Rente. Wer? Wie? Was? Warum?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rente. Wer? Wie? Was? Warum?"

Transkript

1 Rente. Wer? Wie? Was? Warum?

2 Liebe Bürgerinnen und Bürger, immer wieder werde ich und andere Politiker zu Fragen und Problemen bei der Rente angesprochen. Das ist nicht verwunderlich, denn das Rentenrecht ist ausgesprochen kompliziert. Hinzu kommen zahlreiche Mythen, Unwahrheiten und auch Ängste. Einigen widmet sich diese Handreichung. Sie zeigt, wer nach der Rentenreform des Jahres 2014 abschlagsfrei in die Altersrente gehen kann, was die verbesserte Anrechnung von Erziehungszeiten für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, bedeutet und sie setzt sich mit der These auseinander, dass die heute jungen Menschen durch das Rentenrecht benachteiligt würden. Vorangestellt sind in der Broschüre einige Fakten zur gesetzlichen Altersrente. Sie sollen helfen, das System der gesetzlichen Rentenversicherung besser zu verstehen. Einige Fachbegriffe finden Sie hinten im Glossar, ebenso wie die Übersicht der Anträge, die die Fraktion DIE LINKE seit 2011 zu Problemen der gesetzlichen Rentenversicherung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gestellt hat. Eine gute Zeit wünscht Ihnen Karen Stramm rentenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion

3 Wie ist die Alterssicherung aufgebaut? Das bundesdeutsche Rentensystem setzt auf 3 Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die private Rentenversicherung und die betriebliche Rentenversicherung. Durch die Überführung der Ansprüche aus DDR-Sonderversorgungssystemen und Betriebsrenten in die gesetzliche Rentenversicherung verfügen die allermeisten ostdeutschen Rentner nur über die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige verfügen aber auch über Einkommen aus den beiden anderen Säulen. Wer erhält Altersrente? Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Regel-Altersrente haben Versicherte nach dem Erreichen der Altersgrenze. Diese liegt heute je nach Geburtsjahrgang zwischen dem vollendeten 65. und 67. Lebensjahr. Vor dem Rentenbezug müssen mindestens 60 Monate Beiträge gezahlt worden sein. Wie hoch ist die durchschnittliche Rente? Im Bundesdurchschnitt: Um Renten zu vergleichen, nutzt die Rentenstatistik eine fiktive Person, den sogenannten Standardrentner. Diese Person hat 45 Jahre den Durchschnittsverdienst erzielt und von diesem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die daraus resultierende Standardrente brutto betrug im Jahr 2015 in den neuen Bundesländern 1217 Euro und in den alten Bundesländern 1314 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern: Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag brutto lag im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern bei Euro für Männer und 950 Euro für Frauen.

4 Was bestimmt die Rentenhöhe? Die Rentenhöhe ist das Ergebnis verschiedener Faktoren. Dazu gehören der Zugangsfaktor der Rentenart, der Rentenbeginn, die Versicherungszeit, die Entgeltpunkte aus den Beiträgen und der aktuelle Rentenwert. Beginnt die Altersrente vor dem Erreichen der Altersgrenze wird der Zahlbetrag um bis zu 14,4 Prozent gekürzt. Die Sanktion beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich neu bestimmt, für die alten und neuen Bundesländer getrennt. Diese Trennung der Rentenberechnung nach dem Rechtskreis West und dem Rechtskreis Ost war im Einigungsvertrag nur für eine kurze Übergangsperiode vorgesehen. Anpassung am Rentenwerte West Rentenwerte Ost 1. Juli ,31 22,06 1. Juli ,86 22,70 1. Juli ,13 22, , 2005 und 2006 ausgesetzt 1. Juli ,27 23,09 1. Juli ,56 23,34 1. Juli ,20 24, ausgesetzt 1. Juli ,47 24,37 1. Juli ,07 24,92 1. Juli ,14 25,74 1. Juli ,61 26,39 1. Juli ,21 27,05

