Brandschutzordnung. Teil B nach DIN für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Objekt: TechBase Franz-Mayer-Straße Regensburg
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- Heinrich Bader
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1 Brandschutzordnung Teil B nach DIN für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Objekt: TechBase Franz-Mayer-Straße Regensburg Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Entstehen von Bränden verhindert wird bzw. dass nach Ausbruch eines Brandes eine schnelle und wirksame Schadensbegrenzung gewährleistet ist. Die Führungskräfte jedes Unternehmens sind für die Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich. Sie können sich dabei vom Brandschutzbeauftragen der R-Tech GmbH unterstützen lassen. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Brandverhütung... 2/3 3 Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten In Sicherheit bringen Löschversuch unternehmen Besondere Verhaltensregeln Schlussbemerkungen
2 1. Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt fachlich für alle Mieter der TechBase. Ihr räumlicher Geltungsbereich bezieht sich auf alle Gebäude, Einrichtungen, Freiflächen und sonstige Anlagen. Dieser Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen die in dem Objekt tätig sind und keine besonderen Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Sie haben sich über die Brandgefahren sowie die Maßnahmen im Gefahren-/ Brandfall vorab zu informieren. Für die Bekanntmachung der vollständigen Brandschutzordnung ist die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten der R-Tech GmbH verantwortlich. Diese Brandschutzordnung tritt per in Kraft Regensburg, Brandverhütung Die Beschäftigten sind verpflichtet, alle dem Brandschutz dienenden Maßnahmen zu unterstützen sowie Vorschriften und Anweisungen zum Brandschutz zu befolgen. Sie sind verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die zu Bränden führen und die Brandbekämpfung behindern können und brandgefährliche Handlungen anderer, soweit es ihnen möglich ist, zu verhüten oder zu unterbinden. Hierzu sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten: Innerhalb der baulichen Anlage gilt Rauchverbot. Raucherlaubnis besteht lediglich im Außenbereich vor dem Ausgang UG Ostseite. Dort sind Aschenbecher angeordnet. Rauchgeruch und Brandverdacht sind sofort zu melden. Offene Flammen (z. B. Kerzen) nur unter Aufsicht unterhalten und bei Verlassen des Raumes löschen. Beim Umgang mit offenen Flammen sind geeignete Löschgeräte bereitzuhalten. (Gas- oder Elektro-) Heizgeräte/-strahler gemäß der Betriebsanweisung betreiben und Sicherheitshinweise des Herstellers (Betriebsanleitung) beachten. Alle Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöschgeräte, Brandschutztüren, Feststellanlagen für Brandschutztüren) sind in einem ordnungsgemäßen und funktionssicheren Zustand zu halten. Mängel an Brandschutzeinrichtungen und benutzte Feuerlöscher sind sofort zu melden. Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die hierfür berechtigt sind. Feuergefährliche Arbeiten außerhalb von hierfür vorgesehenen Arbeitsplätzen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Brandschutzbeauftragten zulässig. Die Genehmigung (Erlaubnisschein) muss genaue Angaben über die zu treffenden Schutzmaßnahmen vor, während und nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten enthalten. Brandschutzeinrichtungen und deren Hinweisschilder sowie die Kennzeichnungsschilder für den Verlauf der Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit nutzbar sein. Das Abstellen von Gegenständen in Treppenräumen ist unzulässig. Flure dürfen auf ihrer gesamten Länge nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt oder blockiert werden. Ebenso dürfen durch sie keine Stolpergefahren entstehen 2
