Asset Allocation Sorgfaltspflichten von Anlageberatern und Vermögensverwaltern
|
|
- Meike Blau
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Asset Allocation Sorgfaltspflichten von Anlageberatern und Vermögensverwaltern Vermögensverwaltung und Anlageberatung Florian S. Jörg RA, Dr.iur., MCJ, NY Bar, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen 1
2 (Herr), gib mir Keuschheit und Enthaltsamkeit, aber noch nicht jetzt ( [ ] da mihi castitatem et continentiam, sed noli modo. ) Augustinus, , Confessiones, Buch VIII.7 2
3 Inhalt Anstelle einer Inhaltsübersicht: 21 Fragen zu den Sorgfaltspflichten 3
4 1. Was ist Asset Allocation? - Definition: Auf Grundalge moderner Anlagestrategien entwickelte Form der Vermögensverwaltung mit Aufteilung des Vermögens in verschiedene Klassen von Anlagetiteln ( Top-down-Vorgehensweise ) - Diversifizierung vs. aktive Anlagestrategie - Ziel: effiziente Zusammensetzung des Portfolios hinsichtlich Risiko und Rendite (BGer 4C.68/2007) Einhalten der Sorgfalt 4
5 2. Was ist Vermögensverwaltung? - Definition: Beim Vermögensverwaltungsvertrag wird das Vermögen unter Berücksichtigung der Richtlinien des Kunden gegen eine Gebühr selbständig zum Zweck der Erreichung eines Anlagezieles verwaltet - Merkmale: VVer hat Entscheidungsspielraum, Anlagen beruhen auf seinem Ermessen, Kunde hat nur nachträgliche Kontrolle, längerer Zeitraum 5
6 3. Was ist Anlageberatung? - Definition: Wertende Informationen über Anlageobjekt mit Empfehlung betr. ob und in welchem Umfang investiert werden soll - Merkmale: Eigentümer trifft Entscheid, Beratung liefert nur Grundlage, Inhaber hat Kontrollmöglichkeit, oft nur punktuell - Bei der Asset Allocation gleiche Sorgfaltspflicht wie Vermögensverwalter 6
7 4. Wann liegt eine haftungsbegründende Pflichtverletzung vor? - Haftungsvoraussetzungen: - Aktivlegitimation, Passivlegitimation - Schaden - Vertrags-/Pflichtverletzung - Adäquater Kausalzusammenhang - Verschulden 7
8 5. Was sind Sorgfaltspflichten? - Massstab für Vertragserfüllung - Sorgfaltspflichten dienen der Risikoallokation und sind vor allem bei Haftungsfragen relevant - Verschiebung spürbar - Gesetzliches Schuldverhältnis: Verhaltenspflicht - Herkömmliche Theorie: Nebenpflicht 8
9 - Massstab der Sorgfalt - Abstrakt, objektiv, berufsspezifisches Durchschnittsverhalten - Bei Spezialisten und Anpreisungen in der Werbung: höherer Massstab - FINMA Rundschreiben 2009/1: Eckwerte für die Anerkennung von Selbstregulierung zur Vermögensverwaltung als Mindeststandard - Anpassen der Organisation an Kunden, Volumen der Vermögenswerte und Anlagestrategien - Dauerndes Übereinstimmen der Anlagen mit Anlagezielen und -beschränkungen 9
10 - Periodisches Überprüfen der Anlagestrategien - Angemessene Risikoverteilung, sofern mit Strategie vereinbar - Keine Entgegennahme von Geldern, falls keine Bewilligung - Delegation zulässig 10
11 6. Wie sieht das System der Sorgfaltspflichten aus? Hauptpflichten (typisierend): Vermögensverwaltung, Anlageberatung (nach W. Wiegand) Nebenleistungspflichten: z.b. Reporting, Rechenschaftspflicht Nebenpflichten: z.b. Sorgfaltsund Risikoaufklärungspflicht Verhaltenspflichten (Loyalitäts- und Schutzpflichten, ZGB 2): Vorvertragl. Vertragliche Nachvertragliche Erkundigung Sorgfältige Ausführung Nachträgliche Information vorvertraglich vertraglich nachvertraglich Aufnahme des rechtsgeschäftlichen Kontakts Vertragsschluss Vertragserfüllung Ende des rechtsgeschäftlichen Kontakts 11
12 Erkundigung Strategie Asset Allocation Kauf Überwachung Verkauf 7. Welches sind die Rechtsgrundlagen? Gesetz, Richtlinien Vertrag Strategie Selbstregulierung Eigene Richtlinien Ökonomische Prinzipien 12
13 8. Wie wirkt sich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht aus? - Verletzung der Sorgfaltspflicht - Vertraglich: pos. Vertragsverletzung nach OR 97 ff., Verjährung nach OR Vorvertraglich: OR 41/Vertrauenshaftung/cic - Nachvertraglich: culpa post contractum - Wohl keine Haftungsfreizeichnung betreffend die anzuwendende Sorgfalt 13
