Bedroht Big Data Grundprinzipien der Versicherung?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bedroht Big Data Grundprinzipien der Versicherung?"

Transkript

1 Prof. Dr. Peter Albrecht Bedroht Big Data Grundprinzipien der Versicherung? 1. Ausgangspunkte Der digitale Wandel schreitet in allen Lebensbereichen unaufhaltsam voran. Die Digitalisierung gilt als Schlüsseltechnologie der Zukunft. Wie jede technologische Entwicklung ist jedoch auch die Digitalisierung nicht nur mit Chancen verbunden, sondern auch mit Risiken echten oder auch nur vermeintlichen. Im Kontext versicherungswirtschaftlicher Anwendungen wird hier neben der fundamentalen Frage des Datenschutzes (Gefahr des gläsernen Kunden ) vor allem thematisiert, dass Big Data (oder auf gut deutsch: Massendaten) als eine 1 der zentralen digitalen Technologien in letzter Konsequenz sogar Grundprinzipien der Versicherung bedrohen könne. Im Weiteren seien einige symptomatische Aussagen zu dieser These wiedergegeben. Versicherung nach dem Prinzip der kleinen Zahl kann nicht funktionieren. Big Data & Analytics ermöglichen zwar eine bessere Erfassung von Risiken, doch daraus abgeleitete Produkte... bedrohen das Fundament der Solidarität bis hin zu einer Atomisierung der Kollektive. Die Unternehmen müssen sich der Bedrohung des Versicherungsgedankens stellen und nicht technikeuphorisch die Entwicklung als unweigerlich akzeptieren. 2 Wenn wirklich das Risiko jedes Einzelnen bewertet wird, dann teilen wir diese Risiken nicht mehr. 3 Wenn alle an ihre Gesundheit angepasste Prämien zahlen, wird das Solidarsystem ausgehebelt, das Prinzip einer Versicherung. 4 Mit Big Data droht gerade denen, die eine bezahlbare Absicherung am dringendsten nötig haben, das Aussieben aus dem Kollektiv. Denn wenn die guten Risiken mit niedrigeren Preisen belohnt werden, müssen die schlechten Risiken bestraft werden. 6 Eine der wesentlichen Herausforderungen von Big Data liegt in der Gefahr einer schleichenden Entsolidarisierung in der Versicherung. 6 Zwar haben passgenaue Versicherungsangebote einen großen Charme für viele Verbraucher, doch dürfe dieser Trend nicht zum Ende der Solidargemeinschaft führen. Denn ansonsten würden nur noch gesunden und jungen Menschen attraktive Prämien angeboten und Ältere sowie Kranke wären die Verlierer der digitalisierten Welt. Gesundheitsverträge auf Einzelfallbasis statt des funktionierenden Solidarprinzips sind nicht im Interesse der Mehrheit der Verbraucher. 7 Die immer weitergehende Individualisierung stelle das Grundprinzip von Versicherungen als einer Institution zur Übernahme von Risiken des Lebens durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv in Frage. 8 Die vorstehend dargestellten Argumente werden vorgebracht von führenden Vertretern der Versicherungsaufsicht, der Vorsitzenden des deutschen Ethikrates, einem Moralphilosophen, dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler, Vertretern der Versicherungswissenschaft, einem Staatsekretär sowie dem Vizepräsidenten des BVK. Die Diskussion ist somit offenkundig keine Außenseiterdiskussion. Umso mehr belegt dies die Notwendigkeit, sich mit den vorgebrachten Argumenten aus versicherungswissenschaftlicher Sicht fundamental auseinanderzusetzen. Dies ist das Ziel des vorliegenden Beitrags. Aus unserer Sicht kann man aus den vorstehend angeführten Zitaten die folgenden zentralen Grundprinzipien der Versicherung destillieren, die im Rahmen der weiteren Diskussion zu adressieren sind: Kollektiv, Solidarität und Gesetz der großen Zahl. Im Hinblick auf die hier im Mittelpunkt stehende Diskussion gehen mit Big Data in der Versicherungswirtschaft zwei Entwicklungen einher. Zum einen wächst die Menge der zur Verfügung stehenden Daten rasant. Insbesondere können auf der Basis neuer Technologien auch neuartige Daten, beispielsweise individuelle Verhaltens- und Gesundheitsdaten, erhoben werden. Zum anderen erlaubt es die zunehmende Leistungsfähigkeit von Computern neuere Verfahren 9,10 ( Big Data Analytics ) zur Analyse und Auswertung dieser Daten einzusetzen. Beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig und erlauben es, versicherte Risiken besser bewerten und Prämien risikogerechter (und damit quasi automatisch auch individueller) festsetzen zu können. Dem Grunde nach kann man aber die geführte Diskussion weitgehend von der Big Data-Thematik loslösen. Big Data verleiht der Diskussion um die Notwendigkeit und die Konsequenzen risikogerechter Prämien, die in der Literatur immer wieder geführt worden ist, nur eine neue Aktualität (wenn auch sicherlich mit einer neuen Dimension, da das Ausmaß der Prämiendifferenzierung verstärkt werden kann und verhaltensbezogene Daten einbezogen werden können). Insofern sind die im Weiteren dargelegten Gedankengänge und Argumente zumindest teilweise bereits seit Langem in der Literatur zu finden 11. Aber daneben bietet die vorliegende Ausarbeitung auch ergänzende, erweiternde und vertiefte Ausführungen. Aus unserer Sicht sind bei der Erörterung der Thematik zwei Themenkomplexe zu unterscheiden: 1) Themenkomplex 1: Die risikogerechte Prämie und ihre Wirkungen. Dieser Themenkomplex betrifft die Ebene der Prämienkalkulation und der Prämiendifferenzierung. 2) Themenkomplex 2: Die Schätzung der risikogerechten Prämie und ihre Wirkungen. Dieser Themenkomplex betrifft die Ebene der Tarifkalkulation und der Tarifdifferenzierung. Dabei verstehen wir im Weiteren die Tarifprämie als Schätzung der Risikoprämie auf der Grundlage von Schadendaten und auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren. Diese auf den ersten Blick vielleicht etwas künstlich anmutende Differenzierung zwi- Prof. Dr. Peter Albrecht Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim. Zeitschrift für Versicherungswesen

