I. PRÜFUNGSAUFTRAG II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN. Lage des Kreises. 2. Sonstige Unregelmäßigkeiten

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1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Hochsauerlandkreises Meschede Teil I bdo

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3 INHALTSVERZEICHNIS I. PRÜFUNGSAUFTRAG 1 II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Lage des Kreises 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2. Sonstige Unregelmäßigkeiten III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung 2. Art und Umfang der Prüfung IV. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen b) Jahresabschluss c) Lagebericht 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss V. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 11 bdo

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5 ANLAGEN TEIL I Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Anlage I Bilanz Seite 1 Ergebnisrechnung Seite 2 Finanzrechnung Seite 3 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der Produktbereiche Seite 4-35 Anhang nebst Anlagen Seite Anlagenspiegel Seite 88 Forderungsspiegel Seite 89 Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen Seite Sonderpostenspiegel Seite 92 Rückstellungsspiegel Seite Verbindlichkeitenspiegel Seite 95 Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Anlage II Seite 1-87 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage III Rechtliche Verhältnisse Seite 1-3 Wirtschaftliche Verhältnisse Seite 4 Steuerliche Verhältnisse Seite 4 Analysierende Darstellungen Anlage IV Kennzahlen Seite 1 Ertragslage Seite 2 Vermögenslage Seite 3-4 Finanzlage Seite 5-6 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Sonderbedingungen Anlage VII Seite 1-3 bdo

6 TEIL II Teilergebnisrechnungen auf Produktebene Anlage V Seite Teilfinanzrechnungen auf Produktebene Anlage VI Seite Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. bdo

7 PRÜFUNGSAUFTRAG I. PRÜFUNGSAUFTRAG Wir wurden von der örtlichen Rechnungsprüfung des Hochsauerlandkreises, Meschede (im Folgenden auch Kreis genannt) und mit Schreiben der Vergabestelle des Kreises vom 26. März 2013 vom Landrat des Hochsauerlandkreises beauftragt, den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 nach 101 Abs. 1 GO NRW und 53 Abs. 1 KrO NRW und entsprechend 317 HGB zu prüfen. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4a HGB bzw. 104 Abs. 4 GO NRW, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dieser Bericht ist an die Rechnungsprüfung des Hochsauerlandkreises gerichtet. Wir haben diesen Prüfungsbericht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450) erstellt. Ebenso wurde der Prüfungsstandard zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) beachtet. Für die Durchführung des Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind auch im Verhältnis zu Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 sowie unsere Sonderbedingungen für die Erhöhung der Haftung im Rahmen der Allgemeinen Auftragsbedingungen vom 1. Januar 2002 maßgebend, die diesem Bericht als Anlage VII beigefügt sind. Die Erhöhung der Haftung findet keine Anwendung, soweit für eine berufliche Leistung, insbesondere bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung, eine niedrigere Haftungssumme gesetzlich bestimmt ist. Hier muss es bei der gesetzlichen Haftungsregelung bleiben. Seite 1 von 12 bdo

8 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Lage des Kreises 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Aus dem vom Kämmerer des Hochsauerlandkreises aufgestellten und vom Landrat bestätigten Jahresabschluss und Lagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Hochsauerlandkreises von besonderer Bedeutung sind: Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 1. Das Abschlussergebnis 2012 weist einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von EUR ,11 aus. Dies bedeutet eine Verschlechterung von EUR ,82 gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsplanansatz 2012 von EUR , Eine einmalige Sonderbelastung in 2012 ergibt sich aus der Einheitslastenabrechnung. Demnach hat der Hochsauerlandkreis einen Betrag von EUR ,00 an das Land zu leisten. 3. Unter den bilanziellen Abschreibungen sind in 2012 der Nachlass auf Forderungen gegen die Städte und Gemeinden aus den Altfehlbeträgen in Höhe von TEUR ,00 ausgewiesen. Dies ist ein einmaliger Effekt. 4. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 beträgt TEUR Das Anlagevermögen beträgt TEUR Es hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 91,6 %. Die wesentlichen Positionen des Anlagevermögens sind das Infrastrukturvermögen (TEUR ), die bebauten Grundstücke (TEUR ) und die Finanzanlagen (TEUR ). 5. Der Kreis konnte die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von TEUR zum 31. Dezember 2011 auf TEUR zum 31. Dezember 2012 reduzieren. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung wurden mit TEUR zum 31. Dezember 2012 konstant zum Vorjahr gehalten. Wir als Abschlussprüfer des Hochsauerlandkreises nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Die leichte Verschlechterung des Ist-Ergebnisses zum fortgeschriebenen Planansatz resultiert aus gegenläufigen Entwicklungen einzelner Ergebnispositionen. So sind die bilanziellen Abschreibungen aufgrund der Wertberichtigung der Forderungen aus Altfehlbeträgen deutlich höher. Dem stehen geringere Transferaufwendungen gegenüber. Die ordentlichen Erträge liegen um TEUR höher und die ordentlichen Aufwendungen um TEUR niedriger als der Planansatz. Somit kann ein um TEUR besseres Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zum Planansatz dargestellt werden. Dem steht ein um TEUR schlechteres Finanzergebnis gegenüber. bdo Seite 2 von 12

9 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Zu 2. Gemäß dem Einheitslastenabrechnungsgesetz müssen für Städte, Gemeinden, Kreise und für die Landschaftsverbände die Berechnungen der bisherigen Einheitslasten neu gerechnet werden. Dies führt dazu, dass Kommunen zum Teil Erstattungen vom Land erhalten und zum Teil Kommunen Nachzahlungen leisten müssen. Der Hochsauerlandkreis wird einen Betrag von TEUR an das Land zahlen müssen. Eine ausreichende Rückstellung wurde gebildet. Zu 3. In 2012 wurde beschlossen, einen Nachlass auf die Forderung des Kreises aus Altfehlbeträgen gegenüber den Städten und Gemeinden zu gewähren. Dieser Nachlass war in 2012 bilanziell zu erfassen. Zu 4. Die Erhöhung der Bilanzsumme ergibt sich in erster Linie aus Veränderungen beim Umlaufvermögen. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus einer Steigerung der stichtagsbedingten liquiden Mittel von TEUR auf TEUR bei gleichzeitigem Nachlass von Forderungen aus Altfehlbeträgen. Zu 5. Die fortgeführte Verringerung der Kreditverbindlichkeiten ist positiv zu bewerten. Damit sollte sich die rückläufige Entwicklung der Zinsaufwendungen fortsetzen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung wurden durch Banksaldenbestätigungen belegt. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 1. In 2013 wird ein Haushaltsausgleich nicht erzielt werden. Der Hochsauerlandkreis rechnet mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 5,7 Mio. Dieser Planansatz war nur zu erreichen, weil eine Anhebung der Allgemeinen Kreisumlage um 1,1 %-Punkte bei gleichzeitiger Senkung der Jugendamtsumlage um 0,7 %-Punkte beschlossen wurde. 2. Für das Haushaltsjahr 2014 sieht der am 11. Oktober 2013 eingebrachte Haushaltsplanentwurf einen Fehlbetrag von EUR vor. In dieser Höhe wird die Ausgleichsrücklage weiter in Anspruch genommen. Die Investitionstätigkeit mit einem geplanten Volumen von EUR 14,5 Mio. kann im Entwurf ohne Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung finanziert werden. Wir als Abschlussprüfer des Hochsauerlandkreises nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Der Jahresabschluss 2013 wird bis zum Sommer 2014 endgültig vorliegen. Nach ersten Aussagen scheint ein Jahresfehlbetrag in der genannten Höhe wahrscheinlich. Es ist geplant, den geprüften Jahresabschluss 2013 gesetzesgemäß in 2014 festzustellen. Ein Jahresfehlbetrag ist dann mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Zu 2. Die Haushaltssatzung 2014 wird zurzeit im Kreistag beraten. Die gemachten Angaben stimmen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung überein. Der geplante Jahresfehlbetrag von TEUR würde dann in 2015 mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Seite 3 von 12 bdo

10 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Zusammenfassende Beurteilung Wir als Abschlussprüfer des Hochsauerlandkreises halten die Darstellung und Beurteilung der Lage des Kreises im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Landrat für zutreffend. 2. Sonstige Unregelmäßigkeiten Wir haben bei unserer Prüfung folgende Verstöße gegen sonstige gesetzliche Regelungen festgestellt: Die Feststellung des Vorjahresabschlusses, der Beschluss über die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung des Landrates durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erfolgten in der Sitzung am 21. Juni Die Jahresfrist nach 96 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 53 Abs. 1 KrO NRW wurde damit überschritten. bdo Seite 4 von 12

11 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang und der Lagebericht des Kreises. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage des Kreises vermitteln. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns gemachten Angaben trägt der Landrat des Kreises. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. 2. Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte nach 101 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 53 Abs. 1 KrO NRW und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens, das auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Kreises. Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt. Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen und Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine zur Gewinnung ausreichender Sicherheit nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen durch das Management sowie die Erlösrealisierung. Dabei wurden auch Ergebnisse der Internen Revision des Kreises berücksichtigt. Seite 5 von 12 bdo

12 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung haben wir die relevanten Prüffelder und Kriterien (Abschlussaussagen) sowie Prüfungsschwerpunkte festgelegt und Prüfprogramme entwickelt. In den Prüfprogrammen wurden Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen). Als Schwerpunkte unserer Prüfung haben wir festgelegt: Vollständigkeit und Bewertung der Sach- und Finanzanlagen Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Vollständigkeit und Bewertung der Sonderposten Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Entwicklung des Eigenkapitals Zuwendungen und allgemeine Umlagen unter Beachtung der Periodenabgrenzung Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir im Rahmen der Aufbauprüfung die angemessene Ausgestaltung und die Implementierung der rechnungslegungsbezogenen Kontrollen beurteilt. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen herangezogen. Die Durchführung von Einzelfallprüfungen erfolgte in Stichproben. Die Bestimmung der Stichproben erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Verwaltungsgeschäftsvorfälle. Aufgrund der nicht wesentlichen Bedeutung der Vorräte für den Jahresabschluss des Kreises haben wir keine Beobachtung der körperlichen Inventur durchgeführt. Die Prüfung der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern orientierte sich an den fachtechnischen Einschätzungen der eingesetzten Sachverständigen sowie der vom Innenministerium nach 35 GemHVO NRW veröffentlichten NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen haben wir Saldenbestätigungen bzw. -mitteilungen und Auskünfte Dritter von den für den Hochsauerlandkreis tätigen Kreditinstituten eingeholt. Zudem haben wir in Stichproben Saldenbestätigungen bzw. -mitteilungen und Auskünfte Dritter von Schuldnern und Lieferanten eingeholt. bdo Seite 6 von 12

13 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen haben wir die Ergebnisse des versicherungsmathematischen Gutachtens der von der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse, Münster, beauftragten Heubeck AG im Rahmen unserer Prüfung verwertet. Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts haben wir geprüft, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt. Weiterhin haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Kreises zutreffend dargestellt sind. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten September 2013 bis November 2013 bis zum 14. November 2013 durchgeführt. Die gesetzlichen Vertreter des Kreises erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise und bestätigten uns am 14. November 2013 deren Vollständigkeit sowie die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht in einer schriftlichen Erklärung. Seite 7 von 12 bdo

14 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG IV. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. Das rechnungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchhaltungsstoffes zu gewährleisten. b) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für Gebietskörperschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. c) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Kreises. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Hochsauerlandkreises. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach 95 GO NRW und 48 GemHVO NRW gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. bdo Seite 8 von 12

15 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens des gesetzlichen Vertreters des Kreises. Im Folgenden gehen wir auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen Sämtliche Bewertungsgrundlagen sind für die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden im Anhang eingehend erläutert und dargestellt. Ergänzend heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bewertungsgrundlagen hervor: Sachanlagen Die Bewertung der Zugänge zu den Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Sachanlagen werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände, mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 60 und 410 Euro, wurden gemäß 33 Abs. 4 GemHVO NRW im laufenden Haushaltsjahr sofort abgeschrieben. Der Kreis hat, soweit vertretbar, die nach 34 Abs. 1 GemHVO NRW mögliche Festwertbewertung vorgenommen. Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen zum Eröffnungsbilanzstichtag erfolgte durch das Substanzwertverfahren und die Eigenkapital-Spiegelbildmethode. Das Wahlrecht, Finanzanlagen außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben, wurde nicht angewendet. Eigenkapital Das Jahresergebnis aus 2011 wurde gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 21. Juni 2013 mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Eröffnungsbilanzkorrekturen gemäß 57 GemHVO NRW wurden im Jahresabschluss 2012 nicht vorgenommen. Sonderposten Die Sonderposten werden parallel zu den Abschreibungen des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Die Zuordnung der im laufenden Haushaltsjahr erhaltenen Zuschüsse erfolgte durch eine einzelfallbezogene Zuordnung. Seite 9 von 12 bdo

16 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erfolgte nach 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit einem Rechnungszinsfuß von 5 %. Die Bewertungsmethode ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Sonstige Rückstellungen Die Einschätzungen zu den sonstigen Rückstellungen erfolgten durch die entsprechenden Fachbereiche. Hierbei wurde vom wahrscheinlichen Grad der Inanspruchnahme ausgegangen. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Sonstiges Der Kreis hat unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse die NKF-Rahmentabelle nach 35 Abs. 3 GemHVO NRW berücksichtigt. Finanzrechnung Die Finanzrechnung wurde zum Bilanzstichtag um Anpassungsbuchungen korrigiert, um eine Abstimmung mit den Liquiden Mitteln herbeizuführen. Im Übrigen verweisen wir auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses im Anhang (Anlage I) und auf die Analysen im Lagebericht (Anlage II). b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Hochsauerlandkreises vermittelt. bdo Seite 10 von 12

17 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS V. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Hochsauerlandkreises, Meschede, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 14. November 2013 in Bonn unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers An die Rechnungsprüfung des Hochsauerlandkreises Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht des Hochsauerlandkreises, Meschede, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrates des Hochsauerlandkreises. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 101 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 53 Abs. 1 KrO NRW und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Hochsauerlandkreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Hochsauerlandkreises sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Hochsauerlandkreises. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Hochsauerlandkreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Seite 11 von 12 bdo

18 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Hochsauerlandkreises, Meschede, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Bonn, 14. November 2013 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Hanses Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Offergeld Wirtschaftsprüfer bdo Seite 12 von 12

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21 Hochsauerlandkreis, Meschede Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz A K T I V A P A S S I V A EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. ANLAGEVERMÖGEN 1. EIGENKAPITAL 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Allgemeine Rücklage , , Sachanlagen 1.2 Sonderrücklagen 0,00 0, Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.3 Ausgleichsrücklage , , Grünflächen , , Jahresfehlbetrag , , , , Ackerland , , Wald, Forsten , ,89 2. SONDERPOSTEN Sonstige unbebaute Grundstücke , , , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1 für Zuwendungen , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , für Beiträge 0,00 0, Schulen , , für den Gebührenausgleich 0,00 0, Wohnbauten , , Sonstige Sonderposten , , , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , , , Infrastrukturvermögen 3. RÜCKSTELLUNGEN Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Pensionsrückstellungen , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0, Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , Instandhaltungsrückstellungen , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW , , , , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , , Bauten auf fremdem Grund und Boden , ,50 4. VERBINDLICHKEITEN Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.213, , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Anleihen 0,00 0, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , , , von verbundenen Unternehmen 0,00 0, von Beteiligungen 0,00 0, Finanzanlagen von Sondervermögen 0,00 0, Anteile an verbundene Unternehmen , , vom öffentlichen Bereich , , Beteiligungen , , vom privaten Kreditmarkt , , , , Sondervermögen , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0, Ausleihungen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , an verbundene Unternehmen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , an Beteiligungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , , , , an Sondervermögen , , Sonstige Ausleihungen 3.361, , , , , ,16 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG , , , ,25 2. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , Geleistete Anzahlungen 0, ,57 0, , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren , , Beiträge 0,00 0, Steuern , , Forderungen aus Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , , Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich , , gegenüber dem öffentlichen Bereich , , gegen verbundene Unternehmen 864,70 829, gegen Beteiligungen , , gegen Sondervermögen , , , , Sonstige Vermögensgegenstände 0, , , , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Liquide Mittel , , , ,91 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG , , , , , ,15 Anlage I Seite 1

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23 E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Kommune Gesamt: HSK GESAMT Ergebnis des Vorjahres Ansatz des Haushaltsjahres 22 GemHVO Ermächtigungsübertragungen Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres über-/außerplan Plan-umbuchungen = Fortgeschriebener Ansatz Vergleich: Ansatz / fortgeschriebe-ner Ansatz Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: fortgeschr. Ansatz / Ist Steuern und ähnliche Abgaben , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,15 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,00 0, , , , , ,98 3 Sonstige Transfererträge , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,21 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte , ,00 0, , , , , ,66 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,00 0, , , , , ,96 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , ,00 0, , , , , ,95 7 Sonstige ordentliche Erträge , ,00 0, , , , , ,11 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , ,00 0, , , , , ,86 11 Personalaufwendungen , ,00 0, , , , , ,70 12 Versorgungsaufwendungen , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,36 13 Aufw. f. Sach- und Dienstleistungen , , , , , , , ,53 14 Bilanzielle Abschreibungen , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,17 15 Transferaufwendungen , , , , , , , ,78 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , , , ,78 17 Ordentliche Aufwendungen , , , , , , , ,20 18 ERGEBNIS D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT , , ,29 694, , , , ,06 VERWALTUNGSTÄTIGKEIT 19 Finanzerträge , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,99 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen , ,00 0,00-694, ,92-694, , ,89 21 FINANZERGEBNIS , ,00 0,00-694, ,08-694, , ,88 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , , ,29 0, , , , ,82 23 Außerordentliches Erträge Außerordentliche Aufwendungen ,20 0,00 0,00 0,00 25 AUßERDORDENTLICHES ERGEBNIS ,80 0,00 0,00 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ , , ,29 0, , , , ,82 27 Erträge interne Leistungsbezieh , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,82 28 Aufwendungen interne Leistungsbezieh , ,00 0,00 0, ,00 0, , ,82 29 ERGEBNIS , , ,29 0, , , , ,82 Anlage I Seite 2

