Lernen ein Leben lang!? Weiterbildungsmöglichkeiten in der Krise

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1 BTQKassel Lernen ein Leben lang!? Weiterbildungsmöglichkeiten in der Krise Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung im Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Lande Hessen e.v.

2 Liebe Leserin, lieber Leser, Vorwort Die aus der Finanzkrise resultierende Wirtschaftskrise hat die Bundes - republik erreicht und prägt die öffentlichen Debatten. Die großen Unter - neh men beherrschen die Schlagzeilen, Meldungen wie beispielsweise Siemens weitet Kurzarbeit aus, Lufthansa Cargo meldet Kurzarbeit an, Deutsche Post IT schließt Standort Fulda, Naspa streicht Stellen ohne Kündigungen, EDS Rüsselsheim: 500 Jobs wackeln oder Nach Fusion Tausende von Stellen bei Commerzbank/Dresdner Bank bedroht sind täg lich zu lesen. Zwar ist der Kern der Kurzarbeit in der Metall- und Elektroindustrie zunehmend sind aber auch die Chemie, Logistik und die Reisebürobranche betroffen. Aber auch in kleineren und mittleren Unternehmen, in denen noch immer die Mehrzahl der Beschäftigten arbeitet, sind die Folgen der Krise angekommen. Unabhängig von Branche und Betriebsgröße werden Stellen gestrichen, Arbeits- und Beschäftigungsperspektiven massiv eingeschränkt und Menschen werden arbeitslos oder müssen kurzarbeiten. Nach den letzten verfügbaren Arbeitsmarktzahlen für Hessen vom April 2009 ist der Trend zu immer mehr Kurzarbeit ungebrochen. Die Frankfurter Regional - direktion der Bundesagentur für Arbeit berichtete vom steigenden Inte - resse von Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur wie bisher anteilig weniger zu beschäftigen, sondern ganze Betriebsteile zu schließen und in sogenannte Transfergesellschaften zu überführen. Bei dieser Kurzarbeit Null wären die Beschäftigten nicht mehr in der Ur - sprungsfirma angestellt und erhielten für längstens ein Jahr Kurzarbeiter - geld. Derzeit können externe Bildungsträger Transfergesellschaften und passgenaue Weiterbildungen nicht so schnell organisieren. Mit einem vielfältigen Maßnahmenkatalog versuchen Politik, Gewerk - schaften und Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitsagentur Beschäftigung und Stabilität zu sichern. So heißt auch das inzwischen verabschiedete Gesetz, das vorrangig die Themen Kurzarbeit und Quali - fizierung für die Jahre 2009 und 2010 neu regelt. In der vorliegenden BTQ-Broschüre informieren wir über die befristeten Neuregelungen zur Kurzarbeit, stellen Unterstützungsmöglichkeiten wie den Bildungsgut - schein der Arbeitsagentur oder den Qualifizierungsscheck des Hessischen Wirtschaftsministeriums vor und schauen, ob es eine Chance in der Krise gibt. In die Broschüre sind die Diskussionsbeiträge und Referate der BTQ- Veranstaltung Weiterbildung in Zeiten der Krise vom 12. Mai 2009 in Frankfurt/Main eingeflossen. An dieser Stelle sei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Herrn Wolfgang Tyranowski vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Frankfurt/Main für sein erfahrungsgesättigtes und kenntnisreiches Referat herzlich gedankt. Neben den vielfältigen Änderungen bei den Fördermöglichkeiten der Arbeits agentur und dem Meister-BaFöG bildet das Instrument Qualifizierungsscheck den inhaltlichen Schwerpunkt. Diese hessische Initiative unterstützt Weiterbildungsinteressierte aus kleinen und mittleren Unternehmen finanziell, wenn sie älter als 45 Jahre sind oder eine beruf-

3 liche Tätigkeit ausüben, für die sie keine entsprechende Ausbildung haben. Der Qualifizierungsscheck finanziert hälftig bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr, die Nutzung setzt eine Beratung der Bildungs - willigen voraus: Eine Chance, in diesem Beratungsgespräch Stärken und Schwächen zu klären und passgenaue Weiterbildungs möglichkeiten zu finden. Wir informieren in der vorliegenden Broschüre über den Qualifizierungsscheck, beschreiben, wie das Verfahren funktioniert und dokumentieren im Anhang einige Befunde, Positionen sowie Tipps und Hinweise für die Bildungshungrigen unter unseren Leserinnen und Lesern. Mit der vorliegenden Broschüre liefern wir eine praxisgerechte Anleitung, die helfen soll, Weiterbildungswillige zu unterstützen, das Instrument Qualifizierungsscheck umfänglich zu nutzen und sich auch mit anderen Fördermöglichkeiten vertraut zu machen. Regine Franz, Kassel, Juni 2009 Die Abschnitte, die sich unmittelbar mit dem Qualifizierungsscheck befassen, basieren auf der Beratungserfahrung der BTQ Kassel, den Ergeb - nissen der regelmäßig stattfindenden Workshops von Weiterbildung Hessen e.v. für Weiter - bildungsberatungsstellen, den Veröffent lichungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, sowie der Seite Herausgegeber: BTQ Kassel Satz, Grafische Gestaltung: Sabine Dilling, Kassel Druck: Druckerei Riehm, Kassel Redaktion und Korrektur: BTQ Kassel, Astrid Rabin Autor und Bearbeitung: Walter Lochmann, Dipl.-Päd., Beratung und Qualifizierung, Bad Vilbel Bearbeitungsstand: 15. Mai

4 Seit Erscheinen dieser Veröffentlichung im Jahr 2009 haben sich einige Änderungen ergeben. Die wesentlichen sind folgende: Voraussetzungen zum Erhalt eines Qualifizierungsschecks sind inzwischen: Sie haben eine persönliche Beratung z.b. bei der BTQ erhalten. Sie arbeiten in einem Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und leben in Hessen Sie erfüllen eine dieser Voraussetzungen: Sie haben für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss Sie arbeiten in Teilzeit (maximal 30 Stunden pro Woche) Sie sind als Ausbilderin/Ausbilder tätig Sie sind 45 Jahre alt oder älter. Seit 2010 ist die BTQ Beratungsstelle für die Bildungsprämie! Mit der Bildungsprämie können Sie sich die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu 50% der Kurskosten bezuschussen lassen, maximal sind 500,- möglich. Voraussetzungen sind: Eine persönliche Beratung Sie arbeiten im Durchschnitt mehr als 15 Stunden/Woche Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb einer bestimmten Grenze: o Unter ,- bei steuerlich allein veranlagten Personen. o Unter ,- bei gemeinsam veranlagten Paaren Sie können die Bildungsprämie auch erhalten wenn sie in Mutterschutz oder Elternzeit sind. Das im Heft auf S. 26 erwähnte Weiterbildungssparen, ist leider nicht in Kraft getreten.

