Bund-Länder-VerwaltungsabkommenszurSanierungderehemaligenDDR-TagebaueeingeplantenMittelausreichen,umdasVerockerungsprobleminden

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10650 Gewässerqualität der Spree Vorbemerkung der Fragesteller DerBraunkohlebergbauinderLausitzverursachteineinzwischennichtmehrzu übersehendebelastungderspreemiteisenhydroxidundsulfat.indentertiären BodenschichtenlagerndesPyritkambeiderGrundwasserabsenkungundAbbaggerungmitLuftsauerstoffsowiebeimWiederanstiegdesGrundwassermit WasserinKontakt.DurchdiedadurchausgelösteVerwitterungdesPyritwerden SchwefelsäuresowieEisenhydroxidgebildet,LetzteresfärbtdasWasserder SpreeundihreZuflüssebraun.BeideStoffesindinhöherenKonzentrationen schädlich.diezuerwartendeverockerungdesspreewaldesundseinerzuflüsse isteinproblem,dasökologischundökonomischgroßeproblemeaufwirftund breiteschichtendesöffentlichenlebensbetrifft.wederdasausmaßnochdie zuergreifendenmaßnahmenzurgefahrenabwehrscheinenseitensderverantwortlichenhinreichendgeklärt.inwieweitdieimrahmendes4.ergänzenden Bund-Länder-VerwaltungsabkommenszurSanierungderehemaligenDDR-TagebaueeingeplantenMittelausreichen,umdasVerockerungsprobleminden Griffzubekommen,scheintfraglich,insbesondere,wennderaktuelleBraunkohleabbau in der Lausitz den Prozess weiter nährt. Vorbemerkung der Bundesregierung DeroffeneAbbauvonBodenschätzenistmitEingriffenindenNaturhaushalt insbesondereauchindiegewässerverbunden.diesgiltauchfürdenbraunkohlebergauinderlausitz,dievomaktivenbergbau,dembergbauohne RechtsnachfolgeundderSanierungstätigkeitderLausitzerundMitteldeutsche Bergbau-VerwaltungsgesellschaftmbH (LMBV)geprägtwurdeundwird.Die heuteinderlausitztätigenunternehmenhabendaherfrühzeitigbegonnenden AuswirkungendieserEingriffeentgegenzuwirken.SokonntenauchdieangesprochenenProblemereduziertwerden.DieBetriebesindbemüht,gemeinsam mitdenverantwortlichenstaatlichenstellenkontinuierlichdiekenntnisseüber möglicheauswirkungenunddereneindämmungzuverbessern.entsprechende MaßnahmensinddarüberhinausaucheinfesterBestandteilderweiteren Planungen der LMBV zur Sanierung der DDR-Altbraunkohletagebaue. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheitvom 25. September 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiebewertetdieBundesregierungdievonEisenhydroxidundSulfatenausgehenden Gefahren für Flora und Fauna? VerockerungverschlechtertdieLebensbedingungendurchTrübungdesWassers undverschlussdesbodenlückensystems.fischeverlierenlaichhabitatedurch dieverschlammungdervegetation,deruferunddergewässersohle.abgelegterlaichkannzudemvonabsinkendemockerersticktwerden.dietrübungdes WasserserschwertdieFuttersuche.DurchdasverringerteVorkommenvon FischenschwindetdieLebensgrundlagefürfischfressendeVögelundSäugetiere,wieEisvogelundFischotter.EisenhydroxidkanndurchAblagerungauf denkiemenvonfischenundwirbellosentieren (z.b.libellenlarven)die Atmung sowie die Ionenregulation behindern. DieVerdeckungdesBodenlückensystemsdurchOckerbedeuteteinenLebensraumverlustvielerwirbelloserTiere.DieVegetationwirddurchdieverringerte SichttiefeunddieAbdeckungdurchOckerinihremVorkommenundihrer Häufigkeit negativ beeinflusst. ImHinblickaufSulfatsindbeideninderSpreevorkommendenKonzentrationenundunterdendortherrschendenUmweltbedingungenkeineWirkungenauf Flora und Fauna bekannt. 2.WelcheGefährdungenbestehenausSichtderBundesregierunghinsichtlich dertrinkwasserversorgungindenbetroffenenregionenaktuellundzukünftig in Berlin? EisenhydroxidestellenfürdieTrinkwasseraufbereitungkeineProblemedar,da siealsunlöslicheverbindungenvorliegen.wenndaseisendurchreduzierende Verhältnisserückgelöstwird,stehenetablierteAufbereitungsverfahrenzurEnteisenungzurVerfügung.SulfatistdagegenmitherkömmlichenAufbereitungsmethoden,wiesieauchinBerlinangewandtwerden (Uferfiltration,künstliche Grundwasseranreicherung, Belüftung, Sandfiltration), nicht zu entfernen. 