14 9. Welches sind die Hauptpflichtverletzungen? - Unzureichende Beratung und Aufklärung bei der Festlegung der Anlagestrategie - Verstoss gegen den Vertrag oder die Anlagestrategie - Bei Fehlen einer Strategie: Durchführen einer Anlagepolitik gegen die Anlageziele des Kunden - Fehlentscheidung hinsichtlich der (Fundamental)- Daten eines Anlageobjekts 14
15 10. Aktive oder passive Strategie? - Passive Strategie: - Verzicht auf Informationssuche, Börsenkurs als Resultat, Nachbildung eines Index, systematische Risikodiversifikation - Pflicht zur passiven Strategie: nein 15
16 - Aktive Strategie: - höhere Rendite durch besondere Titelauswahl durch: - Fundamentalanalyse: Sammlung aller Informationen; Achtung: FINMA Rundschreiben 08/38 über Marktverhaltensregeln für Effektenhändler: Kein Ausnützen von vertraulichen preissensitiven Informationen - Techn. Analyse: Vorhersagen der Kursentwicklung aufgrund der Vergangenheit - Augustinus: Besser auf dem rechten Weg hinken, als festen Schrittes abseits wandeln 16
17 11. Besteht Pflicht zur Sammlung aller Daten über einen Titel (Fundamentalanalyse)? - Keine Pflicht zur Sammlung aller Daten - Nicht effizient, nicht praktikabel - Information ist meist im Kurs enthalten - Kostenfolge - Trotzdem vertragl. Ausschluss empfehlenswert - D: Abhängig vom Mass der Informationseffizienz: falls nicht ausreichend, ist Analyse angezeigt - M.E.: Keine Pflicht, aber Konsultation der allgemein verfügbaren Information 17
18 12. Wie muss das Vermögen aufgeteilt werden? - Aufteilung in Anlageklassen: bestimmt Risikograd - Gemäss Vereinbarung mit Kunden; auch nur eine Klasse möglich - Durch VVer: - mit genereller Zielsetzung: Zieleinhaltung - ohne generelle Zielsetzung: Interessenwahrungscharakter; bei Substanzerhaltung: weniger Aktien; bei Wachstumsziel: mehr Aktien 18
19 13. Sind Anlagen in Fonds zulässig? - Standardisierung, nur noch Auswahl von Fonds, Fondsverwaltung wählt Titel aus - Pflicht zur höchstpersönlichen Verwaltung? Dt. Lehre: ohne Ermächtigung nur in geringem Mass zulässig; m.e. zulässig (FINMA Rundschreiben 2009/1 erlaubt Delegation bei Verhaltensregeln) - Exkurs: Haftung für Fehlverhalten der Fondsleitung: - Echte Substitution ohne Einflussmöglichkeit: Hilfspersonenhaftung 19
20 14. Was sind falsche Anlagevorschläge/Investitionen? 1. Verletzung von Gesetz oder anderen Rechtsgrundlagen (z.b. keine banküblichen Instrumente gemäss Art. 8 der RL für Vermögensverwaltungsaufträge der Bankiervereinigung) 2. Verletzung von Vertrag / Anlagezielen / Anlagestrategie 3. Keine Verletzung, aber Strategie ist falsch 4. Korrekte Anlageklasse, aber unsorgfältige Auswahl des Anlageobjekts: zu hohes Risiko oder schlechtes Verhältnis Ertrag/Risiko Haftung für Nichterreichen der Benchmarks? 20
21 15. Welche Vorschläge passen zu welchem Kunden? - Individuell zu bestimmen - Know your customer Anlageziele Anlagestrategie Asset Allocation Anlageobjekt - Je detaillierter die Angaben ausfallen, desto individueller müsste Portfolio ausgestaltet sein - Lebensumstände beachten und Gesamtvermögen betrachten 21
22 16. Wie individuell muss ein Portfolio ausgestaltet sein? - Muss den Anlagezielen und der Anlagestrategie entsprechen - Bei ungefähren Zielen und Strategien können Gruppen gebildet werden - Muss nicht für jeden Kunden anders sein 22
23 17. Darf Bank Kredit und VV gleichzeitig anbieten? - Problem: Ist Angebot zugleich ein Versprechen, mehr herauszuholen als der Zins kostet? - CHF Hypothek und Guthaben: zurückzahlen? - Zusicherung? M.E. nein - M.E. Angebot an Kunden, seinen Hebel zu verbessern, keine Haftung der Bank, falls die Rendite die Zinsen nicht übersteigt (aber grössere Risiken sind zu vermeiden) 23