5 Vorwort 1. Qualifizierungsscheck ein neues hessisches Förderinstrument ist am Start Warum gibt s den Qualifizierungsscheck? Besonders angesprochen: Chefs und Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen Qualifizierungsscheck Kein Buch mit 7 Siegeln Sie wollen sich weiterbilden Tipps zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs Kein Qualifizierungsscheck ohne Beratungsgespräch Steuern sparen Interview mit Sibylle Lust, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Hessen Häufige Fragen zum Qualifizierungsscheck Muster eines Beratungsprotokolls Anhang Finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung von A (wie Aufstiegsstipendium) bis W (wie WeGebAU) Aufstiegsstipendium Begabtenförderung Bildungsgutschein Bildungsprämie: Prämiengutschein, Bildungssparen, Kredit Meister-Bafög WeGebAU unter Berücksichtigung der Regelungen des Konjunkturpaketes II Weiterbildungsförderung auch in der Zeitarbeit Geschäftsanweisung WeGebAU Wege der Qualifizierung im Überblick Programme der Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland Ergebnisse im Überblick Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (Auszüge) Glossar zur Zertifizierung/Qualitätssicherung in der Weiterbildung Kriterienkatalog des Vereins Weiterbildung Weiterbildung aus Sicht der Gewerkschaften Richtlinie für aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Qualifizierungsangebote Qualifizierung in der Kurzarbeit Links und Literatur 70 Inhalt

6 1. Qualifizierungsscheck ein neues hessisches Förderinstrument ist am Start Wir haben zahlreiche ältere Kolleginnen und Kollegen, die sich weit über das alltägliche Klein-Klein in der Pflege weiterbilden wollen., Ich bin in einem mittelständischen Unternehmen als Sicherheits ingenieurin beschäftigt und würde mich gerne weiterentwickeln., Ich möchte eine Ausbildung im Gesundheitsbereich beginnen und kann mir das nicht leisten., Ich arbeite im IT-Bereich, obwohl ich die nötige Ausbildung dafür nicht habe. Kann ich mich in Richtung SAP weiterbilden?, Ich habe einen 400 Euro-Job gilt der Qualifizierungsscheck auch für mich?, Kann ich für die Teilnahme an einem EDV-Bildungsurlaub den Qualifizie rungsscheck einsetzen?, Muss mich der Arbeitgeber für den Kurs freistellen, wenn ich einen Qualifizierungscheck habe? oder Verdiene ich mehr Geld, wenn ich an diesem Kurs im Sprachenbereich teilnehme? das sind einige Fragen, die uns Beschäftigte im Rahmen unserer Weiterbildungsberatung seit Sommer 2008 gestellt haben. In vielen Fällen konnten wir unterstützen und in Beratungsgesprächen Weiterbildungen empfehlen, für deren Besuch der Qualifizierungsscheck eingesetzt werden kann Warum gibt s den Qualifizierungsscheck? Lebensbegleitendes Lernen ist Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussi-onen und eine Notwendigkeit im Berufsleben und dies seit Jahrzehnten. Wurde nach dem sogenannten Sputnikschock im Rahmen einer technisch-ökonomischen Entwicklung in den späten 60er und frühen 70er Jahren massiv in die Bildungsinfrastruktur investiert und vielfältige Einrichtungen der Weiterbildungen finanziell gefördert, ist seit einigen Jahren ein Paradigmenwechsel zu konstatieren. Die Mittel werden eingesetzt, um die Beschäftigten zu motivieren, eigene Anstrengungen zu unternehmen. Sie sollen in ihre Bildung investieren und Zeit und Geld einsetzen. Und dies geschieht vor massiven Änderungen und rasanten Umbauen in der Wirtschaft. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte das einmal Gelernte aus, um ein Leben lang den Erfordernissen im Beruf gerecht zu werden. Heute sind alle Berufsfelder einem steten Wandel unterworfen, dem sich jede Person stellen muss. Qualifikationen müssen angepasst, neue Fähigkeiten erworben und das Wissen erweitert werden, um den Anforderungen der Arbeitswelt gewachsen zu bleiben. Ein Unternehmen kann in einem globalisierten Markt nur bestehen, wenn 6

7 seine Beschäftigten die richtigen Fertigkeiten besitzen. Hierfür ist eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Weiterbildung erforderlich. Dennoch belegt eine Reihe von aktuellen Gutachten und Studien, dass dem als hoch angesehenen Bedarf an Weiterbildung eine viel zu niedrige Beteiligung an den entsprechenden Maßnahmen gegenübersteht. Einige Zahlen aus der aktuellen TNS-Infrateststudie. Die Teilnahmequoten differieren zwischen 21% für Vollzeitbeschäftigte in Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten und 79% in Betrieben mit und mehr Beschäftigten. Bei den (vorwiegend weiblichen) Teilzeitbeschäftigten beeinflusst das Haushalts - einkommen die berufliche Weiterbildungsbeteil - igung: Bei einem Haushalts einkommen von Euro oder mehr ist diese mit 57% doppelt so hoch wie bei einem Haus haltseinkommen von unter Euro, dort beträgt die Quote nur 29%. Ähnlich stark differiert die Teilnahmequote, wenn man auf die berufliche Qualifikation der Teilnehmerin - nen und Teilnehmer schaut: Personen ohne Berufs - ausbildung beteiligen sich mit 11%, Personen mit Lehre oder Berufsfachschule mit 24%, Meister oder andere Fachschulabsolventinnen- und absolventen mit 38% und Beschäftigte mit Hochschul - abschluss mit 44% an Weiterbildung. (siehe TNS Infratest 2008) Mit Blick auf den demografischen Wandel erweist sich auch die sehr geringe Weiter bildungs - beteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit - nehmer als äußerst problematisch. An beruflicher Weiterbildung nehmen zudem deutlich weniger Personen teil, die für ihre ausgeübte Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben, als solche mit einem Abschluss. Dies zeigen Vergleiche beider Personengruppen in kleinen und mittleren Unter - nehmen, in denen viele von ihnen beschäftigt sind. Diese Problematik wird dadurch verschärft, dass etwa 75 % der kleineren Unternehmen sich nicht in ausreichendem Maße auf die erkennbaren neuen Heraus forderungen in einem globalisierten Markt vorbereiten. Insbesondere fehlt es an geeigneten Konzepten für eine gezielte Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Oftmals verfügen kleine und mittlere Unterneh - men nicht über ausreichende Ressourcen zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar - beiter. Qualifizierungsberatung und finanzielle Förderung können diesem Mangel entgegenwirken. Häufig gestaltet sich die Verwirklichung von 7