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25 F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Kommune Gesamt: HSK GESAMT HSK Gesamt Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 20 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 21 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 22 Sonst. Investitionseinzahlungen 23 Einzahlungen a. Investitionstätigkeit 24 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 25 Ausz. f. Baumaßnahmen 26 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 27Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 28 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 29 Sonstige Investitionsauszahlungen 30 Ausz. a. Investitionstätigkeit 31 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT 32 FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 33 Aufnahme u. Rückflüsse v. Darlehen 34 Aufn. v. Krediten z. Liquiditätssich. 35 Tilgung u. Gewährung v. Darlehen 36 Tilg. v. Krediten. z. Liquiditätsich. 37 SALDO A. FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 38 ÄND. D. BEST. A. EIG. FINANZMITTELN 39 Anfangsbestand an Finanzmitteln 40 Änd. d. Best. an fremd. Finanzmitteln Schwebeposten, Handvorschuss 41 LIQUIDE MITTEL , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,50 0, , , ,85 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 0, , , ,15 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,59 0, , , ,72 0, , , ,83 0, , , , , , ,30 Anlage I Seite 3

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27 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 01 Innere Verwaltung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,27 Anlage I Seite 4

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29 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,31-229, , , , , , , , , , , , ,17-7,31 0,00 0,00 0,00-7,31 0,00 0,00 0, , , , ,17 0,00 0, , , , , , , , , , ,71 Anlage I Seite 5

30 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,99 0,00 0,00-148,49-148,49 0,00 0,00-148,49-148, , , , ,48 0,00 0, , , , , , , , , , ,75 Anlage I Seite 6

31 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,61-300, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,18 0,00 0, , , , , , , , , , ,70 Anlage I Seite 7

32 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 150, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,54-900, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 0, , , ,00 0, , , , , , ,26 0, , , , , , , , , , , ,34 Anlage I Seite 8

33 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 0,00 0, , ,06 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,39 Anlage I Seite 9

34 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 07 Gesundheitsdienste Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , ,53 270,00 400,00 347,01-52, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,81 Anlage I Seite 10

35 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 08 Sportförderung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS ,11-127,00-121,75 5,25-2,36 0,00 0,00 0, , , ,73 1,27-0,93 0,00 0,00 0, , , ,48 6, , , ,48 6, , , ,48 6,52-144,95 0,00-0,41-0, , , ,89 6,11 Anlage I Seite 11

36 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 09 Räumliche Planung une Entwicklung, Geoinformationen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , ,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , ,15-500, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,30 0, , , , , , , , , , ,04 Anlage I Seite 12

37 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 10 Bauen und Wohnen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , ,75 0,00 100,00 0,00-100, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38-250, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,17 0,00 0, , , , , , , , , , ,19 Anlage I Seite 13

38 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 11 Ver-und Entsorgung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS ,00 0,00 216,06 216, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00-216, , ,86 0, , , , , ,93 511, , , , , , , , , , , , ,69 0,00 0, , , , , ,62 545, , , , ,79 Anlage I Seite 14

39 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,76 121, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,29 0, , ,32 0, , ,59 0, , , , , , , , ,90 0,00 0, , , , , , , , , , ,13 Anlage I Seite 15

40 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 13 Natur- und Landschaftspflege Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,37 0,00 0, , , , , , , , , , ,73 Anlage I Seite 16

41 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 14 Umweltschutz Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , ,25-456,75 430, , , ,12 744,18 0,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , ,52 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,83 0,00 0, , , , , , , , , , ,87 Anlage I Seite 17

42 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 15 Wirtschaft und Tourismus Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS ,00 0, , , , , , ,57 0,00 0,00 16,68 16, , , , , , , , , , , , , ,17-200, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,86 0,00 0, , , , , , , , , , ,16 Anlage I Seite 18

43 T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 27 Erträge interne Leistungsbeziehung 28 Aufwendundungen int Leistungsbezieh. 29 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , ,99 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 0,00 0,00 0, ,80 0,00 0,00 0, ,63 0,00 0,00 0, ,13 0,00 0,00 0, , , , ,51 Anlage I Seite 19

44 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 01 Innere Verwaltung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,45 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 0, , , ,50 0, , , ,50 0, , , ,64 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,61 Anlage I Seite 20

45 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,85-304,48 0,00-7,31-7, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,93 0,00 0, , ,53 0, , , , , , , , , , , , , , , ,05 Anlage I Seite 21

46 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,86 0,00 0,00-148,49-148, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , ,29 0, , ,81 0,00 0, , , , , , , , , , ,98 Anlage I Seite 22

47 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , ,53 375, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,31 Anlage I Seite 23

48 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , ,11 150, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,88-70,93 0,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , ,10-900, , , ,10-900, , , ,10-900, , ,10 Anlage I Seite 24

49 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,80 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38 0,00 0,00 0, ,38 0,00 0,00 0, ,00 0, , , , , , , , , , , , , , ,09 Anlage I Seite 25

50 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 07 Gesundheitsdienste Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , ,52 161,70 400,00 280,00-120, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 Anlage I Seite 26

51 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 08 Sportförderung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) ,02-127,00-138,97-11, , , ,73 1, , , ,70-10, , , ,70-10,70 Anlage I Seite 27

52 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 09 Räumliche Planung une Entwicklung, Geoinformationen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) ,59 0, , , , , , ,83 197, , , , ,08 0, , , ,41 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 0,00 0, , ,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , ,23 Anlage I Seite 28

53 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 10 Bauen und Wohnen Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , ,50 0,00 100,00 106,15 6, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06-424, ,00-631, ,36-424, ,00-631, ,36-424, ,00-631, ,36 Anlage I Seite 29

54 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 11 Ver-und Entsorgung Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00-372, , , , ,19 954, , , , , , , , ,26 Anlage I Seite 30

55 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,74 118, , , , ,17 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,56 0,00 0,00 0, ,00 0, , , , , , , , , , ,22 Anlage I Seite 31

56 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 13 Natur- und Landschaftspflege Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,33 771, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,84 0, ,00 0, , , , , , , , , , , , , ,55 Anlage I Seite 32

57 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 14 Umweltschutz Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , ,25-306,75 430, , , , ,45 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,32-440,30 0,00 0,00 0,00-440,30 0,00 0,00 0,00-440,30 0,00 0,00 0,00 Anlage I Seite 33

58 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 15 Wirtschaft und Tourismus Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) ,00 0, , , , , , , ,72 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,19 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, , , , , ,00 0, , , , , , , , , ,88 Anlage I Seite 34

59 T E I L F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2012 Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich: Ansatz / Ist Laufende Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 Einz. a. Zuwendungen für Invest. 2 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen 3 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen 4 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten 5 Sonst. Investitionseinzahlungen 6 SUMME (investive Einzahlungen) Auszahlungen 7 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken 8 Ausz. f. Baumaßnahmen 9 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen 10 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 11 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlungen 13 SUMME (investive Auszahlungen) 14 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT (Einzahlungen./. Auszahlungen) , , , , , , , ,91 783,50 0,00 0,00 0, , , , ,42 0,00 0, , , , , , , , , , , ,32 0, , , , , , , , , , , ,56 0, , , , , , , , , , , , , , , ,85 0, , , , , , , ,56 0,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,72 Anlage I Seite 35

60

61 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom I. Allgemeine Angaben Der Hochsauerlandkreis hat nach dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) zum seine Finanzwirtschaft auf das System der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt und eine Eröffnungsbilanz nach 92 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde am vom Kreistag festgestellt. Gem. 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise und somit auch für den Jahresabschluss die Vorschriften des 8. Teils der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entsprechend. Damit verbunden ist auch die Anwendung der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW GemHVO NRW), hier in der Fassung vom Nachfolgend wird der fünfte nach den Vorgaben des NKF erstellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht gem. 37 GemHVO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang nebst Anlagen. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie der produktbezogenen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen sowie der Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung (VV Muster zur GO und GemHVO). Anlage I Seite 36

62 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ist gem. den Vorgaben des 41 Abs. 3 und 4 GemHVO gegliedert. Zum Bilanzstichtag wurden die Bilanzansätze unter Berücksichtigung der Bewertungsvorgaben der 32 bis 36 und 41 bis 43 GemHVO NRW vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet. In begründeten Fällen wurden für die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens Festwerte gebildet. Zu beachten war, dass die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgestände gem. 92 Abs. 3 S. 2 GO NRW für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten und insoweit ihre wertmäßige Obergrenze bilden. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2012 wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Abgänge sind mit dem Restbuchwert unter Einbeziehung der ergebniswirksamen Auswirkungen berücksichtigt worden. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind planmäßig linear abgeschrieben worden. Die Abschreibung erfolgte jeweils zeitanteilig mit dem Beginn des auf die Anschaffung bzw. Inbetriebnahme folgenden Monats (pro rata temporis). Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 410 ohne Umsatzsteuer werden grundsätzlich als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, soweit diese nicht Teil einer Beschaffung gleichartiger Vermögensgegenstände in höherer Stückzahl waren. Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60 ohne Umsatzsteuer wurden unmittelbar als Aufwand verbucht. Die bei der Bestimmung der Abschreibungsregeln und somit auch für die Bewertung zu Grunde gelegten wirtschaftlichen Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögensgegenständen richten sich gem. 35 Abs. 3 GemHVO nach der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände (Abschreibungstabelle). Diese basiert auf der gültigen NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer Anlage I Seite 37

63 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom für kommunale Vermögensgegenstände (Anlage 15 VV Muster zur GO und Gem- HVO). Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ergaben sich nicht. Wertberichtigungen gem. 35 Abs. 5 GemHVO wurden im Abschluss 2012 nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgestände wurden, soweit nicht nachfolgend anders vermerkt, zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen wurden pauschalwertberichtigt, in Einzelfällen auch einzelwertberichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden nicht. Nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip sind Rückstellungen für sämtliche in 36 GemHVO genannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag vorlagen und bis zur Aufstellung der Schlussbilanz bekannt wurden, gebildet worden. Rückstellungen wurden aufgelöst, soweit absehbar war, dass eine Inanspruchnahme nicht erfolgen wird und der Rückstellungsgrund damit entfallen ist. Weitere Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und ggf. der Ergebnisrechnung zu entnehmen. Zusätzliche Aufschlüsse ergeben die strukturierten Darstellungen in den einzelnen dem Anhang als Anlagen beigefügten Spiegeln. Anlage I Seite 38

64 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom III. Erläuterungen zur Bilanz A. Aktiva 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ,96 VJ: ,51 Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Gegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, z.b. Software, Konzessionen und Lizenzen. Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 289 T. Im Jahre 2012 wurden Anschaffungen in Höhe von 315 T (inkl. 46 T Umbuchungen aus den geleisteten Anzahlungen) getätigt. Davon entfielen 53 T auf die Anschaffung einer neuen Druckerverwaltungssoftware. 10 T wurden in eine Software Wohnungswirtschaft im Bereich Wohnbauförderung sowie 20 T in eine Software zur Kreisstraßendatenerfassung investiert. Zum Aufbau eines pädagogischen Netzwerkes im Berufskolleg Olsberg wurde eine Software für 20 T erworben. Ebenso wurde eine Software für das Sprachlabor am Berufskolleg Brilon in Höhe von 30 T erworben. Für 41 T wurden Lizenzen für ein Programm zur Unterstützung im Bereich Amtsvormundschaften, Pflegschaften etc. erworben. Eine neue Gebäudemanagementsoftware wurde für 46 T angeschafft. Anlage I Seite 39

65 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Unbebaute Grundstücke werden nicht abgeschrieben Grünflächen ,09 VJ: ,93 Im Jahre 2012 wurden für 103 T Grünflächen im Naturschutzgebiet Neger- und Birautal erworben. Der Erwerb erfolgte aus Ersatzgeldern gem. 5 Landschaftsgesetz, die der Kreis als Ersatz für erlaubnispflichtige Eingriffe in die Landschaft erhalten hat. Hierzu wird auch auf die Position Ersatzgelder 5 LG im Sonderpostenspiegel verwiesen Ackerland ,00 VJ: ,00 Der Bestand der Grundstücke Ackerland und die Bewertung blieben zum Bilanzstichtag unverändert Wald, Forsten ,14 VJ: ,89 Um im Bereich Brenschede-Röhrenspring die Kreisstraße 24 ausbauen zu können, musste ein angrenzendes Waldstück nebst Aufwuchs im Wert von 12 T erworben werden. Anlage I Seite 40

66 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige unbebaute Grundstücke ,00 VJ: ,00 Der Bestand der sonstigen unbebauten Grundstücke und die Bewertung blieben zum Bilanzstichtag unverändert. Zu dieser Position zählen u. a. vier Erbbaurechtsgrundstücke sowie Straßenrestflächen, die in der ALK als Gebäude- und Freiflächen, Bäche, Gräben oder Unland ausgewiesen sind Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die für die Eröffnungsbilanz auf den durch gutachterliche Stellungnahmen der kommunalen Bewertungsstelle ermittelten Sachwerte für die kommunalnutzungsorientierten Gebäude und die Ertragswerte für Wohnbauten und ein vermietetes Gebäude bzw. die fortgeschriebenen Herstellungskosten der nach dem Jahr 2004 errichteten Gebäude wurden als Anschaffungs- oder Herstellungskosten fortgeführt und um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert. Bei den bebauten Grundstücken erfolgt eine Abschreibung nur auf den anteiligen Werten der aufstehenden Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen ,53 VJ: ,65 In der Position Kinder- und Jugendeinrichtungen ist das Kinderkurheim Arnsberg des Hochsauerlandkreises auf Norderney bilanziert. Im Jahre 2012 wurden im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bauliche Veränderungen an der Immobilie vorgenommen und es wurde eine Brandmeldeanlage eingebaut. Durch diese Maßnahmen wurden in das Gebäude insgesamt 66 T investiert (inkl. 8 T Umbuchungen aus den Anlagen im Bau). Der Wert der Immobilie wurde um die planmäßigen linearen Abschreibungen in Höhe von 46 T gemindert. Anlage I Seite 41

67 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Schulen ,65 VJ: ,89 In der Position Schulen sind die Grundstücke und Gebäude der sechs Berufskollegs und sieben Förderschulen in Trägerschaft des Kreises (inkl. Schulsporthallen und Werkstätten) sowie das vermietete Gebäude der Kardinal-von-Galen-Schule in Eslohe bilanziert. Im Jahre 2012 haben Zugänge und Umbuchungen von den Anlagen im Bau in Höhe von 92 T den Wert des Bestandes an Schulgebäuden erhöht. Auf die Erweiterung der Eingangshalle am Gebäude C des Berufskollegs Arnsberg entfielen insgesamt 71 T. Weiterhin musste noch ein Betrag in Höhe von 16 T als nachträgliche Herstellungskosten zu der Baumaßnahme Beton- und Fassadensanierung aus dem Jahr 2011 am Berufskolleg Arnsberg-Neheim erfasst werden. Der Gesamtwert der Schulgebäude hat sich im Jahre 2012 um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von T gemindert Wohnbauten ,96 VJ: ,22 In dieser Bilanzposition sind drei bebaute Grundstücke als Wohnbauten bilanziert. Dabei handelt es sich um die Hausmeisterwohnungen an den Berufskollegs Olsberg und Meschede sowie das von der Biologischen Station in Bödefeld genutzte Gebäude. Die Gebäudewerte wurden um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 6 T gemindert Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,54 VJ: ,26 Zu den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden gehören u.a. die drei Kreishäuser sowie die übrigen Verwaltungs- und Nebengebäude, die Bauhöfe und Straßenstützpunkte sowie die Kreissporthalle in Brilon. Anlage I Seite 42

68 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Im Jahre 2012 hat sich der Wert der Gebäude durch Zugänge um 55 T erhöht. Hierbei handelt es sich um den Ausbau des Dachgeschosses am Kreisstraßenbauhof in Eslohe, damit Räume für das Kreisveterinäramt zur Verfügung gestellt werden können. Die Gebäudewerte wurden um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von T gemindert Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,97 VJ: ,96 Diese Bilanzposition umfasst sämtlichen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens. Dazu gehören die Kreisstraßen, Radwege entlang der Kreisstraßen und Parkplätze. Im Jahre 2012 wurden bedingt durch den Kreisstraßenausbau diverse Grundstücksflächen in Höhe von 76 T erworben. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wird nicht abgeschrieben Brücken und Tunnel ,51 VJ: ,07 Bei den Brücken und Tunneln sind im Jahre 2012 insgesamt 3 T an Zugängen gebucht worden. Der Wert der Brücken und Tunnel verringert sich insgesamt um planmäßige lineare Abschreibungen von 271 T. Anlage I Seite 43

