Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 10 für Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1 Änderung der Satzung über die Zulassung zur Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München zur Erhöhung der Eingangsklassen und Einführung eines zwei-jährigen Vorbereitungskurses auf die Prüfung für andere Bewerberinnen/Bewerber. Aufhebung der Satzung über die Zulassung zur Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik am Bogenhauser Kirchplatz 3 Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Kapazitätsausweitung der Eingangsklassen in der Regelausbildung an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München Um die gestiegene Nachfrage nach Fachkräfte im Bereich der Kindertageseinrichtungen zu befriedigen, wird vorgeschlagen, die Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege und an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik zu erhöhen. Da ab August 2013 nicht nur der gesetzlich festgelegte Betreuungsanspruch für Kinder unter drei Jahren wirksam wird, sondern auch Kindertagesstätten und Horte im Stadtgebiet weiter ausgebaut werden, ist diese Ausweitung erforderlich. Mit dieser Erhöhung können weitere Bewerberinnen und Bewerber aus dem Einzugsgebiet der Landeshauptstadt München gewonnen und zu Staatlich geprüften Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger bzw. zu Staatlich geprüften ErzieherInnen und Erzieher ausgebildet werden. Die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege ist bisher in zwei Schulgebäuden untergebracht (Tumblinger Straße 6 und Bayernplatz/Hiltenspergerstraße 72). Diese Gebäude werden auch von Grundschulen mit Mittagsbetreuung und einem Hort genutzt. Wegen der begrenzten räumlichen Ressourcen vor Ort und der Expansion der anderen Einrichtungen war die Ausweitung der Ausbildungskapazität für die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege bisher nicht möglich. Mit neuen Fach- und Unterrichtsräumen in einem weiteren Schulgebäude in der Lipowskystraße kann die

2 Seite 2 von 10 Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege ihre Ausbildungskapazitäten ab dem Schuljahr 2013/2014 erhöhen. Aus den Anmeldezahlen der letzten Jahre an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege ergibt sich, dass die Zahl der Eingangsklassen dauerhaft um zwei Klassen erhöht werden kann. Am hat die Vollversammlung des Stadtrats für die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege eine Zulassungssatzung beschlossen. 1 Mit dem Bezug der damals neuen Räumen in der Filiale am Bayernplatz / Hiltenspergerstraße 72, konnte die Berufsfachschule die Ausbildungskapazitäten im Schuljahr 2011/2012 einmalig um eine Eingangsklasse erhöhen. Diese zusätzliche Klasse beendet ihre Ausbildung zum Ende des Schuljahrs 2012/2013. Eine erneute und dauerhafte Kapazitätsausweitung um zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2013/2014 macht eine Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege notwendig. Die Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Für die Einrichtung zweier zusätzlicher Klassen an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege ergibt sich der entsprechend in Anlage 2 ermittelte Mehrbedarf an 80 Jahreswochenstunden pro Schuljahr. Die Einstellung der dazu benötigten Lehrkräfte ist aufgrund der Bewerbersituation möglich. Die Höhe der anfallenden zusätzlichen Personalauszahlungen beläuft sich für das Schuljahr 2013/2014 auf und ab dem Schuljahr 2014/2015 auf für insgesamt 160 JWST(vgl. Anlage 2). Im Kalenderjahr 2013 müssten für September bis Dezember erstmals ,00 und in den Folgejahren die restlichen Personalauszahlungen entsprechend der Aufstellung in der Anlage in das Produktbudget 4.3 Berufsfachschulen des Referats für Bildung und Sport, zusätzlich eingeplant werden. Die Finanzierung erfolgt bei der Finanzposition (bei Beamten) bzw. bei Finanzposition (bei Tarifbeschäftigten), bei der Kostenstelle , Kostenstellenbereich Berufsfachschulen. Bei Stellenbesetzung mit Beamten muss mit einem Aufschlag für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50% gerechnet werden. Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt berücksichtigt. Dem gegenüber steht im Schuljahr 2013/2014 eine Kostenerstattung in Höhe von ,00 und im Schuljahr 2014/2015 in Höhe von ,00, die sich aus 50% Lehrpersonalkostenzuschuss (Art. 18 BaySchFG) ergibt. (vgl. Anlage 2). Dementsprechend ergeben sich Einnahmeerhöhungen auf dem Produkt 4.3, 1 Wegen der räumlichen Begrenztheit im Gebäude Tumblinger Straße 6, konnte die Berufsfachschule damals lediglich neun Eingangsklassen mit je 33 Schülerinnen und Schülern bilden.