3.WelcheFließgewässer(abschnitte)undSeensindnachKenntnisderBundesregierungderzeitvonderobenbeschriebenenProblematikinBrandenburg und Sachsen betroffen? Die Bewertung der Gewässer liegt in der Verantwortung der Bundesländer. IndenimRahmenderBergbausanierungentstehendenBergbaufolgeseenwerdenmitderenHerstellungdienotwendigenMaßnahmenergriffen,umdieden NutzungszielenentsprechendeGewässergütezuerreichen.DieLandesregierungBrandenburgshatinderLandtagsdrucksache5/4614zudieserFrageAuskunft gegeben (siehe auch Antwort zu Frage 10). 4.WelchePositionnimmtdieBundesregierunghinsichtlicheinermöglichen GefährdungfürdasUNESCO-BiosphärenreservatSpreewald,dieFFH-Gebiete (FFH:FaunaFloraHabitat)entlangderSpreeunddenHauptstadtfluss ein? DerSchutzunddasManagementvonFFH-Gebieten (FFH =Fauna-Flora-Habitat)fallenindieZuständigkeitderBundesländer.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieFFH-RichtlinieordnungsgemäßdurchdieLänderumgesetzt und das Verschlechterungsverbot beachtet wird.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheAuswirkungenhatderweitereGrundwasseranstiegausdemAltbergbauundinderPerspektiveausdemBereichdesderzeitlaufendenaktiven BergbaushinsichtlichdesSchadstoffeintragesausderPyritspaltungaufden SpreewaldunddenSpreeunterlaufnachEinschätzungderBundesregierung? DieSpreeistimSpreewaldeinGewässer1.OrdnungundunterliegtderZuständigkeitderWasserbehördendesLandesBrandenburg.DasLandBrandenburg betreibteindenspreewaldeinschließendesgewässermonitoringundüberwacht damitdiegewässerqualität.derspreewaldisteinsehrkomplexeshydraulisches undökologischessystem.dieausdembereichdesaltbergbaus,desaktiven unddessanierungsbergbauseingetragenenfrachtenbezüglicheisenundsulfat undderenwirkungenlassensichmitdenderzeitvorhandenenmodellennur schwerabbildenundsomitsindauchprognosenschwermöglich.einansteigen derstofffrachtenmitdemallgemeinengrundwasserwiederanstiegistzuerwarten. 6.AuswelchenTagebauenundinwelchemUmfangwerdennachKenntnisder BundesregierungderzeitmitSulfatbelasteteSümpfungswässerausaktiven Tagebauen in die Spree abgeleitet? SümpfungswässerfallenindenaktivenTagebauenan.DassindinderLausitz dietagebauevonvattenfalleuropemining (Jänschwalde/CottbusNord, WelzowSüd,Nochten/Reichwalde).GenauereAngabenenthältdieLandtagsdrucksache 5/4614 des Landtages Brandenburg. 7.WelcheFrachtenvonmitSulfatbelastetenSümpfungswässerngelangten nachkenntnisderbundesregierungindenvergangenen22jahrenauswelchen Tagebauen in die Spree? EineAussagederBundesregierungistnichtmöglich,dadieEinleitüberwachung inverantwortungderländerliegt.dielmbvbetreibtseitdemjahr1999keine aktiventagebauemehrundleitetmiteinstellungderbergbaulichenwasserhaltung faktisch keine Sümpfungswässer in die öffentliche Vorflut ein. 8.WiewirdsichderSchadstoffeintragnachKenntnisderBundesregierung quantitativundqualitativaufdiewasserqualitätderspreemitderfortführungdertagebauenochten,welzow-süd,jänschwaldeundcottbus-nord verändern? WesentlichesSteuerungselementfürdenSchadstoffeintragistdiewasserrechtlicheEinleitungsgenehmigungimRahmenberg-undwasserrechtlicherGenehmigungsverfahren,dievondenWasserbehördenderLänderdurchgeführt werden.aufkonkreteprognosenverweistdielandtagsdrucksache5/4614des Landtages Brandenburg. 