69 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 VJ: 0,00 Gleisanlagen stehen nicht im Eigentum des Hochsauerlandkreises Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ,79 VJ: ,00 In dieser Bilanzposition befindet sich der im Jahre 2011 im Rahmen einer Umwidmung übertragene Entwässerungskanal auf freier Strecke an der Kreisstraße 15. Der Wert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlage verringert sich insgesamt um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 18 T Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ,94 VJ: ,13 In dieser Bilanzposition sind das gesamte Netz der Kreisstraßen und Radwege sowie die Kreisverkehre und Parkplätze im Eigentum des Kreises enthalten. Im Jahre 2012 ist der Wert der Bilanzposition durch Zugänge und Umbuchungen von den Anlagen im Bau um insgesamt 593 T erhöht worden. Dabei handelt es sich insbesondere um nachträgliche Herstellungskosten durch Baumaßnahmen an den Kreisstraßen K59 Bereich Brilon Abschnitte 1 und 2 sowie Abschnitt 6 mit gesamt 114 T sowie an der K75 im Bereich Winterberg-Altastenberg Abschnitt 1 mit 54 T und an der K61 Abschnitt 1 Bereich Brilon Hoppecke mit insgesamt 225 T. Ebenso wurde im Jahre 2012 eine Überquerungshilfe an der K15 in der Ortsdurchfahrt Bigge in Höhe von 102 T fertiggestellt. Der Wert des Straßennetzes wurde insgesamt um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von T gemindert. Anlage I Seite 44

70 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,06 VJ: ,96 Bei den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens werden Stützmauern ausgewiesen. Sie wurden insgesamt um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 69 T gemindert Bauten auf fremdem Grund und Boden ,01 VJ: ,50 Es handelt es sich um die PFT-Sanierungsanlage in Brilon-Scharfenberg. Die Anlage wurde um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 90 T gemindert Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.213,27 VJ: 6.359,90 Der Bestand an Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern und die Bewertung blieben zum Bilanzstichtag unverändert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Kunstgegenstände erfolgen in analoger Anwendung zum Steuerrecht ausschließlich auf Kunstwerke nicht anerkannter Künstler. Anlage I Seite 45

71 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ,29 VJ: ,14 Bei den Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeugen sind in 2012 insgesamt Zugänge in Höhe von 990 T zu verzeichnen. Hiervon entfallen 382 T auf Maschinen, 133 T auf technische Anlagen und 475 T auf Fahrzeuge. Bei den Zugängen im Bereich der Maschinen handelt es sich im Wesentlichen um eine neue Roboter-Steuerungstechnik für den Metallbau am Berufskolleg Meschede mit 91 T, eine Flächenschleifmaschine für das Berufskolleg Arnsberg-Neheim mit 31 T sowie einen Atemschutzkompressor für die Werkstatt der Kreisschirrmeisterei in Brilon mit 24 T. Weiterhin wurde eine neue Schneefrässchleuder für 41 T und eine Front-Tandem-Mähmaschine mit 71 T für den Bereich der Kreisstraßenunterhaltung angeschafft. Die Zugänge bei den Werten der technischen Anlagen sind mit 126 T durch die Erweiterung der Telekommunikationsanlage des Hochsauerlandkreises entstanden. Bei der Position der Fahrzeuge sind insgesamt neun neue Fahrzeuge angeschafft worden. Dabei handelt es sich um drei Traktoren für das Berufskolleg Brilon, die Roman-Herzog-Schule sowie die Franz-Joseph-Koch-Schule. Es wurden drei PKW erworben, zwei Fahrzeuge für den Bereich Vermessung und Katastererneuerung am Kreishaus Arnsberg und Brilon und ein PKW für den Brandschutz und Bevölkerungsschutz an der Kreisschirrmeisterei Arnsberg. Weiterhin wurden zwei LKW für den Bereich Brandschutz und Bevölkerungsschutz angeschafft, davon ist ein LKW der Kreisschirrmeisterei Brilon und ein LKW der Kreisschirrmeisterei Arnsberg zugeordnet. Außerdem wurde ein Unimog für die Kreisstraßenunterhaltung am Bauhof Eslohe erworben. Abgänge sind in Höhe von 19 T gebucht worden. Diese sind auf den Verkauf und die Verschrottung von Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen zurückzuführen. Planmäßige lineare Abschreibungen sind in Höhe von 777 T gebucht worden. Anlage I Seite 46

72 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die Bilanzposition untergliedert sich zum Bilanzstichtag wie folgt: Position Wert Maschinen ,72 Technische Anlagen ,57 Fahrzeuge ,00 Summe , Betriebs- und Geschäftsausstattung ,32 VJ: ,29 Die zu bewertende Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) umfasst rund Vermögensgegenstände, von denen ein Großteil auf die Ausstattung der Berufskollegs und Förderschulen entfällt. Diese Bilanzposition unterliegt damit alljährlich einer größeren mengen- und wertmäßigen Veränderung. Bei den Wirtschaftsgütern der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist im Jahre 2012 eine Vielzahl von Zugängen mit einem Gesamtwert in Höhe von T (inkl. 7 T Umbuchungen aus den Anlagen im Bau) zu verzeichnen gewesen. Diesen Zugängen stehen jedoch in Anbetracht kurzer Abschreibungszeiträume auch relativ hohe Abschreibungen gegenüber. Abgänge sind in Höhe von 7 T gebucht worden. Diese sind auf den Verkauf und die Verschrottung von Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Planmäßige lineare Abschreibungen waren in Höhe von T zu verzeichnen. In der Netto-Betrachtung von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen und Abschreibungen ergibt sich ein Rückgang des Bilanzwertes von rd. 368 T. Anlage I Seite 47

73 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,72 VJ: ,79 Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertiggestelltes Anlagevermögen, insbesondere im Bereich von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Wenn die Herstellungsphase abgeschlossen ist, werden die gesamten Herstellungskosten umgebucht und ab diesem Zeitpunkt beginnt der Abschreibungszeitraum. Die Bilanzposition hat sich in 2012 durch nachstehende Maßnahmen wie folgt verändert: Anlage I Seite 48

74 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Stand Zugänge Umbuchungen Stand Hochbaumaßnahmen BK Arnsberg, Gebäude C 2.451,66 0, ,66 0,00 Kinderkurheim Arnsberg Norderney 7.973,00 0, ,00 0,00 Neubau Kreisfeuerwehrzentrum 0, ,51 0, ,51 Kreishaus Brilon, Neubau Fluchttreppe 0, ,81 0, ,81 BK Brilon, Schallschutzmaßnahme 0, ,97 0, ,97 BK Arnsberg-Neheim, Fluchttreppen BK Olsberg, Erweiterung Holzwerkst. 0,00 0, , ,76 0,00 0, , ,76 Zwischensumme , , , ,88 Tiefbaumaßnahmen K1 Estinghausen 0, ,00 0, ,00 K15 Bahnübergang Olsberg 0, ,65 0, ,65 K , ,80 0, ,42 K ,94 0,00 0, ,94 K ,12 0,00 0, ,12 Anbindung B 7 alt/neu ,71 0, , ,21 K 56 OD Medelon 9.881, ,55 0, ,85 K 32 Frielinghausen 2.875,20 0, ,20 0,00 Knoten K 15 B ,40 0, , ,00 Geleistete Anz. Grundstücke 0, ,11 0, ,11 Zwischensumme , , , ,30 Anlagen im Bau > 410,00 Planungskosten Fleischerei am BK Am Eichholz Arnsberg 2.607,57 0, ,57 0,00 Planungskosten Küche an der Franziskus-Schule 3.967,94 0, ,94 0,00 Gebäudemanagement-Software ,42 0, ,42 0,00 Antriebstechnik (Kosten Ausschr.) 228,48 0,00-228,48 0,00 Trainingsgeräte (Kosten Ausschr.) 159,94 0,00-159,94 0,00 Zwei Traktoren (Kosten Ausschr.) 196,49 0,00-196,49 0,00 Kreishaus Meschede, Kantine 0, ,00 0, ,00 BK Meschede, Elektroarbeitsplätze 0, ,55 0, ,55 Beschilderung Radnetz Südwestf. 0, ,12 0, ,12 BK Olsberg, Kosten Ausschreibung 0,00 139,94 0,00 139,94 BK Arnsb.-Neh., Kosten Ausschreib. 0,00 167,93 0,00 167,93 Techn. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Anlagen im Bau sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme , , , ,54 Summe , , , ,72 Anlage I Seite 49

75 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Werte angesetzt, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Daher werden hier u.a. die wirtschaftlichen Unternehmen (verbundene Unternehmen und Beteiligungen) und Sondervermögen gem. 97 GO NRW des Kreises sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens angesetzt. Der Bewertung der Finanzanlagen lagen die besonderen Bewertungsvorschriften der Eröffnungsbilanz ( 55 Abs. 6, 7 GemHVO) zu Grunde. Diese Wertansätze gelten gem. 92 Abs. 3 GO NRW für die künftigen Jahre als Anschaffungskosten. Gemäß 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Von diesem Wahlrecht hat der Hochsauerlandkreis in 2012 keinen Gebrauch gemacht. Die derzeitige Bewertung der RWE-Beteiligung basiert auf einem für Zwecke der NKF-Eröffnungsbilanz gem. 55 Abs. 7 GemHVO festgestellten Wert der RWE- Aktien aus dem Jahr 2008 von 81,87 /Aktie. Der Aktienkurs ist in den letzten Jahren regelmäßig zurückgegangen und bewegt sich darüber hinaus auch längerfristig auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Der Kreis plant zum nächsten Bilanzstichtag ( ) eine Wertberichtigung seiner Beteiligung an der RWE AG. Da der Kreis diese Beteiligung nicht unmittelbar hält, sondern über die Beteiligungskette Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen Regionalverkehr Ruhr-Lippe-GmbH (RLG), soll eine konsistente Bewertung in den Bilanzen des Kreises und des Betriebes erfolgen. Dies ist allerdings erst zum nächsten Bilanzstichtag möglich, da der Jahresabschluss 2012 des Betriebes vom Kreistag bereits in der Sitzung am festgestellt worden ist. Anlage I Seite 50

76 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Anteile an verbundenen Unternehmen ,47 VJ: ,47 Verbundene Unternehmen sind solche Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt oder das Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des Kreises steht. Die Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbh (TKG), vormals Telekommunikationsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh, hatte sich im Vorjahr durch den Beitritt des Kreises Olpe zur Gesellschaft zum auf 60,00 % reduziert. Zum sind als weitere Gesellschafter die Kreise Soest und Siegen-Wittgenstein beigetreten, so dass sich die Beteiligungsquote des Hochsauerlandkreises weiter auf nur noch 27,27 % verringert hat. Im Jahresabschluss zum erfolgt daher eine Umgliederung des Wertes der TKG von den verbundenen Unternehmen zu den Beteiligungen. Zum ist außerdem der Märkische Kreis beigetreten, so dass sich die Beteiligung im Folgejahr auf 21,42 % erneut reduzieren wird. Die mit dem Hochsauerlandkreis verbundenen Unternehmen (inkl. der Zweckverbände) sind zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet: Unternehmen Vermögensverwaltungsgesellschaft für den Hochsauerlandkreis mbh (VVGH) Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh (EWG) Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbh Anteil Wert Wert ,00 % , ,79 100,00 % , ,00 27,27 % 0, ,00 Zweckverband Naturpark Homert 54,20 % , ,68 Summe , ,47 Anlage I Seite 51

77 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Beteiligungen ,91 VJ: ,91 Ein Beteiligungsverhältnis liegt in den Fällen vor, in denen der Hochsauerlandkreis Anteile an Unternehmen oder Einrichtungen mit der Absicht hält, eine auf Dauer angelegte Verbindung einzugehen. Grundsätzlich kann dies bei einer Beteiligung von 20 % und mehr unterstellt werden. Die dauerhafte Verbindung zu Unternehmen wird nachfolgend jedoch auch bei allen Beteiligungen von weniger als 20 % unterstellt. Zu der in 2012 von den Anteilen an verbundenen Unternehmen auf die Position Beteiligungen umgegliederten Beteiligung an der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbh (TKG) verweisen wir auf die Erläuterungen in Punkt In 2012 wurde gem. Kreistagsbeschluss vom (Drucksache-Nr. 8/447) bei der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, welche für den Hochsauerlandkreis den Wert an der Beteiligung um ,00 erhöht hat. Die Beteiligungen des Hochsauerlandkreises an Unternehmen und Zweckverbänden sind zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet: Anlage I Seite 52

78 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Unternehmen Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH Freizeitpark Hochsauerland GmbH Gevelinghausen-Wasserfall Anteil Wert Wert ,00 % , ,45 50,00 % , ,57 Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH 50,00 % , ,85 Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbh Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbh (TKG) 25,00 % 8.146, ,45 27,27 % ,00 0,00 Südwestfalen Agentur GmbH 16,67 % 5.000, ,00 Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbh & Co. KG Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH Kommunale Energie- Beteiligungsgesellschaft Holding AG 3,92 % , ,00 3,89 % , ,00 1,64 % 858,43 858,43 0,01 % 160,00 160,00 Summe , ,75 Zweckverbände Die Mitgliedschaften in Zweckverbänden, die nicht bei den verbundenen Unternehmen auszuweisen sind, werden analog zu den Unternehmensbeteiligungen in privatrechtlicher Form bewertet und bei den Beteiligungen ausgewiesen. Soweit noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, wird die Beteiligung mit dem Wert von 1 ausgewiesen. Anlage I Seite 53

79 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Eine Besonderheit ergibt sich für den Ein-Euro-Ausweis des Zweckverbandes der Sparkasse Hochsauerland, deren Träger neben dem Hochsauerlandkreis die Städte/Gemeinden Brilon, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg und Bestwig sind. Die kommunale Trägerschaft entspricht nicht der Beteiligungssituation an einem Unternehmen, es handelt sich vielmehr um eine öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung. Die Sparkassen erfüllen keine Aufgaben ihrer kommunalen Träger, sondern sie erfüllen ihren öffentlichen Auftrag als Geldinstitut nach dem Sparkassengesetz. Es ist der Dispositionsfreiheit der kommunalen Träger entzogen, wie eine Sparkasse zu führen ist. In der kommunalen Bilanz findet daher keine Bewertung der Sparkassen statt. Die Bewertung der Mitgliedschaften in den Zweckverbänden zum Bilanzstichtag ergibt sich wie folgt: Zweckverband Anteil Wert Wert Naturpark Rothaargebirge 35,60 % 6.398, ,78 Naturpark Arnsberger Wald 33,33 % , ,44 Naturpark Diemelsee 25,00 % 1,00 1,00 Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises und der Städte Brilon, Hallenberg, Medebach, Olsberg und Winterberg und der Gemeinde Bestwig Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge 20,40 % 1,00 1,00 14,29 % 3.817, ,71 4,55 % 2.017, ,39 KDVZ Citkomm 4,00 % 1,00 1,00 Schienenpersonennahverkehr Ruhr- Lippe (ZRL) 20,00 % , ,84 Summe , ,16 Anlage I Seite 54

80 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sondervermögen ,24 VJ: ,24 Als Sondervermögen gem. 97 GO NRW werden die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen des Kreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit ( 107 Abs. 2 GO NRW) ausgewiesen. Dies sind beim Hochsauerlandkreis der Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises, der Abfallentsorgungsbetrieb und der Rettungsdienst. Der Wert des Sondervermögens Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises ist geprägt von der darin enthaltenen Beteiligung des Kreises an der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), in welcher wiederum die RWE- Aktien des Kreises mittelbar enthalten sind. Wie bereits unter Punkt 1.3 ausgeführt wurde, wird der derzeit bilanzierte Wert des Sondervermögens unter dem Aspekt des zurückgegangenen Kurses der RWE-Aktie im nächsten Jahresabschluss neu festgestellt. Zur Vollständigkeit sei an dieser Stelle angemerkt, dass sich der derzeit bilanzierte Beteiligungswert nicht nur in der Position Sondervermögen, sondern auch in der Bilanzposition Ausleihungen an Sondervermögen (Punkt ) dokumentiert. Der Bestand der Sondervermögen und die Bewertung blieben zum Bilanzstichtag unverändert. Sondervermögen Wert Wert Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises , ,05 Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) , ,38 Betrieb Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) , ,81 Summe , ,24 Anlage I Seite 55

81 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Wertpapiere des Anlagevermögens ,06 VJ: ,06 Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens werden die Anteile des Kreises an einem Versorgungsfonds bei der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse in Münster mit den historischen Anschaffungskosten bilanziert. In 2012 sind keine weiteren Anteile an dem Versorgungsfonds erworben worden. Der Marktwert der Anteile an dem Versorgungsfonds betrug zum Bilanzstichtag ,48. Insoweit liegt eine stille Reserve von rd. 434 T vor Ausleihungen Als Ausleihungen werden langfristige Forderungen des Kreises bezeichnet, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden, hier in Form von Darlehen Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 VJ: 0, Ausleihungen an Beteiligungen ,42 VJ: ,42 In 2012 wurde mit Vertrag vom 15. März 2012 ein Darlehen an die Flughafen/Paderborn Lippstadt GmbH in Höhe von gewährt. Das Darlehen ist über einen Zeitraum von 20 Jahren ratierlich durch die Gesellschaft zu tilgen, es unterliegt einer Verzinsung von jährlich 3,07 %. Bei den übrigen Ausleihungen handelt es sich ebenfalls um verzinsliche Forderungen des Kreises, die im Hinblick auf die Forderungen gegenüber der KEB-AG und der RLG in Zusammenhang mit der RWE- Beteiligung des Kreises stehen. Die aus Vorjahren bestehende Ausleihung an die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH wird wegen ihrer Zins- und Tilgungsfreistellung mit einem Erinnerungswert bilanziert. Der nominelle Wert der Forderung beläuft sich auf ,19. Anlage I Seite 56

