Von dem/der anzustellenden Arzt/Ärztin/Psychotherapeuten/-in sind folgende Unterlagen einzureichen:

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1 Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in im MVZ gem. 95 Abs. 1, 2 SGB V in Vbdg. mit 32b Ärzte-ZV (Genehmigung ohne Leistungsbeschränkung) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in in einem MVZ sind gem. 18 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) und 23 der Bedarfsplanungs- Richtlinie (BP-R.) nachstehende Unterlagen vollständig beizufügen: 1. Antrag des MVZ auf Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in, unterschrieben von einem/-r Vertretungsberechtigten (Prokurist, Geschäftsführer etc.), legitimiert durch eine auf sich lautende Vollmacht oder sonstigen Nachweis (z.b. HR-Auszug) 2. schriftlicher Arbeitsvertrag unter Angabe der Arbeitszeiten und des konkreten Anstellungsortes (Straße, PLZ, Ort) 3. geeigneter Nachweis über die Entrichtung der Antragsgebühr (Kontoauszug, gestempelte Bestätigung der Bank) Von dem/der anzustellenden Arzt/Ärztin/Psychotherapeuten/-in sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Erklärungen (s. Seite 3-4) 2. aktueller EDV-Ausdruck über die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister einer Kassenärztlichen Vereinigung, aus dem der Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das Register und der Tag der Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten Fach(arzt)bezeichnung sowie ggf. Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung hervorgehen muss (entfällt, sofern die Eintragung in das Arztregister der KV Hessen erfolgt ist) 3. aktueller, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift sowie den Angaben über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten. Soweit Zeiten ohne Beschäftigungsverhältnis vorgelegen haben (z.b. Kindererziehung, Erkrankung, Arbeitslosigkeit), sind diese ebenso anzugeben, achten Sie darauf, den Lebenslauf mindestens monatlich auszuführen 4. Beleg über den Antrag auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde. Bei Antragstellung ist die o. g. Adresse anzugeben. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als sechs Monate sein darf und zur Verhandlung vor dem Zulassungsausschuss vorliegen muss. 5. Bei Übernahme einer auf der Homepage der KV Hessen (kvhessen.de) gem. 103 Abs. 4 SGB V ausgeschriebenen Vertragspraxis zur Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in: formlose schriftliche Bewerbung um die ausgeschriebene Vertragspraxis nach Veröffentlichung auf der Homepage der KV Hessen unter Angabe der Chiffre-Nr. und der veröffentlichten Daten (Datum der Veröffentlichung, Planungsbereich, Ort, Fachgebiet bzw. Fachbezeichnung) WICHTIGE HINWEISE ZUR ENTRICHTUNG DER ANTRAGSGEBÜHR: Gem. 46 Abs. 1 lit. c Ärzte-ZV ist eine Gebühr fällig, sobald Sie Ihren Antrag im BeratungsCenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen oder bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses eingereicht haben. Diese Gebühr ist somit auch dann zu entrichten, wenn Sie Ihren Antrag später zurücknehmen sollten. Über die Zahlung der Antragsgebühr legen Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen (Eingang) nach Einreichung Ihres Antrags unaufgefordert einen geeigneten Zahlungsnachweis vor.

2 Sollte die Antragsgebühr nicht fristgemäß gezahlt worden und der geeignete Zahlungsnachweis hier nicht innerhalb der vorbenannten 14 Tagesfrist eingegangen sein, gilt Ihr Antrag nach 38 Ärzte-ZV als zurückgenommen. In jedem Fall wird Ihr Antrag ohne fristgerechten Nachweis der Entrichtung der Antragsgebühr nicht für eine Sitzung des Zulassungsausschusses terminiert. In diesem Fall wäre Ihr Antrag neu zu stellen. Damit die korrekte Zuordnung des Antrags gewährleistet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Überweisung der Antragsgebühr unter Angabe des unten näher bezeichneten Verwendungszwecks zugunsten nachfolgender Bankverbindung durchgeführt wird: Die Antragsgebühr beträgt Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg IBAN: DE BIC: DAAEDEDDXXX a) für die Nachbesetzung der Stelle einer/eines bereits im MVZ genehmigten angestellten Psychotherapeutin/Psychotherapeuten: 60,00 (Verwendungszweck: ZA PT / Name MVZ / Name anzustellende(r) Psychotherapeut(in)) b) in allen anderen Fällen: 120,00 (Verwendungszweck: ZA PT 4.3. / Name MVZ / Name anzustellende(r) Psychotherapeut/in)) Bitte beachten Sie, dass die Terminierung des Antrags für eine Sitzung des Zulassungsausschusses erst erfolgen kann, wenn die angeforderten Unterlagen vollständig hier eingereicht und die jeweilige Antragsgebühr überwiesen wurden. Nach der Genehmigung werden auf gesonderte Anforderung zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben. Diese betragen a) für die Nachbesetzung der Stelle einer/eines bereits im MVZ genehmigten angestellten Psychotherapeutin/Psychotherapeuten: 2 x 200,00 b) in allen anderen Fällen: 2 x 400,00. ALLGEMEINE HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN: Um Ihnen Ihr Antragsverfahren zu erleichtern, ist die Übersendung von Originalunterlagen, mit Ausnahme von Bürgschaftserklärungen, nicht mehr erforderlich. Etwaig zugesandte Originalunterlagen können daher nicht mehr an Sie zurückgeschickt werden. Aufgrund dieser Verfahrenserleichterungen bitten wir Sie, nur eine Form der Übersendung von Anträgen zu wählen. Entweder entscheiden Sie sich für eine Zusendung per Fax oder Sie schicken uns Ihre Anträge nebst Anlagen auf dem Postweg zu. Haben Sie Ihre Unterlagen im für Sie zuständigen BeratungsCenter abgegeben, erübrigt sich eine nochmalige Zusendung derselben Unterlagen. Gleiches gilt für die Nachreichung angeforderter Unterlagen.