2 schen Risikoprämie einerseits und Tarifprämie andererseits wird unseres Erachtens im weiteren Verlauf der Erörterung dienlich sein, da sie hilft, unterschiedliche Aspekte der Debatte besser separieren zu können. Die Behandlung der Themenkomplexe 1 und 2 erfolgt in den Abschnitten 3 und 4 dieses Beitrags. Für diese Erörterungen ist jedoch zunächst eine tragfähige Grundlage zu schaffen und diese besteht in der Diskussion der Zwecke und der Notwendigkeit einer risikogerechten Prämiengestaltung. Dies geschieht in Abschnitt Der Ausgangspunkt: Die risikogerechte Prämie Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen ist das Kerngeschäft der Versicherungsunternehmen, das Risikogeschäft. Das Risikogeschäft als Kern des Versicherungsgeschäfts lässt sich als Transfer einer Schadenverteilung vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer erklären. Der Transfer von Schadenverteilungen ist entgeltlich, der Versicherer erhält für seine Risikoübernahme eine Prämie 12. Risikotransfer beinhaltet somit die Übertragung von Schadenverteilungen von Wirtschaftseinheiten auf das Versicherungsunternehmen gegen Entgelt. Der Preis für die Risikoübernahme besteht in der sog. Risikoprämie (als kalkulatorischer Bestandteil der gesamten Versicherungsprämie 13 ). Der Bemessung der Risikoprämie kommt dabei entscheidende Bedeutung zu, die Prämienpolitik ist ein zentrales Instrument der Risikopolitik des Versicherungsunternehmens. Zunächst ist hier das kollektive Äquivalenzprinzip zu beachten. Die erforderliche kollektive Risikoprämie muss (mindestens 14 ) den Erwartungswert der Gesamtschadenverteilung ( kollektiver Schadenbedarf ) des Versicherungsbestands decken. Darüber hinaus wird in der Literatur das individuelle Äquivalenzprinzip betrachtet. Es besagt entsprechend, dass die erforderliche individuelle Prämie (wiederum: min-destens) dem Erwartungswert der individuellen Schadenverteilung ( individueller Schadenbedarf ) entspricht. Zugleich ist dies der Beitrag, den das einzelne Risiko (das einzelne individuelle Versicherungsverhältnis) zur Deckung des kollektiven Schadenbedarfs leistet. Risiken mit einem relativ höheren individuellen Schadenbedarf tragen entsprechend mehr an Risikoprämie zum Kollektiv bei als Risiken mit einem relativ niedrigeren individuellen Schadenbedarf. Während die Gültigkeit des kollektiven Äquivalenzprinzips einen entscheidenden Einfluss darauf nimmt, dass das Versicherungsunternehmen ein Sicherheitsniveau aufweist, das so hoch ist, dass die Finanzierung des kollektiven Gesamtschadens als sicher erfüllbar angesehen werden kann ( Bedingung des tragbaren Risikos als zentrales Kriterium für Versicherbarkeit 15 ), bedarf die Forderung des individuellen Äquivalenzprinzips einer weitergehenden Begründung. Die Gültigkeit des individuellen Äquivalenzprinzips für alle Verträge im Kollektiv sichert zwar die Gültigkeit des kollektiven Äquivalenzprinzips, es gilt jedoch nicht die Umkehrung. Der kollektive Schadenbedarf kann auch auf vielfältige alternative Weisen auf die einzelnen Risiken aufgeteilt werden. Die Gültigkeit des individuellen Äquivalenzprinzips ist nach herrschender versicherungswissenschaftlicher Meinung als ein wesentliches Merkmal der Privatversicherung anzusehen und stellt insbesondere einen fundamentalen Unterschied zur Sozialversicherung dar. So führt beispielweise bereits Helten (1973, S. 88) aus: Die Versicherung bzw. das Kollektiv gleicht lediglich die Zufallsschwankungen aus, die in einer Periode bzw. der gesamten Versicherungszeit anfallen. Die systematischen Unterschiede in der Schadenproduktion zwischen den einzelnen versicherungstechnischen Einheiten sollen in der Individualversicherung im Gegensatz zur Sozialversicherung grundsätzlich nicht ausgeglichen werden. Aufgabe der Individualversicherung ist somit der Ausgleich zufälliger Schwankungen im Schadenverlauf, nicht jedoch der Ausgleich systematischer Unterschiede in der Schwere der einzelnen Risiken (d.h., unterschiedlicher individueller Schadenbedarfe). Letzteres würde, wie Farny (2011, S. 69) ausführt, konsequenterweise auf eine Subventionierung der Risiken mit überdurchschnittlichem Schadenerwartungswert durch diejenigen mit unterdurchschnittlichem Schadenerwartungswert hinauslaufen. Der Ausgleich zufälliger Schwankungen im Schadenverlauf stellt zugleich ein erstes Element (weitere werden wir in den Abschnitten 3 und 4 herausarbeiten) der Solidarität in der Privatversicherung dar. Intuitiv formuliert besteht dieses solidarische Element darin, dass in einer fixierten Versicherungsperiode Policen ohne Schäden (allgemeiner Policen mit Schäden unterhalb des individuellen Schadenerwartungswerts) durch ihre Prämien Policen mit Schäden (allgemeiner Policen mit Schäden oberhalb des individuellen Schadenerwartungswerts) mitfinanzieren. Während also die Privatversicherung durchaus solidarische Elemente enthält, haben diese aber einen anderen Charakter als in der Sozialversicherung (insofern ist das pauschale Argument einer Entsolidarisierung auch unscharf). In der Sozialversicherung richtet sich die Prämie nicht primär nach der Schwere des Risikos, sondern orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Versicherten. Über das vorstehend Dargelegte hinaus gibt es weitere gewichtige Gründe, im Rahmen der Privatversicherung die Gültigkeit des individuellen Äquivalenzprinzips zu beachten. So führt beispielsweise Farny (2011, S. 70) aus: Die betriebswirtschaftlich wichtigste Wirkung der Prämiendifferenzierung ist die Unabhängigkeit der Prämien von der Zusammensetzung des Versicherungsbestands; denn es gilt unabhängig von Größe und Mischung des Kollektivs immer die Formel Summe der differenzierten (Risiko-)Prämien = kollektiver Erwartungswert der Schäden. Bei undifferenzierten Prämien ist dieses Gleichgewicht ständig gefährdet, wenn Risiken in den Bestand gelangen oder diesen verlassen, deren (Risiko-)Prämien größer oder kleiner sind als der durchschnittliche Erwartungswert der Schäden. Damit spricht Farny die Gefahr einer Antiselektion, d.h. einer negativen Risikoauslese, an, die dadurch verursacht wird, dass Risiken mit unterdurchschnittlichem Schadenerwartungswert und im Verhältnis dazu überhöhter (d.h. nicht risikogerechter) Prämie zu einem konkurrierenden Versicherungsunternehmen wechseln bzw. Risiken mit überdurchschnittlichem Schadenerwartungswert und im Verhältnis dazu zu geringer (also ebenfalls nicht risikogerechter) Prämie neu in das Kollektiv eintreten. Nicht risikogerecht differenzierte Prämien können in transparenten Märkten somit zu schwerwiegenden Problemen im Hinblick auf die finanzielle Solidität des nicht risikogerecht tarifierenden Versicherers führen. Nach Farny (2011, S.71) ist die Forderung risikogerechter Prämien jedoch nicht nur 158 Zeitschrift für Versicherungswesen

3 ein betriebswirtschaftlich zweckmäßiger Grundsatz, sondern wird im System der deutschen Aufsicht als ein allgemeingültiger Grundsatz im Versicherungsgeschäft angesehen. Farny leitet diese These aus dem aufsichtsrechtlich verankerten 16 Gebot der Gleichbehandlung der Versicherten ab. Das Gebot der Gleichbehandlung besagt, dass bei gleichen Voraussetzungen Prämien und Leistungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies auf die Prämien bezogen, dass bei ungleichen Voraussetzungen die Prämien ungleich sein müssen. Das Gebot der Gleichbehandlung führt damit unmittelbar zur risikogerechten Prämiendifferenzierung, denn nur so lässt sich das Gebot erfüllen. Die vorstehende Diskussion zusammenfassend, ist festzuhalten, dass die Forderung einer risikogerechten Prämie und damit auch die hieraus resultierende Prämiendifferenzierung nach herrschender versicherungswissenschaftlicher Meinung als wesentliches Merkmal der Privatversicherung anzusehen ist und dies durch fundamentale betriebswirtschaftliche sowie aufsichtsrechtliche Argumente untermauert wird. Damit haben wir die Zwecksetzung und die Notwendigkeit einer risikogerecht differenzierten Prämie in der Privatversicherung begründet. Das Argument einer hieraus möglicherweise resultierenden Entsolidarisierung ist insofern nicht valide, als diese Art von Solidarität kein Element der Privatversicherung ist. Dies umfasst auch die gegen eine Prämiendifferenzierung vorgebrachten Argumente, dass die hieraus resultierenden Prämien im Einzelfall unsozial seien oder für Risiken mit einem hohen Schadenerwartungswert zu einem Versicherungsnotstand führen könnten. Diese Argumente vermischen in unzulässiger Weise Elemente der Sozialversicherung mit den Prinzipien der Privatversicherung. Ausschlaggebend für die Beurteilung von differenzierten Prämien in der Privatversicherung ist alleine das Kriterium, ob die Prämien risikogerecht differenziert sind. Auch die These, dass risikogerecht differenzierte Prämien letztlich dazu führen würden, dass jeder Versicherte seine Schäden selbst finanziert ist nicht valide. Zielsetzung einer risikogerechten Prämie ist nur, dass der Versicherte im Rahmen seiner Prämie (mindestens) seinen individuellen Schadenerwartungswert deckt. Die angesprochene letztliche Selbstfinanzierung Das Gebot der Gleichbehandlung führt damit unmittelbar zur risikogerechten Prämiendifferenzierung, denn nur so lässt sich das Gebot erfüllen. kann auch nicht die Wirkung einer risikogerecht differenzierten Prämie sein, da der realisierte Schaden nur in zufälliger Weise und nicht systematisch mit dem individuellen Schadenerwartungswert übereinstimmen kann. Abschließend sei noch angemerkt, dass in unseren Augen die substitutive private Krankenversicherung als ein separat zu betrachtender Fall anzusehen ist, denn die substitutive Krankenversicherung soll per constructionem den im Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen 17. Die vorstehenden Argumente gegen eine risikogerechte Prämiendifferenzierung sind aber auch hier nicht valide, da gerade in der privaten Krankenversicherung Solidaritätselemente, wie etwa der Basistarif, etabliert wurden, die einen Schutz vor unsozialen Prämien bieten. 3. Prämiendifferenzierung: Ausgleich im Kollektiv und Gesetz der großen Zahl Aufgrund der im Rahmen der Diskussion in Abschnitt 2 gewonnenen Einsicht, dass eine risikogerecht differenzierte Prämie aus ökonomischer und rechtlicher Sicht ihre Berechtigung und Notwendigkeit hat und in der Literatur sogar als wesentliches Merkmal der Privatversicherung angesehen wird, erscheint es naheliegend, dass die Vornahme einer risikogerechten Prämiendifferenzierung keine negativen Folgewirkungen auf Grundprinzipien der Versicherung haben sollte. Gleichwohl soll im Weiteren aus Gründen der Vollständigkeit der Argumentation auch im Hinblick auf diesen Themenkomplex eine Klärung herbeigeführt werden. Nach der traditionellen Bedarfstheorie der Versicherung besteht Versicherung in der 18 Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. Schließlich führt der durch Erich Prölss begründete Kommentar 19 des Versicherungsaufsichtsgesetzes aus: Ein Versicherungsgeschäft im aufsichtsrechtlichen Sinne liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation ( Planmäßigkeit) zugrunde liegt. Planmäßigkeit bedeutet einen Ausgleich der Risiken im Kollektiv auf der Grundlage des Gesetzes der großen Zahl. Ausgleich im Kollektiv 20 und Gesetz der großen Zahl gelten entsprechend sowohl in der Versicherungswissenschaft als auch in der Versicherungspraxis als grundlegende Produktionsgesetze der Versicherung, d.h. als konstitutiv für den Versicherungsvorgang. Allerdings sind in der Literatur durchaus unterschiedliche Konzeptionen des Risikoausgleichs dokumentiert und auch im Hinblick auf das Gesetz der großen Zahl gibt es unterschiedliche Sprachgebräuche und mögliche Interpretationen. Ohne zu sehr in die Details der wissenschaftlichen Diskussion einzutauchen, sollen im Weiteren einige aus unserer Sicht wesentliche Tatbestände und Aspekte erläutert und im Hinblick auf die diesem Beitrag zu Grunde liegende zentrale Fragestellung untersucht werden. In einem ersten elementaren Verständnis lässt sich der Risikoausgleich im Kollektiv nach Farny (2011, S. 47) wie folgt charakterisieren: Individuelle Über- und Unterschäden der Einzelrisiken gleichen sich teilweise oder ganz aus. Dieser Ausgleich zufälliger Schwankungen im Kollektiv ist offenbar unberührt von der Art der Prämienkalkulation, da er sich auf die reine Schadenseite bezieht. Insofern kann eine Zeitschrift für Versicherungswesen

