Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten

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1 Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden Lösungshinweise für die Aufgaben zur Selbstüberprüfung Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

2 Prof. Dr. Thomas Köhne Manfred Lange Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden Lösungshinweise für die Aufgaben zur Selbstüberprüfung Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen Herausgegeben vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. April 2013

3 Vorbemerkung Vorbemerkung Die Fachwirtliteratur Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden enthält am Ende eines jeden Kapitels Aufgaben zur Selbstüberprüfung. Sie sollen den Lernenden einen Anreiz geben, sich zur Vertiefung der Lerninhalte Antworten auf zentrale Fragestellungen eines Kapitels noch einmal selbstständig zu erarbeiten. Aufgrund vieler Nachfragen veröffentlichen wir nun Lösungshinweise zu den Aufgaben zur Selbstüberprüfung. Sie enthalten keine zusätzlichen Informationen und dürfen auch nicht als einzig mögliche Musterlösung verstanden werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Aufgaben und Lösungen zur Selbstüberprüfung nicht um simulierte Prüfungsaufgaben handelt. Das Berufsbild Geprüfte/-r Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen ist auf den Erwerb von Handlungskompetenz ausgerichtet. Die bundeseinheitlichen Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer enthalten deshalb auch situationsgebundene Fragen, in denen nicht nur die Wiedergabe von Wissen, sondern auch das Erkennen von Zusammenhängen und die Formulierung von Problemlösungen gefordert ist. Diese Kompetenzen werden im Unterricht der regionalen Berufsbildungswerke der Versicherungswirtschaft bzw. im Rahmen des Fernlehrgangs der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) vermittelt. Herausgeber und Redaktion empfehlen deshalb zur Prüfungsvorbereitung mit Nachdruck die Wahrnehmung dieser Bildungsangebote, für die das reine Selbststudium kein Ersatz sein kann. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. II

4 Anmerkung zum aktuellen Stand der Lösungshinweise, 4. April 2013 Neue Fragen und Antworten für Kapitel 1 bis Kapitel 4, 2. Ganzheitliche Beratung des Privatkunden werden zurzeit erstellt. Bis diese vorliegen, verweisen wir in den folgenden Tabellen auf die Seiten im Buch, mit deren Hilfe die bestehenden Aufgaben zur Selbstüberprüfung selbstständig gelöst werden können. III

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Strategisches Marketing im Versicherungsunternehmen 1 Kapitel 2 Analyse der Marketingsituation 3 Kapitel 3 Operatives Marketing im Marketing-Mix eines Versicherungsunternehmens 4 Kapitel 4 Zielgruppenorientierte Verkaufskonzepte im Privatkundenbereich 7 1. Bildung von Zielgruppen innerhalb des Privatkundensegments / 2. Ganzheitliche Beratung des Privatkunden 7 3. Verkaufskonzepte für ausgewählte Zielgruppen im Privatkundenbereich 8 IV

6 Kapitel 1 Strategisches Marketing im Versicherungsunternehmen Aufgabe Lösungshinweise auf folgenden Seiten f f f f f f f

7 f unten f f Tabelle 6 2

8 Kapitel 2 Analyse der Marketingsituation Aufgabe Lösungshinweise auf folgenden Seiten Tab Anwendung von Frage f. 6. z. B. Gruppendiskussion in Kombination mit Beobachtung, um Einstellung und Verhalten der Probanden zu beobachten (explorativ = zu ermitteln) und diese dadurch wenig zu beeinflussen. Durch Befragung würden diese bereits beeinflusst f dito, insb f f. 3

9 Kapitel 3 Operatives Marketing im Marketing-Mix eines Versicherungsunternehmens Aufgabe Lösungshinweise auf folgenden Seiten f und und f und 26f , insb f

10 f f f f f f. und 153f f

11 und f f f f f. 6

12 Kapitel 4 Zielgruppenorientierte Verkaufskonzepte im Privatkundenbereich 1. Bildung von Zielgruppen innerhalb des Privatkundensegments / 2. Ganzheitliche Beratung des Privatkunden Aufgabe Lösungshinweise auf folgenden Seiten (vorletzter Absatz) f

13 3. Verkaufskonzepte für ausgewählte Zielgruppen im Privatkundenbereich 1. Erläutern Sie, warum sich die "Zielgruppe Senioren" für den Absatz von Versicherungsprodukten eignet. Die Zielgruppe Senioren zeigt hinsichtlich ihrer Bedarfslage und ihres Nachfrageverhaltens eine hohe Einheitlichkeit. Es besteht zu anderen Zielgruppen eine Trennschärfe. Die Auswahl der Zielgruppe erfolgt nach demografischen Merkmalen. 2. Beschreiben Sie zehn Versicherungsprodukte für Senioren und ordnen Sie den Produkten je eine Risikosituation zu. Hausratversicherung In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Zum Hausrat zählen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Wohngebäudeversicherung In der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen, wie z. B. Zentralheizung, sanitäre Installationen, Einbauschränke und fest verlegte Fußbodenbeläge versichert. Privat-Haftpflichtversicherung Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson für die Gefahren des täglichen Lebens. Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, d. h. wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits-schädigung erleidet. Reisegepäckversicherung Versichert ist das persönliche Reisegepäck. Dazu zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs (einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken). Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen während der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck Durch Starkregen wird der Keller überflutet. Ein Blitz schlägt in die Dachrinne des Einfamilienhauses ein. Bei einem Museumsbesuch übersieht der Senior eine teure Vase, die auf einem kleinen Podest abgestellt war. Durch Unachtsamkeit rutscht die Seniorin auf der Treppe aus. Sie zieht sich einen Kapselriss und ein Riss am Außenband des rechten Sprunggelenks zu. Die Koffer, die der Senior an seine Urlaubsadresse vorausgeschickt hat, kommen am Urlaubsort nicht an. 8