3 Seite 3 von 10 Berufsfachschulen, durch den zu erwartenden Lehrpersonalkostenzuschuss (Sachkonto ). Sprachförderung in Deutsch an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Hinzu kommt, dass fast alle Schülerinnen und Schüler die Mittelschule durchlaufen und dabei keinen mittleren Schulabschluss erworben haben. Da viele Schülerinnen und Schüler zudem aus Familien stammen, die eher bildungsfernen Schichten zuzurechnen sind, haben viele von ihnen eine negative Schulkarriere hinter sich. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird deutlich, dass während der Ausbildung rund 20% die Ausbildung an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege abbrechen und rund 5 % der antretenden Schülerinnen und Schüler bei der Abschlussprüfungen durchfallen. Damit verliert die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege insgesamt fast 1/4 ihrer ursprünglichen Schülerschaft, da diese die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen (vgl. Anlage 3a). Aus den oben dargestellten Gründen ergibt sich für die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege ein Sprachförderbedarf, der mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht abgedeckt werden kann. Da die sprachlichen Defizite und Schwächen sehr viele Schülerinnen und Schüler betreffen, wäre es sinnvoll, eine Förderung jeweils der ganzen Klasse zur Verfügung zu stellen und sich nicht allein an Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund zu richten. Daher schlagen wir vor, alle Klassen jeweils mit zwei zusätzlichen JWStd für den Deutschunterricht auszustatten. Diese Stunden würden die Berufsfachschule in die Lage versetzen, die Klassen zu teilen, um in Gruppen intensiver auf Einzelbedarfe eingehen zu können. Eine solche Teilung kann die Belastungen durch die großen Klassen (bis zu 33 Schülerinnen und Schüler) mildern. Für ein solches Konzept wären nach der Erhöhung der Eingangsklassen auf 11 Klassen dauerhaft 44 JWStd notwendig, die Personalausgaben in Höhe von ,00 erfordern (vgl. Anlage 3b). Die Finanzierung erfolgt bei der Finanzposition (bei Beamten) bzw. bei Finanzposition (bei Tarifbeschäftigten), bei der Kostenstelle , Kostenstellenbereich Berufsfachschulen. Bei Stellenbesetzung mit Beamten muss mit einem Aufschlag für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50% gerechnet werden. Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt

4 Seite 4 von 10 berücksichtigt. Qualifizierung von Assistenzkräften der Abteilung RBS-KITA an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München Zudem schöpft die Abteilung RBS-KITA mit ihrem Assistenzkräftemodell in Zeiten des Personalmangels sämtliche personellen Ressourcen aus, um den Bedarf an Fach- und Hilfskräften in ihren Kitas zu decken (vgl. Stadtratsantrag Nr / V 10770). Der berufliche (Quer-) Einstieg für interessierte und (vor-)qualifizierte Frauen und Männer soll entsprechend ihrer beruflichen Vorbildung ermöglicht werden. Dabei sollen die angestellten Assistenzkräfte nicht nur als Hilfskräfte eingesetzt werden, sondern auch zu Ergänzungs- und Fachkräften im Erziehungsdienst ausgebildet bzw. weiterqualifiziert werden. So können sich die Assistenzkräfte zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger ausbilden lassen oder zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher weiter qualifizieren lassen. Dazu werden Fortbildungsangebote benötigt, die inhaltlich auf die berufliche Vorbildung der Assistenzkräfte und zeitlich auf deren Einsatz in den Kitas abgestimmt sind. Die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (BFSOHwKiSo) sieht keine Möglichkeit vor, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger in Teilzeitform anzubieten. Ab dem Schuljahr 2013/2014 sollen deshalb an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege zweijährige Vorbereitungskurse angeboten werden, die die Assistenzkräfte neben ihrer beruflichen Tätigkeit in den Kitas auf die Prüfung für andere Bewerberinnen/Bewerber (= Externenprüfung) zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger vorbereiten. Diese Kurse können unabhängig von den Vorgaben der BFSOHwKiSo konzipiert und angeboten werden, müssen aber von der LH München im vollen Umfang selbst finanziert werden. Entsprechend der eigenen Planungen prognostiziert die Abteilung RBS-KITA einen Ausbildungsbedarf im Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung von zwei Klassen mit je 30 Schülerinnen/Schüler für die nächsten Ausbildungsjahre. Eine Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege ist für die Einrichtung dieser Kurse nicht notwendig, da es sich um ein zusätzliches Angebot der Schule außerhalb der Vorgaben der Schulordnung handelt. Für die Einrichtung zweier Klassen im Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege ergibt sich für zwei Klassen mit je 30 Unterrichtstunden ein Mehrbedarf an 60 Jahreswochenstunden pro Schuljahr. Zu den für den Unterricht benötigten 60 Jahreswochenstunden i.h v kommen noch ca. 0,14 Jahreswochenstunden pro Kursteilnehmerin und Kursteilnehmer hinzu, die für die Durchführung der ausgesprochen umfangreichen Prüfungen benötigt werden