4 wie auch immer geartete Prämiendifferenzierung keinerlei Auswirkungen auf dieses elementare Verständnis von Risikoausgleich besitzen. In einer weiterführenden Konzeption von Ausgleich im Kollektiv, der auch die Prämienseite mit einbezieht, erörtert Albrecht (1992, S. 6, S. 20ff.) einen Versicherungseffekt zweiter Ordnung (von Albrecht auch als Risikotransformation bezeichnet, um diesen Aspekt von einem bloßen Risikotransfer abzuheben), der im Kern darin besteht, dass bei wachsenden Kollektiven der versicherte Gesamtschaden bei gleichem Risikoniveau günstiger getragen werden kann. Im Kern äußert sich dies darin, das bei wachsendem Kollektiv der notwendige Sicherheitszuschlag in der kollektiven Risikoprämie intuitiv gesprochen weniger schnell zunimmt als der kollektive Schadenerwartungswert. In einer leichten Verschiebung der Perspektive (Sicherheitskapital statt Sicherheitszuschlag) beschreibt dies die bekannte (und etwa auch im Rahmen von Solvency II berücksichtigte) Tatsache (auch als Merger-of-Risks-Effekt bezeichnet), dass bei wachsenden (oder zusammengelegten) Kollektiven das notwendige Sicherheits- bzw. Risikokapital Ausgleichseffekten (Effekten der Risikodiversifikation) unterliegt und damit einen degressiven Charakter besitzt. Der vorstehend skizzierte Versicherungseffekt zweiter Ordnung stellt einen weiteren Solidaraspekt der Privatversicherung dar, da er unmittelbar an die Bildung von Versichertenkollektiven geknüpft ist. Für die Zwecke der zentralen Fragestellung des vorliegenden Beitrags ist dabei nur festzuhalten, dass es bei dieser erweiterten Variante von Risikoausgleich im Hinblick auf die Tarifierung um die Wahrung der Nicht jede Prämiendifferenzierung ist auch eine risikogerechte Prämiendifferenzierung Angemessenheit der kollektiven Risikoprämie geht, und nicht um Fragen der individuellen Prämienfestlegung. Eine wirklich risikogerecht kalkulierte Individualprämie muss diese kollektive Wirkung mit einbeziehen. Bei dem Ansatz, der in diesem Beitrag im Vordergrund steht (und der Standardvorgehensweise der Praxis entspricht), die Forderung des individuellen Schadenerwartungswerts als (Mindest-)Risikoprämie, muss diese kollektive Wirkung nicht separat berücksichtigt werden, da die Summe der individuellen Schadenerwartungswerte stets zum kollektiven Schadenerwartungswert als kollektive (Mindest-)Risikoprämie führt. Allerdings beinhaltet die vorstehende Restriktion der Angemessenheit der kollektiven Risikoprämie noch eine wichtige Erkenntnis für unsere Diskussion. Nicht jede Prämiendifferenzierung ist auch eine risikogerechte Prämiendifferenzierung. Eine einseitige Rabattierung guter Risiken in dem Sinne, dass bei Umsetzung des Prinzips einer risikogerechten Tarifierung nur Risiken mit unterdurchschnittlichem Schadenerwartungswert eine geringere Risikoprämie zahlen, Risiken mit einem überdurchschnittlichen Schadenerwartungswert hingegen keine entsprechend höhere Risikoprämie, ist auf der Kollektivebene nicht mehr risikogerecht. Eine solche einseitige Rabattierung kann nicht in unbegrenztem Ausmaß erfolgen, sondern findet ihre Grenzen in der Angemessenheit der kollektiven Risikoprämie. Bezogen auf die reine Schadenseite korrespondiert der bei Albrecht (1992) im Vordergrund stehende degressive Charakter des Sicherheitszuschlags in der kollektiven Risikoprämie mit der folgenden Charakterisierung 21 des Risikoausgleichs im Kollektiv in Nguyen/Romeike (2013, S. 39): Die absoluten Schadenschwankungen nehmen zwar mit wachsendem Portfolio zu, jedoch weniger stark als der zu erwartende Gesamtschaden. Die relative Schadenschwankung nimmt ab. Es wird ein besserer Ausgleich im Kollektiv geschaffen. Wiederum betrifft der Ausgleich im Kollektiv hier die reine Schadenseite und die Art der Prämiengestaltung spielt keine Rolle. Im Hinblick auf das Verständnis des Gesetzes der großen Zahl stellt Farny (2011, S. 47) klar: Der Effekt einer abnehmenden relativen Streuung der Gesamtschadenverteilung eines wachsenden Kollektivs versicherter Risiken wird in der Versicherungsliteratur und -praxis häufig als Wirkung der mathematischen Gesetze der Großen Zahlen bezeichnet. Dies entspricht nicht dem Sprachgebrauch der Wahrscheinlichkeitstheorie. Zunächst halten wir fest, dass dieses von Farny dokumentierte Verständnis des Gesetzes der großen Zahl übereinstimmt mit dem vorstehend angeführten Verständnis des Ausgleichs im Kollektiv nach Nguyen/Romeike, d.h. Gesetz der großen Zahl und Ausgleich im Kollektiv werden teilweise als Synonyma verwendet. So oder so ist die abnehmende relative Streuung der Gesamtschadenverteilung rein auf die Schadenseite bezogen, d.h. ist unberührt von der Art der Prämienkalkulation. Kommen wir damit zum Gesetz der großen Zahl im Sprachgebrauch der Wahrscheinlichkeitstheorie. Das mathematische Gesetz der großen Zahl formalisiert eine Erfahrungstatsache, nämlich, dass bei einer Vergrößerung der Anzahl der Beobachtungen bestimmte Kennziffern (wie bspw. Erwartungswert oder Varianz) einer betrachteten Zufallsgesetzmäßigkeit deutlicher zu Tage treten. Standardanwendungen im Versicherungsfall bestehen bspw. darin, dass Sterbehäufigkeiten einer homogenen Gruppe von Personen bei wachsender Zahl an Beobachtungen immer besser die zugrundeliegenden Sterbewahrscheinlichkeiten approximieren oder, dass das arithmetische Mittel der Gesamtschäden einer homogenen Tarifklasse (im Sprachgebrauch der Praxis: der Schadenbedarf) bei wachsender Größe der Tarifklasse den individuellen Schadenerwartungswert immer besser approximiert. Beim Gesetz der großen Zahl im Sinne der Wahrscheinlichkeitstheorie geht es also dem Grunde nach um die Ermittlung von Kennziffern einer Zufallsgesetzmäßigkeit auf der Basis von empirischen Beobachtungen, d.h. um eine Fragestellung der Statistik 22. Wiederum ist dies auf die reine Schadenseite bezogen, d.h. berührt nicht die Art der Prämienkalkulation 23. Als Fazit der vorstehenden Ausführungen können wir somit festhalten: Risikogerechte Prämien und die damit verbundene Prämiendifferenzierung haben keinerlei adverse Auswirkungen auf die in der Literatur diskutierten Standardkonzeptionen von Ausgleich im Kollektiv und Gesetz der großen Zahl. 160 Zeitschrift für Versicherungswesen

