MODUL University Vienna Privatuniversität vertreten durch: Herrn Rektor Prof. Dr. Karl Wöber Am Kahlenberg Wien GZ: I/A09-1/2017.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MODUL University Vienna Privatuniversität vertreten durch: Herrn Rektor Prof. Dr. Karl Wöber Am Kahlenberg Wien GZ: I/A09-1/2017."

Transkript

1 MODUL University Vienna Privatuniversität vertreten durch: Herrn Rektor Prof. Dr. Karl Wöber Am Kahlenberg Wien GZ: I/A09-1/2017 ÄA MODUL_Durchführungsort Dubai_Bescheid Wien, am Bescheid Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat über den Antrag der MODUL University Vienna Privatuniversität auf Abänderung des Akkreditierungsbescheids der Studien Bachelor of Business Administration in Tourism and Hospitality Management, Bachelor of Science in International Management, Master of Science in Sustainable Development, Management and Policy und Master of Business Administration durch Hinzufügung des Durchführungsorts Dubai mit Beschluss vom entschieden: Spruch 1. Dem Antrag der MODUL University Vienna Privatuniversität vom auf Abänderung des Akkreditierungsbescheids der Studien Bachelor of Business Administration in Tourism and Hospitality Management, Bachelor of Science in International Management, Master of Science in Sustainable Development, Management and Policy, Master of Business Administration in der Version vom für den Durchführungsort Dubai, inkl. Nachreichungen vom , und , wird gem 24 Abs 4 und 5 Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), BGBl I Nr. 74/2011 idgf und 2 Privatuniversitätengesetz (PUG), BGBl I Nr. 74/2011 idgf in Verbindung mit 56 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl Nr. 51/1991 idgf unter folgender Auflage stattgegeben: Die am Durchführungsort Dubai angebotenen Studien sind nachweislich in das Qualitätsmanagementsystem der MODUL University Vienna Privatuniversität eingebunden. Die Erfüllung der Auflage ist innerhalb von neun Monaten nach Eintreten der Rechtskraft der AQ Austria schriftlich nachzuweisen. Gemäß 24 Abs 9 HS-QSG ist die Akkreditierung bei Nichterfüllung der Auflage mit Bescheid zu widerrufen. 2. Der Spruch des Akkreditierungsbescheids vom (GZ: I/A09-19/2014) wird in Punkt 4 durch Hinzufügung des Durchführungsorts Dubai für die folgenden Studien ergänzt und lautet wie folgt: 1/5

