Zürcher Bauernverband ZBV. Dr. Ferdi Hodel. Geschäftsführer Dübendorf

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1 Konsultation zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Consultation sur le plan d action Produits phytosanitaires Consultazione sul piano d'azione sui prodotti fitosanitari Organisation / Organizzazione Zürcher Bauernverband ZBV Dr. Ferdi Hodel Geschäftsführer Adresse / Indirizzo Lagerstrasse Dübendorf Datum, Unterschrift / Date et signature / Data e firma 4. Oktober 2016 Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme elektronisch an schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie uns Ihre Stellungnahme elektronisch als Word-Dokument zur Verfügung stellen. Vielen Dank. Merci d envoyer votre prise de position par courrier électronique à schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Un envoi en format Word par courrier électronique facilitera grandement notre travail. D avance, nous vous en remercions. Vi invitiamo a inoltrare i vostri pareri all'indirizzo di posta elettronica schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Onde agevolare la valutazione dei pareri, vi invitiamo a trasmetterci elettronicamente i vostri commenti sotto forma di documento Word. Grazie.

2 Allgemeine Bemerkungen / Remarques d ordre général / Osservazioni generali Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für die Möglichkeit, dass sich der Zürcher Bauernverband im Rahmen der Vernehmlassung zum «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» äussern kann. Das Ziel langfristig, die heutigen Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu minimieren und deren Anwendung nachhaltiger zu gestalten, können wir unterstützen. Es ist auch den Bauernfamilien ein wichtiges Anliegen, dass negative Umweltauswirklungen, die sich aus dem PSM-Einsatz ergeben können, so gering wie möglich bleiben. Auch künftig soll die Schweizer Landwirtschaft nach dem Grundsatz So wenig wie möglich und so viel wie nötig PSM einsetzen können um nachhaltig gesunde Nahrungsmittel zu produzieren. Gerade in einem Jahr wie 2016 zeigt es sich sehr deutlich, dass man bei vielen Kulturen bezüglich dem Pflanzenschutz an die Grenzen stösst. Wo er nicht, nur unvollständig oder vernachlässigt eingesetzt wurde, droht das Fiasko wie ein Blick auf den Getreide- und Kartoffelbau, aber auch im Weinbau zeigt. Leider stellen wir fest, dass beim Aktionsplan Pflanzenschutzmittel absichtlich nichts über die durch die Schweizer Landwirtschaft bereits erbrachten Errungenschaften in Bezug auf den Einsatz der PSM festgehalten wurde. Seit 1993 werden viele n mit nachhaltigem Erfolg umgesetzt und viele PSM wurden dank der Forschung von neuen Wirkstoffen ersetzt und aus dem Markt genommen. Einmal mehr werden diese Verdienste bewusst ausgeklammert. Bei dieser Gelegenheit möchten wir feststellen, dass der Einsatz von PSM nicht nur legal ist, sondern, dass dem Einsatz von PSM ein sehr aufwendiger und wissenschaftlich umfassender Bewilligungsprozess der Verwaltung vorhergeht. Warum im vorliegenden Aktionsplan der PSM-, Biozid- und Desinfektionsmitteleinsatz in der Bauwirtschaft, der Lebensmittelindustrie, auf Gleis- und anderen öffentlichen Anlagen, von Golfplätzen oder in Privatgärten gar nicht oder nur mit mittlerer Priorität angegangen wird, ist unverständlich. Auch diese Produkte tragen ihren Teil zur Belastung der Oberflächengewässer bei, indem sie z. B. in Kläranlagen ungenügend zurückgehalten werden. Hier muss der Aktionsplan nachgebessert und ergänzt werden. Für uns ist nur eine ganzheitliche Betrachtung des Problems zielführend. Eine reine Fokussierung auf die Landwirtschaft verstärkt den Eindruck, dass es sich dabei ausschliesslich um ein landwirtschaftliches Problem handelt. Verschiedenste Studien bezüglich der Gewässerbelastung kommen hier klar zu einem anderen Schluss. So wurden zum Beispiel im aktuellen BAFU Bericht 2016 zum Zustand der Schweizer Fliessgewässer, die höchsten Konzentrationen für Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Korrosionsschutzmittel nachgewiesen. Ausgeblendet wird im vorliegenden Aktionsplan auch die Importabhängigkeit der Schweiz von Nahrungsmitteln. Fast die Hälfte aller Nahrungsmittel werden demnach importiert. Insbesondere beim Glyphosat-Einsatz beim Getreide zeigen sich massive Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Diese Unterschiede sind schlussendlich in den Nahrungsmitteln eindeutig nachweisbar. Bei fehlenden Behandlungsmöglichkeiten können gewisse Kulturen aus Rentabilitätsgründen aufgegeben werden und/oder das Potential zur Nahrungsmittelproduktion abnehmen. Mit einer sinkenden inländischen Produktion müssten zwangsläufig noch mehr Nahrungsmittel importiert werden. Dadurch würde das Risiko des PSM-Einsatzes nur exportiert und nicht reduziert. Der vorliegende Aktionsplan will dies explizit nicht. Dieser Grundsatz muss richtungsweisend und der rote Faden für alle kommenden Arbeiten am Aktionsplan sein. Zur Zielerreichung schlagen Sie 50 verschiedene n vor, auf welche wir in der Folge einzeln eingehen. Diese sind unterteilt in neue, auszubauende und zu prüfende n. Wir haben dies in ihrer Wichtigkeit für die Zielerreichung priorisiert. Die neuen und auszubauenden n sollen bis 2019 umgesetzt, die Resultate der zu prüfenden n bis Ende 2021 bekannt sein das ist sehr ambitioniert. Die Erwartungen an die Bauern sind hoch und verlangen deutliche Mehrleistungen. 2/16