3 - 1 - Antrag auf Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in im MVZ gem. 95 Abs. 1,2 SGB V in Vbdg. mit 32b Ärzte-ZV (Genehmigung ohne Leistungsbeschränkung) Kassenärztliche Vereinigung Hessen Zulassungsausschuss/Psychotherapie Postfach Frankfurt Eingangsstempel KVH Das Antragsformular bitte vollständig und in Großbuchstaben ausfüllen sowie Zutreffendes ankreuzen! 1. Angaben des Medizinischen Versorgungszentrums a) Antragstellendes MVZ Name/Bezeichnung MVZ: Standort des MVZ: PLZ Straße Ort Telefon (tagsüber erreichbar): Fax / Handlungsbevollmächtigter: (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) (bitte durch eine Vollmacht, einen aktuellen HR-Auszug oder sonstigen gleichartigen Nachweis legitimieren) b) Anzustellende/r Psychotherapeut/-in Titel, Name: Vorname(n): Hauptwohnsitz (Zeitpunkt der Anstellung): PLZ Straße Ort Telefon (tagsüber erreichbar): Fax / Weitere Anträge zu meiner Teilnahme an der vertragspsychotherpeutischen Versorgung habe ich derzeit auch bei einem anderen Zulassungsausschuss gestellt: nein ja, beim Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung mit dem Antrag auf..zum...

4 Vertragspsychotherapeutische Tätigkeit/Anstellungsgenehmigung Ich beantrage die Genehmigung zur Anstellung von: zum: (Titel und Name des/der anzustellenden Psychotherapeuten/Psychotherapeutin) (geplanter Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit) als: am unter (1.) genannten MVZ-Standort Anstellung erfolgt: zur überwiegenden oder ausschließlichen Tätigkeit in der Zweigpraxis im Bereich der KV Hessen Zweigpraxis im Bereich der KV Straße, Nr. PLZ, Ort (Name der KV) Bitte beachten Sie: Der Anstellungsort ist auch im Arbeitsvertrag konkret anzugeben. Tätigkeitsumfang in Stunden pro Woche: 51 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie (BP-RL): Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit Anrechnungsfaktor bis 10 Stunden pro Woche 0,25 über 10 bis 20 Stunden pro Woche 0,5 über 20 bis 30 Stunden pro Woche 0,75 über 30 Stunden pro Woche 1,0 (Stundenzahl entsprechend des Arbeitsvertrages) Die Anstellung eines/-r Psychotherapeuten/-in wird beantragt: (die aufgeführten Unterlagen sind dem Antrag beigefügt) a) in einem offenen Planungsbereich b) für die Arzt-/Fachgruppe, für die keine Verhältniszahl bestimmt wurde c) aufgrund des Zulassungsverzichts des/der Vertragsarztes/-ärztin (Der Verzicht auf die Zulassung ist - unter Angabe des konkreten Zeitpunktes - durch den/die Vertragsarzt/-ärztin zu erklären und dem Antrag auf Anstellung beizufügen) d) zur Nachbesetzung der Stelle eines/-r bereits beschäftigten angestellten Psychotherapeuten/-in (Sofern hierdurch eine Änderung an dem Status eines/r bisher angestellten Psychotherapeuten/-in durch Ausscheiden oder Änderung des Arbeitszeitrahmens erfolgt, ist diese unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen mitzuteilen und bedarf der Genehmigung des Zulassungsausschusses) für das Fachgebiet: (Fachgruppe) bestehender Faktor: bisher besetzt durch: unbesetzt ab: (Anrechnungsfaktor nach 51 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 4 BP-RL) (Titel und Name des/der bisher angestellten Psychotherapeuten/-in)