2 4. Die Privatuniversität ist berechtigt, die folgenden Studien am Durchführungsort Dubai durchzuführen und dafür folgende akademische Grade zu verleihen (gem 3 Abs 1 PUG): Das Studium Bachelor of Business Administration in Tourism and Hospitality Management ist ein sechssemestriges Bachelorstudium mit 180 ECTS- Anrechnungspunkten. Der zu verleihende akad. Grad lautet Bachelor of Business Administration in Tourism and Hospitality Management, abgekürzt BBA. Das Studium ist Vollzeit organisiert; pro Studienjahr werden bis zu 84 Studienplätze angeboten. Die verwendete Sprache ist Englisch. Das Studium Bachelor of Science in International Management ist ein sechssemestriges Bachelorstudium mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Der zu verleihende akad. Grad lautet Bachelor of Science in International Management, abgekürzt BSc. Das Studium ist Vollzeit organisiert; pro Studienjahr werden bis zu 105 Studienplätze angeboten. Die verwendete Sprache ist Englisch. Das Studium Master of Science in Sustainable Development, Management and Policy ist ein viersemestriges Masterstudium mit 120 ECTS- Anrechnungspunkten. Der zu verleihende akad. Grad lautet Master of Science in Sustainable Development, Management and Policy, abgekürzt MSc. Das Studium ist Vollzeit und Berufsbegleitend organisiert; pro Studienjahr werden bis zu 30 Studienplätze angeboten. Die verwendete Sprache ist Englisch. Das Studium Master of Business Administration ist ein Universitätslehrgang mit 90 ECTS-Anrechnungspunkten und einer Dauer von 4 Terms (18 Monaten). Der zu verleihende akad. Grad lautet Master of Business Administration, abgekürzt MBA. Das Studium ist Berufsbegleitend organisiert; pro Studienjahr werden bis zu 30 Studienplätze angeboten. Die verwendete Sprache ist Englisch. 3. Der Zeitraum der Akkreditierung der Studien ist gem 24 Abs 7 und 8 und 12 HS- QSG an die Frist der institutionellen Akkreditierung gebunden. 4. Die zu ersetzenden Kosten des Verfahrens gem 76 und 53 a AVG in Verbindung mit den 14 bis 16 sowie 24 bis 37 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) 1975, BGBl. Nr. 136/1975, in der jeweils geltenden Fassung, belaufen sich auf ,42. Dieser Betrag ist binnen drei Wochen auf das Konto bei der Erste Bank, IBAN AT , BIC GIBAATWWXXX, Verwendungszweck ÄA MODUL Durchführungsort Dubai, Verfahrenskosten, zu überweisen. Begründung Das Board der AQ Austria hat entschieden, dem Antrag auf Abänderung des Akkreditierungsbescheids der Studien Bachelor of Business Administration in Tourism and Hospitality Management, Bachelor of Science in International Management, Master of Science in Sustainable Development, Management and Policy, Master of Business Administration in der Version vom , inkl. Nachreichungen vom , und , für den Durchführungsort Dubai unter einer Auflage stattzugeben, da die Akkreditierungsvoraussetzungen gem 24 HS-QSG und 2 PUG ivm 16f der Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung (PU-AkkVO) mit Ausnahme des Kriteriums 17 Abs 3 lit a ivm 14 Abs 5 lit d erfüllt sind. 2/5

3 Das Board stützt seine Entscheidung auf den Antrag vom in der Version vom , inkl. Nachreichungen vom , und , dem Gutachten der Gutachter/innen-Gruppe nach dem Vor-Ort-Besuch vom , dem Gutachten der Gutachterin, die nicht am Vor-Ort-Besuch teilgenommen hat, vom und der Stellungnahme der Antragstellerin zu den Gutachten vom Die MODUL University Vienna Privatuniversität hat am einen Antrag auf Hinzufügung des Durchführungsorts Dubai für vier bereits für den Standort Wien akkreditierte Studien eingebracht. Das Board der AQ Austria hat in seiner 35. Sitzung am beschlossen gem 3 Abs 7 PU-AkkVO die beantragte Abänderung des Akkreditierungsbescheids der vier Studien in einem gemeinsamen Verfahren mit einem Vor- Ort-Besuch am geplanten Durchführungsort Dubai zu behandeln. Ausgehend von den Kriterien für die Programmakkreditierung 17 (1) q stand die Gründung des neuen Durchführungsorts und seine Beziehung zum Hauptstandort im Zentrum der Begutachtung ( 14 (5) d und e PU-AkkVO, sowie die Prüfbereiche Personal, Qualitätssicherung, Finanzierung und Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Nationale und internationale Kooperationen gem 17 PU-AkkVO für den geplanten Durchführungsort). Vom Begutachtungsauftrag ausgenommen wurden die Curricula, da es sich um bereits akkreditierte Studien handelt. Die Gutachter/innen-Gruppe kommt zu der Beurteilung, dass Kriterium 14 (5) d nur teilweise erfüllt ist, weil die Aufteilung der Verantwortung zwischen Durchführungsort und Privatuniversität, wie sie in den Guidelines of Academic Self-Administration at Campus Dubai zum Ausdruck kommt, nicht der Satzung der MODUL University Vienna Privatuniversität entspricht. Am Durchführungsort eingerichtete Organe dürfen nicht die Organisationsstruktur der Privatuniversität und ihre in der Satzung festgelegten Entscheidungsprozesse ersetzen. Die MODUL University Vienna Privatuniversität könne damit ihre Verantwortung für die Qualität der Studien an Durchführungsort und Hauptstandort nicht ausreichend wahrnehmen und würde sich ihrer eigenen Kompetenzen, insbesondere betreffend die Personalauswahl sowie die Auswahl und Zulassung der Studierenden, beschneiden. Die Gutachter/innen- Gruppe formuliert daher eine Auflage, dass die Satzung der MODUL University Vienna Privatuniversität zur Gänze auch für den Durchführungsort Dubai gelten muss, sodass die Privatuniversität die Verantwortung für Entscheidungsprozesse, wie in der Satzung festgelegt, wahrnehmen kann. Da alle übrigen Kriterien als erfüllt betrachtet werden, empfiehlt die Gutachter/innen-Gruppe dem Board der AQ Austria die Änderung des Akkreditierungsbescheids unter o.g. Auflage. Auch im zweiten Gutachten spricht sich die Gutachterin in ihrer Beurteilung ebenfalls für eine Änderung des Akkreditierungsbescheids aus, wobei sie Kriterium 14 (5) e PU-AkkVO als nur teilweise erfüllt beurteilt und Empfehlungen bezüglich der Literaturangaben in den Lehrveranstaltungs- und Modulbeschreibungen ausspricht. Die Gutachterin kritisiert die Qualität der übertragenen Curricula bezüglich der veralteten Literaturangaben und empfiehlt verstärkt auf den lokalen und regionalen Kontext einzugehen. In ihrer Stellungnahme berücksichtigt die Antragstellerin die im Gutachten der Gutachter/innen-Gruppe formulierte Auflage und legt der Stellungnahme eine adaptierte Fassung der Guideline of Academic Self-Administration at the MODUL University Campus in Dubai vor. Die Änderung umfasst die Einbindung der Organe der MODUL University Vienna Privatuniversität in Prozesse der Auswahl des wissenschaftlichen Lehr- und Forschungspersonals (Zustimmung zur Zusammensetzung der Berufungskommission des 3/5

