Einführung zum rechtlichen Verhältnis Schweiz EU

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung zum rechtlichen Verhältnis Schweiz EU"

Transkript

1 Einführung zum rechtlichen Verhältnis Schweiz EU Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M. Europainstitute der Universitäten Basel (Schweiz) und Leiden (Niederlande) Tagung Bilateraler Weg: was nun? Die Schweiz, die EU und die Diskussion über die Reform des bilateralen Rechts 12. Juni 2013, Europainstitut der Universität Basel Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M. Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands)

2 Aufbau des Vortrags Auftakt: Die Schweiz und die EU Die bilateralen Verträge im Überblick Zum Inhalt des bilateralen Rechts, insbesondere der sog. Marktzugangsabkommen Zu System und Funktionsweise des bilateralen Rechts Überleitung zum zweiten Teil über die Reform des bilateralen Rechts Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 2

3 Auftakt: Die Schweiz und die EU Die älteste Karte der Schweiz (1479): Aus der von Albrecht von Bonstetten, Dekan des Klosters Einsiedeln, verfassten Beschreibung der Schweiz Superioris germaniae Confoederationis descriptio Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 3

4 Zwei ungleiche Akteurinnen Die Schweiz: Ein europäischer Kleinstaat, umgeben von der EU bzw. dem EWR Die Europäische Union: Eine komplexe internationale Organisation mit z.z. 27 und bald 28 Mitgliedstaaten, zugleich Teil des EWR Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 4

5 Doch zurück zum Anfang 1950er Jahre 6 europäische Staaten gründen 3 Europäische Gemeinschaften: EGKS (Montanunion), Euratom und EWG (= Grundlage für die spätere EU). Ohne die Schweiz; sie ist Mitbegründerin der EFTA. Dr. F. Sonderegger im Dezember 1957: Die Schweiz kann dem Gemeinsamen Markt aus innen- und aussenpolitischen Gründen sowie aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht beitreten. Das heisst aber nicht, dass sie der europäischen Integration unfreundlich gesinnt wäre. Sie hat beispielsweise mit der [ ] Montanunion ein Konsultativabkommen abgeschlossen und ihr sogar Kredite gewährt. = Anfang des bilateralen Vertragswerks. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 5

6 Das bilaterale Recht heute Ein umfangreiches System Wie bereits erwähnt: Erstes Abkommen 1956 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion ). Dann Entwicklung in bisher drei Etappen. Zu beachten: Heute ersetzt die EU die frühere EGKS und die E(W)G, nicht aber Euratom. Siehe Tafel 8 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 6

7 EU, EWR, EFTA und bilaterales Recht Vier sehr unterschiedliche rechtliche Räume Unterschiedliche und unterschiedlich grosse Staatengruppen. Unterschiedliche Integrationsstufen: Regelungsmaterie und Inhalt der Regelung. Supranationaler vs. intergouvernementaler Charakter. Siehe Tafel 3 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 7

8 Inhalt des bilateralen Rechts (1) Unterschiedlicher Inhalt Verwaltungsabkommen: Z.B. das kürzlich unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden der Parteien. Marktzugangsabkommen (dazu sogleich mehr). Abkommen zu anderen, inhaltlichen Themen: Z.B. das Forschungsabkommen (wird regelmässig erneuert). Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 8

9 Inhalt des bilateralen Rechts (2) Grundsätzlich: Was ist ein Marktzugangsabkommen? Hintergrund: Der Gemeinsame Markt/Binnenmarkt als hohe wirtschaftliche Integrationsstufe umfasst den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (ergänzt durch Wettbewerbsrecht). Marktzugangsabkommen enthalten Regeln dazu, wie diese Faktoren im wirtschaftlichen Kontext Grenzen zwischen Ländern überschreiten können. Z.B.: Zugang von Arbeitskräften aus Land A zum Arbeitsmarkt im Land B. Siehe Tafel 4 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 9

10 Inhalt des bilateralen Rechts (3) Marktzugang im bilateralen Recht Einige besonders wichtige bilaterale Abkommen betreffen den Marktzugang. (Allenfalls im zweiten Teil zu diskutieren: Welche genau aus der Liste von Tafel 8? Ist umstritten.) Im Vergleich zur EU und zum EWR fehlt die Kapitalverkehrsfreiheit. sind die anderen Freiheiten (Waren, Personen, Dienstleistungen) nur teilweise erfasst. Siehe Tafel 26 f. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 10