5 Seite 5 von 10 (vgl. Anlage 3, 4, 5). Daraus ergeben sich bei zwei Kursen á 30 Assistenzkräfte neben den 60 Jahreswochenstunden zusätzlich noch 8 Jahreswochenstunden i.h.v für die Lehrkräfte zur Durchführung der Prüfungen. Die Einstellung der dazu benötigten Lehrkräfte ist derzeitig möglich und die dazu benötigten Lehrkräfte stehen zur Verfügung. Die Höhe der anfallenden Personalauszahlungen für die Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Externe an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege belaufen sich ab dem Schuljahr 2013/2014, für 68 JWST pro Schuljahr (Unterricht 60 JWSt und 8 JWSt für Durchführung der Prüfungen im zweiten Jahr), auf Die Finanzierung erfolgt bei der Finanzposition (bei Beamten) bzw. bei Finanzposition (bei Tarifbeschäftigten), bei der Kostenstelle , Kostenstellenbereich Berufsfachschulen. Bei Stellenbesetzung mit Beamten muss mit einem Aufschlag für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50% gerechnet werden. Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt berücksichtigt. Qualifizierung von Assistenzkräften der Abteilung RBS-KITA an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik An der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik werden die Studierenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet. Die kontinuierliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten haben an dieser Schule dazu geführt, dass das stadtweit vorhandene Reservoir an ausbildungsfähigen und -willigen Bewerberinnen und Bewerbern vollständig ausgeschöpft wurde. Trotz umfangreicher Zusagen konnten die Ausbildungsplätze aber im laufenden Schuljahr nicht mehr alle besetzt werden. Die Frauen und Männer, die RBS-KITA jetzt als Assistenzkräfte gewinnen will, konnten aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Lebensumstände bisher nicht für eine Ausbildung an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik gewonnen werden. Sie verfügen zwar über einen mittlerer Schulabschluss und über eine einschlägige Berufsausbildung, haben diese aber häufig über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausgeübt und/oder in einem anderen (Aus-)Bildungssystem im Ausland erworben. Mit der Bezahlung als Assistenzkraft und mit einer auf die berufliche Tätigkeit abgestimmten Teilzeitausbildung hat dieser Personenkreis die Möglichkeit des beruflichen (Wieder-)Einstiegs und der gleichzeitigen beruflichen Weiterqualifizierung. Die Schulordnung für Fachakademien für Sozialpädagogik sieht vor, dass die reguläre zweijährige Vollzeitausbildung auch als dreijährige Teilzeitausbildung angeboten werden

6 Seite 6 von 10 kann, sofern das berufliche Engagement nicht mehr als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfasst (vgl. 3 FakOSozPäd). Daher soll ab dem kommenden Schuljahr 2013/2014 für die Assistenzkräfte des RBS- KITA an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik eine Klasse mit 30 Studierenden in dreijähriger Teilzeitform eingerichtet werden. Der Unterricht soll überwiegend am Nachmittag stattfinden, um den beruflichen Einsatz in den Kitas zu ermöglichen und die Personalsituation in den Einrichtungen vor Ort zu entspannen. Anlässlich der ständigen Erweiterung der Ausbildungskapazitäten der Fachakademie für Sozialpädagogik entspricht die Satzung über die Zulassung zur städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik am Bogenhauser Kirchplatz 3 vom nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten und ist deshalb aufzuheben. Die Aufhebungssatzung ist als Anlage 6 beigefügt. Es ist auf absehbare Zeit davon auszugehen, dass die Ausbildungskapazitäten der Fachakademie für Sozialpädagogik die voraussichtliche Nachfrage decken werden. Sollte sich in Zukunft die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen derart ändern, dass sich eine Überschreitung der Ausbildungskapazitäten abzeichnet, wird das Referat für Bildung und Sport dem Stadtrat rechtzeitig eine den aktuellen Gegebenheiten angepasste, neue Zulassungssatzung zur Entscheidung vorlegen. Die Höhe der zusätzlich anfallenden Personalauszahlungen an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik beläuft sich ab dem Schuljahr 2013/2014 für insgesamt 30 JWST pro Schuljahr auf (vgl. Anlage 7). Unter Berücksichtigung der dreijährigen Ausbildungsdauer fallen somit im Kalenderjahr 2013 erstmals , im Kalenderjahr 2014 insgesamt , im Kalenderjahr 2015 insgesamt und ab dem Kalenderjahr 2016 jährlich für Personalauszahlungen beim Produkt 4.5 Fachakademien zusätzlich an. Die Finanzierung erfolgt bei der Finanzposition (bei Beamten) bzw. bei Finanzposition (bei Tarifbeschäftigten), bei der Kostenstelle , Kostenstellenbereich Fachakademien. Bei Stellenbesetzung mit Beamten muss mit einem Aufschlag für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50% gerechnet werden. Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt berücksichtigt. Dem gegenüber steht eine Kostenerstattung in Höhe von für das Schuljahr 2013/2014, für das Schuljahr 2014/2015 und ab dem Schuljahr 2015/ , die sich aus 60% Lehrpersonalkostenzuschuss (Art. 18 BaySchFG) ergibt. (vgl. Anlage 7). Dementsprechend ergeben sich Einnahmeerhöhungen auf dem Produkt

