Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention

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1 Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention

2 Was kommt auf Sie / Euch zu Hinweis: wir liefern keine Rechtsberatung, unser Beitrag soll eine Hilfestellung zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes sein. - Wir schauen uns das JuSchG an - Sie bekommen Tipps zur Umsetzung - Wir diskutieren Fallbeispiele - Zeit für offene Fragen - Materialien zum Jugendschutz 2

3 Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen. Es regelt nicht die Rechte und Pflichten von Eltern, sondern richtet sich an (kommerzielle) Anbieter wie Verkaufsstellen, Veranstalter, Kinos und Verantwortliche (Hausrecht etc.). Die erste Schutzinstanz sind die Eltern, vor allem in jungen Jahren. Im Zuge der Verselbständigung brauchen die Jugendlichen Freiräume und lernen zunehmend, selbst Verantwortung zu übernehmen. Für die Bewältigung dieser Entwicklungsaufgabe brauchen die Jugendlichen Orientierung und Unterstützung auch außerhalb der Familie. Das JuSchG stellt von staatlicher Seite aus den Orientierungs- und Unterstützungsrahmen dar. Es nimmt diejenigen in die Pflicht, die in Risikosituationen Einfluss und Mitverantwortung übernehmen können. 3

4 Das Jugendschutzgesetz Das JuSchG ist der rechtliche Rahmen, der durch ordnungsbehördliche Anordnungen konkretisiert werden kann. Bei öffentlichen Veranstaltungen geht es im Wesentlichen um die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ( 5) die Abgabe und den Konsum von Alkohol ( 9) die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren ( 10) 4

5 Jugendschutzgesetz im Überblick Kinder unter 14 Jahre Jugendliche Jahre Jugendliche Jahre 4 Aufenthalt in Gaststätten Bis 24 Uhr 5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u.a. Discos Bis 24 Uhr Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstl. Betätigung oder zur Brauchtumspflege* Bis 22 Uhr Bis 24 Uhr Bis 24 Uhr 9 Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke; z.b. Wein, Bier o.ä. 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren zeitliche Beschränkungen werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel ein Elternteil) erlaubt (Elternprivileg) * Brauchtum ist dabei eng auszulegen, gilt nicht für (kommerzielle) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen Verstöße gegen das JuSchG können mit einem Bußgeld bis zu geahndet werden. 5

6 Jugendschutzgesetz / Umsetzung Ihre Veranstaltung wird auch unter dem Aspekt des Jugendschutzes ein voller Erfolg, wenn Sie die folgenden Punkte beachten: Machen Sie sich mit den geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen vertraut und weisen Sie die Helfer entsprechend ein. Bestimmen Sie einen Jugendschutzbeauftragten für die Veranstaltung, der besonders darauf achtet, dass die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Überprüfen Sie beim Einlass das Alter/den Ausweis der Besucher. Geben Sie entsprechend verschieden farbige Armbändchen als Altersnachweis für die relevanten Altersgruppen aus, die später leicht kontrolliert werden können. Weisen Sie das Ausschankpersonal vor der Veranstaltung speziell an, junge Besucher/innen zum Vorzeigen des Altersnachweises (Armbändchen,etc.) aufzufordern und, falls der notwendige Nachweis nicht erbracht wird, keinen Alkohol auszugeben. Verzichten Sie darauf, Besucher/innen mit besonders preisgünstigen Angeboten wie Happy Hour, Trinkspielen etc. zum Alkoholkonsum zu animieren nach dem GastG ist das untersagt. Trennen Sie den Barbereich ab und kontrollieren Sie ggf. den Zugang. 6

7 Jugendschutzgesetz / Umsetzung Schenken Sie keinen Alkohol an erkennbar Betrunkene aus ( 20 GastG.) Kontrollieren Sie auch den Aussenbereich und stellen Sie sicher, dass Rettungswege freigehalten werden Hängen Sie Hinweise auf das Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit deutlich sichtbar und gut lesbar aus (z. B. Jugendeschutz - Poster am Eingang und am Ausschank). Weisen Sie mit Pausen, Lichtsignalen und Durchsagen über Lautsprecher zu gegebener Zeit darauf hin, wenn die entsprechenden Altersgruppen wegen der Jugendschutzbestimmungen die Veranstaltung verlassen müssen. Achten Sie darauf, dass die Beschränkungen nicht umgangen werden und auch wirklich kein Alkohol -und Nikotinkonsum stattfindet. Fällt Ihnen auf, - dass Jugendliche rauchen, - dass ältere Jugendliche Jüngeren Alkohol verschaffen, - oder dass Kinder und Jugendliche Fremdalkohol mitbringen, dann weisen Sie diese auf die gesetzlichen Bestimmungen hin und zögern Sie nicht, sie bei weiterer Nichtbeachtung von der Veranstaltung zu verweisen. 7

8 Jugendschutzgesetz / Umsetzung Kultur des Hinsehens: Machen Sie als Veranstalter eindeutig klar, daß die Regeln eingehalten werden müssen. Wegschauen wird von Jugendlichen als Zustimmung gedeutet. Kinder und Jugendliche sollen aber merken, daß ihre gesunde Entwicklung und in diesem Zusammenhang der Jugendschutz von Erwachsenen ernst genommen wird. Auch Sie haben es in der Hand, die richtigen Signale zu geben. Gesundheit und Gewinn: Ihre Veranstaltung soll natürlich Gewinn bringen. Um jeden Preis? Jugendliche, denen beigebracht wurde, verantwortlich mit ihrer Gesundheit umzugehen, sind langfristig verläßlichere Kunden als die Risikokonsumenten. Sie bringen Ihnen damit auch langfristig mehr Gewinn. Jugendschutz lohnt sich! Jugendliche sehen in der Regel ein, dass die Bestimmungen im JuSchG sinnvoll sind auch wenn es sie reizt, die Grenzen zu testen. Mischen Sie sich auch in ihrem privaten Umfeld generell ein, wenn das Jugendschutzgesetz nicht beachtet wird - Zivilcourage. Treten Sie für eine gesundheitsverträgliche Fest- und Feierkultur ein das bedeutet auch, dass Sie als Erwachsene eine Vorbildfunktion erfüllen. 8

9 Weitere Informationen und Materialien Seite Jugendschutz Checkliste für Veranstaltungen Jugendschutzposter Links zu Anbieter Armbändchen Links zu Aktion Jugendschutz, BZgA, etc. (kommerzieller Anbieter) 9

10 Vielen Dank! Bei Fragen bitte fragen! 10

11 Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention

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