11 Inhalt des bilateralen Rechts (4) Bilaterale Abkommen: enger als EU- (und EWR-) Recht Die Abkommen orientieren sich stark am EU-Recht, gehen aber weniger weit. Einige Aspekte (Übersicht, Näheres sogleich): Engere Regelungsmaterie. Älteres (Sekundär-)Recht. Engere Definitionen von wichtigen Begriffen. Vgl. Auch das grundsätzliche caveat des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Wesen des bilateralen Wirtschaftsrechts. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 11

12 Inhalt des bilateralen Rechts (5) Engere Regelungsmaterie Z.B. Niederlassungsfreiheit für Unternehmen: Zwar erfasst für bestimmte Sektoren: Versicherungsabkommen, Luftverkehrsabkommen; siehe Tafel 57 f. Aber nicht im allgemeineren Rahmen des Freizügigkeitsabkommens: hier ausdrücklich nur für natürliche Personen; siehe Tafel 41. Z.B. Dienstleistungsfreiheit: Zwar erfasst für bestimmte Sektoren: Luftverkehrsabkommen, Landverkehrsabkommen; siehe Tafeln 58 f. und 60 f. Aber im allgemeinen Rahmen des Freizügigkeitsabkommens nur begrenzt: 90 Tage, personengebunden, Regelungen über Finanzdienstleistungen nur z.t.; siehe Tafel 42. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 12

13 Inhalt des bilateralen Rechts (6) Älteres (Sekundär-)Recht Viele bilaterale Abkommen verweisen auf Verordnungen und Richtlinien der EU (Teil des sog. Sekundärrechts). Hierdurch werden diese in den sog. bilateralen Acquis aufgenommen; sie werden also zu bilateralem und damit auch zu schweizerischem Recht. Z.B. Personenfreizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen): Verweist auf etliche Richtlinien und Verordnungen der EU. Aber: ein Teil davon ist in EU und EWR nicht mehr gültig. Insbes. keine Übernahme der sog. Unionsbürgerrichtlinie, Richtlinie 2004/38; siehe Tafel 33. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 13

14 Inhalt des bilateralen Rechts (7) Engere Definitionen Manchmal bedeuten die gleichen Begriffe im EU-Recht und im bilateralen Recht nicht dasselbe. Z.B. das Verbot von mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen im Warenverkehr: Weite Auslegung im EU-Recht durch die Rechtsprechung des EuGH: sog. Cassis de Dijon-Prinzip. Laut Bundesgericht nicht übertragbar auf die entsprechende Bestimmung des Freihandelsabkommens; siehe Tafel 28. [Deshalb einseitige Einführung durch die Schweiz im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse; siehe Tafel 30 f.]. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 14

15 Inhalt des bilateralen Rechts (8) Grundsätzliches caveat des EuGH Der EuGH betont regelmässig, dass das bilaterale Recht inhaltlich nicht dem EU-/EWR-Binnenmarktrecht entspricht. Letztmals im März 2013 im Fluglärm-Entscheid (Rs. C-547/10 Schweiz gegen Kommission): Zurückweisung des EWR-Abkommens durch die Schweiz, mit der diese das Vorhaben eines integrierten wirtschaftlichen Ganzen mit einem einheitlichen Markt, gestützt auf gemeinsame Regeln für seine Mitglieder, abgelehnt und es vorgezogen hat, in bestimmten Bereichen bilaterale Vereinbarungen mit der [EU] abzuschließen. Daher ist die Schweiz nicht dem Binnenmarkt der Union beigetreten, mit dem alle Hindernisse beseitigt werden sollen, um einen Raum vollständiger Freizügigkeit entsprechend einem nationalen Markt zu schaffen. Hat Folgen für die Auslegung (kein automatischer Parallelismus). Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 15

16 Inhalt des bilateralen Rechts (9) Befund Das EU-Recht gewährt umfassenden Marktzugang für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Auch das EWR-Recht umfasst grundsätzlich alle vier Freiheiten, und zwar in gleich umfassender Weise (parallele Regelungen, homogene Auslegung). Im Vergleich gewährt das bilaterale Recht nur einen selektiven Marktzugang (deshalb z.t. Klagen von Unternehmen und Branchen; vgl. Vorschlag der Banken). Verbindung mit der Systemfrage: Laut EU keine neuen Marktzugangsabkommen ohne ein neues System für diesen Bereich des bilateralen Rechts. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 16