4 Senats der Privatuniversität bei Berufungen von full und associate professors sowie Entscheidung des Rektors über die Empfehlung durch die Berufungskommission) und der Studierendenzulassung (Genehmigung der Zulassungskommission durch den Rektor, Abschluss des gemeinsamen Ausbildungsvertrags mit der Privatuniversität und dem Durchführungsort). Mit diesen Änderungen, so argumentiert die Antragstellerin, könne die volle Verantwortung für die akademische Qualität für die Studien am Durchführungsort Dubai übernommen werden. Darüber hinaus versichert die Antragstellerin, dass die Regelungen der Privatuniversität vollständig auch am Durchführungsort Dubai zur Anwendung kommen. Die Empfehlung zur Aktualisierung der Literatur in den Modulbeschreibungen nimmt die Antragstellerin in ihrer Stellungnahme auf und stellt eine Verbesserung, insbesondere des verstärkten Einbezugs des lokalen und regionalen Kontexts, in Aussicht. Aufgrund der mit der Stellungnahme vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeiten zwischen Stamminstitution und Durchführungsort bewertet das Board abschließend Kriterium 14 (5) d PU-AkkVO als erfüllt. Die Einbindung der Privatuniversität in die Entscheidung von Berufungsverfahren und Zulassungsverfahren von Studierenden erlaubt der Privatuniversität die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Qualität der Studien am Durchführungsort und die Vereinbarung der Zusammenarbeit zwischen Privatuniversität und Durchführungsort steht nicht mehr im Widerspruch zur Satzung der Privatuniversität. Das Board der AQ Austria stellt fest, dass sich die Kritik der Gutachterin bezüglich der veralteten Literaturangaben tatsächlich auf das Kriterium 17 (1) e bezieht, das nicht Teil des Prüfauftrags war. Nachdem das Kriterium 14 (5) e PU-AkkVO von der Gutachter/innen- Gruppe mit nachvollziehbarer und schlüssiger Bewertung als erfüllt beurteilt wurde, unterstreicht das Board zwar die Bedeutung der Empfehlung, verstärkt auf die Einbindung des regionalen und lokalen Kontexts in der Lehre zu achten, gibt hierzu aber keine Auflage. Das Board stellt allerdings fest, dass kein Nachweis darüber vorliegt, dass die in Dubai durchgeführten Studien angemessen ins Qualitätsmanagementsystem der Privatuniversität eingebunden sind. Die Gutachten bestätigen lediglich die Kopie der Instrumente des Qualitätsmanagementsystems der Privatuniversität und die Inhalte der Berichtlegung vom Durchführungsort an die Privatuniversität. Offen bleiben hingegen die Fragen, an welches Organ der MODUL University Vienna Privatuniversität die Berichtslegung passiert und welche Schritte in weiterer Folge gesetzt und durch wen verantwortet werden. Außerdem bleibt unklar, auf welche Art und Weise ein regelmäßiger Austausch zwischen den Studienprogrammverantwortlichen an der MODUL University Vienna Privatuniversität und am Durchführungsort in Dubai zum Monitoring und der Weiterentwicklung der Studien stattfindet und wie sichergestellt wird, dass die Bewertung und Benotung studentischer Leistungen in den Studien am Durchführungsort und an der Stamminstitution vergleichbar und äquivalent erfolgt. Im Gegensatz zu den Bewertungen in beiden Gutachten sieht das Board der AQ Austria folglich Kriterium 17 (3) a ivm 14 (5) d nur teilweise erfüllt und erteilt folgende Auflage: Die am Durchführungsort Dubai angebotenen Studien sind nachweislich in das Qualitätsmanagementsystem der MODUL University Vienna Privatuniversität eingebunden. 4/5

