FAQ zur Versandplattform

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1 FAQ zur Versandplattform Laupenstrasse Bern Tel. +41 (0) Fax +41 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist die Versandplattform der FINMA? Welche Vorteile bietet die Versandplattform? Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur? Wie kann die Gültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur überprüft werden? Gibt es eine Lösung, um Inhalte von IncaMail-Nachrichten ohne Umweg über IncaMail lesen zu können? Erhalten Empfänger, nachdem sie die Zustimmung für die Versandplattform erteilt haben, noch physische Post von der FINMA? Ist eine erteilte schriftliche Zustimmung in jedem Fall gültig? Kann ein Empfänger seine bereits erteilte Zustimmung, nicht eingeschriebene Briefe elektronisch empfangen zu wollen, wieder rückgängig machen? Wie kann ein Empfänger seine -Adresse für den elektronischen Empfang ändern? Was ist im Fehlerfall zu tun? Gibt es auf der Plattform IncaMail eine Inbox für den Posteingang, in der alle Nachrichten abrufbar sind? /6

3 1 Was ist die Versandplattform der FINMA? Die FINMA kann den Beaufsichtigten, Prüfgesellschaften und weiteren Empfängern mit der Versandplattform Dokumente zeitnah elektronisch verschlüsselt und vor der Einsicht Dritter geschützt zustellen. Die FINMA verwendet dafür technisch gesehen die Plattform IncaMail, eine Dienstleistung der Schweizerischen Post. Die Versandplattform erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen; SR ), damit sie auch im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV; SR ) für die elektronische Übermittlung von Dokumenten genutzt werden kann. 2 Welche Vorteile bietet die Versandplattform? Die Übermittlung der s über die Plattform IncaMail findet verschlüsselt und geschützt vor der Einsicht Dritter statt. Die Empfänger erhalten die s im Vergleich zur bisher physisch verschickten Post bereits kurz nach dem Versand. Die elektronische Zustellung ermöglicht es den Empfängern, die Dokumente unabhängig von ihrem Aufenthaltsort jederzeit zu lesen. Die Nutzung der Versandplattform ist wie bei der Zustellplattform für die Empfänger kostenlos. 3 Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur? Die qualifizierte elektronische Signatur ist die einzige in der Schweiz anerkannte Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur kann ein Dokument elektronisch unterzeichnet werden (als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift). 3/6

4 4 Wie kann die Gültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur überprüft werden? Die Gültigkeit der elektronischen Unterschrift kann mit dem Onlinedienst "Validator" der Bundesverwaltung ( überprüft werden. 5 Gibt es eine Lösung, um Inhalte von IncaMail-Nachrichten ohne Umweg über IncaMail lesen zu können? Ein Empfänger kann IncaMail in seine -Anwendung einbinden, sodass sich die über die Versandplattform verschickten s und sämtliche Beilagen direkt in dessen eigener -Anwendung öffnen lassen. Diese Variante ist jedoch kostenpflichtig. Weitere Informationen zur Integration in die empfängerseitige -Anwendung kann der Website der Schweizerischen Post entnommen werden: Allgemeine Informationen zu IncaMail können der folgenden Website der Schweizerischen Post entnommen werden: 6 Erhalten Empfänger, nachdem sie die Zustimmung für die Versandplattform erteilt haben, noch physische Post von der FINMA? Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, werden Dokumente seitens der FINMA grundsätzlich elektronisch versendet: Sowohl das Unternehmen des Empfängers als auch alle Kopie- Empfänger seitens anderer Institute der IncaMail-Korrespondenz haben der FINMA mithilfe des physischen oder elektronischen Fragebogens ihre schriftliche Zustimmung zum elektronischen Empfang von Dokumenten via Versandplattform erteilt. Es handelt sich um einen A-oder B-Post-Versand. Es handelt sich um eine Sendung im Inland. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erfolgt der Versand der Dokumente wie bis anhin per Post. Zudem ist der Vorbehalt in der Antwort auf Frage 7 zu beachten. 4/6

5 7 Ist eine erteilte schriftliche Zustimmung in jedem Fall gültig? Eine mithilfe des physischen oder elektronischen Fragebogens der FINMA erteilte Zustimmung gilt nicht für ein allfälliges Verfahren der FINMA (z.b. ein Bewilligungs- oder Enforcementverfahren der FINMA). Dazu bedarf es eine zusätzliche Zustimmung der betroffenen Partei, wobei sich die schriftliche Zustimmung ausdrücklich auf das konkrete Verfahren zu beziehen hat (vgl. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [VeÜ-VwV; SR ]). 8 Kann ein Empfänger seine bereits erteilte Zustimmung, nicht eingeschriebene Briefe elektronisch empfangen zu wollen, wieder rückgängig machen? Ein Empfänger kann die Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen, entweder per an digital@finma.ch, über die Zustellplattform oder mit einem Brief an folgende Adresse: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Dokumentenmanagement Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern 9 Wie kann ein Empfänger seine -Adresse für den elektronischen Empfang ändern? Ein Empfänger kann der FINMA seine Adressänderung per an digital@finma.ch, über die Zustelllplattform oder mit einem Brief an folgende Adresse mitteilen: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Dokumentenmanagement Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern 5/6

6 10 Was ist im Fehlerfall zu tun? Sollten beim Empfangen von IncaMail-Nachrichten Fehler auftreten, steht ein -Support zur Verfügung. Die Kontaktadresse lautet: 11 Gibt es auf der Plattform IncaMail eine Inbox für den Posteingang, in der alle Nachrichten abrufbar sind? Auf der Plattform IncaMail gibt es keine Inbox für den Posteingang, in der alle Nachrichten auf einmal abrufbar sind. Jede Nachricht lässt sich einzeln durch das Öffnen des Anhangs "IncaMail.html" lesen. Wie der Empfang von IncaMail-Nachrichten vereinfacht werden kann, ist der Antwort auf Frage 5 zu entnehmen. 6/6

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