17 System des bilateralen Rechts Ausgangspunkt: kein einheitliches System Zahlreiche Abkommen mit unterschiedlichen Systemregelungen, insbes. bezüglich: Änderungen/Weiterentwicklung der Abkommen (z.b. zur Anpassung an neueres EU-Recht). Auslegung der Bestimmungen der Abkommen. Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung und Anwendung der Abkommen. Im Folgenden: Kurzer Überblick, als Hintergrund und Ausgangspunkt für die Diskussion im zweiten Teil der Tagung. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 17

18 Änderung der Abkommen Weiterentwicklung des bilateralen Acquis Wichtiger Ausgangspunkt: Insbes. die bilateralen Marktzugangsabkommen orientieren sich inhaltlich am EU-Recht. Was aber, wenn sich das einschlägige EU-Recht später weiter entwickelt? Bekannte Stichworte: Grundsätzlich statisches vs. dynamisches System, wichtige Rolle der Gemischten Ausschüsse. Siehe Tafel 15 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 18

19 Auslegung der Abkommen (1) Wer entscheidet in konkreten Anwendungsfällen über die Auslegung der Abkommen? In fast allen Abkommen: Zwei-Säulen-System, d.h. Zuständigkeit der jeweiligen Behörden und Gerichte der beiden Seiten. Ausnahmsweise: Delegation an die EU-Institutionen (Luftverkehrsabkommen für bestimmte Themen; z.b. Fluglärmstreit mit Deutschland). Siehe Tafel 18 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 19

20 Auslegung der Abkommen (2) Wie soll ausgelegt werden? Grundsätzlich gelten die allgemeinen Auslegungsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention. Z.T. allgemeine Hinweise in den Abkommen selbst. Z.T. spezielle Auslegungsregeln in den Abkommen, mit wichtigem Homogenitätselement (Orientierung an der Rechtsprechung des EuGH zum EU-Recht). Siehe Tafel 16 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 20

21 Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien Mechanismen zur Streitbeilegung Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten über Auslegung und Anwendung der Abkommen: Zentrale Rolle der Gemischten Ausschüsse. Problem: Kann dort stecken bleiben, ohne dass es zu einer rechtlichen Lösung kommt. Zwei Beispiele: Unternehmenssteuerstreit, Ventilklausel. Siehe Tafel 19 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 21

22 Haltung der EU Kritik und Wunsch Die EU findet das heutige System schwerfällig und z.t. unbefriedigend. Sie wünscht mit Blick auf die Marktzugangsabkommen einen Systemwechsel und nennt dazu bestimmte Elemente (welche letztlich dem EWR-System entlehnt sind). Ohne einen solchen Systemwechsel keine neuen Marktzugangsabkommen. Siehe Tafel 21 Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 22

23 Diskussion zur Systemfrage Ungefährer Ablauf Wirtschaftlicher Hintergrund und Kontext. Bisher erfolgte Schritte in der Diskussion um die Systemfragen. Die Denkmodelle im Arbeitspapier Rossier/O Sullivan (laut Medienberichten), insbes. im Vergleich mit EU- und EWR-Recht. Die Handlungsoptionen der Schweiz. Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 23

24 Zum Schluss Thank You for Your Attention! Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands)

25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: oder Prof. Dr. Christa TOBLER, LL.M., Universities of Basel (Switzerland) and Leiden (The Netherlands) 25

Die Stillhalteklausel im Freizügigkeitsabkommen Eine Miniatur zur Auslegung des bilateralen Rechts

Die Stillhalteklausel im Freizügigkeitsabkommen Eine Miniatur zur Auslegung des bilateralen Rechts Die Stillhalteklausel im Freizügigkeitsabkommen Eine Miniatur zur Auslegung des bilateralen Rechts Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M. Europa Institute der Universitäten Basel und Leiden (Niederlande) Rechtliche

Mehr

Der materielle Rahmen und die zuständigen Behörden

Der materielle Rahmen und die zuständigen Behörden Der materielle Rahmen und die zuständigen Behörden Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M. Europainstitute der Universitäten Leiden (Niederlande) und Basel Tagung SwissHoldings: Kartellverfahren und Kooperationsabkommen

Mehr

Die Europäischen Institutionen und ihre Beziehungen: Rat der Europäischen Union/ Ministerrat:

Die Europäischen Institutionen und ihre Beziehungen: Rat der Europäischen Union/ Ministerrat: EU Die Europäischen Institutionen und ihre Beziehungen: Rat der Europäischen Union/ Ministerrat: - Fachminister der Mitgliedsländer u. a. Außenrat mit ständigen Außenbeauftragten - Erlass von Verordnungen