5 Kosten Gemäß 20 Abs 1 HS-QSG werden der Antragstellerin für dieses Verfahren Kosten in Rechnung gestellt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Kostenaufstellung des Verfahrens - Vor-Ort-Besuch am Verfahrenspauschale 6.000,00 Prof. Dr. Georg Müller-Christ 1.800,00 555, ,53 Summe 3.381,53 Dr. Fatima Al Shamsi 1.500,00 164,76 109,22 Summe 1.773,98 Dr. Gari Donn 700,00 Summe 700,00 Rasha Abd El Mawgoud, B.Sc ,00 344,80 543,11 Summe 2.387,91 Gesamtsumme ,42 Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann eine Beschwerde gem Art. 130 Abs 1 Z 1 Bundes- Verfassungsgesetz, BGBl Nr. 1/1930 idgf, beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich beim Board der AQ Austria einzubringen. Sie hat die in 9 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl I Nr. 33/2013 idgf, genannten Angaben zu enthalten. Für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria Univ.-Prof. in Dr. in Anke Hanft (Präsidentin) 5/5

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der MODUL University Vienna Privatuniversität

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der MODUL University Vienna Privatuniversität Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der MODUL University Vienna Privatuniversität Auf Antrag der MODUL University Vienna Privatuniversität vom 26.02.2014 führte die AQ Austria

Mehr

Gemäß 21 HS-QSG veröffentlicht die AQ Austria folgenden Ergebnisbericht: 1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag

Gemäß 21 HS-QSG veröffentlicht die AQ Austria folgenden Ergebnisbericht: 1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag Ergebnisbericht zum Verfahren auf Änderung des Akkreditierungsbescheides durch Hinzufügung akkreditierter Studienprogramme an den Standorten Linz und Berlin der Sigmund Freud Privatuniversität Auf Antrag

Mehr

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität sowie zur Akkreditierung der Studiengänge Ph.D. Medizinische Wissenschaft, Ph.D. in Nursing

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Webster Vienna Private University

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Webster Vienna Private University Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Webster Vienna Private University Auf Antrag der Webster Vienna Private University führte die AQ Austria ein Verfahren zur Verlängerung

Mehr

Entrepreneurship & Innovation. Privatuniversität der Kreativwirtschaft

Entrepreneurship & Innovation. Privatuniversität der Kreativwirtschaft Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Masterstudiums Entrepreneurship & Innovation der Privatuniversität der Kreativwirtschaft Auf Antrag der Privatuniversität der Kreativwirtschaft vom

Mehr

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG Ergebnisbericht zum Verfahren zur Erteilung der Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG an das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Auf Antrag der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Errichtungsgesellschaft

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bakkalaureats- und Magisterstudiums. Psychotherapiewissenschaft