82 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Schuldner Wert Wert KEB Holding AG , ,41 Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) , ,69 Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbh & Co. KG , ,32 Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH 1,00 1,00 Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH ,00 0,00 Summe , , Ausleihungen an Sondervermögen ,00 VJ: ,00 In 2008 wurde dem Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Übertragung der vormals vom Kreis unmittelbar gehaltenen Beteiligung an der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) eine Ausleihung in Form eines verzinslichen Darlehens in Höhe von ,00 gewährt. Die Ausleihung wird verzinst (2012: 4,35 %) und ist daher mit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) bilanziert. Die Höhe der bilanzierten Ausleihung steht ebenfalls in Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung des Kreises. Daher an dieser Stelle nochmals der Hinweis (wie bereits unter Punkt 1.3 und 1.3.3), dass im nächsten Jahresabschluss die im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung des Kreises stehenden Bilanzpositionen angesichts der Kursentwicklung der RWE-Aktie neu bewertet werden Sonstige Ausleihungen 3.361,89 VJ: 3.274,06 Zum bestand eine sonstige Ausleihung an die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac. Die Ausleihung ist mit dem Barwert bilanziert. Die Veränderung ergibt sich aus den Tilgungen in 2012 und der Neuberechnung des Barwertes. Anlage I Seite 57

83 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ,57 VJ: ,42 Es werden folgende Vorräte bilanziert, für die ein Lager vorhanden ist: Vorräte Wert Wert Papier und Briefumschläge , ,93 Brennstoffe (Heizöl, Holzpellets) 8.352, ,93 Streugut (Salz, Sole) , ,24 Büromaterial , ,69 Kleinmaterial IT 9.979, ,80 Material Bauhof , ,53 Untersuchungsmaterial Veterinärwesen , ,02 Material Kfz-Zulassung (Stempelplaketten u.a.) , ,28 Summe , ,42 Für die Bewertung wurden die durchschnittlichen Anschaffungskosten im Jahr 2012 zu Grunde gelegt. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Dieser Posten untergliedert sich insbesondere in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten angesetzt und abgebildet werden. Anlage I Seite 58

84 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert, soweit nicht aufgrund der Überprüfung der Werthaltigkeit der offenen Posten Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen sind. In 2012 wurden ausschließlich pauschale Wertberichtigungen vorgenommen. Bei den Pauschalwertberichtigungen wurden grundsätzlich folgende Faktoren berücksichtigt: Alter der Forderung bezogen auf die Fälligkeit Wertberichtigungsfaktor (v.h. des Nennbetrages) bis 3 Monate 0 % 4 bis 6 Monate 20 % 7 bis 12 Monate 40 % 13 bis 24 Monate 60 % über 24 Monate 80 % Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ,62 VJ: ,87 Die Aufteilung der öffentlich-rechtlichen Forderungen in Gebühren, Beiträge, Steuern, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ist aus dem Forderungsspiegel, welcher dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Gebührenforderungen ,93 VJ: ,82 Der Nennbetrag der Gebührenforderungen in Höhe von ,93 wurde um ,00 wertberichtigt. Anlage I Seite 59

85 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Steuerforderungen ,21 VJ: 6.552,10 Steuerforderungen bestehen aus der Erhebung der Jagdsteuer. Der Nennbetrag der Steuerforderungen in Höhe von ,21 wurde um 5.254,00 wertberichtigt. Forderungen aus Transferleistungen ,10 VJ: ,97 Hierbei handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Sozialbereich. Der Nennbetrag der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von ,10 (Vorjahr: ,97 ) wurde um ,00 (Vorjahr: ,00 ) wertberichtigt. Die gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Wertberichtigung resultiert aus einer Umstellung im Bereich der Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen (UVG). Bis 2011 wurden hierunter nur diejenigen Forderungen bilanziert, deren Zahlungen als sichergestellt galten. Dieses Vorgehen entsprach jedoch nicht dem Grundsatz der Vollständigkeit. Daher wurden im Berichtsjahr 2012 sämtliche noch fehlenden Forderungen aus UVG bilanziert und darauf eine entsprechend höhere Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ,38 VJ: ,98 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Wert Wert Forderung aus Altfehlbetragsabdeckung , ,95 Forderungen aus Erstattung von Versorgung , ,00 Forderung aus Versorgungslastenverteilung , ,00 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , ,03 Summe , ,98 Anlage I Seite 60 Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen sind maßgeblich von folgenden Sachverhalten bestimmt:

86 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Forderungen des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aus der einmaligen Anhebung der Kreisumlage im Jahr 2007 (Altfehlbetragsabdeckung). Der ursprüngliche Nennbetrag mit insgesamt ,00 ist über einen Zeitraum von 5 bzw. 8 Jahren gestundet, wobei die 1. Rate in 2009 fällig war. Durch Beschluss des Kreistages vom (Drucksache-Nr. 8/581) wurde den Städten und Gemeinden in 2012 ein Teilbetrag der Forderungen auf den Altfehlbetrag im Nennwert von ,52 erlassen. Außerdem erfolgte in 2012 die Zahlung der 4. Rate (zusammen ,37 ), so dass sich die Forderungen zum auf insgesamt ,80 reduzierten (bilanzierter Nennbetrag der Forderungen zum Vorjahresstichtag: ,68 ). Aufgrund der gewährten Stundung werden die Forderungen in der Bilanz mit dem Barwert ausgewiesen. Der Barwert beträgt unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 4,40 % zum Bilanzstichtag ,79. In den folgenden Jahren nähert sich dieser Barwert unter Berücksichtigung der Zahlungen dem Nominalwert immer mehr an. Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auf die zukünftigen Versorgungsleistungen der im Zuge der Auflösung der Versorgungsämter und Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts zum übernommenen 12 Beamten. Zum waren von diesen noch 11 Beamte aktiv beschäftigt. Die Forderung wird mit dem Teilwert in Höhe von ,00 analog zu den auf diese Beamten entfallenden Pensions- und Beihilferückstellungen ausgewiesen. Erstattungsansprüche gegenüber anderen Dienstherren aus 107 b Beamtenversorgungsgesetz bzw. dem Versorgungslastenverteilungsgesetz NRW. Die Forderung wird mit dem Teilwert in Höhe von ,00 angesetzt. Sonstige zum 31. Dezember 2012 offene Forderungen vorwiegend aus Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von ,59. Anlage I Seite 61

87 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Nennbetrag der gesamten sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von ,38 wurde um ,00 wertberichtigt Privatrechtliche Forderungen ,48 VJ: ,77 Privatrechtliche Forderungen Wert Wert Forderungen gegenüber dem privaten Bereich , ,35 Forderungen a.d. Abwicklung Bildungszentrum Sorpesee , ,91 Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich , ,97 Forderungen gegen verb. Unternehmen und Beteiligungen , ,79 Forderungen gegen Sondervermögen , ,75 Summe , ,77 Die Forderungen gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von ,56 resultieren im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag offenen Posten aus Mahngebühren und Nebenkostenabrechnungen. Der Nennbetrag der Forderungen gegenüber dem privaten Bereich sowie der Forderungen aus der Abwicklung Bildungszentrum Sorpesee i.h.v. zusammen ,05 wurden insgesamt um wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich in Höhe von ,65 resultieren vorwiegend aus zum Bilanzstichtag offenen Posten gegen öffentliche Einrichtungen (Bezirksregierungen, Städte, Gemeinden). Der Nominalbetrag i.h.v ,65 wurde um 458 wertberichtigt. Anlage I Seite 62

88 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die Forderungen gegen verb. Unternehmen und Beteiligungen umfassen Zinsforderungen aus gewährten Krediten gegenüber der KEB Holding AG sowie der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH RLG (siehe auch Punkt Ausleihungen an Beteiligungen). Die Forderungen gegen Sondervermögen resultieren aus der Weiterberechnung in Anspruch genommener Dienstleistungen an die Sondervermögen sowie diesen gewährten Liquiditätskrediten. Die privatrechtlichen Forderungen werden im Forderungsspiegel, welcher als Anlage beigefügt ist, nach Schuldnergruppen unterschieden Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 VJ: ,14 Die im Vorjahr unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen und in 2012 zunächst vom Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen übernommenen Einrichtungsgegenstände der Seminarräume im Bildungszentrum Sorpesee wurden in 2012 vom Betrieb an den neu gegründeten VHS-Zweckverband Arnsberg-Sundern übertragen. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 VJ: 0, Liquide Mittel ,30 VJ: ,71 Zu den liquiden Mitteln gehören die Guthaben auf den Girokonten, Festgeldkonten und Sparbüchern sowie die Bargeldbestände (Handvorschüsse/Wechselgeld Kassenautomaten), die in der nachfolgenden Übersicht im Detail aufgeführt sind. Anlage I Seite 63

89 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Konto Bestand Girokonto, Sparkasse Hochsauerland, ,95 Girokonto, Sparkasse Arnsberg-Sundern, ,44 Girokonto, Sparkasse Meschede, ,26 Girokonto, Postbank Dortmund, ,52 Girokonto, Sparkasse Hochsauerland, (Vollstreckung) 3.229,46 Sparbuch, Sparkasse Hochsauerland, ,06 Tagesgeldkonto, Sparkasse Hochsauerland, ,61 Festgeldkonto, Sparkasse Hochsauerland, ,00 Termingeldkonto, Düsseldorfer Hypothekenbank ,00 Bargeldbestand/Handvorschüsse ,00 Summe ,30 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,17 VJ: ,99 Auf der Aktivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungen angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zudem sind an Dritte gewährte Investitionszuschüsse mit Gegenleistungsverpflichtung als aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Die aktive Rechnungsabgrenzung des Kreises beruht im Wesentlichen auf im Dezember 2012 geleistete Auszahlungen für: Leistungen nach SGB II (4.710 T ) Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe (2.928 T ) Beamtenbesoldung (761 T ), und Unterhaltsvorschuss (96 T ). Anlage I Seite 64

90 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die Zahlungen erfolgten jeweils Ende des Jahres 2012 für den Monat Januar Zudem werden Investitionszuschüsse mit Gegenleistungsverpflichtung in Höhe von ,31 als aktive Rechnungsabgrenzung bilanziert. Diese resultieren im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Der Hochsauerlandkreis hat mit Kreistagsbeschluss vom (Drucksache- Nr. 8/562) an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen entsprechend dem Finanzierungsplan einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau und die Erweiterung des Blauen Hauses in Höhe von ,00 geleistet. Aufgrund der angefallenen Mehrkosten beim Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes hat der Kreistag mit Beschluss vom den Investitionskostenzuschuss um ,00 erhöht. Außerdem wurden Landes-/Bundeszuwendungen von ,00 für das Baudenkmal Blaues Haus gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vom gewährt. Die unter der aktiven Rechnungsabgrenzung bilanzierten Zuschüsse/Zuwendungen belaufen sich damit auf insgesamt ,00. Die Auflösung erfolgt mit der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen. Der Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH wurde im Rahmen des Erwerbs des Untertagebereiches und der Umsetzung des Zukunftskonzepts (vgl. Grundsatzentscheidung des Kreistages vom , Drucksache-Nr. 7/831) ein Investitionszuschuss in Höhe von ,50 gewährt. Die Gewährung erfolgte mit ,50 zum und mit ,00 zum Die Gegenleistungsverpflichtung in Form der Verpflichtung zur Weiterführung des Museums ist im Bewilligungsbescheid auf 20 Jahre festgesetzt worden. Der angesetzte Wert in Höhe des Zuschussbetrages wird insoweit in gleichbleibenden Raten bis zum aufwandswirksam aufgelöst. Zum beträgt der bilanzierte Wert ,42. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Bahnhofsumfeld in Olsberg ist eine Fußgängerunterführung erstellt worden, die sich teilweise auf dem Grund und Boden der Deutschen Bahn AG befindet. Bei den Herstellungskosten für die Fußgängerunterführung, die anteilig auf den Grund und Boden der Deutschen Bahn AG entfallen, handelt es sich insofern um eine zweckgebundene Zuwendung von Anlage I Seite 65

91 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Seiten des Kreises an den Bund, deren Wert mit ,88 ermittelt wurde. Dieser Investitionszuschuss wird analog zu dem im Eigentum des Hochsauerlandkreises stehenden Anteil der Fußgängerunterführung über eine Nutzungsdauer von 75 Jahren aufgelöst. Zum beträgt der bilanzielle Wert ,97. Der Kreis hatte hierzu Fördergelder erhalten, die in der Bilanzposition der passiven Rechnungsabgrenzung enthalten sind. Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung im Bereich Infrastruktur wurde vom Kreistag die Errichtung von vier Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Berufskollegs beschlossen (vgl. Beschluss des Kreistages vom , Drucksachen-Nr. 7/1220). Die Installation und der Betrieb der Anlagen erfolgt durch die Vermögensverwaltungsgesellschaft für den Hochsauerlandkreis mbh (VVGH). Insoweit werden die an die VVGH weitergereichten Mittel aus dem Konjunkturpaket als aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz des Kreises ausgewiesen und über einen Zeitraum von 20 Jahren aufwandswirksam aufgelöst. Zum beträgt der Bilanzansatz ,00. Ebenfalls aus Mitteln des Konjunkturpaketes II wurde dem Kindergarten Wenholthausen ein Zuschuss für einen behindertengerechten Zugang gewährt. Hier beläuft sich der bilanzielle Wert zum auf ,00. Zu beiden aktiven Rechnungsabgrenzungen sind auf der Passivseite die öffentlichen Zuweisungen als Rechnungsabgrenzung bilanziert. Anlage I Seite 66 Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom (Drucksachen-Nr. 8/500) an dem REGIONALE-Projekt Musisches Bildungszentrum Südwestfalen. Der Kreis und die Stadt Schmallenberg tragen jeweils 50 % der nicht durch Landesmittel finanzierten Investitionskosten. Bei einem Investitionsvolumen von 8,19 Mio. entfallen auf den Kreis und die Stadt Schmallenberg jeweils 1,46 Mio.. Bis zum sind in diesem Zusammenhang ,65 als Zuschüsse geleistet worden. Die weiteren Mittel werden in den Jahren 2013 und 2014 zur Auszahlung gelangen. Die gezahlten Zuschüsse werden in voller Höhe als aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz ausgewiesen. Die aufwandswirksame Auflösung hat im Januar 2011 für einen Teil

92 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom der geförderten Investitionen (Instrumente) bereits begonnen. Im Übrigen erfolgt die Auflösung erst mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen. Der bilanzielle Wert beträgt zum ,65. Gemäß Vertrag zwischen dem Hochsauerlandkreis und dem Caritasverband Arnsberg-Sundern e.v. vom und Ergänzung vom ist der Caritasverband Träger der Förderschule Marianhill in Arnsberg, welche im Auftrag des Kreises betrieben wird. Der Kreis übernimmt in diesem Zusammenhang u.a. Kosten für Neu- und Ersatzbeschaffungen der Schulausstattung. Da hieran jedoch kein wirtschaftliches Eigentum des Kreises besteht, sondern stattdessen eine Gegenleistungsverpflichtung des Caritasverbandes begründet wird, ist eine aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz des Kreises auszuweisen. Die aufwandswirksame Auflösung orientiert sich an der Nutzungsdauer der beschafften Vermögensgegenstände. Zum beträgt der bilanzielle Wert ,23. Anlage I Seite 67

93 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom B. Passiva 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage ,95 VJ: ,95 Die allgemeine Rücklage bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. davon: Deckungsrücklage 0,00 VJ: ,29 Die Deckungsrücklage war bisher ein Teil der allgemeinen Rücklage und wurde durch einen davon-vermerk bei dieser ausgewiesen ( 43 Abs. 3 GemHVO alt). Die Deckungsrücklage dokumentierte den Wert der im Rahmen des Jahresabschlusses in das Folgejahr vorgetragenen Ermächtigungsübertragung (EÜ) der Ergebnisrechnung. Hiermit sollte dokumentiert werden, dass in Höhe der EÜ im Folgejahr noch eine Ergebnisbelastung eintreten kann und in dieser Höhe dann Eigenkapital gebunden ist. Mit dem zum veröffentlichten 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ist die Deckungsrücklage hinfällig geworden, da sich ein solcher bilanzieller Ausweis in der Praxis als nicht notwendig herausgestellt hat. Der Nachweis von Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen des Ergebnisplanes und für investive Auszahlungen wird jedoch weiterhin dem Anhang als Anlage beigefügt. 1.2 Sonderrücklagen 0,00 VJ: 0,00 Anlage I Seite 68

94 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Ausgleichsrücklage ,76 VJ: ,73 Gem. 96 Abs. 1 S. 2 i.v.m. 75 Abs. 2 GO NRW wurde das erwirtschaftete Abschlussergebnis 2011 in Höhe von ,97 mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage wird im Lagebericht erläutert. 1.4 Jahresfehlbetrag ,11 VJ: ,97 Der Jahresfehlbetrag stellt den Saldo der Ergebnisrechnung dar und mindert in gleicher Höhe das Eigenkapital. Der Jahresfehlbetrag 2012 beträgt ,11. Die Verwaltung wird dem Kreistag vorschlagen, den Jahresfehlbetrag 2012 durch eine Verbuchung gegen die Ausgleichsrücklage zu decken. 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen ,50 VJ: ,54 Gem. 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten anzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die vom Land NRW gewährten Mittel der Schulpauschale, der Investitionspauschale und der Feuerschutzpauschale, darüber hinaus Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Kreisstraßenbau sowie die Zuwendungen aus einzelgeförderten Baumaßnahmen. Anlage I Seite 69