5 Damit bestätigt sich unsere zu Beginn dieses Abschnitts formulierte These, dass es eher befremdlich wäre, wenn risikogerechte Prämien als grundlegendes Element der Privatversicherung negative Konsequenzen für Grundprinzipien der Versicherung haben sollten. Aber damit sind noch nicht alle Argumente gegen differenzierte Prämien widerlegt. Ein Teil der Debatte um die Wirkungen einer immer feineren Prämiendifferenzierung beruht nach unserer Einschätzung auf dem folgenden Sachverhalt. Die risikogerechte (Mindest-)Risikoprämie entspricht dem individuellen Schadenerwartungswert. Der bisher noch nicht behandelte Aspekt besteht nun darin, dass dieser Schadenerwartungswert in der Realität der Versicherung nicht bekannt ist. Er muss auf der Grundlage von Schadendaten und unter Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren geschätzt werden. Dies geschieht in praxi unter Einbezug von Risikomerkmalen und von Tarifmodellen. Infolge der immanenten Grenzen statistischer Verfahren kann aber die Bestimmung des individuellen Schadenerwartungswerts niemals frei von Zufallsfehlern sein, d.h. die Ermittlung des individuellen Schadenerwartungswerts ist in praxi immer nur approximativ möglich. Aufgrund dieser (zwar reduzierbaren, aber nicht gänzlich vermeidbaren) Approximationsfehler ist es daher nicht auszuschließen, dass es im Rahmen einer Tarifdifferenzierung quasi zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen könnte, d.h. die geschätzte risikogerechte Prämie könnte Aspekte aufweisen, die die risikogerechte Prämie (und nur diese haben wir bisher erörtert) selbst nicht aufweist. Insofern eröffnet sich damit ein neuer Themenkreis, der sorgfältig zu untersuchen ist. Dies geschieht im folgenden Abschnitt. Eine wesentliche Erkenntnis wird dabei sein (und damit wird zugleich ein weiteres Solidaritätselement der Privatversicherung identifiziert), dass auch die Tarifierung in der Versicherung einen kollektiven Charakter besitzt. Dieser Aspekt ist in der in Abschnitt 1 dargelegten Debatte nach unserem Dafürhalten bisher nicht angemessen berücksichtigt worden. Schluss folgt in ZfV 6/2017 Literatur Albrecht, P. (1982): Gesetze der großen Zahlen und Ausgleich im Kollektiv, ZVers- Wiss 71, Albrecht, P. (1990): Zur Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung in der Schadenversicherung, ZVersWiss 79, Albrecht, P. (1992): Zur Risikotransformationstheorie der Versicherung: Grundlagen und ökonomische Konsequenzen, Karlsruhe. Breiman, L., J.H. Friedman, R.A. Olshen, C.J. Stone (1984): Classification and Regression Trees, Wadsworth/Monterey. DAV-Arbeitsgruppe Tarifierungsmethodik (2015, Hrsg.): Aktuarielle Methoden der Tarifgestaltung in der Schaden-/Unfallversicherung, 2. Aufl., Karlsruhe. Farny, D. (2011): Versicherungsbetriebslehre, 5. Aufl., Karlsruhe. Frey, C., F. Schönfelder, U. Wellisch (2016): Anwendung von maschinellem Lernen in der Tarifierung, Der Aktuar 02/16, Fromme, H. (2015): Alarm! Von allen, SZ.de, 15. Oktober 2015 [ Hastie, T., R. Tibshirani (1990): Generalized Additive Models, London. Helten, E. (1975): Risikotheorie - Grundlage der Risikopolitik von Versicherungsunterneh-men? ZVersWiss 64, Kollhosser, H. (2005, Hrsg.): Prölss Versicherungsaufsichtsgesetz, 12. Aufl., München. Maas, P., V. Milanova (2014): Zwischen Verheißung und Bedrohung: Big Data in der Versicherungswirtschaft, Die Volkswirtschaft 5/2014, Mack, T. (2002): Schadenversicherungsmathematik, 2. Aufl., Karlsruhe. Milbrodt, H. (2010): Wahrscheinlichkeitstheorie, Karlsruhe. Nguyen, T., F. Romeike (2013): Versicherungswirtschaftslehre, Wiesbaden. o.v. (2015): Big Data als Bedrohung der Versichertengemeinschaften? bocquel-news.de, [ php] o.v. (2016a): Kollektiv, Solidarität und Sicherheit, Versicherungswirtschaft 4/2016, 83. o.v. (2016b): Digitalisierung: Vom Buzzword zum Game Changer, Aktuar Aktuell 34, o.v. (2016 c): Aushöhlung des Solidarprinzips ruft die Politik auf den Plan, ZfV 23/2016, 737. [ Radtke, M. (2008): Grundlagen der Kalkulation von Versicherungsprodukten in der Schaden- und Unfallversicherung, Karlsruhe. Sauerbrey, A. (2016): Michael Sandel: Das digitale Zeitalter bedroht die Demokratie, Der Tagesspiegel, [ html], bocquel-news.de, [ php] Schwarzbach, C., W. Weidner (2015): Telematik in der KfZ-Versicherung: Gefährdung des Versicherungsprinzips? Der Aktuar 04/15, Verbelen, R., K. Antonio, G. Claeskens (2016): Unraveling the predictive power of telematics data in car insurance pricing, Workung Paper, KU Leuven. 1 Neben etwa der Cloud oder dem Internet der Dinge. 2 Vgl. hierzu o.v. (2016a). 3 Vgl. o.v. (2015). 4 Risikogerechte Prämien und die damit verbundene Prämiendifferenzierung haben keinerlei adverse Auswirkungen auf die in der Literatur diskutierten Standardkonzeptionen von Ausgleich im Kollektiv und Gesetz der großen Zahl Vgl. hierzu Sauerbrey (2016). 5 Vgl. Fromme (2015). 6 Vgl. hierzu Maas/Milanova (2014). Zeitschrift für Versicherungswesen

