Statistischer Bericht
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- Ulrike Biermann
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1 STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Soziale Pflegeversicherung im Freistaat Sachsen Leistungsempfänger und Pflegegeldempfänger 2015 K VIII 2 2j/15
2 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts... Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl
3 Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 4 Seite Abbildungen Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland im Dezember Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Leistungsart 6 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Pflegestufe 6 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Alter und Geschlecht 7 Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) in Sachsen im Dezember 2015 nach Pflegestufe und Pflegekasse 8 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 9 Tabellen 1. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Leistungsart, Geschlecht, Alter und Pflegestufe Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - insgesamt Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - männlich Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - weiblich Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht 23
4 2 10. Pflegegeldempfänger (ohne Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht 24 Seite 11. Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld- und Sachleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Pflegegeldempfänger (ohne Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld- und Sachleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen, Geschlecht und Pflegestufe Pflegegeldempfänger im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen, Geschlecht und Pflegestufe Pflegegeldempfänger im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Alter Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Alter Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Alter Betreute Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Alter 35
5 3 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik bilden die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S. 2581) in Verbindung mit 109 des Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch den Artikel 2, Absatz 24 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert wurde, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Methodische Hinweise Die Bundesstatistik über die ambulanten (Pflegedienste) und stationären (Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) Pflegeeinrichtungen wird vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen als Bestandserhebung ab dem Berichtsjahr 1999 in zweijährigem Erhebungsturnus jeweils zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt. Erfasst werden Informationen zur Art der Einrichtung, zum Personal und zu den dort betreuten Personen. Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen, die nicht in einer Einrichtung betreut werden, wird ergänzend vom Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum 31. Dezember durchgeführt. Damit wird ein statistisches Gesamtbild über den Bereich der Pflege sichergestellt. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime bzw. die zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Träger der Pflegeversicherung (Pflegekassen) und die privaten Versicherungsunternehmen. Als Leistungsempfänger der Pflegeversicherung zählen ambulant und stationär betreute Pflegebedürftige und Pflegegeldempfänger, die nach dem SGB XI entsprechende Leistungen erhalten. Die Statistik unterscheidet Pflegegeldempfänger mit und ohne kombinierte Leistungen. Das heißt, pflegebedürftige Personen, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen oder nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen gepflegt werden, sind Pflegegeldempfänger ohne kombinierte Leistungen. Können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen nicht ausreichend pflegen, werden noch Sachleistungen von Pflegeeinrichtungen erbracht. Damit erhalten diese Personen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie zählen als Pflegegeldempfänger mit kombinierten Leistungen. Betreute Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Personen, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen betreut werden und somit Sachleistungen oder kombinierte Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Derartige Leistungen erhält ein Betroffener aufgrund seiner Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung und nur auf Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Bei der Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Aufgrund dieser Tatsache sind ab dem Berichtsjahr 2009 die Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bereits bei den Leistungsempfängern insgesamt enthalten. Sie können allerdings jederzeit nachrichtlich ausgewiesen werden. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 0 oder G sind nicht Bestandteil dieser Erhebung, da diese keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, sondern Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung erhalten oder Selbstzahler sind. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von den Pflegekassen zugelassene Einrichtungen mit einem nach dem SGB XI abgeschlossenen Versorgungsvertrag, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes durchführen. Pflegeeinrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen wie vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege und/oder Tages- bzw. Nachtpflege werden als eine Einrichtung gezählt. Wenn hingegen eine solche Einrichtung noch ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI anbietet, wird sie in der Statistik als stationäre Einrichtung und als Pflegedienst mit jeweils gesondertem Datennachweis erfasst. Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von der stationären Pflegeeinrichtung gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden. Die Angaben zu Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weisen nur das nach dem SGB XI eingesetzte Personal aus. Bei der Zahl der Beschäftigten können Mehrfachzählungen entstehen, Personen, die sowohl im Pflegedienst als auch im Pflegeheim beschäftigt sind (mehrgliedrige Einrichtungen) werden doppelt gezählt. Nicht einbezogen sind Beschäftigte oder
