Hygieneanforderungen bei Festen und Feiern. Folie 1

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1 Folie 1

2 Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele Folie 2 Gaststättengesetz 1 Vereinsfeste, Fahnenweihen, Sportfeste, Schulfeste, Kindergartenfeste u.ä. Veranstaltungen unterliegen dem Gaststättengesetz, wenn - sie zubereitete Speisen und/oder - Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen und - die Veranstaltungen jedermann o. bestimmten Personenkreisen zugänglich sind.

3 Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele Folie 3 Gaststättengesetz 2 Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. Der Erlaubnis bedarf nicht, wer verabreicht. 1.alkoholfreie Getränke, 2.unentgeltliche Kostproben, 3.zubereitete Speisen

4 Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele Folie 4 Gaststättengesetz 12 Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

5 Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele Folie 5 Die Erteilung einer Gestattung nach 12 GastG erfolgt auf Antrag durch den Veranstalter bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Gemeinde/Stadt. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Gemeinde/Stadt. Die Gestattung ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen (Anträge liegen bei der Gemeinde auf). Vor Erteilung der Gestattung sind das Jugendamt, die Polizei und das Landratsamt rechtzeitig zu beteiligen.

6 Gesetzliche Grundlagen und deren Ziele Folie 6 VO(EG) 178/2002 hier wird geregelt für wen das Gesetz gilt VO(EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene regelt welche Anforderungen erfüllt werden müssen Ziele: Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich von der Urproduktion bis zum Endverbraucher geregelt werden ( Vom Acker bis zum Teller ) Schutz des Verbrauchers vor Lebensmittelinfektionen Schutz des Verbrauchers vor Ekelerregung Schutz der Lebensmittel vor nachteiliger Beeinflussung

7 Wichtige Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen Folie 7 Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer. Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein. Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass auf allen ihrer Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln die einschlägigen Hygienevorschriften dieser Verordnung erfüllt sind.

8 Wie können die Vorgaben erfüllt werden? Folie 8 Personalschulung bzgl. persönlicher Hygiene, geeigneter Arbeitskleidung und hygienischer Umgang mit Lebensmitteln Personalbelehrung nach IfSG Eigenkontrolle gemäß HACCP und entsprechende Dokumentation Basishygiene

9 Basishygiene Folie 9 Lebensmittel dürfen nur in allseitig umschlossenen Räumen, die nur vorne geöffnet sind, behandelt und in Verkehr gebracht werden Der Fußboden und die Wände in den Räumen müssen leicht zu reinigen sein Die Einrichtungsgegenstände und Oberflächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen müssen Spülbecken mit Warm- und Kaltwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung vorhanden sein

10 Basishygiene Folie 10 Zusätzlich muss bei Bedarf eine ausreichende Vorrichtung zum Reinigen von LM (Salate, Geflügel...) vorhanden sein Beim Behandeln von Lebensmitteln ist saubere Schutzkleidung zu tragen Für die Lagerung und Abgabe von leichtverderblichen Lebensmitteln (Fleisch, Wurstwaren, Käse, Fisch, Molkereiprodukte, Sahnetorten etc.) sind Kühlmöglichkeiten mit Thermometer erforderlich Es müssen separate Handwaschbecken mit ausreichender Warmund Kaltwasserzufuhr und Einweghandtücher und Seifenspender vorhanden sein

11 Basishygiene Folie 11 Lebensmittel müssen so aufbewahrt werden, dass das Risiko einer Kontamination vermieden wird. Bei der Abgabe von offenen Lebensmitteln ist auf einen ausreichenden Warenschutz zu achten Leichtverderbliche Lebensmittel dürfen nur gekühlt transportiert werden Hygienische Lagerung der Abfälle/ Speisenabfälle Zweckentfremdente Schlauchleitungen (Gartenschläuche) dürfen nicht zur Beförderung von Trinkwasser, das für die Herstellung bzw. Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Reinigung von Händen und Bedarfsgegenständen verwendet wird, eingesetzt werden.

12 Basishygiene Folie 12 Getränkeschankanlagen dürfen im Freien nicht ohne ausreichende Schutzvorrichtungen betrieben werden festes Dach; trittfester, sauberer Boden Abschirmung des Ausschank- und Spülbereiches Befestigung der CO2 - Flasche Schutz vor Sonneneinstrahlung Zum Reinigen der Schankgefäße muss eine Spüleinrichtung mit zwei ausreichend tiefen Spülbecken vorhanden sein Trinkgefäße müssen geeicht sein Für die Getränkeschankanlage muss eine Gefährdungsbeurteilung und ein Nachweis über die erfolgte Reinigung vorliegen

13 Folie 13 Kennzeichnung von Lebensmitteln Die neuen Regelungen Grundlage VO (EG) Nr. 1169/2011 LMIV Gültigkeit ab 13. Dezember 2014 Alle Stoffe mit allergenem Potential müssen auch bei loser Ware gekennzeichnet werden.

14 Allergenkennzeichnung von loser Ware Folie 14 Die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen aufgeführt werden. Glutenhaltiges Getreide, namentlich nennen:z.b Dinkel, Weizen, Roggen.. Krebstiere Eier Fische Erdnüsse Sojabohnen Milch (einschließlich Laktose) Schalenfrüchte, namentlich nennen: z.b. Mandeln, Haselnüsse... Senf Sellerie Sesamsamen Schwefeldioxid und Sulfite Lupinen Weichtiere

15 Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel Folie 15 Lebensmittelunternehmer müssen: Feststellen können, von wem sie ein Erzeugnis erhalten haben und an wen sie ein Erzeugnis geliefert haben Systeme und Verfahren einrichten, mit denen diese Informationen den zuständigen Behörden nach Aufforderung mitgeteilt werden können Dazu wird von dem Ansatz ein Schritt dahinter ein Schritt davor ausgegangen, der von Unternehmern verlangt, dass sie Ein System einrichten, mit dem sie feststellen können, wer der direkte Lieferant und der direkte Abnehmer ihrer Erzeugnisse ist Die Unternehmer müssen die direkten Abnehmer nicht ermitteln können, wenn es sich um Endverbraucher handelt

16 Informationsquellen: Folie 16 Lebensmittelüberwachung Broschüren Internet z.b. (Fachinfos) (Hygienerecht) (Merkblätter der Lebensmittelüberwachung) (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten)

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