Wettkampfordnung für Leichtathletik
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- Regina Bauer
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1 , 20:30 Wettkampfordnung für Leichtathletik WO 03 Änderungen 04 Herausgegeben vom Schweizerischen Leichtathletik-Verband (SLV)
2 Teilnehmerinnen in Laufwettbewerben auf der Bahn erzielten Rekorde, Bestleistungen und Limiten nicht anerkannt werden. An B-Meetings können zudem gemischte Wettbewerbe im Wurf- und Sprungbereich (Weit- / Dreisprung) ausgetragen werden, wenn diese wie folgt durchgeführt werden: Männer 1. Durchgang muss abgeschlossen werden Frauen 1. Durchgang muss abgeschlossen werden usw. bis 6. Durchgang. Allfällig erzielte Rekorde, Limiten und Leistungen für Bestenlisten werden anerkannt. Die Ranglisten sind getrennt nach Männern und Frauen zu erstellen. 2 Startberechtigung für einen Verein und Vereinswechsel 2.1 Grundsätze Grundsätzlich sind alle Athleten und Athletinnen innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein startberechtigt Bei Mannschaftswettkämpfen (SVM, Staffel) können Athleten, die für ihren Stammverein lizenziert sind, für einen Zweitverein starten, sofern der Stammverein in der entsprechenden Alterskategorie keine eigene Mannschaft stellt. Bei trotzdem erfolgtem Doppelstart in der gleichen Alterskategorie zählt das zuerst erzielte Vereinsresultat. Die Lizenz lautet auf den Stammverein mit dem Vermerk des Zweitvereins. Sie muss durch den Stammverein beim SLV beantragt werden. Bestehende Einzellizenzen, die neu den Vermerk des Zweitvereins tragen sollen, müssen bis zum 1. Dezember bzw. 1. April vom Stammverein beim SLV beantragt werden. 2.2 Vereinswechseldaten Ein Vereinswechsel kann jeweils auf den 1. Dezember mit Startberechtigung für den neuen Verein ab 1. Januar vorgenommen werden. Als zweites Vereinswechseldatum ist der 1. April festgelegt (Ende der Crossund Hallensaison). 2.3 Voraussetzungen für einen Vereinswechsel Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vereinswechsel vollzogen werden kann: Freigabebrief (Formular SLV) des alten Vereins (spätestens per 30. November bzw. 31. März datiert) Beilage der bisherigen Lizenz. 7
3 2.10 Sanktionen Die Sanktionen des SLV sind im Rechtspflegereglement festgelegt. 3 Leichtathletikgemeinschaften 3.1 Begriff Eine Leichtathletikgemeinschaft (LG) ist der Zusammenschluss von Leichtathletinnen und Leichtathleten aus verschiedenen Vereinen einer Region zur Förderung der Leichtathletik durch gemeinsames Training unter fachkundiger Leitung und durch das Bestreiten von Mannschaftswettkämpfen. Sie hat keinen Vereinscharakter. 3.2 Bildung von Leichtathletikgemeinschaften, Startberechtigung a) Die Gründung einer LG, die nur aus Vereinen als Mitglieder besteht und keine Einzelmitglieder kennt, muss bis zum 1. November (für Wirkung ab neuem Jahr) beim SLV beantragt werden. Das gleiche gilt für den Beitritt eines zusätzlichen Vereins zur LG. Der SLV prüft die Anträge und informiert die Betroffenen über seinen Entscheid. Er hat die Möglichkeit, einen Antrag abzuweisen, wenn die LG nicht der Zielsetzung gemäss WO Art. 3.1 entspricht oder gegen die bestehenden Reglemente verstösst. b) Die Stammvereine sind verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen, die dem Antrag beizulegen ist. Diese hat mindestens Name, Ziel und Zweck, Startrecht, Organisation und Finanzen zu regeln und ist von den beteiligten Stammvereinen rechtsgültig zu unterzeichnen. c) Die LG nimmt ihre Rechte und Pflichten gegenüber übergeordneten Verbänden über ihre Stammvereine wahr. d) Die für die LG lizenzierten Athleten und Athletinnen müssen Mitglied eines der LG angeschlossenen Stammvereins sein, auf den die Lizenz, unter Anmerkung der Zugehörigkeit zur LG, auszustellen ist. e) Vereinswechsel von Stammverein zu Stammverein innerhalb der LG fallen unter die Bestimmungen von WO Art. 2. f) Bei Mannschaftswettkämpfen starten alle Mitglieder der Stammvereine unter dem Namen der LG. Bei Einzelwettkämpfen starten die Mitglieder mit Lizenz grundsätzlich unter dem Namen ihres Stammvereins. Sie können aber im Einverständnis der beteiligten Vereine auch unter dem Namen der LG starten. 9