6 Vgl. o.v. (2016b). Vgl. o.v. (2016c). Man vgl. beispielsweise den Beitrag von Frey et al. (2016) zur Anwendung von Verfahren des maschinellen Lernens auf die Tarifierung und den Beitrag von Verbelen et al. (2016) zur Tarifierung auf der Basis von Telematikdaten. Dabei sind die Verfahren nicht notwendigerweise wirklich neu. So geht beispielsweise das in Frey et al. (2016) eingesetzte CART-Verfahren in den Grundprinzipien zurück auf Breiman et al. (1984) und die in Verbelen et al. (2016) verwendeten verallgemeinerten additiven Modelle auf Hastie/Tibshirani (1990). Neu ist aber der Einsatz dieser Verfahren auf Massendaten und dies wird ermöglicht durch die Fortschritte in der Computertechnologie. Vgl. etwa Helten (1973, Abschnitt 5.1), sowie Farny (2011, Kapitel II, Abschnitt 1544). Des Weiteren werden eine Reihe von Strukturierungen und Argumenten aus Albrecht (1992, Abschnitt 3.3.9) aufgegriffen. Einen aktuellen Beitrag im Kontext von Telematiktarifen liefern Schwarzbach/Weidner (2015). 12 Vgl. hierzu Farny (2011, S. 34) Die gesamte Versicherungsprämie enthält weitere Komponenten, insbesondere Zuschläge für Betriebskosten und Unternehmensgewinn. Im Sinne einer risikopolitischen Preisuntergrenze. Weitergehende Aspekte der Kalkulation des Sicherheitszuschlags blenden wir zwecks Vereinfachung der Argumentation im Weiteren aus. Die im vorliegenden Beitrag in Bezug auf den Schadenerwartungswert vorgetragenen Argumente lassen sich jedoch in direkter Weise auch auf den Sicherheitszuschlag übertragen. Vgl. hierzu beispielsweise Albrecht (1992, 18 f.). Vgl. hierzu Par. 177 (1) VAG n.f. generell für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Par. 138 (2) VAG n.f. für die Lebensversicherung sowie Par. 146 (2) VAG n.f. für die substitutive Krankenversicherung. 17 Vgl. Par. 146 VAG n.f Vgl. hierzu Farny (2011, S. 8 f.). Vgl. Kollhosser (2005, 38 u. 40). Ebenso der Ausgleich in der Zeit, der im Rahmen des vorliegenden Beitrags aber keine Rolle spielt und daher nicht weiter verfolgt wird Auch die in Mack (2002, Abschnitt 1.2.2) gegebene Charakterisierung des Ausgleichs im Kollektiv stellt auf die Entwicklung der relativen Streuung ab. Deswegen hat das Gesetz der großen Zahl auch zunächst einmal keine direkte Verbindung zur Konzeption des Ausgleichs im Kollektiv, worauf bereits Albrecht (1982) hinweist. Wohl aber besteht ein Zusammenhang zur Frage der Schätzung der risikogerechten Prämie. Hierauf kommen wir zurück in Abschnitt 4. Dr. Michael Erdmann / Dr. Christoph Schwarzbach Telematiktarife und der Ruf nach Solidarität Ein (Rück-) Besinnungsaufsatz (III.) Ein Versicherer, der nur noch die Kfz- Kunden versichern wollte, die sich freiwillig den telematischen Vermessungsmöglichkeiten unterwerfen, wäre schnell dem Vorwurf des Rosinenpickens ausgesetzt. Was in Kraft aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht funktionieren würde, ist aber in anderen Versicherungssparten nicht unüblich. Eine Konzentration auf risikoarme Geschäftsfelder sowie die Minimierung der Risiken für das Versichertenkollektiv, per Ausschlussverfahren oder Annahmebeschränkungen, ist längst Geschäftsstrategie. Fragmentierungen in den Tarifen zementieren unterschiedliche soziale Zugänge. All dies ist Geschäftspolitik, die gesellschaftlichen Zielsetzungen und Funktionalitäten von Versicherung zuwider laufen kann (nicht muss). Umso erstaunlicher ist, dass Soziologen in versicherungswissenschaftlichen Diskursen über Themen wie Risiko/Gefahr/Solidarität nicht teilnehmen, obwohl neuerdings konzediert wird, dass sich das Versicherungswesen als symbolhafte Institution der Neuzeit durchgesetzt hat. 1 Begriffe aber wie Gefahrengemeinschaft, Kollektiv und Solidargedanke verweisen auf Sozialität und lassen erahnen, dass auch die simple Umverteilung von Geldmitteln in Schadenfällen von nicht Betroffenen an Betroffene ein sozialer Prozess ist und nicht allein betriebswirtschaftlichen und juristischen Kalkülen unterliegen sollte. Solidarität, Versicherung und andere Sichtweisen Es ist auffällig, dass in einem politikwissenschaftlichen Sammelband zum Thema Solidarität das private Versicherungswesen nicht vorkommt, obwohl dieser Branche trotz privatwirtschaftlicher Verfasstheit attestiert werden kann, dass sie für das politische Gemeinwesen relevante Solidarität bereithält und dadurch die Kohäsion innerhalb des Gemeinwesens stabilisiert. 2 Als funktionales gesellschaftliches Prinzip von Solidarität würde das private Versicherungswesen selbst in der Politikwissenschaft Akzeptanz finden können. Es wird argumentiert, dass der Solidaritätsbegriff zumeist nur als soziales, mit moralischen Wertaufladungen verbundenes Gruppenphänomen gesehen wird, sofern er sich nicht zu einer rein tugendethischen und individuellen Moralität verdünnt hat. 3 Insofern muss Solidarität nicht unbedingt als bewusstes individuelles Handeln verstanden werden. Angesichts heutiger Individualisierungen und Ausdifferenzierungen in Versicherungstarifen würden Politologen vermutlich zu Recht die spezifischen Schwächen des vertragstheoretischen Denkens kritisieren und mit dem Methodenarsenal aus individuellem Selbstbestand, rationalem Eigeninteresse und strikter Tauschrationalität heutige schwere Plausibilitätskrisen 4 erklären. Gemäß diesen Ausführungen, hätte eine Rückbesinnung auf Solidarität hochbrisante Aktualität. Denn die Selbstverständniskrise der Branche, die von ihr selbst nicht gesehen wird, wird besonders in den aktuellen Digitalisierungsbestrebungen deutlich. Hier wird die Zukunft anscheinend nur noch in effektiverer Marktbearbeitung gesehen. Perspektiven wie die, dass aufgrund der Verarbeitungsmöglichkeiten riesiger Datenmengen bald Kfz-Versicherungspreise wie an der Tankstelle mit täglich wechselnden Preisen generiert werden können 5, zeugen nicht von beruflicher Empathie und der Bereitschaft, sich grundlegend mit der eigenen gesellschaftlichen Rolle als Sicherheitsgenerator zu beschäftigen. Das Risiko ist stets kollektiv? Es scheint daher unerlässlich, dass für eine Selbstverständnisdiskussion der Branche Dr. Michael Erdmann Billerbeck Unabhängige Versicherungsmakler GmbH, Versicherungskompetenzzentrum Hannover, langjähriger Generalagent eines großen Versicherungskonzerns und ehemaliger Vorsitzender des BVK-Bezirksverbandes Niedersachsen Süd Dr. Christoph Schwarzbach Versicherungskompetenzzentrum Hannover, Institut für Versicherungsbetriebslehre an der Leibniz Universität Hannover 162 Zeitschrift für Versicherungswesen

Können Risiken aus technisch-ökonomischen Entwicklungen zuverlässig eingeschätzt werden? 1

Können Risiken aus technisch-ökonomischen Entwicklungen zuverlässig eingeschätzt werden? 1 Können Risiken aus technisch-ökonomischen Entwicklungen zuverlässig eingeschätzt werden? Ein Diskussionsbeitrag aus Sicht der mathematischen Statistik Prof. Dr. Dietmar Pfeifer Institut für Mathematik

Mehr

Kollektiv- versus Individualinteressen aus Sicht der Lebensversicherung. DAV-Werkstattgespräch, 25. April 2013 Kollektiv vs.

Kollektiv- versus Individualinteressen aus Sicht der Lebensversicherung. DAV-Werkstattgespräch, 25. April 2013 Kollektiv vs. Kollektiv- versus Individualinteressen aus Sicht der Lebensversicherung Agenda 1. Aktueller Bezug: Beteiligung an den Bewertungsreserven 2. Hintergrund: Wie funktioniert Versicherung? 3. Problematik: Kollektive

Mehr

Risiko-Management I. Dozent Dietmar Braun, Heilbronn Versicherungsbetriebswirt (DVA)

Risiko-Management I. Dozent Dietmar Braun, Heilbronn Versicherungsbetriebswirt (DVA) Risiko-Management I Dozent Dietmar Braun, Heilbronn Versicherungsbetriebswirt (DVA) Gliederung 0.0 Kurz-Einführung Risiko-Management 1.0 Versicherung und Risiken 2.0 Gefahren erkennen 3.0 Risikoanalyse

Mehr

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Innovativ versichert, bestens betreut Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1

Mehr

Die neue Aktuarausbildung der DAV. Hintergründe und Auswirkungen

Die neue Aktuarausbildung der DAV. Hintergründe und Auswirkungen Die neue der DAV Hintergründe und Auswirkungen Gliederung Teil 1: Entwicklung des Aktuars und seiner Aufgaben Teil 2: Die neue Ausbildung der DAV Teil 3: Übergangsfragen Seite 2 Was ist ein Aktuar? Seite

Mehr

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Spitzenrisiken optimal abgesichert Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1 000

Mehr

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Inkrafttreten vorgesehen am 1. Januar 2017 Inhalt der Änderungen und Kommentar Bern, August 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 3 2 Bestimmungen

Mehr

1 Grundlegende Begriffe: Was ist Versicherung?

1 Grundlegende Begriffe: Was ist Versicherung? 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Begriffe: Was ist Versicherung? 1.1 Wurzeln der heutigen Versicherungswirtschaft 1.1.1 Genossenschaftliche Zusammenschlüsse zur gegenseitigen Unterstützung 1.1.2 Staatliche

Mehr

Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit des claims-made-prinzips

Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit des claims-made-prinzips Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit des claims-made-prinzips 8. Juli 2010 Überblick 1. Versicherungsfall 2. Zeitlicher Umfang 3. Versicherbarkeit? 4. Eingreifen des Gesetzgebers? 5. Zusammenfassung Allgemeine

Mehr

Vorgehensweise bei der Erstellung. von Hausarbeiten (Bachelorarbeiten)

Vorgehensweise bei der Erstellung. von Hausarbeiten (Bachelorarbeiten) Leuphana Universität Lüneburg Institut für Bank-, Finanz- und Rechnungswesen Abt. Rechnungswesen und Steuerlehre Vorgehensweise bei der Erstellung von Hausarbeiten (Bachelorarbeiten) I. Arbeitsschritte

Mehr

Grundlegende Eigenschaften von Punktschätzern

Grundlegende Eigenschaften von Punktschätzern Grundlegende Eigenschaften von Punktschätzern Worum geht es in diesem Modul? Schätzer als Zufallsvariablen Vorbereitung einer Simulation Verteilung von P-Dach Empirische Lage- und Streuungsparameter zur

Mehr

Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession

Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession Prof. Dr. phil. habil. Carmen Kaminsky FH Köln 1. Berufskongress des DBSH, 14.11.2008 Soziale Arbeit am Limit? an Grenzen stossen

Mehr

Zur Ausarbeitung einer Evaluationsordnung - Unter Berücksichtigung von Rechtslage und Hochschulmanagement

Zur Ausarbeitung einer Evaluationsordnung - Unter Berücksichtigung von Rechtslage und Hochschulmanagement Wirtschaft Boris Hoppen Zur Ausarbeitung einer Evaluationsordnung - Unter Berücksichtigung von Rechtslage und Hochschulmanagement Projektarbeit Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Diplomstudiengang

Mehr

Thomas Göllinger. Biokratie. Die evolutionsökonomischen Grundlagen

Thomas Göllinger. Biokratie. Die evolutionsökonomischen Grundlagen Thomas Göllinger Biokratie Die evolutionsökonomischen Grundlagen Metropolis-Verlag Marburg 2015 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Positionspapier. Anlage. Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht. Zusammenfassung

Positionspapier. Anlage. Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht. Zusammenfassung Anlage Positionspapier Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht Zusammenfassung Ratings treffen eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, mit der Zahlungen eines

Mehr

<> Versicherbarkeit <> Äquivalenzprinzip <> Versicherungs-

<> Versicherbarkeit <> Äquivalenzprinzip <> Versicherungs- Titel Versicherbarkeit Äquivalenzprinzip Versicherungs- technisches Risiko Michael Pichler, Leo Forster www.michaelpichler.net/vbl.pdf Folie Nr. 1 Literaturgrundlagen Versicherbarkeit Farny VBL

Mehr

Andrea Burkhardt Umweltkatastrophen und Klimawandel Kalkulierbarkeit der Versicherung von Umweltrisiken Bachelor + Master Publishing

Andrea Burkhardt Umweltkatastrophen und Klimawandel Kalkulierbarkeit der Versicherung von Umweltrisiken Bachelor + Master Publishing Bachelorarbeit Andrea Burkhardt Umweltkatastrophen und Klimawandel Kalkulierbarkeit der Versicherung von Umweltrisiken Bachelor + Master Publishing Andrea Burkhardt Umweltkatastrophen und Klimawandel:

Mehr

Versicherungszyklen in der Schaden- und Unfallversicherung - Erklärungsansätze und Steuerungsmöglichkeiten

Versicherungszyklen in der Schaden- und Unfallversicherung - Erklärungsansätze und Steuerungsmöglichkeiten Karlsruher Reihe II Risikoforschung und Versicherungsmanagement Band 5 Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. Robert Schwebler Prof. Dr. Ute Werner Versicherungszyklen in der Schaden- und Unfallversicherung

Mehr

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen

Mehr

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen.