14 im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Kranken-Zusatzversicherung Eine Kranken-Zusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der GKV. Sie kann in verschiedenen Ausrichtungen genommen werden. Häufigste Form ist die Versicherung von Zahnersatz und anderer Nebenleistungen, wie Brille, Heilpraktikerleistungen u. ä. Pflegeversicherung In der Pflegekostenversicherung werden die durch Rechnung nachzuweisenden tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag oder Prozentsatz erstattet. Der Beitrag läuft i. d. R. während der Pflegezeit weiter. In der Pflege-Tagegeldversicherung erhält der Kunde einen im Voraus vereinbarten Tagessatz unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Auch hier läuft i. d. R. der Beitrag während der Pflegezeit weiter. In der Pflege-Rentenversicherung erhält der Kunde eine vereinbarte Rentenleistung, die garantiert wird. In der Regel ist der Beitrag während der Rentenzahlung ausgesetzt. Zusätzlich zu der garantierten Rente erhält der Kunde aus den Überschüssen wie in der privaten Altersrente eine Zusatzrente. Die Beiträge bleiben abgesehen von der Vereinbarung einer Dynamik, während der Zahlungsdauer konstant. Rentenversicherung Aufgeschobene Leibrentenversicherung Durch laufende Prämienzahlung oder Einmalzahlung wird die Zahlung einer vereinbarten Rente ab einem in der Zukunft liegenden vereinbarten Zeitpunkt erreicht. Die Rente wird bis zum Tod der versicherten Person gezahlt, mindestens für die vereinbarte Garantiezeit. Stirbt die versicherte Person, wird die bis zum Tod eingezahlte Prämie zurückerstattet. Der Senior hat sich zwei Zahnkronen ausgebissen. Durch einen Fernsehbericht hat der künftige Senior erfahren, dass die Kosten für einen Pflegeplatz nicht völlig durch die gesetzliche Rente abgedeckt sind. Die Seniorin hat die Ablaufleistung einer Kapital-Lebensversicherung erhalten. Einen Teil des Kapitals zahlt sie als Einmalbeitrag für eine Sofortrente ein. 9

15 Sofort beginnende Rentenversicherung Nach Zahlung einer Einmalprämie beginnt sofort die Rentenzahlung. Die Rente wird bis zum Tod der versicherten Person gezahlt, mindestens für die vereinbarte Garantiezeit. Eine weitere Variante sieht vor, dass die unverbrauchte Prämie an die Bezugsberechtigten zurückzuzahlen ist. Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Sie ersetzt Beratungskosten und Kosten einer anwaltlichen Vertretung. Sie übernimmt erforderlichenfalls auch Prozesskosten. Bei dem Auszug aus ihrer Mietwohnung kommt es zu Streitigkeiten zwischen dem Seniorenehepaar und dem Vermieter. Tierhalter-Haftpflichtversicherung Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Tierhalter Die Seniorin hat sich ein Hund aus dem Tierheim zugelegt. Ihr Arzt hatte hierzu aus Therapiegründen geraten. 3. Sie werden beauftragt, eine Checkliste für den Versicherungsbedarf von Senioren zu unterbreiten. Führen Sie zehn Fragen an, mit der Sie Daten für Angebote und Beratungsansätze erheben wollen. Für die Beratung und ein Angebot sollten z. B. nachstehende Fragen gestellt werden Daten des Gesprächspartners Name und Anschrift Geburtsdatum, Geschlecht Beruf / ehemaliger Beruf Freizeitaktivitäten, Hobbys, Lebensstil Wertorientierung / Lebensziele ( Was ich schon immer machen wollte! ) Derzeitige Versorgungslage Bestattungsvorsorge, Regelungen im Todesfall Gesetzliche Renten Private Renten, Betriebsrenten Sonstige (Alters-) Einkünfte (Fonds, Sparverträge, Beteiligungen, Immobilien, Lebensversicherungen) Dinge des Alltags Wert des Hausrats, Wohnungsgröße 10

16 besondere Wertsachen, wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck Bargeldbestände vor Feiertagen und Geburtstagen Haustiere Weiterer Beratungsbedarf Sterbegeldleistungen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegepersonal, Pflegeheime, Pflegeseminare Bestehende private Versicherungslösungen 4. Führen Sie fünf marktübliche Zusatzdeckungen zur Hausratversicherung für die Zielgruppe Senioren an und diskutieren Sie, ob diese ihren "Zweck" erfüllen. Zusatzdeckung Trickdiebstahl an der Wohnungstür Handtaschentrickdiebstahl Außenversicherung über den Zeitraum von drei Monaten hinaus, Erhöhung der Entschädigungsgrenze, erweiterter Schutz für Sportgeräte Zweckerfüllung Gegeben, da diese Form der Kriminalität zunimmt. Ältere Menschen können an der Eingangstür schnell überrumpelt werden. Gegeben, da die Grenze zur Beraubung oft sehr eng ausgelegt wird. Ältere Menschen sind bevorzugte Opfer, wenn es darum geht, im Vorbeifahren die Handtasche zu entwenden. Es wird von den Tätern kaum Gegenwehr erwartet. Gegeben, da ältere Menschen schon einmal länger als drei Monate die Wohnung verlassen, z. B. um die Zeit bei den Kindern oder Freunden zu verbringen. Entschädigung bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit Höhere Entschädigungsgrenzen für Bargeldverlust an besonderen Tagen und zu besonderen Anlässen, z. B. Heiligabend, silberne oder goldene Hochzeit des Versicherungsnehmers, Trauungen der Kinder, Enkel Gegeben, da sehr schnell der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erhoben werden kann. Ältere Menschen verhalten sich oft nicht so wie junge. Gegeben, da ältere Menschen gern Bargeld verschenken und gerade bei einer größeren Familie zu bestimmten Tagen eine größere Bargeldsumme zu Hause haben. 11