Mehr

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis Die Europäische Union Edda Sterl-Klemm Inhaltsverzeichnis Was ist die EU? Kurzgeschichte der EU Die EU wird immer größer (1-5) Gemeinsame Organe der EU Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Union von Rita Simon, Székesfehérvár, Ungarn Aufgabenblatt 1. Vorentlastung EU-Quiz Kreuzen Sie die richtige Lösung an! Wer war Robert Schuman? a. Musiker b. Außenminister c. Währungskommissar In welchem

Mehr

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 V E R M E R K Betr.: Interpretation des Begriffs Inverkehrbringen im Sinne der Ökodesign-Richtlinie Hinweis: Die nachfolgende Darstellung beinhaltet

Mehr

Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz "dynamisieren" oder die 'Grenzen des Bilateralismus'

Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz dynamisieren oder die 'Grenzen des Bilateralismus' EUROPÄISCHE UNION Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz "dynamisieren" oder die 'Grenzen des Bilateralismus'

Mehr

Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union

Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Wer über weniger als ein Viertel der folgenden Kenntnisse verfügt, ist unzureichend informiert, wer die Hälfte weiß, hat gute Vorkenntnisse, für ausreichende

Mehr

Fremde Richter Mythen und. Andreas Müller 6. März 2013, Seniorenakademie Berlingen

Fremde Richter Mythen und. Andreas Müller 6. März 2013, Seniorenakademie Berlingen Fremde Richter Mythen und Realitäten im Verhältnis Schweiz-EU Andreas Müller 6. März 2013, Seniorenakademie Berlingen Übersicht Die Schweiz in der Mitte Europas Robuste Schweiz versus EU in der Krise?

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/157 04.03.77 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union HERZLICHST WILLKOMMEN Die Europäische Union Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU sowie Ein Ausblick auf bevorstehende Veränderungen durch den Reformvertrag ÜBERBLICK

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1969R0549 DE 03.10.2002 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EURATOM, EGKS, EWG)

Mehr

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage

Mehr

JE T'AIME, MOI NON PLUS

JE T'AIME, MOI NON PLUS EUROPÄISCHE UNION Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein JE T'AIME, MOI NON PLUS Zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union Botschafter Dr. Michael Reiterer

Mehr

Europarecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen

Europarecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen Europarecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen 28.9.09 Freihandelsabkommen 1995 wurde die WTO aus den Eu Gründerstaaten gebildet. Die Nichtdiskriminierung ist das Wichtigste für die

Mehr

Europarechtliche Gestaltungsvorgaben fur das deutsche Sozialrecht

Europarechtliche Gestaltungsvorgaben fur das deutsche Sozialrecht Ingwer Ebsen (Hrsg.) Europarechtliche Gestaltungsvorgaben fur das deutsche Sozialrecht Freiziigigkeit, wirtschaftliche Grundfreiheiten und europaisches Wettbewerbsrecht als Grenzen sozialstaatlicher Souveranitât

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission

Mehr

Bettina Grunwald. Das Verbot der irrefuhrenden Werbung nach 3 UWG - eln Handelshemmnis? PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften

Bettina Grunwald. Das Verbot der irrefuhrenden Werbung nach 3 UWG - eln Handelshemmnis? PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften Bettina Grunwald Das Verbot der irrefuhrenden Werbung nach 3 UWG - eln Handelshemmnis? PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel. Einleitung 1 2. Kapitel. Tatsachliche

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Vortrag im Rahmen des Forums Wettbewerbsrecht 2013 RA Mag. Isabelle Pellech, LL.M. Akteneinsicht in Kartellakten: Die EuGH-Entscheidung Pfleiderer gebietet eine vom

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN

SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN ZWISCHENSTAATLICHE SOZIALVERSICHERUNG IM VERHÄLTNIS ZU 43 STAATEN A) Bilaterale Abkommen Die internationalen Beziehungen Österreichs auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Mehr

Die Norderweiterung der EG 1973: Charakteristika und Folgen. Ein Referat von Louisa Thomas und Stefanie Stadie

Die Norderweiterung der EG 1973: Charakteristika und Folgen. Ein Referat von Louisa Thomas und Stefanie Stadie Die Norderweiterung der EG 1973: Charakteristika und Folgen Ein Referat von Louisa Thomas und Stefanie Stadie Seminar: Die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU 1 Kontextualisierung 2 Thesen Großbritannien