3 Viele Bereiche im Aktionsplan sind noch vage formuliert, lassen Interpretationsspielraum offen oder müssen noch entwickelt werden. Wir erwarten hier, dass die Landwirtschaft bei der Evaluation & Entscheidungsfindung frühzeitig mit einbezogen wird. Massgebend ist auch, welche Jahre als Referenz gelten und wie die künftigen Indikatoren für die Messung der Zielerreichung definiert werden. Wir erwarten einen wissenschaftlich basierten Ansatz unter Berücksichtigung der Anwendbarkeit in der Praxis. Politisch motivierte Ziele dürfen hier keinen Platz finden. Weiter muss sichergestellt werden, dass die sich in Erarbeitung befindende Bodenstrategie Schweiz des BAFU nicht n aus dem Aktionsplan unterläuft oder das Risiko für die Bewirtschafter erhöht (z. B. mehr hacken versus steigendes Erosionsrisiko oder Bodenverdichtung). Auch hier braucht es praxistaugliche Lösungen mit dem Blick auf den Gesamtkontext. Aber auch die Landwirtschaft hat ihrerseits grosse Erwartungen an den Aktionsplan. So sind z. B. der geplante Einbezug von Handel, Verarbeitung und Konsumenten von grösster Bedeutung. Neue Risiken, die sich aus einem verminderten Schutz der Kulturen ergeben (z. B. Qualitätsschwankungen, abnehmende Liefersicherheit, vermehrte Wetterabhängigkeit oder steigende Kosten für alternative Pflanzenschutzmassnahmen), müssen auf alle Schultern verteilt werden und dürfen nicht alleine bei der Landwirtschaft haften bleiben. Die sachliche und unabhängige Information der Bevölkerung rund um PSM oder Rückstände in Lebensmitteln sind ein weiteres wichtiges Element. Alleine die Tatsache, dass bereits heute in der Landwirtschaft 49 n umgesetzt werden (Bericht Bundesrat zum Postulat Moser) zeugt davon, dass sich die Landwirtschaft in die richtige Richtung bewegt. Einige Betreibe werden vom anstehenden Plan motiviert sein, den ganzen Betrieb auf Bio-Landwirtschaft umzustellen. Dabei ist wichtig, die Märkte- und Absatzsituation nicht als Ganzes aus den Augen zu verlieren. Die Bio-Getreidefläche kommt beispielsweise an ihre Grenzen, weil die Märke nicht bereit sind, mehr als 50% Innlandanteil bei Bio-Weizen zu übernehmen. Fazit Der ZBV hat grundsätzlich Verständnis für einen solchen Aktionsplan dabei sollen bestehende Fakten für n aber stärker gewichtet werden als reine Risikominimierung Die Landwirtschaft will sich aktiv bei der Erarbeitung und Entwicklung einbringen und erwartet einen starken Einbezug. Der Schutz von Kulturen, Mensch und Umwelt muss gleichwertig gewichtet werden. Lenkungsabgaben werden abgelehnt. Eine Kostenzusammenstellung fehlt und es ist unklar, woher die Mittel kommen und wie sie allenfalls kompensiert werden. 15. September 2016 / Vorstand ZBV 3/16

4 Spezifische Bemerkungen / Remarques spécifiques / Osservazioni specifiche Kapitel (Anhang) Hinweis: Kapitel oder n, mit denen wir grundlegend einverstanden sind und/oder keine speziellen Bemerkungen anzufügen haben, sind in der nachfolgenden Liste nicht separat erwähnt. 1 Einführung 1.2 Vorgehensweise Der PSM-, Biozid- und Desinfektionsmitteleinsatz in der Bauwirtschaft, Lebensmittelindustrie, auf Gleis- und anderen öffentlichen Anlagen, Golfplätzen oder in Privatgärten ist gleichwertig und mit hoher Priorität in den Aktionsplan aufzunehmen. PSM-, Biozid- und Desinfektionsmittel ausserhalb der Landwirtschaft tragen wesentlich zur Belastung der kleineren- und Mittleren Fliessgewässer bei. Mengenmässig machen sie ca. 10% der in der Schweiz eingesetzten PSM aus. Einerseits gelangen sie direkt via Kläranlage oder aus Schotterbetten von Gleisanlagen ins Gewässer oder indirekt, z. B. als diffuse Einträge aus Baugruben (Fassadenbehandlungen). Bis die wichtigsten ARA s mit den neuen zusätzlichen Reinigungsstufen ausgestattet sind, wird es Jahrzehnte dauern (MM Bafu vom ). Zudem haben die Bundesämter selber festgestellt, dass ein grosser Teil der Gemeinden auch zehn Jahre nach dem Anwendungsverbot von Herbiziden auf Kieswegen und Plätzen dieses häufig missachten Umgang mit den Konflikten zwischen den Schutzzielen Die Schutzziele Mensch, Umwelt und Kultur sind als gleichwertig zu betrachten. Die fallweise höhere Gewichtung der Schutzziele Umwelt und Mensch lehnen wir ab. Es ist zentral, dass der Schutz der Kulturen in seinem Stellenwert gegenüber den anderen Schutzzielen anerkannt ist und gleich gewichtet wird. Der Schutz der Kulturen ist nicht nur nice to have. Eine Beeinträchtigung des Produktionspotenzials, indem z. B. Lückenindikationen entstehen, können nicht hingenommen werden. 4. Risiken von PSM 4.2 Risiken für den Menschen Die Konzentration auf die Exposition von Lebensmittel und die Anwender ist richtig. Zu den PSM-Einzelrückständen auf Lebensmitteln liegen bereits umfangreiche Daten z. B. von den kantonalen Vollzugsbehörden vor. Wir erwarten hier, dass auf die zum Teil grossen Unterschiede zwischen Produkten aus der Schweiz, der EU, Amerika und Asien eingegangen wird. Im Bereich PSM-Mehrfachrückstände ist es wichtig, dass hier mehr Wissen generiert und die Bevölkerung darüber sachlich aufgeklärt wird. 4/16

