VDP-Infobrief Europa. Sehr geehrte Mitglieder,

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1 VDP-Infobrief Europa Sehr geehrte Mitglieder, zum Anfang des neuen Jahres möchten wir Sie über die aktuellen Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme im EU-Programm Lebenslanges Lernen sowie über Neuigkeiten in der europäischen Union informieren. Lesen Sie unter anderem mehr über den Vorschlag für das neue EU-Bildungsprogramm Erasmus für alle und die Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit. 1. Antragsfristen EU-Förderprogramme 2. Vorschlag für neues Bildungsprogramm 3. Bildungsenzyklopädie EURYPEDIA 4. EU-Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit 5. Die zehn Stolpersteine des EU-Fundraisings 6. Wettbewerb Europäisches Sprachensiegel Termine Mit freundlichen Grüßen Melanie Lorenz Referentin

2 EU-FÖRDERPROGRAMME Antragsfristen JUGEND FÜR EUROPA: Zuschüsse für Jugendaustausch, -initiativen und - demokratieprojekte Anträge bei NA: , JUGEND-IN IN-AKTION AKTION: Förderung von Projekten, Akteuren und Organisationen im Jugendbereich Aktionen 1,2, 3, 4, 5 Anträge bei NA: , COMENIUS: Lebenslanges Lernen-Einzelprogramm zur Schulbildung Ausschreibung (C233/2011-Fb 7-8/2011) Mobilität-Bildungspersonal: , Mobilität-Assistenten: Schul-/Regionalpartnerschaften: Grundtvig: Lebenslanges Lernen-Einzelprogramm Erwachsenenbildung, Mobilität-Workshops: Lernpartnerschaften: Mobilität-Assistenten: Senioren-Freiwilligenprojekte: Mobilität-Weiterbildung für Erwachsenenbildner: , Leonardo da Vinci: Lebenslanges Lernen-Einzelprogramm zur Berufsbildung Ausschreibung (C233/2011-Fb 7-8/2011) Partnerschaften:

3 Antragsfristen Eramus Mundus: Drittstaatenkooperation bei Hochschulbildung Ausschreibung (C233/2011- Fb 12/2011): Jean Monnet: Lebenslanges Lernen-Einzelprogramm zu Lehrangeboten der europäischen Integration, Ausschreibung (C233/2011- Fb 7-8/2011): QUERSCHNITTSPROGRAMM: Lebenslanges Lernen-Einzelprogramm für politische Zusammenarbeit, Sprachen, IKT und Ergebnisnutzung, Ausschreibung (C233/2011- Fb 7-8/2011): Bereich 1: Roma-Projekte; Netze: Bereich 2: Sprachen: Bereich 3: IKT: Bereich 4: Ergebnisnutzung und -verbreitung: Bereich 1: Studienbesuche: , Europäischer Freiwilligendienst: Auslandeinsätze junger Menschen Anträge bei NA: ,

4 Vorschlag für neues Bildungsprogramm Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für ein neues EU-Programm vorgelegt. Der Programmvorschlag Erasmus für alle integriert die derzeit bestehenden EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie Hochschulbildung (PROGRAMM FÜR LEBENSLANGES LERNEN), für Jugend (JUGEND IN AKTION), die Drittstaatenprogramme TEMPUS und ERASMUS MUN- DUS sowie die bilateralen Bildungsprogramme. Zusätzlich soll eine Aktionslinie im Bereich Sport geschaffen werden. Für jeden dieser Bereiche sollen Mindestbudgets eingerichtet werden. Das neue Programm soll eine Laufzeit von sieben Jahren ( ) haben und mit 19 Mrd. Euro ausgestattet werden. Kernelement ist die Förderung der Mobilität. Sie soll ca. 66 Prozent des Budgets ausmachen. Auch Kooperationsprojekte sollen stärker unterstützt werden. Änderungen gibt es hinsichtlich der Mobilität von Arbeitnehmern, diese entfällt gänzlich im Bereich des Europäischen Sozialfonds. Bestehen bleibt die Mobilitätsförderung von Bildungspersonal, wie z.b. Ausbilder, Lehrkräfte. Neu ist zudem, dass es nur noch eine Nationalagentur geben soll. Gegen diesen Vorschlag hat sich die Bundesregierung bereits ausgesprochen. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen zukünftig die Aktivitäten des Programms in drei Leitaktionen gefördert werden: 1. Mobilität von Einzelpersonen: Hiermit soll die länderübergreifende Mobilität von Studierenden, Auszubildenden, Lehrkräften und Personal gefördert werden (66 Prozent des geplanten Budgets). 2. Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren: Hier sollen länderübergreifende Partnerschaften zwischen Bildungs-/ Jugendorganisationen sowie länderübergreifende Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen gefördert werden (26 Prozent des geplanten Budgets). 3. Unterstützung politischer Reformen: Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend z.b. durch die Weiterentwicklung der bestehenden Transparenzinstrumente (5 Prozent des geplanten Budgets). Außerdem wird ein neues Finanzierungsinstrument vorgeschlagen, das sich an Masterstudierende richtet. Es soll ihnen ermöglichen, mit einem günstigen Bildungsdarlehen ihr komplettes Masterstudium im Ausland zu absolvieren. Der Kommissionsvorschlag wird nun im Rat der EU für Bildung, Jugend, Kultur und Sport und im Europäischen Parlament verhandelt und soll vor Ende 2013 verabschiedet werden, wenn die aktuelle Programmgeneration ausläuft. Die Verhandlungen über die endgültige Budgetausstattung verlaufen im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre

5 Den Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS FÜR ALLE" finden Sie: Bildungsenzyklopädie Eurypedia Das EURYDICE (information on education Systems and Policies) Netzwerk hat auf seiner Internetseite die Bildungsenzyklopädie Eurypedia eingestellt. Ausführliche Beschreibungen der Allgemeinbildungssysteme von 38 europäischen Ländern liegen vor, die dabei helfen sollen, die Bildungssysteme in Europa besser zu verstehen. Die Datenbank finden Sie hier: urybase_de.php Vorschlag zur Überarbeitung der Berufsqualifikationsrichtlinie vorgelegt Die EU-Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Berufsqualifikationen 2005/36/EG vorgelegt. Die Überarbeitung der Richtlinie hat zum Ziel, die Regeln für eine EU-weite Mobilität zu vereinfachen und grenzüberschreitend Berufstätigen die Stellensuche bzw. die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit zu erleichtern. wollen, sollen dies nach Ansicht der EU- Kommission künftig ganz einfach anhand eines neuen elektronischen Berufsausweises erledigen können. Der Berufsausweis soll europaweit gültig sein und die Unternehmen unterstützen, auch Bewerber aus anderen EU-Staaten einzustellen. Die auf dem Ausweis befindlichen Daten umfassen Informationen zum Inhaber und dessen Recht auf die Ausübung des Berufes wie z.b. Name, Geburtsdatum und -ort, Beruf, beteiligte Behörden oder die Ausweisnummer. Um die Gefahr von Fälschungen auszuräumen, soll der Berufsausweis als elektronisches Zertifikat angelegt werden, das zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über das Binnenmarktinformationssystems (IMI) ausgetauscht werden muss. Die Einführung des Berufsausweises wird jedoch von der Forderung der Berufsstände abhängen. Wenn sich eine Berufsgruppe dafür entscheidet, wird die EU-Kommission einen Durchführungsrechtakt mit entsprechenden Details zur Festlegung des EU-Berufsausweises für einen bestimmten Beruf erlassen. Die EU-Kommission schlägt die Einführung eines freiwilligen elektronischen Berufsausweises vor (neuer Art. 4a - 4e der Richtlinie). Damit sollen die Anerkennungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und auch transparenter werden. Die Richtlinie über Berufsqualifikationen gilt in den 27 EU-Mitgliedstaaten für ca. 800 reglementierte Berufe. Aus Gründen der Transparenz müssen die Mitgliedstaaten eine Liste aller reglementierter Berufe vorlegen und die Aufnahme der entsprechenden Berufe in die Liste begründen bzw. rechtfertigen. Die EU-Kommission Arbeitgeber, die sich über den Stand der Berufsausbildung eines Bewerbers informieren wird diese Informationen in einer öffentlich 5