6 4 Pflegekräfte, die nur Krankenhilfe leisten oder Personen der Pflegestufen 0 oder G betreuen. Ab dem Berichtsjahr 2013 werden neue Merkmale erhoben: Das Personal betreffend wird jetzt das Geburtsjahr erfasst, somit kann das Alter berechnet werden. Für Auszubildende und (Um-)Schüler/-innen erfolgt eine tiefere Datenerhebung. Für diese Gruppe werden nun auch der angestrebte Berufsabschluss und das Ausbildungsjahr sowie das Vorliegen einer Umschulung erfragt. Zudem werden Praktikant(en)/-innen außerhalb einer Ausbildung beim Beschäftigungsverhältnis separat erfasst. Ambulant werden bei den Tätigkeitsbereichen des Personals die neuen gesetzlichen Leistungen der häuslichen Betreuung nach 124 SGB XI getrennt ausgewiesen. Neu bei den versorgten Personen ist: Es wird erhoben, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45a SGB XI festgestellt wurde. Erstmals werden auch Personen ohne Pflegestufe aber mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erfasst. Bei den durch ambulante Pflegeeinrichtungen Versorgten wird außerdem der Wohnort des Leistungsempfängers bzw. der -empfängerin erfasst. Dies soll eine differenzierte regionale Berichterstattung ermöglichen. Im vorliegenden Bericht handelt es sich um den Wohnort Sachsen. Erläuterungen Ambulante Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste sind selbständige Unternehmen mit mindestens einer verantwortlichen, ausgebildeten Pflegefachkraft. Die Pflegebedürftigen werden in der Wohnung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt. Stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeheime sind selbständige Unternehmen mit mindestens einer verantwortlichen, ausgebildeten Pflegefachkraft, in denen Pflegebedürftige gepflegt und auf Dauer oder auch kurzzeitig ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Träger von Pflegeeinrichtungen können Wohlfahrtsverbände, Religionsverbände bzw. -gemeinschaften, gemeinnützige Träger, Spitzenverbände, Vereine, Kommunen, Bund, Land und privat-gewerbliche Personen sein. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die das Risiko im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung abdecken. Pflegebedürftige sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für ihre gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung sind Personen, die über einen den Stichtag (15. bzw. 31. Dezember) umfassenden Zeitraum regelmäßig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder eine Leistung zum Stichtag genehmigt bekamen. Diese Personen erhalten somit Sachleistungen durch ambulante Dienste bzw. in stationären Pflegeeinrichtungen oder Geldleistungen für die Pflege zu Hause durch Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen. Sie können aber auch kombinierte Leistungen (Sach- und Geldleistungen) in Anspruch nehmen. Nach dem SGB XI ist die Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen eingeteilt. Die Zuordnung der Pflegestufen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Pflegestufe I erhalten Personen, die erheblich pflegebedürftig sind; Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind schwerpflegebedürftig, Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind schwerstpflegebedürftig und schließen die Härtefälle mit ein. Härtefälle erfordern einen außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegeaufwand, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Der Pflegesatz pro Tag und Person ergibt sich aus den Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen (einschließlich medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung) in den Pflegeklassen eins bis drei und ist in den einzelnen Pflegearten wie Dauerpflege, Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege unterschiedlich. Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und ist vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Unberücksichtigt bleiben aber hier die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen und Zusatzleistungen (Komfortleistungen), die ebenfalls vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen sind.
7 5 Abb. 1 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2015 nach Art der Leistung Sachsen Bundesrepublik Deutschland Ambulante Pflege durch Pflegedienste Ambulante Pflege durch Angehörige/Pflegegeldempfänger 1) Vollstationäre Pflege 2) nach Pflegestufen und Art der Leistung Prozent Pflegestufen I II III I II III I II III Bisher ohne Zuordnung Ambulante Pflege durch Pflegedienste Sachsen Bundesrepublik Deutschland Ambulante Pflege durch Angehörige/ Pflegegeldempfänger 1) Sachsen Bundesrepublik Deutschland Vollstationäre Pflege 2) Sachsen Bundesrepublik Deutschland I II III Erhebliche Pflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit (einschließlich Härtefälle) 1) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. 2) Empfänger von teilstationärer Pflege (Tages- und Nachtpflege) erhalten in der Regel auch ambulante Pflege oder Pflegegeld und sind in der Gesamtanzahl der Leistungsempfänger erfasst.