17 5. Führen Sie fünf marktübliche Zusatzdeckungen zur Unfallversicherung für die Zielgruppe Senioren an und diskutieren Sie, ob diese ihren "Zweck" erfüllen. Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch verordnete Medikamente oder Alkohol, Herzinfarkt, Schlaganfall Nahrungsmittelvergiftung Ersatz für Zahnprothetik Psychische Störungen aufgrund organischer Schäden nach einem Unfall Fahrtkostenzuschuss Gegeben, da ältere Menschen oft Medikamente anders vertragen als junge Menschen und das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko mit zunehmenden Alter wächst. Weitere Schäden, z. B. Sturz als Folge der Medikamenteneinnahme o- der der Erkrankungen sind dann versichert. Ob auch Bewusstseinsstörungen die durch Alkohol beeinflusst werden ebenfalls unter die notwendige Erweiterung erfasst werden sollte ist fraglich. Gegeben, da ältere Menschen genauso gefährdet sind wie kleine Kinder. Gegeben, da bei einem Unfall die sicherlich vorhandene Zahnprothetik beschädigt werden kann und eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung unzureichend ist. Gegeben. Ältere Menschen reagieren auf die Folgen eines Unfalles sensibler. Ihre Beweglichkeit ist ohnehin schon oft eingeschränkt. Weitere Hindernisse können hier schnell zu psychischen Störungen führen. Gegeben, da Unfallfolgen, z. B. durch Krankengymnastik behandelt werden und diese eine Anreise per Taxi notwendig machen. 6. Beschreiben Sie, welche Möglichkeiten bestehen, die gesetzliche Altersrente aufzubessern. Durch die so genannte Riester- und Basisrente (Rürup-Rente) hat der Gesetzgeber durch Steuerregelungen bzw. Zulagen für Berufstätige die Möglichkeit geschaffen, eine private Eigenversorgung neben der gesetzlichen Altersrente aufzubauen. Eine weitere Möglichkeit, die Altersrente aufzubessern, ist die sofort beginnende Rentenversicherung. Hier wird das notwendige Kapital in Form einer Einmalzahlung erbracht. Das wäre z. B. durch das Kapital aus einem ausgelaufenen Sparvertrag möglich. Eine Leistung für Hinterbliebene wird in der Zielgruppe Senioren nur noch eingeschränkt möglich sein, da hier neben dem Eintrittsalter (Höchsteintrittsalter) auch der Gesundheitszustand für die Annahme und Bezahlbarkeit einer Risiko-Lebensversicherung maßgeblich sind. Oftmals steht den Kunden nur noch die Möglichkeit offen, die voraussichtlichen Bestattungskosten durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern. Hier liegt die versicherbare Obergrenze i. d. R. bei einer Versicherungssumme in Höhe von Euro. 12

18 7. Erläutern Sie, welcher Marketingansatz besteht, Senioren für ihre Enkel eine Schulunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzubieten. Ein Marketing- und Vertriebsansatz ist die Vorsorge für Enkelkinder. Der Versorgungsgedanke ist eventuell damit zu begründen, dass ihnen, als ihre Kinder klein waren, das notwendige Kapital für eine optimale Sicherheit fehlte und sie nun eine gewisse Wiedergutmachung anstreben. Beispiel: Schul- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung Jeder Berufstätige wird sich um eine zusätzliche private Absicherung bemühen müssen. Eine private Absicherung ist aber nur dann möglich, wenn die zu versichernde Person bei Abschluss des Vertrages so gesund ist, dass der Versicherer seinerseits den Versicherungsschutz bestätigen kann. Einige Marktanbieter haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass bereits Kinder ab Vollendung der Geburt versichert werden können. Bei der Versicherung handelt es sich um eine Kapitalversicherung mit einer Ansparphase. Mit dem Abschluss ist die Option verbunden, dass der Vertrag mit der Einschulung in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann. Die Option kann auch dann gewählt werden, wenn das Kind inzwischen erkrankt ist oder durch einen Unfall soweit geschädigt ist, dass ein Versicherer keine Versicherung mehr anbieten würde. Eine weitere Option besteht zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind in das Berufsleben eintritt. Hier besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme dem dann tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen anzupassen und weitere Karrieresprünge zur Summenerhöhung zu nutzen. Die versicherte Person wird in diesem Fall das Kind, ein Großelternteil wird der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Steht das Großkind auf eigenen Füßen, kann es den Vertrag selbstständig fortführen. Ob die Großeltern dann noch Beiträge zusteuern, bleibt u. a. ihrer Finanzkraft vorbehalten. Sie haben aber durch frühzeitige Vorsorge dazu beigetragen, dass ihr Großkind die Möglichkeit hat, Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit zu bekommen. 8. Die Grundsicherung bedeutet für viele Senioren lediglich das Existenzminimum. Erläutern Sie die Leistung der Grundsicherung. Die Höhe der Leistung umfasst: den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zuzüglich 15 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltungsvorstandes zur pauschalen Abgeltung einmaliger Leistungen, die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit sie nicht anderweitig abgedeckt werden, einen Mehrbedarf von 25 Prozent des maßgebenden Regelsatzes bei gehbehinderten Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen. 13

