Stellungnahme. zum Entwurf eines Bundesgesetzes Strafrechtliches Kompetenzpaket

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme. zum Entwurf eines Bundesgesetzes Strafrechtliches Kompetenzpaket"

Transkript

1 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 Rechtswissenschaftliche Fakultät Strafrecht und Strafverfahrensrecht O.Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller Fachbereich Öffentliches Recht Kapitelgasse 5-7 A-5010 Salzburg Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes Strafrechtliches Kompetenzpaket Tel.: +43 / (0) 662/ Fax: +43 / (0) 662/ kurt.schmoller@sbg.ac.at Salzburg, Mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Justiz (Mag. Christian Pilnacek) wurde der Entwurf eines Strafrechtlichen Kompetenzpakets zur Begutachtung bis übersandt. Innerhalb der offenen Frist erlaube ich mir, folgende Stellungnahme abzugeben: I n h a l t s ü b e r s i c h t: A. Verfall und Einziehung... 2 I. Verfall... 2 II. Einziehung Unvereinbarkeit mit vorbeugenden Maßnahmen Legitimation der Sanktion? Kosequenzen einer Einordnung als Strafe Verfassungswidrigkeit wegen fehlender Verhältnismäßigkeit Konsequenzen... 5 B. Wirtschaftskompetenzzentren... 5 I. Zustimmung in der Sache... 5 II. Ablehnung des Begriffs... 5 III. Zuständigkeitsbereich... 6 C. Gesetzesbezeichnung

2 2 von 7 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt A. Verfall und Einziehung I. Verfall Der geplanten Neuregelung des Verfalls einschließlich des erweiterten Verfalls in 20 bis 20c StGB kann grundsätzlich zugestimmt werden. Terminologisch erscheint als Vorteil, dass nach dem Entwurf nicht mehr zwischen Abschöpfung der Bereicherung (heute 20 StGB) und Verfall (heute 20b StGB) unterschieden, sondern im Rahmen der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung einheitlich von Verfall gesprochen wird. Dies schafft nicht nur eine Vereinheitlichung der Terminologie mit jener des deutschen Strafrechts, sondern ermöglicht auch eine einfache Zuordnung: Der Verfall ist demnach die Sanktion zur strafrechtlichen Gewinnabschöpfung. Der mit dem Entwurf angestrebte Wechsel vom Netto- zum Bruttoprinzip bei der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung lässt sich mit den theoretischen Grundlagen in Einklang bringen. Zwar spräche auch manches dafür, die strafrechtliche Gewinnabschöpfung wie bisher am Nettoprinzip zu orientieren, weil ein Gewinn ja kaufmännisch die Differenz zwischen Einnahmen und Aufwand darstellt. Für das nunmehr vorgesehene Bruttoprinzip kann jedoch geltend gemacht werden, dass eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung so verstanden werden kann, dass sie jeden Vermögensbestandteil erfassen soll, der aufgrund einer Straftat eingenommen wird. Der Umstand, dass der Täter für die Straftat auch Aufwendungen investiert hat, muss ihn nicht entlasten, sondern kann als eigenes Risiko angesehen werden; immerhin ist ja auch die Investition in eine Straftat als solche ein rechtlich verpöntes Verhalten, das deshalb nicht täterbegünstigend angerechnet werden muss. Positiv hervorzuheben ist auch, dass der im Entwurf vorgesehene Gesetzestext deutlich übersichtlicher und knapper als der gegenwärtige formuliert ist. II. Einziehung Demgegenüber ist die erhebliche Erweiterung der Einziehung durch die geplante Neuregelung in 26 StGB aus grundlegenden Erwägungen abzulehnen; sie wäre auch mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Nach der gegenwärtigen Regelung ist eine Einziehung als sachgerichtete vorbeugende Maßnahme auf Gegenstände beschränkt, die nach ihrer besonderen Beschaffenheit im Hinblick auf die künftige Begehung von Straftaten spezifisch gefährlich sind. Nach der künftigen Regelung soll es auf die Gefährlichkeit nur noch ankommen, sofern die betreffenden Gegenstände nicht dem Täter gehören bzw zustehen. Dagegen sollen bei der Straftat verwendete, zur Verwendung bestimmte oder durch die Straftat hervorgebrachte Gegenstände, soweit sie dem Täter gehören oder zustehen, ganz unabhängig von ihrer Gefährlichkeit eingezogen werden ( 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs). 2

