Drucksachen-Nr. 7/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

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1 Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 7/2010 Version Datum Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss Finanzen und Rechnungsprüfung Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im IV. Quartal 2009 Wenn Kosten entstehen: Kosten Produktkonto Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im IV. Quartal 2009 werden zur Kenntnis genommen. In Vertretung zuständiges Amt: Finanzen u. Beteigungsmanagement Karin Buhrtz Marita Rudick Reinhold Klaus Amts-/Referatsleiter Dezernent 1. Beigeordneter abgestimmt mit Dez./Amt/Ref.: Name Unterschrift Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum FRA Kreisausschuss Kreistag Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/01.09

2 2 Nachweis über außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im IV. Quartal 2009 (Angaben in ) 1 Ergebnishaushalt 1.1 Außer- und überplanmäßige Aufwendungen, die durch zweckgebundene Erträge gedeckt werden Landrat; Öffentlichkeitsarbeit Gleichstellung; Ausgaben Seniorenbeauftragte Versicherungsangelegenheiten; Versicherte Gebäudeschäden Versicherungsangelegenheiten; Versicherte Personenschäden Liegenschaftsverwaltung; andere sonstige ordentliche Aufwendungen Leitung und Fachaufsicht SGB II; Gerichts- und Anwaltskosten Mehrertrag, Bezeichnung , , Landrat; Spenden ,23 400, Gleichstellung; Zuweisungen vom Land , , = 2.408,- Erstattung aus Gebäudeversicherung = 5.600,- Ersatzleistungen für Vermögensschäden , , = 2.775,- Erstattung aus Gebäude- Versicherung = 7.225,- Mahngebühren, Verzugszinsen u. a. 0,00 582, Miet- und Pachterträge , , = ,- Bundesbeteiligung Optionsmodel = 1.638,- Rückzahlung Kosten der Unterkunft Ausrichtung des Schülerprojektes zum 20. Jahrestages des Mauerfalls und zur deutschen Einheit im Oktober Zusätzlich bereitgestellte Mittel des Seniorenrates des Landes Brandenburg e. V. zur Finanzierung der 16. Brandenburgischen Seniorenwoche im Landkreis Uckermark. Da Versicherungsschäden und ihre Höhe nicht planbar sind, muss festgestellt werden, dass der Haushaltsansatz 2009 nicht ausreicht, um noch weitere Reparaturrechnungen im Schadensfall zu begleichen. Für die OS Templin muss eine Reparaturrechnung von 7.225,- bezahlt werden. Ebenfalls kam es zu einem Elektronikschaden an einem Kopiergerät. Durch die Erhöhung des Jahresbeitrages der Unfallkasse für 2009 um ,00 reicht der Haushaltsansatz im Deckungskreis nicht aus, um den 4. Vierteljahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zu begleichen. Die Grundsteuerveranlagung 2008 für das Objekt Th.-Müntzer-Platz 3 wurde von der Stadt Prenzlau gemindert, so dass eine Rückerstattung an Herrn Scherping gezahlt werden muss. Neben gerichtlichen Verfahren auch vorgängige Widerspruchsverfahren. Steigende Tendenz von Widerspruchsführern mit anwaltlicher Vertretung. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung Hinzuziehung von Bevollmächtigten regelmäßig als notwendig erachtet, da gerade die Rechtsmaterie des SGB II vielen Gesetzesänderungen unterworfen ist.