4 7 Allg. Bestimmungen für Schweizer Meisterschaften 7.1 Teilnahme von Ausländern und Ausländerinnen an Schweizer Meisterschaften Meisterschaften im Stadion / in der Halle Ein Athlet bzw. eine Athletin ist zu einem Start an Schweizer Meisterschaften (Stadion, Halle, Mehrkampf) zugelassen, wenn er / sie im Besitz einer Lizenz ist und a) Schweizer oder Liechtensteiner Bürger / Bürgerin ist, oder b) anerkannter Flüchtling ist, oder c) Ausländer / Ausländerinnen mit einer Niederlassungsbewilligung C d) Startberechtigt sind auch ausländische Athleten und Athletinnen, wenn sie seit drei Jahren die Jahresaufenthaltsbewilligung B haben. Sie sind in jedem Fall startberechtigt, wenn sie bereits als Junior / Juniorin im Besitz einer Lizenz waren. e) Sie sind in jedem Fall startberechtigt, wenn sie bereits im U20-Alter (Junior/Juniorin oder Jugend A/B im Besitz einer Lizenz waren. Titel- und medaillenberechtigt sind a) Schweizer und Liechtensteiner Bürger / Bürgerinnen b) Ausländer / Ausländerinnen mit einer Niederlassungsbewilligung C c) anerkannte Flüchtlinge d) Athletinnen und Athleten, gemäss WO e) An den Mehrkampfmeisterschaften kann der SLV ausländische Staatsangehörige als Gäste einladen. Die eingeladenen Gäste können weder Schweizer Meister / Meisterin werden noch Medaillen gewinnen Meisterschaften ausser Stadion An den Schweizer Meisterschaften ausser Bahn (Cross, Marathon, Halbmarathon, Berglauf, 10 km Strasse, Gehen ausser Bahn) ist die Teilnahmeberechtigung frei. Titel- und medaillenberechtigt sind: a) Schweizer und Liechtensteiner Bürger / Bürgerinnen b) Ausländer / Ausländerinnen mit einer Niederlassungsbewilligung C c) anerkannte Flüchtlinge Beweispflicht Die Beweispflicht für die Teilnahme- bzw. Medaillenberechtigung liegt beim Athleten / bei der Athletin. Eine Kopie des Ausländerausweises oder Passes ist der Anmeldung beizulegen oder bei der Startnummernausgabe vorzuweisen Geltungsbereich Die genannten Regelungen gelten nur für die Kategorien Männer, Frauen 15
5 7.2 Limiten und andere Bedingungen Der SLV (Gehen durch Geherkommission) kann für die Teilnahme an allen Schweizer Meisterschaften Limiten und andere Bedingungen festlegen, die bis spätestens am 1. April des laufenden Jahres veröffentlicht werden müssen. Titelverteidiger/innen und vom SLV aufgebotene Athleten/innen sind in jedem Fall startberechtigt. 7.3 Titel Die Erstplazierten gemäss WO Art. 7.1 an sämtlichen Schweizer Meisterschaften erhalten den Titel «Champion» für das betreffende Jahr und die entsprechende Kategorie. 7.4 Auszeichnungen Die SLV-Medaillen und SLV-Stoffabzeichen werden vom SLV im Rahmen des Sponsoringkonzeptes abgegeben. Die weiteren Medaillen, Auszeichnungen sowie Ehrengaben bestimmt der Veranstalter. Die Medaillen dürfen keine Sponsorbezeichnung aufweisen. 16