8 6 Abb. 2 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Leistungsart in Prozent 0,8 14,3 28, Ambulante Pflege durch Pflegedienste Ambulante Pflege durch Angehörige/ Pflegegeldempfänger 15,5 40,8 Ambulante Pflege durch Angehörige und Pflegedienste (Kombinierte Leistungen) Vollstationäre Dauerpflege 1) Kurzzeitpflege Abb. 3 Stationär und ambulant betreute Pflegebedürftige in Sachsen im Dezember 2015 nach Pflegestufe Tausend ambulant 0 I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) II (Schwerpflegebedürftigkeit) III (Schwerstpflegebedürftigkeit (einschließlich Härtefälle)) noch keine Zuordnung stationär
9 7 Abb. 4 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Alter und Geschlecht nach Alter Alter von bis unter Jahren 80 und mehr männlich weiblich Tausend Anteil in Prozent der jeweiligen Altersgruppe Alter von bis unter Jahren 80 und mehr Prozent männlich weiblich
10 8 Abb. 5 Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) in Sachsen im Dezember 2015 nach Pflegestufe und Pflegekasse Pflegekasse der Allgemeinen Ortskrankenkasse Pflegekassen der Betriebskrankenkassen Pflegekassen der Innungsund Landwirtschaftlichen Krankenkassen Pflegekassen der Ersatzkrankenkassen Pflegekassen der Bundesknappschaft und Seekrankenkasse sowie private Versicherungsunternehmen Tausend Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle)
11 9 Abb. 6 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2016 Nordsachsen Leipzig, Stadt Meißen Bautzen Görlitz Leipzig Dresden, Stadt Mittelsachsen Osterzgebirge Zwickau Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Leistungsempfänger der Pflegeversicherung je Einwohner unter 32,5 32,5 bis unter 40,0 40,0 bis unter 46,0 46,0 und mehr Vogtlandkreis Nordsachsen im Alter von 65 und mehr Jahren Leipzig, Stadt Meißen Bautzen Görlitz Leipzig Dresden, Stadt Mittelsachsen Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Alter von 65 und mehr Jahren je Einwohner dieser Altersgruppe unter 109,0 109,0 bis unter 139,6 139,6 bis unter 153,9 153,9 und mehr Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2016
12
13 11 1. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Leistungsart, Geschlecht, Alter und Pflegestufe Merkmal Veränderung 2015 gegenüber 2009 in % Leistungsempfänger ,6 je Einwohner 1) 31,6 34,3 36,9 40,8 29,2 männlich ,8 weiblich ,9 Alter unter 25 Jahren ,5 25 bis unter 65 Jahre ,5 65 und mehr Jahre ,8 Pflegestufe Pflegestufe I ,1 Pflegestufe II ,2 Pflegestufe III einschließlich Härtefälle ,8 noch keiner Pflegestufe zugeordnet ,8 Ambulante Pflege (ohne Empfänger von Kombinationsleistungen) ,0 je Einwohner 1) 5,7 5,9 6,2 5,8 2,0 Pflegestufe Pflegestufe I ,5 Pflegestufe II ,1 Pflegestufe III einschließlich Härtefälle ,8 Empfänger von Kombinationsleistungen ,3 je Einwohner 1) 3,2 3,5 4,5 6,3 98,3 Pflegestufe Pflegestufe I ,1 Pflegestufe II ,9 Pflegestufe III einschließlich Härtefälle ,2 Vollstationäre Pflege ,7 je Einwohner 1) 10,5 11,3 11,5 12,0 15,1 Pflegestufe Pflegestufe I ,6 Pflegestufe II ,1 Pflegestufe III einschließlich Härtefälle ,3 noch keiner Pflegestufe zugeordnet ,8 Pflegegeldempfänger (ohne Empfänger von Kombinationsleistungen) ,3 je Einwohner 1) 12,2 13,6 14,7 16,7 36,0 Pflegestufe Pflegestufe I ,1 Pflegestufe II ,6 Pflegestufe III ,5 1) 2009: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990 ab 2011: Fortschreibungsergebnis auf Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011
14 12 2. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsart ambulante Pflege Kreisfreie Stadt Landkreis Land zusammen darunter Empfänger von Kombinationsleistungen (Sach- und Pflegegeldleistungen) vollstationäre Pflege Pflegegeld 1) 2009 Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen
15 13 Noch: 2. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2009, 2011, 2013 und 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsart ambulante Pflege Kreisfreie Stadt Landkreis Land zusammen darunter Empfänger von Kombinationsleistungen (Sach- und Pflegegeldleistungen) vollstationäre Pflege Pflegegeld 1) 2013 Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt.