Mehr

Private Enforcement. 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011

Private Enforcement. 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011 Private Enforcement Wie geht es weiter mit Private Enforcement? Rückforderung, Unterlassung, Schadensersatz und die dolo agit Einrede aus Sicht von Kommission, Beihilfegeber, Empfänger und Wettbewerber

Mehr

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Die CE-Kennzeichnung - Ihr Schlüssel zu Europas Märkten

Die CE-Kennzeichnung - Ihr Schlüssel zu Europas Märkten Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Aussenwirtschaftliche Fachdienste Nichttarifarische Massnahmen Informationsveranstaltung vom 18. November 2011 in Bern

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 24.9.2013

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 24.9.2013 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.9.2013 C(2013) 5984 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24.9.2013 über die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Nachhaltigkeit im Seeverkehr - das Europäische

Mehr

ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN

ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN Beilage zu MD-VD - EU 1267-1/03 ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN Welche Art von Subsidiarität? (Fragen 1-4) Zu Frage 1: Wie oben ausgeführt, sollte nicht nur auf die Entwicklung neuer, sondern auf die Erhaltung,

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 94/04b

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 94/04b IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 94/04b 2 10 ObS 94/04b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer

Mehr

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales

Mehr

DIE EU - EINE GEMEINSCHAFT WIE WIR

DIE EU - EINE GEMEINSCHAFT WIE WIR Nr. 1163 Mittwoch, 07. Oktober 2015 DIE EU - EINE GEMEINSCHAFT WIE WIR Viktoria (12) und Ayse (13) Hallo, wir sind die MD3 aus der Lerngemeinschaft 15. Bei uns geht es heute um die EU. Die EU ist eine

Mehr

Grundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Historische Entwicklung

Grundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Historische Entwicklung Grundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Historische Entwicklung Am 25.03.1958 unterzeichneten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlanden die sogenannten

Mehr

Binnenmarkt jenseits der EU-Grenzen: EWR und Schweiz

Binnenmarkt jenseits der EU-Grenzen: EWR und Schweiz GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE FACHABTEILUNG A: WIRTSCHAFTS- UND WISSENSCHAFTSPOLITIK BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Binnenmarkt jenseits der EU-Grenzen: EWR und Schweiz THEMENPAPIER Kurzfassung

Mehr

Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung

Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung Ulrich von Koppenfels Koordinierung der Fälle und Politik im Bereich der Fusionskontrolle GD Wettbewerb BMWFJ-Workshop

Mehr

Treuhand und Revision JAHRBUCH 2015. herausgegeben von. Andrea Mathis, Rolf Nobs

Treuhand und Revision JAHRBUCH 2015. herausgegeben von. Andrea Mathis, Rolf Nobs Treuhand und Revision JAHRBUCH 2015 herausgegeben von Andrea Mathis, Rolf Nobs CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek Jahrbuch zu Treuhand und Revision 2015 Herausgeber: Andrea Mathis, Rolf Nobs

Mehr

IM PERSONENVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT SOWIE IHREN MITGLIEDSTAATEN

IM PERSONENVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT SOWIE IHREN MITGLIEDSTAATEN SVS Zentralschweiz Referat vom 8. November 2005 im Hotel Cascada Luzern SOZIALVERSICHERUNG IM PERSONENVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT SOWIE IHREN MITGLIEDSTAATEN

Mehr

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

ABC der Europapolitik

ABC der Europapolitik ABC der Europapolitik Index Einleitung 5 Glossar 7 A Abkommen 7 Acquis communautaire 42 Agenturen der EU 9 Assoziierungsabkommen 9 Auslegung der Verträge 32 Autonomer Nachvollzug 10 B Bilaterale Verträge

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus

Mehr

Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000

Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000 DE Fall Nr. COMP/M.1866 - PREUSSAG / HEBEL Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000

Mehr

Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen MEMO/06/151 Brüssel, den 4. April 2006 Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Zweck der Richtlinie über die Entsendung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.7.2003 KOM(2003) 422 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Zusammenfassender Bericht an die Entlastungsbehörde über Zahl und Art der im Jahre 2002

Mehr

E u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.

