Auswirkungen der Steuerreform auf Tanzschulen
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- Christin Lang
- vor 6 Jahren
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1 Auswirkungen der Steuerreform April 2017 Mit der Steuerreform 2015/2016 ergeben sich grundlegende Änderungen für Unternehmen Stichwort Registrierkassenpflicht! Nachfolgend sollen Ihnen die wesentlichen Änderungen der Steuerreform inklusive der erfolgten Nachkorrekturen für den Betrieb Ihrer Tanzschule aufgezeigt werden. 1. Brauche ich eine Registrierkasse? Siehe Punkt 1. Registrierkassenpflicht 2. Muss ich Belege erteilen? Siehe Punkt 2. Belegerteilungspflicht 3. Weitere relevante Änderungen? Siehe Punkt 3. Sonstige Änderungen 1. Registrierkassenpflicht Sie sind betroffen, wenn Ihr gesamter Jahresumsatz mehr als Euro ausmacht und davon Euro an Barumsätzen getätigt werden. Trifft eines der beiden Merkmale bei Ihnen nicht zu, bedarf es keiner Registrierkasse für Ihre Barumsätze! Vereinnahmen Sie z.b Euro bar, die einem Umsatzsteuersatz von 20 % unterliegen würden, besteht keine Registrierkassenpflicht, da Euro brutto Euro netto entsprechen und die Eurogrenzen somit nicht überschritten werden. Was sind nun Barumsätze? Natürlich Bargeld, aber auch Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte oder anderer elektronischer Zahlungsformen (Mobiltelefon, PayLife Quick) wie auch das Einlösen von Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen und Barschecks. Kein Barumsatz sind Zahlungen mittels E- Banking oder Erlagschein. Wann beginnt die Registrierkassenpflicht? Mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums (UVA-Zeitraum Monat oder Quartal), in dem die beiden Umsatzgrenzen (Gesamtumsatz und Barumsatz) erstmalig überschritten werden. Zum Beispiel: Im April 2016 überschreiten Sie beide Umsatzgrenzen, Registrierkassenpflicht ab oder bei einem quartalsweisen UVA- Zeitraum startet die Registrierkassenpflicht mit Erst der Umsatz ab ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich. Die Registrierkassenpflicht wirkt somit gegebenenfalls frühestens ab Zusätzlich muss ab jede Registrierkasse mit einem Manipulationsschutz (Stichwort Löschen von Umsätzen) ausgestattet sein! Auswirkungen der Steuerreform Stand April 2017 Seite 1 von 5
2 Wann endet die Registrierkassenpflicht? Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse erlischt, wenn aufgrund besonderer Umstände absehbar ist, dass die Grenzen auch künftig nicht wieder überschritten werden (Verpflichtung erlischt dann ab dem Beginn des Folgejahres). Gibt es für die Anschaffung Förderungen? Die bis zum angefallenen Anschaffungs- sowie die Umrüstkosten sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Zudem kann eine Prämie in Höhe von 200 Euro (max. 30 Euro je Erfassungseinheit bei elektronischen Kassensystemen) mit der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Auf welche Art und Weise erfolgt die Registrierung? Im Finanzonline gibt es eine eigene Eingabemaske für die Meldung der Registrierkasse und der Signatureinheit. Registrierkassen mit Internetzugang können mit Software-Komponenten ausgestattet sein, die die zu registrierenden Daten mittels Web-Service direkt über Finanzonline übertragen können. Entweder verfügen Sie über einen eigenen Finanzonline-Zugang oder Sie bekommen von Ihrem Steuerberater einen Registrierkassen-Webservice-User eingerichtet. Ansonsten erfolgt die Meldung manuell über die Eingabemaske, die auch Ihr Steuerberater übernehmen kann. 2. Belegerteilungspflicht Grundsätzlich soll die Belegausstellungskultur gestärkt werden und die Frage Brauchen Sie eine Rechnung? der Vergangenheit angehören. Somit sind Sie verpflichtet, ab unabhängig einer Umsatzgrenze Ihrem Kunden über die empfangende Barzahlung einen Beleg auszustellen. Ihr Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten zu tragen. Sollte Ihr Kunde dies nicht tun, hat das aber keine strafrechtliche Konsequenz. Wie hat so ein Beleg auszusehen? Notwendige Angaben sind: eindeutige Bezeichnung des Unternehmers fortlaufende Nummer zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles Datum Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Dienstleistung Betrag (bzw. rechnerisch ermittelbar) Wenn der Beleg aus der Registrierkasse kommt, muss dieser ab zusätzlich die Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt und Inhalt des QR-Codes beinhalten. Die Belege sind wie Ihre anderen Grundaufzeichnungen sieben Jahre aufzubewahren. Auswirkungen der Steuerreform Stand April 2017 Seite 2 von 5
