Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017
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- Ludo Gerstle
- vor 6 Jahren
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1 18. Mai
2 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3. Nachbarbeteiligung gem. 68 NBauO III. Beratung Antragsteller 2
3 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung Servicegarantie (I) 1a. Termin Ein Zeitraum von 7 Werktagen zur Vereinbarung eines Gesprächs erscheint hier sinnvoll und wird auch jetzt schon gelebt. Ziel sollte es sein, gleichzeitig die Planungsaspekte und die Belange der Bauaufsicht zu besprechen. 3
4 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung Servicegarantie (I) 1b. Gesprächsprotokoll Wird durch die LPH I und II bei den Architekten abgedeckt > grundsätzlich Aufgabe des Entwurfsverfassers Kann auf Wunsch als Service-Garantie von der BA mit Gebühr übernommen werden. 4
5 I. Servicegarantien 2. Bauantrag Servicegarantie (II) 2a. Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Werktagen Die Eingangsbestätigung ergeht innerhalb von 7 Werktagen. Diese Eingangsbestätigung beinhaltet nicht die Vollständigkeitsprüfung, da Anträge überwiegend unvollständig eingereicht werden 2b. Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 14 Tagen Eine Vollständigkeitsprüfung kann keine inhaltliche Antragsprüfung sein und ist nur sinnvoll, wenn alle angekündigten Nachlieferungen eingegangen sind. Aus der Vollständigkeitsprüfung ergeben sich ggf. notwendige Nachlieferungen, die dem Antragsteller mitgeteilt werden. 5
6 I. Servicegarantien 3. Schnelle Baugenehmigung Servicegarantie (III) Hängt direkt von der Vollständigkeit ab, die in 85 % der Fälle nicht gegeben ist. Ansonsten wird die Baugenehmigung nach Vollständigkeit spätestens nach ca. 4-9 Wochen erteilt, gemäß Vorgaben Punkte 3a - 3c. Der Bauherr und sein Entwurfsverfasser erklären mit Bauantrag schriftlich, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Bauvorhabens im Rahmen der Servicegarantie erfüllt sind. 6
7 I. Servicegarantien 3. Schnelle Baugenehmigung Servicegarantie (III) 3a. Abschließende Stellungnahmen für Verfahren gemäß 62 NBauO (Genehmigungsfreie Baumaßnahmen) innerhalb von 1 Monat (gesetzlich geregelt) 3b. Erteilung der Baugenehmigung für Verfahren nach 63 NBauO (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) innerhalb von 50 Kalendertagen 3c. Erteilung der Baugenehmigung für Verfahren nach 64 NBauO (Baugenehmigungsverfahren) innerhalb von 60 Kalendertagen 7
8 II. Rahmenbedingungen - Grundlagen schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen Die Grundlage für eine schnelle Baugenehmigung sind die vollständigen Unterlagen. Bei der Informationsveranstaltung am wurde bereits auf die zu sehr großen Teilen unvollständigen Bauantragsunterlagen hingewiesen. Diese stellen auch weiterhin das Haupthindernis zur zügigen Erteilung einer Baugenehmigung dar. Die Vollständigkeit des Antrages stellt den Beginn des Bearbeitungszeitraumes dar. 8
9 II. Rahmenbedingungen - Grundlagen schnelle Baugenehmigung 2. Genehmigungsfähigkeit Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens muss gegeben sein. Muss durch aufwendige Parallelverfahren diese erst erreicht werden, kann die Servicegarantie für eine schnelle Baugenehmigung somit nicht für Verfahren gelten, die z.b. die im Folgenden aufgeführte Besonderheiten aufweisen. a. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes b. Abweichungen vom Bauordnungsrecht mit ggf. Nachbarzustimmungen c. Beteiligungen weiterer externer Behörden mit ggf. Nachforderungen von dort d. Bauvorhaben im Außenbereich gemäß 35 BauGB 9
10 II. Rahmenbedingungen - Grundlagen schnelle Baugenehmigung 3. Nachbarbeteiligung gemäß 68 NBauO Eine Nachbarbeteiligungen wird nur bei Abweichungen oder Befreiungen von der NBauO oder den Festsetzungen des B-Planes zur Durchführung des gewünschten Projektes (meist mit höherer Auslastung des Grundstückes, oder Abweichungen des Gebäudes vom Baurecht) notwendig. Die Nachbarzustimmung ist nicht Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens, sondern die Vorrausetzung Abweichungen und/oder Befreiungen zuzulassen oder abzulehnen. Die Abweichungen und Befreiungen können auch abgelehnt werden. Weiterhin ist im 68 NBauO (Beteiligung der Nachbarn) geregelt, dass eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn eine Beteiligung entbehrlich macht. 10
11 IV. Beratung Antragsteller Seit ca. 3 Jahren ist der Beratungsaufwand gerade für die kleinen Vorhaben stark angestiegen. - Die Bauaufsicht berät gerne und zuverlässig aber - Darf keine Planungs- oder Vorplanungsleistungen erbringen. Schwieriger Spagat gegenüber den Bürgern und Antragstellern 11
12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 12
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