19 Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch. 9. Nennen Sie fünf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten Früherkennung von Krankheiten Krankenbehandlung Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung Krankenhausbehandlung / Bereitstellung von Haushaltshilfen Rehabilitationsmaßnahmen Krankengeld Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Fahrtkosten. 10. Stellen Sie die Unterschiede der drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität). Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (rund um die Uhr). Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen. 14

20 11. Die Pflege-Zusatzversicherung ist für angehende Senioren eine gute Möglichkeit, die gesetzliche Pflegeversicherung aufzubessern. Erläutern Sie die drei am Markt gängigen Varianten der Pflege-Zusatzversicherung. In der Pflegekostenversicherung werden die durch Rechnung nachzuweisenden tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag oder Prozentsatz erstattet. Der Beitrag läuft i. d. R. während der Pflegezeit weiter. In der Pflege-Tagegeldversicherung erhält der Kunde einen im Voraus vereinbarten Tagessatz unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Auch hier läuft i. d. R. der Beitrag während der Pflegezeit weiter. In der Pflege-Rentenversicherung erhält der Kunde eine vereinbarte Rentenleistung, die garantiert wird. In der Regel ist der Beitrag während der Rentenzahlung ausgesetzt. Zusätzlich zu der garantierten Rente erhält der Kunde aus den Überschüssen wie in der privaten Altersrente eine Zusatzrente. Die Beiträge bleiben abgesehen von der Vereinbarung einer Dynamik, während der Zahlungsdauer konstant. 12. Erklären Sie den "Unfallbegriff" der privaten Unfallversicherung. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet 13. Senioren reisen gern. Diese Überschrift haben Sie in einem Seniorenmagazin gelesen. Erläutern Sie, inwieweit die Hausratversicherung dieser Reiselust entgegenkommt. Die Hausratversicherung bietet auch außerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz. Im Rahmen der Außenversicherung besteht auch weltweit Versicherungsschutz bis zu drei Monaten. Die Entschädigung ist auf 10% der Versicherungssumme, maximal begrenzt. 14. Beschreiben Sie, welche Versicherung für die Bauzeit eines Wohngebäudes abgeschlossen werden sollte, damit Schäden an der Bausubstanz versichert sind. Die Bauleistungsversicherung umfasst die Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Roh- und Ausbauten oder für den Umbau von Gebäuden. Sie ist eine Allgefahrenversicherung. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden). 15. Erörtern Sie, welchen Versicherungsschutz ein Kunde beantragen muss, damit Haftpflichtansprüche abgesichert sind, die an ihn als Eigentümer eines Elektromobils gestellt werden. Privat-Haftpflichtversicherung für ein Mobil bis 6 km/h. Autoversicherung : Versicherungskennzeichen ein das Mobil bis 12 km/h. 15

21 16. Die Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung sind: Schadenersatz-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Straf-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Ehesachen Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten 17. Erläutern Sie, welche vollständigen Angaben eine AVB nach 10 (1) VAG mindestens haben muss. Nach 10 (1) VAG müssen die AVB vollständige Angaben enthalten: über den Versicherungsfall und die Risikoausschlüsse; über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen des Versicherers; über Prämienfälligkeit und Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung; über vertragliche Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers und Versicherers sowie Obliegenheiten und Anzeigepflichten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls; über Anspruchsverluste bei Fristversäumung; über inländische Gerichtsstände; über Grundsätze und Maßstäbe, wonach die Versicherten an den Überschüssen teilhaben. 18. Unterscheiden Sie in einer kurzen Darstellung die primären, sekundären und tertiären Risikoabgrenzungen. Bei der primären Risikoabgrenzung wird das versicherte Risiko eindeutig umgrenzt, beschrieben. Sekundäre Risikoabgrenzungen regeln Ausnahmen und korrigieren die primären Risikoabgrenzungen, indem sie z. B. bestimmte Schäden von der Deckung ausnehmen. Lässt sich der Risikoausschluss durch einen Prämienzuschlag heilen, (Wiedereinschlussmöglichkeit), liegt eine tertiärere Risikoabgrenzung vor. 16