5 Warum sinken die Zahlbeträge? Wer im Jahr 2012 als Mann in Mecklenburg-Vorpommern erstmals Altersrente bezog, erhielt 37 Euro weniger, als derjenige, der 10 Jahre vorher Altersrentner wurde. Das ist das Ergebnis von Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, geringfügig entlohnter Beschäftigung und in Mecklenburg-Vorpommern den generell niedrigen Erwerbseinkommen. Die sinkenden Zahlbeträge sind aber auch das Ergebnis der Bundespolitik, wie der Absenkung des Rentenniveaus, der Erhöhung des Renteneintrittsalters und der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug. Wenn diese Entwicklungen nicht geändert werden, werden die Zahlbeträge insbesondere in Ost-deutschland deutlich sinken. Wissenschaftler am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung rechnen damit, dass Männer der Geburtsjahrgänge 1967 bis 1971 in den ostdeutschen Ländern im Durchschnitt nur noch 600 Euro Altersrente erhalten, Frauen der gleichen Alterskohorte sogar nur noch knapp 500 Euro. Damit wäre Altersarmut der Normalzustand in den ostdeutschen Ländern. Bereits 2013 waren 14,9 Prozent aller Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder über-schritten hatten, im Bundesdurchschnitt armutsgefährdet. Das heißt, ihr Einkommen betrug weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens. In Mecklenburg-Vorpommern lag der entsprechende Anteil der armutsgefährdeten Altersrentner im gleichen Jahr bei 18,6 Prozent. Die Zahl der Altersrentner, die in Mecklenburg-Vorpommern Grundsicherung im Alter erhalten, erhöhte sich von 2010 bis 2014 um auf Menschen. Da erfahrungsgemäß nicht alle Anspruchsberechtigten staatliche Sozialleistungen beantragen, kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der 65-jährigen und älteren Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, auch in Mecklenburg-Vorpommern weit höher ist.

6 Was bleibt vom Zahlbetrag brutto gleich netto? Rentner sind in der Regel beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung. Für die gesetzliche Krankenversicherung betrug der Beitragssatz für Pflichtversicherte 7,3 Prozent im Jahr Hinzu kam ein kassenspezifischer Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 0,9 Prozent lag. Der Beitrag für die Pflegeversicherung lag bei 2,35 Prozent. Kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind, zahlen für die Pflegeversicherung zudem einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. Damit lag die Nettorente im Jahr 2015 mehr als 10 Prozent unter der Bruttorente. Seit dem Jahr 2005 gilt auch für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Bis dahin waren sie weitgehend steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Er erhöht sich von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 80 Prozent bei Rentenbeginn im Jahre Dabei gelten Freibeträge bis zu denen die Rente steuerfrei bleibt. Für Neurentner des Jahres 2015 waren 70 Prozent der Altersrente steuerpflichtig, wenn diese den Freibetrag von Euro brutto pro Monat überstieg. Da sich der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht und die Freibeträge sinken, werden immer mehr Altersrentner eine Steuererklärung machen und Steuern zahlen müssen. Die Bundesregierung schätzt, dass nach der Rentenanpassung im Juli 2016 etwa zusätzliche Rentner steuerpflichtig werden, wodurch sich deren Zahl auf etwa 3,9 Millionen erhöhen würde. Für Mecklenburg-Vorpommern rechnen Experten mit ca bis zusätzlichen steuerpflichtigen Rentnern.

7 Rentenreform 2014 die Realität Seit dem 1. Juli 2014 gilt das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es beinhaltet eine bessere Anerkennung der Erziehung für vor 1992 geborene Kinder und die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. Wer kann abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen? Nur wer über 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung verfügt und zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 31. Dezember 1952 geboren ist, kann die abschlagsfreie Altersrente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten. Er oder sie müsste ab dem 18. Lebensjahr durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Rentenpunkte durch anrechenbare Beitragszeiten (wie für Kindererziehung, Wehrdienst oder Arbeitslosigkeit) oder freiwillige Beiträge erworben haben. Schul- und Studienzeiten, auch Zeiten der Arbeitslosenhilfe und des Hartz IV-Bezugs sowie zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn werden bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre nicht berücksichtigt. In den östlichen Bundesländern erfüllen die meisten Menschen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente mit dem vollendeten 63. Lebensjahr nicht. Es fehlen die notwendigen Beitragsjahre. Wer in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern erstmals Altersrente bezog, hatte als Mann im Durchschnitt 41 und als Frau im Durchschnitt 39 Beitragsjahre. Nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte also diejenigen, die über 45 Versicherungsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen ab dem Geburtsjahr 1953 um jährlich 2 Monate. Wer 1964 geboren ist erreicht den abschlagsfreien Rentenzugang mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Das war bereits vor diesem Gesetz für besonders langjährig Versicherte möglich. Für Menschen, die über keine 45 Versicherungsjahre verfügen, ändert sich nichts. Sie müssen über das 65. Lebensjahr hinaus versicherungspflichtig arbeiten, wenn sie eine abschlagsfreie Altersrente erhalten wollen.