95 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Da in Höhe der vereinnahmten Fördermittel keine Belastung aus Abschreibungen des bezuschussten Anlagevermögens entstehen darf, werden die Sonderposten entsprechend den zugeordneten Anlagegegenständen ertragswirksam aufgelöst. Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen ist im Sonderpostenspiegel dargestellt. 2.4 Sonstige Sonderposten ,65 VJ: ,56 Als sonstige Sonderposten werden Überschüsse aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage (2,59 Mio. ) und Ersatzgelder nach 5 Landschaftsgesetz (0,33 Mio. ) ausgewiesen. Die Entwicklung der sonstigen Sonderposten wird ebenfalls im Sonderpostenspiegel dargestellt. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen ,00 VJ: ,00 In dieser Bilanzposition werden die Pensions- und Beihilferückstellungen des Kreises ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Heubeck AG im Auftrag der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) ermittelt. Bewertet wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber allen aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern des Hochsauerlandkreises. Dazu gehören auch die in den Sondervermögen (Betrieben) tätigen Beamten sowie die zum vom Land Nordrhein-Westfalen übernommenen Beamten der Versorgungs- und Umweltverwaltung. Die Bewertung bezieht sich insoweit auf 500 Beamte, davon sind 27 Beamte in den Betrieben beschäftigt und 11 Beamte vom Land NRW übernommen worden. Anlage I Seite 70

96 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven zur Zahlung von Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne nicht schwerbehinderte Waisen) berücksichtigt. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert der Verpflichtungen. Dabei wurde eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Vorgaben des 36 Abs. 1 GemHVO und der Durchführungshinweise des Runderlasses vom auf Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Rechnungszinsfuß beträgt nach Vorgabe der GemHVO 5,0 %. Für die Höhe der Versorgung wurden die ab dem maßgeblichen Werte gemäß Beamtenversorgungsanpassungsgesetz (BesVersAnpG) 2011/2012 NRW berücksichtigt. Das BesVersAnpG 2011/2012 enthält Besoldungserhöhungen von + 1,5 % ab und + 1,9 % ab Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren und für alle übrigen Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß 31 LBG NRW angesetzt (schrittweise Anhebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr). Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen ist im als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel dargestellt. Weitere Ausführungen zur Entwicklung der Pensionsrückstellungen, zu den Auswirkungen von Zuführungen, Auflösungen und Inanspruchnahmen auf das Abschlussergebnis sowie der Beeinflussbarkeit im Rahmen der Haushaltsplanung und -ausführung sind dem Lagebericht zu entnehmen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 VJ: 0,00 Anlage I Seite 71

97 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Instandhaltungsrückstellungen ,30 VJ: ,54 In der Eröffnungsbilanz zum waren ursprünglich Instandhaltungsrückstellungen gem. 36 Abs. 3 GemHVO für 75 einzeln bestimmte Maßnahmen des Hochbaus mit einem Gesamtvolumen von ,00 ausgewiesen. Hiervon waren zum noch 28 Maßnahmen mit einem Volumen von ,39 nicht umgesetzt bzw. nicht abgeschlossen. Desweiteren erfolgte eine Zuführung i.h.v Es handelt sich hier um die Erhöhung für eine Maßnahme aufgrund einer aktuell durchgeführten Kostenermittlung auf der Grundlage bereits realisierter Projekte. Der Bilanzwert zum beträgt somit Darüber hinaus sind in den Jahren weitere Instandhaltungsrückstellungen mit folgenden zum zu bilanzierenden Werten gebildet worden: Brandschutz Berufskolleg Brilon ,77 Brandschutz Berufskolleg Olsberg ,00 Brandschutz Berufskolleg am Eichholz ,45 Brandschutz Berufskolleg Berliner Platz 4.405,09 Dach-/Fassadensanierung Ruth-Cohn-Schule , ,31 Im Bereich des Infrastrukturvermögens (Tiefbau) wurden insgesamt ,40 in Anspruch genommen. In Höhe von ,00 wurden 2 Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst. Neue Instandhaltungsrückstellungen im Bereich Tiefbau wurden für nicht durchgeführte Deckenerneuerungen von Kreisstraßen und Bankett-/Grabenräumungen entlang der Kreisstraßen mit einem Volumen von insgesamt ,00 gebildet. Der Gesamtsumme der Instandhaltungsrückstellungen im Kreisstraßenbau beläuft sich auf ,60. Der Einzelnachweis der bilanzierten Rückstellungen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel (Angabe gem. 44 Abs. 2 Punkt 4 GemHVO). Anlage I Seite 72

98 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs ,38 und 5 GemHVO NRW VJ: ,02 Gem. 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen zu bilden. Die Pflicht zur Rückstellungsbildung entfällt, wenn der Betrag geringfügig ist. Die Aufgliederung und Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist ebenfalls im als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel dargestellt. Ergänzend hierzu werden nachfolgend die sonstigen Rückstellungen erläutert. Rückstellung für Altersteilzeit ,00 VJ: ,00 Für die Bediensteten des Kreises, die eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell abgeschlossen haben und sich zum Bilanzstichtag noch in der Arbeits- oder bereits in der Freizeitphase befinden, wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit gebildet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt zeitanteilig und ratierlich auf Basis der individuellen Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Rückstellung wird unter Verwendung der dem BMF-Schreiben vom beigefügten Tabelle 1 als Barwert ausgewiesen. Am befanden sich 9 Bedienstete in der Arbeitsphase und 20 Bedienstete in der Freizeitphase. Rückstellung für Urlaubsansprüche ,00 VJ: ,00 Für die Bewertung der Rückstellung aus Urlaubsansprüchen wurden die individuellen Resturlaubsansprüche aus 2012 aller Bediensteten des Kreises (mit Ausnahme der den Sondervermögen zugeordneten Personen) zum Bilanzstichtag ermittelt. Je Urlaubstag wurde individuell nach der vereinbarten Arbeitszeit (Vollzeit bzw. Teilzeit) eine Tagesarbeitszeit in Höhe von einem Fünftel der Wochenarbeitszeit ermittelt. Bei Vollzeitkräften sind dies 7,8 Stunden bei den tariflich Beschäftigten (39 Std./Woche) und in der Regel 8,2 Stunden bei den Beamten (41 Std./Woche). Die so ermittelten Stunden wurden mit dem Stundensatz für Personalkosten lt. KGSt-Materialien Nr. Anlage I Seite 73

99 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom /2012 Kosten eines Arbeitsplatzes individuell je Besoldungs-/Entgeltgruppe bewertet. Rückstellung für Gleitzeitguthaben ,00 VJ: ,00 Für die Bewertung der Rückstellung aus Gleitzeitguthaben wurden die individuellen Zeitguthaben (ohne Zeitschulden) aller Bediensteten des Kreises (mit Ausnahme der den Sondervermögen zugeordneten Personen) mithilfe des Zeiterfassungssystems zum ermittelt und mit dem je Besoldungs-/Entgeltgruppe individuellen Stundensatz gem. KGSt-Materialien Nr. 1/2012 Kosten eines Arbeitsplatzes bewertet. Drohverlustrückstellung: Swap-Geschäft ,00 VJ: ,00 Für Finanztermingeschäfte, die nicht als Sicherungsgeschäfte zu qualifizieren sind, müssen Drohverlustrückstellungen gebildet werden, wenn die jeweiligen Marktwerte aus diesen Finanzderivaten negativ sind. Bei einem Sicherungsgeschäft, bei dem die Voraussetzungen als Bewertungseinheit nicht gegeben sind, betrug der Marktwert am Bilanzstichtag ,00. Die bisherige Rückstellung wurde um ,00 entsprechend reduziert. Rückstellung für Verlustabdeckung Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH 0,00 VJ: ,00 Der Kreis ist vertraglich verpflichtet, zu 50 % die Verluste seiner Beteiligungsgesellschaft Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH zu übernehmen. Aus dem geprüften Jahresabschluss zum der Gesellschaft ergibt sich für den Hochsauerlandkreis eine anteilige Verlustverpflichtung in Höhe von ,47. Nach Abzug der Vorauszahlungen auf den Verlustanteil verblieb eine Nachschusspflicht i.h.v ,47, für die im Jahresabschluss 2012 keine Rückstellung, sondern aufgrund ihres konkreten Wertes eine Verbindlichkeit verbucht wurde. Die den Jahresabschluss 2011 betreffende Rückstellung des Vorjahres wurde in Anspruch genommen. Anlage I Seite 74

100 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Rückstellung für Umsatzsteuernachzahlung Tierkörperbeseitigung ,33 VJ: ,02 Der Kreis hat sich in 2005 gegenüber der Tierkörperbeseitigungsanstalt SNP Icker (jetzt: Rendac Icker) verpflichtet, die bislang nicht ausgewiesene Umsatzsteuer auf seine Verlustabdeckungszahlungen zu übernehmen, sofern die Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Nachversteuerung der Zahlungen in den Jahren veranlagt wird. Ein Einspruchsverfahren der Tierkörperbeseitigungsanstalt gegenüber der Finanzverwaltung ist derzeit noch anhängig. Die mögliche Nachzahlungsverpflichtung für diese Jahre beträgt nach eigenen Berechnungen ,64. Für die Jahre hatte die Finanzverwaltung im Jahr 2011 Umsatzsteuernachzahlungsbescheide erlassen, so dass die Rückstellung für diese Jahre in Anspruch genommen wurde. Für 2012 wurde der Rückstellung ein Betrag von 4.933,31 zugeführt für die Verzinsung der noch offenen Steuerbeträge der Jahre 2003 und Rückstellung für die Rückzahlung von Bundesmitteln SGB II ,00 VJ: ,00 Zum Bilanzstichtag ist der Rechtsstreit zwischen den Optionskommunen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Einkommensanrechnung bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II weiterhin anhängig, der zu einer Rückzahlungsverpflichtung des Kreises von Bundesmitteln für den Zeitraum führen könnte. Der Rechtsstreit betrifft nicht die Höhe der Ansprüche der nach dem SGB II Leistungsberechtigten, sondern die Kostenverteilung zwischen dem Bund und den Optionskommunen. Zwar hat das Landesozialgericht Dortmund in einem Musterstreitverfahren am in 2. Instanz die Rechtsauffassung des Bundes im Hinblick auf die seit Oktober 2010 praktizierte, für den Bund günstigere Abrechnungssystematik bestätigt. Das Gericht hat mit gleichem Urteil entschieden, dass dem Bund kein Erstattungsanspruch für die Vergangenheit zusteht. Allerdings ist damit zu rechnen, dass das BMAS hierzu in die Revision gehen wird. Die gebildete Rückstellung wird daher aufrecht erhalten. Anlage I Seite 75

101 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Rückstellungsbetrag in Höhe von ,00 basiert auf einer Vergleichsberechnung der Methoden zur Einkommensanrechnung und berücksichtigt eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrages ab dem mit 5,19 % p.a. Für die anteilige Verzinsung in 2012 wurde der Rückstellung ein Betrag von ,00 zugeführt. Rückstellung für Pensionslasten der KDVZ Citkomm ,28 VJ: ,00 Der Zweckverband KDVZ Citkomm, dessen Mitglied der Hochsauerlandkreis ist, muss durch Änderung gesetzlicher Vorgaben (EigVO NRW) spätestens im Jahr 2012 sämtliche Pensionsansprüche seiner verbeamteten Mitarbeiter bilanzieren. Da der Zweckverband durch die Bilanzierung dieser Ansprüche jedoch überschuldet wäre, haben sich die Zweckverbandsmitglieder darauf verständigt, den der Rückstellung zuzuführenden Betrag anteilig zu übernehmen. Der auf den Hochsauerlandkreis entfallene Betrag wurde im Jahresabschluss zum im Wege einer Berichtigung der Eröffnungsbilanz gem. 57 GemHVO eine Rückstellung für ungewisse Verpflichtungen im Sinne des 36 Abs. 4 GemHVO in Höhe von ,00 gebildet und blieb bis 2011 unverändert. Mit Schreiben der KDVZ vom wurde nunmehr der endgültige Wert auf Basis des Verteilungsmaßstabs amtliche Bevölkerungszahl IT.NRW zum und eines in der Bürgermeisterkonferenz vom festgelegten Verteilungsschlüssels mit ,28 berechnet. Die Rückstellung aus 2011 war somit in Höhe von ,72 erfolgswirksam aufzulösen. Versorgungslastenverteilung nach VLVG bzw. 107 b BeamtVG ,00 VJ: ,00 Der Hochsauerlandkreis hat anteilig für dreizehn Beamte, die in seinen Diensten standen, jedoch später zu einem anderen Dienstherrn gewechselt sind, die Versorgungslasten aufgrund des 107 b Beamtenversorgungsgesetz bzw. des Versorgungslastenverteilungsgesetzes NRW zu tragen. Hierfür ist eine Rückstellung zu bilden, die sich an den Erstattungsverpflichtungen bemisst. Der Rückstellungsbetrag zum in Höhe von ,00 wurde von den Kommunalen Versor- Anlage I Seite 76

102 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom gungskassen Westfalen-Lippe (kvw) unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsgrundlage des Personalfalls und unter Zugrundelegung einer Abzinsung von 5,00 % p.a. in Form eines Barwertes zum ermittelt. Jahresabschlussprüfung ,26 VJ: ,00 Rückstellung für Jahresabschlussprüfung Wert Wert Gesamtabschluss 2010 (Vorjahr: Gesamt- und Jahresabschluss 2010) , ,00 Jahresabschluss, Gesamtabschluss , ,00 Jahresabschluss und Gesamtabschluss und steuerliche Beratung ,00 0,00 Summe , ,00 Für die Prüfungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses 2012 wurde eine Rückstellung in Höhe von 55 T gebildet. Die im Vorjahr bilanzierte Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wurde in Anspruch genommen, da die Prüfung im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt wurde. Die bilanzierte Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wurde zum Teil in Anspruch genommen, da die Prüfung sich auf die Jahre 2012 und 2013 erstreckte. Abrechnung Einheitslasten ,00 VJ: 0,00 Im Rahmen der Einheitslastenabrechnung in Nordrhein-Westfalen hat das Land für die Jahre eine Forderung gegen den HSK i.h.v ,00. Da noch kein Bescheid über die Rückzahlung vorliegt, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 verwiesen. Anlage I Seite 77

103 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige Rückstellungen ,51 VJ: 0,00 Diese Position setzt sich wie folgt zusammen: Rückzahlungsverpflichtung an den Bund für gewährte Transferleistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe ,51 Abrechnung von Krankenhilfe im Rahmen der allgem. Sozialhilfe ,00 Rückzahlungsverpflichtung an den Bund für Kosten der Unterkunft ,00 Endabrechnung für Betriebskosten Rundturnhalle in Arnsberg, Feauxweg ,00 Die im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund für gewährte Transferleistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe stellen Mittel dar, welche die Bundesregierung im Rahmen des Bildungspaketes für die Gewährung von Transferleistungen zur Förderung der Bildung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, zur Verfügung gestellt hat. Da in 2012 nunmehr sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt der Rückzahlungsverpflichtung ungewiss sind, wurde die Verpflichtung unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen (vgl. Punkt 4.6). 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,0 VJ: 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,21 VJ: ,98 In 2012 sind keine neuen Kredite aufgenommen worden. Der Rückgang der Verschuldung resultiert aus der Ablösung eines Darlehens im Wege einer Sondertilgung i.h.v ,86 sowie den ordentlichen Tilgungsleistungen. Anlage I Seite 78

104 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Zum Bilanzstichtag werden die nachfolgend aufgeführten 17 Kredite für Investitionen bilanziert. Darlehensgeber (in alphabetischer Reihenfolge) Restschuld Restschuld BHW Bausparkasse, , ,06 Commerzbank, , ,64 Deutsche Hypothekenbank, , ,40 Deutsche Hypothekenbank, , ,86 FLVW, , ,00 Helaba, , ,97 Helaba, , ,27 HSH Nordbank, , ,80 HypoVereinsbank, , ,00 HypoVereinsbank, , ,78 KfW Bankengruppe, , ,00 Münchener Hypothekenbank, , ,76 Münchener Hypothekenbank, , ,43 Nord/LB, , ,44 Nord/LB, , ,50 Nord/LB, , ,00 NRW.Bank, , ,04 WL Bank, , ,12 WL Bank, , ,91 Summe , ,98 Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden im Verbindlichkeitenspiegel nach der Art der Gläubiger und der Restlaufzeit unterschieden. Anlage I Seite 79

105 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ,00 VJ ,09 Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung werden im Verbindlichkeitenspiegel nach der Art der Gläubiger und der Restlaufzeit unterschieden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Kredite zur Liquiditätssicherung mit einer festen Laufzeit: Darlehensgeber (in alphabetischer Reihenfolge) Restschuld Restschuld Sparkasse Meschede, , ,00 WL Bank, , ,00 Summe , , Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 VJ: 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,83 VJ: ,74 Es handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ,21 VJ: ,10 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ergeben sich überwiegend auf dem Gebiet der Sozial- und Jugendhilfe und aus durchlaufenden Geldern. Es handelt sich hier ausschließlich um kurzfristige Verbindlichkeiten. Anlage I Seite 80