22 19. Erläutern Sie die Leistungspflicht des Versicherers ( 1 VVG). In 1 des VVG wird im Satz 1 die Leistungspflicht des Versicherers auf die Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch seine Leistung abzusichern, festgelegt. 20. Stellen Sie den Unterschied zwischen der Aktiven- und der Passivenversicherung dar. Das Interesse besteht in der Substanzerhaltung, in der Schadenfreiheit. In diesem Fall spricht man wegen des aktiven Interesses von einer Aktivenversicherung. Das Interesse kann aber auch den Schutz des Vermögens vor Belastungen betreffen, in diesem Fall liegt Passivenversicherung vor. Der Kunde schützt sich mit der Versicherung vor der Entstehung von Verbindlichkeiten. Das Interesse liegt hier meist in der Abwehr von Vermögenseinbußen durch gesetzliche Verpflichtungen, wie die Haftung aus unerlaubten Handlungen ( 823 ff. BGB), oder aber auch in der Absicherungen der finanziellen Folgen von Krankenhausaufenthalten, wobei die Krankenversicherung in diesem Fall Schaden- und nicht Summenversicherung ist. 21. Erläutern Sie den Begriff "Versicherungswert". Der Versicherungswert ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenen Minderwertes aufzuwenden hat ( 88 VVG). 22. Unterscheiden Sie die drei Versicherungsbeginne und erläutern Sie in diesem Zusammenhang das Einlösungsprinzip und die "erweiterte Einlösung". Formeller Versicherungsbeginn: dies ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Technischer Versicherungsbeginn: ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Prämie zu bezahlen Materieller Versicherungsbeginn: ab diesem Zeitpunkt besteht aus dem Vertrag Versicherungsschutz. Der Haftungsbeginn und somit der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes der materielle Versicherungsbeginn hängt grundsätzlich davon ab, ob die erste Versicherungsprämie, die Einlösungsprämie, gezahlt ist. Diese Bestimmung des Einlösungsprinzips regelt der 37 II VVG. Ist die erste oder einmalige Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei. Durch die erweiterte Einlösungsklausel wird das Einlösungsprinzip abgeschwächt. Der Versicherer ist nur dann nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn er dem Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht hat. 17

23 23. Stellen Sie fest, warum eine vorläufige Deckungszusage notwendig sein kann. Bei der Bearbeitung von Versicherungsanträgen und der Prüfung des Risikos kann es vorkommen, dass der Versicherer einen längeren Zeitraum benötigt. Damit der Kunde dennoch sofortigen materiellen Versicherungsschutz bekommt, kann durch den Versicherer eine vorläufige Deckung gewährt werden. 24. Erläutern Sie die Rechtsnatur der vorläufigen Deckungszusage. Die vorläufige Deckung ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft, das der eigentlichen Deckung vorausgeht. Die vorläufige Deckung ist ein eigenständiger Vertrag, der anfechtbar oder nichtig sein kann und für den die Vorschriften über die Anzeigepflichten gelten. 25. Grenzen Sie Rechtspflichten von Obliegenheiten ab. Obliegenheiten sind Vertragsregeln für den Versicherungsnehmer, die einzuhalten sind, damit die volle vertragliche Leistung des Versicherers greift. Im Gegensatz zu den Rechtspflichten kann die Einhaltung der Obliegenheiten vom Versicherer nicht eingeklagt werden. Verletzt der Versicherungsnehmer die besonderen Vertragsregeln, sieht das VVG Rechtsfolgen vor. Es besteht die Möglichkeit der Leistungsfreiheit, der Kündigung oder der Erhöhung der Prämie Zur Leistungsfreiheit können grundsätzlich nur solche Verstöße führen, die kausal für den Versicherungsfall oder den Umfang der Leistung des Versicherers sind. Nur betrügerisches Verhalten des Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall führt ausnahmsweise, auch wenn es nicht kausal geworden ist, zur Leistungsfreiheit. Einfach fahrlässig verursachte Verstöße bleiben folgenlos. Vorsätzliche Verstöße führen, vorbehaltlich der Kausalität, immer zur Leistungsfreiheit Bei grob fahrlässigen Verstößen des Versicherungsnehmers gegen Obliegenheiten kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Der Versicherungsnehmer soll nicht von der Leistungsfreiheit überrascht werden. Es sind Belehrungspflichten des Versicherers vorgesehen, die den Versicherungsnehmer warnen und ihn zu richtigem Verhalten anhalten sollen. Bei objektiver Tatbestandsverwirklichung wird von grober Fahrlässigkeit ausgegangen, d. h., die Beweislast für Vorsatz trägt der Versicherer, bei grober Fahrlässigkeit muss sich der Versicherungsnehmer entlasten. Obliegenheitsverletzungen bleiben folgenlos, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass sein Verhalten nicht kausal war. 18