16 14 3. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 1) nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsart Kreisfreie Stadt Landkreis Land Je Einwohner 2) ambulante Pflege vollstationäre Pflege Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeldempfänger 3) Nachr.: ohne Pflegestufe, 4) Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Osterzgebirge , Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen , ) nach 45a, SGB XI 2) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai ) ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. 4) aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45a, SGB XI
17 15 4. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht Kreisfreie Stadt Landkreis Land Anzahl Je Einwohner 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Chemnitz, Stadt ,5 28,5 52,2 Erzgebirgskreis ,5 33,8 58,7 Mittelsachsen ,1 30,2 53,8 Vogtlandkreis ,8 26,3 46,8 Zwickau ,4 30,9 57,2 Dresden, Stadt ,6 23,6 41,4 Bautzen ,7 33,3 59,8 Görlitz ,9 38,8 72,2 Meißen ,5 31,6 57,0 Osterzgebirge ,1 29,1 55,0 Leipzig, Stadt ,3 24,0 40,2 Leipzig ,6 28,1 48,8 Nordsachsen ,2 30,8 55,5 Sachsen ,8 29,2 52,1 darunter im Alter von 65 Jahren und älter Chemnitz, Stadt ,1 93,9 150,9 Erzgebirgskreis ,1 106,9 172,8 Mittelsachsen ,4 98,8 160,7 Vogtlandkreis ,0 80,9 130,6 Zwickau ,0 99,3 164,0 Dresden, Stadt ,5 98,0 150,8 Bautzen ,0 114,7 182,8 Görlitz ,4 120,7 208,4 Meißen ,1 109,4 176,7 Osterzgebirge ,7 98,6 170,7 Leipzig, Stadt ,3 102,5 148,2 Leipzig ,6 97,6 154,9 Nordsachsen ,3 110,5 177,6 Sachsen ,1 102,4 164,0 1) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011
18 16 5. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - insgesamt Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) unter und älter Pflegestufe I unter und älter Zusammen Pflegestufe II unter und älter Zusammen
19 17 Noch: 5. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - insgesamt Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) Pflegestufe III einschließlich Härtefälle unter und älter Zusammen darunter Härtefälle noch keine Zuordnung unter und älter Zusammen ) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt.
20 18 6. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - männlich Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) unter und älter Pflegestufe I unter und älter Zusammen Pflegestufe II unter und älter Zusammen
21 19 Noch: 6. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - männlich Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) Pflegestufe III einschließlich Härtefälle unter und älter Zusammen darunter Härtefälle noch keine Zuordnung unter und älter Zusammen ) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt.
22 20 7. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - weiblich Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) unter und älter Pflegestufe I unter und älter Zusammen Pflegestufe II unter und älter Zusammen
23 21 Noch: 7. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Leistungsart und Pflegestufe - weiblich Alter von... bis unter... Jahren ambulante Pflege vollstationäre Pflege Leistungsart davon Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 1) Pflegestufe III einschließlich Härtefälle unter und älter darunter Härtefälle noch keine Zuordnung unter und älter ) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt.
