Explosionsschutzdokument - Sicherheitsschrank 6 Betriebssicherheitsverordnung)
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- Meta Kraus
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2 1 Explosionsschutzdokument - Sicherheitsschrank 6 Betriebssicherheitsverordnung) Betreiber Institut für Anorganische Chemie Verantwortlicher Nutzer Gebäude Pfaffenwaldring 55 Raum Anlage Sicherheitsschrank Nr. Datum Mitwirkende Fachkraft für Arbeitssicherheit Dr. Michael Rannenberg 1. Verwendete Zeichnungen Schemazeichnung eines an ein Belüftungssystem angeschlossenen Sicherheitsschrankes 2. Verfahrensbeschreibung Der Sicherheitsschrank dient der Lagerung hoch entzündlicher, leicht entzündlicher und entzündlicher Flüssigkeiten/Zubereitungen im Sinne des 3 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang VI der Richtlinie 67/548 EWG (Punkte bis 2.2.5). Die Flüssigkeiten werden in zerbrechlichen und sonstigen Gefäßen gelagert. Das Fassungsvermögen des größten eingelagerten Gebindes übersteigt nicht das Auffangvolumen der im Schrank integrierten Auffangwanne. Restanhaftungen an Gebinden sind nicht ausgeschlossen.
3 2 Die Türen des Sicherheitsschranks werden geschlossen gehalten bzw. verfügen über eine Feststelleinrichtung, welche die Türen im Brandfall schließt. Der Schrank wird jährlich durch eine von der Abteilung Sicherheitswesen beauftragte Fremdfirma überprüft und gewartet. Der Schrank wird so belüftet, dass ein 10facher Luftwechsel gewährleistet ist. 3. Stoffdaten Der Schrank dient der Lagerung flüssiger Stoffe und Zubereitungen mit folgenden Eigenschaften: Flammpunkt kleiner oder gleich 55 C Untere Explosionsgrenze über 1 Vol % Obere Explosionsgrenze unter 50 Vol % Zündtemperatur größer 135 C Explosionsgruppe IIa oder IIb Die Dämpfe der Flüssigkeiten sind schwerer als Luft 4. Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Schutzkonzepte 4.1 Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in Abgleich mit der TRGS 510 (insbesondere der Anlage 3) und der Norm DIN EN Es wird vorausgesetzt, dass im Schrank bzw. im Raum davor keine Flüssigkeiten umgefüllt werden, keine offenen oder schlecht verschlossenen Gebinde eingelagert sind, der 10fache Luftwechsel (je Stunde) gewährleistet ist, keine Flüssigkeiten mit Zündtemperaturen unter 135 C eingelagert sind, keine Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIc eingelagert sind, der Potenzialausgleich des Schrankes gewährleistet ist,
4 3 keine brandfördernden Substanzen eingelagert werden, und der Schrank jährlich überprüft und gewartet wird. 4.2 Zoneneinteilung: Das Innere des Schranks und der Abluftleitung sind in die Zone 2 einzustufen. 4.3 Schutzkonzepte Die Betriebsanweisung für den Betrieb des Schrankes ist einzuhalten. Die Mitarbeiter werden jährlich unterwiesen. Eingelagerte Gefäße sind dicht zu verschließen. Gefäße, welche über keine ebene Aufstellfläche verfügen (z.b. Rundkolben) sind durch ausreichend große Korkringe oder wirksamere Hilfsmittel vor dem Umkippen zu schützen. Es sind unbedingt folgende maximal zulässigen Lagermengen für Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen zu beachten: in zerbrechlichen Gefäßen sind maximal zulässig: 60 Liter der Gefahrklasse AI oder 200 Liter der Gefahrklasse AII oder B in sonstigen Gefäßen sind maximal zulässig: 450 Liter der Gefahrklasse AI oder 3000 Liter der Gefahrklasse AII oder B. Dabei bedeuten: AI: nicht wassermischbar, Flammpunkt unter 21 C AII: nicht wassermischbar, Flammpunkt zwischen 21 C und 55 C B: wassermischbar Flammpunkt unter 21 C) Die maximale Belastung der Regalböden und das Fassungsvermögen des größten zulässigen Gebindes sind zu beachten.
5 4 5. Auswirkungen von Explosionen Da die Schränke meist in Arbeitsräumen oder Fluren stehen, haben Brände oder Explosionen im Inneren der Schränke erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten. Aufgestellt Institutsleiter/Einrichtungsleiter (Institut für Anorganische Chemie)
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