5 PSM- Rückstände im Trinkwasser Hier soll eine gesamtheitliche Betrachtung einfliessen sich alleine auf die Landwirtschaft zu fokussieren ist nicht zielführend 5. Ziele Das Ziel des Aktionsplans, die heutigen Risiken von PSM zu halbieren und die Anwendung von PSM nachhaltiger zu gestalten, wird unterstützt. Rückstände müssen nicht aus der Landwirtschaft stammen, hier sollen gezielt beim Trinkwasser auch die anderen Quellen aufgezählt werden um keine Missverständnisse entstehen zu lassen Die vier Handlungsbereiche sind nachvollziehbar: 1. Bestehende Risiken werden gezielt reduziert. 2. Unabhängig vom Risiko wird das Potential zur Reduktion der Anwendungen und Emissionen von PSM genutzt (- 12% Anwendungen in den nächsten 10 Jahren?) 3. Neue Möglichkeiten zur Reduktion der Anwendungen und Emissionen von PSM werden entwickelt. 4. Die Kenntnisse über unerwünschte Auswirkungen von PSM werden verbessert. 5.1 Reduktion der Anwendung und Emission von PSM Leitziel: Die Risiken von PSM werden reduziert durch eine Verminderung und Einschränkung der Anwendungen, sowie der Reduktion von Emissionen. Die Zieldefinition unter Punkt 5 korrespondiert nicht mit dem Leitziel unter Punkt 5.1. Es besteht eine Verwirrung zwischen generellem Ziel, Stossrichtung, Handlungsbereichen, Leitzielen und Zwischenzielen. Es ist unklar, was genau unter «Verminderung und Einschränkung der Anwendungen» verstanden wird. Sind damit die -12% Anwendungen in den nächsten 10 Jahren gemeint? Die Auswirkungen von Zwischenziel 1 sind im Moment nicht abschätzbar. Keine absolute Zahlen, sondern Minimierung und Optimierung des Einsatzes der PSM durch die fachgerechte landwirtschaftliche Praxis Zwischenziel 1: Reduktion der PSM-Anwendungen von Wirkstoffen mit besonderem Risikopotential. PSM, die als hochgiftig (GHS06), gesundheitsschädigend (GHS08 und/oder sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft sind (H410) und als Rückstände in Lebensmitteln bzw. in der Umwelt wiederholt Höchst- oder Anforderungswerte überschreiten, gelten als PSM mit besonderem Risikopotential. Sie sollen bis 2026 um 30% gegenüber der Periode reduziert werden. Welche Wirkstoffe und/oder Produkte sind davon betroffen? Was genau ist die Definition von in der Umwelt und wiederholt? Die Überschreitung des Anforderungswertes als Kriterium ist zu strei- 5/16

6 chen. Das Wort Anwendungen ist besser zu definieren. Was genau wird unter Anwendungen verstanden: kg,l oder ein definierter Faktor, der sich aus Aufwandmenge, Anzahl Durchfahrten usw. ergibt? Welche Konsequenzen können bezüglich Reduktion der Wirkstoffe und mögliche Resistenzbildungen entstehen Es ist im Moment unklar, wieviel die vorgesehene Reduktion der Wirkstoffe mit besonderem Risikopotential sich auf den gesamten PSM-Einsatz und die Produkteverfügbarkeit auswirkt. Es sind weitere Abklärungen nötig. 5.2 Schutz der Konsumenten 5.3 Schutz der beruflichen Anwender/innen & Nachfolgearbeiter Zwischenziel 2: Die Reduktion der PSM-Emissionen um 25% wird unterstützt. Das in den nächsten 10 Jahren umsetzbare Potential zur Reduktion der Anwendungen wird auf 12% berechnet. Bestimmung der Referenzperiode für die Messung der Reduktionsziele Das Leitziel wird unterstützt. Wir erwarten dadurch eine Versachlichung der Diskussionen rund um den PSM-Einsatz. Die vorgeschlagenen Ziele werden unterstützt. Gegen die umschriebene Reduktion der Emissionen gibt es keine Einwände. Unter der Voraussetzung, dass dieses Ziel über die freiwillige Teilnahme der Bewirtschafter an verschiedenen Bundes-Programmen (z. B. Herbizidverzicht, Ausbau Extenso, Förderung des Anbaus & Absatzes resistenter Sorten) erreicht werden kann, ist es zu begrüssen. Sind die Jahre eine gute Basis? Es sind weitere Abklärungen nötig. Hier ist es unbedingt notwendig auch das Jahr 2016 miteinzubeziehen, sonst entstehen falsche Schlüsse. Mehrfachrückstände entstehen nicht nur, indem verschiedene PSM in einer bestimmten Kultur eingesetzt werden, sondern auch indem verschiedene Produkte nacheinander konsumeiert werden, die mit einem PSM behandelt wurden. Im Bereich PSM-Mehrfachrückstände ist es wichtig, dass hier mehr wissen generiert und die Bevölkerung wie auch der Handel/die Verarbeiter darüber sachlich aufgeklärt werden. Förderung von Kabinenfahrzeugen und elektrischen Ventilen an Spritzgeräten. 6/16

