LERNUNTERLAGE TRUPPMANN TRUPPFÜHRER AUSBILDUNG FÜR DIE. (TM-Ausbildung, Gerätekunde)

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1 LERNUNTERLAGE FÜR DIE TRUPPMANN TRUPPFÜHRER AUSBILDUNG (TM-Ausbildung, Gerätekunde)

2 Urheberrecht IdF NRW 2012 Alle Rechte vorbehalten Die vorliegende Unterlage darf auch auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des IdF NRW nicht reproduziert, übertragen, umgeschrieben, auf Datenträger gespeichert oder in einer anderen Sprache bzw. Computersprache übersetzt werden, weder in mechanischer, elektronischer, magnetischer, optischer, chemischer oder manueller Form. Der Vervielfältigung für die Anwendung bei der Ausbildung der Feuerwehren des Landes Nordrhein- Westfalen wird zugestimmt. Anmerkung: Eine Schreibweise, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird, wäre angenehm. Da aber neue entsprechende Schreibweisen in der Regel zu großen Einschränkungen der Lesbarkeit führen, wurde darauf verzichtet. So gilt für die gesamte Unterlage, dass die maskuline Form, wenn nicht ausdrücklich anders benannt, für beide Geschlechter gilt.

3 ÜBERGEORDNETE AUSBILDUNGSEINHEIT AUSBILDUNGSEINHEIT AUTOR OBM MARTIN STEIN AUSGABE 01 / 2014

4 Hinweis Dieser Ausbilderleitfaden wurde erstellt unter Federführung des Fachausschusses Schulung und Einsatz des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (VdF NRW) und des Arbeitskreises Ausbildung und Einsatz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW). Betreut wird dieses Projekt vom Medienzentrum des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW). Ziel dieses Projektes ist es, vereinheitlichte Unterlagen für die Standortaus- und Fortbildung herauszugeben. Dazu sind am IdF NRW die technischen und organisatorischen Bedingungen geschaffen worden, die es Aufsteigern aus dem mittleren in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vor Beginn der Einführungszeit im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ermöglicht, zu bestimmten Themen der Feuerwehrausbildung einen Ausbilderleitfaden für Ausbilder, eine Lernunterlage (Handout) für Auszubildende sowie eine Muster-PowerPoint-Präsentation zu erstellen. Grundlage für die erstellten Unterlagen ist der Lernzielkatalog für die Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann- / Truppführer- Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen (Anlage zum Runderlass des Innenministeriums NRW vom 21. Dezember 2005). Hinweise & Anregungen bitte unter: koordination-medienzentrum@idf.nrw.de

5 INHALT Vorwort Einleitung Organisatorische Abläufe am Standort Löschmittel Löschwasser Schaummittel Löscher Feuerwehrgeräte Vorratshaltung am Standort Pflichten des Einzelnen Prüfungen(Grundlagen) Prüfungen nach Benutzung Meldung...11

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7 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Vorwort Das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben im Feuerwehrdienst. Dieses Thema ist ein Teil der Ausbildungseinheit Wiederherstellen der Einsatzkraft, Umweltschutz, Hygiene. Die Lehrinhalte der ersten Hilfe, Rechtsgrundlagen und Organisation, Feuerwehrfahrzeuge und Geräte, sowie die Gefahren der Einsatzstelle werden als vermittelt vorausgesetzt. Die standortspezifischen Abläufe sollen dem Teilnehmer vorgestellt werden. Im weiteren Verlauf geht es mit den Kenntnissen über Meldepflichten in Bezug auf Feuerwehrgeräte weiter. Der Lehrgangsteilnehmer soll seine Pflichten bei sicherheitstechnischen Mängeln kennen lernen. Die Grundlagen zu den Meldepflichten bei sicherheitstechnischen Mängeln finden Sie in der FwDV 1(Grundtätigkeiten) DGUV Vorschrift 49(Feuerwehren) DGUV Grundsatz (Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr ), DGUV INFORMATION (Sicherer Feuerwehrdienst) Demnach sind alle Mängel dem Vorgesetzten zu melden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Die standortspezifischen Abläufe sollen dem Teilnehmer vorgestellt werden. 1. Einleitung Im Einsatz und Übung werden Einsatzmittel eingesetzt. Daher gilt: Der Einsatz ist erst beendet wenn die Einsatzmittel für den nächsten Einsatz wieder bereit sind. Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz Auch eine Übung ist erst beendet, wenn die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt ist. Dieses Grundverständnis und die allgemeinen Regelungen werden in der Unterlage behandelt. Die FEUERWEHREN IN NRW - 7 -

8 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft standortbezogenen Regelungen und Verfahren werden im Unterricht vermittelt. Für sämtliche Geräte gibt es Richtlinien und Prüfvorschriften aus den Unfallkassen(UK). In diesen Vorschriften werden neben den regelmäßigen Prüfungen auch die Sichtprüfungen beschrieben. Für Sie ergeben sich hieraus Meldepflichten gegenüber dem Vorgesetzten 2. Organisatorische Abläufe am Standort. Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz. Diese Weisheit ist wohl jedem bekannt. Sowohl am Standort, als auch am Einsatzort sollte das Aufrüsten organisatorisch geregelt sein. Es ist wichtig alle Art an Verbrauchsgütern schnellstmöglich wieder aufzufüllen. Neben dem Auffüllen sind aber auch weitere Dinge zu machen, zum Beispiel das Reinigen, Warten, Prüfen und Kalibrieren, sowie das Instandsetzen Löschmittel Grundsatz: Verbrauchte Löschmittel sind sofort zu ersetzen! Löschwasser Schon an der Einsatzstelle kann normaler Weise der mitgeführte Löschwassertank aufgefüllt werden. Falls dieses nicht direkt möglich ist sollte die nächste Möglichkeit zum Auffüllen genutzt werden. Damit wird sichergestellt, dass zum einen ausreichend Löschwasser für einen Folgeeinsatz zur Verfügung steht, zweitens wird der Unfallgefahr entgegengewirkt, wenn mit einem vollen Löschwassertank gefahren wird. Trotz vorhandener Schwallbleche ist bei einem nicht vollen Löschwassertank eine Gewichtsverlagerung in Kurven gegeben. Der Kipppunkt verlagert sich und ein Umkippen des Löschfahrzeuges kann eher geschehen Schaummittel Am Einsatzort ist das Auffüllen von Schaummittel nur in Ausnahmefällen möglich. Üblich ist das Auffüllen am Feuerwehrhaus oder an der Hauptwache. An jedem Standort gibt es hierfür FEUERWEHREN IN NRW

9 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft unterschiedliche Verfahrensweisen. Diese sollen Ihnen vorgestellt werden. Grundsätzlich darf nur gleiches Schaummittel verwendet werden. Eine Vermischung unterschiedlicher Schaummittel kann die Schaumerzeugung behindern. Daher muss darauf geachtet werden, dass eine Vermischung unterschiedlicher Schaummittel verhindert wird. Es ist auch darauf zu achten, dass alle Behälter voll sind. Beispiel: Bei einem HLF sind 120l Schaummittel in 6x20-Liter- Kanister vorhanden. Fehlen in allen Kanistern nur 2 Liter, so hat man nur 108Liter Schaummittel zur Verfügung. Folge: Statt 300m³ Mittelschaum können jetzt nur 270m³ Mittelschaum erzeugt werden. Berücksichtigt man auch noch die Abbrandrate von 50%, so ergeben sich statt 150m³ nur noch 135m³ Mittelschaum. Der Löscherfolg kann durch so einen Mangel erheblich in Frage gestellt werden! Löscher Es gibt eine Vielzahl von Kleinlöschgeräten. Für die verschiedenen Brandklassen A, B, C, D und F werden verschiedene Löschmittel in Löschern gefüllt. Es werden Pulverlöscher, CO²-Löscher, Fettbrandlöscher, usw. auf den verschiedenen Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt. Unabhängig von den Löschmitteln wird das Aufrüsten unterschiedlich organisiert. Einige Standorte haben Ersatzlöscher oder Auffülleinrichtungen. Die örtlichen Verfahrensweisen sollen Ihnen vorgestellt werden Feuerwehrgeräte Es gibt eine Vielzahl von Feuerwehrgeräten. Alle Geräte, die nach Gebrauch gereinigt, gefüllt, gewartet, geprüft oder kalibriert werden müssen, werden gegen einsatzbereite Geräte ausgetauscht oder nach sofortiger Instandsetzung und Prüfung wieder in einsatzbereitem Zustand verlastet. Grundsätzlich sind alle Geräte der Feuerwehr einer Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Sichtprüfung hat nach jeder Benutzung zu erfolgen. Hierbei sind Auffälligkeiten und Defekte dem Vorgesetzten zu melden. Dieser ist dann für das weitere Vorgehen verantwortlich. FEUERWEHREN IN NRW - 9 -

10 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Im Regelfall werden diese Geräte durch den Gerätewart wieder instandgesetzt oder über den Gerätewart zur Instandsetzung weitergegeben. Bei Atemschutzgeräten ist der Atemschutzgerätewart hierfür zuständig. Bestimmte Feuerwehrgeräte müssen nach Gebrauch durch den Gerätewart geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel die Atemschutzgeräte, CSA, Absturzsicherungsset, Gasspür- und Messgeräte, Strahlenmessgeräte, Schläuche, usw. Da es je nach Standort unterschiedliche Geräte gibt, kann hier keine vollständige Liste angegeben werden. Herstellerangaben und UVV Richtlinien sind grundsätzlich zu beachten. Alle standortbezogenen Geräte die besonders Geprüft werden müssen werden Ihnen vorgestellt Vorratshaltung am Standort Hier werden den Teilnehmern alle organisatorischen Regelungen am Standort vorgestellt. Zum Beispiel: Wo ist was und wie gelagert? Wie ist der Nachschub organisiert? 3. Pflichten des Einzelnen Sie können wiedergeben,, gegenüber wem und in welchen Fällen Meldungen über gebrauchte prüfpflichtige Feuerwehrgeräte erforderlich sind., gegenüber wem und in welcher Form Meldungen über nicht funktionsfähige, defekte oder verlorengegangene Feuerwehrgeräte erforderlich sind., dass bei defekten Feuerwehrgeräten auch dann eine Meldung unter Angabe des Schadens und Ursache erforderlich ist, wenn der Mangel bzw. Schaden selbst beseitigt worden ist Prüfungen(Grundlagen) Sämtliche technischen Geräte müssen sich regelmäßigen Prüfungen stellen. Die Verantwortung über diese Prüfungen liegt beim Leiter der Feuerwehr. Da der Leiter der Feuerwehr im Normalfall andere FEUERWEHREN IN NRW

11 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Aufgaben wahrnimmt, bedient er sich speziell ausgebildeter Personen. Diese sind zum Beispiel der Gerätewart, Techniker der Hersteller, Elektrofachkräfte oder Sachverständige. Die Geräteprüfordnung regelt die Einzelheiten. Die Prüffristen sind in den Unfallverhütungsvorschriften(UVV) und den FwDVen geregelt. Es wird unterschieden zwischen den regelmäßigen Prüfungen(z.B. Jahres- oder Halbjahresprüfungen) und den Prüfungen nach Benutzung(z.B. Funktionsprüfung, Sichtprüfung, etc.). Wer die Prüfungen durchführt ist in den Herstellerunterlagen, der Prüfverordnung, den FwDVen sowie den zugehörigen DGUVen beschrieben und wird hier nicht näher behandelt Prüfungen nach Benutzung Sämtliche Geräte sind nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehlerstellen zu unterziehen (DGUV Vorschrift 49). Diese Forderung ist erfüllt, wenn diese Geräte einer Kontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ohne Zuhilfenahme von Prüfmitteln unterzogen werden Meldung Bei der Benutzung prüfpflichtiger Feuerwehrgeräte ist auf die Herstelleranweisungen im Prüfbuch zu achten. Zum Beispiel wird beim Sprungpolster jede Nutzung im Prüfbuch protokolliert oder bei Kernmanteldynamikseilen werden die Seilmeter protokolliert, d.h. die durchlaufende Seillänge bei Benutzung. Äußerlich erkennbare Schäden, Abnutzungen, Fehlerstellen an Ausrüsstungen und Geräten sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden und der Benutzung zu entziehen (DGUV INFORMATION )! Gleiches gilt auch für aufgetretene und bereits reparierte oder behobene Fehler, sowie bei dem Verlust von Gerätschaften. Auch diese müssen dem Vorgesetzten gemeldet werden, damit dieser die erforderlichen Schritte einleiten kann. Die Art und Form der Meldungen werden an den Standorten geregelt. Zum Beispiel werden Verlustmeldungen, Reparaturscheine, Betriebsbücher, usw. geschrieben. FEUERWEHREN IN NRW

12 LERNUNTERLAGE Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Den Auszubildenden sollen die Standortspezifischen Ausführungen vorgestellt werden. Platz für eigene Notizen: FEUERWEHREN IN NRW

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