Reglement der 5er-Fussball-Meisterschaft

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1 Reglement der 5er-Fussball-Meisterschaft 1. Allgemeines 1.1 Es wird nach den offiziellen Regeln des SFV gespielt, mit einigen Ausnahmen: keine Offside-Regel, keine Rückpassregel, im Übrigen nach dem FIFA 5er-Fussball-Reglement. 1.2 Jedes Spiel wird von zwei Schiedsrichtern geleitet. Es ist jedoch erlaubt, dass das Spiel nur von einem Schiedsrichter geleitet wird. 1.3 Pro Sieg werden 3 Punkte und bei Unentschieden 1 Punkt vergeben. 1.4 Bei Punktgleichheit in der Gruppe entscheidet: a) Direkte Begegnung b) Torverhältnis c) Anzahl geschossene Tore d) Entscheidungsspiel (wenn nötig mit Verlängerung und Penaltyschiessen) 1.5 Tore, welche von einer Dame erzielt werden, zählen dreifach. 1.6 Die Anmeldung und Teilnahme an der Meisterschaft ist erst nach der Bezahlung des Einsatzes gültig. 1.7 Jedem wird vom 5er-Fussballverband ein Spielerpass / eine Mitgliederkarte ausgestellt. Diese(r) gilt als Spielberechtigung und Legitimation bei der Schiedsrichterkontrolle vor jedem Spiel. 2. Das Spielfeld 2.1 Das Spielfeld und sein Aufbau müssen dem nachstehend aufgezeichneten Plan entsprechen: 2.2 Das Spielfeld muss rechtwinklig sein und seine Masse dürfen nicht mehr als 25 bis 42 Meter mal 15 bis 25 Meter betragen. 2.3 Der Strafraum hat einen Radius von 6 Metern. 2.4 Die Strafstossmarke befindet sich 6 Meter vor dem Mittelpunkt der Torlinie. 2.5 Eine zweite Strafstossmarke befindet sich 12 Meter vor dem Mittelpunkt der Torlinie. 2.6 Es wird empfohlen, Holz, Kunststoff, Hartbelgeboden oder Rasen als Spielfläche zu verwenden.

2 2.7 Die Tore haben eine Abmessung von 3 Metern Breite und 2 Metern Höhe. Ausnahmen müssen vom Verband bewilligt werden. 3. Spieler 3.1 Ein Spiel wird mit 2 Mannschaften durchgeführt, von denen jede nicht mehr als 5 Spieler aufweisen darf: einer von ihnen ist der Torwart. 3.2 Es dürfen nicht mehr als 7 Ersatzspieler mitwirken (pro Spiel insgesamt 12 Spieler je Mannschaft). 3.3 Während des Spiels dürfen bei jedem Unterbruch bis zu 5 Spieler beliebig oft ausgewechselt werden. 3.4 Jede Mannschaft darf an den 5er-Fussballverband mindestens 10 und höchstens 15 Spieler anmelden. Eine Aufstockung auf 15 Spieler darf auch im Laufe der Meisterschaft durch eine schriftliche Mitteilung an den Verbandsverantwortlichen erfolgen. 3.5 Die Spieler werden vom Verband spielberechtigt, wenn alle Voraussetzungen gegenüber demselben erfüllt sind. 3.6 Ein Spieler darf nur in einer Mannschaft mitwirken; mit folgenden Ausnahmen: Wenn eine Mannschaft wegen höherer Gewalt oder konkreten Ursachen in Schwierigkeiten gerät und zu wenig Spieler zur Verfügung hat um ein Spiel zu beginnen, hat sie die Möglichkeit, mit bis zu 2 Spielern anderer Mitwirkender Mannschaften zu spielen. Voraussetzung ist, dass der Verband und die Mannschaft welcher der Spieler angehört einverstanden sind. 3.7 Ein Spieler der aus der Meisterschaft ausgeschlossen wird, darf durch einen neuen Spieler ersetzt werden, sofern eine Anmeldung an den Verband erfolgt ist. 3.8 Bei Spielbeginn muss jede Mannschaft mindestens 3 Spieler aufweisen. Sollten infolge Platzverweisen oder Verletzungen weniger als 2 Spieler in einer der beiden Mannschaften übrigbleiben, muss das Spiel abgebrochen werden. Die fehlbare Mannschaft verliert 0:3 Forfait. 4. Ausrüstung 4.1 Ein Spieler darf nichts tragen, was für einen anderen Spieler gefährlich ist.

