nachsorge Erfassung, Untersuchungen Sanierung Nachsorge Aufgaben Monitoring bei unklarer Gefahrenlage Sanierungsüberwachung Erfolgskontrolle bei Dekontamination Sanierungsüberwachung bei Sicherungsmaßnahmen (Dauerüberwachung), Reparatur Wiederherstellung Folie 8

9 Methodische Vorgehensweise Schadherd (Quelle) Transportmedium Schutzgut Folie 9

10 Methodische Vorgehensweise In Abhängigkeit der betroffenen Transportmedien und Schutzgüter nach deutschem Recht Transport- und Kontaktmedium Pflanze Transportmedien Innenraumluft, Atmosphärische Luft Quelle im Boden / Grundwasser Transportmedium Bodensickerwasser Direktkontakt Schutzgut Mensch Transportmedium Grundwasser Transportmedium Oberflächenwasser Schutzgut Öffentliche Trinkwasserversorgung Schutzgut Bodenfunktionen Schutzgut Grundwasser Schutzgut Oberflächengewässer Wichtigste Überwachungsmedien Folie 10

11 Methodische Vorgehensweise Festlegung eines Überwachungsprogramms WO, WAS, WANN, WIE, WER: - Festlegung der zu beprobenden und untersuchenden Medien und Parameter - Festlegung der Probennahmepunkte und zeiten - Festlegung der Probennahme- und Messmethodik - Vorgaben für die Analytik - Festlegung der Ausführenden der Überwachung Folie 11

12 Methodische Vorgehensweise In Abhängigkeit des Sanierungsverfahrens oder der Verfahrenskombination Dekontamination Sicherung Schutz- und Beschränkungsmaßnahme Schadherd (Quelle) Transportmedium Schutzgut Folie 12

13 Methodische Vorgehensweise Maßnamen der Sanierungsüberwachung (Beispiele) - Sanierungstestfelder - Anlagenfunktionskontrolle und steuerung - Sohl- und Stoßbeprobung an Baugruben, organoleptische Überwachung - Baubegleitende Grundwasserüberwachung - Kontrolle von Sekundäremissionen und Abfällen - Kontrolle der Wiedereinbauwerte von Böden - Güteprüfung von Dichtungsmaterialien - Verwendung vorgeprüfter Bauteile mit Gütezeichen - Stoffstromüberwachung mit Stoffbilanzierung - Eingangskontrolle der Baustoffe bzw. Materialien - Herstellungskontrolle (z.b. durch Rückstellproben) Folie 13

14 Beispiel 1: Ehemalige Sprengstofffabrik Problem: Gefährdung regionaler Trinkwasserversorgung durch Sprengstoffe und metabolite im Grundwasser Aufgabe: Grundwassermonitoring, Modellgestützte Grundwassermessstellenplanung, Gefährdungsabschätzung Lösung: 3-dimensionales Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodell Initialverteilung der Schadstoffe (Hexogen) Hexogenausbreitung Folie 14

15 Beispiel 2: Nickelhütte Festlegung der zu untersuchenden Transportmedien und Probenpunkte 15 Grund- und 4 Oberflächenwassermessstellen Folie 15

16 Beispiel 2: Nickelhütte Festlegung der Untersuchungsparameter: - Wasserstand, Temperatur, Leitfähigkeit, Arsen, Nickel, Kupfer, Kobalt, Cadmium Mineralölkohlenwasserstoffe, Phenole, Polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Festlegung Beprobungszeiten: - Wasserstand, Leitfähigkeit, Temperatur : 7 Datenlogger Grundwasser, 2 Datenlogger Oberflächenwasser - Wasserbeschaffenheit Grund- und Oberflächenwasser: 4 mal jährlich - Gesamtdauer: unbefristet, aber jährliche Überprüfung und Anpassung des Programms Folie 16

17 Folie 17

18 Folie 18

19 Autor: Beispiel 3: Chemische Reinigung Überwachung des Dekontaminationserfolges einer pump and treat-maßnahme Lösung: Interpolation der Konzentrationen der Messstellen im Grundwasserleiter (unterer Bereich, Summe LHKW µg/l) Folie 19

20 Zusammenfassung (1) Überwachungsmaßnahmen fangen nicht bei NULL an, sondern werden bereits während den Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung geplant, durchgeführt und angepasst. Überwachungsorte sind in erster Linie die Transportmedien Bodensickerwasser, Luft (vor allem Innenraumluft), sowie Grund- und Oberflächenwasser Überwachungsintervalle richten nach den Gegebenheiten des Einzelfalles, z.b. den hydrologisch-meteorologischen Bedingungen. Überwachungsparameter für die dauerhafte Überwachung sollten auf signifikante Leitparameter und solche, die Aussagen zum System- und Prozessverhalten liefern, beschränkt werden. Messwerte aus der Überwachung können auch Erkenntnisse zu natürlichen Rückhalteund Abbauprozessen (Natural Attenuation) liefern. Werden diese gezielt überwacht, findet ein Monitored Natural Attenuation statt. Bei Sanierungsmaßnahmen ist zusätzlich eine baubegleitende Sanierungsüberwachung mit Kontrolle der eingesetzten Materialien sowie eine anschließende Kontrolle des Erfolges notwendig. Diese Maßnahmen sind in der Regel durch den Besitzer oder Verursacher der Altlast zu leisten. Dabei können aber auch durch die zuständige Behörde externe Gutachter eingesetzt werden. Folie 20

21 Zusammenfassung (2) Sicherungsmaßnahmen sind dauerhaft zu überwachen und der Erfolg ist gegenüber der zuständigen Behörde zu belegen. Bei wechselnden Auftragnehmern sind Qualitätssicherungssysteme und ein Qualitätsmanagement (z.b. Einführung eines Messstellenpasses für Grundwassermessstellen) vorteilhaft. Bei größeren Standorten und längeren Überwachungszeiträumen in verschiedenen Transportmedien werden das Speichern der Daten in Boden- oder Altlastenkataster oder Standort-Umweltinformationssysteme empfohlen. Folie 21

22 Folie 22

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