8 Weiterbildungswünschen als schwierig, gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dort muss und wird häufig aus der Not eine Tugend gemacht. Für Gabriele Molzberger, die Lernprozesse untersucht hat, gleichen KMU gegenüber Großbetrieben das Fehlen seminarförmig organisierter und professioneller Weiterbildung aus. Sie konstatiert ein hohes Lern- und Weiterbildungspotential, vor allem wegen der flachen Hierarchien, des kollegialen Austauschs und betrieblicher Strukturen der gemeinsamen Wissensweitergabe (Mom berger 2008). Gerade diese Formen des eher informellen Lernens bedürfen aber zwingend der Schaffung zeitbewusster Rahmenbedingungen. Denn statt möglicher Auseinandersetzungen um Freistellungen und Finanzierung von beruflicher Weiterbildungsseminaren sind hier arbeitsorganisatorische Regelungen gefragt, die Freiräume für lernendes Probehandeln (a.a.o.) schaffen und das bedeutet, Raum und Zeit für Weiterbildung zu schaffen Besonders angesprochen: Chefs und Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen Damit das Programm erfolgreich ist, müssen insbesondere Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen und die Arbeitgeber informiert, sensibilisiert und zur Nutzung des Instruments Qualifizierungsscheck motiviert werden. So wirbt der mit der Umsetzung des Qualifizierungsschecks beauftragte Verein Weiterbildung Hessen e.v. bei den Arbeitgebern mit einem Flyer, in dem es unter anderem heißt, dass die qualifizierte Weiterbildung ihrer Belegschaft unmittelbar zu einem Zugewinn führt. Ein mehr an beruflicher Qualifizierung, ein mehr an persönlicher Motivation und ein mehr an Unternehmensbindung diese drei Pluspunkte zählen auch angesichts des demografischen Wandels. Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens. Für den Wirtschaftsstandort Hessen bedeuten qualifizierte und flexible Arbeitskräfte einen entscheidenden Standortvorteil im globalen Wett - bewerb. Eine repräsentative Studie zu Unternehmenskultur, Arbeitsqualität und Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut psychonomics, Köln 2006, kam zum Ergebnis, dass das in deutschen Unternehmen vorhandene Potenzial nicht ausreichend genutzt wird. Nötig sei die Entwicklung einer mitarbeiterorientierten Unterneh - mens kultur. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzinsen Investitionen in ihre Arbeitssituation und damit in ihre berufliche Weiterbildung durch steigendes Engagement. Der Umfrage zufolge ist erwiesen, dass erfolgreiche Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als den wichtigsten Wettbewerbsfaktor bewerten. Zu ähnlichen Ergeb - nissen kommt auch eine Befragung, die die Bundesagentur für Arbeit bei 8

9 dem Meinungsforschungsinstitut forsa in Auftrag gegeben hat und die im August 2008 veröffentlicht wurde (zitiert nach 90% der befragten Arbeitgeber halten Weiterbildung für wichtig oder sehr wichtig. Erstaunlich ist ein weiteres Ergebnis: die Mehrheit der befragten Chefs wünscht sich, dass die Beschäftigten mit konkreten Qualifizie rungswünschen und - vorschlägen auf sie zukommen. Ebenfalls 90% würden diese Initiative begrüßen und die Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter unterstützen. Spannend aber leider nicht abgefragt ist natürlich, wie die Unter - stützung im betrieblichen Alltag konkret aussehen könnte: Häufig genug scheitert die Realisierung von Weiterbildungs wün - schen am Mangel an Zeit und Geld. Die Arbeitgeber haben es in der Hand, hier etwas zu tun. Den Beschäftigten bleibt zumindest die Nutzung des Qualifizie - rungs schecks, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Aufgaben von Weiterbildung Hessen e.v. Weiterbildung Hessen e.v. übernimmt als neutrale Einrichtung die Abwicklung und Verwaltung der Qualifizierungsschecks für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Weiterbildung Hessen e.v. hat aktuell mehr als 250 Mitglieder, zu denen Einrichtungen der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung zählen. Zweck des Vereins ist es, den Verbraucherschutz im Bereich der Weiterbildung in Hessen zu stärken, sowie die Qualität in der Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Der Verein setzt sich darüber hinaus dafür ein, die Teilnehmenden an Bildungs - veranstaltungen der Vereins-mitglieder durch verbindliche Qualitätsstandards zu schützen, für die Weiterbildung durch Öffentlichkeitsarbeit zu werben und zu allen Bereichen der Weiterbildung zu informieren. Es ist ein weiteres Hauptziel, mehr Transparenz hinsichtlich der Bildungsangebote für Inter-essentinnen und Interessenten sowie Institutionen und Unternehmen zu schaffen (vgl. 2 der Satzung). Die BTQ Kassel ist als Teil des Bildungswerks von ver.di im Lande Hessen e.v. Mitglied bei Weiterbildung Hessen e.v. und auch von diesem im Rahmen der Qualitätssicherung zertifiziert. Für Fragen und weitere Informationen zu unseren Aufgaben und zum Qualifizierungsscheck stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Weiterbildung Hessen e.v. Gervinusstr Frankfurt am Main Telefon (069) Fax (069)