8 Wird die Gerechtigkeitslücke bei der Mütterrente geschlossen? Vor dem Gesetz über Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Mütter oder Väter, wenn die Mütter dem zustimmten für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, 3 Rentenpunkte pro Kind angerechnet bekommen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, war es nur ein Rentenpunkt. Dieser erhöhte sich ab dem 1. Juli 2014 auf zwei Rentenpunkte. Damit verringerte sich die Ungleichbehandlung bei den Erziehungszeiten. Die Regelung schloss aber keineswegs die Gerechtigkeitslücke, wie von der Bundesregierung propagiert wurde. Die zwei oder drei Rentenpunkte erhalten Mütter oder Väter jedoch nur, wenn sie das Kind zu Hause betreut haben. Wer während der Kindererziehungszeit wieder berufstätig wurde, hat eigene Rentenpunkte erworben. Da die Summe der Rentenpunkte pro Jahr durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist, erhalten diese Frauen oder Männer keinen zusätzlichen vollen Rentenpunkt für die Kindererziehung. Ausgenommen sind hier diejenigen, die vor dem 1. Juli 2014 bereits Altersrente bezogen haben. Ihnen wird, wenn sie Kinder vor 1992 geboren haben, ein zweiter voller Rentenpunkt zuerkannt, unabhängig davon, ob sie während der Kindererziehungszeit berufstätig waren oder nicht. Die Ungleichbehandlung begründete der Gesetzgeber mit der bisherigen Praxis für Bestandsrentner. Zahlen die Jungen drauf? Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf einem Umlagesystem, das oftmals als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die heutigen Beitragszahler finanzieren mit ihren Beiträgen die gegenwärtigen Renten. Im Gegenzug erwerben sie damit den Anspruch auf ihre künftige Rente, die sich nach den geleisteten Beiträgen richtet und durch die folgenden Beitragszahler finanziert wird. In der gesamten Bundesrepublik wird die Zahl derer, die abschlagsfrei mit der Vollendung des 63. Lebensjahres in Altersrente gehen können, auf etwa 30 Prozent der Männer und weniger als 14 Prozent der Frauen gerechnet.

9 Die Anerkennung von Erziehungszeiten wurde bisher als gesamtgesellschaftliche Leistung aus dem Bundeshaushalt finanziert. Nun, nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, werden alle Erziehungszeiten aus der Rentenversicherung finanziert. Damit wird der finanzielle Spielraum der Rentenversicherung für die wirklich notwendigen Reformen beschnitten. Anstelle von Reförmchen fordern wir: eine bessere Rente für erwerbsgeminderte Menschen, die längst überfällige Angleichung der Rentenberechnung von Ost an West, die Finanzierung von Erziehungszeiten in Ost und West aus Steuermitteln, eine Korrektur der Überführung des DDR-Rentenrechts in bundesdeutsches Recht, die Wiedereinführung der abschlagsfreien Rente nach 40 Versicherungsjahren, spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, die Wiedereinführung und Stabilisierung des Rentenniveaus bei 53 Prozent des Verhältnisses der Standartrente zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres, wie es im Jahr 2000 der Fall war, die Rücknahme der Kürzungsfaktoren bei der Rentenberechnung, die Abschaffung der privaten Riester-Förderung und den Wegfall der Besteuerung der Altersrente. Die gesetzliche Rente muss wieder den erreichten Lebensstandard sichern!

