Anforderungen an die Stellungnahme des Hygieneteams (HYT) bei Neu-,, Zu- und Umbauten in Krankenanstalten. Dr. Karl Fink 16.
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1 STARTFOLIE
2 Anforderungen an die Stellungnahme des Hygieneteams (HYT) bei Neu-,, Zu- und Umbauten in Krankenanstalten Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
3 Voraussetzungen für qualifizierte Stellungnahmen des Hygieneteams: ausreichende personelle Besetzung des HYT (Stellvertreterlösungen) Einschlägige Qualifikationen für HBA und HFK Möglichkeit der Beiziehung von externen Sachverständigen für spezielle Fragestellungen ist kein Ersatz für fehlende oder unzureichende andere Einreichunterlagen!!!
4 Voraussetzungen für qualifizierte Stellungnahmen des Hygieneteams: hat immer nur die Anforderungen aus hygienischer Sicht zu beinhalten (Interessensabwägung PatientInnenschutz Personalschutz) bezieht sich immer auf den gegenwärtigen Zeitpunkt ( Altlast schon lange in Betrieb und noch kein Bescheid) Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
5 Gesetzliche Grundlagen für f r die Stellungnahme in Österreich:
6 8 a Abs. 4 KAKuG KRANKENHAUSHYGIENE Das Hygieneteam ist auch bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten und bei der Anschaffung von Geräten und Gütern, durch die eine Infektionsgefahr bestehen kann, beizuziehen. Das Hygieneteam hat darüber hinaus alle für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Diese sind schriftlich an den für die Umsetzung Verantwortlichen, wie ärztlicher Leiter der Krankenanstalt oder Verwalter, weiterzuleiten Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
7 14 Abs. 4 Wr. KAG KRANKENHAUSHYGIENE Das Hygieneteam ist auch bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten und bei der Anschaffung von Geräten und Gütern, durch die eine Infektionsgefahr bestehen kann, beizuziehen. Das Hygieneteam hat darüber hinaus alle für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Diese sind schriftlich an die jeweils für die Umsetzung Verantwortlichen der Krankenanstalt weiterzuleiten. Konsequenz: Stellungnahme
8 Unterschied bei Pflegeheimgesetzen Es existiert bei den PH-Gesetzen (Bundesländer Angelegenheit) in der Regel kein behördliches Errichtungs- und Betriebsbewilligungsverfahren Keine Möglichkeit für verbindliche Forderung zur Stellungnahme aus hygienischer Sicht vor Inbetriebnahme Probleme zeigen sich spätestens bei 1. behördlicher Überprüfung HBA oder HFK dann oft extrem gefordert (großer Druck von Vorgesetzten und Druck zur korrekten Stellungnahme von Behörde) Sanierungen dann aufwändig und teuer, weil laufender Betrieb Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
9 Das Problem mit den Gesetzen für f die Stellungnahme gesetzl. Bestimmungen, Verordnungen Allgemeinformulierungen (die nicht wirklich weiter helfen) Normen, Richtlinien, Leitlinien Praxisbezug aktuellen state of the art (neueste Studien, Konsensuspapiere, Stellungnahmen von Fachgesellschaften) ständige Fortbildungen
10 Grundlagen und Hilfsmittel für die Stellungnahme Gesetzliche Bestimmungen / Verordnungen Strukturqualitätskriterien - ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit [z. B. Ausstattung, Personal]) WKAP Ö-Normen (elektrotechn. Norm ist Gesetz, andere Normen sind Richtlinien) PROHYG -Organisation und Strategie der Krankenhaushygiene (Hygieneleitlinie des BMSG, Überarbeitung 2010: PROHYG 2.0 ) RKI-Richtlinien (Robert Koch Institut) Richtlinie des Arbeitskreises für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen des Magistrats der Stadt Wien, MA 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien Planungshandbuch für Krankenhäuser und Pflegeheime (Wr. KAV) Konsensuspapiere diverser Fachgesellschaften (state of the art)