3 Betreiben Sie auch ein eigenes Café, Buffet oder dergleichen? Wenn die Umsatzgrenzen Ihres gesamten Betriebes Euro überschreiten und davon Euro auf Barumsätze entfallen, sind die Umsätze aus Ihrem Café, Buffet etc. auch registrierkassen- und belegerteilungspflichtig. Die Regelung, dass bei einem Jahresumsatz unter Euro der Umsatz mittel Kassasturz ermittelt werden kann, gilt ab nicht mehr! Somit sind Strichlisten mit und ohne Bezug auf Artikel, Standlisten/Stockverrechnungen oder Rechenmaschine mit Streifen nicht mehr zulässig! Gibt es bei Ihnen auch Automaten? ZB.: Getränke-, Zigaretten-, Kaffee-, Garderobe-, Imbissautomaten etc. Bei Automaten, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden besteht weder eine Registrierkassenpflicht noch eine Belegerteilungspflicht, wenn die Gegenleistung für die Einzelumsätze 20 Euro nicht übersteigt. Ein Kassasturz kann durchgeführt werden, wenn zumindest in einem 6-Wochen Rhythmus die verkaufte Ware bzw. erbrachten Dienstleistungen durch Bestandsrechnung (Endbestand minus Anfangsbestand) ermittelt wird oder manuelle oder elektronische Auslesung der Zählwerkstände ermittelt werden. Die Kassenentleerung muss mindestens einmal monatlich erfolgen und aufgezeichnet werden. Bei Automaten, die vor dem in Betrieb genommen werden, gelten die Regelungen erst ab Somit gibt es keinen Handlungsbedarf (Umrüsten bzw. Nachrüsten) bei bereits betriebenen Automaten. Was passiert, wenn Sie keine Registrierkasse führen, keinen Manipulationsschutz haben oder keine Belege erteilen bzw. aufbewahren? Es können strenge Konsequenzen drohen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Ihre Umsätze können geschätzt werden (in der Regel Sicherheitszuschlag), Geldstrafen von bis zu Euro sind möglich, bei schweren Fällen kommt es zur Anzeige nach dem Finanzstrafrecht. Kontrollen durch die Finanz erfolgen entweder im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen der Finanzpolizei, aber auch in Form von verdeckten Erhebungen wie Mystery- Shopper. Von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht mit Manipulationsschutz kann glaubhaft insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn Sie über eine Registrierkasse verfügen, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllen, Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilen und nachweisen bzw. zumindest glaubhaft machen, dass Sie die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt haben, sodass die Säumnis nicht in Ihrer Sphäre gelegen ist. In einem solchen Fall ist von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung abzusehen. Auswirkungen der Steuerreform Stand April 2017 Seite 3 von 5
4 Erteilen Sie auch Tanzunterricht außerhalb Ihrer Tanzschule? Wenn Sie Ihre Leistung beim Kunden oder z.b. in einem anderen Festsaal erbringen und in diesem Zusammenhang auch bar kassieren, gibt es eine Erleichterung für die Erfassung des Barumsatzes in die Registrierkasse. Somit müssen Sie keine Registrierkasse mitnehmen, sondern dürfen den Barumsatz nach Rückkehr in Ihren Betrieb in der Registrierkasse ohne unnötigen Aufschub! nacherfassen. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Zahlung einen Papierbeleg (z.b. Paragon siehe oben zur Belegpflicht) ausfolgen und eine Kopie davon auch aufbewahren. Zum Abschluss ein paar Stichtage für Sie: Ab gelten die Einzelaufzeichnungspflicht die Belegpflicht Ab die Registrierkassenpflicht (VfGH-Entscheidung G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015) Ab Ende August 2016 möglich die Anmeldung der Registrierkassa bei FinanzOnline vorzunehmen bzw. die Abmeldung der Registrierkassa von FinanzOnline bei Wegfall Ab gilt die technische Umsetzung bei Neuautomaten Ab gilt die Pflicht zur Implementierung der technischen Sicherheitslösung in die Kassa (Manipulationsschutz) Gibt es zur Registrierkasse weitere Infos? Weitere Infos zur Registrierkasse unter: Welche Kasse ist die richtige für mich? Es wird Ihnen auf u.a. auch eine Liste von Technologieanbietern zur Verfügung gestellt, die beim Erwerb der Registrierkasse unterstützt. Die Suche wird durch einen regional- und branchenspezifischen Filter erleichtert. Achten Sie beim Erwerb auf branchenbezogene Lösungen, stellen Sie sich die Frage, was die Kasse können soll, achten Sie auf ein regionales Servicenetzwerk, sodass Sie danach nicht alleine dastehen und dass der Manipulationsschutz ab auch garantiert wird! Auswirkungen der Steuerreform Stand April 2017 Seite 4 von 5
5 3. Sonstige Änderungen Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern Personalrabatte? Mitarbeiterrabatte sind ab bis zu maximal 20% steuerfrei (kein Sachbezug!). Wenn ein dem Mitarbeiter gewährter Rabatt 20 % übersteigt, kommt die Freigrenze nicht zur Anwendung, jedoch sind in diesen Fällen Mitarbeiterrabatte von jährlich Euro steuerfrei. Stehen die Gebäude in Ihrem Eigentum? Die Abschreibungsdauer wird mit auf grundsätzlich 40 Jahre (2,5 %) festgesetzt. Der neue AfA-Satz ist auch auf bereits bestehende Gebäude anzuwenden, wodurch sich der AfA-Satz reduzieren oder erhöhen kann. Zusammengefasst: Haben Sie mehr als Euro Jahresumsätze und ist davon Ihr Barumsatz über Euro, dann brauchen Sie eine Registrierkasse. Die Registrierkasse müssen Sie nicht mitführen! Es genügt, wenn Sie Ihre Umsätze an Ihrer Arbeitsstätte eingeben. Ein Beleg für Barumsätze muss immer ausgestellt werden, auch wenn keine Verpflichtung zur Registrierkasse besteht. Weitere Infos: Oberösterreich Registrierkassenpflicht WKOÖ Infohotline: Dieses Merkblatt wurde erstellt in Kooperation mit: Auswirkungen der Steuerreform Stand April 2017 Seite 5 von 5
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