10 1.3. Qualifizierungsscheck Kein Buch mit 7 Siegeln Der Schwerpunkt des Instruments liegt auf der beruflichen Weiterbildung. Wer jünger als 45 Jahre ist, kann den Qualifizierungsscheck nur nutzen, wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt oder einer Beschäftigung nachgegangen wird, für die die Beschäftigten nicht ausgebildet sind. Der Qualifizierungsscheck gilt nicht nur für fachliche Weiterbildungen in EDV oder in Sprachen, sondern auch für Seminare und Fortbildungen zu den sogenannten Schlüsselqualifikationen. Wer beispielsweise eine Führungsfunktion anstrebt und die dafür notwendigen Qualifikationen erwerben will, kann gefördert werden. Aber auch wer sich gezielt mit Hilfe von Kursen in den Themenfeldern Rhetorik, Kommu - nikation, Präsentation, Teamfähigkeit oder Konfliktlösung qualifizieren will, kann den Qualifizierungsscheck erhalten. In einem Flyer von Weiterbildung Hessen e.v. werden gezielt Beschäftigte angesprochen: Sie haben es sicherlich auch festgestellt: Die Arbeitswelt und damit auch die Anforderungen am Arbeitsplatz haben sich verändert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen macht sich das für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer deutlich bemerkbar. Wenn viel zu tun ist, wird man schnell auch auf Arbeitsgebieten eingesetzt, die man nicht erlernt hat. Aber - Sie stellen sich diesen Anforderungen gerne und haben im Laufe der Zeit festgestellt, dass noch mehr in Ihnen steckt. Das genau ist der Zeitpunkt für Sie, an gezielte Weiterbildung zu denken. Denn so bleiben Sie am Ball, sind topfit im Beruf und beweisen Ihr Interesse und Ihren Einsatz für die Firma. Und das wird man zu schätzen wissen. Wer mehr weiß, hat die Nase vorne, macht einen besseren Job und sichert sich Perspektiven Sie wollen sich weiterbilden Tipps zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs Klären Sie zunächst für sich, was Sie erreichen oder verändern wollen, was Sie Neues lernen wollen und welche Qualifikationen Ihnen fehlen. Hilfreiche Fragen könnten sein: Wo stehe ich jetzt und wo will ich hin?, Was kann ich?, Was mache ich gerne?, Was erledige ich nicht so toll?, Wo sind meine Interessen und Begabungen?, Wo liegen meine Schwächen?, Welche Qualifikationen habe ich?, Welche Bildungsund Berufsabschlüsse habe ich?, Was will ich gerne noch einmal tun?, Was würde mir helfen, mehr Geld zu verdienen?, Was bräuchte ich, um beruflich weiter zu kommen?. Lassen Sie sich in dieser Phase nicht einengen von der Frage, ob Sie für Ihre Bildungsaktivitäten einen Qualifizierungsscheck erhalten oder von vermeintlichen Sachzwängen, nach dem Motto: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr oder Ich bin doch schon zu alt und eingefahren. Wichtigste Frage sollte sein, was Sie sich von einer Weiterbildung versprechen. Online- Selbsttests können dabei helfen, den eigenen Weiterbildungsbedarf fest- 10

11 zustellen. Sie sind direkt über das Internet aufrufbar, jedoch oft kostenpflichtig. Einen kostenlosen Onlinetest zur Selbsteinschätzung gibt s unter: Dieser Test hat von der Stiftung Waren test das Qualitätsurteil "GUT (1,9)" erhalten und hat dies mehrfach wiederholt: Ausgabe 3/2007, Ausgabe 4/2008 und Stiftung Warentest Spezial Karriere Sie können sich auch vor dem Beratungsgespräch einen Überblick über das regionale und bundesweite Kursangebot verschaffen. Natürlich bei aber auch die Stiftung Warentest liefert eine Übersicht über empfehlenswerte Datenbanken unter Fordern Sie bei mehreren Anbietern Informationsmaterial an und informieren Sie sich auf deren Homepage. Ganz wichtig: Legt der Anbieter alle wichtigen Informationen offen? Inhalt, Ziele, Lehrmethoden, Dauer, Ort und Kosten sollten klar benannt sein. Und auch hier gilt: Trau, schau, wem!. Gerade frühere Teilneh merin nen und Teilnehmer können häufig sehr genau die Alltags tauglichkeit des Seminarkonzepts beurteilen und Auskunft über die methodisch-didaktischen und fachlichen Qualifika tionen des Lehrpersonals geben. Grundsatz ist allerdings: Ohne eine Zertifizierung nach LQW, ISO 9000, EQFM oder das Zertifikat von Weiterbildung Hessen e.v. ist in der Regel keine Förderung durch den Qualifizierungsscheck möglich (siehe im Anhang das Glossar). Wer sich auf Tests verlassen will, sei erneut auf die Stiftung Warentest verwiesen. Diese hat die Qualität zahlreicher Weiterbildungen getestet. Die Ergebnisse finden Sie im Internet unter Kein Qualifizierungsscheck ohne Beratungsgespräch Im Beratungsgespräch, das Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist, werden gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater die Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen festgelegt und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter ausgewählt in der Regel unter Nutzung der Hessischen Weiterbildungs datenbank. Zur gelingenden Beratung gehört, dass die Ratsuchenden ihre berufliche Situation im Blick haben. In dem Beratungsgespräch geht es um die aktuelle Arbeitsplatzsituation, Ausbildung, persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Als Ergebnis werden Themen und Inhalte der in Frage kommenden Weiterbildungsangebote aufgelistet sowie nach Möglichkeit mindestens zwei in Frage kommende Bildungsanbieter vorgeschlagen, die zertifiziert sein müssen. 11

12 Im Beratungsgespräch wird auch geklärt, welche Maßnahmen vom Arbeitgeber zu finanzieren sind. Dazu einige Beispiele: Sicherheitsunterweisungen, die Einweisung in die Handhabung von neuen Maschinen oder das Erlernen firmenspezifischer Software - programme, die Informationen über neue gesetzliche Grundlagen oder vom Arbeitgeber initiierte Fort - bildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Regel nicht förderfähig. Auch wenn beispielsweise neue Kundengruppen erschlossen werden sollen oder der Betreiber eines Altenpflegeheims seine Beschäftigten in pflegerelevanten Sachverhalten unterweist, sollten Zeit und Finanzierung grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers gehen. In den Fällen, in denen die Arbeitgeber für die Zielgruppe Älterer, gering qualifizierter oder fehlqualifizierter Beschäf - tigter in kleinen und mittleren Unternehmen Fort - bildungen anbieten wollen, kann das Programm WeGebAU geeigneter sein (siehe Anhang dieser Broschüre: Was ist was? ). Zum Beratungsgespräch gehört auch die Aufnahme der Kerndaten auf dem Beratungsprotokoll. Um einen Qualifizierungsscheck zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wohnen in Hessen. Sie haben keinen anerkannten Abschluss für ihre derzeitige berufliche Tätigkeit oder sind älter als 45 Jahre. Sie nutzen eine persönliche und neutrale Bildungsberatung bei einer der über neunzig hessischen Beratungsstellen, die für Sie kostenlos ist beispielsweise bei der BTQ. Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das Sie und Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterschrieben haben. Bitte senden Sie dieses Beratungsprotokoll an Weiterbildung Hessen e.v. Sie können dafür den adressierten Freiumschlag verwenden, der Ihnen zusammen mit dem Beratungsprotokoll am Ende der Beratung übergeben wird. 12