3 * * Leitung und Fachaufsicht SGB II; Rückerstattungen an den Bund Verwaltung SGB II Eingliederungsleistungen SGB II; Rückerstattungen an den Bund Sportförderung; Jugend trainiert für Olympia Technische Bauaufsicht; andere sonstige ordentliche Aufwendungen Mehrertrag, Bezeichnung 384, , = ,- Bundesbeteiligung Optionsmodel; = ,- Bundesbeteiligung Optionsmodel; , , Leistungsbeteiligung des Bundes 6.330, , Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0,00 150, Verwaltungsgebühren Projekte Wirtschaftsförderung , , Zuweisung für laufende Zwecke vom Land Summe , ,00 Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung ist der Landkreis Uckermark verpflichtet, Aufwendungen, die nicht im Haushaltsjahr ausgegeben wurden, unverzüglich zurückzuzahlen. Es ist nicht zulässig, zuviel abgerufene Mittel in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung ist der Landkreis Uckermark verpflichtet, Aufwendungen, die nicht im Haushaltsjahr ausgegeben wurden, unverzüglich zurückzuzahlen. Es ist nicht zulässig, zuviel abgerufene Mittel in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Erhalt zweckgebundener Erträge (Spenden) durch Sparkasse Uckermark (3,0 T ) und UDG (0,5 T ) zur Realisierung von Maßnahmen innerhalb des Jugendwettbewerbs Jugend trainiert für Olympia. In der Baugenehmigungsgebühr mit dem KZ 1061/63/ sind 150,- Auslagen enthalten, die an den Landesbetrieb Forst Brandenburg weitergegeben werden müssen. 3. Anforderung aus dem Haushalt des Landkreises an ICU lt. Projektvertrag Außer- und überplanmäßige Aufwendungen, die durch zweckgebundene Erträge und en bei Aufwendungen gedeckt werden - keine Angaben -

4 4 1.3 Außer- und überplanmäßige Aufwendungen, die durch en bei anderen Aufwendungen gedeckt werden Landrat; Erstattung Reisekosten Personalwesen; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Personalwesen; Reisekosten Zentraler Service; Fortbildung Zentraler Service; Geringstwertige Wirtschaftsgüter Technikunterstützte Informationsverarbeitung; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Gebäudemanagement; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Leitung Ordnungsamt; Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung; Dienstleistungen durch Dritte , , Fraktionszuweisungen Im DK , , Inanspruchnahme ATZ- Aufstockungsbeträge Im DK , , Entgelt tariflich Beschäftigte 0,00 278, Gebäudemanagement; Fortbildung 1.000, , Katastrophenschutz; Unterhaltung sonstige technische Anlagen ,00 572, Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände 0, , Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände 0, , , , Bußgeldstelle; Miet- und Pachtaufwand Durch die neue Entschädigungssatzung ab Juli 2009 und eine rege Beteiligung an Ausschusssitzungen wird der geplante Haushaltsansatz überschritten. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Aufgrund der periodenfremden Aufwendungen wird der Planansatz überschritten. Teilnahme an zwei Seminaren, die für die Aufgabenwahrnehmung zwingend erforderlich sind. Zur Beschaffung dringend notwendiger geringstwertiger Wirtschaftsgüter reicht der Ansatz im Deckungskreis 0331 nicht aus. Aus diesem Grund soll eine Umverteilung von Mitteln aus dem Deckungskreis 0321 erfolgen hier sind bisher Reserven zu verzeichnen. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Der Landkreis trägt anteilige Reparaturkosten für das Verkehrsradargerät, welche im Nutzungsvertrag mit der Stadt Schwedt/Oder vereinbart wurden.

5 Kfz-Zulassung; Führerscheinstelle; Weitere Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde; Veterinärangelegenheiten; Brandschutz; Verbrauchsmaterial Brandschutz; 0, , ,00 896, ,00 75, ,00 391, , , = 3.300,- Zuschüsse an Vereine = 2.597,- Aufwendungen für Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz 0,00 140, Aufgrund dessen, dass der Einzelwert der Ware unter 150 liegt, muss die Ware aus einem Aufwandskonto bezahlt werden. Dies war im letzten Jahr nicht vorhersehbar. Eine Planung erfolgte im Finanzhaushalt.

6 Rettungsdienst; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Kreisvolkshochschule Uckermark; Aufwendungen Kurierdienst Gymnasien; Schülerbeförderung; * Finanzierung schulischer Aufgaben; Zuschuss aus Sozialfonds Kreismusikschule; Zuschüsse an Bibliotheken; , , Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände 400,00 300, Katastrophenschutz; Unterhaltung sonstige technische Anlagen 0,00 372, ,00 252, , , /21710/21810/ Material für Schulprojekte 0,00 216, ,00 299, Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Durch Straßenbaumaßnahmen im Bereich Angermünde und Schwedt mussten Umleitungsstrecken gefahren werden, wodurch Mehrkilometer entstanden. Des Weiteren gab es eine Tariferhöhung ab 01/2009, die im Ansatz 2009 noch nicht berücksichtigt war. Die vom HJ 2008 gebildeten Haushaltsausgabereste wurden statt dem Produktkonto den Produktkonten 21610/21710/21810 und zugeordnet.