3 4.2 Die übliche Ausrüstung eines Spielers besteht aus: Leibchen, Hose, Socken, Schienbeinschützer und Schuhe. 4.3 Es darf nur in Turn- oder Nockenschuhen ohne auswechselbare Stollen gespielt werden. 4.4 Der Torwart muss seine Sportbekleidung farblich von jener der anderen Spieler und der des Schiedsrichters unterscheiden. 4.5 Bei jedem Verstoss gegen diese Regel soll der fehlbare Spieler vom Feld geschickt werden, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen oder die fehlenden Teile zu ergänzen. Er darf erst zurückkehren, wenn er sich bei einem der Schiedsrichter gemeldet hat. 5. Der Schiedsrichter 5.1 Im Normalfall werden alle Spiele vom 5er-Fussball-Verbandsschiedsrichter geleitet, sowie von Schiedsrichtern, welche die Verbandsverantwortlichen zur Verfügung stellen, jedoch stellt jede Mannschaft beim eigenen Spieltag eine geeignete Person zur Verfügung, welche als Zeitmesser oder Schiedsrichterassistent eingesetzt werden kann. 5.2 Die Schiedsrichter werden vom 5er-Fussballverband bei Notwendigkeit zur Schulung aufgeboten und dementsprechend betreut. 5.3 Aufsichtsorgan der Schiedsrichter ist der 5er-Fussballverband. 5.4 Für jedes Spiel muss ein Hauptschiedsrichter bestimmt werden. Seine Autorität und die Ausübung der Befugnisse werden ihm durch die Spielregeln gegeben. 5.5 Schiedsrichterentscheide können nicht angefochten werden und sind unwiderruflich. 5.6 Der Hauptschiedsrichter hat: a) den Spielregeln Geltung zu verschaffen. b) sich unparteiisch zu verhalten c) in Abwesenheit des Zeitnehmers und des Schiedsrichterassistenten dessen Funktion auszuüben. d) die uneingeschränkte Macht, das Spiel jederzeit wegen eines Regelverstosses zu unterbrechen und wenn nötig nach Reglement alle Massnahmen zu ergreifen. e) Nach SFV-Spielregeln und FIFA 5er-Fussball-Reglement das Spiel zu leiten. 5.7 Bei ungehöriger Einmischung oder nicht einwandfreiem Betragen soll der Hauptschiedsrichter den Schiedsrichterassistenten oder den Zeitnehmer seines Amtes entheben, einen Ersatzmann bestimmen oder das Spiel allein weiterleiten und sämtliche Funktionen übernehmen. 6. Schiedsrichterassistent 6.1 Ein Schiedsrichterassistent ist zu bestimmen, der auf der vom Hauptschiedsrichter entfernten Spielfeldseite das Spiel überwachen soll. 6.2 Der Schiedsrichterassistent hat die gleichen Befugnisse wie der Hauptschiedsrichter. 6.3 Wenn beide Schiedsrichter einen Regelverstoss zur gleichen Zeit anzeigen aber sich nicht einig sind, so ist der Entscheid des Hauptschiedsrichters ausschlaggebend. Das gleiche gilt bei einer Meinungsverschiedenheit. 6.4 Der Schiedsrichterassistent hat folgende Pflichten: a) in Abwesenheit des Zeitnehmers die Einhaltung der Zweiminutenstrafen infolge Ausschluss eines Spielers zu überwachen. b) die korrekte Ausführung der Auswechslungen zu gewährleisten c) die Einhaltung des Time-outs von einer Minute zu prüfen.