7 Seite 7 von , Fachakademien, durch den zu erwartenden Lehrpersonalkostenzuschuss (Sachkonto ). Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@m, Ersteinrichtung Transferauszahlungen dauerhaft ab Kalenderjahr 2016 Summe Auszahlungen ab Kalenderjahr 2016 Einzahlungen *** LPZ ab Kalenderjahr 2016 Befristet /einmalig für Kalenderjahr für Kalenderjahr für Kalenderjahr für Kalenderjahr für Kalenderjahr für Kalenderjahr 2015 LPZ in 2013 LPZ in 2014 LPZ in 2015 Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen ab Kalenderjahr Jahreswochenstunden (=16,88 theoretische Lehrkräfte ab Schuljahr 2015/16) in in in Jahreswochenstunden (= 8,56 theoretische Lehrkräfte) im Schuljahr 2013/ Jahreswochenstunden (=15,68 theoretische Lehrkräfte) im Schuljahr 2014/15 * Kalkulation auf Basis Preis je JWST ** Bei Besetzung der Stellen mit Beamten/Beamtinnen entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von 50 % des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam). *** Die Einzahlungen für Lehrpersonalzuschüsse werden ggf. später kassenwirksam Die Stadtkämmerei hat einen Abdruck der Vorlage erhalten. Das Personal- und Organisationsreferat hat einen Abdruck der Vorlage erhalten. Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht nicht.

8 Seite 8 von 10 Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk und der Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Burkhardt wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt von den im Vortrag dargestellten Ausführungen Kenntnis. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 80 JWST im Rahmen der regulären Ausbildung ab dem Schuljahre 2013/14 an der Berufsfachschule für Kinderpflege zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 80 JWST im Rahmen der regulären Ausbildung ab dem Schuljahr 2013/14 einzurichten. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu je Schuljahr bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Produkt 4.3 Berufsfachschulen (Unterabschnitt 2450) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50% der Besoldung. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Erhöhung des Lehrpersonalkostenzuschusses um im Rahmen des Schlussabgleichs zum Haushalt 2014 anzumelden und die Erhöhung der Jahre 2015 ff bei den Anmeldungen zum jeweiligen Haushaltsjahr zu berücksichtigen. 4. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 44 JWST zur Förderung im Fach Deutsch im Rahmen der regulären Ausbildung ab dem Schuljahr 2013/14 an der Berufsfachschule für Kinderpflege zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 44 JWST für Deutschunterricht ab dem Schuljahr 2013/14 einzurichten. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu je Schuljahr bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Produkt 4.3 Berufsfachschulen (Unterabschnitt 2450) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die

9 Seite 9 von 10 Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50% der Besoldung. 5. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 68 JWST im Rahmen der zwei Vorbereitungskurse auf die Prüfung für andere Bewerberinnen/Bewerber ab dem Schuljahr 2013/14 an der Berufsfachschule für Kinderpflege zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 68 JWST im Rahmen der zwei Vorbereitungskurse auf die Prüfung für andere Bewerberinnen/Bewerber ab dem Schuljahr 2013/14 an der Berufsfachschule für Kinderpflege einzurichten. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu pro Schuljahr bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Produkt 4.3 Berufsfachschulen (Unterabschnitt 2450) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50% der Besoldung. 6. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Zulassung zur städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik am Bogenhauser Kirchplatz 3, wird gemäß Anlage 6 beschlossen. 7. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 30 JWST im Rahmen der Teilzeitausbildung an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik der Landeshauptstadt München ab dem Schuljahr 2013/14 zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 30 JWST im Rahmen der Teilzeitausbildung an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik der Landeshauptstadt München ab dem Schuljahr 2013/14 einzurichten. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Produkt 4.3 Berufsfachschulen (Unterabschnitt 2450) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50% der Besoldung. 8. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen des nächsten Finanzierungsmoratoriums.

10 Seite 10 von Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an das Direktorium Rechtsabteilung (3-fach) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport Fachabteilung 1 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- u. Organisationsreferat An die BFS für Kinderpflege An die FAK für Sozialpädagogik z. K. Am

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