5 - 3 - e) zur Übernahme einer ausgeschriebenen Vertragspraxis Datum der Ausschreibung/Chiffre: für das Fachgebiet: (auf (Fachgruppe) im Umfang eines: halben Versorgungsauftrags vollen Versorgungsauftrags Ein zivilrechtlicher Praxisübernahmevertrag mit dem bisherigen Praxisinhaber wurde abgeschlossen: ja nein f) aufgrund eines zusätzlichen Versorgungsbedarfs: lokal ( 36 BP.-RL, Zulassung ohne Leistungskatalog) qualifikationsbezogen ( 36, 37 Abs. 1 3 BP.-RL, Zulassung mit Leistungskatalog) Die Nachbesetzung der Stelle des angestellten Arztes/Psychotherapeuten ist möglich, auch wenn Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Die vollständige oder teilweise Nachbesetzung hat binnen sechs Monaten nach vollständigem oder teilweisem Ende des Anstellungsverhältnisses zu erfolgen. Die Genehmigung zur Nachbesetzung ist rechtzeitig innerhalb der genannten Frist zu beantragen. 3. Erklärungen des Arbeitgebers (MVZ) Für die Anstellung der/s Psychotherapeuten/-in ist folgendes gewährleistet: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung Weisungsungebundenheit des/r Psychotherapeuten/-in in der Therapie mindestens angemessene Vergütung eine Vergütung ist angemessen, wenn sie in einem gerechten Verhältnis zur geschuldeten Leistung steht und sich im Rahmen der üblichen Vergütungsgrenzen des Marktes hält 4. Erklärungen des/der anzustellenden Psychotherapeuten/-in (Arbeitnehmer/-in) Angaben zu bestehenden Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnissen Ich stehe zur Zeit in keinem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis Ich stehe zur Zeit in folgendem/n Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis(sen) (ggf. gesondertes Blatt verwenden): 1. bei/im mit Std./Woche 2. bei/im mit Std./Woche 3. bei/im mit Std./Woche Das Beschäftigungsverhältnis zu Nr. ist mit Wirkung zum gekündigt worden. Das Beschäftigungsverhältnis zu Nr. wird mit Wirkung zum gekündigt. Das Beschäftigungsverhältnis zu Nr.. wird mit Std./Woche weitergeführt. Mir ist bekannt, dass ich mich mit Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit (voller Versorgungsauftrag) nur mit insgesamt maximal 13 Std./Woche in einem anderen Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis befinden darf und dass jede regelmäßige Nebentätigkeit dem Zulassungsausschuss unter Angabe des zeitlichen Umfangs und Vorlage des entsprechenden Vertrages anzuzeigen ist. 20 Abs. 1 und 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV): Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt/Psychotherapeut unter Berücksichtigung der Dauer und zeitlichen Lage der anderweitigen Tätigkeit den Versi-

6 - 4 - cherten nicht in dem seinem Versorgungsauftrag entsprechenden Umfang persönlich zur Verfügung steht und insbesondere nicht in der Lage ist, Sprechstunden zu den in der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung üblichen Zeiten anzubieten. Für die Ausübung vertragsärztlicher/-psychotherapeutischer Tätigkeit ist nicht geeignet ein Arzt/Psychotherapeut, der eine ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen nach mit der Tätigkeit des Vertragsarztes/- psychotherapeuten am Vertragsarztsitz nicht zu vereinbaren ist. Nach 20 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV ist eine Nebentätigkeit in Bezug auf Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken gestattet. Dagegen wird die Vereinbarkeit einer anderweitigen psychotherapeutischen Tätigkeit seitens des Zulassungsausschusses regelmäßig dann verneint, wenn es sich um eine Nebentätigkeit in einer Beratungsstelle oder im Strafvollzug handelt. Ich erkläre, dass ich nicht rauschgiftsüchtig bin und dies nicht innerhalb der letzten fünf Jahre war. Ferner erkläre ich, dass ich mich innerhalb der letzten fünf Jahre keiner Entziehungskur wegen Trunksucht oder Rauschgiftsucht unterzogen habe und dass gesetzliche Hinderungsgründe meiner Ausübung des ärztlichen Berufes nicht entgegenstehen. 21 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte: Ungeeignet für die Ausübung der Kassenpraxis ist ein Arzt mit geistigen oder sonstigen in der Person liegenden schwerwiegenden Mängeln, insbesondere ein Arzt, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Antragstellung rauschgiftsüchtig oder trunksüchtig war. 5. Praxisbesonderheiten/ Teilhabe behinderter Menschen Die Versorgung behinderter Menschen wird in meiner Praxis wie folgt sichergestellt: behindertengerechte Beratungsform, nämlich (per Telefon, Fax, ) bitte im Einzelnen benennen behindertengerechtes nämlich Informationsmaterial, (für Lernschwache in leicht verständlicher Sprache; für Sehbehinderte in vergrößerter Schrift; für Blinde als Hördatei oder in Brailleschrift) bitte im Einzelnen benennen Angebot eines/r Gebärdendolmetschers/in körperbehindertengerechter Zugang, nämlich (in den Praxisräumen muss vor der Behandlung explizit und verständlich auf das bestehende Angebot hingewiesen werden) (stufenfreier Praxiszugang, Fahrstuhl, Rollstuhl, behindertengerechtes WC und/oder andere behindertengerechte Ausstattungsgegenstände) bitte im Einzelnen benennen 6. Hinweise zur Abrechnung von Genehmigungspflichtigen Leistungen Uns ist bekannt, dass für die Ausführung und Abrechnung von Genehmigungspflichtigen Leistungen jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen und diese Leistungen - unabhängig vom Status der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung - im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur ausgeführt bzw. abgerechnet werden, wenn hierfür von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine zusätzliche Genehmigung bzw. Anerkennung vorliegt. Uns ist zudem bekannt, dass eine rückwirkende Genehmigung nicht möglich ist und die Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigungen zulässig ist und Honoraranspruch besteht. Die Antragsformulare finden sie auf unserer Homepage ( / Mitglieder / Qualität und Genehmigungen / Qualitätssicherung und Genehmigungspflicht). Bitte beachten sie, dass die Genehmigungen standortbezogen erteilt werden, d. h. für Nebenbetriebsstätten müssen für den jeweiligen Standort nochmals entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