24 26. Erläutern Sie das Verbot der Gefahrerhöhung. Das VVG normiert mit dem 23 VVG ein Verbot der Gefahrerhöhung. Der Versicherungsnehmer darf demnach eine Gefahrerhöhung weder selbst vornehmen noch von einem anderen gestatten. Sollte dennoch eine Gefahrerhöhung vorgenommen werden, besteht für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung, die Gefahrerhöhung dem Versicherer anzuzeigen. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann der Versicherer leistungsfrei werden. Das Verbot der Gefahrerhöhung greift nur, wenn eine Änderung der bei Vertragsschluss vorhandenen gefahrerheblichen Umstände vorliegt. Der Eintritt der Gefahr muss wahrscheinlicher sein oder der mögliche Schaden muss durch die Erhöhung der Gefahr vergrößert werden. Eine Gefahrerhöhung, die den Versicherer zur Kündigung bzw. Vertragsanpassung berechtigen oder zur Leistungsfreiheit führen kann, liegt nur dann vor, wenn sich die geänderte Gefahrenlage auf erhöhtem Niveau stabilisiert. Es wird auf Dauer die Grundlage eines neuen Gefahrenverlaufs gebildet. Veränderungen der Gefahr, die nur kurzfristig sind, also eine einmalige oder vorübergehende Gefahränderung hervorrufen, erfüllen nicht den Begriff der Gefahrerhöhung. Für diese kurzzeitigen Gefahrsteigerungen sieht das VVG den Begriff der Herbeiführung des Versicherungsfalls ( 81, 103 VVG) vor. 27. Grenzen Sie die gewollte Gefahrerhöhung von der ungewollten Gefahrerhöhung ab. Die Änderung einer Gefahrenlage kann eine gewollte oder ungewollte Gefahrerhöhung sein. 23 I VVG regelt, dass der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr nicht vornehmen darf und dass er auch nicht die Vornahme durch einen anderen gestatten darf. Ein entsprechender Wille des Versicherungsnehmers wird hier verlangt. Man spricht in diesem Fall von einer gewollt veranlassten, subjektiven Gefahrerhöhung. 23 II VVG regelt die Fälle, in denen die Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eintritt. Es handelt sich um dann um eine nachträglich erkannte subjektive Gefahr. Der Versicherungsnehmer muss unverzüglich nach Erkennen der Gefahrerhöhung diese dem Versicherer anzeigen. Ist eine Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetreten, begründet der 23 III VVG lediglich eine Anzeigepflicht für den Versicherungsnehmer. Eine Gefahrerhöhung ist nicht gewollt, wenn sie weder vom Versicherungsnehmer selbst bewirkt noch einem Dritten gestattet wird. 28. In Verbindung mit Obliegenheiten hört man häufig den Begriff "Quoteln". Erläutern Sie, was es mit diesem Ausdruck auf sich hat. Der Begriff Quoteln wird im Zusammenhang mit der Verletzung von Obliegenheiten und mit der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles verwendet. Bei grober Fahrlässigkeit steht dem Versicherer das Recht zu, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Es wird eine Quote nach dem Grad des Verschuldens gebildet. 19

25 Z. B. Der Versicherungsnehmer hat durch Unachtsamkeit den Schaden herbeigeführt. Sein Verschulden kann nach objektiver Beachtung der Sachlage und der persönlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers mit 40% bewertet werden. Von dem Schaden wird der Versicherer 60% übernehmen. 29. Entwickeln Sie für die Schadenbearbeitung ein Ablaufschema. Beispiel aus dem Bereich der Sachversicherung Kontoristische Arbeiten: Besteht der Vertrag? (Wann war der formelle Beginn, wann der technische Beginn?) (Ist der Vertrag schon beendet?) Wurde schon eine Prämienzahlung geleistet? (Wann war der materielle Beginn gem. 37 VVG?) (Oder besteht eine vorläufige Deckung gem ?) Wurde die Folgeprämie rechtzeitig gezahlt? (Mahnung, Frist gemäß 38 VVG) Fällt der Versicherungsfall zeitlich in die Laufzeit des Vertrages? Liegt Verjährung vor? (z. B. 38 VHB 2008 oder BGB) Sachbearbeiterprüfung: Fällt der Schaden objektiv unter den Versicherungsschutz? (z. B. Brand) Liegen Ausschlusstatbestände vor? (z. B. Krieg) Bestehen subjektive Einflüsse seitens des Versicherungsnehmers? (Wurde der Schaden gem. 81 VVG herbeigeführt?) (Wurden die Obliegenheiten gem. 19, 23 ff., 28 ff. VVG und eventuell 57 und 58 bei laufender Versicherung beachtet?) Liegt der Sachverhalt einer Repräsentantenhaftung gem. 20 VVG durch Agentenhaftung gem. 59 ff. VVG vor? Welche Schadenart liegt vor? (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen?) Welche Schadenhöhe liegt vor? (Wie hoch ist die Versicherungssumme?) (Besteht eine Unterversicherung gem. 75 VVG oder eine Überversicherung gem. 74 VVG?) Besteht eine Haftung für Mehrfachversicherung (Doppelversicherung) gem. 78 VVG? Sind gem. 77, 90 VVG mehrere Versicherer eintrittspflichtig (Mehrfachversicherung)? Was sind die versicherten Sachen? (Wie hoch ist der Versicherungswert gem. 88 VVG?) (Bestehen Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen?) Besteht Anspruch auf Aufwendungsersatz (versicherte Kosten) gem. 83, 90 VVG? Liegen Ermittlungskosten (auch für Sachverständige) gem. 85 VVG vor? Wurde ein Sachverständigenverfahren gem. 84 VVG eingeleitet? Besteht die Möglichkeit bei dem Schadenverursacher gem. 823 BGB, 86 VVG Regress zu nehmen? Liegen Voraussetzungen für den Regressverzicht vor? Greift das Teilungsabkommen Mieterregress? 20