9.KönnengleichartigeBelastungenausbenachbartenTagebauennachKenntnisderBundesregierungdurchaufsteigendesGrundwasserfürdieNeiße ausgeschlossen werden? EineBeeinflussungderNeißeausdemTagbaubereichBerzdorfderLMBVbestehtnicht,dadiegeologischenBedingungengrundverschiedenvondenenin derniederlausitzsind (keinegeogenehintergrundbelastung)unddertagebau imgrundwasser-abstromderneißeliegt.mitabschlussderflutungundder beginnendenausleitungvonüberschusswasserwirdentsprechendderfest-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode legungenausdemwasserrechtlichenplanfeststellungsbeschlusseinqualitätsmonitoring durch die LMBV realisiert. ZudemaktivenTagebaukomplexNochten/ReichwaldeliegenderBundesregierung keine Angaben vor. 10.WiebewertetdieBundesregierungdenökologischenSchaden,dendie Verockerung der Spree und weiterer betroffener Gewässer herbeiführt? NachdenKriterienderWasserrahmenrichtlinieweisendiebetroffenenSpreeabschnitteinderaktuellenErhebungfürdasJahr2009folgendeökologischeZustände aus: Talsperre Spremberg bis Unterspreewald und Neuendorfer See: schlecht, Neuendorfer See bis Schwielochsee (bei Beeskow): unbefriedigend, Schwielochsee bis Fürstenwalde: gut. BeiVerockerungwirdPhosphatgefällt.DadurchwerdenFolgenvonzuhohen Nährstoffeinträgen, wie z. B. Algenblüten, deutlich gemindert. 11.IstausSichtderBundesregierungdieZielerreichungfüreinengutenZustandnachEU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)unterdenBedingungen der Eisen- und Sulfatbelastung der Spree und ihrer Zuflüsse erreichbar? Wenn ja, in welchem Zeitraum? WegendesUmfangesderausderVergangenheitvorliegendenVerockerungen kanndiefragefürdiederzeitamstärkstenbetroffenenabschnitte (sieheantwort zu Frage 10) nicht beantwortet werden. DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DieBinnenfischerei (Fluss-, Teich- und Seenfischerei) liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. 12.WiebewertetdieBundesregierungdenfischereiwirtschaftlichenSchaden, dendieverockerungderspreeundweitererbetroffenergewässerherbeiführt? 13.MitwelchenMaßnahmenkannundwilldieBundesregierungdendrohenden wirtschaftlichen Schaden für die Tourismusbranche abwenden? DerBundesregierungsindderzeitkeinenegativenwirtschaftlichenAuswirkungenaufdieTourismusbranchedurchdieGewässergüteindenFlussgebietender Lausitzbekannt.DurchdieverantwortlichenWasserbehörden,denendieBewirtschaftungderöffentlichenGewässerobliegt,wirddieEinhaltungderinden wasserrechtlichengenehmigungenerteiltenvorgabenundauflagenandiegewässernutzerkontrolliert,umzugewährleisten,dasseszukeinennutzungsbeeinträchtigungen kommt. MitdenindenBergbausanierungsgebietenentstehendenBergbaufolgeseenerfolgtgleichzeitigeinezusätzlicheStimulierungderTourismusbrancheinden Ländern Sachsen und Brandenburg.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdasdurchEisenhydroxid verockertewasserwegenderbraunfärbungderkulturenunddauernder VerstopfungderBewässerungsanlagennurnochbedingtodergarnichtzur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt werden kann? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DieZuständigkeit fürdieüberprüfungbzw.kontrollederqualitätundgütevonbewässerungswasser liegt bei den Bundesländern. 15.WelcheUntersuchungenbzw.ForschungsprojekteexistierennachKenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Sulfatbelastung? SindseitensderBundesregierungoderseitensDritterdiesbezüglichweitere Untersuchungen geplant? InZusammenarbeitderverantwortlichenWasserbehörden,vonwissenschaftlichenEinrichtungensowieaktivemundSanierungsbergbausindfürdieLausitz undinsbesondereanderspreezahlreicheuntersuchungendurchgeführtworden, z. B.: ErmittlungderMindestanforderungenfürdenParameterSulfatinderSpree unterberücksichtigungaktuellernutzungsanforderungenundderwirkungen im Ökosystem, Auftraggeber Staatliches Umweltfachamt Bautzen, ErmittlungdesdiffusenStoffeintragsindieSpree,AuftraggeberRegierungspräsidium Dresden, UntersuchungenbezüglichSulfatimbrandenburgischenEinzugsgebietder Spree, Auftraggeber Landesumweltamt Brandenburg, StrategiepapierdesMinisteriumsfürLändlicheEntwicklung,Umweltund VerbraucherschutzdesLandesBrandenburg,derSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutzdesLandesBerlin,derVattenfall