Überblick. Entwicklung CH-Reiserecht. Schweizerisches Reiserecht. Rolf Metz Rechtsanwalt
|
|
- Helga Silvia Solberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tourismusökonomie: Tour Operating Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) Schweizerisches Reiserecht Rolf Metz Rechtsanwalt 7. April 2009 Überblick Ist der Konsument schützwürdig? Massnahmen des Konsumentenschutzes Entwicklung CH-Reiserecht Verhältnis PRG zu anderen Gesetzen Definition Pauschalreise Informationspflichten Haftung Würdigung Entwicklung CH-Reiserecht EG-Richtlinie (90/314/EWG) über Pauschalreisen einheitlicher Wirtschaftsmarkt Konsumentenschutz Konsumentenschutz EWR-Abstimmung 1992 Folgeprogramm: BG über Pauschalreisen, SR 944.3; PRG setzt EG-Richtlinie um. In Kraft seit 1. Juli
2 Zusammenspiel PRG int. Luft- und Seerecht Haftung im internationalen Luftverkehr: Übereinkommen von Montreal 1999 unbegrenzte Haftung bei Personenschäden (2-stufige Haftung) VO (EG) Nr. 261/2004: Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung VO (EG) Nr. 2111/2005 Information über das ausführende Luftfahrtunternehmen Schwarze Liste Haftung im Hochsee-Schiffsverkehr Athener Übereinkommen u.a. Haftung für Personen- und Sachschäden Ist der Konsument schutzwürdig? Politische Frage Anbieter entscheiden über Produkt und Produktion. Anbieter haben Wissensvorsprung: Destination: Land und Leute; heutzutage insbesondere politische Lage und andere Gefahren Leistungsträger Keine Prüfung des Produktes möglich. CH-Reiserecht Pauschalreisegesetz regelt nur Pauschalreisen. Einzelleistungen unterstehen dem jeweiligen Vertragsrecht. Vermittlung von Reiseleistungen OR Werbung richtet sich nach dem UWG, Preisbekanntgabe-Verordnung: Problem der obligatorischen Zuschläge usw. 2
3 Verhältnis PRG zu andern Bestimmungen PRG ist gegenüber OR das Spezialgesetz. Was nicht im PRG geregelt wird, geht nach OR, z.b. Vertragsabschluss. Mittel des Konsumentenschutzes im PRG Definition Pauschalreise Definition Konsument viele Informationspflichten strenge Haftung des Reiseveranstalters Sicherstellungspflicht der Kundengelder zwingende Bestimmungen Begriff Konsument Art. 2 Abs. 3 PRG definiert den Konsumenten sehr weit: keine Begrenzung auf Privatpersonen auch Unternehmen fallen unter den Begriff des Konsumenten Konsument ist, wer die Reise bucht Konsument ist, zu dessen Gunsten ein Reise gebucht wird an wen die Reise nach Art. 17 PRG abgetreten wird 3
4 Definition Pauschalreise, Art. 1 PRG Begriff stammt aus den 60-ger Jahren des letzten Jahrhunderts: Leistungsbündels aus mindestens zwei Hauptleistungen im Voraus festgelegt Pauschalpreis Baukastenreisen individuelle Reisen Dynamic Packaging umstritten sind Geschäftsreisen Informationspflichten Vor der Buchung, Art. 4 PRG Vor der Abreise, Art. 5 PRG Inhalt der Bestätigung, Art. 6 PRG Informationspflichten im PRG sind nicht abschliessend aufgezählt: der Reiseveranstalter hat auch über weitere Umstände zu informieren, welche für den Vertragsabschluss, den Reiseverlauf wichtig und nicht allgemein bekannt sind (so z.t. die Lehre). Informationspflichten vor der Buchung, Art. 4 PRG Vertragsbedingungen, schriftlich Problem Internet! Einreisebestimmungen (CH-, EU-, EFTA- Bürger), schriftlich/andere geeignete Form Gesundheitsbestimmungen, schriftlich/andere geeignete Form 4