13 Nachdem das Beratungsprotokoll bei Weiterbildung Hessen e.v. eingegangen ist, wird dort der persönliche Qualifizierungsscheck erstellt. Sie erhalten den auf Sie persönlich ausgestellten Qualifizierungsscheck des Landes Hessen per Post. Die Geschäftsführerin von Weiterbildung Hessen e.v., Barbara Ulreich M. A., erläutert das weitere Verfahren: Mit dem Qualifizierungsscheck können Sie die im Beratungsgespräch vereinbarte Weiterbildung buchen. Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiter - bildung, also Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren. Wichtig: nicht die Beratungsstelle entscheidet, ob der Qualifizierungsscheck ausgestellt wird, sondern Weiterbildung Hessen Steuern sparen bei Weiterbildung Weiterbildungen sind Investitionen in die eigene Zukunft aber zuerst kosten sie: Zeit, Geld, Anstrengung und manchmal stellen sie auch eine Belastung für das Familienleben da. Zeit kann man leider nicht von der Steuer abziehen. Wer aber für eine Weiterbildung Geld bezahlt hat und Steuern abführt, kann sich einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen zählen zu den Werbungskosten, auch Eintrittsgelder für Fachmessen und kongresse sowie Zinsen (aber nicht die Rückzahlung) eines Weiterbildungsdarlehens. Erst wenn die Kosten für die Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale von 920 Euro überschreitet (zum Beispiel für ein Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fachliteratur sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit), lohnt sich das Quittungen sammeln. Und: die Erstattungen über Qualifzierungsschecks müssen abgezogen werden. 13

14 2. Interview mit der stellvertretenden Landesbezirksleiterin von ver.di Hessen: Sibylle Lust Wie sind Ihre ersten Eindrücke und Erfahrungen mit der Umsetzung des Qualifizie - Interview rungsschecks? Die Rückmeldungen zahlreicher Beschäftigter zeigen das hohe Interesse an Weiterbildung. Gerade die über 45-Jährigen nutzen das Instrument gut. Aber auch solche Beschäftigte, die finanzielle Unter - stützung brauchen. Schwieriger ist es, die Gruppe der gering Qualifizierten zu erreichen, gerade wenn diese in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten. So gibt es häufig keine eigenständige Personalplanung und -entwicklung, es fehlen auch Betriebsräte, die sich des Themas annehmen. Oft sind Beschäftigte auch unsicher, ob sich eine Investition lohnt, ob die Weiterbildung berufliches Fortkommen unterstützt oder zumindest eine Steigerung des Entgelts nach sich zieht. Es gibt auch Kritik an einem wenig weiterbildungsfreundlichen Betriebsklima. Obwohl erst kürzlich bei einer Umfrage der Arbeitsagentur rund 90% der befragten Arbeitgeber die Wichtigkeit von Weiterbildung befürworteten, hapert es mit der Umsetzung im Alltag doch erheblich. Mit Kommentaren wie: Nicht nötig oder stereotypen Hinweise auf Zu viele Aufträge, keine Zeit oder Zu wenige Aufträge, kein Geld werden Weiterbildungswünsche oft abgeblockt. Gerade die Freistellung gestaltet sich aus Beschäftigtensicht oft schwierig. Auch die Möglichkeit, den Qualifizierungsscheck für Bildungs - urlaubsseminare der beruflichen Bildung zu verwenden, hat noch nicht zum erhofften Umdenken bei Arbeitgebern gegenüber dem Lerninstrument Bildungsurlaub geführt. Welche Rückmeldungen erhalten Sie zur Weiterentwicklung des Qualifizierungsschecks? Dass in so kurzer Zeit, ohne großen Werbeaufwand, bis Ende September schon 300 Bildungs - gutscheine ausgestellt wurden, zeigt das Interesse der Beschäftigten. Die finanzielle Beteiligung des Staats wird ebenfalls positiv bewertet, auch die Tatsache, dass im Beratungsgespräch Hilfestellungen gewährt werden. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass auf Dauer eine qualifizierte Arbeit für 20 Euro pro Beratung nicht machbar ist. Hier muss massiv in die Infrastruktur und das Personal der Beratungsstellen investiert werden, um eine unabhängige und trägerneutrale Beratung zu sichern. Wie sehen Sie die Zukunft des Qualifizierungsschecks? Es bleibt ein wichtiges Instrument, dass allerdings finanziell besser ausgestattet werden sollte das gilt sowohl für die Höhe als auch für den prozentualen Anteil, der auf 75 Prozent erhöht werden sollte. Er muss eingebettet sein in eine abgestimmte Bildungspolitik, die im allgemeinbildenden Schulwesen das Potential und die Ressourcen aller Kinder und Jugendlichen nutzt und damit Lernbereitschaft und Lernfähigkeit ausbildet. Er sollte ergänzt werden um tarifvertragliche Regelungen und branchengebundene Weiterbildungsfonds. Wenn Sie einen Wunsch frei hätten? Ich würde mir wünschen, dass der Qualifizierungsscheck für alle Formen von Bildung gilt: Für allgemeine, kulturelle und für politische Bildung: Wir brauchen ein Klima, in dem Bildung in ihrer umfassenden Form gewollt und unterstützt ist, in der Gesellschaft und in den Betrieben. Das Interview führte Walter Lochmann im November 2008 für das BTQ-Info zum Thema Qualifizierungsschecks, veröffentlicht im BTQ-Info 3/08: Lernen ein Leben lang Der Qualifizierungsscheck für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. 14