E u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg. EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon Nomos EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz

Mehr

European Commission DG Internal Market and Services Unit E2 Services II J59 8/61 Rue de Spa 2 B-1049 Brussels Belgium

European Commission DG Internal Market and Services Unit E2 Services II J59 8/61 Rue de Spa 2 B-1049 Brussels Belgium European Commission DG Internal Market and Services Unit E2 Services II J59 8/61 Rue de Spa 2 B-1049 Brussels Belgium Stellung zur E-Commerce Richtlinie (2000/31/EG); Beschränkte Auswahl bei Online-Zahlverfahren

Mehr

Systematik Europarecht (Eu) / ursprünglich Bestand der ehemaligen IVR-Bibliothek

Systematik Europarecht (Eu) / ursprünglich Bestand der ehemaligen IVR-Bibliothek Systematik Europarecht (Eu) / ursprünglich Bestand der ehemaligen IVR-Bibliothek I QUELLENSAMMLUNGEN A Allgemeine Textsammlungen des europäischen Rechts B Allgemeine Dokumentensammlungen europäischer Organisationen

Mehr

EU-Agenturen (und die Schweiz)

EU-Agenturen (und die Schweiz) EU-Agenturen (und die Schweiz) Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M. Europa Institute der Universitäten Basel und Leiden (Niederlande) Europarecht am Mittag Praxis und Forschung im Dialog 11. Juni 2012, Bundesamt

Mehr

Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften

Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Philosophie (Dr. phil.)

Mehr

Fondsplatz Liechtenstein Chancen und Risiken

Fondsplatz Liechtenstein Chancen und Risiken Fondsplatz Liechtenstein Chancen und Risiken Vaduz, 24. September 2013 Annette von Osten Herausforderungen im derzeitigen Umfeld Neuer Wettbewerb zwischen europäischen Fondsstandorten Neue Gesetzgebungen

Mehr

Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht

Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht Annegret Döse Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht Zur Wirkung und Reichweite des EG-Gleichbehandlungsrechts im Norden und im Süden Europas am Beispiel der Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Die Schweiz und die Europäische Union

Die Schweiz und die Europäische Union Die Schweiz und die Europäische Union Einleitung Die Europäische Union (EU) ist eine zentrale Partnerin für die Schweiz: Die Schweiz liegt mitten in Europa und damit auch mitten im EU-Raum. Mit der EU

Mehr

1 # 5. Datum 21. August 2008 Kundennummer: Rechnungsnummer: Ihr Zeichen Unser Zeichen Hä/Jz Astrid Häsel

1 # 5. Datum 21. August 2008 Kundennummer: Rechnungsnummer: Ihr Zeichen Unser Zeichen Hä/Jz Astrid Häsel 1 # 5 Ihre Nachricht vom 23. Aug. 2008 IHK Köln Unser Zeichen / Ansprechpartner Wolfgang Nolte Unter Sachsenhausen 10-26 E-Mail 50667 Köln info@hausservice-wnolte.de Telefon 0170 8838786 Datum 21. August

Mehr

Organisation der Bankenaufsicht

Organisation der Bankenaufsicht Organisation der Bankenaufsicht PD Dr. Rainer Durth TU Darmstadt/ J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt/ KfW Organisation der Bankenaufsicht - Gliederung - 1. Bankenaufsicht in Deutschland 2. Bankenaufsicht

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die Europäische Union Januar 2016 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe

Mehr

Schweiz-EU: Eine spannende Partnerschaft

Schweiz-EU: Eine spannende Partnerschaft Europatag in Bern, 11. Mai 2009 Schweiz-EU: Eine spannende Partnerschaft P. Brabeck-Letmathe, Präsident des VR Nestlé SA Vielen Dank, Herr Botschafter Reiterer, für die freundliche Einführung Herr Bundesrat

Mehr

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf

Mehr

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Konrad-Adenauer-Ufer 11 RheinAtrium 50668 Köln Frau Direktor

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und

Mehr

L I Z E N Z E N. Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler

L I Z E N Z E N. Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler L I Z E N Z E N Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler Tägliche Vorgänge in ihren Institutionen Die häufigsten Vorgänge mit Lizenzen sind: - Lizenzierung von Medien durch Miete oder Kauf. - Übernahme

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3144 6. Wahlperiode 14.08.2014. des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3144 6. Wahlperiode 14.08.2014. des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3144 6. Wahlperiode 14.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen des Dienstleistungsabkommens TiSA auf

Mehr

Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?

Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft? Wahlverwandtschaften: Europäisches, deutsches und polnisches Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Christoph Teichmann Frankfurt/Oder, 26. März 2011 Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XXV. Abkürzungsverzeichnis... XLI. 1. Kapitel - Einleitung...1

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XXV. Abkürzungsverzeichnis... XLI. 1. Kapitel - Einleitung...1 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XXV Abkürzungsverzeichnis... XLI 1. Kapitel - Einleitung...1 1.1. Überschussbeteiligung...5 1.2. Rückkaufswerte...8 1.3. Transparenz durch Beratung und Information...9

Mehr

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit)

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) www.stephan-fuhrer.ch Europäischer Gerichtshof C-463/06 13.12.2007 Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) Leitsatz Ein Geschädigter kann durch Klage an seinem Wohnsitz sein direktes Forderungsrecht gegen den

Mehr

Warum wir wählen gehen sollten! Die Europäische Union - was bedeutet sie für mich?

Warum wir wählen gehen sollten! Die Europäische Union - was bedeutet sie für mich? Warum wir wählen gehen sollten! Die Europäische Union - was bedeutet sie für mich? Die EU im Jahr 2008 Quelle: http://europa.eu/abc/maps/index_de.htm Warum entstand die EU? 1951 Ausgangspunkt der EU mit

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN IM FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN SCHWEIZ EU

GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN IM FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN SCHWEIZ EU 7. November 2014 GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN IM FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN SCHWEIZ EU Prof. Astrid Epiney Institut für Europarecht Universität Freiburg i.ue. I. EINLEITUNG II. ZUR AUSLEGUNG DES FZA

Mehr

Europäische Kommission. EU Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen. Stand: 1. Juli 2012 * HANDBÜCHER ZUM WETTBEWERBSRECHT

Europäische Kommission. EU Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen. Stand: 1. Juli 2012 * HANDBÜCHER ZUM WETTBEWERBSRECHT Europäische Kommission EU Wettbewerbsrecht Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen Stand: 1. Juli 2012 * HANDBÜCHER ZUM WETTBEWERBSRECHT Brüssel, 2012 EU Wettbewerbsrecht Wettbewerbsregeln für staatliche

Mehr

DIE EUROPÄISCHE UNION UND WIR MITTENDRIN

DIE EUROPÄISCHE UNION UND WIR MITTENDRIN Nr. 646 Mittwoch, 22. Februar 2012 DIE EUROPÄISCHE UNION UND WIR MITTENDRIN Yusuf (16), Stefan (15) und Engin (16) Hallo an alle Leser, wir sind die F4 der FMS Wendstattgasse. Wir sind in der Demokratiewerkstatt

Mehr

Das EU-Patentpaket: Stand und Aussichten

Das EU-Patentpaket: Stand und Aussichten Das EU-Patentpaket: Stand und Aussichten Wissenschaftstag Metropolregion Nürnberg, Aula der Hochschule Coburg Dr. Pierre Treichel Internationale Rechtsangelegenheiten Europäisches Patentamt Coburg, 26.07.2014

Mehr

Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union

Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Seite 1 Informationsblatt Stand: Oktober 2011 Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Einleitung Die Wirtschaftsförderung der Europäischen Kommission ist auf die Verbesserung

Mehr

Fall 1 (Sachverhalt)

Fall 1 (Sachverhalt) - Fall 1 (Recht des europäischen Binnenmarktes), Seite 1 - BALTISCH-DEUTSCHES HOCHSCHULKONTOR Herbstsemester 2009 Prof. Dr. Thomas Schmitz DAS RECHT DES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES zu 5 Die Freiheit des

Mehr

Amtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S. 0032-0035 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0097 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S.

Amtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S. 0032-0035 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0097 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen

Mehr

ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN

ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN S:\Referenten\Slovak\Slovak\Daseinsvorsorge\ÖStB_Fragenbeantw.doc ANHANG BEANTWORTUNG DER FRAGEN Welche Art von Subsidiarität? (Fragen 1-4) Zu Frage 1: Wie oben ausgeführt, sollte nicht nur auf die Entwicklung

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

ÜBERSICHT. 25 Jahre Harmonisiertes Markenrecht wo stehen wir? Das Menü HARMONISIERUNG DER GESETZE. Alicante. Stadt des HABM

ÜBERSICHT. 25 Jahre Harmonisiertes Markenrecht wo stehen wir? Das Menü HARMONISIERUNG DER GESETZE. Alicante. Stadt des HABM Alicante 25 Jahre Harmonisiertes nrecht wo stehen wir? Christoph Bartos Mitglied Beschwerdekammer Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt 30. September 2013 WUNDERSCHÖN MITTELMEER EINZIGARTIG Stadt des

Mehr

IV) Auswirkung der Erklärungsmodelle auf die Kartentransaktion 81 B) Femabsatz 83 I) Zuwendungsverhältnis 83 1) Existenz einer selbständigen

IV) Auswirkung der Erklärungsmodelle auf die Kartentransaktion 81 B) Femabsatz 83 I) Zuwendungsverhältnis 83 1) Existenz einer selbständigen Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Abbildungsverzetchnis 15 1. Kapitel: Einleitung 17 1 Rechtstatsächliche Beobachtungen 18 A) Karten- und Transaktionsarten 18 I) Kreditkartentransakttonen 18 II) EC-Kartentransaktionen

Mehr

UNSER LEBEN IN DER EU

UNSER LEBEN IN DER EU Nr. 1144 Mittwoch, 24. Juni 2015 UNSER LEBEN IN DER EU Armen (14) und Hayri (15) Hallo, wir sind die Klasse 4A und wir besuchen aktuell die NMS Lauriacum Enns/Oberösterreich. Heute gestalteten wir zum

Mehr

Europäisches Steuerrecht mit Bilateralen I und II

Europäisches Steuerrecht mit Bilateralen I und II Europäisches Steuerrecht mit Bilateralen I und II Teil 1: Übersicht und Grundlagen Prof. Dr. iur. Madeleine Simonek Lehrstuhl für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht Herbstsemester 2015 Vorlesungsplan

Mehr

Podiumsdiskussion zu brandaktuellen Themen des Vertriebsrechts

Podiumsdiskussion zu brandaktuellen Themen des Vertriebsrechts 5. Symposium der DGVR e.v. am 27./28. März 2014 in Leipzig Podiumsdiskussion zu brandaktuellen Themen des Vertriebsrechts unter Mitwirkung von: RA Eckhard Döpfer, CDH Bundesverband, Berlin RA Dr. Raimond

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 20.3.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0858/2007, eingereicht von Paul Stierum, niederländischer Staatsangehörigkeit, zu Problemen in

Mehr

Planspiel Festung Europa?

Planspiel Festung Europa? Planspiel Festung Europa? Eine Einführung Europäische Kommission Stand: Oktober 2015 Gliederung 1. Die Methode Planspiel allgemein 2. Festung Europa? : Was, Wer, Wie 3. Wichtige Begriffe und Fakten 2 1.

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

Das Europäische Patent Quo vadis?

Das Europäische Patent Quo vadis? Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht (IGEWeM) Das Europäische Patent Quo vadis? Europa ohne Grenzen Herausforderung und Chance für die TU Dresden Europatag

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

VIELE TEILE - EIN GANZES

VIELE TEILE - EIN GANZES Nr. 1026 Mittwoch, 01. Oktober 2014 VIELE TEILE - EIN GANZES Lilly (12) und Johanna (12) Hallo liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die Schüler und Schülerinnen der 3A IBMS Perchtoldsdorf. Heute beschäftigen

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

INOFFIZIELLE ÜBERSETZUNG. Bern, 15. Juni 2012. Herr Präsident

INOFFIZIELLE ÜBERSETZUNG. Bern, 15. Juni 2012. Herr Präsident INOFFIZIELLE ÜBERSETZUNG Bern, 15. Juni 2012 Herr Präsident Ich beziehe mich auf unsere Gespräche vom 20. März 2012 in Brüssel, bei denen wir die Perspektiven für die Konsolidierung und Weiterentwicklung

Mehr

Michael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d.

Michael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d. Michael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d. Zum Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Bauproduktenrecht nach der EU Bauproduktenverordnung Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/881/EG

Mehr

Aspekte des norwegischen Marken- und Unlauterkeitsrechts Karine Lutnæs. 8. Mai 2009

Aspekte des norwegischen Marken- und Unlauterkeitsrechts Karine Lutnæs. 8. Mai 2009 Aspekte des norwegischen Marken- und Unlauterkeitsrechts Karine Lutnæs 8. Mai 2009 Themen 1. Neues Marketinggesetz Konsumentenschutz 2. Parallelimport Erschöpfung des Markenrechts EFTA-Gericht Vorabentscheidungen

Mehr

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021 RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen

Mehr

Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN DE Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE

Mehr

III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV)

III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Prof. Dr. Norbert Konegen III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 III. Der Vertrag von Lissabon - Grundlagen 1. Entstehungsphase:

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr