Der Kinderclub wird nicht gewinnorientiert betrieben und steht primär den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Elsau zur Verfügung.

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1 Beitragsreglement

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Grundsätze Berechnung des Beitrages Berechnungsgrundlagen Tarife Monatspauschale Platzierung mehrerer Kinder Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Elsau Neuberechnung des Beitrages oder Subventionsanspruchs Fehlende oder falsche Angaben Rückzahlung und Nachforderung Betreuungsvereinbarung Schlussbestimmungen

3 1. Grundsätze Der Kinderclub wird nicht gewinnorientiert betrieben und steht primär den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Elsau zur Verfügung. Der Besuch einer familienergänzenden Einrichtung steht grundsätzlich allen Kindern offen. Das Platzangebot wird zurückhaltend angepasst und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Elsau. Der maximale Beitrag der Erziehungsberechtigten entspricht der jeweiligen, die Kosten deckenden Tagestaxe. Vollzahler haben bei der Platzvergabe Priorität, ein Platz wird aber nicht garantiert. Dieser maximale Beitrag pro Kind und Einrichtung wird ab einem massgebenden steuerbaren Einkommen zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens von insgesamt mehr als CHF 80`000 erhoben. Die Primarschulpflege und der Gemeinderat legen pro Kalenderjahr je den maximalen Aufwandüberschuss für den Hort und die Krippe fest. Dieser darf nicht überschritten werden. 2. Berechnung des Beitrages In der Regel wird der volle Tarif verrechnet. Die Anzahl subventionierter Plätze legt die Kinderclubleitung Jojo aufgrund der finanziellen Vorgaben der Primarschulpflege und des Gemeinderates fest. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar. Die Beiträge werden unter Anwendung der Tabelle Subventionen im Anhang berechnet. Der Subventionsanspruch wird durch die Gemeinde Elsau aufgrund der letzten rechtskräftig veranlagten Steuerperiode berechnet und jährlich überprüft. Die Eltern beantragen die Subventionsbeiträge bei der Gemeinde Elsau. 3. Berechnungsgrundlagen Als Bemessungsgrundlage für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gilt das gesamte steuerbare Einkommen inkl. 10 % des steuerbaren Vermögens pro Elternteil oder Lebenspartner/in, nämlich: der Eltern bzw. Stiefeltern, sofern sie nicht gerichtlich getrennt oder geschieden sind. Lebt ein unverheirateter Elternteil ausserhalb des Familienhaushalts, wird nur sein Kinderunterhaltsbeitrag angerechnet. des oder der mit dem Elternteil seit mindestens drei Jahren im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartners oder Lebenspartnerin. 3

4 Bei gerichtlich getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird das Einkommen/Vermögen desjenigen Elternteils herangezogen, dem die elterliche Sorge zugeteilt ist oder, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, in dessen Haushalt das Kind mehrheitlich lebt. Es wird auf die neueste definitive Gemeinde- und Staatssteuerrechnung abgestellt. Die Eltern bestätigen unterschriftlich, dass ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dieser Steuerrechnung nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so werden die massgebenden Gesamteinkünfte aufgrund der aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise wie bei der Steuererklärung ermittelt. Eltern, die der Quellensteuer unterliegen, haben aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise einzureichen. Eltern, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Zeit von Trennung und Scheidung steuerlich noch nicht geregelt sind, haben aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise sowie eine Kopie des Dispositivs des Trennungs- oder Scheidungsurteils einzureichen. Auch bei Quellensteuerpflichtigen und im Fall von noch nicht geregelter Steuerpflicht infolge Trennung oder Scheidung werden das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen wie bei der Steuererklärung ermittelt. Wenn wegen Zuzugs bei der Gemeinde Elsau noch keine Steuerdaten vorliegen, haben die Eltern Kopien der aktuellen Steuerrechnungen der früheren Wohngemeinde oder aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise einzureichen. 4. Tarife Die Tarife werden nach der Tariftabelle im Anhang berechnet und nach Anzahl der betreuten Kinder festgelegt. Die Tabelle ist integrierender Bestandteil des Beitragsreglements. Der maximale Tarif pro Tag und Kind darf die Vollkosten der Betreuungseinrichtung pro Tag und Kind nicht übersteigen. 5. Monatspauschale Krippe: Die einzelnen Beiträge pro Kind und Betreuungstag innerhalb einer Woche werden zusammengezählt und mit einem Faktor 4.1 umgerechnet. Hort: Die einzelnen Beiträge pro Kind und Betreuungstag innerhalb einer Woche werden zusammengezählt und mit dem Faktor 3.25 (nur Betreuung während der Schulzeit) umgerechnet. Die Anwesenheiten während den Schulferien werden dazu gerechnet. In dieser Berechnung sind die Betriebsferien des Kinderclubs Jojo bereits berücksichtigt. 4