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bakkalaureats- und Magisterstudiums. Psychotherapiewissenschaft Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bakkalaureats- und Magisterstudiums Psychotherapiewissenschaft am Standort Ljubljana Auf Antrag der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU) führte

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Privatuniversität Schloss Seeburg

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Privatuniversität Schloss Seeburg Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Privatuniversität Schloss Seeburg Auf Antrag der Privatuniversität Schloss Seeburg vom 27.12.2013 führte die AQ Austria ein Verfahren

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund

Mehr

1 Kurzinformationen zum Antrag

1 Kurzinformationen zum Antrag Ergebnisbericht zum Verfahren zur Änderung des Akkreditierungsbescheides durch Hinzufügung eines neuen Standorts der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Nürnberg Auf Antrag der Paracelsus Medizinischen

Mehr

Ergebnisbericht des Verfahrens zur Akkreditierung des Bachelorstudiums Dental Hygiene der Danube Private University Privatuniversität

Ergebnisbericht des Verfahrens zur Akkreditierung des Bachelorstudiums Dental Hygiene der Danube Private University Privatuniversität Ergebnisbericht des Verfahrens zur Akkreditierung des Bachelorstudiums Dental Hygiene der Danube Private University Privatuniversität Der Bachelorstudiengang Dental Hygiene wurde am 10.4.2013 durch das

Mehr

TAGESORDNUNG. Ergebnisse der 72. Sitzung des Senats vom 8. Mai 2013

TAGESORDNUNG. Ergebnisse der 72. Sitzung des Senats vom 8. Mai 2013 Ergebnisse der 72. Sitzung des Senats vom 8. Mai 2013 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Ich darf Sie auf diesem Wege über die wesentlichen Ergebnisse der 72. Sitzung des Senats vom

Mehr

Das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) maßgebliche Inhalte und (kritische) Sonderfragen. Werner Hauser

Das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) maßgebliche Inhalte und (kritische) Sonderfragen. Werner Hauser Das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) maßgebliche Inhalte und (kritische) Sonderfragen Qualitätssicherungsrahmengesetz - QSRG Inhalt: Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG EXECUTIVE MBA-STUDIUM AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (in der Fassung der Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 15.04.2010 und 05.05.2014, genehmigt vom Senat

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Danube Private University

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Danube Private University Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Danube Private University Auf Antrag der Danube Private University vom 06.11.2013 führte die AQ Austria ein Verfahren zur Verlängerung

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Open University Austria Privatuniversität

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Open University Austria Privatuniversität Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung der Open University Austria Privatuniversität Auf Antrag der World Wide Education Aus- und Weiterbildungs AG (WWE AG) vom 28. Februar 2012 führte die AQ

Mehr

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG Ergebnisbericht zum Verfahren zur Erteilung der Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG an das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hinsichtlich der Erbringung von Leistungen

Mehr

Verordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges. Executive MBA (PGM) Master of Business Administration (MBA) des Post

Verordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges. Executive MBA (PGM) Master of Business Administration (MBA) des Post Curriculum an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Executive MBA (PGM) Master of Business Administration (MBA) des Post Graduate Management Programms

Mehr

1 Kurzinformationen zum Änderungsantrag

1 Kurzinformationen zum Änderungsantrag Ergebnisbericht zum Verfahren zur Genehmigung der Änderung des FH-Bachelorstudiengangs Eisenbahn- Infrastrukturtechnik sowie des FH-Masterstudiengangs Eisenbahn- Infrastrukturtechnik der Fachhochschule

Mehr

Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems

Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems Beschluss des Board der AQ Austria vom 14. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Ziele des Audits... 3 3 Grundzüge des

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Anton Bruckner Privatuniversität

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Anton Bruckner Privatuniversität Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Anton Bruckner Privatuniversität Auf Antrag der Anton-Bruckner Privatuniversität Linz vom 03.05.2013 führte die AQ Austria ein Verfahren

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Konservatorium Wien Privatuniversität

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Konservatorium Wien Privatuniversität Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Konservatorium Wien Privatuniversität Auf Antrag der Konservatorium Wien Privatuniversität führte die AQ Austria ein Verfahren zur

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG WU-CARLSON EXECUTIVE MBA-STUDIUM AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN IN KOOPERATION MIT DER CARLSON SCHOOL OF MANAGEMENT Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien

Mehr

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund

Mehr

Satzung der Fachhochschule

Satzung der Fachhochschule Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH Satzung der Fachhochschule Kufstein Tirol Gemäß 10 (3), Satz 10 FHStG Kapitel 2 Studienordnungen der FH-Studiengänge Beschlossen durch das FH-Kollegium im Einvernehmen

Mehr

Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau

Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau -71- Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau Vom 16. Mai 2012 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 64 Abs.