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Hintergrunddossier/ Presse-Memo 22.02.2016 Der Rechtsstaat Wann ist er in Gefahr? 1. Einleitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch Einführung............................................ 1 1. Teil: Versicherungsrechtliche Grundlagen 5 1 Begriff der Versicherung... 5 A. Das Versicherungsverhältnis 5 B. Unterteilung der verschiedenen

Mehr

Freundschaft am Arbeitsplatz - Spezifika einer persönlichen Beziehung im beruflichen Umfeld

Freundschaft am Arbeitsplatz - Spezifika einer persönlichen Beziehung im beruflichen Umfeld Geisteswissenschaft Daniel Rössler Freundschaft am Arbeitsplatz - Spezifika einer persönlichen Beziehung im beruflichen Umfeld Bachelorarbeit Bakkalaureatsarbeit Daniel Rössler Freundschaft am Arbeitsplatz

Mehr

4. Versicherungsangebot

4. Versicherungsangebot 4. Versicherungsangebot Georg Nöldeke Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Universität Basel Versicherungsökonomie (FS 11) Versicherungsangebot 1 / 13 1. Einleitung 1.1 Hintergrund In einem grossen Teil

Mehr

Sicher durch die nächste

Sicher durch die nächste Sicher durch die nächste Finanzkrise mit Solvency II? Martin Eling 15. Versicherungswissenschaftliches Institut für Vers.wissenschaften Fachgespräch Universität Ulm 29. Juni 2010 (martin.eling@uni-ulm.de)

Mehr

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht (Kanzlei Michaelis) Kaum ein Maklervertrag kommt heutzutage ohne Haftungsbegrenzungen

Mehr

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds.

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds Richtlinie Köln, 05.12.2012 1 Präambel Eine gemeinsame Arbeitsgruppe

Mehr

16 Risiko und Versicherungsmärkte

16 Risiko und Versicherungsmärkte 16 Risiko und Versicherungsmärkte Entscheidungen bei Unsicherheit sind Entscheidungen, die mehrere mögliche Auswirkungen haben. Kauf eines Lotterieloses Kauf einer Aktie Mitnahme eines Regenschirms Abschluss

Mehr

Mediation und regionales Dialogforum

Mediation und regionales Dialogforum Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner Mediation und regionales Dialogforum Idee und Realität Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner Präsident der Technischen Universität Darmstadt 96 97 Die Ausgangslage

Mehr

Jugendliche aus Sicht der Erwachsenen

Jugendliche aus Sicht der Erwachsenen Jugendliche aus Sicht der Erwachsenen Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. Helmut Schneider (Steinbeis-Hochschule Berlin) Seite 2 Jugendliche aus Sicht der Erwachsenen

Mehr

Individualisierung der Tarife vs. Kollektivgedanke: Ist das wirklich ein Widerspruch?

Individualisierung der Tarife vs. Kollektivgedanke: Ist das wirklich ein Widerspruch? Individualisierung der Tarife vs. Kollektivgedanke: Ist das wirklich ein Widerspruch? Köln, September 2015 Jochen Ruß www.ifa-ulm.de Wie ich zu diesem Thema kam Sehr geehrter Herr Professor Ruß, ich bin

Mehr

Erläuterung des Vermögensplaners Stand: 3. Juni 2016

Erläuterung des Vermögensplaners Stand: 3. Juni 2016 Erläuterung des Vermögensplaners 1 Allgemeines 1.1. Der Vermögensplaner stellt die mögliche Verteilung der Wertentwicklungen des Anlagebetrags dar. Diese verschiedenen Werte bilden im Rahmen einer bildlichen

Mehr

Publikationsanalyse zur Corporate Governance - Status Quo und Entwicklungsperspektiven

Publikationsanalyse zur Corporate Governance - Status Quo und Entwicklungsperspektiven Wirtschaft Kerstin Dittmann / Matthias Brockmann / Tobias Gödrich / Benjamin Schäfer Publikationsanalyse zur Corporate Governance - Status Quo und Entwicklungsperspektiven Wissenschaftlicher Aufsatz Strategisches

Mehr

Statistische Tests. Kapitel Grundbegriffe. Wir betrachten wieder ein parametrisches Modell {P θ : θ Θ} und eine zugehörige Zufallsstichprobe

Statistische Tests. Kapitel Grundbegriffe. Wir betrachten wieder ein parametrisches Modell {P θ : θ Θ} und eine zugehörige Zufallsstichprobe Kapitel 4 Statistische Tests 4.1 Grundbegriffe Wir betrachten wieder ein parametrisches Modell {P θ : θ Θ} und eine zugehörige Zufallsstichprobe X 1,..., X n. Wir wollen nun die Beobachtung der X 1,...,

Mehr

Fachverband Hotellerie. Stornoabsicherung in der Hotellerie

Fachverband Hotellerie. Stornoabsicherung in der Hotellerie Fachverband Hotellerie Stornoabsicherung in der Hotellerie Information, 13. Juli 2012 Stornoabsicherung Abgrenzung zur Versicherungsleistung I. Allgemeines Kurzfristige Gästestornierungen verursachen der

Mehr

Schulinterner Kernlehrplan EF PL Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes

Schulinterner Kernlehrplan EF PL Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes Schulinterner Kernlehrplan EF PL Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes Thema 1: Kompetenzen: Was ist Philosophie? Welterklärung in Mythos, Naturwissenschaft und Philosophie Sachkompetenz (SK) - unterscheiden

Mehr

Methoden quantitativer Sozialforschung I - Datenerhebungsmethoden

Methoden quantitativer Sozialforschung I - Datenerhebungsmethoden Methoden quantitativer Sozialforschung I - Datenerhebungsmethoden Einführung in die Thematik Ziele von empirischer Sozialforschung Empirische Sozialforschung bemüht sich darum, soziale Phänomene zu entdecken,

Mehr

Führung und Ethik in Unternehmen

Führung und Ethik in Unternehmen Führung und Ethik in Unternehmen Christiane E. Theiss Workshop Teil I Führung und Ethik in Unternehmen WS Teil I 1. Einführung in Thematik Unternehmensethik 2. Ethik, Moral, Werte, Normen, Haltungen

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (VERA), Klasse 3, für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 21. August 2007 Am 8. und 10. Mai 2007 wurden in

Mehr

Gerechtigkeit und soziale Konflikte Konflikt

Gerechtigkeit und soziale Konflikte Konflikt Gerechtigkeit und soziale Konflikte Konflikt Überzeugung, dass die gegenwärtigen Ziele der Parteien nicht gleichzeitig erreicht werden können 1 Konflikte Latente vs. Explizite Konflikte Justiziable vs.

Mehr

Individuelle Förderung und Differenzierung SINUS Bayern

Individuelle Förderung und Differenzierung SINUS Bayern Mathematik Gymnasium Jgst. 10 Individuelle Förderung und Differenzierung durch Computereinsatz - die allgemeine Sinusfunktion Die Bedeutungen der Parameter a, b und c bei der allgemeinen Sinusfunktion

Mehr

Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen

Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen Pädagogik Mirka Fuchs Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen Studienarbeit Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung... 1 2. Begriffsdefinitionen... 2 2.1. Kriminalität, Devianz,

Mehr

Schwerpunkt Insurance Management

Schwerpunkt Insurance Management HSBA Hamburg School of Business Administration Schwerpunkt Insurance Management Modulbeschreibungen (3 Seminare) Allgemeines Code: B12-SPBA-IM Studienjahr: 2014/2015 Art der Lehrveranstaltung: Wahlpflicht

Mehr

1. Verfasst in einer Gruppe auf einem Plakat eine Mindmap zum Thema arm sein.

1. Verfasst in einer Gruppe auf einem Plakat eine Mindmap zum Thema arm sein. Arbeitsblatt Armut Lösungsvorschläge 1. Verfasst in einer Gruppe auf einem Plakat eine Mindmap zum Thema arm sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit dem Begriff arm auseinandersetzen. Dabei

Mehr

Feedback-Bogen (Feebo)

Feedback-Bogen (Feebo) Feedback-Bogen (Feebo) Ein Instrument zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen Warum ein Feedback-Bogen? Im Betriebsalltag stellen Ausbildungsabbrüche eine nicht zu unterschätzende Größe dar. Der Anteil

Mehr

Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen. Beurteilung aus Sicht der Kommission Transparenz

Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen. Beurteilung aus Sicht der Kommission Transparenz Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen Martin Janssen (Präsident) Willy Hersberger Tigran Kalberer Roger Nye Adrian Schmid Georg von Wyss Seite i Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...

