Wein + Architektur 4 Symposium 6. November 2008, Trier
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- Jens Stieber
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1 Postfach 1150, Mainz Hindenburgplatz 6, Mainz Telefon 06131/ Direktfax 06131/ Allgemeinfax 06131/ Internet: Wein + Architektur 4 Symposium 6. November 2008, Trier Einzelbetriebliche Förderung Wilhelm Franz, Abteilungsleiter Agrarförderung, Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Mosel Es gilt das gesprochene Wort!
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3 Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft VV-EFP 2008 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete gefördert durch: den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL), mitfinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 1
4 Zuwendungszweck zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen umweltschonenden tierartgerechten multifunktionalen Landwirtschaft Interessen der Verbraucher Entwicklung des ländlichen Raums Erhaltung der biologischen Vielfalt Verbesserung der Lebens-, Arbeitsund Produktionsbedingungen Förderung von Investitionen in der Primärerzeugung und Direktvermarktung Erschließung von Einkommensalternativen Unterprogramme 1. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) 3. Förderung von Spezialmaschinen (FIS) 4. Förderung der Niederlassung von Junglandwirten/innen (FNJ) Rechtsgrundlagen 2
5 AFP: Was wird gefördert? Direktvermarktung AFP: Was wird gefördert? 3
6 2. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) Teil der Betriebe erwirtschaftet kein ausreichendes Einkommen aus der Landwirtschaft Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen Selbständige, nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums FID: Wer wird gefördert? Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, Die mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus Landwirtschaft erzielen, die Mindestgröße gemäß ALG 1 Abs. 2 erreichen oder überschreiten. die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen 4
7 FID: Was wird gefördert? Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof Unternehmensgründung für die - Stromproduktion aus Biorohstoffen und Wärmeerzeugung aus Biomasse - Veredlung und Vermarktung lw. Primärerzeugnisse Diversifizierung zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten - Bildung, Freizeit und Erholung, - Gastronomie und gastronomischer Service, - Kinder-, Familien- und Altenbetreuung - bäuerliches Handwerk - Landschafts- und Waldpflege FID: Was wird gefördert? 5
8 FID: Was wird gefördert? FID: Was wird gefördert? 6
9 FID: Eingeschränkte Förderung Gästebeherbergung: mind. 6 Betten; max 25 Betten Brennereien: nur Bereich der Direktvermarktung (10 hl jährliche Alkoholproduktion) Biogasanlagen: Lagerbehälter für Gärreste mit gasdichter Abdeckung von der Förderung ausgeschlossen: - Erzeugung und Direktvermarktung landw. Erzeugnisse - Fotovoltaikanlagen - Verfeuerung von Körnern FID: Wie wird gefördert? Zuschüsse Anteilsfinanzierung FID: mind förderfähige Kosten max De-minimis-Beihilfe Zuschüsse: bis zu 10 % (bei Stromproduktion) bis zu 20 % für sonstige Investitionen Bemessungsgrundlage: 90 % der förderungsfähigen Ausgaben 7
10 Verwaltungsverfahren AFP, FID, FIS und FNJ Landw. Unternehmer Externe Hilfe Bau. u. Förderberatung, Architekt, Steuerberater Antrag Verwendungsnachweis Bescheid Bewilligungsbehörde Regionale DLR prüfen Freigabe der Mittelauszahlung Schlussfeststellung des Verfahrens Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - Wilhelm Franz 06531/ Wilhelm.Franz@dlr.rlp.de 8
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.v.
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