6 Die Veranstalter von Schweizer Meisterschaften sind verpflichtet, folgende Auszeichnungen abzugeben: 1 SLV-Medaillen (Gold, Silber, Bronze) 2 Medaillen nach Wahl des Organisators (Gold, Silber, Bronze) 3 Medaillen der Geherabteilung (Gold, Silber, Bronze) 4 SLV-Stoffabzeichen «Schweizer Meister/in» 5 Auszeichnung für das erste Drittel der Teilnehmer/innen pro Katogorie Meisterschaft Schweizer Leichtathletikmeisterschaften (WO Art ) M/F, Esp.M/F, JUN/JUI X X männliche und weibliche Jugend A / B X X Schweizer Staffelmeisterschaften (WO Art ) 4x100 m, 4x400 m: M/F, JUN/JUI X X übrige Staffeln: alle Kategorien X Schweizer Mehrkampfmeisterschaften (WO Art ) M/F, Esp.M/F, JUN/JUI X X X männliche und weibliche Jugend A / B X X X Schweizer Hallen-Leichtathletikmeisterschaften (WO Art. 9.2/9.4) M/F, JUN/JUI X X männliche und weibliche Jugend A / B X X Schweizer Crossmeisterschaften (WO Art. 10.1) Cross und Kurzcross: M/F, Esp.M/F X X X Cross: Junioren und Juniorinnen X X X Cross: männliche/weibliche Jugend A / B X X X Cross: übrige Kategorien X Cross: Senioren M/W X X Schweizer Marathonmeisterschaften (WO Art ) M/F, Esp.M/F X X X Senioren M/W X X Schweizer Halbmarathonmeisterschaften (WO Art ) M/F, Esp.M/F, JUN/JUI X X X Senioren M/W X X Schweizer Meisterschaften 10 km Strasse (WO Art ) M/F, Esp.M/F, JUN/JUI X X X Senioren M/W X X Schweizer Berglaufmeisterschaften (WO Art. 10.3) M/F, Esp.M/F, JUN/JUI X X X Senioren M/W X X Schweizer Gehermeisterschaften (WO Art. 11) X X Schweizer Seniorenmeisterschaften (Anhang 4) X Regionenmeisterschaften Nachwuchs X Kantonale Meisterschaften X
7 8 Wettkämpfe im Stadion 8.1 Einzelwettkämpfe Schweizer Leichtathletik-Meisterschaften Einkampf Männer, Espoirs Männer Junioren Männliche Jugend A Männliche Jugend B Hü 110 Hü 110 Hü 100 Hü , , , , / 9.14/ / 9.14/ / 9.14/ / 8.5 / Hü 400 Hü 300 Hü 10 91, ,4 7 84,0 45 / 35 / / 35 / / 35 / Steeple 2000 Steeple 1500 Steeple Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab Stab Stab Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Kugel Kugel Kugel Kugel 7,26 6,0 5,0 4,0 Diskus Diskus Diskus Diskus 2,0 1,75 1,5 1,0 Hammer Hammer Hammer Hammer 7,26 6,0 5,0 4,0 Speer Speer Speer Speer
8 Frauen, Espoirs Frauen Juniorinnen Weibliche Jugend A Weibliche Jugend B Hü 100 Hü 100 Hü 80 Hü 10 84, , ,2 8 76,2 13 / 8.5 / / 8.5 / / 8.5 / / 8 / Hü 400 Hü 300 Hü 10 76, ,2 7 76,2 45 / 35 / / 35 / / 35 / Steeple 2000 Steeple 1500 Steeple Hoch Hoch Hoch Hoch Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Stab Stab Stab Stab Kugel Kugel Kugel Kugel 4,0 4,0 3,0 3,0 Diskus Diskus Diskus Diskus 1,0 1,0 1,0 0,75 Hammer Hammer Hammer Hammer 4,0 4,0 3,0 3,0 Speer Speer Speer Speer Hinweise: m-meisterschaften: Der SLV kann sie als eigene Veranstaltung austragen. 19
9 8.3 Mehrkämpfe Schweizer Mehrkampfmeisterschaften Männer, Espoirs Männer, Junioren und männliche Jugend A: Zehnkampf 1. Tag: 100 m, Weit, Kugel, Hoch, 400 m 2. Tag: 110 m Hürden, Diskus, Stab, Speer, 1500 m Hinweise: Kategorie Espoirs Männer wird in den Wettkampf der Männer integriert. Die Reihenfolge der Jugend A kann je nach Anlage ändern. Männliche Jugend B: Sechskampf 100m Hü, Weit, Kugel, Hoch, Diskus, 1000 m Frauen, Espoirs Frauen und Juniorinnen: Siebenkampf 1. Tag: 100 m Hürden, Hoch, Kugel, 200 m 2. Tag: Weit, Speer, 800 m Hinweis: Kategorie Espoirs Frauen wird in den Wettkampf der Frauen integriert. Weibliche Jugend A: Siebenkampf 1. Tag: 100 m Hürden, Weit, Speer, 200 m 2. Tag: Hoch, Kugel, 800 m Weibliche Jugend B: Fünfkampf 80 m, Weit, Kugel, Hoch, 1000 m 23
10 9.3 Staffelwettkämpfe in der Halle Staffel Männer, Espoirs Männer Junioren Frauen, Espoirs Frauen 4 x 200 X X X X 4 x 400 X X X X 3 x 800 X X 4 x 800 X X X 9.4 Mehrkämpfe in der Halle Männer, Espoirs Männer, Junioren, männliche Jugend A: Hallen-Siebenkampf: 1. Tag: 60 m, Kugel, Hoch; 2. Tag: Weit, 60 m Hü, Stab, 1000 m Hallen-Fünfkampf: 60 m Hü, Weit, Kugel, Hoch, 1000 m Frauen, Espoirs Frauen, Junorinnen, weibliche Jugend A: Hallen-Fünfkampf: 60 m Hü, Hoch, Kugel, Weit, 800 m 10 Wettkämpfe ausser Stadion 10.1 Schweizer Cross-Meisterschaften Sie werden in folgenden Kategorien und Streckenlängen ausgetragen: Männer und Espoirs Männer 12 km Frauen und Espoirs Frauen 8 km Senioren 6 km Seniorinnen 4 km Junioren 8 km Juniorinnen 6 km männliche Jugend A 6 km weibliche Jugend A 4 km männliche Jugend B 4 km weibliche Jugend B 3 km Schüler A 3 km Schülerinnen A 2 km Schüler B 2 km Schülerinnen B 1.5 km Kurzcross Männer und Espoirs Männer 4 km Kurzcross Frauen und Espoirs Frauen 4 km Mannschaftswertung: In den Meisterschaftskategorien Männer und Frauen wird eine Mannschaftswertung erstellt, indem die Zeiten der vier Bestklassierten pro 28 Juniorinnen