7 5.4 Schutz der nicht beruflichen Anwender/innen 5.5 Schutz der Gewässer Die vorgeschlagenen Ziele werden unterstützt. Wie wird in den Gewässern gemessen? Kontinuierlich oder risikobasiert und was gilt als Basis? Ist es korrekt, dass nur Gewässer in intensiven Ackerbaugebieten beprobt werden oder müsse ein Mittelwert aller Gewässer als Referenz gelten? Zwischenziel 2: Auswirkungen? Welche Messmethoden sind aus Landwirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen? Würde es Sinn machen, zu fordern, dass nicht risikobasiert sondern kontinuierlich gemessen wird? Welche Gewässer (geografische Verteilung sind zu beproben? Es sind weitere Abklärungen nötig. Welches sind die Auswirklungen von Zwischenziel 2 (Reduktion Risikopotential um 50% für aquatische Organismen nach Risikoindikator? Es sind weitere Abklärungen nötig. 5.6 Schutz der terrestrischen Nichtzielorganismen Reduktionsziele auf nicht relevanten Metaboliten im Grundwasser sind zu streichen, ebenso nicht quantifizierbare Restrisiken Ein Anwendungsverbot entlang von Biotopen wird abgelehnt. Es ist die gleiche Strategie wie unter Punkt (Reduktion der PSM-Emissionen in naturnahen Nichtzielflächen) umzusetzen. Eine Ausweitung auf die nicht relevanten Metaboliten führt zu einer deutlichen Verschärfung mit nicht absehbaren Folgen. Die Grundwasserqualität in der Schweiz ist sehr gut. Höhere Anforderungen als sie die GSchV vorgibt sind aus diesem Grund nicht nötig. Im Grundwasser werden heute per Gesetz sehr problematische Stoffe toleriert (z. B. Benzol, Quecksilber, Blei oder organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität), deren Grenzwerte gegenüber den relevanten Metaboliten um bis das 100fache höher liegen. Bei der damaligen Ausscheidung der Schutzgebiete nach NHG wurde bereits eine Pufferzone mit einberechnet aber nicht speziell ausgeschieden. Es ist sehr unbefriedigend und unübersichtlich, wenn für verschiedene Zwecke laufend neue Pufferzonen ausgeschieden werden (Praxis Pufferzone der Pufferzone). Gegenüber den Bewirtschaftern senkt diese Vorgehensweise das Vertrauen und die Akzeptanz in allfällige weitere freiwillige & selbst angelegte Ökoelemente, da die befürchten müssen, dass auch hier zu einem späteren Zeitpunkt eine harte Linie bezüglich Abstandsauflagen gefahren wird und sie diese Flächen aus der Produktion verlieren. 7/16

8 6 Maßnahmen Reduktion der Anwendungen Den Grundsatz, dass eine chemische Behandlung als letzte Möglichkeit erfolgt akzeptieren wir nicht. Der Grundsatz muss heissen So wenig wie möglich und so viel wie nötig Formulierung als letzte nicht zielführend, wer entscheidet wann. Dieser Grundsatz darf so nicht angewendet werden. So wenig wie möglich und so viel wie nötig Verzicht oder Teilverzicht Herbizide Die Einführung eines neuen Programms zur Förderung des Anbaus ohne oder mit reduziertem Herbizid-Einsatz wird im Grundsatz unterstützt. Dabei ist jedoch auf die Besonderheiten der Schweiz speziell Rücksicht zu nehmen. Damit gemeint ist, dass ein neues System Rücksicht auf regionale Wetter-, Boden- und Topografieverhältnisse nimmt und sich die verschiedenen n flexibel kombinieren, ergänzen oder austauschen lassen (Grundsatz hacken wenn trocken - Herbizide wenn Bodenbedingungen nicht ideal). Eine Orientierung am Biologischen Landbau ist nicht ausreichend, weil diverse Kulturen im Bioanbau kaum oder nur in sehr bescheidenen Flächeneinheiten angebaut werden. Die Erkenntnisse des Hackprojektes, welches die HAFL im Auftrag des Bundes durchführt (Jahre 2015,2016 und 2017), müssen dabei berücksichtigt werden. Die Jahresniederschlagsmenge des Schweizer Mittellandes zwischen Genfer- und Bodensee beträgt etwas mehr als 1000 mm. Für Deutschland beträgt dieser Wert ca. 650 mm. Viele alternative PS-n im Ackerbau bedingen ein mehrfaches Befahren der Flächen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, sondern kann sich mittelfristig auch negativ auf die Bodenfruchtbarkeit auswirken besonders in nassen Jahren wie 2016, 2014, 2013 und 2012 (Bodenmessnetz Nordwestschweiz, Saugspannung & Einsatzgrenze zwischen für leichte und mittelschwere Böden & schwere Böden). Schwere, tonige Böden oder generell feuchte Standorte verstärken diesen Effekt. Die Schweizer Böden des Mittellandes sind zwar sehr fruchtbar und ertragreich, lassen sich jedoch aufgrund ihres Ausgangsmaterials für den Bodenbildungsprozess und ihrer Kleinräumigkeit nicht mit den Top-Ackerbaugebieten in Europa vergleichen (grossflächige Löss-Standorte oder Sandige Lehme usw.). Um die Akzeptanz und die Umsetzbarkeit zu fördern wird erwartet, dass ein neues System flexibel ausgestaltet wird und eine Kombination oder einen Wechsel der verschiedenen n zulässt. Für Ackerbaubetriebe mit anspruchsvollen Fruchtfolgen reicht ein einfacher Striegel- oder Hackgeräteinsatz in der Regel nicht aus, um die FF-Flächen dauerhaft frei von Problem-Unkraut zu halten. Ein schwieriger Witterungsverlauf im Anfangsstadium der Kultur und/oder ein hoher Tongehalt im Boden schränken hier den Einsatz mechanischer Alternativen stark ein. Bandspritzung bei ZR in Kombination mit Hacken wäre 2016 in ZR auf allen Bodenarten nicht umsetzbar gewesen. Hier braucht es neue Ansätze und vor allem eine witterungsbedingte Flexibilität bei der Auswahl der n. 15 8/16