3 Elektrische Anlagen und Geräte Elektrische Anlagen und Geräte dürfen nur gemäß den Hinweisen der Hersteller und in einem technisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Elektrische Geräte und Kaffeemaschinen mit Heizplatten sind auf nicht brennbare, wärmebeständige Unterlagen so abzustellen, dass in der Nähe befindliche Gegenstände auch bei übermäßiger Erwärmung nicht entzündet werden können. Gegen die Aufstellung solcher Geräte auf Küchenarbeitsplatten bestehen keine Bedenken. In den Teeküchen dürfen nur die von der R-Tech GmbH bereitgestellten Geräte betrieben werden. Bei ortsveränderlichen Elektrogeräten in den Büroräumen (z. B. Heiz- und Lüftungsgeräte, Kaffeemaschinen sowie Ladegeräten von batteriebetriebenen Werkzeugen oder Handys usw.) sind nach dem Gebrauch die Netzstecker zu ziehen. Bei Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Mängel an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind der Leitung der R-Tech GmbH unverzüglich mitzuteilen 3. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutztüren (z. B. Türen zu den Treppenräumen) sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Türen sind im Regelfall selbstschließend und sind ggf. als Brand- oder Rauchschutztüren gekennzeichnet. Diese Türen können zusätzlich mit einer Feststellanlage ausgerüstet sein, welche die Tür dauerhaft offen hält und bei Raucheinwirkung die Tür zum selbsttätigen Schließen freigibt. Die Türen können die o. g. Funktion jedoch nur dann erfüllen, wenn sie in vollem Umfang funktionstüchtig sind. Diese Türen dürfen nicht durch Keile, Bänder oder sonstige Hilfsmittel in geöffnetem Zustand gehalten werden. Veränderungen an diesen Türen dürfen nur mit Abstimmung eines Fachmanns (z. B. dem Türenhersteller) durchgeführt werden. Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden. Zimmertüren und Fenster sind im Brandfall zu schließen. 4. Flucht- und Rettungswege Zu den Flucht- und Rettungswegen gehören die Flure und Treppenräume. Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Im Gefahrenfall ist das Gebäude über diese mit Fluchtwegsymbolen gekennzeichneten Wege zu verlassen. Speziell gekennzeichnete Flächen für die Rettungskräfte (Feuerwehr und Rettungsdienst) sind von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen ständig freizuhalten. 5. Melde- und Löscheinrichtungen Feuerwehr informieren über die Notfallrufnummer 112 3
4 Als Brandbekämpfungseinrichtungen sind im Objekt Feuerlöscher sowie Löschdecken vorhanden. Nicht sofort sichtbare Feuerlöscheinrichtungen sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Es wird empfohlen sich im Vorfeld mit den Bedienungsanleitungen der Brandbekämpfungseinrichtungen vertraut zu machen. 6. Verhalten im Brandfall Die wichtigsten Regeln lauten:! Ruhe bewahren und Panik vermeiden! In Sicherheit bringen. Alle Personen verlassen das Gebäude auf den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Aufgeregte, behinderte und verletzte Personen beruhigen und aus dem Gefahrenbereich begleiten. Bewusstlos aufgefundene Personen sofort in einen rauchfreien Raum oder unmittelbar ins Freie bringen. Erste Hilfe leisten. Personen mit brennender Bekleidung am Fortlaufen hindern, auf den Boden legen und die Flammen mit Löschdecken, Mänteln, Säcken und dgl. ersticken. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr soweit möglich Brand bekämpfen. Vorsicht vor Brandrauch! Schwelende und brennende Kunststoffe geben gefährliche Brandgase ab. Es besteht lebensbedrohende Vergiftungs-, Verätzungs- und Erstickungsgefahr. Deshalb verqualmte Räume sofort gebückt oder kriechend verlassen. In Bodennähe ist meist noch atembare Luft vorhanden. Türen und Fenster im benachbarten, noch nicht betroffenen Bereich schließen (Zugluft vermeiden, Verqualmung verhindern). 7. Brand melden Wer den Ausbruch eines Brandes bemerkt, hat unverzüglich und ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, die Feuerwehr zu alarmieren! Feuerwehrnotruf 112 Dabei sollten die 5 W-Fragen einzuhalten sein: WER meldet? WO ist etwas passiert? WAS ist passiert? WIE VIELE sind betroffen / verletzt? WARTEN auf Rückfragen! 