EuropeMiningAGundderLausitzerundMitteldeutschenBergbau-VerwaltungsgesellschaftzurBeherrschungbergbaubedingterStoffbelastungenin den Fließgewässern Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße, ErmittlungdesSulfatpotentialsindenKippendesLausitzerBraunkohlenbergbaus, Dissertation Graupner TU Bergakademie Freiberg. AktuellwirdimAuftragderLMBVeineweiterführendeStudiezurSulfatbilanz unterbeachtungdesstoffpotentialsimumfelddertagebauedurchgeführt. WeiterführendeUntersuchungeninbesondersstarkbeeinflussteBereichenwie KleineSpreeundGreifenhainerFließerfolgengegenwärtigimRahmender Bergbausanierung. EineFortführungderForschungaufdemGebietderSulfatbelastungistabdem Jahr2013imRahmendesV.VerwaltungsabkommensBraunkohlesanierung vorgesehen. 16.ZuwelchemErgebnisistdasseitJahrengeführteMonitoringvonBehörden, derlausitzerundmitteldeutschenbergbau-verwaltungsgesellschaftmbh (LMBV)undVattenfallGmbHzurEinhaltungderGrenzwertederSpreeeinleitungengekommen,undwelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierung daraus? DasdurchgeführteMonitoringweistaus,dassdiedurchdieBehördenvorgegebenenGütewerteinderSpree,z.B.amPegelWilhelmstal,durcheinegezielte Steuerungeingehaltenwerden.EinbesonderesInstrumentdazuistdieFlutungszentralederLMBV,dieinAbstimmungmitdenBehördenderLänderBranden-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode burgundsachsensowieweiterennutzernderspreeunterbeachtungdeswasserdargebotes eine Mengen- und Gütesteuerung durchführt. 17.Werdendiebereitsjetztbraunverfärbten,ökologischverödetenSpreeabschnitteunddieArtenarmutderFloraundFaunaalsBergschädenanerkannt,undwerdenAusgleichsmaßnahmenfürdenVerlustderLebensräumevorgesehen? FürdieFeststellungundAnerkennungvonBergschädensinddiejeweiligen Bergbehörden der Bundesländer zuständig. 18.WerdeninZukunftnebenchemischenUntersuchungenauchFloraund FaunainundandenFlussläufen,TalsperrenundvorallemimSpreewald intensivüberwachtundkartiert,umausderbiologiediebisherigenauswirkungen zu erkennen und Schlussfolgerungen zu erarbeiten? DieÜberwachungerfolgtdurchdieBundesländergemäßWasserrahmenrichtlinie (WRRL).DerökologischeZustandnachWRRLwirdanhandderbiologischenBesiedlungundderenVergleichmitdemnaturnahenZustandbewertet. BetrachtetwirdjederWasserkörper,dasheißtjederGewässerabschnitt,derhinsichtlichnaturnaherBesiedlung (Typ)undZustandeinheitlichist.Esmussso häufigüberwachtwerden,dasseinhinreichendergradderzuverlässigkeitund GenauigkeitderBewertungdesZustandssowiederlangfristigenVeränderungen erreichtwird.einzelheitenbestimmtdieoberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBl, 2011 Teil I Nr. 37, 25. Juli 2011). 19.WelcheFließgewässer(abschnitte)undSeensindimweiterenBundesgebiet von der oben beschriebenen Problematik betroffen? ImRahmenderBraunkohlesanierungwirdaktuellfürdenSüdraumvonLeipzig einestudiezumsulfatinventarindenbergbaulichbeeinflusstenbereichenunter MitwirkungderLMBV,derMitteldeutscheBraunkohlengesellschaftmbH (MIBRAG) und der Landesdirektion Sachsen vorbereitet. ImVerantwortungsbereichderBraunkohlesanierungsindimMitteldeutschen RevierimEinzugsbereichvonPleißeundWeißerElsterGewässerbeeinflussungendurchEisenundSulfatbekannt.NachErkenntnissenderLMBVwirdgegenwärtigunterRegiederLandesdirektionSachsenundunterMitwirkungvon MIBRAG,LMBVundDow-ChemicaleineFlussgebietssteuerzentraleentwickelt,dieinsbesonderealsInstrumentbeiderSulfatfrachtsteuerungdienen soll. ÜberweitereBeeinflussungendurchdenaktivenBergbauliegenderBundesregierung keine Informationen vor. 20. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß dieser Schäden? DieErfassungundBewertungsolcherGewässerbelastungenistAufgabeder Bundesländer. Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ InwessenVerantwortungsbereichsiehtdieBundesregierungdieBeseitigung dieser Schäden? DieVerantwortungliegt,sonichtausderBergaufsichtentlassen,beimBergwerksunternehmer bzw. seinem Rechtsnachfolger. 