Brandschutz allgemein
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- Helene Michel
- vor 8 Jahren
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1 Vorbeugend im Brandschutz Schmelzpunkt > 1000 C Flumroc-Lösungen für den Brandschutz. Die Naturkraft aus Schweizer Stein
2 Brandschutz Einleitung 101 lassifizierung der Baustoffe nach VF 103 lassifizierung der Baustoffe nach EN 104 Feuerwiderstandsklasse nach VF 105 Feuerwiderstandsklasse nach EN 106 Zuordnungstabelle lassierung VF/EN 107 Brandkennziffer von Flumroc-Produkten 108 Fachinformationen Brandschutz 109
3 Einleitung 101 Brandgefahr Trotz aller Bemühungen, die Bevölkerung auf die von einem Brand ausgehenden Risiken und Gefahren aufmerksam zu machen, sterben jährlich viel zu viele Menschen bei Brandfällen oder erleiden schwere Verletzungen. Feuerschäden Die kantonalen Gebäudeversicherungen erstatten pro Jahr durchschnittlich CHF 600 Millionen für ca durch Feuer verursachte Gebäudeschäden. Die Schadensummen schwanken von Jahr zu Jahr nur wenig. Auch unter Berücksichtigung der Grossereignisse beobachtet man in den letzten Jahren einen leichten Rückgang der jährlichen Feuerschäden. Gesetzliche Bestimmungen In der Schweiz wird der Brandschutz durch kantonale Bestimmungen geregelt. Als Vorlage dienen die von der Vereinigung antonaler Feuerversicherungen (VF) erarbeiteten Richtlinien für Feuerversicherungen. Diese technischen Richtlinien beinhalten alle Anforderungen in Bezug auf den Feuerwiderstand. Produkte, die den Bestimmungen entsprechen, werden durch Vergabe eines Schweizerischen Brandschutz-Zertifikates amtlich zugelassen. Die Liste der Brandschutz-Zertifikate ist im Schweizerischen Brandschutzregister aufgeführt, welches jährlich von der VF herausgegeben wird ( Durch die Energie-Standards Minergie und Minergie-P bei Gebäuden werden immer mehr Dämmstoffe eingesetzt. Es ist deshalb wichtig, das Brandverhalten der Dämmstoffe und besonders deren Brennbarkeitsgrad und Qualmbildung genau zu kennen. Im Allgemeinen muss bestimmt werden, in welchem Ausmass die Dämmstoffe die Dimension eines Brandes beeinflussen.
4 Einleitung 102 Steinwolle Der Dämmstoff mit einem Schmelzpunkt > 1000 C Flumroc-Dämmstoffe aus Steinwolle tragen aktiv zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei. Sie sind nicht brennbar, Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 und haben einen Schmelzpunkt von über 1000 C gemäss DIN 4102 Teil 17. Gebäudeteile, die mit Flumroc-Dämmstoffen gedämmt sind, hemmen im Brandfall die Ausbreitung der Flammen und helfen somit, Gebäude und Bewohner vor Brandeinwirkungen zu schützen. Flumroc-Dämmstoffe aus Steinwolle können zum Beispiel Fluchtwege freihalten oder ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäudeteile verhindern. Sie bestehen aus einer Mischung verschiedener Gesteine, die aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit, Nicht-Brennbarkeit und sehr geringen Qualmbildung einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz leisten. Mit Flumroc-Dämmstoffen aus Steinwolle erhalten Sie also nicht nur einen perfekten Wärme- und Schallschutz, sondern auch einen optimalen Brandschutz.
5 lassifizierung der Baustoffe nach VF 103 Brandkennziffer Die Brandkennziffer (z. B. 6q.3) setzt sich aus dem Brennbarkeitsgrad eines Materials und dem Grad der von diesem Material verursachten Qualmbildung zusammen. Brennbarkeitsgrad eines Baustoffes Die Baustoffe werden gemäss ihrer Brennbarkeit in die Stufen 3 bis 6 eingeteilt. Leicht entflammbare und schnell verbrennende Materialien (Brennbarkeitsgrad 1 und 2) sind nicht als Baustoffe zugelassen. Bei Steinwolle, die zur lasse 6q gehört (quasi nicht brennbar), erfolgt keine Beeinträchtigung der Struktur, aber ein für den Brandschutz unerheblicher gravimetrischer Substanzverlust. Qualmgrad Der Qualmgrad ist durch den Grad der Lichtabsorption festgelegt, die von der in drei ategorien eingeteilten Qualmbildung verursacht wird. 1 stark Maximale Lichtabsorption 90 % nicht brennbar 2 mittel Maximale Lichtabsorption über 50 % bis 90 % quasi nicht brennbar 3 schwach Maximale Lichtabsorption über 0 % bis 50 % schwer brennbar bei 200 C mittelbrennbar leicht brennbar
6 lassifizierung der Baustoffe nach EN 104 Allgemeines Die lassifizierung von Baustoffen erfolgt nach den massgebenden europäischen Normen (EN ). Brandverhalten Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in die lassen A1, A2, B, C, D und E eingeteilt. Massgebend sind insbesondere Entzündbarkeit, Flammenausbreitung und Wärmefreisetzung. Die Brennbarkeit nimmt von lasse A1 nach lasse E zu. Materialien, die die Anforderungen der lasse E nicht erreichen, werden in die lasse F eingeteilt und sind als Baustoffe nicht zugelassen. Einzelne Schichten von Baustoffen müssen mindestens die Anforderungen der lasse E erfüllen. Rauchentwicklung Baustoffe der lassen A2, B, C und D erhalten hin sichtlich der Rauchentwicklung eine zusätzliche lassifizierung s1, s2 oder s3. Die Rauchentwicklung nimmt von lasse s1 nach lasse s3 zu. Bei Baustoffen der lasse E ist, wenn nötig, die Rauchentwicklung nach einem VF-anerkannten Verfahren zu bestimmen. lassen Baustoffe (ausgenommen Bodenbeläge) werden insbesondere nach dem Brandverhalten, der Rauchentwicklung sowie nach dem brennenden Abtropfen/Abfallen beurteilt und in folgende lassen eingeteilt: A2-s1,d0 A2-s2,d0 A2-s3,d0 B-s1,d0 B-s2,d0 B-s3,d0 C-s1,d0 C-s2,d0 C-s3,d0 D-s1,d0 D-s2,d0 D-s3,d0 E A1 A2-s1,d1 A2-s2,d1 A2-s3,d1 B-s1,d1 B-s2,d1 B-s3,d1 C-s1,d1 C-s2,d1 C-s3,d1 D-s1,d1 D-s2,d1 D-s3,d1 A2-s1,d2 A2-s2,d2 A2-s3,d2 B-s1,d2 B-s2,d2 B-s3,d2 C-s1,d2 C-s2,d2 C-s3,d2 D-s1,d2 D-s2,d2 D-s3,d2 E-d2 Brennendes Abtropfen/Abfallen Baustoffe der lassen A2, B, C und D erhalten hinsichtlich dem Auftreten von brennendem Abtropfen/Abfallen eine zusätzliche lassifizierung d0, d1 oder d2. Für Bau - stoffe der lasse E kommt nur die lassifizierung d2 zur Anwendung. Die lassen d0 bis d2 kennzeichnen das brennende Abtropfen/Abfallen wie folgt: A d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen B d1: kurzzeitiges brennendes Abtropfen/Abfallen C d2: anhaltendes brennendes Abtropfen/Abfallen
7 Feuerwiderstandsklasse nach VF 105 Das Brandverhalten der Bauteile ist von der Zusammensetzung und dem Typ des verwendeten Baustoffes ab hängig. Diese Bauteile müssen die Ausbreitung des Feuers während einer gewissen Zeit verhindern können; die Dauer variiert je nach Anwendungsbereich und Verwendungszweck der zu schützenden Gebäude. Feuerwiderstandsklasse Vor der in Minuten angegebenen Minimaldauer steht ein Buchstabe (F, T, R,, S, A), der das Bauteil entsprechend kennzeichnet. Feuerwiderstandsklasse F Tragende und raumabschliessende Bauteile T Bewegliche Elemente wie Türen und Tore R Rauch- und flammdichte Abschlüsse Brandschutzklappen S Abschottungen A Aufzugsschachttüren Feuerwiderstandsklasse F 30 bb, 30, 60, 90, 120, 180, 240 T 30, 60, 90 R 30, 60 30, 60, 90 S 30, 60, 90 A 30, 60 lassierung von Bauteilen nach EN
8 Feuerwiderstandsklasse nach EN 106 Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten, insbesondere nach der Dauer ihres Feuerwiderstands beurteilt. Massgebende Anforderungen sind: Tragfähigkeit = R (Résistance ) Raumabschluss = E (Etanchéité ) Wärmedämmung = I (Isolation ) Feuerwiderstandsdauer Der Feuerwiderstand ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die definierten Anforderungen erfüllen muss. Je nach Art des Bauteils wird der Feuerwiderstand mit einer der folgenden Zahlen angegeben: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 oder 240. Tragende Bauteile (R) Zu den tragenden Bauteilen mit der lassierung R gehören insbesondere Stützen und Balken. Tragende Bauteile (REI) Zu den tragenden Bauteilen mit der lassierung REI gehören insbesondere Wände, Decken und Dächer. Nicht tragende Bauteile (E oder EI) Zu den nicht tragenden Bauteilen gehören insbesondere Trennwände mit und ohne Verglasungen, Unterdecken, bewegliche Brandschutzabschlüsse, Abschottungen und Fugenverschlüsse. R Bezeichnung Brandeinwirkung Lineare Bauteile Flächige Bauteile Stütze/Träger Wand Decke Tragend, nicht gleichzeitig von brandabschnittsbildend mehreren Seiten EI Nicht tragend, brandabschnittsbildend von einer Seite REI Tragend, brandabschnittsbildend von einer Seite
9 Zuordnungstabelle lassierung VF/EN 107 BSR- VF- Anwendbar als Spezifikationen/ Nr. Bauteile lassierung EN-lassierung Bemerkungen Beschrieb nach VF lassierungsart: lassierungskriterien: bb brennbar F Trag. Raumabs., R Tragfähigkeit nbb nicht brennbar Unterdecken, E Raumabschluss verkleidet I Wärmedämmung T Beweg. Abschl. W Strahlung R Rauchd. Abschl. M Mech. Einwirkung Brandschutzklappen C Selbstschliessend S Abschottungen S Rauchdicht A Aufzugstüren 201 Aussenwände tragend F 30 bb F 60 bb REI 30 REI 60 brennbare Bauteile F 30 F 240 REI 30 (nbb) REI 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile 202 Aussenwände F 30 bb F 60 bb EI 30 EI 60 brennbare Bauteile nicht tragend F 30 F 240 EI 30 (nbb) REI 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile R 30 E 30 rauchdichte Abschlüsse aus Glas 203 Innenwände tragend F 30 bb F 60 bb REI 30 REI 60 brennbare Bauteile F 30 F 240 REI 30 (nbb) REI 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile 204 Innenwände nicht tragend F 30 bb F 60 bb EI 30 El 60 brennbare Bauteile F 30 F 240 EI 30 (nbb) EI 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile 205 Decken F 30 bb F 60 bb REI 30 REI 60 brennbare Bauteile Decken und Dächer F 30 F 240 REI 30 (nbb) REI 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile 206 Stützen/Balken F 30 bb F 60 bb R 30 R 60 Anleitung der Bemessung nach Angabe Gesuchsteller F 30 F 240 R 30 (nbb) R 240 (nbb) nicht brennbare Bauteile 208 Bedachung, Dachelemente F 30 bb F 60 bb El 30 El 60 brennbare Bauteile F 30 F 90 El 30 (nbb) EI 90 (nbb) nicht brennbare Bauteile 221 Verglasungen horizontal F 30 bb F 60 bb EI 30 El 60 brennbare Bauteile oder geneigt F 30 F 90 El 30 (nbb) El 90 (nbb) nicht brennbare Bauteile R 30 E 30 Quelle VF
10 Brandkennziffer (BZ) von Flumroc-Produkten 108 Produktname Rohdichte Brandkennziffer Schweizerisches Europäisches ca. kg/m 3 Baustoffklasse Brandschutz- Brandschutz- Zertifikat Zertifikat Dämmplatte 1 32 A CPD-0109 Dämmplatte SOLO 32 A1/6q CPD-0115 Dämmplatte TRIA 32 A CPD-0117 Dämmplatte 3 60 A CPD-0077 Dämmplatte DUO 60* A CPD-0107 Dämmplatte ECCO 75 A CPD-0111 Estrichbodenelement ESTRA 80 6q.3/4.3** Dämmplatte TOPA AUSTI 80 6q.3/5.3*** 9560 Dämmplatte PARA 90* A1/6q CPD-0163 Dämmplatte COMPACT 90* A CPD-0147 Bodenplatte 100 A CPD-0079 Dämmplatte IGLU 110 A CPD-0121 Dämmplatte PRIMA 120* A CPD-0085 Dämmplatte A CPD-0091 Conlit Steelprotect Board 150 A1/ Conlit Steelprotect Board Alu 150 A2/6q Conlit Steelprotect Section 150 A1/6q Conlit Steelprotect Section Alu 150 A2/6q Dämmplatte MEGA 160 A1/6q CPD-0097 Feingranulat q * im Mittel ** Spanplatte 16 mm *** Beschichtung TOPA AUSTI
11 Fachinformationen Brandschutz 109 Das now-how von Flumroc geht tief und beruht auf langjährigen Erfahrungen. Das Wissen um praxisnahe Dämmlösungen ist im richtigen Moment sehr viel Wert. Flumroc gibt dieses now how unentgeltlich weiter. Brandschutz im Holzbau Diese Broschüre vermittelt Ihnen die Grundlagen im Bereich des Brandschutzes im Holzbau. Wirksamer Brandschutz Steinwolle ist nicht brennbar und deshalb ein ideales Produkt für vorbeugenden Brandschutz. Doch beim Brandschutz in der Praxis machen gesetzliche Rahmenbedingungen und eine Vielzahl von technischen Lösungsmöglichkeiten die Sache komplex. Flumroc hilft weiter, zum Beispiel beim Brandschutz im Holzbau und im Stahlbau. Beide Dokumente und weitere Unterlagen können unter in Papierform bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Inhalt: Normen und Richtlinien Lösungen mit Flumroc Brandschutz im Stahlbau Diese Broschüre vermittelt Ihnen die Grundlagen im Bereich des Brandschutzes im Stahlbau. Inhalt: Verkleidung von Trägern 2- und 3-seitig Verkleidung von Stützen eckig und rund Trapezkeile für Tragbleche Dimensionierungstabellen
12 Änderungen vorbehalten. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Beschriebene Anwendungsbeispiele können besondere Verhältnisse des Einzelfalles nicht berücksichtigen und erfolgen daher ohne Haftung. FLUMROC AG, Industriestrasse 8, Postfach, CH-8890 Flums, Tel , Fax , FLUMROC SA, Route du Bois 1, Case postale 94, CH-1024 Ecublens, Tél , Fax ,
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