5 Haftung des Veranstalters Der Veranstalter ist für sämtliche Leistungen der Pauschalreise verantwortlich. Der Veranstalter ist für den vereinbarten Reiseablauf verantwortlich. Der Reiseveranstalter haftet auch für das Verhalten der Leistungsträger. Haftung des Veranstalters Haftung für Mängel, Art. 13 PRG Haftung für Schäden, Art. 14 ff. PRG Haftung für vertane Urlaubszeit? 2 Beispiele: Haftung des Veranstalters Auf dem Grundstück neben dem an einer einsamen Bucht liegenden Hotel fahren während den Ferien die Bagger auf und lärmen von 6 bis 22 Uhr. Das Umbuchen in ein anderes Hotel ist nicht möglich. Am 10. Tag verunfallt der Kunde bei einem Autounfall auf einer Jeep-Safari des Veranstalters. Der Kunde muss mit der REGA in die Schweiz zurückgeflogen werden. Er ist während 3 Monaten arbeitsunfähig. Selbständigerwerbender. 5
6 Baulärm Mangel der Reise Haftung auch ohne Verschulen des Leistungsträgers oder des Veranstalters. Keine Entlastungsmöglichkeit t li it Der Reisepreis muss gemindert werden (entgegen dem Wortlaut von Art 13 Abs. 1 Bst. b PRG ist dies kein Schadenersatz). Unfall Haftung nach Art. 14 ff. PRG Veranstalter haftet auch für Leistungsträger. unbegrenzte Haftung Entlastungsgründe nach Art. 15 PRG Vertragliche Haftungsbegrenzung ist nur für andere als Personenschäden möglich (doppelter Reisepreis). Entschädigung für vertane Urlaubszeit Nach der Gerichtspraxis des EuGH besteht dieser Anspruch in allen EU- Ländern Älteres BG-Urteil verneint diesen Anspruch für die Schweiz neuere Lehre uneinheitlich Kantonale Gerichte haben z.t. diesen Anspruch bejaht. 6
7 Sicherstellungspflicht Sicherstellung: pragmatische Lösungen Rechtsdurchsetzung Gerichtsurteile: seit 1994 zwei Bundesgerichtsentscheide wenige kantonale Urteile Ombudsman der Schweizer Reisebranche getragen vom Garantiefonds der Schweizer Reisebranche 2007: 2'024 Anfragen (Rückgang 18 %) Würdigung Tourismusbranche hat PRG umgesetzt Problem: Naturkatastrophen und politische Lage Terror-resistente Touristen wollen auch Krisengebiete bereisen Haftung Veranstalter Informationsflut: zuverlässliche Quellen, EDA-Hinweise Informationsvorsprung der Touristen 7
8 Rolf Metz Rolf Metz, Rechtsanwalt Postfach Brissago 8
Schweizerisches Reiserecht. Rolf Metz Rechtsanwalt. Tourismusökonomie: Tour Operating. 7. April 2009
Tourismusökonomie: Tour Operating Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) Schweizerisches Reiserecht Rolf Metz Rechtsanwalt 7. April 2009 Überblick Ist der Konsument schützwürdig? ü Massnahmen
MehrTravel Trade Workshop 2011
Travel Trade Workshop 2011 Haftung der Reisebüros und Haftpflichtversicherung Rolf Metz, Rechtsanwalt Hat die Haftpflichtversicherung so viele Löcher wie der? Rolf Metz, Rechtsanwalt 2 1 Reisebüro Reiseveranstalter
MehrSRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation
und SRV heissen Sie am TTW 2006 willkommen SRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation Entschädigungen bei Überbuchungen Annullierungen und Flugverspätungen 1 Ausgangspunkt Verordnung (EG) Nr.