3 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 3 von 7 1. Unvereinbarkeit mit vorbeugenden Maßnahmen Nach der heutigen Strafrechtslehre kann eine gegen das Vermögen gerichtete strafrechtliche Sanktion entweder Strafe oder vorbeugende Maßnahme oder Gewinnabschöpfung sein. Eine Strafe liegt dann vor, wenn sich das Ausmaß der Sanktion nach der Schwere der begangenen Tat bzw des Tatvorwurfs (der Schuld) richtet. Bei einer vorbeugenden Maßnahme orientieren sich Art und Ausmaß der Sanktion an der fortbestehenden Gefährlichkeit (eines Menschen oder einer Sache). Das Ausmaß einer gewinnabschöpfenden Sanktion orientiert sich an der Höhe der kriminellen Einnahmen. In Österreich wurde diese Trennung der Sanktionen mit dem StRÄG 1996 in vorbildlicher Weise konsequent durchgeführt. Im StGB werden zunächst ( 18, 19 StGB) die Strafen, anschließend ( 20 bis 20c StGB) die Gewinnabschöpfungssanktionen und zuletzt ( 21 bis 26 StGB) die vorbeugenden Maßnahmen geregelt. Nach dieser Systematik und bisher unbestritten ist die Einziehung als eine vorbeugende Maßnahme anzusehen. Als solche ist sie jedoch nur legitimiert, wenn zur Anlasstat eine fortbestehende Gefährlichkeit (hier: der Sache) hinzukommt. Nach dem Entwurf wird in einer Vorschrift, die systematisch bei den vorbeugenden Maßnahmen steht, versteckt eine Sanktion eingeführt, die mangels Voraussetzung einer Gefährlichkeit inhaltlich keine vorbeugende Maßnahme sein kann. Wenn dem Täter gehörende oder zustehende Gegenstände auch dann eingezogen werden, wenn diese in keiner Weise spezifisch gefährlich sind, kann es sich wesensgemäß um keine vorbeugende Maßnahme handeln. Dem Entwurf ist insofern ein Systembruch vorzuwerfen. 2. Legitimation der Sanktion? Wenn es sich bei der im Entwurf gem 26 Abs 1 Z 2 StGB vorgesehenen Sanktion, soweit keine spezifische Gefährlichkeit der Sache gefordert wird, nicht um eine vorbeugende Maßnahme handeln kann, stellt sich die Frage, welche andere Zielrichtung diese Sanktion verfolgt, wodurch sie also ihre Legitimität erhält. Klar ist auch, dass es sich um keine Gewinnabschöpfungssanktion handelt, weil ein bei der Straftat verwendeter Gegenstand ja keinen Gewinn des Täters darstellt. Wenn es sich weder um eine vorbeugende Maßnahme noch um eine Gewinnabschöpfungssanktion handelt, bleibt im Rahmen der drei möglichen Sanktionsformen nur die Einordnung als Strafe. Tatsächlich dürfte die neue Sanktion wohl auch als eine besondere Form der Strafe gedacht sein. Man will den Täter durch Einziehung aller von ihm verwendeten, zur Verwendung bereitgestellten oder hervorgebrachten Gegenstände besonders hart treffen, ihm also wegen seiner Tatbegehung ein Übel zufügen, das eine erhöhte Präventionswirkung entfaltet. Muss also in 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs eine versteckte Nebenstrafe gesehen werden? 3. Konsequenzen einer Einordnung als Strafe Die zuletzt erwogene Einordnung als Strafe hätte freilich komplizierte Konsequenzen. Nach dem Schuldprinzip muss nämlich die für eine Straftat verhängte Strafe insgesamt schuldangemessen sein. Wenn nun eine Einziehung nach dem geplanten 3