24 18. Bis wann müssen Kundenberater Bankempfehlungen umsetzen? - Keine Regel - Soll teilweise Wochen dauern - Problem der internen Wissenszurechnung: M.E. kann Haftung entstehen, wenn der Kunde nachweist, dass die Bank selber andere Empfehlungen erarbeitet hat: Gilt auch für extern zugängliche Information, kann intern nicht anders sein 24
25 19. Wie oft müssen Dienstleister und Kunde das Portfolio überwachen? - Kunde: M.E. gar nicht. - VVer: - Überwachungspflicht - M.E. keine Regel. mind. wöchentlich sowie bei Informationen zu Anlageobjekten, bei grossen Vermögen täglich - Anlageberater: Nicht bei punktueller Beratung (OLG Düsseldorf, WM 1994, 1468), bei Dauerberatung dagegen m.e. schon 25
26 20. Welche Due Diligence ist vorausgesetzt? - Dt. Lehre: - Plausibilitätsprüfung des Anlagekonzepts und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit mit banküblichem kritischem Sachverstand, kritische Prüfung auf Schlüssigkeit (Programmrisiken, Seriosität, Bonität) - Bei Zweifeln: zusätzliche Prüfungen - Ohne Prüfung ist Beratung und Investition kritisch - Hängt m.e. auch vom Produkt ab - Fonds: z.b. Bewilligungen, Revisionen und Anlagen, allgemein zugängliche Informationen - Informationen gewichten und Prüfungen dokumentieren - Mehrere Anbieter für Prüfungsdienstleistungen 26
27 - Welche Medien müssen konsultiert werden: - Führende Wirtschaftsmedien, aber nicht alle Zeitungen - D: Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt und FAZ, aber umstritten, ob auch kapitalmarkt-intern ist umstritten - Elektronische Medien - Analysteninterviews etc.: M.E. freiwillig - Mehr Prüfungsaufwand bei Empfehlungsliste 27
28 21. Was muss ein Anlageberater zu einer Anlage mitteilen? - Empfehlung - Umfang der Prüfung und Entscheidgrundlagen - Erwartete Entwicklung - Rendite und Risiken der Anlage - Dass er das Anlageobjekt nicht versteht, falls dies zutrifft 28
29 [Roma loquta] Causa finita est? [Rom hat gesprochen,] die Sache ist erledigt (Ende einer Sonntagspredigt des Augustinus, Sermo 131, 10) 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen später: Telefon:
Abacus GmbH Mandanten-Informationen
Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrNovember 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,
MehrVermögensverwaltung mit Anlagefonds eine Lösung mit vielen Vorteilen. Swisscanto Portfolio Invest
Vermögensverwaltung mit Anlagefonds eine Lösung mit vielen Vorteilen Swisscanto Portfolio Invest Swisscanto Portfolio Invest einfach und professionell Das Leben in vollen Zügen geniessen und sich nicht
Mehrerfahren unabhängig weitsichtig
erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche
MehrEntdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start
Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie
MehrDer Massstab in der Anlageberatung: UBS Advice. Neu: jetzt auch online Mehr erfahren: www.ubs.com/ advice-ch
Nachtaktiv. Interaktiv. Der Massstab in der Anlageberatung: UBS Advice. Neu: jetzt auch online Mehr erfahren: www.ubs.com/ advice-ch Interaktiv. Die neuen UBS Advice-Funktionen in UBS e-banking. Als UBS
MehrBIL Wealth Management
BIL Wealth Management DE Wir haben die gleichen Interessen. Ihre. BIL Private Banking BIL Wealth Management BIL Wealth Management ist unter anderem auch als Lebensversicherung erhältlich. EIN MASSGESCHNEIDERTES
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrMehr Geld mit der Zürcher-Geldschule
Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Individueller Geld-Strategie-Workshop für Einzelpersonen Wegbereiter für Ihren persönlichen Anlageerfolg Der Anleger bleibt immer noch der einsamste Mensch der Welt
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrVermögensberatung. Inhalt
Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrIMPRESSUM / DISCLAIMER:
IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich
MehrJuni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen
Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 1. Anwendungsbereich... 3 2. Mindestanforderungen... 3 2.1 Eigenmittel... 3 2.2 Amortisation...