106 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige Verbindlichkeiten ,55 VJ: ,48 Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten alle übrigen Verbindlichkeiten des Kreises, die nicht von den anderen passiven Bilanzpositionen erfasst werden: Sonstige Verbindlichkeiten Wert Wert Erh. Investitionszuwendungen , ,40 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern , ,50 Verbindlichkeiten Bildung u. Teilhabe 0, ,86 Steuerverbindlichkeiten , ,50 Andere sonstige Verbindlichkeiten , ,22 Summe , ,48 Die im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten für die Gewährung von Transferleistungen zur Förderung der Bildung und der Teilhabe wurden in 2012 als sonstige Rückstellungen bilanziert (vgl. Punkt 3.3). 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,65 VJ: ,39 Auf der Passivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungen angesetzt, wenn Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag eingehen, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um Einzahlungen aus Anlage I Seite 81

107 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom der Erstattung des Bundes für SGB II-Regelleistungen für Januar 2013 mit 2,5 Mio., Erstattungen und Zuweisungen für Investitionen und Sonstiges zum Ausbau der U 3-Betreuung mit 1,6 Mio., Zuweisungen für ÖPNV-Mittel mit 765 T Überzahlung bei der Kreisumlage durch die Stadt Meschede mit 411 T, Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes für den Bereich Schulsozialarbeit mit 903 T, Zuweisungen der Hauptfürsorgestelle mit 99 T, Erstattungen aus Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) mit 47 T, Zuwendungen für Bildungsmaßnahmen mit 20 T. Darüber hinaus sind 1,944 Mio. als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen für Gelder, die der Kreis im Rahmen von Drittmittelförderungen erhalten hat und die er an andere Dritte weitergereicht hat. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen für die Baumaßnahme am Bahnhof Olsberg, die später auf die Deutsche Bahn AG übertragen wurden (1.467 T ), sowie um Mittel des Konjunkturpaketes II, die zur Errichtung von Photovoltaikanlagen an die VVGH (460 T ) und den Kindergarten Wenholthausen (17 T ) weitergeleitet wurden. Auf die Ausführungen zur aktiven Rechnungsabgrenzung wird verwiesen. Die erhaltenen Fördermittel wurden entsprechend der Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgswirksam aufgelöst. Anlage I Seite 82

108 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von ,11 ab. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind dem beigefügten Lagebericht zu entnehmen. V. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie aus der Investitionstätigkeit des Kreises dar. Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen ist ein Finanzmittelüberschuss (Einzahlungen > Auszahlungen) oder ein Finanzmittelfehlbetrag (Einzahlungen < Auszahlungen). Zusammen mit der Finanzierungstätigkeit in Form von Aufnahmen und Rückflüssen bzw. Tilgungen und Gewährungen von Darlehen und Krediten zur Liquiditätssicherung ergibt sich die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln. Die in der Finanzrechnung abschließend ausgewiesenen liquiden Mittel entsprechen der Position in der Bilanz. Anlage I Seite 83

109 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Bestand der liquiden Mittel hat sich im Jahr 2012 wie folgt entwickelt: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,48 - Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,50 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,98 + Einzahlungen aus Investitionen ,09 - Auszahlungen aus Investitionen ,29 = Saldo aus Investitionstätigkeit ,20 = Finanzmittelüberschuss ,78 + Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,33 - Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,20 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,87 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,91 + Bestand an Finanzmitteln am ,71 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ,05 + Parkposten am ,82 + Veränderung Bestand Handvorschuss + 275,00 + Umgliederung negativer Bankbestände ,09 = Liquide Mittel am ,30 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist eine Anpassungsbuchung in der Finanzrechnung vorgenommen worden. Anlage I Seite 84

110 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom VI. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen in Form von Bürgschaften, die der Kreis für die Darlehen von Institutionen und sozialen Einrichtungen übernommen hat, sowie in Form von Patronatserklärungen. Diese Haftungsverhältnisse stehen im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllungen, die Dritte für den Hochsauerlandkreis übernommen haben. Nr. Bürgschaftsnehmer Bestand der Bürgschafts- Jahr der Haftungssumme provision Übernahme am Ja/Nein 24 Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,81 Ja 28a Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,36 Nein 28b Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,98 Nein 28c Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,26 Nein 33 Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,36 Ja 34 Caritas-Behindertenhilfe Arnsberg ,50 Nein 35 Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH ,60 Ja 36 Störmanns Hof Seniorenheim Nein ,84 ggmbh 37 Caritasverband Meschede e.v ,32 Nein 38 DRK, Kreisverband Meschede ,59 Nein 39 Caritasverband Arnsberg-Sundern Nein ,54 e.v. 40 Flughafen Paderborn-Lippstadt Ja ,00 GmbH Summe ,16 Anlage I Seite 85

111 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Nr Patronat für Bestand der Jahr der Haftungssumme Übernahme am Sauerland-Tourismus e.v ,00 (Projekte Leitzentrale Wandern und Web-Express ) Wintersport-Arena Sauerland e.v ,00 (Projekt Aktivregion Wintersport-Arena Sauerland ) Bike-Arena Sauerland e.v ,00 (Projekt Rennradsport in der Bike-Arena Sauerland ) Rothaarsteig Infrastruktur e.v ,00 (Projekt Das Grüne Band am Rothaarsteig ) Sauerland-Tourismus e.v ,00 (Projekt Neue GastgeberWelten ) Summe ,00 2. Verpflichtungen aus Leasingverträgen Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in folgender Höhe: Leasingobjekt / Art voraussichtlicher Laufzeit- Aufwand bis ende Laufzeitende Fahrzeugleasing, Verwaltungsleitung ,75 Fahrzeugleasing, Verwaltungsleitung ,66 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,68 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,51 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,51 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,51 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,51 Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark ,72 Fahrzeugleasing, Hartz-Mobil ,19 Fahrzeugleasing, Hartz-Mobil ,19 Fahrzeugleasing, Hartz-Mobil ,19 Summe ,42 Anlage I Seite 86

112 Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Hochsauerlandkreis hat sich darüber hinaus in verschiedenen Verträgen und Vereinbarungen zur Leistung von Zuschüssen und finanzieller Übernahme von Dienstleistungen verpflichtet. Die Verträge und Vereinbarungen laufen jeweils auf unbestimmte Zeit und sind kurzfristig kündbar Meschede, den Peter Brandenburg Kreiskämmerer Dr. Karl Schneider Landrat Anlage I Seite 87

113 Anschaffungs- und Herstellungkosten Abschreibungen Buchwert Anlagevermögen Stand Zu- Ab- Umbuch- Ab- Zu- Ab- Kumulierte am am am gänge gänge ungen schrei- schrei- gänge Ab im im im bungen bungen kum. Abschr. schrei- Haus- Haus- Haus- im im im bungen halts- halts- halts- Haus- Haus- Haus- (auch aus jahr jahr jahr halts- halts- halts- Vorjahren) jahr jahr jahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR / Immaterielle Vermögensgegenstände , ,45 0, , ,42 0,00 0, , , ,51 2. Sachanlagen , , , , ,03 0, , , , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , , , , Grünflächen , , , , , , Ackerland ,00 0,00 0,00 0, , , Wald, Forsten , ,25 0,00 0, , , Sonstige unbebaute Grundstücke ,00 0,00 0,00 0, , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,37 0, , ,37 0,00 0, , , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , ,00 0, , ,12 0,00 0, , , , Schulen , ,48 0, , ,38 0,00 0, , , , Wohnbauten ,26 0,00 0, , , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und , ,89 0,00 0, ,61 0,00 0, , , ,26 Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen , ,69 0, , ,64 0,00 0, , , , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , ,01 0, , , , Brücken und Tunnel , ,20 0,00 0, ,76 0,00 0, , , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 0,00 0,00 und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasser ,00 0,00 0,00 0, ,21 0,00 0, , , ,00 beseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und , ,48 0, , ,77 0,00 0, , , ,13 Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastruktur ,66 0,00 0,00 0, ,90 0,00 0, , , ,96 vermögens 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ,00 0,00 0,00 0, ,49 0,00 0, , , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.900,07 0,00 0,00 0,00 146,63 0,00 0,00 686, , , Maschinen und technische Anlagen, , , ,21 196, ,75 0, , , , ,14 Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , , ,15 0, , , , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,53 0, , , ,79 3. Finanzanlagen , , ,85 0, , , Anteile an verbundenen Unternehmen ,47 0,00 0, , , , Beteiligungen , ,00 0, , , , Sondervermögen ,24 0,00 0,00 0, , , Wertpapiere des Anlagevermögens ,06 0,00 0,00 0, , , Ausleihungen , , ,85 0, , , an verbundene Unternehmen 0,00 0, an Beteiligungen , , ,00 0, , , an Sondervermögen , , Sonstige Ausleihungen 3.274,06 782,68-694,85 0, , ,06 4. Summe des Anlagevermögens , , ,01 0, ,45 0, , , , ,25 Anlage I Seite 88

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115 Forderungsspiegel zum Art der Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gesamtbetrag zum bis zu 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag zum EUR EUR EUR EUR EUR , , , , , Gebühren , ,43 0,00 223, , Beiträge 0, Steuern , ,21 0,00 0, , Forderungen aus Transferleistungen , , , , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , , ,98 2. Privatrechtliche Forderungen , ,48 0,00 0, , gegenüber dem privaten Bereich , ,05 0,00 0, , gegenüber dem öffentlichen Bereich , ,65 0,00 0, , gegen verbundene Unternehmen 864,70 864,70 0,00 0,00 829, gegen Beteiligungen , ,92 0,00 0, , gegen Sondervermögen , ,16 0,00 0, ,75 3. Summe aller Forderungen , , , , ,64 Anlage I Seite 89

116 Ermächtigungsübertragungen gem. 22 GemHVO NRW vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 a) Ermächtigungsübertragungen aus den Ansätzen des Ergebnisplanes Auswirkungen auf den Ergebnisplan Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag am Inanspruch- Auflösung Zuführung am nahme Konto Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR PB 1 Innere Verwaltung Gebäudeunterhaltung 0,00 0,00 0, , , Aufwendungen egovernment 0,00 0,00 0, , , Wartungskosten Finanzssoftware 0,00 0,00 0, , , Allg. Fortbildungskosten 0,00 0,00 0, , , Kosten der Verlegung von Dienststellen 0,00 0,00 0, , , Kleinteile unter 410 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,50 PB 2 Sicherheit und Ordnung Übungs- und Ausbildungskosten 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,00 PB 3 Schulträgeraufgaben Gebäudeunterhaltung 0,00 0,00 0, , , Unterhaltung BGA 0,00 0,00 0, , , techn. Beratung, Einführung NKF , , ,04 0, , Schüler online 0,00 0,00 0, , , Sicherheitsüberprüfung Schulausstattung 0,00 0,00 0, , , Aufwand für den Erwerb von VM (Festwerte) ,12 0, , , , Budgetgewinne der Berufskollegs und Sonderschulen , , ,11 0,00 0,00 Zwischensumme: , , , , ,51 PB 5 Soziale Leistungen sonstige Planungskosten 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,00 PB 6 Kinder-, Jugend-, Familienhilfe Sachverständigen- und Gerichtskosten 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,00 PB 10 Bauen und Wohnen Kosten Digitalisierung 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,00 PB 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Grundbesitzabgaben Regenwassergebühr , ,22 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: , ,22 0,00 0,00 0,00 PB 13 Natur- und Landschaftspflege Sachverständigen- und Gerichtskosten 0,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0, , ,00 PB 15 Wirtschaft und Tourismus Erstellung eines Gutachtens "Hochschule f. Musikpäd." ,00 0, ,00 0,00 0, Zuschuss Breitbandkompetenzzentrum 6.250,00 0, ,00 0,00 0,00 Zwischensumme: ,00 0, ,00 0,00 0,00 Summe: , , , , ,01 Anlage I Seite 90

117 b) Ermächtigungsübertragungen auf Bestandskonten/aus den Ansätzen des investiven Finanzplanes 2012 Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag am Inanspruch- Auflösung Zuführung am nahme PB Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR PB 1 Innere Verwaltung , , , , ,73 PB 2 Sicherheit und Ordnung , , , , ,07 PB 3 Schulträgeraufgaben , , , , ,02 PB 6 Kinder-, Jugend-, Familienhilfe , ,00 0, , ,20 PB 9 Räuml. Plan. u. Entw., Geoinformation 0,00 0,00 0, , ,00 PB 12 Verkehr und ÖPNV , , , , ,79 PB 13 Natur- und Landschaftspflege 0,00 0,00 0, , ,00 PB 15 Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0, , ,88 gesamt , , , , ,69 c) Ermächtigungsübertragungen bei Auszahlungen zum Auswirkungen auf den Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: - noch offene Verbindlichkeiten in der Schlussbilanz ,60 - Ermächtigungsübertragungen aus Planung ,02 (siehe Übersicht a)) - weitere Übertragung aus alter Ermächtigungsübertragung ,99 (siehe Übersicht a)) Summe ,61 aus Investitionstätigkeit: - noch offene Verbindlichkeiten in der Schlussbilanz ,68 - Ermächtigungsübertragungen aus Planung ,49 (siehe Übersicht b)) - weitere Übertragung aus alter Ermächtigungsübertragung ,20 (siehe Übersicht b)) Summe ,37 Gesamtsumme ,98 Anlage I Seite 91

118 Sonderpostenspiegel zum Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag Arten der Sonderposten am Zuführungen Laufende Umbuchung am Auflösung +/ für Zuwendungen , , , , ,50 - vom Bund ,00 0,00 660,00 0, ,00 - vom Land , , ,18 0, ,56 - Schulpauschale , , , , ,88 - Investitionspauschale , , ,15 0, ,60 - Feuerschutzpauschale , , ,80 0, ,52 - von Gemeinden ,23 0, , , ,50 - von sonstigen öffentlichen Bereichen 5.000, , ,67 0, ,97 - von übrigen Bereichen , , , , ,47 - Zweckverbände 425,00 0,00 100,00 0,00 325,00 für Beiträge 0,00 für den Gebührenausgleich 0,00 sonstige Sonderposten , , , , ,65 - Jugendamt , ,20 0,00 0, ,47 - Ersatzgelder 5 LG , , , , ,18 Summe Sonderposten , , , , ,15 Erhaltene Anzahlungen (SoPo) , , , , ,14 Anlage I Seite 92

119 Rückstellungsspiegel zum Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag Arten der Rückstellungen am Inanspruch- Auflösung Zuführung am nahme EUR EUR EUR EUR EUR PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellung aktive Beamte ,00 0,00 0, , ,00 Pensionsrückstellung Versorgungsempfänger ,00 0, , , ,00 Beihilferückstellung aktive Beamte ,00 0,00 0, , ,00 Beihilferückstellung Versorgungsempfänger ,00 0, , , ,00 Summe Pensionsrückstellungen ,00 0, , , ,00 INSTANDHALTUNGSRÜCKSTELLUNGEN HOCHBAU Bauhof Eslohe, Dacheindeckung Wagenhalle 4.324,68 0,00 0,00 0, ,68 Bauhof Stützpunkt Wiggeringh., Eingang 2.500, ,83 0,00 0,00 564,17 Bauhof Stützpunkt Winterberg, Salzbehälter ,28 0,00 0,00 0, ,28 BK Am Eichholz, Bauteil B, Sanitäranlagen , ,55 0,00 0, ,77 BK Am Eichholz, Bauteil B, Dachsanierung 0,00 BK Am Eichholz, Bauteil B, Fenster 0,00 BK Am Eichholz, Bauteil C, Dachsanierung 0,00 BK Am Eichholz, Bauteil D, Fenster 0,00 BK Brilon, Lichtschächte / Treppen , , ,43 0,00 0,00 BK Meschede, Bauteil A, Dachsanierung ,74 0,00 0,00 0, ,74 BK Meschede, Bauteil A, Hallenboden ,00 BK Meschede, Bauteil B, Klassenräume ,31-673, ,00 0,00 0,00 BK Meschede, Bauteil B, Betonsanierung ,00 BK Meschede, Bauteil B, Heizung ,00 0, ,00 0,00 0,00 BK Meschede, Bauteile C + D, Betonsanierung ,00 BK Meschede, Bauteile C + D, Fenster ,00 BK Meschede, Bauteile C + D, Dachsanierung , ,00 0,00 0, ,02 BK Neheim, Haus 1, Dachsanierung , BK Neheim, Haus 1, Sanitäranlagen , , ,77 0,00 0,00 BK Neheim, Haus 6, Elektroanlagen , ,35 0,00 0, ,65 BK Neheim, Sporthalle, Sanitäranlagen 0,00 BK Olsberg, Gebäude 1, Sanitäranlagen 0,00 BK Olsberg, Gebäude 1, Glaskuppeln 0,00 BK Olsberg, Gebäude 1, Betonsanierung , ,75 0,00 0, ,25 BK Olsberg, Gebäude 2, Dachsanierung , ,04 0,00 0, ,96 BK Olsberg, Gebäude 2, Fenster ,00 BK Olsberg, Gebäude 3, Abdichtung ,00 BK Olsberg, Gebäude 3, Fenster ,00 BK Olsberg, Gebäude 3, Dachsanierung ,00 BK Olsberg, Gebäude 4, Sanierung Fassade ,00 BK Olsberg, Gebäude 4, Fenster ,00 0,00 0, , ,00 BK Olsberg, Hausmeisterw., Abdichtung ,00 BK Olsberg, Hausmeisterw., Dachsanierung ,00 Feuerwehrschulungsz. Brilon, Abdichtung a. 0,00 Feuerwehrschulungsz. Brilon, Abdichtung i , ,11 0,00 0, ,30 Franziskusschule, Sanierung geneigte Dächer 0,00 Franziskusschule, Dachsanierung Flachdach 0,00 Kardinal v. Galen-Schule, Abdichtung ,00 0, ,00 0,00 0,00 Kreishaus Arnsberg, Abdichtung Tiefgarage ,00 Kreishaus Arnsberg, Bauteil 1, Elektroanlagen ,00 Kreishaus Arnsberg, Bauteil 3, Elektroanlagen ,00 Kreishaus Meschede, Deckenputz ,00 Kreishaus Meschede, Heizungsanlage , ,13 0,00 0, ,87 Kreisschirrmeisterei Brilon, Abdichtung ,00 0, ,00 0,00 0,00 Polizeigebäude Brilon, Außensanierung Keller 0,00 Polizeigebäude Brilon, Innensanierung Keller , ,31 0,00 0, ,70 Zwischensumme: Maßnahmen aus der EB , , , , ,39 BK Olsberg, Brandschutzmaßnahmem , ,00 0, , ,00 BK Brilon, Brandschutzmaßnahmem , ,23 0,00 0, ,77 BK am Eichholz, Brandschutzmaßnahmem 0,00 0,00 0, , ,45 BK Berliner Platz, Brandschutzmaßnahmem 0,00 0,00 0, , ,09 Ruth-Cohn-Schule, Fassaden-/ Dachsanierung ,00 0,00 0, , ,00 Zwischensumme Hochbau Gesamt , , , , ,70 Anlage I Seite 93