15 3. Häufige Fragen zum Qualifizierungs - scheck Wer wird gefördert? Beschäftigte aus KMU (kleinen und mittleren Unternehmen), die das 45. Lebensjahr vollendet haben sowie Beschäftigte aus KMU, die für ihre aktuellen beruflichen Tätigkeiten keinen anerkannten Abschluss haben. Wie lautet die KMU-Definition für das Förderinstrument Qualifizie - rungsscheck? Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gehören nicht zur Zielgruppe. Sind Auszubildende förderungswürdig? Da sie nicht als Arbeitnehmer(innen) gelten, nein. Sind geringfügig Beschäftigte (sogenannte 400 Euro-Jobber) förderungswürdig? Ja, wenn die betreffende Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die Versicherung erfolgt in diesem Fall über die Knappschaft. Sind Mitarbeiter(innen) eines Vereins förderungswürdig? Nein, Beschäftigte eingetragener Vereine können leider nicht gefördert werden. Sind Mitarbeiter(innen) kirchlicher Einrichtungen förderungsfähig? Nein, da sich in Hessen das Förderinstrument ausschließlich auf Beschäf - tigte in kleineren und mittleren Unternehmen der Privatwirtschaft bezieht. Können Franchise-Nehmer als KMU gelten: Ja. Beschäftigt bei einer Zeitarbeitsfirma und vermittelt an eine andere Unternehmung: Welche Unternehmensform zählt? Das Beschäftigungsverhältnis läuft über die Zeitarbeitsfirma, d.h. hat diese weniger als 250 Mitarbeiter, ist eine Förderung durch den Qualifizie - rungsscheck möglich. Sind Beschäftigte von GmbHs förderungswürdig? Ja. Können Beschäftigte in Kliniken oder Altenheimen Qualifizie - rungs schecks in Anspruch nehmen? Nur, wenn es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt und die anderen Förderbedingungen erfüllt sind. Da besonders im kirchlichen 15

16 Bereich recht komplexe Trägerstrukturen existieren, ist eine Einzelfall - prüfung in Zusammenarbeit mit Weiterbildung Hessen e.v. erforderlich. Sind Beschäftigte von Volks- und Raiffeisenbanken förderungswürdig? Ja, wenn der einzelne Verbund nicht mehr als 250 Beschäftigte hat. Sind Beschäftigte von Sparkassen förderungswürdig? Nein, denn sie sind Anstalten des Öffentlichen Rechts und somit zum ÖD zu zählen. Erhalte ich als Freiberufler oder Mitglied der Künstlersozialkasse auch den Qualifizierungsscheck? Nein. Können Existenzgründer durch einen Qualifizierungsscheck gefördert werden? Existenzgründer können nicht durch den Qualifizierungsscheck gefördert werden. Diesbezüglich gibt es bessere Förderungsmöglichkeiten. Sind Fortbildungen im Rahmen von Ausbilder-Eignungs-Prüfungen und Qualitätsbeauftragten förderfähig? Grundsätzlich: Ja, bei Beschäftigten unter 45 Jahren ist der Einzelfall im Beratungsgespräch zu klären. Kann der Qualifizierungsscheck mit anderen Förderungen kombiniert werden? Nein, es ist keine additive Förderung möglich. Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung durch den Betrieb für die Weiterbildung mit einem Qualifizierungsscheck? Nein. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser hat, gemäß den Paragraphen 80, 96 und 97 Betriebsverfassungsgesetz, bei Fragen der Berufsbildung mitzubestimmen Wer bezahlt den Eigenanteil? Die/der Bildungsteilnehmer/in oder die/der Arbeitgeber/in. Obacht: Steuerlich ist es relevant, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Da der Qualifizierungsscheck auf einem persönlichen und individuellen Anspruch des Beschäftigten beruht und nur ein Seminar gebucht werden kann, das als Ergebnis des Beratungsgespräches auf dem Gutschein vermerkt ist, handelt es sich um eine Anmeldung des Beschäf - tigten. Wenn in diesem Falle der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hier hilft eine rechtzeitige Klärung mit der Personalabteilung oder dem Steuerbera - tungsbüro des Arbeitgebers. 16

17 Was passiert mit dem verbleibenden Qualifizierungsscheck- Guthaben? Zum Beispiel: Eine Förderung betrug 270 Euro was geschieht mit den restlichen 230 Euro? Die restlichen 230 Euro verfallen. Es empfiehlt sich daher wenn die übrigen Bedingungen stimmen eine Weiterbildung zu buchen, die rund 1000 Euro kostet wenn man sich die restlichen 500 Euro leisten kann oder der Arbeitgeber einen Großteil übernimmt. Darauf gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Können Qualifizierungsschecks für Kurse verwendet werden, die im Unternehmen stattfinden? Ja, wenn der Betrieb Veranstaltungsort eines Kurses ist, der auch für betriebsexterne Personen zugänglich ist, Nein, wenn es sich um innerbetriebliche Veranstaltungen handelt, also Seminare die in einer Unter - nehmung stattfinden und ausschließlich für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen sind, sogenannte Inhouse-Seminare. Kann der Qualifizierungsscheck auch für Bildungsurlaubsseminare eingesetzt werden? Ja, wenn es sich um Maßnahmen aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung handelt. Maßnahmen, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, können mit einem Qualifizierungsscheck gefördert werden. Können somit auch Maßnahmen/Kurse die der Gesundheits - förderung dienen, als solche Maßnahmen betrachtet werden? Nein. Ein/e Geselle/in möchte gerne einen Meisterabschluss machen. Kann dieser durch den Qualifizierungsscheck gefördert werden? Es gibt finanziell bessere Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Meister-Bafög. Jemand hat eine kaufmännische Ausbildung in einem bestimmten Bereich, arbeitet jetzt aber als Kaufmann/-frau in einer anderen Branche. Ist er/sie förderungswürdig? Nein, ausgebildete Kaufleute jeder Art sind und bleiben Kaufleute und werden auch nach einem Branchenwechsel i. d. R. als solche eingesetzt, sind also nicht ohne Ausbildung in der ausgeübten Tätigkeit. Können Maßnahmen, die gesetzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, z.b. Kurse für die Datenschutzbeauftragten, mit einem Qualifi zierungsscheck gefördert werden: Nein. Dies gilt für alle Maßnahmen, die gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind. 17