9 Reduktion der Aufwandmenge durch blattflächenangepasst Dosierung Förderung Anbau resistenter/robuster Kernobst, Reb- und Kartoffelsorten Verzicht auf Fungizide & Insektizide mittels extensiver Produktion (Extenso) Etablierte Verfahren mit dem Ziel des Bodenschutzes (Verdichtung & Erosion) und Verhinderung von unerwünschten Nährstoffeinträgen wie Mulch- und Direktsaat sollen weiterhin gefördert werden. Das Programm soll aber so optimiert werden, dass der Glyphosat-Einsatz ohne Wirkungsverlust auf dem Feld gesenkt werden kann. Die Förderung resistenter/robuster Sorten wird begrüsst. Sie soll sich jedoch nicht nur auf Kernobst, Reben und Kartoffeln beschränken. Hierbei müssen zwingend aber auch die Marktbedürfnisse berücksichtigt werden. Das Extenso-Programm im Getreide ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte. Ein Ausbau auf weitere Kulturen z. B. ZR - wird begrüsst. (schlechtes Beispiel da kaum praktikabel) Mulch- und Direktsaat leisten in Bezug auf Bodenverdichtung und Erosion wie auch den Nitrateintrag ins Grundwasser einen enormen Beitrag. Sie sollen nicht aufgrund der kontrovers geführten Glyphosat-Diskussion leichtfertig geopfert werden. Auf schweren Böden, in Hanglagen oder bei nicht optimalen Bodenbedingungen kommen die viel diskutierten neuen Technologien (z. B. Grasnarbenhobel) an ihre Einsatzgrenze oder können überhaupt nicht eingesetzt werden. Durch eine spezifische Beratung der Betreibe ist es möglich, den Glyphosat-Einsatz deutlich zu senken. Das Wissen dazu ist bereits vorhanden (ph-wert, Zusätze, Wassermenge, Düsentechnik usw.). Wird durch Fachverbände nachgeliefert Resistente & robuste Sorten sollen generell gefördert werden. Dies kann in vielfältiger Form erfolgen, z. B. auch über den Erhalt & Ausbau einer starken CH-Züchtung. Diese Sorten stehen oft im Widerspruch zu den Marktanforderungen. Marktkonformität ist Voraussetzung Das Extenso-Programm lässt dem Betriebsleiter die nötige Flexibilität, sich je nach Krankheitsbefall oder Schädlingsdruck nachträglich abzumelden. Das Risiko ist somit ein Stück weit kalkulierbar. Erfahrungen zeigen, dass Betriebsleiter, die sich für den Extenso-Anbau entschieden haben, diesen in der Regel bis Ende Anbausaison durchziehen Gezielte Auswahl von PSM im Rahmen der DZ Abgaben auf PSM Die umschriebene Ausweitung der gezielten Auswahl von PSM führt zu einer weiteren Fokussierung auf noch weniger Wirkstoffe und erhöht das Risiko für Resistenzen überdurchschnittlich stark. Sie ist daher zu streichen. Jegliche Formen von Abgaben auf PSM werden abgelehnt. Nur noch das Mittel mit den geringsten Auswirkungen auf die Nützlinge zuzulassen, wenn mehrere Mittel in einer Kultur bewilligt sind, wird den Resistenzdruck zwangläufig erhöhen. Gute Wirkstoffe gehen so schnell verloren und Alternativen werden fehlen. Die ist nicht zielführend, auch nicht für die Umwelt. Handel, Verarbeiter und Konsumenten verlangen jederzeit höchste Qualität und Quantität zu günstigen Konditionen. Die Einführung einer Lenkungsabgabe auf PSM wird darauf keinen Einfluss haben. Sie führt jedoch einseitig /16