6 zugänglichen Datenbank verwalten und pflegen. Der Richtlinienvorschlag wird im sog. Mitentscheidungsverfahren, bei dem EU-Parlament und Rat gleichberechtigt entscheiden, verhandelt werden. Den Richtlinienvorschlag finden Sie hier: EU-Initiative Gegen Jugendarbeitslosigkeit Die Initiative Chancen für Junge Menschen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren. Die EU-Mitgliedsstaaten sind u.a. aufgerufen, Schulabbrüche frühzeitig zu verhindern und jungen Menschen den Zugang zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen zu erleichtern. Nachdrücklich aufgefordert sind die Mitgliedsstaaten zudem, den Europäischen Sozialfond (ESF) besser zu nutzen. Es stehen immer noch 30 Mrd. Euro für Projekte zur Verfügung, die bisher nicht abgerufen wurden. Die Initiative richtet sich in erster Linie an die EU-Mitgliedstaaten, die eine hohe Quote an Jugendarbeitslosigkeit haben. In 18 Mitgliedstaaten beträgt sie über 20 Prozent. Deutschland gehört mit den Niederlanden und Österreich zu den drei Mitgliedstaaten, die eine Quote unter 10 Prozent vorweisen. Folgende Hauptmaßnahmen der neuen Initiative Chancen für junge Menschen werden unmittelbar von der Kommission finanziert: Mit 4 Mio. EUR werden die Mitgliedstaaten unterstützt, um Jugendgarantie - Systeme einführen zu können. Diese sollen gewährleisten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz erhalten. 1,3 Mio. EUR aus dem ESF werden in die Schaffung von Lehrstellen fließen. Durch eine Steigerung der Zahl der Lehrstellen um 10 Prozent bis Ende 2013 könnten insgesamt neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. 3 Mio. EUR werden für technische Unterstützung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds eingesetzt. Damit wird den Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Förderprogrammen für junge Unternehmensgründer und Sozialunternehmer geholfen. Durch größtmögliche Ausrichtung der Mittel auf die Vermittlung von Lehr- und Praktikumsstellen in Unternehmen sollen im Jahr 2012 mindestens Vermittlungen im Rahmen der Programme Erasmus und Leonardo da Vinci erfolgen. Im Zuge der Initiative Dein erster EU- RES-Arbeitsplatz sollen junge Menschen in den Jahren 2012/2013 bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat unterstützt werden. Durch Aufstockung der Finanzmittel für den Europäischen Freiwilligendienst sollen 2012 mindestens Gelegenhei- 6

7 ten für Freiwilligentätigkeit bereitgestellt werden. Im Jahr 2012 soll ein Qualitätsrahmen für die Gewährleistung hochwertiger Praktika in der EU vorgestellt werden. Erasmus für Unternehmer wird 2012 rund 600 weitere Austausche finanzieren. Mehr dazu finden Sie in der EU-Mitteilung: Die zehn Stolpersteine des EU- Fundraising Das Buch Die zehn Stolpersteine des EU- Fundraising informiert über die zehn häufig auftretende Missverständnisse und Fehler beim Einwerben von EU-Fördermitteln. Download des Buches unter: Wettbewerb Europäisches Sprachensiegel 2012 Der nationale Themenschwerpunkt für 2012 lautet: Digitale Medien beim Sprachenlernen. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen werden Anfang Februar 2012 auf der Website der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung: bereitgestellt. sen, sofern sie nachweislich ein Projekt/eine Initiative durchführen, das die Kriterien erfüllt. Welche Sprachen sind zulässig? Grundsätzlich sind alle Sprachen zulässig, die in Europa gesprochen werden. Das Projekt/die Initiative sollte jedoch mindestens eine der EU- Amtssprachen als Zielsprache (oder als Brückensprache) enthalten. Die Bewerbungsunterlagen müssen für die Jury eine deutsche Fassung beinhalten. Welche Projekte können ausgezeichnet wer- den? Es können nur solche Projekte/Initiativen mit einem Siegel ausgezeichnet werden, die sich deutlich jenseits des Planungsstadiums befinden, gleichzeitig aber noch nicht zum Routineangebot einer Einrichtung gehören. In der Bewerbung muss klar belegt sein, wie das Projekt/die Initiative umgesetzt wurde bzw. wird. Ein Europäisches Sprachensiegel kann auch an solche Projekte verliehen werden, die im Rahmen eines Bildungsprogramms der Europäischen Union (PLL, LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG, SOKRATES etc.) eine Förderung erhalten haben bzw. z. Zt. erhalten; diese Fälle sollten jedoch eine Ausnahme darstellen. Wer kann am Wettbewerb teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland ansässigen Einrichtungen, Institutionen, Unternehmen, Organisationen etc. aus allen Bildungsbereichen. Auch Einzelpersonen sind zugelas- 7

8 Termine Allgemeine Veranstaltungen März Konferenz: Changing education for a changing world, London (Veranstalter British Council) März Europäische etwinning-konferenz, Berlin April INCONTE 2012 Internationale Konferenz für neue Erziehungstrends und deren Implikationen, Antalya/Türkei 27. März COMENIUS-Schulpartnerschaften: Infoveranstaltung, Magdeburg Die vollständige Terminliste im Programmbereich COMENIUS finden Sie unter: Mai Bundesweiter EU-Projekttag an Schulen im Rahmen der Europawoche 2012 COMENIUS 9. Februar COMENIUS für Schulen und Lehrer: Infoveranstaltung, Stuttgart 29. Februar Tagung für Organisatoren von Studienbesuchen für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute, Köln (Veranstalter PAD) 5. März COMENIUS: Erfahrungsaustausch - etwinning Leben und Lernen im digitalen Lernzeitalter: Infoveranstaltung, Bremen 22. März COMENIUS praktisch Schulpartnerschaften life: Infoveranstaltung, Datteln/NRW 26. März Schulpartnerschaften im Netz begleiten, PAD- Veranstaltung, Bonn 8

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