18 Was wird außerdem nicht gefördert? Reine Inhouse-Seminare; Sprachkurse, die nicht auf den Beruf bezogen sind; Kurse, die zu einem Schulabschluss führen; die Teilnahme an Messen oder Tagungen. Kann ein Berufswechsel durch einen Qualifizierungsscheck gefördert werden? Ein Berufswechsel kann nicht als berufliche Weiterbildung angesehen werden. Es handelt sich hier eher um eine Umschulung und kann daher nicht durch die Qualifizierungsschecks gefördert werden. Gibt es eine minimale Kursdauer? Ja. Mindestens 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Müssen die Anbieter gewählt werden, die auf dem Qualifizie - rungs scheck angegeben sind? Ja, denn der Qualifizierungsscheck kann nur bei einem Anbieter eingelöst werden, der auf dem Scheck aufgeführt ist. Muss das Seminar in Hessen oder in Deutschland stattfinden? Nein, er muss nur bei einem zertifizierten Anbieter stattfinden. Gerade bei Sprachkursen sind spezifische Sprachreisen/Sprachbildungsurlaube in der jeweiligen Sprachregion dem Lernerfolg zuträglich. Dann können die Kosten für den Sprachkurs gefördert werden, jedoch nicht die Kosten für Reise, Unterkunft und ähnliches. Welche Zertifizierungen für Bildungsanbieter sind im Rahmen des Förderinstruments anerkannt? Verbreitete Zertifizierungen sind: AZWV, ISO 9000 ff, LQW, Prüfsiegel von Weiterbildung Hessen e.v. (Siehe hierzu im Anhang auch das Glossar ). Weitere Zertifikate sind im Einzelfall zu prüfen. Wenn auf dem Bera - tungsprotokoll nur ein Anbieter erscheint, der nicht zertifiziert ist, wird kein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Eine entsprechende Rückmeldung erfolgt an die Beratungsstelle und den Weiterbildungs interessierten. Wenn ein Anbieter erklärt, dass er sich gerade nach einem der anerkannten Zertifikate zertifizieren lässt, kann er im Beratungsprotokoll eingetragen werden. Bildungseinrichtungen, die als staatliche Ersatzschule anerkannt sind, gelten als zertifiziert. Gleiches gilt für Fachhochschulen, Technische Hochschulen und Universitäten sowie Fernuniversitäten. Kann pro Jahr ein Qualifizierungsscheck erhalten oder eingelöst werden? Gilt als Jahr das Kalenderjahr? Pro Kalenderjahr kann pro Person ein Qualifizierungsscheck ausgestellt und eingereicht werden. 18

19 Welche Unterlagen müssen die Weiterbildungsinteressierten zum Beratungsgespräch mitbringen? Die Interessierten müssen keine Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen. Kann der Qualifizierungsscheck auch auf einen schriftlichen Antrag hin ausgestellt werden? Nein. Die oder der Weiterbildungsinteressierte muss persönlich in der Beratungsstelle erscheinen, denn im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine qualifizierte Bildungsberatung vorgesehen, die in einem Beratungsprotokoll festgehalten wird. Es hat sich aber als praktikabel erwiesen, eine Reihe von Fragen vorab telefonisch oder per zu klären. Was passiert bei Kursausfall oder Verschiebung des Kurses/des Seminars? Nach entsprechender Bescheinigung durch den Weiterbildungsträger muss die Gültigkeit des Qualifizierungsschecks bei Weiterbildung Hessen e.v. verlängert werden. Ist das Beratungsprotokoll identisch mit dem Berichterstattungs - bogen der EU? Das Beratungsprotokoll enthält Daten für das ESF-Monitoring. Die Daten werden aber nur in anonymisierter Form weitergegeben, es fließen keine personenbezogenen Daten mit ein. 19

20 3.1. Muster eines Beratungsprotokolls: Beratungsprotokoll Name der Beratungsstelle Beratungsstelle XXX 2009/XX XX XX.XX.XXXX Geschäftszeichen Ort Datum Beraten wurde Frau/Herr: Vorname: Name: Geburtsdatum: Straße: PLZ: Ort: Telefon: Höchster Bildungsstand: ohne Abschluss mit Schulabschluss (ausschließlich Hauptschul-, Realschulabschluss oder Berufsvorbereitungsjahr) mit Hochschulzugangsberechtigung auf dem 1. Bildungsweg (z.b.: Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, Fachgymnasium) oder mit abgeschlossener Berufsausbildung, Berufsgrundbildungsjahr mit Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg (z.b.: Kollegschule, Abendgymnasium) oder mit mehreren Berufsabschlüssen oder mit abgeschlossener Berufsfachschule und (Fach) Hochschulreife (Fach) Hochschulabschluss, Meisterbrief, Promotion derzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit: Branche: entsprechend der 22 Wirtschaftszweige lt. Anhang II der DVO Wenn sonstiges: (Begründung) A) Zielgruppe ich bin unter 25 Jahre alt ich bin im Alter zwischen 25 und unter 45 Jahren ich bin im Alter zwischen 45 und unter 55 Jahren ich bin älter als 55 Jahre 20

21 ich verfüge über einen anerkannten Abschluss in der von mir ausgeübten Tätigkeit ja nein Weitere Angaben zur Person: bei mir liegt ein Migrationshintergrund vor (Die Angaben dienen statistischen Zwecken.) ja nein keine Angaben bei mir liegt eine anerkannte Behinderung vor (Die Angaben dienen statistischen Zwecken.) ja nein keine Angaben B) Beschäftigung und Weiterbildung Ich bin in einem Unternehmen beschäftigt, das nach meiner Kenntnis unter 9 Beschäftigte hat zwischen 10 und unter 50 Beschäftigte hat zwischen 50 und 250 Beschäftigte hat über 250 Beschäftigte hat Ich habe im laufenden Jahr noch keinen Qualifizierungsscheck erhalten. C) Ergebnis der Beratung Es wurde eine Qualifizierungsscheck-Empfehlung ausgegeben Es wurde keine Qualifizierungsscheck-Empfehlung ausgegeben Der Beratenen oder dem Beratenen wurde empfohlen, andere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, Datenschutz Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass 1. mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde 2. die Angaben im Beratungsprotokoll vollständig und richtig sind. Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt weiterhin, einverstanden zu sein, dass personenbezogene Daten (die Daten und der Inhalt obenstehenden Beratungsprotokolls) gespeichert und zu vertragsgemäßen Zwecken (Ausstellung des Qualifizierungsschecks) an den Verein Weiterbildung Hessen e.v. übermittelt werden. (Ort) (Datum) (Unterschrift) 21