10 Glossar Zugangsfaktor: wird durch das gesetzliche Renteneintrittsalter und den tatsächlichem Rentenbeginn bestimmt ( 77 SGB VI). Der Zugangsfaktor beträgt 1,0, wenn der Versicherte zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt die Altersrente beginnt. Er ist größer, wenn der Versicherte über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente erst später in Anspruch nimmt und er ist kleiner als 1,0 bei vorzeitigem Beginn der Altersrente. Rentenartfaktor: In der Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung werden die unterschiedlichen Rentenarten unterschiedlich bewertet ( 67 SGB VI). Altersrenten mit dem Faktor 1,0, Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung mit dem Faktor 0,5 Renten wegen voller Erwerbsminderung mit dem Faktor 1,0, Halbweisenrenten mit dem Faktor 0,1 und Vollweisenrenten mit dem Faktor 0,2 um einige zu nennen. Rentenformel: Persönliche Entgeltpunkte Zugangsfaktor Rentenartfaktor aktueller Rentenwert = Rentenhöhe pro Monat Persönliche Entgeltpunkte: Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatlich einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz des Erwerbseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze an die Rentenversicherungsträger zahlen ( 66 SGB VI). Entspricht der Verdienst und folglich der Beitrag zur Rentenversicherung dem Durchschnitt aller Versicherten, erhält der Versicherte einen persönlichen Entgeltpunkt beim Rentenversicherungsträger. Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Zivildienst, Mutterschaftszeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten werden im Rentenrecht und damit in den persönlichen Entgeltpunkten anerkannt. Dafür gibt es umfangreiche Regelungen, wie zuletzt bei der Mütterrente. aktueller Rentenwert: Er wird jährlich neu aus den Bruttolöhnen des Vorjahres berechnet ( 68 SGB VI). Steigen diese, wird auch der Rentenwert angehoben, jeweils am 1. Juli. Der aktuelle Rentenwert wird getrennt für die alten und neuen Bundesländer erstellt.

11 Anträge der Linksfraktion zur Rente seit 2011 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wieder einführen, Drs. 6/3741 vom Alarmierende Armutsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern umgehend wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung initiieren, Aussprache zum Thema gemäß 43 Ziffer 2 GO LT, Teil Altersarmut, Drs. 6/61 vom Armuts- und Reichtumsbericht für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten, Drs. 6/1742 vom Erwerbsminderungsrentenrecht reformieren, Drs. 6/1648 vom Altersarmut verhindern - armutsfeste Rente einführen, Drs. 6/1130 vom Altersarmut verhindern - die Rentenberechnung endlich angleichen, Drs. 6/567 vom Rentengesetzliche Regelungen ändern gesetzliche Rente zur armutsfesten Säule der Alterssicherung machen, Drs. 6/76 vom Herausgegeben von der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Lennéstraße Schwerin Telefon: Fax: fraktion@dielinke.landtag-mv.de Internet: V.i.S.d.P.: Rasho Janew 2. Auflage

12

Rente. Wer? Wie? Was? Warum?

Rente. Wer? Wie? Was? Warum? Rente. Wer? Wie? Was? Warum? Herausgegeben von der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Lennéstraße 1 19053 Schwerin Telefon: 0385-52 52 500 Fax: 0385-52 52 509 E-mail: fraktion@dielinke.landtag-mv.de

Mehr

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Senioren-Arbeitskreis IG Metall Berlin 23. April 2014 Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Gliederung 1. Zum Einstieg: Ein paar Zahlen Von Riester-Rente, Dämpfungsfaktoren und der Rente mit 67 2. RV-Leistungsverbesserungegesetz

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr

Mehr

Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014

Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014 Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:

Mehr

Leistungen der Rentenversicherung

Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters

Mehr

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung

Mehr

Werte - Zahlen - Tabellen

Werte - Zahlen - Tabellen Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in

Mehr

Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung

Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Was enthält das Rentenpaket der Bundesregierung? Das Rentenpaket hat vier Komponenten: Abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte Mütterrente

Mehr

Das Rentenpaket 2014

Das Rentenpaket 2014 STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten

Mehr

Gute Arbeit - gut in Rente!