Mehr

Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung. Bachelorarbeit

Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung. Bachelorarbeit Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft der Wirtschaftswissenschaftlichen

Mehr

Diversifikation und Kernkompetenzen

Diversifikation und Kernkompetenzen Wirtschaft Markus Klüppel Diversifikation und Kernkompetenzen Masterarbeit RheinAhrCampus Remagen Fachbereich: Betriebs- und Sozialwirtschaft Studiengang: MBA Masterthesis Diversifikation und Kernkompetenzen

Mehr

1. OBLIGATORISCHE KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG

1. OBLIGATORISCHE KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG Krankenversicherung: Fakten zu Prämien und Leistungen curafutura zeigt die wichtigsten Fakten und Mechanismen zum Thema Krankenversicherungsprämien auf, erklärt, wie die Prämien zustande kommen, welche

Mehr

Einführung in die Mediensoziologie. Vorlesung Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. phil. habil.

Einführung in die Mediensoziologie. Vorlesung Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. phil. habil. Vorlesung Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. phil. habil. Udo Thiedeke 1) Die Unklarheit der Medienbegriffe 2) Ein soziologischer Medienbegriff 3) Zusammenfassung 1)

Mehr

Beobachtung und fachliche Reflexion von Kindverhalten

Beobachtung und fachliche Reflexion von Kindverhalten Beobachtung und fachliche Reflexion von Kindverhalten In der öffentlichen Diskussion über Notwendigkeit und Richtung einer Reform der frühpädagogischen Praxis in Kindertageseinrichtungen stehen zurzeit

Mehr

Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand

Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand Stand: August 2014 Unterrichtsvorhaben I Eigenart philosophischen Fragens und Denkens - Was heißt es

Mehr

Infoblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung:

Infoblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Infoblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Pflege-Bahr 1. Was ist Pflege-Bahr? 2. Welche Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert? 3. Welche Fördervoraussetzungen gibt

Mehr

Maklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ...

Maklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ... Maklervertrag zwischen Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und......... - nachstehend Auftraggeber genannt 1. Vertragsgegenstand

Mehr

Kombinatorik von Zahlenfolgen

Kombinatorik von Zahlenfolgen 6. April 2006 Vorlesung in der Orientierungswoche 1 Kombinatorik von Zahlenfolgen Einige Beispiele Jeder kennt die Fragen aus Intelligenztests, in denen man Zahlenfolgen fortsetzen soll. Zum Beispiel könnten

Mehr

Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP

Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP Dipl.-Kfm. Andreas Duhr Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung

Mehr

Kalkulation versicherungstechnischer Risiken

Kalkulation versicherungstechnischer Risiken Kalkulation versicherungstechnischer Risiken mit Beispielen aus den Sparten Dr. Arnd Grimmer DBV-Winterthur Lebensversicherung AG Wiesbaden Begriff des Risikos Definition: Risiko bedeutet die Möglichkeit

Mehr

Teil: lineare Regression

Teil: lineare Regression Teil: lineare Regression 1 Einführung 2 Prüfung der Regressionsfunktion 3 Die Modellannahmen zur Durchführung einer linearen Regression 4 Dummyvariablen 1 Einführung o Eine statistische Methode um Zusammenhänge

Mehr

Unterrichtsvorhaben I

Unterrichtsvorhaben I Lehrplan Philosophie für die Einführungsphase (Jgst. 10) Übersichtsraster der verbindlichen Unterrichtsvorhaben Thema: Was ist Philosophie? Unterrichtsvorhaben I arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt

Mehr

Überschussbeteiligung

Überschussbeteiligung Überschussbeteiligung Dr. Johannes Lörper Gerd-Michael Hartmann Werkstattgespräch, 29.04. 2008, Dresden Agenda 2 Grundlegendes zur Überschussbeteiligung Neuerungen durch die VVG-Reform Alles geregelt Beteiligung

Mehr

Safety and Reliability of Embedded Systems

Safety and Reliability of Embedded Systems (Sicherheit und Zuverlässigkeit eingebetteter Systeme) -Verfahren Prof. Dr. Liggesmeyer, 1 Definition Risiko verfahren MEM Beispiel: Risikograph nach DIN 19250 Prof. Dr. Liggesmeyer, 2 Definition Risiko

Mehr

Nach 93 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird der wahrscheinlichkeitsgewichtete

Nach 93 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird der wahrscheinlichkeitsgewichtete 04.03.2016 nach Art. 91 der Solvency-II-Richtlinie 1 Nach 93 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird der wahrscheinlichkeitsgewichtete Durchschnitt künftiger Zahlungsströme an Versicherungsnehmer

Mehr

Supply Chain Risk Management - Risiken in der Logistik sicher beherrschen

Supply Chain Risk Management - Risiken in der Logistik sicher beherrschen Workshop Supply Chain Risk Management - Risiken in der Logistik sicher beherrschen 31. Deutscher Logistik-Kongress Berlin 23. Oktober 2014 Technische Universität Hamburg-Harburg Institut für Logistik und

Mehr

6WDWHPHQW 3URIHVVRU'U-RFKHQ7DXSLW],QVWLWXWI U'HXWVFKHV(XURSlLVFKHVXQG,QWHUQDWLRQDOHV 0HGL]LQUHFKW*HVXQGKHLWVUHFKWXQG%LRHWKLN 8QLYHUVLWlWHQ+HLGHOEHUJXQG0DQQKHLP 6FKORVV 0DQQKHLP )D[ (0DLOWDXSLW]#MXUDXQLPDQQKHLPGH

Mehr

Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori

Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori Geisteswissenschaft Pola Sarah Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori Essay Essay zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a

Mehr

Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres

Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres Private Krankenversicherung Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres Die Niedrigzinspolitik der EZB hinterlässt ihre Spuren auch in der PKV. Das zeigt eine Untersuchung der DFSI Ratings GmbH, für die

Mehr

Versicherungsmathematische Funktion: Vorschläge zur pragmatischen Umsetzung

Versicherungsmathematische Funktion: Vorschläge zur pragmatischen Umsetzung Versicherungsmathematische Funktion: Vorschläge zur pragmatischen Umsetzung 9. Oldenburger Versicherungstag 13. Oktober 2015 Dietmar Pfeifer Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik Agenda 1. Aufgaben

Mehr

Beitragsfreiheit bei der Kalkulation von Pflegetagegeldtarifen in der KV

Beitragsfreiheit bei der Kalkulation von Pflegetagegeldtarifen in der KV Beitragsfreiheit bei der Kalkulation von Pflegetagegeldtarifen in der KV 1 Beitragsfreiheit bei der Kalkulation von Pflegetagegeldtarifen in der KV Gliederung: 1. Grundlagen der Beitragskalkulation in

Mehr

Einleitung. 1. Untersuchungsgegenstand und Relevanz. Gegenstand der hier vorliegenden Arbeit ist die Mediation als Instrument der Konfliktlösung

Einleitung. 1. Untersuchungsgegenstand und Relevanz. Gegenstand der hier vorliegenden Arbeit ist die Mediation als Instrument der Konfliktlösung Einleitung 1. Untersuchungsgegenstand und Relevanz Gegenstand der hier vorliegenden Arbeit ist die Mediation als Instrument der Konfliktlösung 1 und damit v.a. als Mittel außergerichtlicher Konfliktbeilegung

Mehr

PRESSEMITTEILUNG. Franke und Bornberg analysiert erstmals PHV-Tarife

PRESSEMITTEILUNG. Franke und Bornberg analysiert erstmals PHV-Tarife PRESSEMITTEILUNG ranke und Bornberg analysiert erstmals PHV-Tarife Hannover, 09. November 2015. Die Ratingagentur ranke und Bornberg bewertet erstmals Private Haftpflichtversicherungen. Das Rating basiert

Mehr

Versicherungspricing - steht uns eine Revolution bevor?