Mehr

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelorstudiums Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANCE AND ACCOUNTING. Studienplan Masterstudium Finance and Accounting 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANCE AND ACCOUNTING. Studienplan Masterstudium Finance and Accounting 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANCE AND ACCOUNTING AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 15.11.2006 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelor- und Masterstudiums Humanmedizin der Sigmund Freud Privatuniversität

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelor- und Masterstudiums Humanmedizin der Sigmund Freud Privatuniversität Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelor- und Masterstudiums Humanmedizin der Sigmund Freud Privatuniversität Auf Antrag der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) vom 06.10.2014 führte

Mehr

Satzung der Fachhochschule

Satzung der Fachhochschule Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH Satzung der Fachhochschule Kufstein Tirol Gemäß 10 (3), Satz 10 FHStG Kapitel 2 Studienordnungen der FH-Studiengänge Beschlossen durch das FH-Kollegium im Einvernehmen

Mehr

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung KOA 4.421/16-003 Bescheid I. Spruch Der Antrag der Mema Medien-Marketing GmbH (FN 139353 g beim Landesgericht Leoben) vom 18.01.2016 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag. Feldkirchen, Klagenfurt, Spittal/Drau, Villach

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag. Feldkirchen, Klagenfurt, Spittal/Drau, Villach Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des FH-Masterstudiengangs Business Development & Management der Fachhochschule Kärnten am Standort Villach Auf Antrag der Fachhochschule Kärnten - Gemeinnützige

Mehr

1 Studienziel, akademischer Grad

1 Studienziel, akademischer Grad Prüfungsordnung der Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda University of Applied Sciences für den Vollzeit- oder berufsbegleitenden Master-Studiengang Public Health

Mehr

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG Ergebnisbericht zum Verfahren zur Erteilung der Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG an die ProPraxis GmbH hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartnerin bei der Durchführung des Studienangebots

Mehr

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung vom 15 Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer

Mehr

BACHELORSTUDIUM HEALTH SCIENCES VOLLZEITSTUDIUM

BACHELORSTUDIUM HEALTH SCIENCES VOLLZEITSTUDIUM BACHELORSTUDIUM HEALTH SCIENCES VOLLZEITSTUDIUM BACHELORSTUDIUM HEALTH SCIENCES KURZ UND BÜNDIG Studienart: Vollzeitstudium Dauer: 6 Semester ECTS: 180 Kosten: 7.000,- pro Semester Unterrichtssprache:

Mehr

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs. Aging Services Management

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs. Aging Services Management Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Aging Services Management der FernFH GmbH am Standort Auf Antrag der FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-

Mehr

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich!

Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 290. Sitzung des Senats am 22. Juli 2009 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald

Mehr

Fachhochschul-Ausbau geht in die zweite Runde zusätzliche Plätze für 2013 fixiert insgesamt 128 neue Plätze in Tirol

Fachhochschul-Ausbau geht in die zweite Runde zusätzliche Plätze für 2013 fixiert insgesamt 128 neue Plätze in Tirol Fachhochschul-Ausbau geht in die zweite Runde zusätzliche Plätze für 2013 fixiert insgesamt 128 neue Plätze in Tirol Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle 1. Oktober 2012 Fachhochschulen

Mehr

STUDIENPLAN. FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN. FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Mitteilungsblatt 40. Stück, Nr. 199 vom 30. Juni 2015 STUDIENPLAN FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am

Mehr

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität Wien

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Curriculum Universitätslehrgang Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Health Care Management an der Wirtschaftsuniversität