22 4. Anhang 4.1. Finanzielle Unterstützung für berufliche Weiter - bildung von A wie Aufstiegsstipendium bis W wie WeGebAU Aufstiegsstipendium Was ist das? Stipendienprogramm für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium aufnehmen wollen. Das 2008 aufgelegte Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung der Bundesregierung. Das Aufstiegsstipendium ist ebenfalls nicht mit dem Qualifizierungsscheck kombinierbar. Wer wird gefördert? Kandidaten müssen eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Wer die Kriterien erfüllt und bereits ein Studium begonnen hat, kann nur gefördert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungs verfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Was wird gefördert? Die Stipendien gibt es für Vollzeit- und berufsbegleitende Studien, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule stattfinden. Auch ein Fernstudium ist möglich. Wie wird gefördert? Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren gibt es eine Betreu - ungspauschale von 113 Euro für das erste Kind und jeweils 85 Euro für jedes weitere. Studierende in einem berufsbegleitenden Studien gang werden jährlich mit 1700 Euro gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung. Wer ist Ansprechpartner? Zuständig ist die Stiftung Begabten förde rungswerk berufliche Bildung in Bonn. Sie wählt im Auftrag des Bildungs ministeriums die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen gibt es auf und im Internet. 22

23 Begabtenförderung Was ist das? Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte. Die Begabten - förderung ist nicht mit dem Qualifizierungsscheck kombinierbar. Wer wird gefördert? Personen unter 25 Jahren, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Die Altersgrenze verschiebt sich um bis zu drei Jahre, wenn sich Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst anrechnen lassen. Was wird gefördert? Die Stipendien gibt es für berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogene Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen und fachübergreifende Fort - bildungen, zum Beispiel Sprachkurse. Wie wird gefördert? Die Stipendiaten erhalten bis zu Euro, verteilt auf drei Jahre. Bis zu dieser Höhe werden die Kosten für den Lehrgang, für Fahrten, Aufenthalt und Arbeitsmittel erstattet. Die Geförderten müssen sich jährlich mit maximal 180 Euro an den Lehrgangskosten beteiligen. Wer ist Ansprechpartner? Die sogenannte Zuständige Stelle. Das ist die Stelle, bei der das Aus - bildungsverhältnis eingetragen ist, in der Regel sind es die Kammern. Weitere Informationen gibt es auf im Internet Bildungsgutschein Was ist das? Das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Der Gutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Arbeitsagentur die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Dieses Instrument ist nicht mit dem Qualifizierungsscheck kombinierbar. Wer wird gefördert? Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Der Arbeitsvermittler muss aber von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nach dem Kurs die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Auch Beschäftigte sind förderbar, und zwar innerhalb des WeGebAU-Programms. 23

24 Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbil - dungsberuf, früher kurz Umschulungen genannt. Die Dauer legt der Arbeitsberater auf dem Bildungsgutschein fest. Entsprechend den An - gaben auf dem Gutschein muss sich der Empfänger dann selbst einen Kurs suchen. Die Arbeitsagenturen dürfen keine Bildungsanbieter empfehlen, halten aber häufig Listen von geförderten Kursen in der Region bereit. Wie wird gefördert? Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt es während des Kurses weiter. Wer ist Ansprechpartner? Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt Bildungsprämie: Prämiengutschein, Bildungssparen, Kredit BILDUNGSPÄMIE Was ist das? Drei neue Möglichkeiten wird es künftig geben, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Bildungsprämie nennt die Bundesregierung ihr Programm, das praktisch jedem zugute kommen soll. Welche der drei Fördermög - lichkeiten für den Lerner infrage kommt, klärt eine kostenlose Beratung. Sie ist Pflicht für jeden, der die Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchte. Der Berater informiert sich über die persönlichen Voraus setz - ungen. Kommt der Gutschein infrage, vermerkt er darauf Bildungsziel und mindestens drei geeignete Anbieter. Bei einem von ihnen bucht der Lerner den Kurs und zahlt seinen Anteil der Kursgebühr; der Kursveranstalter löst den Gutschein bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie ein. Wer ist Ansprechpartner? Beratungsstellen in ganz Deutschland. Unter der kostenlosen Hotline: 08 00/ können sich Bildungshungrige informieren, wo die nächste Beratungsstelle in ihrer Region ist und welche Unterlagen sie zum persönlichen Gespräch mitbringen müssen. Die BTQ Kassel ist zurzeit (Frühjahr 2009) keine Beratungsstelle für das Instrument Bildungs - prämie. Weitere Informationen unter 24

25 PRÄMIENGUTSCHEIN Was ist das? Das Kernelement des Konzepts Bildungsprämie, das im Dezember 2008 an den Start gehen soll. Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Was wird gefördert? Einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Sie darf nicht innerbetrieblich stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Auch der Besuch von Messen oder Kon - gressen wird nicht unterstützt. Wer wird gefördert? Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu Euro. Für Verheiratete liegt die Grenze bei Euro. Dadurch sollen vor allem diejenigen von der Förderung profitieren, die sich sonst wegen ihres geringen Einkommens eher selten weiterbilden. Nicht förderberechtigt sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den betreffenden Kurs haben, wie zum Beispiel auf Meister-Bafög. Wie wird gefördert? Der Name sagt es: Es wird per Gutschein gefördert. Den erhalten Interes - sierte, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal jedoch 154 Euro. Mindestens die gleiche Summe muss der Lerner aus eigener Tasche noch einmal drauflegen. Die Prämie schöpft also optimal derjenige aus, der eine Weiter - bildung im Wert von 308 Euro bucht. Ist das Seminar teurer, kann der restliche Betrag auch aus Mitteln der beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie (siehe unten) bezahlt werden. Nicht aber mit dem Qualifizierungsscheck diese beiden Instrumente können nicht kombiniert werden. WEITERBILDUNGSSPAREN Was ist das? Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Lerner ab Januar 2009 Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Was wird gefördert? Die Teilnahme an Weiterbildungen. Je nach Ansparguthaben können das auch teurere Kurse sein. Wer wird gefördert? Diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit 25

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