Prävention wie weit darf Überwachung gehen?
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- Brit Walter
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1 Prävention wie weit darf Überwachung gehen? 25. April 2017 Dr. Tobias Moog, Dr. Jan Moritz Schilling Fachanwälte für Arbeitsrecht
2 WER WIR SIND
3 WIR SIND MULTIDISZIPLINÄR UND ARBEITEN INTERDISZIPLINÄR Beispiel Unternehmenskauf Steuerberatung AUSZEICHNUNGEN / EMPFEHLUNGEN FOCUS MONEY JUVE-HANDBUCH IMMOBILIENZEITUNG Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung
4 UNSER TEAM 13 Partner Insgesamt 30 Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Über 70 weitere qualifizierte Mitarbeiter/innen
5 WIR ARBEITEN WELTWEIT MSI Global Alliance hat über 250 Mitgliedsfirmen in mehr als 100 Ländern
6 UNSERE LEISTUNGEN Wir sind eine Wirtschaftskanzlei und bieten Ihnen alles, was Ihr Unternehmen an Rechtsberatung benötigt: Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Internationales Steuerrecht Lohnbuchhaltung / Finanzbuchhaltung Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Vertriebsrecht / Lieferverträge Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht / Kartellrecht Immobilienrecht / Mietrecht / WEG-Recht
7 A G E N D A Überwachung und der Datenschutz was geht? Mitbestimmung des Betriebsrats Kriminelle Mitarbeiter: Abmahnung und Kündigung
8 Überwachung und der Datenschutz was geht?
9 Überwachungsinstrumente Videoüberwachung GPS-Tracking von LKW Einrichtung Whistleblower-Hotline o.ä. Taschenkontrolle bei Lagerarbeitern Privatdetektiv Zugriff auf den Dienst-PC Bewachte Parkplätze/zwei Fahrer
10 Zentrale Rechtsgrundlagen EG Datenschutz-RL von 1995 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Reform 2018: Datenschutz-Grund-VO Deutsches Anpassungsgesetz für Reform des BDSG
11 Verboten ist, was nicht erlaubt ist! Überwachung = Erhebung von personenbezogenen Daten! Achtung: Was nicht erlaubt ist, ist verboten! Erlaubnis möglich durch Rechtsvorschrift oder durch Einwilligung
12 Relevanz: Beweisverwertungsverbot Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Sofern verletzt, kann Gericht Videoaufzeichnungen oder Verbindungsdaten unberücksichtigt lassen Auch Zeugenaussagen sind dann unverwertbar
13 Relevanz: Bußgelder und Schmerzensgeld Schmerzensgeld im Einzelfall: 3 Bruttomonatsgehälter Bußgelder bisher bis EUR Künftig bis oder 4 % des Konzernumsatzes
14 Was ist grundsätzlich bei der Überwachung zu beachten? (1/2) Ggf. betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit einbeziehen Technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen für Datensicherheit Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz Grundsatz der Direkterhebung
15 Was ist grundsätzlich bei der Überwachung zu beachten? (2/2) Auskunft und Benachrichtigung Verfahrensverzeichnis und ggf. Vorabkontrolle Löschpflichten nach Zweckerreichung Schadensersatz, Schmerzensgeld, Bußgeld
16 Zulässigkeit von Videoüberwachung D Videoüberwachung Öffentlich zugängliche Bereiche Erlaubnis: 6b BDSG ( 4 n.f.) Z. B. offene Parkplätze, Bahnhof, Verkaufsräume Nicht öffentlich zugängliche Bereiche Erlaubnis: 32 BDSG ( 26 n.f.) Z.B. Lagerhalle, Personalräume
17 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Parkplätze, Bahnhof, Verkaufsräume, etc. Zulässig, soweit zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret vorher festgelegt Zwecke erforderlich und keine Anhaltspunkte bestehen, dass Interessen Dritter überwiegen Abschreckung von Straftätern Sicherung Beweismaterial Verwendung nur für definierten Zweck und zur Strafverfolgung Kenntlichmachung & Benennung verantw. Stelle Kein Ton StGB! Löschpflichten je nach Einzelfall
18 Überwachung nicht-öffentlicher Arbeitsplätze Lagerhallen, Personalräume, Ruheräume Muss zur Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sein ( 32 BDSG, 26 n.f.) Interessenabwägung nötig Strenge Voraussetzungen, weil intensiver Eingriff Je schonender, desto besser! Keine Dauer oder flächendeckende Überwachung Ruhebereiche und Sozialräume bleiben frei! Hinweispflicht & Information über Zweck, Ausmaß, Dauer Kein Ton StGB! Löschpflichten je nach Einzelfall
19 Verdeckte Videoüberwachung BAG, Urteil vom AZR 395/15 Grundsätzlich verboten! Ausnahmsweise als Ultima Ratio erlaubt, wenn: Konkrete, dokumentierte Tatsachen auf Straftaten im Beschäftigungsverhältnis hinweisen, Beweisnotstand herrscht Aufdecken der Straftat anders nicht möglich! Auch sonst verhältnismäßig, insbesondere kein Eingriff in Rechte Dritter!