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN 1 QUALIFIKATIONSPROFIL

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN 1 QUALIFIKATIONSPROFIL STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (idf der Beschlüsse der Studienkommission vom 04.03.2010 und 05.06.2012, genehmigt vom Senat der Wirtschaftsuniversität

Mehr

BUNDESKOMMUNIKATIONSSENAT

BUNDESKOMMUNIKATIONSSENAT BUNDESKOMMUNIKATIONSSENAT A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. +43 (1) 531 15-4277 Fax +43 (1) 531 15-4285 e-mail: bks@bka.gv.at GZ 611.186/001-BKS/2002 B E S C H E I D Der Bundeskommunikationssenat hat durch

Mehr

Mandatsbescheid. I. Spruch

Mandatsbescheid. I. Spruch R 2/13-6 Mandatsbescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder in der

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/2323-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Rückerstattung

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Innenarchitektur Stand: 15.12.2004 Satzung der Fachhochschule

Mehr

Internationale Akkreditierung von Bachelor-, Master-und PhD-Studienprogrammen. Richtlinie

Internationale Akkreditierung von Bachelor-, Master-und PhD-Studienprogrammen. Richtlinie Internationale Akkreditierung von Bachelor-, Master-und PhD-Studienprogrammen Richtlinie Wien, Juli 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Ergebnis... 3 2 Standards... 3 Standard 1... 4 Standard 2... 6 Standard

Mehr

Master-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS)

Master-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS) zum Studienreglement 2007 für den Master-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS) vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Satzung der Universität Mannheim für die Zulassung und das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Mannheim Master in Management (Master of Science) vom 12. Dezember 2011

Mehr

2 Spezifische Bestimmungen für Personen mit einem Bachelor-Diplom in Interdisziplinären Naturwissenschaften der ETH Zürich

2 Spezifische Bestimmungen für Personen mit einem Bachelor-Diplom in Interdisziplinären Naturwissenschaften der ETH Zürich zum Studienreglement 2007 für den Master-Studiengang Interdisziplinäre Naturwissenschaften vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang

Mehr

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Lesefassung vom 25. Februar 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 29.10.2004-2. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 29.10.2004-2. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 29.10.2004-2. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N 14. Statuten

Mehr

-Nichtamtliche Lesefassung-

-Nichtamtliche Lesefassung- -Nichtamtliche Lesefassung- Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Psychologie mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science Aufgrund von 6 Abs.

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013)

Häufig gestellte Fragen zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013) www.wpk.de/nachwuchs/examen/hochschulen/#c1821 Häufig gestellte zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013) 8a WPO: Akkreditierung von Studiengängen aus Sicht der Hochschule Voraussetzungen: Was

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013 SO ML Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs

Mehr

Facility Management. Master-Studiengang. Studienvoraussetzungen

Facility Management. Master-Studiengang. Studienvoraussetzungen Facility Management Master-Studiengang Studienvoraussetzungen erster akademischer Grad (Bachelor) mit mindestens 80 Leistungspunkten Bachelorabschluss Facility Management Bachelor- oder Master Degree oder

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 13. Mai 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.

Mehr

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Wien

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Business Law (Corporate Law) an der Wirtschaftsuniversität Der Senat der Wirtschaftsuniversität hat am 22.10.2008 auf Grund des Bundesgesetzes

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Richtlinie. über die Vergabe von Deutschlandstipendien. an der Beuth Hochschule für Technik Berlin. 33. Jahrgang, Nr.

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Richtlinie. über die Vergabe von Deutschlandstipendien. an der Beuth Hochschule für Technik Berlin. 33. Jahrgang, Nr. 33. Jahrgang, Nr. 92 25. September 2012 Seite 1 von 13 Inhalt Richtlinie über die Vergabe von Deutschlandstipendien an der Beuth Hochschule für Technik Berlin 33. Jahrgang, Nr. 92 Seite 2 von 13 Richtlinie

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 29 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2014/201 Ausgegeben am 20. Oktober 2014 4. Stück 39. Äquivalenzliste