7 Eingliederungshilfe für Behinderte; Hilfen zur Gesundheit; Leitung und Fachaufsicht SGB II; Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte Leitung und Fachaufsicht SGB II ; Zuführung zu Rückstellungen Verwaltungskosten * Eingliederungsleistungen SGB II ; Zuführung zu Rückstellungen Eingliederungsleistungen SGB II; 0, , , , , , Leistungsgewährung SGB II, Entgelt tariflich Beschäftigte 0, , Kommunal-Kombi - Landkreismittel 0, , Kommunal-Kombi - Landkreismittel 0, , Gemäß Vertrag zur Fortschreibung des Arbeitsmarktprogramms des Landkreises Uckermark müssen die erbrachten Leistungen für das Jahr 2009 an das Dienstleistungsunternehmen gezahlt werden. Am ist die Kommunalträger-Abrechnungsvorschrift (KoA-VV) in Kraft getreten. Darin sind u. a. die Abrechnungsmodalitäten zwischen Optionskommunen und dem Bund geregelt. Seit 2008 werden die Verwaltungskosten gegenüber dem BMAS pauschaliert abgerechnet. Da seitens des Bundesministeriums noch keine Prüfung der Abrechnungsmodalität erfolgt ist, wird eine Rückstellung für eventuelle Rückzahlungen gebildet. Mit der Prüfung der Jahresabrechnung 2007 durch die Prüfgruppe SGB II des BMAS über die verbrauchten Bundesmittel wurden u. a. die Ausgaben für den Förderlehrgang für Schulverweigerer, lernbehinderte, lernbeeinträchtigte und verhaltensgestörte Jugendliche auf dem Jugend-Ökohof Crussow beanstandet. Das BMAS ist bereit, die Hälfte der Kosten für den Lehrgang als rechtmäßige Ausgabe zu akzeptieren.

8 Jugendsozialarbeit; Hilfen zur Erziehung; Eingliederungshilfe, Inobhutnahme, junge Volljährige; Pflichtaufgaben der Gesundheitsvorsorge; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Katasteramt; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Kataster- und Vermessungsamt; Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Kataster- und Vermessungswesen, Gutachterausschuss, GIS; Im DK ,00 0, , , , ,00 84, , Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände , , Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände 0,00 700, Unterhaltung Maschinen 0, , Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt. Zur weiteren Optimierung der Technik und Verbesserung der Organisationsabläufe im Amt 62 ist zwischen zwei nebeneinander liegenden Arbeitsräumen eine Tür einzubauen. Damit kann die Technik (Drucker, Plotter, Kopiertechnik) zusammengeführt und zukünftig Drucktechnik eingespart werden.

9 Leitung Bauordnungsamt; Rechtliche Bauaufsicht; Fortbildung Rechtliche Bauaufsicht; Unterhaltung und Instandhaltung von Straßen K 7348 Brücke Storkow Gewässerschutz; Zuführung ATZ-Erfüllungsrückstände Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft; 0, , ,00 300, Personalwesen; Fortbildung 0, , , , Unterhaltung von wertintensiven baulichen Anlagen VG Schwedt/O. Im DK ,00 Summe , , , Katasteramt; Inanspruchnahme ATZ- Erfüllungsrückstände 0, , Teilnahme von Frau Krautheim am Seminar Rechtspraxis für Außendienstmitarbeiter. Es ist erforderlich, die Mitarbeiterin auf dem Gebiet des rechtssicheren Einschreitens weiterzubilden. Die Planung und Bauüberwachung für die Instandsetzungsmaßnahme an der Brücke Storkow wurde bereits 2007 in der Haushaltsstelle für allgemeine Planungsleistungen vorgemerkt. Aus dieser Haushaltsstelle wurde 2009 das Produkt (Anlagen im Bau). Es erfolgt eine Zusammenführung der Bau- und Planungskosten. Die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossenen ATZ-Verträge blieben unberücksichtigt.