4 7. Zeitnehmer 7.1 Es ist im Normalfall, jedoch nicht zwingend, ein Zeitnehmer zu bezeichnen, der auf der gleichen Seite wie die Auswechselspieler auf der Höhe der Mittellinie positioniert sein soll. Der Zeitnehmer muss: a) die Dauer des Spiels nach Reglement bemessen. b) die Stoppuhr bei jedem Unterbruch anhalten. c) die Einhaltung der Zweiminutenstrafe bei Ausschlüssen überwachen. d) das Ende der ersten Halbzeit und des Spiels anzeigen. e) Buch darüber führen, wie viele Time-outs jedem Team zur Verfügung stehen und die Bewilligung für das Time-out anzeigen. f) Buch führen über die ersten 5 vom Schiedsrichter registrierten Regelverstösse, die von jeder Mannschaft in jeder Halbzeit begangen wurden. g) Buch führen über Spielunterbrüche und deren Gründe, Torschützennamen, verwarnte oder des Feldes verwiesene Spieler, Time-outs registrieren und Bericht über das Spiel vermitteln. 7.2 Nach der Anzeige des Zeitnehmers pfeift der Hauptschiedsrichter dementsprechend ab. 8. Dauer des Spiels 8.1 Das Spiel besteht aus 2 Spielhälften von je 25 Minuten. 8.2 Es wird nur die effektive Spielzeit gemessen. Unterbrüche werden mit der Stoppuhr angehalten. 8.3 Die Mannschaften haben Anrecht auf ein Time-out von einer Minute pro Spielhälfte nach folgenden Prinzipien: a) der Trainer oder der Spielführer der Mannschaft sind berechtigt, den Zeitnehmer oder den Schiedsrichter um ein Time-out zu ersuchen. b) sobald das Time-out gewährt wurde, versammeln sich alle Spieler innerhalb des Spielfeldes. Die Anweisungen von Betreuern erfolgen nur und ausschliesslich an der Seitenlinie auf der Höhe der Ersatzbänke. Es ist den Spielern untersagt, dabei das Spielfeld zu verlassen. Ebenso ist es dem Funktionär, der die Anweisungen erteilt, nicht gestattet, das Spielfeld zu betreten. c) Macht eine Mannschaft vom ihr zustehenden Time-out in der ersten Spielhälfte Gebrauch, kann sie in der zweiten Hälfte kein solches als Kompensation verlangen. 8.4 Die Halbzeitpause soll 10 Minuten nicht überschreiten. 8.5 Jede Mannschaft muss mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn zur Spielerkontrolle bereit sein. Spieler, die später kommen, dürfen erst nach der erfolgten Schiedsrichterkontrolle mitspielen. Die Kontrolle darf bei jedem Unterbruch erfolgen. Bei solchen Fällen wird die Mannschaft verwarnt. 9. Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen 9.1 Ein Spieler, der Verstösse begeht ist durch einen direkten oder indirekten Freistoss zu bestrafen. 9.2 Ein Spieler ist zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, wenn er nach Auffassung der Schiedsrichter eine Regelverletzung, die zur Verwarnung führt, begeht. 9.3 Der Freistoss wird an der Stelle ausgeführt, wo der Verstoss stattfand. Geschieht der Verstoss im Strafraum, wird der Ball auf der Penalty-mark gesetzt und von dort ausgeführt.

5 9.4 Alle Regelverstösse werden nach dem offiziellen SFV-Spielreglement geahndet. 9.5 Jede Art von Tackling und sämtliche groben Körperkontakte werden mit einem direkten oder indirekten Freistoss und je nach Situation mit einer gelben oder roten Karte bestraft. 10. Abstand 10.1 Wenn ein Spieler einen Freistoss ausführt, müssen alle Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 5 Meter vom Ball entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. 11. Kumuliertes Foulspiel 11.1 Kumulierte Foulspiele betreffen alle Regelverstösse. Wenn eine Mannschaft 5 Foulspiele in derselben Halbzeit begangen hat, werden ab dem sechsten Foulspiel nur noch direkte Freistösse von der 12-Meter-Marke ( second penalty-mark ) ausgesprochen und aus dieser Distanz ausgeführt Bei den Freistössen, die für die ersten fünf Regelverstösse von jeder Mannschaft in jeder Halbzeit ausgesprochen werden, darf zur Verteidigung eine Spielermauer gebildet werden Ausnahmen sind: a) Ab dem sechsten Foul ist die Abwehrmauer nicht mehr gestattet. Mit Ausnahme des verteidigenden Torhüters und des den Freistoss ausführenden Spielers, der vorher klar identifiziert worden ist, müssen alle Spieler auf dem Spielfeld hinter der 12-Meter imaginären Linie auf Ballhöhe parallel zur Torlinie sein. b) Der ausführende Spieler muss versuchen, direkt ein Tor zu erzielen und darf den Ball nicht abspielen. Nach Ausführung des Freistosses darf kein Spieler den Ball berühren, bevor ihn der Torhüter nicht berührt hat, er vom Torpfosten oder der Torlatte abgeprallt ist oder das Spielfeld verlassen hat. c) Wenn das Spiel in die Verlängerung geht, werden in der zweiten Halbzeit begangene Regelverstösse in der Verlängerung mitgezählt Gelbe und rote Karten haben Konsequenzen für den betreffenden Spieler und die dazugehörende Mannschaft: a) Gelbe Karten: Ab der dritten gelben Karte wird eine Spielsperre, nach jeder zweiten folgenden gelben Karte eine weitere Spielsperre gegen den betreffenden Spieler verhängt. b) Rote Karten: Pro rote Karte im gleichen Spiel werden 2-Minuten-Strafen verhängt. Das heisst, die betreffende Mannschaft muss in Minderzahl weiterspielen. Zusätzlich erhält der betreffende Spieler eine Spielsperre pro rote Karte Die Spielsperre muss man im nächsten Spiel absitzen. Gegen die roten Karten darf kein Protest eingelegt werden, sie sind unwiderruflich. Bei Spieler- und Mannschaftsausschlüssen aus der Meisterschaft kann man innert 24 Stunden ab offizielle Mitteilung Protest einreichen. Die Protestgebühr beträgt CHF 50.- und geht bei Ablehnung des Protestes an den Veranstalter. 12. Strafstoss 12.1 Ein Strafstoss wird von der Strafstossmarke (Penalty-mark), die 6 Meter von der Torlinie entfernt ist, ausgeführt Bei der Ausführung müssen alle Spieler mit Ausnahme des den Strafstoss Tretenden und identifizierten Spielers und des Torwartes mindestens 5 Meter von der Strafstossmarke entfernt sein.