10 bei den Produzenten zu höheren Kosten, weil diese in den meisten Fällen gezwungen sind, PSM einzusetzen. Andernfalls riskieren sie den Verlust oder Teilverlust der Ernte. Im Bereich des Vertragsanbaus oder der Spezialkulturen besteht zudem das Risiko, den Absatzkanal an einen Konkurrenten oder ans Ausland zu verlieren. Lenkungsabgaben mit effektiv lenkender Wirkung sind in der Umsetzung hoch komplex und aufwändig in der Kontrolle. In den umliegenden Europäischen Ländern wurde damit keine oder nur eine eingeschränkte lenkende Wirkung erzielt. Die Lenkungsabgebe verkommt zu einer PSM-Steuer Regionale Projekte zur Reduktion der Anwendungen und Emissionen Förderung emissionsarmer Spritzgeräte Einschränkung von guns und Kanonen Schliessen von Lückenindikationen Reduktion der punktuellen Einträge in Oberflächengewässer Das Ziel, die Anzahl der Ressourcenprojekte (77a und b nach LwG und 61a nach GSchG) zu erhöhen, wird begrüsst. Die Verlängerung und den Ausbau der Förderung emissionsarmer Spritztechnik ist möglich. Die angestrebte internationale Zusammenarbeit um Lösungen für Lückenindikationen zu finden wird unterstützt. Die Förderung kontinuierlicher Innenreinigungssysteme und umweltschonender Behandlungssysteme für PSM-haltige Abwässer sowie die Pflicht zur Mitführung eines Spülwassertanks für professionelle Anwen- Es sind weitere Abklärungen nötig. Auf die Praxis ausgerichtete Ressourcenprojekte haben eine positive Signalwirkung. Die Projekte sind jedoch stark administrativ zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Die Förderung von der einfachen Low-Drift-Düse über Droplegs bis hin zur komplexen Feldspritze mit integriertem Kreislauf ist wichtig und richtig. Dabei ist auf ein guter nmix zu achten so dass möglichst viele Spritzenführer von kleineren und mittleren Betriebe davon profitieren können. Nur wenn viele Betreibe und Anwender erreicht werden, wird ein genügend grosser Effekt erzielt. Beurteilung durch SOV & FSV Hierzu müssen zwingend die Probleme bei extremen Hanglagen berücksichtigt werden Mit der Reduktion punktueller Einträge kann im Sinne des Gewässerschutzes am meisten erreicht werden. Die n sind wie folgt zu priorisieren: /16

11 Reduktion der Abschwemmung von PSM in Oberflächengewässer Entwicklung von Strategien zur Reduktion der PSM Einträge in Oberflächengewässer über Drainagen, die Entwässerung von Strassen und Wegen sowie über Schächte auf Parzellen der ausserhalb ÖLN wird unterstützt. 1. Reduktion Punkteinträge ( ) 2. Förderung der guten fachlichen Praxis zum Schutz der Gewässer auf Betriebsebene ( ) 3. Reduktion Abschwemmung ( ) 4. Reduktion via Infrastrukturanlagen ( ) Die neuen n müssen praxistauglich sein und dürfen nicht zu neuen Problemen wie vermehrter Erosion führen. Der Ansatz wird unter folgenden Voraussetzung unterstütz: Einzelstoffliche Beurteilung gemäss Mobilität im Boden und den anschliessenden Eintrag via Drainage. Keine Pauschalbehandlung der verschiedenen Wirkstoffe. Es ist zu klären, wie sich Schadstofffrachten von Strassenentwässerungen ins Landwirtschaftsland auf Gewässer, Grundwasser und Bodenleben auswirken. Fehlerhafte Infrastrukturanlagen (z. B. Strassenentwässerungsanlagen, die ins Landwirtschaftsland entwässern) müssen konsequenterweise ebenfalls angepasst werde, wenn sie zum oberflächlichen Wasserabfluss von Landwirtschaftsflächen in Gewässer beitragen (siehe auch Vollzughilfe Bodenschutz Bafu). Die Kosten dazu sind von der öffentlichen Hand zu tragen. Die Forschung soll für diesen Bereich gezielt ausgebaut werden um das fehlende Wissen, wie sich die einzelnen Stoffe im Boden verhalten, zu erarbeiten. Anschliessend sind für die identifizierten Problemstoffe gezielt Lösungen zu erarbeiten. Viele Strassen (Quartierwege, Orsverbindungsstrassen, Industriestrassen usw.) verfügen über keine eigene Entwässerung und werden über die Schulter ins Landwirtschaftsland entwässert. Dadurch gelangen grössere Mengen an Pneuabrieb, PAK, Salz und anderen Stoffen auf die Landwirtschaftsböden Förderung der guten fachlichen Praxis zum Schutz der Gewässer auf Betriebsebene Risikobeurteilung für PSM- Mehrfachrückstände in Lebensmitteln Die einzelbetriebliche Beratung ist in Ordnung. Die angestrebte aktive internationale Mitwirkung, die Erhebung Schweizerischer Verzehrserhebungen und die kumulative Risikobewertung werden unter gewissen Bedingungen unterstützt. Die Beratung soll auf freiwilliger Basis und nicht in Form einer Kontrolle erfolgen. Sie ist durch die kantonalen Pflanzenschutzdienste zu gewährleisten. Wer bezahlt diese Kosten? Wie stehen die Branchen zum angestrebten Datenaustausch von Rückstandsanalysen im Zusammenhang mit SwissGAP? Es sind nicht nur Rückstände aus Lebensmitteln zu beurteilen sondern auch von Kaffee, Kleidung, Pflegeprodukten, Energy-Getränken oder Powerfood. 11/16