Gute Arbeit - gut in Rente! Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten

Mehr

Zur aktuellen Rentenpolitik

Zur aktuellen Rentenpolitik Zur aktuellen Rentenpolitik Einschätzung RV-Leistungsverbesserungsgesetz 30.05.2014 Eine bessere Versorgung ist dringend geboten! Es besteht dringender Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7629 07.04.2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jung und Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und

Mehr

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar

Mehr

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Rentenreform 13.02.2014 Lesezeit 3 Min Rolle rückwärts Die zusätzliche Mütterrente sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte

Mehr

Tab. 1: Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und Beschäftigungsquoten 60 bis 64-Jähriger nach Geschlecht im März 2011

Tab. 1: Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und Beschäftigungsquoten 60 bis 64-Jähriger nach Geschlecht im März 2011 Matthias W. Birkwald, MdB Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon 030 227 71215 Fax 030 227 76215 08.12.2011 Lebenszeit von Geringverdienern

Mehr

3. Sie können das Renteneintrittsalter erhöhen:

3. Sie können das Renteneintrittsalter erhöhen: Dann profitieren die Ruheständler als Leistungsempfänger weniger, und im Gegenzug wachsen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht so stark. 3. Sie können das Renteneintrittsalter erhöhen:

Mehr

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen - und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter

Mehr

Höhe der Renten im Jahr des Rentenzugangs, mit Berücksichtigung der Rentenanpassungen

Höhe der Renten im Jahr des Rentenzugangs, mit Berücksichtigung der Rentenanpassungen Aktuelle Höhe (2015) der seit 2000 zugegangenen Erwerbsminderungsrenten Durchschnittliche Zahlbeträge in /Monat* nach Zugangsjahr*, alte und neue Bundesländer, Männer und Frauen 850 875 Höhe der Renten

Mehr

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut!

Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut! Matthias W. Birkwald MdB, Dr. Katrin Mohr Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut! Am 16. Januar 2014 wurde der Referentenentwurf zu den Rentenreformen der Bundesregierung

Mehr

Die aktuelle Renten-Information:

Die aktuelle Renten-Information: Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge

Mehr

Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom

Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014

Mehr

Fachliche Information 03/2014

Fachliche Information 03/2014 Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon

Mehr

Einführungsbeitrag von Dr. Heidi Knake-Werner

Einführungsbeitrag von Dr. Heidi Knake-Werner Einführungsbeitrag von Dr. Heidi Knake-Werner Vorsitzende der Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. und Mitglied des Bundesvorstandes der Volkssolidarität beim Expertengespräch Wie weiter nach dem

Mehr

abbviii47 Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 5

abbviii47 Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 5 Höhe der Erwerbsminderungsrenten* im Jahr des Zugangs 2000-2016 Durchschnittliche Zahlbeträge in /Monat* nach Zugangsjahr, alte und neue Bundesländer, Männer und Frauen 850 Höhe der Renten im Jahr des

Mehr

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Frauen/Ost. Männer/West. Männer/Ost. Frauen/West. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (zuletzt 2015), Rentenversicherung in Zahlen

Frauen/Ost. Männer/West. Männer/Ost. Frauen/West. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (zuletzt 2015), Rentenversicherung in Zahlen Durchschnittl. Höhe von Erwerbsminderungsrenten im Jahr des Rentenzugangs 2000-2014 Monatliche Zahlbeträge in Euro, ohne Anpassung; Männer und Frauen, alte und neue Bundesländer 800 780 750 700 687 673

Mehr

Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen

Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik

Mehr

DGB-Bundesvorstand VB 04 / Sozialpolitik. Rentenbeitrag und Rentenniveau. Aussichten 2030 1.

DGB-Bundesvorstand VB 04 / Sozialpolitik. Rentenbeitrag und Rentenniveau. Aussichten 2030 1. DGB-Bundesvorstand VB 04 / Sozialpolitik Rentenbeitrag und Rentenniveau. Aussichten 2030 1. Zurzeit wird über die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags diskutiert. Die Gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Fakten und Zahlen zur Rentenversicherung. Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord

Fakten und Zahlen zur Rentenversicherung. Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Fakten und Zahlen zur Rentenversicherung Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord 1 Mittelfristige Prognose nach Rentenversicherungsbericht 2015 Beitragssatz RV 20% 22% Rentenniveau vor Steuern

Mehr

Für eine Rente mit Niveau! Lebensstandardsichernd und armutsfest!