20 Zulässigkeit von GPS-Tracking Soweit zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, 32 BDSG z.b. Sicherung von Wachpersonal Sicherung eines wertvollen Transports Verhältnismäßigkeit Keine Erstellung von Bewegungsprofilen Ortung nur in Problemsituationen Vorrang der Direkterhebung
21 Zulässigkeit der Einführung einer Whistle-Blower-Hotline Eröffnung interner oder externer Informationskanäle Diskrete Anzeige von Missständen und Straftaten Zulässig, sofern berechtigte Interessen des AN nicht überwiegen Wahrheitswidrige, sachfremde Anzeigen müssen geahndet werden Anonyme Hinweise kritisch! Lösung: Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts
22 Zulässigkeit von Taschenkontrollen Können im Einzelfall zulässig sein Kontrolle nach dem Zufallsprinzip Interessenabwägung erforderlich! Weniger einschneidend als permanente Videoüberwachung (BAG, Beschl. v ABR 2/13) Zulässig aber auch, wenn konkrete, dokumentierte Tatsachen auf Straftaten hinweisen
23 Einsatz eines Privatdetektivs Nur zulässig, wenn Verdacht einer Straftat besteht Der Verdacht auf konkreten Anhaltspunkten beruht Keine Milderen Mittel ersichtlich sind Arbeitnehmer kann zu Erstattung der Detektivkosten verpflichtet sein (BAG, Urt. v AZR 547/09) Bei rechtswidrigem Detektiveinsatz kann aber Schadensersatzanspruch bestehen (BAG, Urt. v , 8 AZR 1007/13)
24 Zulässigkeit des Zugriffs auf den Dienst- PC s und Browserverlauf Zugriffsrecht bei striktem Verbot der Privatnutzung Bei erlaubter Privatnutzung schwierig Bisherige Auffassung: bei Strafe verboten! Vordringende Auffassung: zulässig LAG Berlin-Brandenburg Urt. v , 5 Sa 657/15 Privatnutzung lieber verbieten!
25 Überwachung & Mitbestimmung des Betriebsrats
26 Echte Mitbestimmung Betriebsrat darf mitbestimmen bei Fragen der Ordnung im Betrieb sowie Verwendung von technischen Einrichtungen zum Verhaltens- und Leistungsüberwachung Damit tendenziell Mitbestimmungsrecht bei allen Überwachungsmaßnahmen Datenübermittlung ist i.d.r. bereits durch das BetrVG auch datenschutzrechtlich erlaubt!
27 Folge: Betriebsvereinbarung aushandeln! Mitbestimmung durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV) Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahme Erzwingbar durch Einigungsstelle Mitbestimmung bietet Chancen BV kann Erlaubnistatbestand nach BDSG sein! Vorteile hinsichtlich Akzeptanz & Compliance
28 Inhalte von Betriebsvereinbarungen Ablauf der Überwachung Zugriffsrechte & Sicherung vor Unbefugten Auswertungsmodalitäten Löschungsfristen Transparenz DS-GVO: besondere Maßnahmen zur Wahrung der Menschenwürde und der Grundrechte hinsichtlich Transparenz Übermittlung in der Unternehmensgruppe
29 Kriminelle Mitarbeiter: Abmahnung und Kündigung
30 Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten Ermahnung Abmahnungen Ausspruch Kündigung Ordentliche und außerordentliche Tatkündigung Verdachtskündigung mit vorheriger Anhörung
31 Einzelprobleme Zwei-Wochen-Frist bei fristloser Kündigung und Aufklärung Anhörung bei erkranktem Mitarbeiter Abwarten von strafrechtlichen Ermittlungsergebnissen? Zufallsfunde Nachschieben von Kündigungsgründen
32 Einladung zu unserem nächsten Vortrag: Der verdächtige Mitarbeiter Wie Sie Verstöße und Straftaten aufklären und rechtssicher kündigen am Dienstag, 25. April 2017, 8.15 Uhr
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