4 4 von 7 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 26 Abs 1 Z 2 StGB in Wahrheit eine Strafe darstellt, müsste darauf geachtet werden, dass das verhängte Strafübel insgesamt die Schuldangemessenheit nicht überschreitet, dh es müsste die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe zuzüglich der Einziehung gem 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs schuldangemessen sein. Daraus folgt, dass sich der Ausspruch einer Einziehung, um die Schuldangemessenheit zu wahren, im Sinn einer Minderung auf eine gleichzeitig verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe auswirken müsste. Die Situation wäre dieselbe wie bei der schon bisher ähnlich problematischen Vorschrift in 17 Abs 2 lit c FinStrG, nach der die bei einem Finanzvergehen benützten Gegenstände für verfallen zu erklären sind. Auch dieser Verfall lässt sich weder als vorbeugende Maßnahme noch als Gewinnabschöpfungsvorschrift deuten. Deshalb kommt auch hier nur die Einordnung als eine zusätzliche Strafe in Betracht, was zur Folge haben muss, dass eine neben diesem Verfall gleichzeitig verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe soweit reduziert werden muss, dass das Strafübel insgesamt schuldangemessen erscheint Verfassungswidrigkeit wegen fehlender Verhältnismäßigkeit Eine Problematik, die letztlich in eine Verfassungswidrigkeit mündet, ergibt sich aber in jenen Fällen, in denen die Einziehung nach 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs für sich einen so hohen Übelscharakter aufweist, dass sie schon allein die Höhe einer schuldangemessenen Strafe überschreitet. Für diesen Fall bedeutet nämlich die Neuregelung, dass eine unverhältnismäßig hohe Strafsanktion verhängt wird. Denkbar wäre etwa der Fall, dass ein (Beitrags-)Täter den unmittelbaren Täter mit einem Luxusauto zur Begehung eines Ladendiebstahls zu einem Supermarkt fährt. In diesem Fall wurde das Auto zur Straftat ( Fall, 127 StGB) verwendet und gehört auch dem (Beitrags-)Täter. Handelt es sich um einen Beitrag zu einem bloß geringfügigen Diebstahl, wäre die Einziehung des Luxusautos aber eine unverhältnismäßige Strafe. Dieselben Probleme haben sich früher mit dem rigorosen Verfall nach 17 Abs 2 lit c FinStrG ergeben, weil etwa ein teures Auto als Beförderungsmittel bei einem geringfügigen Schmuggel für verfallen erklärt werden konnte und eine solche Sanktion unverhältnismäßig erschien. Aus diesem Grund wurde 17 FinStrG zweimal vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben 2. Schließlich wurde in 17 Abs 6 FinStrG zur Herstellung der Verfassungsgemäßheit eine Verhältnismäßigkeitsklausel eingefügt, nach der der Verfall insoweit zu unterbleiben hat, als er zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde. Da 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs keine vergleichbare Verhältnismäßigkeitsklausel enthält, erscheint er ebenso verfassungswidrig wie die ursprüngliche Fassung des 17 Abs 2 FinStrG. Es wäre somit mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der VfGH eine Regelung wie jene des 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs als verfassungswidrig aufheben würde. 1 2 Vgl dazu ausführlich Schmoller, Passt der Verfall nach 17 ff FinStrG ins System strafrechtlicher Sanktionen? in: Leitner (Hrsg), Finanzstrafrecht 1996 bis 2002 (2006) 247 ff (Aktualisierung 267 f). VfSlg 9901, = ÖStZB 1984, 307; VfSlg 11587, = ÖStZB 1988,