MehrDie Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung
17. Reiserechtstag Münster 2009 Forschungsinstitut für Europafragen Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung Dr. LL.M. 1 Gliederung I. Allgemeiner Teil 1. Anwendungsbereich
Mehr"Travel ius" 2014, Nr. 4 8. April 2014 Herausgegeben von Rolf Metz, Rechtsanwalt, 6614 Brissago
"Travel ius" 2014, Nr. 4 8. April 2014 Herausgegeben von Rolf Metz, Rechtsanwalt, 6614 Brissago "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 8, 16. Juni 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 2009, April "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung/
MehrReisebüro. Rechts- und Versicherungsfragen. von Dr. Irmtraud Nies. 3. Auflage. Reisebüro Nies ist ein Produkt von beck-shop.de
Reisebüro Rechts- und Versicherungsfragen von Dr. Irmtraud Nies 3. Auflage Reisebüro Nies ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Reisevertragsrecht Sonstige Verlag C. H. Beck München
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 3, 17. Februar 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 5, 8. April 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
MehrFACHTAGUNG RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG am 17. November 2015 in Bern
FACHTAGUNG RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG am 17. November 2015 in Bern Rechtsschutz im Reiserecht Praxisfälle & praktische Tipps 1 Programm (13.15 14.00 / 14.00-14.45 Uhr) Überblick Tourismus- & Reiserecht (15
Mehrheissen Sie willkommen
heissen Sie willkommen Reiserecht und Internet Rolf Metz, Rechtsanwalt Die Geschichte des Reisebüros TravelReisen und von Herr Müller, dem Unglücksraben. Das Reisebüro TravelReisen entdeckt das Internet
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 2009, Mai I Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung/
MehrDer rechtskonforme Webshop
Der rechtskonforme Webshop Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG Zug www.fsdz.ch faessler@fsdz.ch CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, Hotellerie und Verkehr
Ausgabe 15, 27. Oktober 2010 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, Hotellerie und Verkehr Abonnieren Sie Travel ius kostenlos: http://www.reisebuerorecht.ch/index.php?id=newsletter_anmeldung
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 9, 7. Juli 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
MehrInhalt der Präsentation
heissen Sie willkommen Schwarze Liste Weisse Weste? präsentiert von Rolf Metz Folie 1 Inhalt der Präsentation Was ist die Schwarze Liste? Ursprung der Schwarzen Liste Ziel der Schwarzen Liste Folgen: Reisebüro
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Teil 1: Einleitung und Fragestellung der Arbeit... 1
INHALTSVERZEICHNIS Teil 1: Einleitung und Fragestellung der Arbeit... 1 Teil 2: Reiseportale - Die neue Vertriebsform im Tourismus. 3 1. Kapitel: E-Commerce und die Reisebranche......4 A. Informationstechnologie
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 2008 8, Dezember "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung/
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 3, 10. März 2011 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/index.php?id=newsletter_anmeldung
MehrBundesgesetz über Pauschalreisen
Bundesgesetz 944.3 über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 31 sexies und 64 der Bundesverfassung 1), nach Einsicht in
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 11, 28. Oktober 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Reiseleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Reiseleistungen Die Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG (nachfolgend marbet genannt)
MehrAllgemeine Vertrags- und Reisebedingungen ( AVRB )
AGB Crystal Travel AG ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) und Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen ( AVRB ) Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen Crystal Travel AG
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 39/2016 17.03.2016 IL Neue Pauschalreiserichtlinie: Abgrenzung Veranstalter- / Vermittlertätigkeit Dynamic Packaging / Dynamic Bundling Sehr geehrte
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 9, 7. September 2011 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
MehrSandra Echtermeyer. Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland und im Vereinigten Königreich
Sandra Echtermeyer Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland und im Vereinigten Königreich Haftung und Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern Verlag Dr. KovaS Hamburg 2007 Vorwort Abkürzungsverzeichnis
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 8, 14. September 2012 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 12, 11. November 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie, MICE und den Transport
_ "Travel ius" 2015, Nr. 12 3. November 2015 Herausgegeben von Rolf Metz, Rechtsanwalt, 6614 Brissago _ "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie, MICE und den Transport