MehrHaus sanieren profitieren! 27. Februar 2014
27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige
Mehr1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte
Wegleitung Erstellung des Risikohinweises 1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte Nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über Investmentunternehmen
Mehrsolide transparent kostengünstig aktiv gemanagt
Vermögensverwaltung im ETF-Mantel solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Meridio Vermögensverwaltung AG I Firmensitz Köln I Amtsgericht Köln I HRB-Nr. 31388 I Vorstand: Uwe Zimmer I AR-Vorsitzender:
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrQuality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -
Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrUBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung
UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAnlageempfehlung. Anlageempfehlung
GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640
MehrPrüfung: Vorlesung Finanzierungstheorie und Wertpapiermanagement
Prüfung: Vorlesung Finanzierungstheorie und Wertpapiermanagement Die Prüfung zur Vorlesung Finanzierungstheorie und Wertpapiermanagement umfasst 20 Multiple Choice Fragen, wofür insgesamt 90 Minuten zur
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrStiftung Villa YoYo St.Gallen
Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht
MehrIFZM. Die KASKO für Investmentfonds
IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt
MehrIntegratives Gesamtvermögen-Monitoring: Die Königsdisziplin im Family Office
Integratives Gesamtvermögen-Monitoring: Die Königsdisziplin im Family Office www.psplus.de Einleitung Vermögensmonitoring ist Qualitätsmanagement ist ein Steuerungs- und Koordinationsinstrumentarium ist
MehrLAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES
LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES Dr. Nero Knapp Geschäftsführender Verbandsjustiziar VuV e.v. Agenda 1. Überblick 2. Neuerung bei der Anlageberatung
MehrRisikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg 1 10000 Beispiele
für Ihre Kenntnisse und Erfahrungen 1. Welche Finanzinstrumente kennen und verstehen Sie? keine Geldmarkt(nahe) Fonds Renten/Rentenfonds/Immobilienfonds Aktien/Aktienfonds Hedgefonds/Finanztermingeschäfte/Zertifikate
MehrRundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung
Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter
MehrGemeinsam Richtung Erfolg
Gemeinsam Richtung Erfolg Erfolg beruht auf Vertrauen Um beim Wettkampf ganz vorne mitzufahren, müssen viele Faktoren perfekt abgestimmt werden. Denn nur wenn jeder im Team sein Handwerk blind beherrscht,
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrSachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehrunabhängig seit 1852 EKI Portfolios Vermögensverwaltung mit Anlagefonds
unabhängig seit 1852 EKI Portfolios Vermögensverwaltung mit Anlagefonds Bank EKI Genossenschaft Unabhängig seit 1852 Die Bank EKI ist eine Schweizer Regionalbank von überblickbarer Grösse. Eine unserer
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrEbenfalls positiv entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie sanken im zweiten Quartal um fast 9 Prozent.
Schweizer PK-Index von State Street: Dank einer Rendite von 5.61 Prozent im zweiten Quartal erreichen die Pensionskassen eine Performance von 3.35 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Ebenfalls positiv entwickeln
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrSachwerte für Stiftungen
Sachwerte für Stiftungen Dr. Gunter Reiff, Rechtsanwalt und Steuerberater Private Banking Kongress Hamburg, 3./4. September 2015 Der Kapitalerhalt geht über alles? 2 Das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.
MehrSAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015
1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden
MehrFreifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234
IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrOSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008
OSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008 1 Compliance? "Bei der Verwendung von OSS in kommerziellen Produkten sind die Lizenzpflichten
MehrWarum Sie dieses Buch lesen sollten
Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,
MehrAnleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren
Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten das Antivirenprogramm Windows Defender auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet
Mehr«Zertifizierter» Datenschutz
«Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrNachhaltige Finanzierung Posten 4, 1.OG1 Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die SuS erleben virtuell, welche Wirkung sie mit den täglichen Finanzentscheidungen erzielen. Auf spielerische Art lernen die SuS Neues zum nachhaltigen Umgang
MehrOrderarten im Wertpapierhandel
Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrRundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung
Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrErtragreich vorsorgen mit Skandia Active Mix. Die vielen Möglichkeiten der Fondsgebundenen Lebensversicherung.