Für eine Rente mit Niveau! Lebensstandardsichernd und armutsfest! Für eine Rente mit Niveau! Lebensstandardsichernd und armutsfest! Matthias W. Birkwald (MdB) Rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. 11. Oktober 2016 in Neuss IGM-Senior*innen Region Düsseldorf-Neuss

Mehr

Betrifft: Bitte um Auskunft über Ihre rentenpolitischen Ziele

Betrifft: Bitte um Auskunft über Ihre rentenpolitischen Ziele Betrifft: Bitte um Auskunft über Ihre rentenpolitischen Ziele Beantwortet von: Frau Theresa Gröninger Kandidatin der CDU Bremen zur Bundestagswahl 2017 Listenplatz 5 Sehr geehrter Frau Harms, Sehr geehrter

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

KURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -

KURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - KURZINFORMATION Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - Ein angestellter Hochschullehrer erhält keine Ruhestandsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,

Mehr

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Bundesrat Drucksache 156/1/17 20.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - AV - Fz zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen

Mehr

Vorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008

Vorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008 Vorzeitig in Rente Keine Frage offen von Detlef Pohl 1. Auflage 2008 Vorzeitig in Rente Pohl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2008 Verlag C.H.

Mehr

Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004

Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004 Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004 Tatjana Mika (Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung) AP 13: Erwerbsverlauf und Altersübergang Gliederung 1.

Mehr

Hat der Generationenvertrag eine Zukunft?

Hat der Generationenvertrag eine Zukunft? Hat der Generationenvertrag eine Zukunft? Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereiches Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund 3. Seniorenpolitische Fachtagung des dbb am 26. September

Mehr

Rente realistisch gerechnet

Rente realistisch gerechnet Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Rentenniveau 10.11.2016 Lesezeit 3 Min Rente realistisch gerechnet Ein Jahr vor der Bundestagswahl scheint klar, dass die Rente wohl das alles

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Kapitel 6 Die Rentenberechnung

Kapitel 6 Die Rentenberechnung 238 Kapitel 6 Die Rentenberechnung Rentenbescheid genau prüfen Die einzelnen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie ja bereits kennengelernt haben (S. 14 ff.), werden im Ergebnis alle gleich

Mehr

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes

Mehr

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Mehr

Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung

Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung

Mehr

Rentenbeträge. Junge Abgeordnete Union/FDP. Regierung Lebensleistungsrente. SPD Solidarrente. CDU: Oberhalb höchster Grundsicherung, ca.

Rentenbeträge. Junge Abgeordnete Union/FDP. Regierung Lebensleistungsrente. SPD Solidarrente. CDU: Oberhalb höchster Grundsicherung, ca. Rentenbeträge CDU: Oberhalb höchster Grundsicherung, ca. 850 FDP: Oberhalb durchschnittlicher Grundsicherung, ca. 707 Bedingung: 40 Beitragsjahre, mit Kindererziehung, Pflege, Krankengeld, ALG1, nicht

Mehr

Für den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung

Für den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung Baden-Württemberg SPD Kreisdelegiertenkonferenz in Stuttgart Für den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung Wird die Renten-Zukunft rosig? Rentenanpassung 2016: West: 4,25% Ost: 5,95% ABER: Für

Mehr

Rentenarten, Flexirente

Rentenarten, Flexirente Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung

Mehr

Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland

Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Aktenzeichen:

Mehr

ver.di Themen 1. Tarifrunde Rentenkampagne 3. Veranstaltungshinweis

ver.di Themen 1. Tarifrunde Rentenkampagne 3. Veranstaltungshinweis ver.di Themen 1. Tarifrunde 2017 2. Rentenkampagne 3. Veranstaltungshinweis Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2017 Ergebnis Tarifpolitik öffentlicher Dienst Entgelterhöhungen: 1. Anhebung der Tabellenentgelte

Mehr

Kurswechsel in der Rentenpolitik

Kurswechsel in der Rentenpolitik Kurswechsel in der Rentenpolitik Eine zukunftsgerichtete Rentenpolitik beginnt heute DGB-Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 1 Das Rentenniveau sinkt DGB-Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 2 35.363 Euro