26 Vertragsfortsetzung Sanierungsmöglichkeiten sind zu überprüfen. Die Kündigungsnotwendigkeit ist zu überprüfen ( 92 VVG). Bei Hypothekengläubigern sind die Sonderrechte zu beachten ( 143 Nr. 2 VVG). 30. Die Schadenbearbeitung endet immer mit einem Blick auf die mögliche Weiterversicherbarkeit. Erläutern Sie, welche Möglichkeit bei einer Wohngebäudeversicherung besteht, sich von dem Risiko zu trennen. Gehen Sie dabei auf die besonderen Rechte eines Hypothekengläubigers ein, der seine Rechte angemeldet hat. Für beide Vertragsparteien ist im VVG eine Kündigungsmöglichkeit nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls enthalten. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können Versicherungsnehmer und Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann vom Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung oder zu einem Termin bis zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Aus dem Schutzgedanken heraus ist die Kündigung durch den Versicherer nur mit Monatsfrist möglich ( 92 VVG). Für die Gebäudefeuerversicherung sieht das VVG im 143 Nr. 2 eine Sonderregelung vor. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird gegenüber einem Hypothekengläubiger, der seine Hypothek angemeldet hat, erst mit dem Ablauf von zwei Monaten wirksam, nachdem ihm die Beendigung mitgeteilt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer bedarf der Zustimmung des Hypothekengläubigers, der seine Hypothek angemeldet hat. Die Zustimmung muss mindestens einen Monat vor Ablauf dem Versicherer vorgelegt werden ( 144 VVG). 31. Der Versicherungsnehmer hat bei einem Unfall seine rechte Hand verloren. Aus den ärztlichen Unterlagen geht hervor, dass der Daumen und der kleine Finger der rechten Hand durch einen vorausgegangenen Unfall schon zu 100 Prozent vorgeschädigt sind. Mit welchem Invaliditätsgrad wird die Invaliditätsentschädigung ermittelt? Die Invaliditätsentschädigung wird nach der Gliedertaxe ermittelt. Für eine Hand im Handgelenk sieht die Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 55% vor. Die Vorschädigung (Verlust des Daumens und des kleinen Fingers) werden bei der Bemessung des Invaliditätsgrades mit berücksichtigt. Invalidität Hand im Handgelenk 55 Prozent Abzüglich der Vorinvalidität/-erkrankung von Daumen Kleiner Finger Verbleiben 20 Prozent 5 Prozent 30 Prozent 21

27 Sofern der Vertrag eine Vereinbarung über eine Progression enthält, würde diese Vereinbarung hier greifen, da der festgestellte Invaliditätsgrad die Schwelle von 25% übersteigt. Bei der Progressionsstaffel U 225 würden die ersten25% einfach zählen, die restlichen 5% verdoppeln sich auf 10%. Die Gesamtleistung beträgt somit 35% der Invaliditäts-Versicherungssumme. Bei der Staffel U 350 wird die dreifache, bei der Staffel U 500 die fünffache Leistung erbracht. 32. Der Versicherungsnehmer meldet einen Hausratschaden. Unbekannte haben in der Nacht ein Kellerfenster herausgebrochen. Dabei haben sie ein festes Gitter und den Rahmen des Fensters so stark beschädigt, dass eine umfangreiche Reparatur notwendig wird. Die Kellerräume wurden durchwühlt, der Kunde meint, dass man etwas Bestimmtes gesucht hat. Mitgenommen haben sie zwölf Flaschen seiner Weinsammlung. Erklären Sie dem Kunden, welche Entschädigung er von seiner Hausratversicherung erwarten kann. Einbruchdiebstahl liegt nach der Schilderung des Falles vor. Der Kunde wird den Wiederbeschaffungswert der 12 Weinflaschen bekommen. Zusätzlich werden Kosten für die Beseitigung der Gebäudebeschädigung ersetzt (Reparaturkosten für Gitter und Fenster). Sofern der Kunde noch eine Kostenerstattung für das Aufräumen der Schadenstätte verlangt, werden diese über die Position Aufräumungskosten gezahlt. Hat der Kunde die Ausräumarbeiten selbst durchgeführt, kann ein Kostensatz von 8,00 bis 10,00 je Arbeitsstunde angesetzt werden. Sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde, wird eine evtl. bestehende Unterversicherung auf die gesamte Entschädigung (Sach- u. Kostenschaden) angerechnet. 33. Ihr Versicherungsnehmer hat Ihnen einen Schaden gemeldet und bittet um Unterstützung. Vor drei Tagen bin ich mit meinem Fahrrad zum Einkaufen gefahren. Mein Auto ist gerade zur Inspektion. Durch die tief stehende Sonne war ich so geblendet, dass ich eine rote Ampel überfuhr. Leider kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer. Der Radfahrer hat einen Schulterbruch und mehrere Abschürfungen und Platzwunden und liegt derzeit im Kreiskrankenhaus. Er wird aber bald entlassen. Die beiden Räder sind leicht beschädigt, mein Rad ist inzwischen repariert, die Reparatur hat 68,34 Euro gekostet. Von der Staatsanwaltschaft habe ich einen Anhörungsbogen erhalten, dem ich entnommen habe, dass es um den Vorwurf der Körperverletzung geht. Ich habe sofort einen Anwalt beauftragt, für mich tätig zu werden. Punkte oder eine Geldstrafe kann ich mir nicht leisten. Erläutern Sie, inwieweit Sie Ihrem Kunden helfen können. Für das beschädigte Fahrrad unseres VN können wir leider keine Entschädigung leisten. Eine Vollkaskoversicherung für Fahrräder ist nicht möglich. Der Personenschaden des Unfallgegners wird von der Privat-Haftpflichtversicherung des VN übernommen. Hier können Regressansprüche der Sozialversicherungsträgers (Kran- 22