5 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 5 von 7 5. Konsequenzen Aus den genannten Gründen sollte auf eine Erweiterung der bisherigen Einziehung nach dem Muster des 26 Abs 1 Z 2 StGB des Entwurfs jedenfalls verzichtet werden. Ein wirkliches Bedürfnis für eine solche Erweiterung besteht weder unter dem Gesichtspunkt der Bestrafung noch jenem der Gefährlichkeit noch jenem einer Gewinnabschöpfung. Sollte dennoch an einer solchen Sanktionsart festgehalten werden, sollte diese jedenfalls nicht Einziehung genannt und nicht systemwidrig bei den vorbeugenden Maßnahmen eingeordnet werden. Vielmehr müsste diese Sanktion als Strafe ausgestaltet werden und mit einer Verhältnismäßigkeitsklausel dafür gesorgt werden, dass das Strafübel insgesamt die an der Schwere der Tat und des Vorwurfs orientierte Schuldangemessenheit nicht überschreitet. B. Wirtschaftskompetenzzentren I. Zustimmung in der Sache Das im Entwurf verfolgte Anliegen, sowohl auf der Ebene der Staatsanwaltschaften als auch auf jener der Gerichte Sonderzuständigkeiten für Wirtschaftsstrafsachen unter Einsetzung spezifisch geschulter Staatsanwälte und Richter zu schaffen, verdient grundsätzliche Zustimmung. Die Komplexität wirtschaftlicher Sachverhalte bedarf vielfach einer besonderen Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane. II. Ablehnung des Begriffs Ungeachtet der Zustimmung in der Sache sehe ich aber keinen Grund dafür, den irreführenden und auch anmaßenden Begriff Wirtschaftskompetenzzentrum für bestimmte Strafverfolgungsorgane zu verwenden. Kompetenzzentrum ist gegenwärtig ein Modewort, die Justiz sollte es nicht nötig haben, sich mit solchen Worthülsen zu umgeben. Gegen die Verwendung dieses Begriffs spricht insbesondere: In der heutigen Zeit werden vielfach Kompetenzzentren nur errichtet, um zum Ausdruck zu bringen, dass man sich mit einer bestimmten Materie befassen wolle. Sehr häufig steht hinter der Worthülse Kompetenzzentrum keineswegs wirklich Spitzenkompetenz. Das Gegenteil ist zu beobachten: Dort, wo Kompetenz wirklich angesiedelt ist, besteht keine Notwendigkeit, sich anmaßend Kompetenzzentrum zu nennen. 5

6 6 von 7 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt Unter einem Wirtschaftskompetenzzentrum würde man, wenn man den Begriff ernst nimmt, eine Einrichtung verstehen, an der etwa internationale Spitzenforscher tätig sind. Es erscheint deshalb irreführend, eine Abteilung der Staatsanwaltschaft oder eines Landesgerichts als Wirtschaftskompetenzzentrum zu bezeichnen. Der Begriff ist auch deshalb irreführend, weil die besondere Kompetenz wohl primär das Wirtschaftsstrafrecht betrifft und nicht ein umfassendes wirtschaftliches Wissen. Zudem ist es bisher ganz unüblich und einzigartig, Abteilungen der Strafverfolgungsbehörden als Kompetenzzentren zu bezeichnen, sodass die Terminologie auch nicht zum bisherigen Rechtsbestand passt. Anstelle der Wirtschaftskompetenzzentren bei den Staatsanwaltschaften sollte deshalb sachlich korrekt einfach von Wirtschaftsstaatsanwaltschaft in Entsprechung zur Korruptionsstaatsanwaltschaft gesprochen werden. Auf der Ebene der Gerichte könnte, wenn man einen eigenen Begriff bilden will, etwa einfach von Wirtschaftsstrafgerichten gesprochen werden. Derartige klare Begriffe sollten nicht um bloßer Effekthascherei willen durch modernistische irreführende und anmaßende Begriffe ersetzt werden. III. Zuständigkeitsbereich Die folgende Anmerkung betrifft nur ein Detail hinsichtlich der Zuständigkeitsabgrenzung für Wirtschaftskompetenzzentren (richtiger: Wirtschaftsstaatsanwaltschaften ): Bei der Aufzählung nebenstrafrechtlicher Wirtschaftsstraftatbestände in 20b Abs 1 Z 5 StPO des Entwurfs ist 15 Kapitalmarktgesetz nicht enthalten. Ich sehe dafür keinen unmittelbar einleuchtenden Grund und darf deshalb nachfragen, ob diese Vorschrift bewusst weggelassen wurde. C. Gesetzesbezeichnung In der Gesetzesüberschrift des Entwurfs wird als Kurzbezeichnung für das geplante Gesetz strafrechtliches Kompetenzpaket (abgekürzt skp ) vorgeschlagen. Es ist jedoch kein Grund ersichtlich, warum eine solche völlig unübliche Gesetzesbezeichnung gewählt werden soll. Auch die Langfassung Bundesgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz ist nicht wirklich verständlich; bei den sogenannten Wirtschaftskompetenzzentren geht es ja offenbar um verstärkte Kompetenz in Wirtschaft, nicht in Strafrecht, und was zum Beispiel die Erweiterung der Einziehung oder die Einführung einer Kronzeugenregelung mit strafrechtlicher Kompetenz zu tun hat, erscheint schleierhaft. 6