11 Schweizer Rekorde der Kategorien Männer, Frauen, Espoirs Männer und Frauen sowie die entsprechenden Schweizer Hallenrekorde werden nur homologiert, wenn eine Dopingkontrolle vorgenommen wurde und negativ ausfiel (Ausnahme Klubstaffeln). Die Bekanntgabe von homologierten oder abgelehnten Rekorden erfolgt durch den SLV im offiziellen Verbandsorgan. Der SLV stellt für Schweizer Rekorde Rekordurkunden aus. 15 Schlussbestimmungen Diese Wettkampfordnung ersetzt alle früheren Ausgaben und tritt mit der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung SLV vom 22. März 2003 auf den 1. Januar 2003 in Kraft. Die Revision der Wettkampfordnung findet grundsätzlich alle drei Jahre statt. Der SLV kann die WO sofort anpassen, wenn die IAAF Regeländerungen beschliesst. Abänderungsanträge sind von den Stimmberechtigten auf die Sitzung des Technikerrates SLV des Jahres 2005 einzureichen. Lyss, 1. Dezember 2003 Schweizerischer Leichtathletik-Verband Alle Beschlüsse treten am 1. Januar 2004 in Kraft. Der Zentralpräsident: Hans Höhener Der Chef Regelwesen: Felix Muff 39
12 durch Losentscheid den Gehrichter-Obmann. Der Veranstalter muss die Gehrichter den Gehern und Geherinnen vor dem Start vorstellen. 5. Entschädigungen Der Veranstalter hat den Technischen Delegierten, den Mitgliedern des Schiedsgerichts, den Startern und den Gehrichtern Spesen gemäss Gebührenreglement auszuzahlen. 6. Aufgaben des Schiedsgerichtes 6.1 Kontrollen vor Veranstaltungs- bzw. Wettkampfbeginn Das Schiedsgericht hat die Pflicht eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung die Anlagen und Installationen zu überprüfen. Überprüfung der Lizenzkontrolle An allen Verbandsveranstaltungen und offiziellen Veranstaltungen haben die Athleten und Athletinnen die Lizenz dem Veranstalter vorzuweisen und auf Verlangen zu deponieren. Lizenzdoppel werden nur beim SVM und Staffelmeisterschaften (Mannschaftswettkämpfe) anerkannt. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Lizenzen bzw. Swiss Running- Ausweise zu kontrollieren. Athleten und Athletinnen, die keinen oder einen ungültigen genannten Ausweis vorweisen, darf die Teilnahme am Wettkampf nicht gestattet werden. Bei Differenzen entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Grundsatz: Ohne Lizenz keine Startmöglichkeit! Ausnahme: Hat ein Athlet oder eine Athletin die Lizenz nach eigenen Angaben eingelöst, jedoch nicht bei sich, so kann das entsprechende SLV- Formular ausgefüllt und ein Betrag an den Organisator bezahlt werden, sofern er/sie trotzdem starten will. Der Betrag wird nicht zurückbezahlt; er dient zur Deckung des administrativen Aufwandes. Der Organisator sendet nach der Veranstaltung die ausgefüllten Formulare zur Kontrolle an die SLV-Geschäftsstelle. Der SLV prüft, ob eine vergessene Lizenz tatsächlich eingelöst wurde. Besass der/die unter Vorbehalt gestartete Athlet/in am Wettkampftag keine gültige Lizenz, so erfolgt nachträglich die Disqualifikation und die Streichung der erzielten Leistungen. Überprüfung der Wettkampfbekleidung der Athleten und Athletinnen gemäss Reglement Die Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit der offiziellen Wettkampfbekleidung jenes Vereins gestattet, für den die Startenden lizenziert sind (Hose, Leibchen, Ein- oder Zweiteiler). Anhang 5, Seite 15
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