8. Alarmsignale und Anweisungen beachten Jeder Alarm ist ernst zu nehmen, auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. Bei Ertönen des Räumungssignals sowie bei Gefahren haben alle Personen mit Ausnahme der Rettungskräfte das gefährdete Gebäude sofort zu verlassen. Sie begeben sich möglichst auf dem kürzesten Weg zum Sammelplatz. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr ist den Anweisungen des in Abschnitt 13 genannten Brandschutzbeauftragten Folge zu leisten. Wenn die Feuerwehr eingetroffen ist, sind ausschließlich die Anweisungen der Einsatzkräfte der Feuerwehr zu befolgen. 4
5 9. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich über markierte Fluchtwege unverzüglich verlassen. Direkt zum Sammelplatz begeben. Aufzüge nicht benutzen Verqualmte Räume nicht betreten. Behinderte und verletzte Personen mitnehmen. Bei versperrtem Fluchtweg sich an der nächsten Gebäudeöffnung deutlich bemerkbar machen. 10. Löschversuche unternehmen Die Löschversuche sind nur dann vorzunehmen, wenn die eigene Person dadurch nicht gefährdet wird. Verqualmte Räume nicht betreten. Entstehungsbrände sollten möglichst mit den nächstgelegenen geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Richtig löschen: Feuerlöscher erst am Brandort in Betrieb setzen. Den auf dem Feuerlöscher angegebenen Sicherheitsabstand einhalten. Beim Löschen mit Wasser möglichst mit Sprühstrahl vorgehen (Sprühstrahl schützt vor Hitze, Rauch und Staub). Von unten nach oben, von vorn nach hinten löschen. Stets auf das brennende Material (Glut), nicht ziellos in Rauch und Flamme spritzen. Brennende Flüssigkeiten nicht mit Wasser löschen, Löschgeräte nicht nacheinander, sondern miteinander einsetzen. Brand mit stoßweisem Einsatz der Löschmittel bekämpfen, Löschmittelreserve gegen Wiederaufflammen zurückbehalten. Tote Winkel und Ecken auf Glutreste kontrollieren. Vorsicht bei Bränden in Räumen, die besonders gekennzeichnet sind. Personen mit brennender Kleidung sofort auf den Boden legen und die Flammen mit Löschdecke, Jacken, Mänteln o. ä. ersticken. Übersicht über Brandklassen und die jeweils geeigneten Löschmittel: Brandklasse Kennzeichnende brennbare Stoffe Geeignete Löschmittel A Holz, Papier, Kunststoffe Wasser, ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher B Öle, Fette, Lösungsmitteln, Benzin Kohlendioxid-, ABC-, Schaumlöscher C Alle brennbaren Gase Kohlendioxidlöscher, ABC-Pulverlöscher D Metallbrände Pulverlöscher mit Metallbrand- Löschpulver 5
6 Gebrauchte Feuerlöscher, auch wenn sie nur kurz betätigt wurden, dürfen nicht an ihren Platz zurückgestellt werden. Sie müssen zur Neubefüllung abgegeben werden. 11. Besondere Verhaltensregeln Türen zum Brandraum schließen, aber nicht abschließen. auch die übrigen Türen geschlossen halten; bei Räumung des Hauses Türen nicht abschließen Sind Entstehungs- und Kleinbrände ohne Eingreifen der Feuerwehr gelöscht worden, müssen die Brandstellen längere Zeit beobachtet werden, um ein Wiederaufflammen des Feuers zu verhindern. Die Leitung der R-Tech GmbH bzw. der Brandschutzbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Brandspuren, die der Feststellung der Brandursache dienen können, bis zum Eintreffen der Feuerwehr sorgfältig gesichert und nicht verwischt werden. Nach einem Brand kann durch geschmolzene Bauteile und zerstörte Isolation Lebensgefahr durch elektrische Energie bestehen. Deshalb sind Unbefugte fernzuhalten, Metallteile im Bereich der Brandstelle zu meiden, Unter Spannung stehende Anlagenteile gegen Berührung zu sichern. Vom Brand betroffene Räume dürfen erst nach erfolgter Freigabe durch die Feuerwehr wieder betreten werden. 12. Schlussbemerkungen Die Brandschutzordnung ist als verbindliche Anweisung der R-Tech GmbH von allen Beschäftigten einzuhalten. Zur Unterweisung und für alle Brandschutzfragen ist der Brandschutzbeauftragte zuständig. Herr Christian Sigritz. Telefon: 0151 /
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