10 10 2 Finanzhaushalt (Investitionen) 2.1 Außer- und überplanmäßige Auszahlungen, die durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt werden von GWG Auszahlung an das Land Fördermittel Auszahlungen für RAP aus geleisteten Zuwendungen an Gemeinden; EÜ Welsow-Bruchhagen beantragte Mehrauszahlung Mehreinzahlung 0, , Landeszuweisungen Fördermittel , , Landeszuweisungen Fördermittel Summe , , , , Investitionszuschüsse von verbundenen Unternehmen Zur weiteren Verbesserung der Beratungstätigkeit der Praxisberaterinnen ist die Anschaffung von technischen Geräten notwendig. Vielfach werden Lehr- und Praxisberatungsanleitungsmaterial in Form einer DVD dem Landkreis zur Verfügung gestellt bzw. können nur noch in dieser Form käuflich erworben werden. Zur weiteren Verwendung bzw. Anwendung in den Beratungen sind die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Auch die kreislichen Weiterbildungsveranstaltungen werden durch die Praxisberaterinnen in Form von Power- Point vorbereitet und präsentiert. Von den überplanmäßig eingenommenen Fördermitteln i. H. v ,00 für die EÜ Welsow-Bruchhagen müssen zeitweilig ,28 zurückgezahlt werden, da sie voraussichtlich innerhalb der zwei Monate nach Eingang nicht für fällige Zahlungen benötigt werden. Von der DB Netz AG wurde ein Vorteilsausgleich gezahlt. Geplant war, dass dieser Ausgleich von den Rechnungen der DB Netz AG abgesetzt wird. Nunmehr wurde dieser Abrechnungsweg geändert.

11 Außer- und überplanmäßige Auszahlungen, die durch zweckgebundene Einzahlungen und en bei Auszahlungen gedeckt werden sonstiger Büro- und Geschäftsausgaben Schulen von GWG Förderschulen beantragte Mehrauszahlung Mehreinzahlung , , = 5.040, = 1.593,00 Summe , , , , = 3.963,64 Einzahlungen aus Fördermittel Ganztagsprogramm = 3.377, = 4.039, = 1.961, = 1.214, = ,84 Auszahlungen für den Erwerb von EDV-Technik In Umsetzung des Haushaltes 2009 sollen für den Einsatz von Fördermitteln, welche aus Gesamtbewilligungen von diversen Aufwendungen sowie Auszahlungen bestehen, die entsprechenden Aufwendungen in dem sachlich richtigen Konto bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus entsprechenden Mehreinzahlungen aus der Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Für die Absicherung des Eigenanteils werden Mittel aus dem Konto bereitgestellt. Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. 2.3 Außer- und überplanmäßige Auszahlungen, die durch en bei anderen Auszahlungen gedeckt werden Produktkonto Bezeichnung alter HH- Ansatz von GWG TUIV von GWG Veterinärangelegenheiten beantragte Mehrauszahlung 0, , von EDV-Technik 0,00 550, von sonstigen technischen Anlagen Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. Der Landkreis hat eine Untersuchungspflicht der Schwarzwildproben. Die Untersuchung kann nur vom amtlichen Tierarzt durchgeführt werden. Um der gesetzlichen Vorschrift nachzukommen, wird dringend ein Magnetrührgerät für die Trichinellenuntersuchung benötigt.

12 12 Produktkonto Bezeichnung alter HH- Ansatz von GWG Brandschutz von GWG Rettungsdienst von GWG Katastrophenschutz sonstiger technischer Geräte Medienförderung von EDV-Technik Schulverwaltungsamt von EDV-Technik Medienförderung beantragte Mehrauszahlung 0, , von Fahrzeugen 0, , von Medizintechnik 0, , = 8.891,00 von sonstigen technischen Anlagen = ,00 sonstiger BGA 0, , von GWG Gymnasien , , = 510,98 von GWG Gymnasien = ,00 von GWG Oberschulen 0, , von GWG Gymnasien Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. Bei der Haushaltsplanung 2009 wurde durch das Fachamt für die Beschaffung von Materialien für das Katastrophenschutzlager noch nicht die Unterscheidung in geringwertige Wirtschaftsgüter und höherwertiges Vermögen berücksichtigt. Bei der Beschaffung der Materialien nach einer genehmigten beschränkten Ausschreibung stellte sich heraus, dass ein Großteil der bestellten Gegenstände in den Bereich geringwertige Wirtschaftsgüter fallen. Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Medienförderung wird zukünftig über vier neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen. Um eine Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Haushaltsresteübertragung zu garantieren, wird die Zuordnung zum Konto beantragt. Mit aktuellem Kenntnisstand muss die Veranschlagung von Kosten für den Erwerb von interaktiven Tafeln dem Konto Erwerb EDV-Technik zugeordnet werden. Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Medienförderung wird zukünftig über vier neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen.