22.WelcheMaßnahmenwerdenseitensderBundesregierungunternommen, um die Gefahren abzuwehren? DieseFragekannvonderBundesregierungnurfürdenSanierungsbergbau,der unterdasverwaltungsabkommen (VA)Altlastenfällt,beantwortetwerden.Die bundeseigenelmbvisthierdiebergrechtlichverpflichtete.entsprechendbundesberggesetzumfasstdieverpflichtungdiegefahrenabwehrunddiewiedernutzbarmachung.dieerforderlichenmaßnahmenwerdenausdem 2desBund- Länder-Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung finanziert. 23.WelchetechnologischenMöglichkeitensindderBundesregierungbekannt, um die Belastungen mit Eisenhydroxid und Sulfat zu beseitigen? ImRahmenderBraunkohlesanierungwurdenundwerdenzahlreichePilot-und DemonstrationsvorhabenzurVerbesserungderGewässergüterealisiert,um aktuellewissenschaftlichenerkenntnisseimpraxiseinsatzzutesten.füreine ReduzierungvonBelastungenmitEisenhydroxidgibteseineReihevonhydraulischen,chemischenundbiologischenVerfahren,dieanBelastungsschwerpunkteneingesetztwerdenkönnen.ZurReduzierungvonSulfatinbergbaulichbeeinflusstenWässernwurdeimRahmenderBraunkohlesanierungeinkomplexes Pilot-undDemonstrationsvorhabenzurElektro-Chemischen-SulfatabreicherungmitsehrgutenErgebnissendurchgeführt.EinEinsatzimGroßmaßstabist jedochnochnichtmitwirtschaftlichenergebnissenmöglich.derzeitwerden durcheinegezielteverdünnungdieauswirkungenderbelastungeningrenzen gehalten. 24.WelcheKostenwerdendiezuergreifendenMaßnahmenvoraussichtlich verursachen? Dazu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. 25.WelchePositionnimmtdieBundesregierunghinsichtlichdieserProblematikbeidenVerhandlungenüberdas5.Bund-Länder-Verwaltungsabkommen ein? MaßnahmenzurEntwicklungundVerbesserungderGewässergüteindenbergbaulichbeeinflusstenFlusseinzugsbereichensindBestandteilderPlanungender LMBVfürdenZeitrahmenderBraunkohlesanierungabdemJahr2013.Diese beinhaltenweiterführendeuntersuchungenundgrundlagenermittlungen,aber auchkonkreteeinzelmaßnahmenanbesondersbeeinflusstenflussgebietsabschnittenwiederkleinenspreeundderspreebeisprembergsowieimgreifenhainer Fließ.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WarendiebishervorgesehenenMittelausSichtderBundesregierungausreichend? MitdenbisherbereitgestelltenMittelnimRahmenderBraunkohlesanierung sindgrundlagenuntersuchungenundkonzeptebeiderlmbventwickeltworden,aufderenbasismaßnahmennachdringlichkeitundverhältnismäßigkeit durchgeführt wurden und werden. 27.ÜberwelchenZeitraumwerdensichdieweiterenSanierungsmaßnahmen im Lausitzer Braunkohlerevier hinziehen? HierzusindgegenwärtigkeineverlässlichenAussagenmöglich,daMaßnahmen inderwasserwirtschaftaufgrundderlangsamenströmungs-undstofftransportgeschwindigkeitimgrundwassergrundsätzlicheinelangewirkungszeithaben. DieMaßnahmenzurReduzierungderBelastungendurchEisenundSulfatinden bergbaulichbeeinflusstenbereichenwerdenbiszumendedesgrundwasserwiederanstiegs und darüber hinaus notwendig sein. 28.WelchetechnologischenMöglichkeitensindderBundesregierungbekannt,umdieBelastungenmitEisenhydroxidundSulfatbeimAufschluss neuer Tagebaue auszuschließen? AusschließenkannmandieseProzessenicht,sondernnurinderAntwortzu Frage23genannteMaßnahmendurchführen,umdieAuswirkungenzuminimieren. 29.HältdieBundesregierungneueTagebauefürgenehmigungsfähig,auch wenneinebelastungdurcheisenhydroxidundsulfatinwrrl-berichtspflichtigen Gewässern nicht ausgeschlossen werden kann? Ja,wenninderAntwortzuFrage23genannteTechnologieneingesetztwerden, dieeisenhydroxidausreichendentfernen,unddieeingeleitetenwassermengen sobegrenztwerden,dasskeineüberschreitungenvontrinkwassergrenzwerten von Sulfat befürchtet werden müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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