28 kenkasse, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherungsträger) oder eines privaten Krankenversicherers auf den VN zukommen. Weiterhin können Schmerzensgeldforderungen durch den Geschädigten geltend gemacht werden. Der Personenschaden des Unfallgegners wird von der Privat-Haftpflichtversicherung des VN übernommen. Hier können Regressansprüche der Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherungsträger) oder eines privaten Krankenversicherers auf den VN zukommen. Weiterhin können Schmerzensgeldforderungen durch den Geschädigten geltend gemacht werden. Das beschädigte Rad des Unfallgegners wird durch die bestehende Privat- Haftpflichtversicherung ersetzt. Sofern das Rad repariert werden kann ersetzen wir den Reparaturpreis und eine evtl. durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung ersetzt. Der Schadenersatz wird auf der Grundlage Verschulden 823 BGB in Verbindung mit 249 BGB geleistet. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den VN ein Verfahren wegen Körperverletzung einleiten. Weiterhin kann ein Bußgeldverfahren wegen überfahren einer Lichtzeichenanlage (Ampel) eingeleitet werden. Eine Rechtsschutzversicherung ( 25) würde die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten übernehmen. Eine evtl. Strafe oder ein Bußgeld wird allerdings nicht übernommen. 34. Bei einer Urlaubsreise bleibt die Kundin mit ihrem Fahrzeug auf der Bundesstraße liegen. Der herbeigerufene Pannendienst stellt fest, dass der Kühler geplatzt ist und somit eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Das Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt geschleppt werden. Die Reparatur kann wegen der Ersatzteilbeschaffung erst am nächsten Tag beginnen. Erläutern Sie, welche Leistung die Kundin aus der Schutzbriefversicherung zu erwarten hat. Es handelt sich hier um eine Autopanne innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Hinweis Bundesstraße ). Durch den Auto Schutzbrief AutoPlus kann der VN, bezogen auf den vorgegebenen Fall, Abschleppkosten beanspruchen. Sollte die Panne ab einer Entfernung von 50 km eingetreten sein, stehen die nachstehend aufgeführten zusätzliche Leistungen zur Verfügung: Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt Kostenübernahme für Übernachtungen Bereitstellung eines Mietwagens 35. Beschreiben Sie zwei Gründe, warum der Abschluss eines Bausparvertrags für die Zielgruppe der Auszubildenden sinnvoll sein kann. z. B. Nutzung der staatlichen Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) Sichere Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (fester Guthabenszins) Verwendung der Bausparmittel für die erste Wohnung (z. B. Einbaumöbel etc.) 23

29 36. Erläutern Sie die unproportionale Teilung eines Bausparvertrags Der Bausparvertrag kann auf Antrag des Bausparers in zwei oder mehrere Verträge geteilt werden. Bei der unproportionalen Teilung wird das Guthaben des zu teilenden Bausparvertrags in einem beliebigen Verhältnis auf die neu entstehenden Teilverträge verteilt. Im Extremfall kann das ganze Guthaben auf einen Teilvertrag vereinigt werden. Es werden Teil-Bausparsummen gebildet und für die Teilverträge neue Bewertungszahlen errechnet. 37. Beschreiben Sie die Voraussetzungen, die eine förderfähige Immobilie im Rahmen der Wohn-Riester-Förderung erfüllen muss. Die Voraussetzungen sind: Es muss eine Wohnung im eigenen (Mehrfamilien-)Haus oder eine eigene Eigentumswohnung sein. Die Wohnung muss vom Förderberechtigten selbst als Lebensmittelpunkt genutzt werden. Die Wohnung muss im Gebiet der EU und des EWR liegen. 38. Fondstypen unterscheiden sich u. a. nach deren fondsspezifischen Eigenschaften. Zählen Sie Ihrem Kunden vier dieser Eigenschaften auf. Fondstypen unterscheiden sich beispielsweise danach, welches Anlageinstrument gewählt wird (z.b. Aktien- oder Rentenfonds), wo der Fonds investiert (z.b. internationale oder europäische Fonds), wie lange der Fonds zu Investitionszwecken zur Verfügung steht (z.b. Fonds mit oder ohne fester Laufzeit), mit welchen Kosten gerechnet werden muss (z.b. Fonds mit oder ohne Ausgabe- Aufschlag). 39. Investmentfonds werden verstärkt im zielgruppenorientierten Vertrieb ein-gesetzt. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wurden hierzu Lifecycle-Fonds entwickelt. Beschreiben Sie Ihrem Kunden die Funktionsweise dieser speziellen Fondsprodukte. Sog. Lifecycle-Fonds orientieren sich am Lebensalter des Anlegers (Mitarbeiter), aus dem sich die Anlagedauer bis zum Rentenalter ableitet. Je weiter der gewünschte Renteneintritt in der Zukunft liegt, desto mehr investiert der Fonds in ertragsorientierte Anlageformen (z.b. Aktien). Einige Jahre vor dem Zielzeitpunkt (Rentenbeginn) startet der Fondsmanager schrittweise, in stabilere Anlagen umzuschichten. Zuerst erhöht er den Anteil von Rentenpapieren, dann werden immer stärker Geldmarktanlagen (z.b. Festgeld) aufgebaut, um so die zuvor erzielten Erträge zu sichern. Während des dynamischen Umschichtungsprozesses hat der Fondsmanager stets den Markt im Blick und kann anders als bei statischen Modellen flexibel auf dessen Entwicklung reagieren. Auf diese Weise wird den Anleger ein optimiertes Risiko-Rendite-Verhältnis bis zum gewünschten Renteneintritt erreicht. 24

30 40. Erläutern Sie, was bei der Anlage in Investmentfonds unter dem Begriff Insolvenzschutz verstanden wird. Wer als Anleger Anteilsscheine am Sondervermögen einer Investmentgesellschaft erwirbt, wird kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft. Sei-ne Einzahlungen werden vielmehr dem Sondervermögen zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Folglich wird das Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft gehalten und haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Diese strikte Trennung dient insbesondere dem Schutz der Anleger vor Verlust ihrer Gelder bei Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft. 25

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