120 Arten der Rückstellungen Rückstellungsspiegel zum Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag am Inanspruch- Auflösung Zuführung am nahme EUR EUR EUR EUR EUR TIEFBAU K 61 Bontkirchen/Hoppecke , , ,74 0,00 0,00 K 19 Osterwald/Bödefeld 0,00 K 59 Bahnhof Thülen/Umspannwerk , ,52 0,00 0, ,48 K 50 OD Elkeringhausen , K 17 OD Grafschaft , K 69 OD Essentho , , ,26 0, ,26 K 20 OD Bad Fredeburg 0,00 0,00 0, , ,00 K 66 OD Udorf 0,00 0,00 0, , ,00 K 11 OD Meinkenbracht 0,00 0,00 0, , ,00 K 59 Scharfenberg-Brilon 0,00 0,00 0, , ,00 K 26 Zufahrt Calcit L 682 0,00 0,00 0, , ,00 K 3 Holzen 0,00 0,00 0, , ,00 K 15 Sanierung Ruhrbrücke 0,00 0,00 0, , ,00 Bankett-/Grabenräumung Kreisstraßen , ,14 0, , ,86 Zwischensumme Tiefbau , , , , ,60 Summe Instandhaltungsrückstellung , , , , ,30 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Rückstellung Altersteilzeit , ,43 0, , ,00 Rückstellung BuT 0,00 0,00 0, , ,51 Rückstellung Urlaubsansprüche , ,00 0, , ,00 Rückstellung Gleitzeitguthaben , ,00 0, , ,00 Rückstellung Drohverlust Swap-Geschäfte , ,00 0,00 0, ,00 Rückstellung Verlustabdeckung Bergbaumuseum , Rückstellung USt Tierkörperbeseitigung ,02 0,00 0, , ,33 Rückstellung Bundesmittel SGB II ,00 0,00 0, , ,00 Rückstellung Pensionen KDVZ Citkomm ,00 0, ,72 0, ,28 Rückstellung Versorgungslastenverteilung ,00 0,00 0, , ,00 Rückstellung Jahresabschlussprüfung , ,80-461, , ,26 Rückstellung Endabrechnung Feauxweg 0,00 0,00 0, , ,00 Rückstellung Erstattung Krankenhilfe 0,00 0,00 0, , ,00 Rückstellung Rückzahlungsverpfl. an Bund f. Kosten Unterkunft 0,00 0,00 0, , ,00 Rückstellung Einheitslastenabrechnung 0,00 0,00 0, , ,00 Summe sonstige Rückstellungen , , , , ,38 Summe aller Rückstellungen , , , , ,68 Anlage I Seite 94

121 Verbindlichkeitenspiegel zum Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zum bis zu 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag zum EUR EUR EUR EUR EUR Anleihen 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten , , , , ,98 für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 0, von Beteiligungen 0, von Sondervermögen 0, vom öffentlichen Bereich ,73 0,00 0, , , vom Bund 0, vom Land 0, von Gemeinden (GV) 0, von Zweckverbänden 0, vom sonstigen öffentlichen Bereich 0, von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen ,73 0,00 0, , , vom privaten Kreditmarkt , , , , , von Banken und Kreditinstituten , , , , , von übrigen Kreditgebern ,00 0,00 0, , ,00 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , ,00 0,00 0, , vom öffentlichen Bereich , ,00 0,00 0, , vom privaten Kreditmarkt , ,00 0,00 0, ,00 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,83 0,00 0, ,74 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,21 0,00 0, ,10 7. Sonstige Verbindlichkeiten , ,55 0,00 0, ,48 8. Summe aller Verbindlichkeiten , , , , ,39 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften Patronatserklärungen , , , , , , , , , ,00 Anlage I Seite 95

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123 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom I. Gesetzliche Grundlage Der Hochsauerlandkreis hat mit Beginn des Haushaltsjahres 2008 und damit zum seine Finanzwirtschaft auf die Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt. Mit diesem Bericht wird somit der fünfte nach kaufmännischen Grundsätzen zu erstellende Jahresabschluss vorgelegt. Der Jahresabschluss muss gem. 95 Abs. 1 GO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln. Er beinhaltet als einzelne Bestandteile die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung nebst Teilrechnungen auf Basis der beim Hochsauerlandkreis eingerichteten Produkte, die Bilanz, den Anhang sowie den nachfolgenden Lagebericht, in dem das Ergebnis erläutert wird. Inhaltliche Vorgaben zum Lagebericht ergeben sich aus 48 GemHVO NRW. Danach vermittelt der Lagebericht einen zusammenfassenden Überblick über die finanzwirtschaftliche Lage des Kreises zum Jahresabschluss auf den und gibt Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltjahr Im Bericht werden zunächst die Grundlagen der Haushaltsplanung 2012 und hieran anschließend das Ergebnis 2012 dargestellt mit einer Analyse von Einzelergebnissen wesentlicher Etatpositionen im Hinblick auf Abweichungen von den Planwerten. Im Anschluss daran werden einige weitere Bereiche der Finanzwirtschaft erläutert, die für das Gesamtverständnis der Haushaltswirtschaft von Bedeutung sind (z.b. Pensionsrückstellungen, Schulpauschale, Kreditfinanzierung/Verschuldung, Instandhaltungsrückstellung, Liquidität). Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf die finanziellen Entwicklungen des Jahres 2013 sowie Anmerkungen zu Chancen und Risiken künftiger Jahre ab. II. Allgemeine Angaben zum Hochsauerlandkreis 1. Lage, Einwohner und Grunddaten Der zum gegründete Hochsauerlandkreis liegt in der Mitte Nordrhein- Westfalens und ist Teil der insbesondere in wirtschaftspolitischen und touristischen An- Anlage II Seite 1

124 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom gelegenheiten als gemeinsamer Raum auftretenden Region Südwestfalen. Zum Hochsauerlandkreis gehören die 12 Städte und Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Mit einer Fläche von 1.956,45 km² ist der Hochsauerlandkreis der flächenmäßig größte Kreis des Bundeslandes. Im Kreisgebiet leben mit Stichtag Einwohner. Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist dabei eine wesentliche Kenngröße einerseits in Bezug auf hiervon abhängende Landesmittel im kommunalen Finanzausgleich, wie aber auch andererseits betreffend z.b. soziale Problemlagen einer steigenden Überalterung der Bevölkerung und die von weniger Nutzern nachgefragte Infrastruktur (z.b. ÖPNV, Kreisstraßennetz, Bildungseinrichtungen). Die Auswirkungen des sog. demographischen Wandels führen nach einem Anstieg der Bevölkerung in den 1990-iger Jahren seit dem Jahr 1997 zu einem permanenten Bevölkerungsrückgang, wie die nachfolgende Übersicht zeigt: Der Hochsauerlandkreis stellt sich den Folgen der demographischen Entwicklung durch eine Vielzahl von Aktivitäten, die dazu beitragen können, die Attraktivität der Region speziell in den Schwerpunkten Wirtschaft und Erholung nachhaltig zu stärken um hierdurch gerade für die nachwachsende Generation Perspektiven für ein Verbleiben vor Ort zu schaffen. Anlage II Seite 2

125 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Neben der Verabschiedung des Demographie-Konzepts durch den Kreistag am tragen das wirtschaftspolitische Programm (Verabschiedung am ), die Ausrichtung der REGIONALE 2013 zusammen mit den Nachbarkreisen Märkischer Kreis sowie Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest (Beschluss des Kreistages HSK vom ), das Integrationskonzept (Verabschiedung am ), der vom Kreistag am beschlossene Bildungsbericht wie aber auch mehrere Einzelprojekte dazu bei, Herausforderungen der demographischen Entwicklung nachhaltig zu begegnen. Der demographische Wandel ist auch ein Schwerpunktthema in dem von der Verwaltung entwickelten und vom Kreistag in seiner Sitzung am verabschiedeten Zukunftsprogramm für den Hochsauerlandkreis, mit dem u.a. das inzwischen sechs Jahre alte wirtschaftspolitische Programm für den Hochsauerlandkreis für die kommenden Jahre auf eine neue Grundlage gestellt wird. Das Zukunftsprogramm gibt auf verschiedenen Handlungsfeldern langfristig ausgerichtete Zielsetzungen vor, bei denen der Hochsauerlandkreis mit seinen Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene künftige Entwicklungen und damit die Zukunft des Kreises im Sinne agierenden Handelns beeinflussen kann. Handlungsfelder sind z.b. die Vielschichtigkeit der Bildungseinrichtungen, Klimaschutz, Angelegenheiten des Landschafts- und Naturschutzes, Landwirtschaft, Tourismus sowie die wirtschaftliche Entwicklung der heimischen Region. Der Kreis arbeitet hier sehr eng mit den Städten und Gemeinden und den südwestfälischen Nachbarkreisen zusammen. Das Zukunftsprogramm wird damit auch im Hinblick auf finanzielle Belange eine wichtige Leitlinie der kommenden Jahre darstellen. Der Kreissitz des Hochsauerlandkreises befindet sich in Meschede. Aufgrund der Größe des Kreisgebietes werden Verwaltungsnebenstellen in den Städten Arnsberg und Brilon (ehem. Kreishäuser) vorgehalten. Die Struktur des Kreises im Hinblick auf seine Kommunen ist gekennzeichnet von sehr unterschiedlichen Größenverhältnissen. So weist die kleinste Gemeinde zum eine Einwohnerzahl mit EWO und einer Einwohnerdichte von 68 EWO/km² aus, während die größte Kommune für EWO zuständig ist bei einer Einwohnerdichte von 382,0 EWO/km². Anlage II Seite 3

126 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Stadt/Gemeinde Stand Stand Veränderung Veränderung Fläche qkm Einwohner je qkm total % Arnsberg ,22 193,44 382,02 Bestwig ,46 67,90 168,57 Brilon ,55 228,97 112,00 Eslohe ,67 113,30 78,87 Hallenberg ,32 65,36 67,85 Marsberg ,97 182,01 110,49 Medebach ,79 126,05 62,48 Meschede ,78 218,50 138,94 Olsberg ,97 117,90 125,41 Schmallenberg ,30 302,34 83,18 Sundern ,82 192,85 146,05 Winterberg ,00 147,83 87,38 Hochsauerlandkreis , ,45 134,80 Für die Aufgabenstellungen des Kreises sind folgenden Kennzahlen von Bedeutung: Anzahl Schüler in Berufskollegs Anzahl der Schüler in Förderschulen Zahl der SGB-II Bedarfsgemeinschaften Fälle Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung Personen mit Anspruch auf Pflegewohngeld Personen mit Anspruch auf Hilfen zur Pflege Kinder in Kita-Betreuung darunter: U 3-Betreuung Fälle ambulanter Hilfen zur Erziehung Fälle stationärer Hilfen zur Erziehung Länge Kreisstraßennetz 415 km 415 km 409 km 2. Kreistag und Verwaltungsaufbau Nach der Kommunalwahl am setzt sich zum Bilanzstichtag der Kreistag des Hochsauerlandkreises mit seinen 54 Mitgliedern in der 8. Wahlperiode ( ) wie folgt zusammen: Anlage II Seite 4

127 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Zusammensetzung des Kreistages in der 8. Wahlperiode Landrat des Hochsauerlandkreises ist Herr Dr. Karl Schneider. Sein allgemeiner Vertreter ist seit dem Herr Dr. Klaus Drathen als Kreisdirektor. Kämmerer des Hochsauerlandkreises ist Herr Peter Brandenburg. Die Verwaltung gliedert sich in die fünf Fachbereiche: 1: Zentrale Dienste 2: Schulen und Jugend 3: Ordnung, Umwelt und Gesundheit 4: Soziales, Kultur und Verkehr 5: Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen Unterhalb der Struktur der Fachbereiche liegt die operative Verantwortung der Aufgabenwahrnehmung bei 35 Fachdiensten, wobei einige Fachdienste außerhalb der Fachbereichsorganisation als Stabsstellen unmittelbar dem Kreisdirektor bzw. dem Landrat zugeordnet sind. Darunter die Finanzbuchhaltung im Fachdienst Finanzwirtschaft mit ihren Sachgebieten Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung. 3. Rechnungswesen außerhalb des allg. Kreishaushalts Beim Hochsauerlandkreis werden einige Aufgabenbereiche außerhalb der allg. Haushaltswirtschaft über die Organisationsform eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen gem. 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Es handelt sich um folgende Betriebe: Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises mit den Betriebszweigen Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) und Leitstelle. Anlage II Seite 5

128 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Abschluss für 2012 liegt noch nicht in der endgültigen Fassung vor. Das Bilanzvolumen beträgt zum rd. 13,9 Mio. Der Betrieb wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Die Aufwendungen, die sich 2011 auf 12,6 Mio belaufen, werden überwiegend aus den zu kalkulierenden Gebühren finanziert. Kreiszuschüsse werden nicht geleistet. Betrieb Schul-/Bildungseinrichtungen mit den Betriebszweigen PTA-Lehranstalt Olsberg, Medienzentrum, Sauerland Museum, Musikschule und Kreis VHS. Das Bilanzvolumen beträgt zum rd. 366,7 Mio. Dem Betrieb ist das Beteiligungsvermögen des Kreises aus seiner RWE-Beteiligung zugeordnet. Mit den hieraus erzielten Dividendenerträgen wird das Aufwandsvolumen des Jahres 2012 von rd. 15,2 Mio in 2012 ausfinanziert. Lediglich für den Bereich der VHS, für die der Kreis nicht für alle Städte/Gemeinden zuständig ist, wird ein Zuschuss aus dem Kreishaushalt geleistet. In 2012 waren dies , die zuvor über eine Sonderumlage gem. 56 Abs. 4 KrO NRW von den bedienten Kommunen erhoben wird. Abfallentsorgungsbetrieb Der Betrieb ist ebenfalls eine kostenrechnende Einrichtung, die ihre Aufwendungen des Jahres 2012 im Volumen von rd. 14,5 Mio vollständig ohne Zuzahlungen aus dem Kreishaushalt über Gebühren finanziert. Das Bilanzvolumen beträgt zum rd. 41,0 Mio. Die Betriebe erstellen jeweils eigenständige Jahresabschlüsse, wobei der Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen das NKF-Buchungswesen anwendet ( 27 EigVO NRW), während die beiden anderen Betriebe ihre Buchführung auf der Grundlage der EigVO nach handelsrechtlichen Grundsätzen führen. Hinsichtlich der Beteiligungen des Hochsauerlandkreises liegt der Beteiligungsbericht zum Stand gem. 117 GO NRW vor, der im Kreistag am behandelt worden ist. Die Fortschreibung des Berichtes auf die Bilanzstichtage und wird dem Kreistag in seiner Sitzung am vorgelegt. Anlage II Seite 6