7 1/SN-187/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 7 von 7 Eher könnte ich mir vorstellen, dass es bei den im Einzelnen sehr unterschiedlichen Regelungsvorschlägen um eine Stärkung der Effizienz des Wirtschaftsstrafrechts geht. Das Gesetz könnte deshalb lauten: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Steigerung der Effizienz des Wirtschaftsstrafrechts geändert werden (Wirtschaftsstrafrechtliches Effizienzgesetz WiEG). o.univ.-prof. Dr. Kurt Schmoller Rechtswissenschaftliche Fakultät Strafrecht und Strafverfahrensrecht Kapitelgasse 5 7 A-5010 Salzburg Tel.: +43 (0)662/ Fax: +43 (0)662/

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF

(J7, Osterrelchlscher Sta dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF 9/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 ) " " " " Rathaus 1082 Wien Osterrelchlscher Sta"" dte b und Telefon 40 00 Telefax international 0043-1-4000-7135 " {" Telefax national

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Der Klassenrat entscheidet

Der Klassenrat entscheidet Folie zum Einstieg: Die Klasse 8c (Goethe-Gymnasium Gymnasium in Köln) plant eine Klassenfahrt: A Sportcamp an der deutschen Nordseeküste B Ferienanlage in Süditalien Hintergrundinfos zur Klasse 8c: -

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Ein und dieselbe Taufe

Ein und dieselbe Taufe 1 Ein und dieselbe Taufe Eph. 4,5 Nach V. 3 geht es um die Einheit des Geistes. In diesem Zusammenhang nennt Paulus sieben Aspekte der geistlichen Einheit: Ein [geistlicher] Leib Ein Geist Eine Hoffnung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 11/ 1 5 BESCHLUSS vom 2. September 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Schmuggels u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. September 2015 gemäß

Mehr

Ein neuer Beweis, dass die Newton sche Entwicklung der Potenzen des Binoms auch für gebrochene Exponenten gilt

Ein neuer Beweis, dass die Newton sche Entwicklung der Potenzen des Binoms auch für gebrochene Exponenten gilt Ein neuer Beweis, dass die Newton sche Entwicklung der Potenzen des Binoms auch für gebrochene Exponenten gilt Leonhard Euler 1 Wann immer in den Anfängen der Analysis die Potenzen des Binoms entwickelt

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren!

Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren! Handout 19 Interpersonelle Grundfertigkeiten Einführung Wozu brauchen Sie zwischenmenschliche Skills? Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9 Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der

Mehr

Was kann ich jetzt? von P. G.

Was kann ich jetzt? von P. G. Was kann ich jetzt? von P. G. Ich bin zwar kein anderer Mensch geworden, was ich auch nicht wollte. Aber ich habe mehr Selbstbewusstsein bekommen, bin mutiger in vielen Lebenssituationen geworden und bin

Mehr

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert. A: Ja, guten Tag und vielen Dank, dass du dich bereit erklärt hast, das Interview mit mir zu machen. Es geht darum, dass viele schwerhörige Menschen die Tendenz haben sich zurück zu ziehen und es für uns

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de

das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de Kommunikation mit Kunden das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de 1 Wie Sie überzeugend argumentieren Viele Verkäufer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 19 GZ. RV/2011-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R., W., vertreten durch D.A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Untersuchungsziel Ziel der Untersuchung war es zu ermitteln, worauf die Autofahrer beim Kauf eines Autos besonderen

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte!

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Liebe Eltern, Ihr Kind kommt nun von der Krippe in den Kindergarten! Auch der Übergang in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind eine Trennung von Vertrautem

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei 20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

nächsten Baustein Ein bleibender Eindruck - Die Rechnung. eigenen Abschnitt letzten Kontaktpunkte

nächsten Baustein Ein bleibender Eindruck - Die Rechnung. eigenen Abschnitt letzten Kontaktpunkte Herzlich Willkommen zum nächsten Baustein zum Thema Kundenzufriedenheit, diesmal unter dem Titel Ein bleibender Eindruck - Die Rechnung. Obwohl die Rechnung bzw. ihre Erläuterung in den meisten Prozessabläufen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig.

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig. Freier Fall 1 Der einzige Mensch Der einzige Mensch bin ich Der einzige Mensch bin ich an deem ich versuchen kann zu beobachten wie es geht wenn man sich in ihn hineinversetzt. Ich bin der einzige Mensch

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f. Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr