Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren und Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen. Wendel, Ludwigsburg März
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- Philipp Koch
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1 Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren und Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen Wendel, Ludwigsburg März
2 Übersicht / Gliederung Einführung: Steuerliche Verrechnungspreise Teil I: Verständigungs- und Schiedsverfahren aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder der EU Schiedskonvention Teil II: Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA) Wendel, März
3 Steuerliche Verrechnungspreise - Einführung - Wendel, März
4 Gründe für die zunehmende Bedeutung steuerlicher Verrechnungspreise Globalisierung Zunahme von konzerninternen Umsätzen durch Tendenz zu Angebotsoligopolen Internationaler Steuerwettbewerb Entwicklung neuer Technologien, die grenzüberschreitende Transaktionen auch bei Kleinbeträgen und für Kleinunternehmen rentabel werden lassen Wegfall des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens Neue Gesellschaftsformen Wendel, März
5 Bestimmungsmöglichkeiten steuerlicher Verrechnungspreise Prinzip des einheitlichen Unternehmens Prinzip der selbständigen Einheit / Trennungsprinzip Fremdvergleichsgrundsatz (extern, intern, hypothetisch) Verrechnungspreismethoden Formelgestützte Gewinnaufteilung Kostenumlagevereinbarungen Standardmethoden Gewinnorientierte Methoden Andere Methoden Wendel, März
6 Praktische Probleme bei der Anwendung des Fremdvergleichspreisgrundsatzes (Dealing-at-Arm`s-Length-Prinzip) Fehlende Vergleichsmöglichkeiten, da Zunahme von konzerninternen Transaktionen Kürzere Produktlebenszyklen Konzernspezifische Waren und Dienstleistungen (z. B. Vorprodukte / immaterielle WG) Überlassung von Hochtechnologie Global Development / Global Trading Monopole Wendel, März
7 Kernprobleme bei der Prüfung steuerlicher Verrechnungspreise Welche Anforderungen stellt man an das Kriterium der Vergleichbarkeit? Wie ist der Nachweis der Angemessenheit des Fremdvergleichspreises zu führen, und wer hat diesen Nachweis zu erbringen? Dokumentationserfordernisse, Datenbanken? Wendel, März
8 Vergleichsdeterminanten Eigenschaften der gelieferten Vermögenswerte oder erbrachten Dienstleistungen von den Parteien wahrgenommene Funktionen (unter Berücksichtigung des Kapitaleinsatzes und der übernommenen Risiken) Vertragsbedingungen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien von den Parteien verfolgte Geschäftsstrategien Marktbedingungen einschließlich gesetzliche Rahmenbedingungen ( Subventionen, Anti- Dumpingabgaben, Währungs- und Preiskontrollen ) Wendel, März
9 Ländervergleichskriterien bei der Bestimmung steuerlicher Verrechnungspreise Steuerbelastung Beweislastregelungen Allgemeine Missbrauchsnormen Strafbestimmungen Rechtsmittelverfahren Vorschriften über die Verzinsung Verjährungsfristen Prüfungspraxis Wendel, März
10 Neufassung 1 Absatz 1 AStG (ab ) Fremdvergleichsgrundsatz Informationssymmetrie (...voneinander unabhängige Dritte alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen...) Rechtsfigur des doppelten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Wendel, März
11 Neufassung 1 Absatz 3 AStG (ab ) uneingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte eingeschränkt vergleichbare Werte hypothetischer Fremdvergleich Ermächtigung durch Rechtsverordnung, die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu bestimmen Wendel, März
12 Uneingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte Vorrangig Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode oder Kostenaufschlagsmethode Alle Werte der vollen Bandbreite Liegt der verwendete Wert außerhalb der Bandbreite; Berichtigung auf den Median Wendel, März
13 Eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte Vorrangig Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode oder Kostenaufschlagsmethode Eingeengte Bandbreite Liegt der verwendete Wert außerhalb der eingeengten Bandbreite; Berichtigung auf den Median Wendel, März
14 Hypothetischer Fremdvergleich Anwendbar in allen Fällen, in denen keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte ermittelt werden können Funktionsanalyse und innerbetriebliche Planrechnungen als Grundlage zur Ermittlung eines Einigungsbereiches zwischen Mindestpreis des Leistenden und Höchstpreis des Leistungsempfängers Mittelwert des Einigungsbereiches maßgeblich, sofern kein anderer Wert im Einigungsbereich glaubhaft gemacht wird Sind wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile Gegenstand der Geschäftsbeziehung; dann Preisanpassungsklausel Wendel, März
15 Vorraussetzungen Preisanpassungsklausel Übertragungsgegenstand wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile Regelung irrelevant, wenn der Stpfl. bereits Anpassungsregelungen vereinbart hat (z. B. Umsatzlizenz) tatsächliche Gewinnermittlung weicht erheblich von dem ab, was für die Verrechnungspreisbestimmung angenommen wurde (der zutreffende neu ermittelte Verrechnungspreis liegt außerhalb des ursprünglichen Einigungsbereichs) Wendel, März
16 Rechtsfolgen Preisanpassungsklausel Widerlegbare Vermutung für erhebliche Unsicherheiten, die unter fremden Dritten zu Anpassungsregelungen geführt hätten Finanzbehörde ist innerhalb der ersten zehn Jahre nach Ablauf der Funktionsverlagerung zu einer einmaligen angemessenen Anpassung berechtigt. Besteuerung erfolgt in dem Jahr, welches dem Jahr der Abweichung folgt Wendel, März
17 Beispiel Preisanpassungsklausel Ursprünglicher Einigungsbereich zwischen 100 und 200; Verrechnungspreis 150 (Mittelwert) Neuer Einigungsbereich aufgrund abweichender tatsächlicher Gewinne zwischen 100 und 400; Verrechnungspreis 250 (Mittelwert) Erhebliche Abweichung, da der zutreffende neu ermittelte Preis von 250 außerhalb des Einigungsbereichs liegt Anpassungsbetrag erfasst die Differenz ( = 100) zwischen dem alten (unzutreffenden Verrechnungspreis) und dem neuen (zutreffenden) Verrechnungspreis Wendel, März
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