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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin erhöhen Ehrenamtliches Engagement stärker würdigen Drucksache 17/2461 Zwischenbericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2678

3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport III A / Gen 6000 Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin erhöhen Ehrenamtliches Engagement stärker würdigen Drucksache Nr. 17 / 2461 Zwischenbericht Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 24. September 2015 Folgendes beschlossen: 1. Der Senat wird aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stärker zu würdigen: a) Der Senat startet eine berlinweite Kampagne, um mehr Neumitglieder und ins besondere Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund für ein Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr zu begeistern. b) Bundesweite Tätigkeiten in Hilfsorganisationen, THW und den Freiwilligen Feuerwehren werden ohne Abzüge als Gesamtdienstzeit anerkannt. Auch vergleichbare Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und erworbene Dienstgrade werden im Land Berlin anerkannt. Die Gesetzeslage/ Verordnungen sind entsprechend anzupassen. c) Die Ehrenamtskarte sollte für alle Freiwilligen Feuerwehrleute erhältlich sein.

4 d) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren ein Konzept zur Einbeziehung beeinträchtigter Menschen in den Einsatzdienst. e) Die Landesbeauftragte für Integration entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren ein Konzept für die interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr. 2. Der Senat wird aufgefordert, folgende weitergehenden Maßnahmen zu prüfen: a) Der Senat prüft, ob der Lehrauftrag der BFRA vollumfänglich erfüllt wird und eine qualitativ hochwertige Ausbildung aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an der Feuerwehrschule gewährleistet wird. Weiterhin prüft der Senat, ob eine Teilnutzung der Liegenschaft auf dem heutigen Gelände des Flughafens Berlin Tegel für die BFRA möglich ist und dieser zentrale Standort für die BFRA nutzbar gemacht werden kann. b) Der Senat prüft, ob eine Gleichbehandlung mit der Berufsfeuerwehr erreicht werden kann und Sportgeräte auf den Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr die Fitnessmöglichkeiten sicherstellen. Außerdem prüft der Senat, ob in Kooperation mit Vereinen Nutzungsmöglichkeiten von Sportanlagen im Land Berlin in Betracht kommen. c) Der Senat prüft die Prioritätenliste der Berliner Feuerwehr zur baulichen Instandsetzung von Dienstgebäuden und setzt sich insbesondere für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Jugendarbeit und Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren ein. Der Senat prüft die Auflage eines Sonderprogramms zur Abarbeitung des Sanierungsstaus, insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren. Hierzu wird berichtet: 1. a + e) Die Initiative des Abgeordnetenhauses, die Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin zu erhöhen und eine positive Einstellung von Migrantinnen und Migranten ihr gegenüber zu fördern, wird durch den Beauftragten des Senats für Integration und Migration und den Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr begrüßt. Dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen wurde der Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 vorgestellt. Er unterstützt das Anliegen, die Freiwillige Feuerwehr in Bevölkerungskreisen mit Migrationshintergrund bekannter zu machen und zu öffnen und somit die Zusammensetzung der Gesellschaft widerzuspiegeln. Für die Entwicklung eines Konzepts haben der Integrationsbeauftragte und der Landesbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren zunächst bereits bestehende Maßnahmen und Initiativen betrachtet, die für die Entwicklung eines Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr hilfreich sein könnten und an die angeknüpft werden

5 könnte. Der Integrationsbeauftragte hat auf das von ihm herausgegebene Handbuch der Interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes und diesbezügliche Schulungen verwiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass es bereits eine Reihe von erfolgreichen Projekten und Ratgebern gibt, wie mit dem Problem Nachwuchsmangel und Ansprache Jugendlicher mit Migrationshintergrund umgegangen wurde. Dazu gehören z.b. die erfolgreiche Kampagne Berlin braucht Dich, an der sich u.a. die Berliner Feuerwehr und die Berliner Polizei beteiligen, und die Sympathie- und Image- Kampagne der BSR. Für die Gewinnung von neuen Mitgliedern mit Migrationshintergrund und die interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehren bieten der Leitfaden für Freiwillige Feuerwehren, der im Forschungsprojekt INKA (Professionelle Integration von Freiwilligen Helfern in Krisenmanagement und Katastrophenschutz) herausgegeben wurde, Handlungsempfehlungen und Best Practice Beispiele. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat Handlungsempfehlungen zum interkulturellen Dialog für Feuerwehren veröffentlicht, in denen eine Vielzahl hilfreicher Maßnahmen und Anregungen beschrieben wird. Für eine elementare Überlegung, Migrantinnen und Migranten für ein Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren über die entsprechenden Communities zu werben, bieten der Integrationsbeauftragte und der Landesbeirat der Freiwilligen Feuerwehr Hilfe und Unterstützung an. Die Handlungsempfehlungen des DFV geben u.a. die Anregung, in der Freiwilligen Feuerwehr Positionen wie Lotsinnen /Lotsen oder Multiplikatorinnen / Multiplikatoren zu schaffen, um über das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu informieren. Dazu könnte geprüft werden, ob an das Lotsenkonzept angeknüpft werden könnte, das im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erfolgreich abgeschlossenen EU- Projekts PROTECT-Lernen und Helfen im Ehrenamt zur Gewinnung von Helferinnen und Helfern mit Migrationshintergrund für die im Katastrophenschutz des Landes Berlin tätigen Organisationen entwickelt worden ist. Die Erfahrungen zeigen, dass bei der Nachwuchsgewinnung nur Erfolge zu verzeichnen sind, wenn professionelle und auf lange Sicht angelegte Kampagnen mit dem nötigen finanziellen Mitteleinsatz ausgestattet sind. Die Umsetzung eines Konzeptes zur Nachwuchsgewinnung und für die interkulturelle Öffnung bei der Freiwilligen Feuerwehr ist mit eigenen Ressourcen nur bedingt leistbar und daher nicht in dem Maße nachhaltig, wie es für die Zukunft des Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr notwendig ist. Um dem Anspruch eines nachhaltigen Konzeptes gerecht zu werden, wird auch unter dem Aspekt der ehrenamtlichen Funktion einzelner Beteiligter ein längerer Zeitraum benötigt. Es wird daher gebeten, die Frist für die Vorlage eines Konzeptes bis zum 30. April 2016 zu verlängern. b) Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren ist in der bundesweit geltenden Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) vorgegeben. Die dort festgeschriebenen Mindestanforderungen können nach länderspezifischen Gesichtspunkten ergänzt werden. Berlin weicht in einigen Ausbildungsinhalten von den Vorgaben der FwDV2 ab beziehungsweise ergänzt die Ausbildung durch spezielle Ausbildungsmodule. So wird durch die Geschäftsanweisung 02/2009, Einsatzabteilun-