Versicherungspricing - steht uns eine Revolution bevor? Future.Talk 2 / 2015 Versicherungspricing - steht uns eine Revolution bevor? Montag, 18. Mai 2015, Hotel Hilton, Basel In Kooperation mit Basler Schweiz Future.Talk 2 / 2015: Hintergrund und Ziel Vermutlich

Mehr

Kalkulatorische Grundlagen der Privaten Krankenversicherung

Kalkulatorische Grundlagen der Privaten Krankenversicherung Kalkulatorische Grundlagen der Privaten Krankenversicherung Ralf Hünten Vertriebstrainer Mai 2012 Seite 1 Inhalt Beitragskomponenten des PKV-Beitrags Alterssicherungsprogramm der PKV Seite 2 Die PKV-Beitragskomponenten

Mehr

Wettbewerb in der PKV Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung

Wettbewerb in der PKV Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung Wettbewerb in der PKV Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung Martin Nell Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft Institut für Versicherungsbetriebslehre Martin.Nell@wiso.uni-hamburg.de

Mehr

Resümee und pädagogische Konsequenzen

Resümee und pädagogische Konsequenzen Resümee und pädagogische Konsequenzen (Jürgen Fritz, Tanja Witting, Shahieda Ibrahim, Heike Esser) Welche Spiele vom Spieler gewählt werden und welche inhaltlichen Aspekte von ihm wahrgenommen werden und

Mehr

Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock

Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock EF Unterrichtsvorhaben Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und

Mehr

Auch Versicherungskonzerne gehen mehr und mehr dazu über, internationale Rechnungslegungsvorschriften

Auch Versicherungskonzerne gehen mehr und mehr dazu über, internationale Rechnungslegungsvorschriften 1. Problemstellung Im Zuge des Inkrafttretens des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) von 1998 erhielten börsennotierte Unternehmen mit 292a HGB die Möglichkeit einen Konzernabschluss nach international

Mehr

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen Positionspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ID-Nummer 6437280268-55 zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen

Mehr

Statistik Testverfahren. Heinz Holling Günther Gediga. Bachelorstudium Psychologie. hogrefe.de

Statistik Testverfahren. Heinz Holling Günther Gediga. Bachelorstudium Psychologie. hogrefe.de rbu leh ch s plu psych Heinz Holling Günther Gediga hogrefe.de Bachelorstudium Psychologie Statistik Testverfahren 18 Kapitel 2 i.i.d.-annahme dem unabhängig. Es gilt also die i.i.d.-annahme (i.i.d = independent

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe

Mehr

Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase

Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie unterscheiden philosophische

Mehr

STUDIE: Psychologische Verfahren der externen Personalauswahl aus Sicht der Bewerber

STUDIE: Psychologische Verfahren der externen Personalauswahl aus Sicht der Bewerber STUDIE: Psychologische Verfahren der externen Personalauswahl aus Sicht der Bewerber personnel insight Deinhardplatz 3 56068 Koblenz Tel.: 0261 9213900 nicole.broockmann@personnel-insight.de Theoretischer

Mehr

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411)

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411) Deutscher Bundestag Drucksache 18/4588 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten!

Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! Fachtagung am 23./24. März 2012 in Köln Geschlossene Heimunterbringung unter ethischen Gesichtspunkten Friedrich Schiller Die Künstler Der Menschheit Würde

Mehr

RiskSolo Kongruente Rückdeckung der Risiken Invalidität und Tod

RiskSolo Kongruente Rückdeckung der Risiken Invalidität und Tod RiskSolo Kongruente Rückdeckung der Risiken Invalidität und Tod Kongruente Rückdeckung abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse «Von Pensionskassen für Pensionskassen» nach diesem Grundsatz entwickeln wir all unsere

Mehr

Versuch einer Annäherung an den Begriff der Monade und an die Beziehung zwischen Seele und Körper in der Monadologie von Leibniz

Versuch einer Annäherung an den Begriff der Monade und an die Beziehung zwischen Seele und Körper in der Monadologie von Leibniz Versuch einer Annäherung an den Begriff der Monade und an die Beziehung zwischen Seele und Körper in der Monadologie von Leibniz Der Lernende versucht im ersten Teil zu verstehen, wie Leibniz die Monade

Mehr

Statistische Tests für unbekannte Parameter

Statistische Tests für unbekannte Parameter Konfidenzintervall Intervall, das den unbekannten Parameter der Verteilung mit vorgegebener Sicherheit überdeckt ('Genauigkeitsaussage' bzw. Zuverlässigkeit einer Punktschätzung) Statistischer Test Ja-Nein-Entscheidung

Mehr

Präsenzübungsaufgaben zur Vorlesung Elementare Sachversicherungsmathematik

Präsenzübungsaufgaben zur Vorlesung Elementare Sachversicherungsmathematik Präsenzübungsaufgaben zur Vorlesung Elementare Sachversicherungsmathematik Dozent: Volker Krätschmer Fakultät für Mathematik, Universität Duisburg-Essen, WS 2012/13 1. Präsenzübung Aufgabe T 1 Sei (Z 1,...,

Mehr

24 KAPITEL 2. REELLE UND KOMPLEXE ZAHLEN

24 KAPITEL 2. REELLE UND KOMPLEXE ZAHLEN 24 KAPITEL 2. REELLE UND KOMPLEXE ZAHLEN x 2 = 0+x 2 = ( a+a)+x 2 = a+(a+x 2 ) = a+(a+x 1 ) = ( a+a)+x 1 = x 1. Daraus folgt dann, wegen x 1 = x 2 die Eindeutigkeit. Im zweiten Fall kann man für a 0 schreiben

Mehr

Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend

Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend oder eindeutig, wenn keine alternativen Interpretationsmöglichkeiten

Mehr

Geschätzte Kosten von Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung

Geschätzte Kosten von Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung xxx GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE FACHABTEILUNG C: BÜRGERRECHTE UND VERFASSUNGSFRAGEN BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES Geschätzte Kosten von Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung

Mehr

Verordnete (In)Transparenz?

Verordnete (In)Transparenz? Verordnete (In)Transparenz? Transparenz Transparenz, von trans (hin)durch und parere sich zeigen, scheinen Transparenz heißt für den Verbraucher, dass er die Möglichkeit erhält, das Produkt leicht zu durchschauen

Mehr

Versicherungswirtschaftslehre

Versicherungswirtschaftslehre Tristan Nguyen Frank Romeike Versicherungswirtschaftslehre Grundlagen für Studium und Praxis 4y Springer Gabler XI Inhaltsverzeichnis 1 Theoretische Grundlagen des Versicherungsgeschäfts 1 1.1 Das Risikotheoretisches

Mehr

Liquidität vor Rentabilität Teil 1. eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte.

Liquidität vor Rentabilität Teil 1. eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte. Liquidität vor Rentabilität Teil 1 eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte. Im Rahmen der Praxisführung stellt sich für jeden niedergelassenen Zahnarzt immer wieder die Frage, an welchen Kennzahlen

Mehr

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 119742 letzte Aktualisierung: 2. Juli 2012 GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche

Mehr

Risiken für deutsche Lebensversicherer aus einem Zinsanstieg Dr. Till Förstemann, Deutsche Bundesbank

Risiken für deutsche Lebensversicherer aus einem Zinsanstieg Dr. Till Förstemann, Deutsche Bundesbank Risiken für deutsche Lebensversicherer aus einem Zinsanstieg Dr. Till Förstemann, Deutsche Bundesbank Diese Präsentation gibt die Meinung des Autors wieder. Diese entspricht nicht zwangsläufig den Positionen

Mehr

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt 1 4 Versichern beruhigt 2 3 Ein Risiko ist die kalkulierte Prognose eines möglichen Schadens bzw. Verlustes. => Gefahr eines zukünftigen Schadens! Risiko = Gefahr eines zukünftigen Schadens 4 Gegenmaßnahmen

Mehr

Gesundheitsökonomik II. Welche Besonderheiten weisen Gesundheitsgüter auf (Beispiel: Impfstoff gegen Schweigegrippe, Organtransplantationen)?

Gesundheitsökonomik II. Welche Besonderheiten weisen Gesundheitsgüter auf (Beispiel: Impfstoff gegen Schweigegrippe, Organtransplantationen)? Gesundheitsökonomik II Thema 1 Besonderheiten von n und ihre allokativen Konsequenzen 1. Einführung Welche Besonderheiten weisen auf (Beispiel: Impfstoff gegen Schweigegrippe, Organtransplantationen)?

Mehr

Konfidenzintervalle Grundlegendes Prinzip Erwartungswert Bekannte Varianz Unbekannte Varianz Anteilswert Differenzen von Erwartungswert Anteilswert

Konfidenzintervalle Grundlegendes Prinzip Erwartungswert Bekannte Varianz Unbekannte Varianz Anteilswert Differenzen von Erwartungswert Anteilswert Konfidenzintervalle Grundlegendes Prinzip Erwartungswert Bekannte Varianz Unbekannte Varianz Anteilswert Differenzen von Erwartungswert Anteilswert Beispiel für Konfidenzintervall Im Prinzip haben wir

Mehr

Möglichkeiten biografisch orientierter Unterrichtsarbeit in der Schule

Möglichkeiten biografisch orientierter Unterrichtsarbeit in der Schule Pädagogik Dr. Gerold Schmidt-Callsen Möglichkeiten biografisch orientierter Unterrichtsarbeit in der Schule Vor dem Hintergrund der Merkmale biografischer Arbeit von Hans-Georg Ruhe Studienarbeit Gerold

Mehr