7 Sonstige Hinweise Sämtliche Angaben in diesem Antrag werden für die Genehmigung gemäß 95 Abs. 1 SGB V i. V. m. 18 Ärzte-ZV benötigt. Unvollständige Angaben können zur Folge haben, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Wenn die bei der Erteilung dieser Genehmigung zugrunde gelegten Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt waren oder nachträglich entfallen, kann diese entzogen werden; sie ist zu entziehen, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde, tatsächlich nicht vorlagen oder nachträglich weggefallen sind; im Übrigen kann die Genehmigung in durch Gesetz bestimmten Fällen entzogen werden. Jede Änderung bzw. Beendigung der genehmigten Anträge auch im Hinblick auf den Status des Vertragsarztes/ Psychotherapeuten wie z. B. die Verlegung der Vertragspraxis bedarf der vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses. Die für einen Antrag erforderliche Genehmigung des Ausschusses kann - wie auch jede sonstige Genehmigung - nur mit Wirkung für die Zukunft und nicht für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erteilt werden. Ändert sich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei einem in einem MVZ nach 95 Abs. 2 SGB V angestellten Arzt/Psychotherapeuten, so bedarf es einer vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses ( 42 BP-R.). Innerhalb von sechs Monaten nach der Reduzierung der Arbeitszeit des angestellten Arztes/Psychotherapeuten kann das MVZ zur Nachbesetzung unbeschadet von Zulassungsbeschränkungen einen weiteren in Teilzeit beschäftigten Arzt/Psychotherapeuten anstellen. 8. Antragsgebühren Ich habe den Betrag in Höhe von 120,00 am unter Angabe des Verwendungszwecks (ZAPT 4.3 / Name MVZ / Name anzustellende(r) Psychotherapeut(in)) Ich habe den Betrag in Höhe von 60,00 am unter Angabe des Verwendungszwecks (ZAPT / Name MVZ / Name anzustellende(r) Psychotherapeut(in)) auf das Bankkonto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eg IBAN: DE BIC: DAAEDEDDXXX überwiesen. Einen Nachweis über die Entrichtung lege ich bei (z.b. Kontoauszug, gestempelte Bestätigung der Bank). Die Antragsgebühr ist binnen 14 Tagen nach Antragseingang zu entrichten und ein geeigneter Zahlungsnachweis vorzulegen. Sollte die Antragsgebühr nicht fristgemäß gezahlt worden und der geeignete Zahlungsnachweis hier nicht innerhalb der vorbenannten 14 Tagesfrist eingegangen sein, gilt der Antrag nach 38 Ärzte-ZV als zurückgenommen. In jedem Fall wird der Antrag ohne fristgerechten Nachweis der Entrichtung der Antragsgebühr nicht für eine Sitzung des Zulassungsausschusses terminiert. In diesem Fall wäre der Antrag neu zu stellen. Wir versichern jeder für sich, dass alle unsere vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Sofern sich Änderungen zu vorstehenden Angaben ergeben, verpflichten wir uns jeder für sich, diese umgehend dem Zulassungsausschuss schriftlich mitzuteilen. (Ort, Datum) (Unterschrift Handlungsbevollmächtigter) (Ort, Datum) (Unterschrift Anzustellende/r)

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