Mehr

RENTENPOLITIK: STAND DER DINGE UND OPTIONEN

RENTENPOLITIK: STAND DER DINGE UND OPTIONEN RENTENPOLITIK: STAND DER DINGE UND OPTIONEN Rententagung OWL: Rente muss reichen Bielefeld, 05. April 2017 Dr. Florian Blank Gliederung 1. Einleitung 2. Hintergrund 3. Das Rentenniveau 4. Deutschland im

Mehr

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag? Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939

Mehr

I. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

I. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,

Mehr

Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen

Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen A. Status quo I. Rentenversicherungsleistungen wegen Kindererziehung 1.

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Statt Altersarmut: Renten rauf!

Statt Altersarmut: Renten rauf! Statt Altersarmut: Renten rauf! Matthias W. Birkwald (MdB) Rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Sonntag, 04. Dezember 2016, 10.00 Uhr in Wernigerode (OT Silstedt) beim 30. Wirtschaftspolitischen

Mehr

"Die Regelaltersgrenze hoch zu setzen, das ist Klassenkampf von oben"

Die Regelaltersgrenze hoch zu setzen, das ist Klassenkampf von oben "Die Regelaltersgrenze hoch zu setzen, das ist Klassenkampf von oben" Interview mit Matthias W. Birkwald in der Wochenzeitung "Das Parlament" Das Parlament: Herr Birkwald, die Koalition hat sich kürzlich

Mehr

Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen

Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze

Mehr

DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN

DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN Konferenz DIE ANGEMESSENHEIT DER ALTERSRENTENSYSTEME ZUS_DRV 24.04.2017 IN WARSCHAU Prof. Dr. Gerhard

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte

Mehr

Altersrente für langjährig Versicherte

Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Rentenversicherung. Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer. Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer.

Rentenversicherung. Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer. Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer. Rentenversicherung Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer Rente Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer 1 Rentengeschichte 1891: Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz

Mehr

Änderungen im Rentenrecht - Aktuelle Konflikte in der Rentenpolitik

Änderungen im Rentenrecht - Aktuelle Konflikte in der Rentenpolitik Vorstand Änderungen im Rentenrecht - Aktuelle Konflikte in der Rentenpolitik DGB Trier - Treffen der Versichertenältesten und -berater, 1. Dezember 2015 Wandel am Arbeitsmarkt frisst sich tief in die Erwerbsbiografien

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ

Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ 2 Einleitung... 3 Die neue Rentenanpassungsformel...3 Wie funktioniert der neue Nachhaltigkeitsfaktor?...4 Welche Folgen hat

Mehr

Witwen- oder Witwerrente der Rentenversicherung

Witwen- oder Witwerrente der Rentenversicherung Witwen- oder Witwerrente der Rentenversicherung ( 46, 97, 242a SGB VI) Witwen und Witwer erhalten nach dem Tod ihres Ehepartners, mit dem sie bis zuletzt standesamtlich verheiratet waren, grundsätzlich

Mehr

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli

Mehr

1. Sichere Renten für alle! Argumente für eine sichere Rente für alle auf der Grundlage einer solidarischen Rentenversicherung

1. Sichere Renten für alle! Argumente für eine sichere Rente für alle auf der Grundlage einer solidarischen Rentenversicherung 1. Sichere Renten für alle! Argumente für eine sichere Rente für alle auf der Grundlage einer solidarischen Rentenversicherung Die Rente muss den Lebensstandard sichern: Das Rentenniveau muss wieder auf

Mehr

Arm im Alter? Nicht mit mir!

Arm im Alter? Nicht mit mir! Arm im Alter? Nicht mit mir! Hannover, 8. Februar 2017 Quelle: SoVD Februar 2017 / Folie 1 Max Standard: 45 Jahre immer den Durchschnittsverdienst (in 2017: 37.103 ) erzielend Beispiel 1 Seine Rente errechnet

Mehr

Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung

Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung Rentenversicherung Im Jahre 2005 wurde die Rentenversicherung grundlegend verändert, in dieser Mappe wurden einige interessante Daten und Fakten über die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

RECHTSBEWUSSTES HANDELN. Frage-Antwort-Karten zur Prüfungsvorbereitung für Industriemeisterin (IHK) Industriemeister (IHK)

RECHTSBEWUSSTES HANDELN. Frage-Antwort-Karten zur Prüfungsvorbereitung für Industriemeisterin (IHK) Industriemeister (IHK) RECHTSBEWUSSTES HANDELN Frage-Antwort-Karten zur Prüfungsvorbereitung für Industriemeisterin (IHK) Industriemeister (IHK) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation AKTUALISIERUNG 2016 Bibliografische

Mehr

Juli / August Die Rentenreform

Juli / August Die Rentenreform Juli / August 2014 Die Rentenreform Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz

Mehr

Bisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.

Bisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird. VB 2, Abteilung Sozialpolitik Hannover, 10. Februar 2014 Hinweise zu den Möglichkeiten des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres - RV-Leistungsverbesserungsgesetz Kabinettsentwurf

Mehr

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2012

Rundschreiben Nr. 1/2012 Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit

Mehr

Zum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen.

Zum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen. VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 02/2014 26.05.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht RV-Leistungsverbesserungsgesetz Das Rentenpaket der

Mehr

Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung

Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung 2 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung Wie wird die Altersrente ermittelt? Die gesetzliche Altersrente wird errechnet

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter

Mehr

Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Reinhold Thiede

Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Reinhold Thiede Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung Reform der Erwerbsminderungsrente: Problem gelöst oder zu kurz gesprungen? am 23. Juni 2014 in Berlin Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht

Mehr

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition und Beitragsjahren,

Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition und Beitragsjahren, Folgen des sinkenden Rentenniveaus: Zunehmende Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Renten Beitragsjahre Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition

Mehr

Rentenpaket 2014 Chancen und Risiken aus Sicht der Frauen. Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer

Rentenpaket 2014 Chancen und Risiken aus Sicht der Frauen. Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer Rentenpaket 2014 Chancen und Risiken aus Sicht der Frauen 1 Rentenpaket 2014 Die Mitte des Jahres 2014 von der Großen Koalition in Kraft gesetzten Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bringen

Mehr

Bericht des Direktoriums

Bericht des Direktoriums Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente

Mehr

Ost-Rente, West-Rente. Wie lange noch? Waltraud Wolff, MdB

Ost-Rente, West-Rente. Wie lange noch? Waltraud Wolff, MdB Ost-Rente, West-Rente. Wie lange noch? Waltraud Wolff, MdB Ost-Rente, West-Rente Unterschiede in der Rentenformel Aktuelle Rentensituation Zukünftige Entwicklungen Politische Schlussfolgerungen Unterschiede

Mehr

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Ingo Schäfer Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik Bremen, November 2013 Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit ein Rentenanspruch

Mehr

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter

Mehr

REPORT GROSSE RENTENLÜCKE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN. Tabellenband. WSI-Report Nr. 29, 2/2016. WSI-Report Nr. 29 2/2016 Seite 1

REPORT GROSSE RENTENLÜCKE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN. Tabellenband. WSI-Report Nr. 29, 2/2016. WSI-Report Nr. 29 2/2016 Seite 1 REPORT WSI-Report Nr. 29, 2/2016 GROSSE RENTENLÜCKE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN Tabellenband WSI-Report Nr. 29 2/2016 Seite 1 Inhalt Tabellen zu Kapitel 1.... 3 Tabellen zu Kapitel 2.... 14 Tabellen zu

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.

Mehr

Lebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems

Lebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems Lebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems Heinrich Tiemann Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Rede des Rentenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Matthias W. Birkwald, MdB am 03. April 2014 im Deutschen Bundestag

Rede des Rentenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Matthias W. Birkwald, MdB am 03. April 2014 im Deutschen Bundestag Rede des Rentenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Matthias W. Birkwald, MdB am 03. April 2014 im Deutschen Bundestag Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs

Mehr

Die Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungsziele und Reformoptionen

Die Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungsziele und Reformoptionen Die Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungsziele und Reformoptionen - Lebensstandardsicherung und (strukturelle) Armutsfestigkeit - Tagung 10 Jahre Riester-Reform Berlin, 13.12.2011 Dr. Johannes Steffen,

Mehr

Altersrente für langjährig Versicherte

Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr