Radverkehr in Pullach Was kann man verbessern?

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1 Radverkehr in Pullach Was kann man verbessern? Martin Glas, ADFC Kreisverband München e.v

2 Was ist die Idee? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club setzt sich ein für Verbesserungen beim Radverkehr im Alltag, in der Freizeit und im Urlaub. Ziel ist die Stärkung des Verkehrsmittels Fahrrad für die Mobilität in allen Bevölkerungsschichten und zur Gesundheitsvorsorge. Radverkehr in Pullach

3 Menschen im ADFC Über Mitglieder... in 16 Landesverbänden... in ca. 400 Orts- und Kreisverbänden... mit über ehrenamtlich Aktiven und etwa 50 hauptamtlichen Mitarbeitern. Radverkehr in Pullach

4 ADFC-Produkte Radverkehr in Pullach

5 ADFC-Initiativen Radverkehr in Pullach

6 Warum Radverkehr fördern? weniger Flächenbedarf, geringere Kosten mehr Lebensqualität, bessere Gesundheit der Bürger Mobilität für alle sichern (Kinder, Senioren!) mehr Verkehrssicherheit, mehr öffentliche Sicherheit mehr Identifikation mit der Stadt, aktivere Kommune mehr Begegnung weniger Konfrontation Radverkehr in Pullach

7 ~1 km ~4 km Topographische Karte 1:25.000, BVV Radverkehr in Pullach

8 Gute Voraussetzungen Relativ kompaktes Ortsgebiet, keine langen Wege Umgehungsstraße hält Durchgangsverkehr weitgehend fern Flache Topographie im Ortsgebiet, keine nennenswerte Steigungen außer zum Isartal hin Arbeitsplätze, Einzelhandel, Schulen, Freizeiteinrichtungen und sonstige wichtige Infrastruktur direkt im Ort Nahmobilität = Nichtmotorisierte Mobilität Radverkehr in Pullach

9 Schwächen Langgestreckte Ortsbesiedelung in N-S-Richtung Keine umfassenden Tempo-30-Zonen in allen Wohngebieten Verbesserungswürdige Anbindung für den Radverkehr zur und von der Landeshauptstadt (Radweg auf der alten Isartalbahn-Trasse) Radverkehr in Pullach

10 RV-Förderung: Mehr als Infrastruktur Quelle: NRVP Radverkehr in Pullach

11 Maßnahmen zur RV-Förderung Quelle: UPI-Bericht Entwicklung und Potentiale des Fahrradverkehrs Radverkehr in Pullach

12 Maßnahmen zur RV-Förderung Kfz-Geschwindigkeit und -Menge reduzieren, Verkehrsberuhigung, Einrichtung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen, Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung Öffentlichkeitsarbeit, Radfahren als Trend, Marketing pro Rad Fahrradabstellanlagen: sicher, großzügig, witterungsgeschützt Aufwertung des öffentlichen Raums, Aufenthaltsqualität Radverkehr in Pullach

13 Verkehr im öffentlichen Raum Geschwindigkeit der Größenskala anpassen, Proportionen wahren (kurze Wege im Ort!) Geschwindigkeitsunterschiede abbauen, Verkehr in der Stadt harmonisieren, Schilderwald abbauen Öffentlicher Raum = Lebensraum der Bürger Funktionsmischung statt Funktionsseparierung, Gestaltung für kooperatives statt konkurrierendes Verhalten ( Shared Space ) mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer mehr Aufenthalts- und Wohnqualität Radverkehr in Pullach

14 Öffnung von Einbahnstraßen (Schulstraße) Radverkehr in Pullach

15 Aufhebung Benutzungspflichten (Heilmannstraße) Radverkehr in Pullach

16 Gefährliche Radwegführung aufheben Radverkehr in Pullach

17 Geschwindigkeitsreduzierung (Jakobusplatz) Radverkehr in Pullach

18 Einrichtung von 30er-Zonen (westl. der S-Bahn) Radverkehr in Pullach

19 Isartalbahn-Radweg (auf Münchner Seite) Radverkehr in Pullach

20 Isartalbahn-Radweg (Provisorien zur Weiterfahrt) Radverkehr in Pullach

21 Isartalbahn-Radweg (Fortführung zum Isartalbahnhof) Radverkehr in Pullach

22 Isartalbahn-Radweg (entferntes Gleis/Isartalbahnhof) Radverkehr in Pullach

23 Isartalbahn-Radweg (gesperrte Brücke ü. Staatsbahn) Radverkehr in Pullach

24 Rauf Radverkehr aufs in Pullach 24 Rad!

25 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 45 Absatz 9: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen ( ) dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Radverkehr in Pullach

26 VwV-StVO alt Zu 2 Absatz 4 Satz 2: Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es am besten, wenn zur Umsetzung einer im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Radwegebenutzungspflicht ein Radweg baulich angelegt wird. Die Anlage von Radwegen ist deshalb wünschenswert und soll auch weiterhin angestrebt werden. Radverkehr in Pullach

27 VwV-StVO neu Zu 2 Absatz 4 Satz 2: 9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten. Radverkehr in Pullach

28 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. Radverkehr in Pullach

29 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei ( ) angeordnet werden. Radverkehr in Pullach

30 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: (zur Benutzung linker Radwege) Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht. Radverkehr in Pullach

31 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: (zur Benutzung linker Radwege) Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen. Radverkehr in Pullach

32 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: Voraussetzung für die Anordnung ist, dass a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind; Radverkehr in Pullach

33 VwV-StVO Zu 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!" oder Zeichen 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen ( ) anzuordnen. Radverkehr in Pullach

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Anmerkungen? Dank an Dr. Klaus Wörle (ADFC Kreisverband Regensburg) für die zahlreichen Anregungen zu dieser Präsentation sowie an Herrn Dr. Eschler für die Grafiken und Bilder zum Isartalbahn-Radweg. Radverkehr in Pullach

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