24 22 8. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren insgesamt darunter Härtefälle unter und älter unter und älter Zusammen unter und älter Zusammen ) nur in stationären Einrichtungen I II männlich weiblich Pflegestufe... III noch keine Zuordnung 1)
25 23 9. Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren I II Pflegestufe... insgesamt III darunter Härtefälle unter und älter männlich unter und älter Zusammen weiblich unter und älter Zusammen
26 Pflegegeldempfänger (ohne Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Pflegestufe... I II III unter und älter männlich unter und älter Zusammen weiblich unter und älter Zusammen
27 Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld- und Sachleistungen) im Dezember 2015 nach Altersgruppen, Pflegestufe und Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren I II Pflegestufe... insgesamt III darunter Härtefälle unter und älter männlich unter und älter Zusammen weiblich unter und älter Zusammen
28 Pflegegeldempfänger (einschließlich Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Gesetzliche Pflegekassen Pflegestufe zusammen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen Landwirtschaftlichen Krankenkasse Ersatzkassen See-Krankenkasse, Bundesknappschaft Private Versicherungsunternehmen I II III darunter Härtefälle männlich Zusammen I II III darunter Härtefälle weiblich Zusammen I II III darunter Härtefälle
29 Pflegegeldempfänger (ohne Kombinationsleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Gesetzliche Pflegekassen Pflegestufe zusammen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen Landwirtschaftlichen Krankenkasse Ersatzkassen See-Krankenkasse, Bundesknappschaft Private Versicherungsunternehmen I II III darunter Härtefälle x x x x x x x x x männlich Zusammen I II III darunter Härtefälle x x x x x x x x x weiblich Zusammen I II III darunter Härtefälle x x x x x x x x x
30 Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld- und Sachleistungen) im Dezember 2015 nach Pflegestufe, Pflegekasse und Geschlecht Gesetzliche Pflegekassen Pflegestufe zusammen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen Landwirtschaftlichen Krankenkasse Ersatzkassen See-Krankenkasse, Bundesknappschaft Private Versicherungsunternehmen I II III darunter Härtefälle männlich Zusammen I II III darunter Härtefälle weiblich Zusammen I II III darunter Härtefälle
31 Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land betreute Pflegebedürftige je ambulante stationäre 1) Einrichtung Darunter betreute Pflegebedürftige im Alter von 65 und mehr Jahren insgesamt je Einwohner 2) ambulant je je Einwohner 2) stationär 1) Einwohner 2) Chemnitz, Stadt , , ,3 Erzgebirgskreis , , ,7 Mittelsachsen , , ,2 Vogtlandkreis , , ,2 Zwickau , , ,9 Dresden, Stadt , , ,0 Bautzen , , ,2 Görlitz , , ,8 Meißen , , ,9 Osterzgebirge , , ,1 Leipzig, Stadt , , ,0 Leipzig , , ,3 Nordsachsen , , ,1 Sachsen , , ,0 1) einschließlich Tages- und Nachtzeitpflege 2) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011
32 Betreute Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten und stationären 1) Pflegeeinrichtungen im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen, Geschlecht und Pflegestufe Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Pflegestufe... männlich weiblich I II insgesamt III darunter Härtefälle noch keine Zuordnung Ambulant Chemnitz, Stadt x Erzgebirgskreis x Mittelsachsen x Vogtlandkreis x Zwickau x Dresden, Stadt x Bautzen x Görlitz x Meißen x Osterzgebirge x Leipzig, Stadt x Leipzig x Nordsachsen x Sachsen x Stationär Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) einschließlich teilstationäre Pflege
33 Pflegegeldempfänger im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Geschlecht und Pflegestufe Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Pflegestufe... männlich weiblich I II III (einschließlich Härtefälle) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen darunter Pflegegeldempfänger ohne Kombinationsleistungen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen
34 Pflegegeldempfänger im Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Alter Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon im Alter von... bis unter... Jahren unter u. älter Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen darunter Pflegegeldempfänger ohne Kombinationsleistungen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen
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