6 13. Einkick / Einwurf mit dem Fuss 13.1 Wenn der Ball in seinem ganzen Durchmesser über die Seitenlinie geht, so ist er, an der Stelle, wo er die Linie überquert hat, einzukicken Der Ball muss ruhig auf der Seitenlinie liegen Aus einem Einkick kann nicht direkt ein Tor erzielt werden. 14. Torabwurf 14.1 Es ist nur ein Torabwurf mit den Händen erlaubt Der in seinem Strafraum stehende Torwart muss den Ball mit der Hand wieder ins Spiel bringen, indem er diesen aus seinem eigenen Strafraum, aber nicht über seine eigene Spielfeldhälfte wirft Der Abwurf wird als gültig erachtet, wenn der Ball ausserhalb des Strafraumes von einem anderen Spieler berührt oder gespielt wird oder er den Boden innerhalb der dem Torwart zugehörigen Spielfeldhälfte berührt Beim Verstossen der oben genannten Regel wird der gegnerischen Mannschaft ein von irgendeinem Punkt auf der Mittellinie zu tretender indirekter Freistoss zugesprochen. 15. Rückpass zum Torwart 15.1 Diese Regel wird nicht eingeführt 16. Strafe, Proteste 16.1 Tritt eine Mannschaft zu spät (Wartezeit über 20 Minuten) oder nicht mit mindestens 3 Spielern an, verliert diese das Spiel mit 0:3 forfait und wird mit einer Busse von CHF 30.- gebüsst Spieler oder Mannschaften, welche sich in hohem Masse unsportlich verhalten, werden von der Meisterschaft ausgeschlossen und gebüsst. Die Höhe der Busse wird von den entsprechenden Verantwortlichen festgesetzt Falsche Angaben bei der Anmeldung werden mit 0:3-forfait-Niederlagen sämtlicher Spiele der fehlbaren Mannschaft bestraft Spielt eine Mannschaft mit Spielern, die nach dem Reglement unerlaubt sind, wird das Spiel mit 0:3 forfait als verloren gewertet Proteste müssen bis spätestens 10 Minuten nach Spielschluss beim Schiedsrichter eingereicht werden. Die Protestgebühr beträgt CHF 50.- und geht bei Ablehnung des Protestes an den Veranstalter Die Veranstalter können für die nötigen Untersuchungen betreffend der fehlbaren Mannschaft dementsprechend die verursachten Kosten verlangen Vergisst ein Spieler den Spielerpass, kann er durch seine Unterschrift auf der Spielkontrollkarte die Berechtigung bestätigen. Pro Unterschrift sind sofort CHF 10.- zu bezahlen. 17. Preise

7 17.1 Die sportlich Ehrung mit Preisverteilung (Pokale, Medaillen, etc.) findet am Ende der Meisterschaft statt Der Wanderpokal muss bis spätestens 31. Juli an die Verantwortlichen zurückgegeben werden. 18. Versicherung 18.1 Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt Für die Garderobe wird nicht gehaftet. 19. Organisationskomitee 19.1 Das Organisationskomitee besteht aus mindestens 3 bis 8 Personen, welche die ganze Veranstaltung organisieren, leiten, kontrollieren, Proteste entgegennehmen, Entschlüsse fällen und für das gute Gelingen der Meisterschaft sorgen. 20. Eigene Anlässe im 5er-Fussball 20.1 Sämtliche Anlässe müssen mündliche oder schriftlich mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung der Five Soccervereinigung Möriken-Wildegg mitgeteilt werden. Diese hat die Aufsicht bei allen Veranstaltungen, garantiert so die korrekte Durchführung und gibt weitere Anweisungen. Wildegg, den 8. Januar 1997

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