11 Grundanforderungen zur Stellungnahme Rechtzeitigkeit ( 8a KAKuG, 14 Wr. KAG) Planungsphase, notwendige Unterlagen, Aussage über Möglichkeit der Beurteilung Projektleiter (Ansprechpartner zur Behörde, innerhalb der KA) fertige Einreichunterlagen zeitgerecht (qualifizierte Recherchen dauern) Stellungnahme wird in aller Regel Bescheidbestandteil (zumindest in Wien besteht diese Vorgangsweise)
12 1. Unterlagen für die Stellungnahme Raumbezogene Funktions- und Betriebsbeschreibung Geplantes medizinisches Leistungsspektrum Beschreibung des Betriebsablaufes Versorgungs- Entsorgungskonzept
13 1. Unterlagen für die Stellungnahme Maßstabsgerechter Plan eines technischen SV Eindeutige funktionsbezogene Raumbezeichnungen Handwaschplätze Wesentliche Einbauten und Einrichtungen des späteren Betriebs
14 1. Unterlagen für die Stellungnahme Baubeschreibung Materialbeschaffenheit und Ausführung der Oberflächen Wesentliches betriebsrelevantes Inventar Beheizung (ÖNORM H6020, Pkt. 6.21) Lüftung und Klimatechnik (ÖNORM H6020) Sanitärausstattung Beschreibung der Wasserversorgung (ÖNORM B 5019) Beschreibung baubegleitender Schutzmaßnahmen
15 1. Unterlagen für die Stellungnahme Apparative Ausstattung Auflistung der wesentlichen apparativen Ausstattung für den künftigen Betrieb (Unterlagen werden Bescheidbestandteile) Betriebsbeschreibungen von Geräten die eingehender hygienisch beurteilt werden müssen
16 2. Grundsätzliche Struktur der Stellungnahme (RL 25 Arbeitskreis MA 15) Bezeichnung des Projekts Zeitpunkt und Art der Einbindung in das Projekt Angaben über die Version der beurteilten Unterlagen Auflistung zu berücksichtigender hygienischer Anforderungen Stellungnahme aus hygienischer Sicht (Baubeginn Betrieb) baubegleitende Schutzmaßnahmen (Hilfestellung; RL 19) Verweis auf Prüfbefunde (Inbetriebnahme, fortlaufender Betrieb)
17 3. Zeitpunkt für Vorlage der Stellungnahme a.) Unverzichtbarer Bestandteil der Einreichunterlagen (Einreichunterlagen müssen vor Behördenverhandlung auf Schlüssigkeit des Projekts beurteilt werden) b.) Neuerliche Stellungnahme vor Betriebsaufnahme Achtung: wurde eine Schlussbegehung durchgeführt??? Bauliche Abänderungen, Montagefehler, Funktionsstörungen, fehlende Aufstellungsgutachten, fehlende Prüfbefunde
18 4. Beurteilung infektionsrelevanter Güter Einmalprodukte Ganz oder teilweise wieder verwendbare Güter Güter mit unmittelbarer Anwendung am Patienten Keine unmittelbare Anwendung am Patienten Hygienisch korrekte Verwendung am vorgesehenen Ort Hygienisch korrekte Verwendung in der beabsichtigten Weise Durch Produktvielfalt keine einheitliche Grundstruktur möglich Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
19 4. Beurteilung infektionsrelevanter Güter Bei Neu-, Zu- und Umbauten mit Behördenverhandlungen als Teil der Gesamtstellungnahme ( da steht aber nur die wesentliche apparative Ausstattung zur Disposition) In den übrigen Fällen müssen diese Stellungnahmen hausintern aufliegen ( sind der Behörde nur auf Verlangen vorzulegen) WICHTIG: In der Stellungnahme des HYT sind klare Aussagen zu treffen (ja / nein / Ausnahmen sind zu begründen) Keine Konjunktive!!! Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
20 Vielen Dank für Ihr Interesse Internetadresse: Arbeitskreis für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Dr. Karl Fink 16. Juni 2011
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