12 Die Bevölkerung ist sachlich über das Risiko der Mehrfachrückstände aufzuklären Anwendungsverbot entlang von Biotopen Reduktion der PSM-Emissionen in naturnahe Nichtzielflächen Das Anwendungsverbot entlang von Biotopen nationaler, kantonaler und lokaler Bedeutung wird abgelehnt. Es ist die gleiche Regelung wie unter anzuwenden Die wird im Grundsatz in Frage gestellt. Einer Ausdehnung auf die BFF stehen wir jedoch kritisch gegenüber. Neophyten Bekämpfung muss Vorrang haben braucht teilweise PSM mit Einzelstockbehandlung Bei der damaligen Ausscheidung der Schutzgebiete nach NHG wurde bereits eine Pufferzone mit einberechnet aber nicht speziell ausgeschieden. Es ist sehr unbefriedigend und zudem unübersichtlich, wenn für verschiedene Zwecke laufend neue Pufferzonen ausgeschieden werden (Praxis Pufferzone der Pufferzone). Die Vernetzung ökologisch wertvoller Elemente ist von grosser Bedeutung. Die von den Behörden angewandte Strategie der schleichenden und stetigen Verschärfung von Auflagen und Vorschriften gegenüber Biodiversitätsflächen wird von den Bewirtschaftern sehr wohl registriert. Sie untergräbt das Vertrauen und die Akzeptanz in allfällige weitere freiwillige & selbst angelegte Ökoelemente, da befürchtet werden muss, dass auch hier zu einem späteren Zeitpunkt noch schärfere Auflagen durchgesetzt werden und die Flächen ganz aus der Produktion verloren gehen. BFF können ihr Potential erst dann richtig entfalten, wenn ihre Längs- und Quervernetzung funktioniert. Mit schärferen Vorschriften bei der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen werden die Akzeptanz, des Vertrauen und die Entwicklung der BFF insbesondere in Ackerbaugebieten (u. a. Streifenelemente wie Säum, Buntbrachen oder Wiesenblumenstreifen) zusätzlich behindert. Die Neophyten Bekämpfung muss Vorrang haben braucht teilweise PSM mit Einzelstockbehandlung. Weitere Ausdehnung Neophyten muss gestoppt werden /16

13 Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM Entwicklung von Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz Entwicklung neuer Technologien und n zur Reduktion der Emissionen Weiterentwicklung der Risikobeurteilung für terrestrische Nichtzielorganismen Der Grundsatz der Weiterbildungspflicht wird nur bedingt unterstützt. Grundsätzlich ist die landwirtschaftliche Grundausbildung ausreichend. Ein allfälliges Chipkarten-System zur Erfassung & Kontrolle von PSM soll geprüft werden (dabei müssen zwingend Lösungen für den Datenschutz gefunden werden). Die Entwicklung neuer Technologien ist sehr wichtig und wird unterstützt. Die Weiterentwicklung der Risikobeurteilung für terrestrische Nichtzielorganismen wird unter gewissen Bedingungen unterstützt: a) Es sind Praxismodelle zu wählen, die sich nicht auf das schlimmste mögliche theoretische Szenario aus dem Labor abstützen. b) Die in der Schweiz gegebene Kleinräumigkeit und die damit zwangsläufig verbundene off-crop Exposition ist gebührend zu berücksichtigen. Die vorgeschlagenen n werden nur teilweise unterstützt. Wir gehen davon aus, dass die landw. Grundausbildung ausreicht und in der Regel keine Weiterbildungspflicht notwendig ist. Selbstverständlich macht Weiterbildung dann Sinn, wenn neue Techniken oder neue Wirkstoffe in den Einsatz gelangen. Es besteht jedoch bereits die Absicht, basierend auf einem Chipkarten- System den Verkauf von PSM gezielt auszuwerten und zu kontrollieren (Interpellation Munz ). Solange bezüglich dem Datenschutz keine Lösungen gefunden werden, lehnen wir dies ab. Die Erhebung der PSM- Anwendungen soll stattdessen wie unter umschrieben basierend auf dem bisherigen System (ZA-AUI) erfolgen und dessen Datenqualität verbessert werden. Erkenntnisse aus der Bio-Forschung sollen der konventionellen Landwirtschaft besser zugänglich sein und umgekehrt. Weiter muss verhindert werden, dass es zu einer Konkurrenz um Geldmittel zwischen den verschiedenen Forschungseinrichtungen und somit zwischen Bio und konventionell kommt. Bei der Entwicklung & Förderung neuer Technologien soll besonders darauf geachtet werden, dass diese von möglichst vielen Betrieben eingesetzt und angewendet werden kann. Nur dann wird ein möglichst grosser Effekt erzielt. 3 Schleichende und stetige Verschärfungen von Auflagen und Vorschriften gegenüber Biodiversitätsflächen untergraben das Vertrauen und die Akzeptanz in allfällige weitere freiwillige & selbst angelegte Ökoelemente, da befürchtet werden muss, dass auch hier zu einem späteren Zeitpunkt noch schärfere Auflagen durchgesetzt werden und die Flächen ganz aus der Produktion verloren gehen. 4 13/16