13 13 Produktkonto Bezeichnung alter HH- Ansatz sonstiger BGA Medienförderung von EDV-Technik Ganztagförderung von GWG Amt von GWG Medienförderung von GWG Ganztagförderung beantragte Mehrauszahlung 0, , von GWG Gymnasien 0, , von GWG Oberschulen , , = ,00 von EDV-Technik = 3.334,34 Auszahlungen für sonstige Baumaßnamen Ehm Welk-OS 0, , von GWG Gymnasien 0, , von GWG Oberschulen Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Medienförderung wird zukünftig über vier neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen. Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Ganztagsförderung wird zukünftig über drei neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen. In Umsetzung des Haushaltes 2009 wird deutlich, dass der Einsatz von Fördermitteln, welche aus Gesamtbewilligungen von diversen Aufwendungen sowie Auszahlungen bestehen, mit der Einführung der Doppik nicht mehr als jeweilige Gesamtmaßnahme unabhängig von der Ausgabeart zu verbuchen ist. Um den Verwaltungsaufwand nunmehr in 2009 erheblich zu reduzieren, soll das Konto außerplanmäßig eingerichtet werden, um den Anforderungen der Anlagenbuchhaltung gerecht zu werden. Die Auszahlung (1.793,78 ) wurde im Rahmen der Baumaßnahme ganztagsspezifische Sanierung Nebengebäude Ehm Welk-OS getätigt. Lt. Zuordnung entsprechend Kontenrahmen wurde die Auszahlung aus o. g. Konto des Schulverwaltungsamtes getätigt, die Rechnung aber lt. Verwendungsnachweis über die Baumaßnahme abgerechnet, somit ist die Übertragung der finanziellen Mittel vom Bau- und Liegenschaftsamt zum Schulverwaltungsamt erforderlich. Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Medienförderung wird zukünftig über vier neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen. Aus Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit und Zuordnung erfolgte eine differenzierte Kontenaufteilung für den Bereich Investitionen mit Förderhintergrund nach Maßnahmen. Der Bereich Ganztagsförderung wird zukünftig über drei neue Konten abgebildet werden. Gleichzeitig soll somit die Übertragung der Haushaltsreste direkt maßnahmebezogen erfolgen.

14 14 Produktkonto Bezeichnung alter HH- Ansatz von GWG Gesamtschulen von GWG Sonderpädagogische Förderund Beratungsstelle Uckermark von GWG Kreismusikschule von GWG Gesundheitsamt von GWG Kataster- und Vermessungsamt beantragte Mehrauszahlung Summe , , , , von EDV-Technik 500, , von EDV-Technik 1.800,00 91, sonstiger BGA 0, , von sonstigen technischen Anlagen 0, , von EDV-Technik Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. Erwerb Musikinstrument im Rahmen der Fördermittelbewilligung, die weitere Umsetzung erfolgt Sponsoringmittel werden zur Eigenmitteldeckung eingesetzt. Im Rahmen der Impfaktion zur Bekämpfung der Neuen Grippe A/H1N1 werden im Gesundheitsamt dringend fünf Sauerstoffgeräte für eine eventuell eintretende Notfallsituation (anaphylaktischer Schock, Herztod) während der Impfung benötigt. Die Geräte werden im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst sowie im Amtsärztlichen Dienst benötigt. Die Haushaltsmittel sind auf dem falschen Produktkonto geplant. Nach den Haushaltsvorschriften ist eine Kontentrennung nur mittels eines Antrages auf über-/außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich korrekt vorzunehmen. * Die gekennzeichneten Positionen überschreiten die Wertgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von je Produktkonto, gehören jedoch zu den im Haushaltsplan festgelegten Budgets, deren Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgetregeln gesondert geregelt ist. Somit bedürfen sie nicht der vorherigen Zustimmung des Kreistages und wurden durch die Kämmerin bestätigt. 2.4 Überplanmäßige Auszahlungen, die durch die allgemeine Sonderrücklage aus nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen gedeckt werden - keine Angaben -

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