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK Zahl: E G07/01/2014.001/004 03.07.2014 WP, XXX Administrativsache Eisenstadt, am IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat durch seinen Präsidenten Mag. Grauszer über die Beschwerde

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Externenprüfungsordnung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA in Actuarial

Mehr

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29

Mehr

Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes. Textgegenüberstellung

Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes. Textgegenüberstellung 1 von 9 22. (1) Audit und Zertifizierung (2) Für Universitäten nach UG und DUK-Gesetz 2004 sowie Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach FHStG bestehen jedenfalls folgende Prüfbereiche: 1. Qualitätsstrategie

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 08/2009 vom 31. März 2009 Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft

Mehr

Anhang. zum Studienreglement 2014 für den. Master-Studiengang Physik. vom 31. August 2010 (Stand am 1. April 2012)

Anhang. zum Studienreglement 2014 für den. Master-Studiengang Physik. vom 31. August 2010 (Stand am 1. April 2012) zum Studienreglement 2014 für den Master-Studiengang Physik vom 31. August 2010 (Stand am 1. April 2012) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang ab Herbstsemester 2011. Für Eintritte

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen Master-Studiengang Studienvoraussetzungen erster akademischer Grad (Bachelor) mit mindestens 210 Leistungspunkten Bachelorabschluss Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor- oder Masterdegree

Mehr

1 Zweck, Geltungsbereich

1 Zweck, Geltungsbereich Neubekanntmachung der Satzung der Technischen Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren vom 28. September 2006, zuletzt geändert durch die Vierte

Mehr

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung Drs. AR 12/2008 Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung (beschlossen auf der 54. Sitzung am 08.10.2007, geändert am 29.02.2008) 1. Die Akkreditierungsagentur ist bei

Mehr

Management und Leadership für Frauen

Management und Leadership für Frauen K 992/617 Curriculum für das Aufbaustudium Management und Leadership für Frauen 1_AS_Management und Leadership für Frauen_Curriculum Seite 1 von 6 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung...3

Mehr

Dental Hygiene Bachelorstudium 6 / 180 BA Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit

Dental Hygiene Bachelorstudium 6 / 180 BA Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit Studien und akademische Grade Übersicht (Studium, Art des Studiums, Studiendauer/ECTS, akad. Grade) STUDIEN AN PRIVATUNIVERSITÄTEN Stand: 1.10.2013 Privatuniversität Studium Art des Studiums Sem./ ECTS

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0702-L/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTM Maass Steuerberatungsges.m.b.H., gegen den Bescheid des

Mehr

Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Business Analytics

Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Business Analytics Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Business Analytics Vom 30. Mai 2014 Aufgrund von 6 Abs. 4 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Lesefassung vom 28. April 2014

Lesefassung vom 28. April 2014 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Applied System Dynamics mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 29. Juni 2012 Lesefassung

Mehr

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Tourismus- & Eventmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Tourismus- & Eventmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien Curriculum an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Tourismus- & Eventmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat der Wirtschaftsuniversität

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 05.09.2014 - Lesefassung - Der Senat der Carl von Ossietzky

Mehr

Vom 21. September 2006

Vom 21. September 2006 Gemeinsame Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung und der Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen für

Mehr

Satzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management

Satzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 297. Sitzung des Senats s am 19. Mai 2010 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorekto Studium,

Mehr

Herzlich willkommen zum Masterinfotag an der Hochschule der Medien!

Herzlich willkommen zum Masterinfotag an der Hochschule der Medien! Herzlich willkommen zum Masterinfotag an der Hochschule der Medien! Die Hochschule der Medien Gründung im September 2001 durch Fusion Hochschule für Druck und Medien Hochschule für Bibliothekswesen und

Mehr

Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC)

Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC) zum Studienreglement 2006 für den Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC) vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2015) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang

Mehr

Vom 17. Mai 2013. Präambel

Vom 17. Mai 2013. Präambel Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Mehr

-:Mol Hochschule Reuttingen -:M. Reutlingen University -:M.

-:Mol Hochschule Reuttingen -:M. Reutlingen University -:M. Amtliche Bekanntmachung 28/2015 -:Mol Hochschule Reuttingen -:M. Reutlingen University -:M. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang "International Business

Mehr