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 9, 16. September 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 7, 23. August 2012 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 19/2012 27.04.2012 BP ADAC Musterschreiben zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen bei Flugannullierungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 2, 4. Februar 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
MehrBGB IV Reisevertrag, 651a BGB
BGB IV Reisevertrag, 651a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Der Reisevertrag, 651a BGB = Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gegen Entgelt, 651a BGB Gesamtheit von Reiseleistungen,
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 13, 10. Dezember 2013 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter:
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 7, 14. Mai 2013 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 2007 4, Juli Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/index.php?id=newsletter
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 10, 18. August 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren
MehrArbeitsvertrag. Vertragsabschluss
Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer
MehrInformationen zur Kundengeldabsicherung
Informationen zur Kundengeldabsicherung Bestehend aus Allgemeine Hinweise Das sollten Sie vorher wissen Was wir von Ihnen benötigen Auszug aus den gesetzlichen Vorschriften Bei Rückfragen stehen wir Ihnen
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen Hierin werden die Reisebedingungen der Vermittlungsgeschäfte für Buchungen aus dem Programm von www.seychelles-info.com, die über das Reisebüro Bunte Urlaubswelt Harald Schobesberger
MehrInformationspflichten für Reisebüros
Informationspflichten für Reisebüros (gemäß den Ausübungsvorschriften, der Reisebürosicherungsverordnung und den EU-Verordnungen im Flugbereich) Welche Informationen werden verlangt? Man unterscheidet
MehrISTANBUL - BRÜCKE ZWISCHEN WELTEN, KULTUREN UND RELIGIONEN APRIL 2012 FÜNF TAGE AM BOSPORUS: ISTANBUL, BURSA, NICÄA
ISTANBUL - BRÜCKE ZWISCHEN WELTEN, KULTUREN UND RELIGIONEN 10.-14. APRIL 2012 FÜNF TAGE AM BOSPORUS: ISTANBUL, BURSA, NICÄA DAS REISEPROGRAMM 1. Tag. Dienstag, 10. April 2012 Abflug mit SWISS um 09.45
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
[Bereitgestellt: 04.04.2014 20:34] REPUBLIK ÖSTERREICH HANDELSGERICHT WIEN 50 R 85/13a (Bitte in allen Eingaben anführen) Marxergasse 1a 1030 Wien Tel.: 0043 1 51528 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Handelsgericht
Mehr1.1 Anmeldung Die Teilnehmerzahl pro Woche ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Buchung.
Das Unternehmen Gudauri Heliskiing Ltd., 0179 Tbilisi, Georgien; ist Reiseveranstalter. Die vorliegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Reiseveranstalter
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 1, 14. Januar 2014 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 123/10 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. Juni 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen PDM Travel AG 2013/2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDM Travel AG 2013/2014 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen PDM Travel AG ( PDM ) und Ihnen ( Kunde ). 1. Buchung /
MehrAllgemeine Reise - und Vertragsbedingungen von Travel Gallery GmbH, Horw, Schweiz
Allgemeine Reise - und Vertragsbedingungen von Travel Gallery GmbH, Horw, Schweiz Wir freuen uns, dass Sie sich für Leistungen von Travel Gallery GmbH interessieren und danken für Ihr Vertrauen. 1. Was
Mehrs Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 3, 18. Februar 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 11, 24. September 2015 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, MICE, die Hotellerie und den Transport _ Sie können "Travel ius" gratis abonnieren
MehrOnline-Shops und ihre Fallstricke. Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe
Online-Shops und ihre Fallstricke Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe Was haben Medien mit Shops zu tun? 2 3 4 Arten von Online-Shops B2C: z.b. C2C: z.b. B2B:
MehrHang Loose Travelservice GmbH Allgemeine Versicherungs- und Reisebedingungen
Reise- und Annullationsbedingungen Goergl-Intense Angebote Bei Buchung eines Skiangebotes von Goergl Intense wird bei Buchung sofort eine Anzahlung von 300-1000 fällig. Die Anzahlung wird bei Annullation
MehrEuropäisches Institut für das Ehrenamt
Europäisches Institut für das Ehrenamt Vereine im Dschungel des Reiserechts Dr. Frank Weller www.ehrenamt-europa.eu Wir auf der Autobahn fahrn fahrn fahrn Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als
Mehr"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport
Ausgabe 6, 23. April 2013 Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung.html
MehrAusschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom
MehrHäufig gestellte Fragen: Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber
EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, 9. Juli 2013 Häufig gestellte Fragen: Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber Aus welchem Grund legt die Kommission diesen Vorschlag vor? Immer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o. Stand: 01. 10. 2013 1. Vertragspartner, Anreise 1.1 Die Hotel Sport s.r.o. veranstaltet Klassenfahrten in das Hotel Sport Klatovy/Tschechische
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015.
Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 1 Provider-Haftung 1. Grundlagen 2. Access Provider 3. Content Provider 4. Hosting Provider 5. Weitere
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen )
Allgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen ) 1. Abschluss des Reisevertrages. Mit Übermittlung der Reisean-meldung bzw. des Buchungsauftrages
Mehr" >::.',I. '...,,,..,-.., /;j;t.w.,,_
./ Amtsgericht Gießen Aktenzeichen: 49 C 381/12 Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktenzeichen anzugeben Verkündet durch Zustellung am: an KIV am an Bekl. am Nagel, Justizangestellte
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen Stand: 21. März 2012 1 Allgemeines 1 Die Migflug & Adventure GmbH (nachfolgend die «MiGFlug») ist als Vermittlerin
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen Wenn es sich lediglich um ein Vermittlungsgeschäft einer Pauschalreise oder Nur Flug Buchung handelt, so gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters.
MehrMarketing, Recht, Gründung, Kauf und Verkauf eines Reisebüros
Marketing, Recht, Gründung, Kauf und Verkauf eines Reisebüros Impressum Marketing, Recht, Gründung, Kauf und Verkauf eines Reisebüros Erste Ausgabe Oktober 2012 ISBN 978-3-033-03662-8 Auflage 800 Exemplare
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. FluggastrechteVO Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Xa ZR 95/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Februar 2010 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrFachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C
Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem
MehrDie nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Katastrophe in Südostasien und können nicht auf normale Ereignisse übertragen werden.
Ausgabe Januar 2005 Herausgeber Rolf Metz, Fürsprecher Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Die Travel ius Januar 2005 befasst sich mit: Rechtsfolgen der Flutkatastrophe in Südostasien Workshops:
MehrALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON CITY REISEBÜRO ZUG AG
ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON 1. Vertragsabschluss CITY REISEBÜRO ZUG AG 1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und
MehrAllen "Travel ius"-leserinnen und Leser wünschen wir ein erfolgreiches 2007.
Ausgabe 2007 1, Januar Rolf Metz, Rechtsanwalt +++ Überraschungen von den Fluggesellschaften +++ Reiserecht von A Z, Seminar in Zürich +++ Autofahrer - Achtung +++ Überkreuzbuchungen +++ "Handbuch zum
Mehr1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E- Mail, Internet) erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier veröffentlichten Reisen werden veranstaltet von Schöne FFO Welt Reisen GmbH. Die Firma arbeitet auf Basis der Reisebedingungen, die nachfolgend vollständig abgedruckt
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 37/2012 03.07.2012 BP Musterklage für Ansprüche bei Flugannullierung (VO Nr. 261/2004) Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Fluggesellschaften
MehrGAV Post für Neueintretende und Aushilfen
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: GELTUNGSBEREICH 01.01.2012 01.02.2012 11.12.2014 01.01.2015 01.01.2015-31.12.2015 1. Geltungsbereich Der Gesamtarbeitsvertrag
MehrBasiswissen Reiserecht
Basiswissen Reiserecht Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts von Prof. Dr. Ernst Führich 2., überarbeitete Auflage Basiswissen Reiserecht Führich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*)
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*) Richtlinie 90/314/EWG Pauschalreisen Art. 7 Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters
MehrHaftung der Verkehrsunternehmen
2008 Haftung der Verkehrsunternehmen - Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG 11.03.2008 Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 10:... 3 Zusammengefasst:... 4 Planungs-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 1 Abschluss des Reisevertrages (a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen Pardon/Heider OHG ( OW ) den Abschluss eines Reisevertrages
Mehr4 Tage Oslo mit 3 Übernachtungen
Länderspielreise 02./05. September 2016 zur WM Qualifikation Norwegen Deutschland in Oslo Preis pro Peron bei 3 Ü/F im Doppelzimmer 225. EUR im DZ mit Frühstück 360. EUR im Einzelzimmer zur Alleinnutzung
MehrAllgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von www.travelcowboy.de Die Internetseite www.travelcowboy.de vermittelt Ihnen Aufenthalte in Hotels, Gastfamilien, bei Forschungsinstituten sowie Reisen
MehrALLGEM EINE REISEBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von dem Reiseveranstalter Frobeen Erlebnisreisen, eine Marke von der Frobeen Touristik GmbH (nachfolgend
MehrDatenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel
MehrReiserecht. Rolf Metz Rechtsanwalt. Aktuelle Informationen 2013 Einkauf von Reiseleistungen Was ich als Reisebüro und Mikro-Veranstalter wissen muss
Reiserecht Aktuelle Informationen 2013 Einkauf von Reiseleistungen Was ich als Reisebüro und Mikro-Veranstalter wissen muss Rolf Metz Rechtsanwalt How can we help? Allianz Global Assistance Hertistrasse
MehrFlugabschnitte u. Rundflugbetrachtung der FluggastVO
Flugabschnitte u. Rundflugbetrachtung der FluggastVO Aktenzeichen: C-173/07 EuGH Leitsätze: Der Begriff Flug im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 ist so auszulegen, dass es sich dabei um einen Luftbeförderungsvorgang
MehrAufgabe A (Prof. Dr. Schnyder)
Aufgabe A (Prof. Dr. Schnyder) 1. Was verstehen Sie unter der ultra-vires-doktrin? Welche Regelung enthält diesbezüglich die Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EWG? Es handelt sich um die Lehre,
MehrSt.Galler Tagung zum Arbeitsrecht. Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013 Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung
MehrALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH
Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen
MehrProvider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014. Rechtswissenschaftliches Institut
Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 Seite 1 XI. Provider-Haftung 1. Provider 2. Haftung 3. Access Provider 4. Haftungsprivilegierungen
MehrFlugverspätung Entschädigung, Schadenersatz, Ausgleichzahlung
Ab wann die Airline sich um wartende Passagiere kümmern muss? Was passiert, wenn Wartenzeiten sehr lang sind? Gibt es Geld, wenn der Flug annulliert wird? Die Experten meinen, dass die Billigfliege vor
MehrUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern Diese Reise wird von Biketeam vermittelt und es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAnmeldung zur Reise: Nach Israel des Wassers wegen VOM 09. bis 16. Oktober, 2011
Anmeldung zur Reise: Nach Israel des Wassers wegen VOM 09. bis 16. Oktober, 2011 Name, Vorname Name, Vorname (Ehepartner oder gewünschte 2. Person im Zimmer) Adresse Telefon- / Handy-Nummer Fax / E-mail
MehrAllgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen von suja reisen gmbh (agb)
Liebe ReiseteilnehmerInnen Es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie eine gute Zeit auf unseren Reisen verbringen und vollauf zufrieden sind. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind klare und übersichtliche
MehrAllgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH
Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter ) den Abschluss
Mehr2. Sonderwünsche 2.1. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Knecht Reisen AG akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Knecht Reisen AG, Sportreisen (nachfolgend Knecht Reisen AG) www.trainingscamps.ch Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Sportreise mit Knecht Reisen AG. Mit
Mehr01. Abschluss des Reisevertrages
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Allgemeine Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.
MehrVerordnung über das Anwaltsregister
Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)
MehrReiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall
K W W S Z Z Z I H O V H U G H 8UODXEVVSHFLDO 5HLVHUHFKWXQG8UODXEVUHFKW 5HLVHUHFKW Reiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall Im Rahmen einer USA-Rundreise war der Ausflug zu den Niagara-Fällen ausgefallen.
MehrVertragsstörungen im Reiserecht
ZAP Vertragspraxis Vertragsstörungen im Reiserecht von Rechtsanwältin Stefanie Risse, M.D.C., Master en Derecho Comunitario (Madrid) Kanzlei Stiff und Partner, Münster ZAP Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweise
Mehr