6 gen der Freiwilligen Feuerwehren, bei Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des Landes Berlins die Prüfung der Anerkennung von Leistungen vorgeschrieben. Die Berliner Feuerwehr - und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) ist dabei, die Verfahrensdauer der Anerkennung zu beschleunigen, sodass ab 2016 das Verfahren auf das notwendige Maß reduziert wird und die betroffenen Personen den Wehren als Einsatzkraft schneller zur Verfügung stehen. Die Anerkennung von Dienstgraden aus anderen Bundesländern ist nicht durch Änderung bestehender Gesetze oder Vorschriften lösbar. Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren sind in den Bundesländern unterschiedlich und es ist nicht zu erwarten, dass sich die Bundesländer auf eine einheitliche Dienstgradbezeichnung einigen werden. Die Möglichkeit der Anerkennung von Dienstgraden, die außerhalb Berlins erworben wurden, ist bereits in der Geschäftsanweisung 02/2009, Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, verankert und wird durch die Berliner Feuerwehr unter Berücksichtigung der anerkannten Ausbildungen der Bewerberin und des Bewerbers umgesetzt: Bei Bewerbern, die Freiwilligen Feuerwehren außerhalb Berlins angehören oder angehörten, prüft die Feuerwehr im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten die Anerkennung dort erworbener Leistungsnachweise unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrung oder vergleichbarer Dienstzeiten. Über den Einstellungsdienstgrad bei einer Aufnahme entscheidet die Berufsfeuerwehr im Benehmen mit dem Landesbeauftragten. c) Die Ausgabe der Ehrenamtskarte an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ist bereits seit November 2012 möglich. Dies wurde dem damaligen Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Berlins e.v. im Jahr 2013 auf Nachfrage mitgeteilt. Bisher ist es - trotz des Hinweises - jedoch nur sehr vereinzelt zu einer Beantragung der Ehrenamtskarte durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Berlins gekommen. d) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und der Landesbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren haben in ersten Gesprächen den fachlichen Rahmen für das erbetene Konzept erörtert und die Arbeitsabläufe besprochen. Dabei wurde deutlich, dass die Entwicklung eines Konzeptes aufgrund der Komplexität des Themas, einer Hinzuziehung weiterer, für das Thema fachlich zu beteiligender Bereiche und der ehrenamtlichen Funktionen der Mitwirkenden, eines längeren Zeitraums bedarf. Der Landesbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium, welches den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren, berät und unterstützt und lediglich zweimal im Jahr zusammentritt. Eine erste Vorstellung des Beschlusses wird erst in der für Mitte Januar 2016 geplanten Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung möglich sein. Ich bitte daher, die Frist für das erbetene Konzept bis zum 30. April 2016 zu verlängern. 2. a) In der Berliner Feuerwehr ist die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, wie in anderen Bundesländern auch, zweistufig organisiert. Die feuerwehrtechnische Grundausbildung (Truppmann-Lehrgang) und eine Reihe von weiterführenden technischen Lehrgängen (z.b. Rettungshelfer,

7 Sprechfunker) werden dezentral in den Direktionen der Berliner Feuerwehr durchgeführt. Führungslehrgänge (z.b. Gruppenführer, Zugführer, Wehrleiter- Lehrgang) werden zentral an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie (BFRA) am Standort Schulzendorf durchgeführt. Somit ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Direktionsebene und an der BFRA sichergestellt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat weiterhin ein starkes Interesse an der Nutzung von Teilen der Liegenschaft des heutigen Flughafens Tegels, um den Standort von Schulzendorf zum Flughafen Tegel zu verlagern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Hangars sowie auf die angrenzenden Gebäude, das oberirdische Tanklager und die Flughafen-Feuerwache. Eine Standortverlagerung ist geboten, weil die derzeit genutzte Liegenschaft keine Erweiterungsmöglichkeiten bietet und eine heutigen Ansprüchen genügende und witterungsunabhängige Ausbildung nicht mehr zulässt. Auch für die Nachnutzung des Flughafengeländes ergeben sich durch den Umzug der BFRA und durch die mögliche Einrichtung eines Rettungsdienst-Standortes Vorteile: Mit der Beuth-Hochschule als möglichem Nachnutzer besteht bereits eine Kooperation. Kooperationen sind auch mit den geplanten Zentren der Green- und Urban-Technology denkbar. Ohnehin stellen eine bedeutende Feuerwehreinrichtung und die Sicherung der Notfallrettung unmittelbar auf dem Areal einen erheblichen Standortvorteil für alle anderen Nachnutzer des Flughafengeländes dar. b) Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren besteht die Möglichkeit, die Sporträume der Berliner Feuerwehr in vollem Umfang zu nutzen. Auch sämtliche sportlichen Angebote (z.b. Spinning) können von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren genutzt werden. Insofern ist hier eine Gleichbehandlung bezüglich des Angebotes und der Nutzung gegeben. So wurden z.b. aus dem Sporttitel der Direktion Süd (Ansatz: 1000,00 ) wie auch in den vergangenen Jahren kleinere Sportgeräte (Bälle, Volleyballnetz usw.) für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Direktion Süd beschafft. Darüber hinaus wurde in der Direktion Süd für die Freiwillige Feuerwehr die Nutzung einer Sporthalle ermöglicht. Auch wurde die Abnahme des Feuerwehr- Fitness- Abzeichens angeboten, jedoch nicht in Anspruch genommen. Bei Bedarf haben die Freiwillige Feuerwehren über die zuständigen Bezirksämter unkompliziert Adressen möglicher Schulsporthallen erhalten, in denen sportliche Aktivitäten durchgeführt werden. c) Zum Abbau dieses Sanierungsstaus wird der Senat ein Sondersanierungsprogramm für Freiwillige Feuerwehren (Sondersanierungsprogramm FF) umsetzen. Mit ersten Maßnahmen ist bereits begonnen worden. Insgesamt soll dieses Sondersanierungsprogramm zunächst ein Volumen von rd. 21 Mio haben. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 waren bereits mit Stand Senatsbeschluss vom 7. Juli 2015 Mittel in Höhe von 2,35 Mio. (2016) bzw. 2,64 Mio. (2017) vorgesehen. Ein entsprechender Bedarf war grundsätzlich auch für die Jahre 2018 und 2019 anerkannt worden. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses fasste in seiner Sitzung am 25. November 2015 darüber hinaus den Beschluss, für das Sondersanierungsprogramm FF in den Jahren 2016 und 2017 jeweils weitere 2 Mio. bereitzustellen. Damit werden in 2016 jetzt Mittel in Höhe von 4,35 Mio und im Jahr 2017 von 4,64 Mio für ein Sondersanierungsprogramm Freiwillige Feuerwehren zur Verfügung stehen.

8 Bereits über das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt -SIWAwurden im Frühjahr 2015 für erste Maßnahmen aus dem Sondersanierungsprogramm Freiwillige Feuerwehren 4,2 Mio bereitgestellt (insgesamt werden über SIWA Maßnahmen für die Berliner Feuerwehr im Umfang von 9 Mio. finanziert). Hiervon sind 2,85 Mio. für einen Neubau (Ersatzbau) für die Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder und 1,35 Mio. als erste Rate für einen Neubau (Ersatzbau) für die Freiwillige Feuerwehr Frohnau vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind im Einzelnen noch festzulegen. Die Feuerwehr hat eine Prioritätenliste erstellt, die die Bedarfe aller drei Direktionen abdeckt. Diese Liste wird mit der BIM GmbH abgestimmt und bedarfsangepasst aktualisiert. Im Rahmen des Sondersanierungsprogramms sollen sowohl Sanierungen durchgeführt als auch - wenn wirtschaftlicher - Neubauten errichtet werden. Angestrebt wird die Entwicklung eines auf die jeweiligen Bedürfnisse der FF variabel anpassbaren, funktionalen Typenbaus. Insgesamt wird das Sondersanierungsprogramm zu deutlichen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen führen. Auch für die Fortführung der sehr erfolgreichen Jugendarbeit der Berliner Feuerwehr ist dies eine wesentliche Voraussetzung. Ich bitte, den Bericht als erledigt anzusehen und den Zwischenbericht zu den Nr. 1 a), d) und e) zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den 23. Dezember 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport

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