Ertragreich vorsorgen mit Skandia Active Mix. Die vielen Möglichkeiten der Fondsgebundenen Lebensversicherung. Skandia Active Mix. Das Wichtigste auf einen Blick. Über 100 Investmentfonds international
MehrDas Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle
Mehrecommerce als Projekt im Mittelstand: Tut Beratung Not? Bereiche, Formen, Auswahl!
: Tut Beratung Not? Bereiche, Formen, Auswahl! Atrada AG was machen die eigentlich? Erfahrung - Die Atrada AG steht für über ein Jahrzehnt Erfahrung im ecommerce und besteht seit 1995. Seit der Gründung
Mehrindexplus the economical timing
indexplus the economical timing Aktien mit Absicherung Exklusiv bei uns indexplus bietet eine neue Anlagestrategie im Schweizer Kapitalmarkt - Schutz vor schweren Verlusten inklusive. Einfach und umfassend.
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrAbschlussklausur am 12. Juli 2004
Institut für Geld- und Kapitalverkehr Vorlesung Nr. 03.511 der Universität Hamburg Grundkonzeptionen der Finanzierungstheorie (ABWL / Finanzierung) Dr. Stefan Prigge Sommersemester 2004 Abschlussklausur
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrDas Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg?
FOCAM Family Office Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? Im Bereich der Finanzdienstleistungen für größere Vermögen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Lösungswege.
MehrWillkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG
Dr. Thomas König Chief Executive Officer Sydbank (Schweiz) AG Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Und willkommen in einer Welt besonderer Kompetenzen und erstklassiger Beratung mit nur einem Ziel:
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrFRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
MehrSwiss Life Maximo. Der Schweizer Vermögensaufbau für alle.
Swiss Life Maximo Der Schweizer Vermögensaufbau für alle. Swiss Life Maximo Der Schweizer Vermögensaufbau, der Tag für Tag alles tut, damit Sie Ihre eigenen Anlageziele erreichen. So sicher wie die Schweiz.
MehrAbsicherung von Contracting- Verhältnissen
Absicherung von Contracting- Verhältnissen Georg Klingler Baur Hürlimann AG Zürich und Baden 1 http://www.bhlaw.ch Anlagen-Contracting/Grundsätzliches Hauseigentümer (Contractingnehmer) bezahlt Contractor
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
MehrEin gutes Gefühl Beim Anlegen und Vorsorgen. Baloise Fund Invest (BFI)
Ein gutes Gefühl Beim Anlegen und Vorsorgen Baloise Fund Invest (BFI) Baloise Fund Invest (BFI) bietet Ihnen eine vielfältige Palette an Anlagefonds. Dazu gehören Aktien-, Obligationen-, Strategieund Garantiefonds.
MehrManuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015
Manuel Schmalz Abteilungsleiter Vertragsmanagement Düsseldorf, 25.02.2015 Standardisierung der Vereinbarung zwischen Provider und Consumer über die Nutzung von technischen Services, insbesondere BiPRO-WebServices
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrOutsourcing Sweep Clauses
Outsourcing Sweep Clauses Theorie und Praxis Olaf Vogel Leiter Legal Services - T-Systems, Deutsche Telekom AG 05. April 2014 definition Sweep Clause Übersetzung: Sweep : Kehren, Rundumschlag, Reichweite,
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen.
1 ETFs ein ganzer Markt in einer Order Wie Sie den passenden Indexfonds finden und geschickt kaufen. 21. März 2015 Nicole Maares, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine innovative
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrÜbersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online
Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online A.) Für Spieler, Eltern, Interessierte Für Personen, die keinen Zugang zu Fußball Online besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Spieltermine zu allen U11-U18
MehrKONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen
KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen Buy-and-hold strategie hat sich ausgezahlt... Obligationäre streben Folgendes an ein regelmäßiger, jedoch sicherer Einkommensfluss
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrSchweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent.
Schweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent. Ebenfalls enttäuschend entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie erhöhten sich im ersten
MehrInvestmentfonds im Börsenhandel Wie Sie den passenden Fonds finden und geschickt kaufen.
1 Investmentfonds im Börsenhandel Wie Sie den passenden Fonds finden und geschickt kaufen. 8. Januar 20015 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine vertraute Assetklasse:
MehrDie drei Kernpunkte der modernen Portfoliotheorie
Die drei Kernpunkte der modernen Portfoliotheorie 1. Der Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite Das Risiko einer Anlage ist die als Varianz oder Standardabweichung gemessene Schwankungsbreite der Erträge
Mehr