14 Indikatoren für das Monitoring des Risikopotentials von PSM für Organismen Monitoring von Rückständen in Lebensmitteln und zentrale Auswertung aller zugänglichen Rückstandsdaten Das Monitoring von Rückständen in Lebensmitteln und deren zentrale Auswertung wird unter folgenden Bedingungen unterstütz: a) Es sind nicht nur Rückstände aus Lebensmitteln zu beurteilen, sondern auch von Kaffee, Kleidung, Pflegeprodukten, Energy-Getränken oder Powerfood (nicht abschliessend) Die Auswirkungen dieser sind im Moment nicht abschätzbar. Es sind vertiefte Abklärungen nötig. Wie stehen die Branchen zum angestrebten Datenaustausch von Rückstandsanalysen im Zusammenhang mit SwissGAP? Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser (NAQUA) Monitoring der Wasserqualität in den Fliessgewässern (NAWA) Entwicklung eines Monitorings von PSM-Rückständen im Boden b) Die Bevölkerung ist sachlich über das Risiko von PSM-Rückständen auf Lebensmitteln aufzuklären. Wie wird in den Gewässern gemessen? Kontinuierlich oder risikobasiert und was gilt als Basis? Ist es korrekt, dass nur Gewässer in intensiven Ackerbaugebieten beprobt werden oder müsse ein Mittelwert aller Gewässer als Referenz gelten? Wir bevorzugen kontinuierlich und regelmässig verteilt Die Auswirkungen dieser sind im Moment nicht abschätzbar. Es sind vertiefte Abklärungen nötig. Welche Messmethoden sind aus Landwirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen? Würde es Sinn machen, zu fordern, dass nicht risikobasiert sondern kontinuierlich gemessen wird? Welche Gewässer (geografische Verteilung sind zu beproben? Ziel muss sein, ein objektives Bild der CH-Gewässerbelastung zu erhalten. Es sind weitere Abklärungen nötig. Was soll mit der Entwicklung eines Indikators für die Messung der Bodenfruchtbarkeit bezweckt werden? Es gibt verschiedene Ansätze dazu. Wir erwarten, dass dabei agronomische Parameter im Vordergrund stehen 14/16

15 Erhebung der PSM Anwendungen in der Landwirtschaft Gemeinsame Kommunikationsstrategie Bund und Kantone zu Risiken aus PSM Rückständen in Lebensmitteln Informationen für die Öffentlichkeit Die Verbesserung der Erhebung von PSM- Anwendungen in der Landwirtschaft ist wichtig und wird begrüsst. Dies ist auf Basis der zentralen Auswertung der Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) umzusetzen. Es müssen jedoch alle Datenlücken im Bereich PSM geschlossen werden. Davon betroffen sind u. a. Anwendungen in der Bio-Landwirtschaft und im Besonderen der ausserlandwirtschaftliche Bereich: Der PSM-, Biozid- und Desinfektionsmitteleinsatz in der Bauwirtschaft, Lebensmittelindustrie, auf Gleis- und anderen öffentlichen Anlagen, Golfplätzen oder in Privatgärten ist gleichwertig in den Aktionsplan aufzunehmen. Eine gemeinsame sachliche und aktive Kommunikation von Bund- und Kantonen in Sachen PSM-Rückständen wird sehr begrüsst. Die sachliche Information der Öffentlichkeit rund um Themen zum Pflanzenschutz wird sehr begrüsst. Die Information soll sich nicht nur auf das CH-Zulassungsverfahren von PSM beschränken, sondern alle PSM- Themen beinhalten. 7. Indikatoren Die Landwirtschaft muss in die Auswahl der Indikatoren mit einbezogen werden. Transparenz über den PSM-Einsatz in der Schweizer Landwirtschaft ist wichtig. Im Bereich der Spezialkulturen, der Bio-Landwirtschaft und zu Anwendungen ausserhalb der Landwirtschaft fehlen jedoch noch Daten. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Zudem ist die prüfen, wie die PSM-Bilanz (Mengenerhebung des Bundes) verbessert und transparenter gemacht werden kann. Siehe dazu auch Punkt Anwendungen von PSM. Die unabhängige und sachliche Information der Öffentlichkeit zu allen Themen des Pflanzenschutzes ist eine wichtige und dauerhafte Aufgabe der Behörden. Es soll auch darüber informiert werden, was die Landwirtschaft bereits heute alles unternimmt, um die Risiken von PSM zu reduzieren. Die Entwicklung verschiedener Indikatoren zur Messung des Erreichungsgrades der Ziele des Aktionsplans ist eine grosse Herausforderung. Es muss sichergestellt sein, dass dies auf wissenschaftlicher Basis mit Bezug zur landwirtschaftlichen Praxis erfolgt. 15/16

16 7.1 Anwendungen von PSM 7.2 Konsumentinnen & Konsumenten 7.5 Oberflächengewässer Es ist auch der Vergleich mit Rückständen auf importieren Lebensmitteln zu machen Zum Thema Indikatoren sind vertiefte Abklärungen nötig: - Auswirkungen bei der Einführung der Behandlungsindexe IFT und NODU? - Form und Veröffentlichung der PSM-Verkaufszahlen (Chemische Gruppe, Wirkstoffe und Mengenkategorie)? - Einführung einer neuen Messgrösse, welche die Produktivität des Schweizer Agrarsystems mit berücksichtigt, z. B. Menge PSM je Tonne produzierter Ware (Vorschlag SBV). Welche Messmethoden sind aus Landwirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen? Würde es Sinn machen, zu fordern, dass nicht risikobasiert sondern kontinuierlich gemessen wird? Welche Gewässer (geografische Verteilung sind zu beproben? Ist es korrekt, dass nur Gewässer in intensiven Ackerbaugebieten beprobt werden oder müsse ein Mittelwert aller CH-Gewässer als Referenz gelten? Es sind weitere Abklärungen nötig. 7.6 Bodenfruchtbarkeit Was bedeutet der Litter-Bag Test? 7.7 Kulturen Was für konkrete n werden im Anschluss auf die erstellte Liste der Kulturen ohne ausreichenden Schutz ergriffen? 16/16

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