5 6. Platzierung mehrerer Kinder Sind mehrere Kinder einer Familie im Kinderclub Jojo platziert, wird ab dem zweiten Kind ein Geschwisterrabatt von 10 Prozent gewährt. Dabei wird für dasjenige Kind kein Rabatt gewährt, für welches die umfangreichste Betreuung pro Monat in Anspruch genommenen wird, bzw. der höchste Tarif pro Monat zu bezahlen ist. 7. Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Elsau Für Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Elsau werden die Vollkosten der jeweils vereinbarten Betreuungsleistung verrechnet. Bei getrennt lebenden Eltern ist der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes massgebend. 8. Neuberechnung des Beitrages oder Subventionsanspruchs Die Überprüfung und allfällige Neuberechnung des Beitrages erfolgt jährlich aufgrund der Unterlagen gemäss Punkt 3, Berechnungsgrundlagen. Eine Neuberechnung des Beitrages erfolgt innert Monatsfrist a) bei einer Änderung des Betreuungsverhältnisses, b) auf Antrag der Erziehungsberechtigten, sofern sich die aktuellen Einkünfte gegenüber dem steuerbaren Einkommen um so viel reduziert haben, dass dadurch in der Tabelle Subventionen im Anhang die nächste Stufe erreicht wird; in diesem Falle gelten die aktuellen Einkünfte als massgebendes Einkommen. Änderungen sind innert Monatsfrist zu melden. 9. Fehlende oder falsche Angaben Werden zur Berechnung des Beitrages unvollständige oder falsche Angaben geliefert, steht es der Betreuungseinrichtung frei, a) keine Betreuungsvereinbarung abzuschliessen, b) in der Regel die Einstufung nach dem Vollkostenbetrag vorzunehmen, c) von einer Betreuungsvereinbarung zurückzutreten. 10. Rückzahlung und Nachforderung Unterbleibt die Meldung für eine Neuberechnung durch die Erziehungsberechtigten innerhalb der gesetzten Monatsfrist gemäss Punkt 8, so a) erfolgen von der Betreuungseinrichtung keine Rückzahlungen, b) fordert die Betreuungseinrichtung die geschuldeten, zusätzlichen Beiträge nach. 5

6 11. Betreuungsvereinbarung Die Betreuungseinrichtung schliesst mit den Erziehungsberechtigten eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese enthält unter anderem den Umfang der Betreuung pro Woche, den Beitrag, den Subventionsanspruch, die Zahlungsfrist, die Kündigungs- resp. Änderungsfristen sowie die Konsequenzen bei fehlenden oder falschen Angaben. Die Betreuungsvereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten, auf Ende eines Monats von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Im gegenseitigen Einvernehmen kann sie jederzeit aufgelöst werden. Wird das Betreuungsangebot gemäss Vereinbarung nicht beansprucht, erfolgt keine Rückerstattung des Beitrages. Kommt eine Partei den Pflichten, die in der Betreuungsvereinbarung festgehalten sind, nicht nach, kann die andere Partei die Vereinbarung mit einer minimalen Frist von einer Woche einseitig auflösen. 12. Schlussbestimmungen Dieses Beitragsreglement wird auf den 1. August 2013 in Kraft gesetzt. Primarschulpflege Elsau Matthias Allenspach, Präsident Sylvia Galati, Ressort Soziales 6

7 Anhang Tariftabellen (geändert) Krippe Betreuung Zeiten Tarife Säuglinge bis 18 Monate und Kinder mit besonderen Bedürfnissen Vormittag Uhr CHF 45 CHF 55 Vormittag mit Mittagessen Uhr CHF 70 CHF 80 Mittagessen und Nachmittag Uhr CHF 70 CHF 80 Nachmittag Uhr CHF 45 CHF 55 Ganzer Tag Uhr CHF 115 CHF 125 Hort (während des Schulbetriebes) Betreuung Zeiten Tarife Morgen Uhr CHF 10 Mittag Uhr CHF 17 Nachmittag Block I Uhr CHF 20 Nachmittag Block II Uhr CHF 30 Mittag und Block I Uhr CHF 37 Mittag inkl. 2 Blöcke Uhr CHF 67 Hort (während den Schulferien) Vormittag Uhr CHF 45 Nachmittag Uhr CHF 65 Ganzer Tag Uhr CHF 110 Eltern die ihre Kinder für alle 10 Wochen Schulferien anmelden erhalten einen Rabatt. Dann gelten folgende reduzierten Tarife: Vormittag Uhr CHF 40 Nachmittag Uhr CHF 60 Ganzer Tag Uhr CHF 100 Wird die Ferienbetreuung gemäss Anmeldung nicht beansprucht, erfolgt keine Reduktion des Beitrages 7

8 Subventionen Steuerbares Einkommen inkl. 10 % des Vermögens bis CHF bis CHF bis CHF bis CHF bis CHF über CHF Schul- / Gemeindeanteil 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Elternanteil 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % 8

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