129 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom III. Finanzwirtschaftliche Lage 1. Finanzwirtschaftliche Ausgangslage 1.1 Kurzfassung Haushalt und Ergebnis 2012 Beschlussfassung Kreistag vom Senkung des Hebesatzes der allg. Kreisumlage um - 0,53 %-Punkte auf den für 2012 geltenden Hebesatz von 36,55 % (2011 = 37,08 %) Senkung des Hebesatz der Umlage des Jugendsamtes um - 0,77 %-Punkte auf den für 2012 geltenden Hebesatz von 16,10 % (2011 = 16,87 %) Verfügung Bez.-Reg. Arnsberg zur Genehmigung der Umlagesätze vom Kein Nachtragshaushaltsplan 2012 Ergebnisplan/Ergebnisrechnung Fehlbedarf in der Ergebnisplanung lt. HHSatzung ,00 zzgl. Ermächtigungsübertragungen aus ,29 Fehlbedarf planmäßig gesamt ,29 Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung ,11 Ergebnisverschlechterung gegenüber Planung ,82 Das Ergebnis beinhaltet zwei Sondereffekte: a) Die Belastung des Jahres 2012 in Höhe von aus der Beschlussfassung des Kreistages vom (Drcks. 8/581) zum Nachlass eines Teilbetrages auf die Altfehlbetragsforderung des Kreises gegenüber den Städten und Gemeinden (Erl. hierzu unter Punkt 1.3). b) Eine einmalige Sonderbelastung aus einer Rückzahlungsverpflichtung des Kreises an das Land auf der Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes in Höhe von (Erl. hierzu unter Punkt 2.3). Unter Ausblendung dieser Sondervorgänge würde das Abschlussergebnis zu einem Überschuss in Höhe von 3,55 Mio führen. Die wesentlichen Ergebnisveränderungen werden unter Punkt 2.5 erläutert. Keine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen Anlage II Seite 7

130 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Verschuldung Investitionskredite Liquiditätskredite Struktur der Ergebnisrechnung Erträge Aufwendungen Anlage II Seite 8

131 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Struktur der Bilanz Bilanzsumme: , Umstellung auf das NKF-Rechnungswesen Der Haushalt 2012 des Hochsauerlandkreises war der fünfte Haushalt, der nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellt wurde. Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden (GV) vom hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erstellen und zum Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Hochsauerlandkreis hat diese Vorgabe mit Umstellung seiner Finanzwirtschaft auf das neue Rechnungswesen bereits für das Jahr 2008 umgesetzt, wobei der Kreistag die Eröffnungsbilanz zum mit Beschluss vom festgestellt hat. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen sowie die Erstellung der ersten Abschlüsse auf Basis des neuen Rechts waren sehr zeitintensiv. Die Abschlüsse der Jahre 2008 bis 2011 konnten daher nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen zeitlichen Vorgabe, nämlich der Feststellung durch den Kreistag jeweils zum des Folgejahres ( 96 Abs. 1 GO NRW), erstellt werden. Die Beschlussfassungen des Kreistages zum Abschlussergebnis 2012 sind für die Sitzung des Kreistages am vorgesehen, sodass damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Anlage II Seite 9

132 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Abwicklung des aus dem kameralen Rechnungswesen verbliebenen Altfehlbetrages Die Haushaltwirtschaft des Kreises konnte in den Jahren nicht ausgeglichen gestaltet werden, sie unterlag insoweit den Restriktionen der Haushaltssicherung. Hintergrund dieser angespannten Finanzsituation war ein für die Jahre 2003 und 2004 zu verzeichnender deutlicher Einbruch bei der Steuerkraft unserer Städte und Gemeinden auf ein Volumen von 179,0 Mio bzw. 176,6 Mio, welches in 2001 noch bei 196,6 Mio sowie dann in 2007 wieder bei 207,4 Mio gelegen hat. Einhergehend mit der zurückgegangenen kommunalen Steuerkraft ergaben sich auch Einbrüche bei den Landessteuern mit der Folge, dass auch die Schlüsselzuweisungen des Landes in 2003 deutlich rückläufig waren (2001 = 48,3 Mio, 2003 = 39,4 Mio, 2007 = 44,8 Mio ), so dass im Jahr 2003 ein Haushaltsausgleich beim Kreis nicht dargestellt werden konnte. Der Kreistag hatte auf eine ansonsten hierfür notwendige Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage verzichtet. Vergleichbare Situationen unausgeglichener Kreishaushalte ergaben sich dann auch in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mit der Folge, dass sich in diesem Zeitraum ein kameraler Fehlbetrag in Höhe von 44,6 Mio aufgebaut hatte. Erst der Haushalt 2007 konnte dann angesichts der wieder erstarkten kommunalen Finanzkraft strukturell ausgeglichen werden, wobei der Kreisumlagehebesatz von 33,03 %-Punkten in 2003 bis zum Jahr 2007 sukzessive auf 40,44 %-Punkte angehoben werden musste. Im Vorfeld der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf das NKF-Rechnungswesen zum konnte mit den Städten und Gemeinden im Mai 2007 eine Vereinbarung dahingehend erzielt werden, dass die Finanzierung des kameralen Fehlbetrages von 44,6 Mio mit rd. 11,6 Mio unmittelbar vom Kreis zu tragen war, während zunächst 33,0 Mio auf die Kommunen entfielen. Dieser Anteil hat sich dann mit dem positiven Abschlussergebnis des Jahres 2007 von + 7,8 Mio auf einen verbleibenden gemeindlichen Anteil von 25,2 Mio reduziert. Es gilt seit dem die Festlegung, dass die Städte und Gemeinden über den Zeitraum der Jahre sukzessive mit Fälligkeit jeweils zum eines Jahres Teilzahlungen leisten, die sich nach der ursprünglichen Festlegung für die Jahre bis einschließlich 2012 auf jährlich 4,46 Mio und für die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf jährlich 2,46 Mio belaufen sollten. Die Umsetzung dieser Absprache ist über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 erfolgt. Anlage II Seite 10

133 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Im Rahmen der Verabschiedung des Kreishaushalts 2012 (Drcks. 8/581) hat der Kreistag zur Entlastung der Haushalte der Städte/Gemeinden dann einen Verzicht auf die noch offene Restforderung in Höhe von einmalig beschlossen. In dieser Höhe hat sich die auf das Jahr 2012 entfallende Teilforderung (= ) auf reduziert. Die gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung fortgeschriebene Gesamtforderung gegenüber den Städten und Gemeinden aus dem Altfehlbetrag beträgt damit 21,6 Mio. Der Betrag von 21,6 Mio hat sich wie folgt errechnet bzw. entwickelt: - 44,6 Mio Altfehlbetrag zum ,8 Mio Weitergabe der im Jahresabschluss 2007 des Kreises eingetretenen Verbesserungen an die Städte/Gemeinden. + 11,6 Mio Anteil zur Finanzierung durch den Hochsauerlandkreis; hiervon wurde in 2007 ein Betrag von 6,0 Mio durch Einsatz eines Teils des Erlöses aus dem Verkauf der ehem. RWE-Gasbeteiligung abgedeckt. Der verbleibende Betrag von 5,6 Mio war Teil zu bilanzierender Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in der Eröffnungsbilanz (= 17,2 Mio ). Nach Ablauf der Jahre kann festgestellt werden, dass die vom Kreis zu erwirtschaftende Liquidität zu einem großen Teil erwirtschaftet werden konnte. Die Abschlussbilanz 2012 weist zum Bilanzstichtag verbleibende Liquiditätskredite mit 7,0 Mio aus. Andererseits zeigt die Aktivseite der Bilanz zum Abschlussstichtag aber auch einen Bankbestand von 29,9 Mio. Zwar dokumentiert dieser Bankbestand nur eine Stichtagsbetrachtung der Liquidität, er zeigt aber, dass mit den noch ausstehenden Zahlungen der Städte und Gemeinden für die Jahre die Kassenkredite voraussichtlich vollständig zurückgeführt werden können. - 25,2 Mio ursprüngliche Forderung auf Altfehlbetrag gegenüber den Städten/Gemeinden. + 3,6 Mio Nachlass auf Altfehlbetrag gem. Beschluss Kreistag v ,6 Mio Fortgeschriebene Forderung des Kreises Darauf wurden Zahlungen in den Jahren in Höhe von jähr- + 13,4 Mio lich = geleistet; + 0,9 Mio wegen Nachlass reduzierte Zahlung im Jahr ,3 Mio restliche Forderung zum für die Jahre Anlage II Seite 11

134 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die restliche Forderung ist wie folgt zahlungswirksam: Forderung Forderung Forderung Forderung Die den Städten und Gemeinden gewährte Ratenzahlung ist zinsfrei gestundet. Die Forderung wird in der Bilanz in Höhe des abgezinsten Betrages unter der Position sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen (s. Anhang Aktiva, Punkt 2.2.1). Der in 2012 gewährte Nachlass auf die Altfehlbetragsforderung von führt zu einer entsprechenden Ergebnisbelastung, hierauf hatte die Verwaltung in der Drcks. 8/581 hingewiesen. 1.4 Haushaltsplanung 2012 Der Kreistag hat den Haushalt 2012 in seiner Sitzung am mit den folgenden wesentlichen Kennzahlen beschlossen: Im Ergebnisplan ergab sich bei einem Volumen von 311,72 Mio an Erträgen und 313,19 Mio an Aufwendungen ein Fehlbedarf mit Durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in eben dieser Größenordnung galt der Haushalt 2012 trotz der strukturellen Unterdeckung gem. 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW als ausgeglichen. Der ausgewiesene Fehlbedarf basierte auf einer Erhöhung der Grundlast im Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage um + 1,1 %-Punkte. Der Hebesatz belief sich lt. Haushaltssatzung auf 36,55 %. Die Entwicklung des Kreisumlagehebesatzes im Jahr 2012 resultiert aus dem Umstand, dass auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom die Finanzierungsbeteiligung der Städte/Gemeinden an den Netto- Aufwendungen des Kreises im Bereich Kosten der Unterkunft nach dem SGB II von vormals 25 % auf 50 % angehoben worden ist. Verbunden mit dieser ab dem Jahr 2012 wirkenden erhöhten Spitzabrechnung von Kreisaufwand mit den einzelnen Städten und Gemeinden war eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes um - 1,63 %-Punkte. Anlage II Seite 12

135 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Kreisumlagehebesatz hatte sich damit im Vergleich zum Vorjahr 2011 wie folgt entwickelt: Hebesatz ,08 % Erhöhung Grundlast + 1,10 % Reduzierung wg. Finanzierungsbeteiligung - 1,63 % Hebesatz ,55 % Eine weitere Besonderheit der Etatplanung für 2012 war der Umstand, dass es galt, eine aus dem Vorjahr 2011 bestehende Vorbelastung von - 8,99 Mio abzubauen, da der Kreistag den Haushalt 2011 in dieser Höhe einen Fehlbedarf beschlossen hatte. Neben der Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes der Kreisumlage mit einem Umlagemehraufkommen von 3,12 Mio konnte dies wesentlich dadurch erreicht werden, dass die Berechnungsgrundlagen der Kreisumlage, nämlich die Steuerkraft und die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden, erheblich gestiegen waren, sodass sich hieraus bei der Kreisumlage ein positiver Mitnahmeeffekt von + 9,3 Mio ergeben hatte. Im Bereich des Kreisjugendamtes konnte der Hebesatz der Sonderumlage zur Finanzierung der Aufwendungen dieses Etats gegenüber 2011 (Hebesatz = 16,87 %) um 0,77 %-Punkte auf den lt. Haushaltssatzung 2012 geltenden Wert von 16,1 % gesenkt werden. Da mit dem reduzierten Hebesatz der Ausgleich des Jugendamtsetats nicht erreicht werden konnte, wurde eine verbleibende Deckungslücke in Höhe von 1,01 Mio durch Inanspruchnahme der Sonderrücklage des Jugendamtes finanziert. Wichtige weitere Kenndaten der Etatplanung 2012 waren: Die eigenen Schlüsselzuweisungen des Kreises erreichten mit 28,8 Mio nahezu unverändert den Wert des Vorjahres. Der Zuschussbedarf in der allg. Sozialhilfe lag nach den Planungsannahmen zunächst bei einem Gesamtbetrag von 32,2 Mio, einer Steigerung gegenüber 2011 um + 2,8 Mio. Nachdem der Bund in 2012 seinen Anteil an den Leistungen der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung von 16% auf 45 % in 2012 erhöht hatte, konnte die Kreisbelastung auf 29,3 Mio reduziert werden, sodass der Sozialetat mit der erhöhten Bundesbeteiligung in 2012 Anlage II Seite 13

136 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom im Vergleich zum Vorjahr letztendlich keine Zusatzbelastung sondern im Gegenteil eine geringfügige Entlastung von ca erfahren hatte. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hatte in 2012 seinen Umlagesatz um 0,4 %-Punkte auf 16,1 % angehoben. Mit dieser Hebesatzerhöhung sowie angesichts des sich auch für den LWL ergebenden Umstandes eines deutlichen Anstiegs der Umlagegrundlagen ergab sich für den Kreis ein Zahlbetrag von 50,4 Mio. Die Zahlungsverpflichtung erhöhte sich gegenüber 2011 (= 45,2 Mio ) um + 5,2 Mio. Die Personalaufwendungen erreichten nach der Planung im Etat 2012 ein Volumen von 45,8 Mio, das war ein Zuwachs zum Vorjahr 2011 (44,4 Mio ) von + 1,4 Mio. Der Stellenplan 2012 weist für den Kernhaushalt eine Zahl von gerundet 691 Stellen aus. Bei den vom Hochsauerlandkreis zu finanzierenden Aufwendungen des Budgets Kosten der Unterkunft lag die aus allgemeinen Deckungsmitteln sowie über die bereits erwähnte Spitzabrechnung von den Städten und Gemeinden zu finanzierende Unterdeckung in 2012 bei 19,04 Mio, eine Reduzierung und damit Entlastung gegenüber 2011 um - 1,25 Mio Zur Investitionsfinanzierung war in der Haushaltssatzung 2012 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Finanzierung der planmäßig veranschlagten Maßnahmen im Volumen von 7,64 Mio erfolgte mit 3,14 Mio aus investiven Zuweisungen (Schul- und Investitionspauschale, Zuweisungen Kreisstraßenbau) sowie mit 4,50 Mio aus vorhandener Liquidität, die aus einem Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit 2012 sowie den Überschüssen aus Vorjahren vorhanden ist. Die Investitionstätigkeit des Hochsauerlandkreises war auf die Höhe dieser Finanzierungsmöglichkeiten begrenzt, sodass eine Kreditfinanzierung in der Haushaltssatzung nicht vorgesehen war. Dieses Vorgehen ist grds. Bestandteil des Entschuldungskonzeptes des Kreises. Im Hinblick auf die investive Verschuldung des Kreises führte der Verzicht auf eine Kreditfinanzierung angesichts der mit rd. 2,0 Mio in der Haushaltsplanung zu berücksichtigenden Tilgungszahlungen sowie der außerordentlichen Tilgung eines zinsfälligen Anlage II Seite 14

137 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Darlehns in Höhe von 1,76 Mio aus RWE-Gas-Mitteln zu einem Rückgang der zu bilanzierenden Kreditverbindlichkeiten auf 29,4 Mio, in der Bilanz 2011 waren dies noch 33,2 Mio. 1.5 Schaubilder zur Entwicklung wichtiger Etatbereiche bis zum Jahr 2012 Die Entwicklung der vom jährlichen Finanzausgleich abhängigen, für die Finanzausstattung des Hochsauerlandkreises jedoch maßgeblichen Kennzahlen (Hebesätze für die allg. Kreisumlage und die Sonderumlage Jugendamt, Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen der Kommunen sowie eigene Zuweisungen des Kreises) sowie die Entwicklungen beim Aufwand-/ Zuschussbedarf in den Bereichen Allgemeine Sozialhilfe, Kosten der Unterkunft, Umlage Landschaftsverband und Personal zeigen folgenden Verlauf in den Jahren : Hebesätze Kreisumlage und Sonderumlage Jugendamt Im Ranking der Hebesätze aller Kreise in NRW belegt der Hochsauerlandkreis in 2012 bei der allg. Kreisumlage mit 36,55 % den 6. Platz von 31 Kreisen, bei der Sonderumlage mit 16,1 % den 2. Platz von 27 Kreisen als Träger der Jugendhilfe. Anlage II Seite 15

138 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Zuschusssbedarf in der allg. Sozialhilfe Anlage II Seite 16

139 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Anzeigeverfahren Kommunalaufsicht Die Haushaltssatzung 2012 ist der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt worden. Die Aufsicht hat mit ihrer Verfügung vom keine Bedenken zu den Planfestsetzungen und den einzelnen Bestandteilen der Haushaltssatzung erhoben. Hierüber ist der Kreistag in seiner Sitzung am informiert worden (Drcks. 8/629). 1.7 Entwicklung der Ausgleichsrücklage Der Kreis hat in die Eröffnungsbilanz den gem. 56 a KrO NRW zu berechnenden Höchstbestand mit einem Wert von eingestellt. Anlage II Seite 17

140 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Gem. 96 Abs. 1 S. 2 i.v.m. 75 Abs. 2 GO NRW wird das jeweils erwirtschaftete Abschlussergebnis mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Der Kreistag hatte für die Jahre 2008 bis 2011 folgende, vor dem Abschlussstichtag 2012 noch nicht mit der Ausgleichsrücklage verrechnete Abschlussergebnisse festgestellt: Jahresabschluss 2008 Sitzung am (Drcks. 8/288) ,13 Jahresabschluss 2009 Sitzung am (Drcks. 8/488) ,52 Jahresabschluss 2010 Sitzung am (Drcks. 8/690) , ,95 Das Ergebnis 2008 hatte die Besonderheit, dass hierin eine Wertberichtigung im Zusammenhang mit RWE-Beteiligung enthalten war, die zu folgender differenzierten Betrachtung des Ergebnisses führte: Aufwand Wertberichtigung ,20 operativer Überschuss ,07 Ergebnis ,13 Beschlüsse über die Verwendung der Ergebnisse hatte der Kreistag noch nicht gefasst, da im Hinblick auf eine anstehende Änderung der haushaltsrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit gesehen wurde, den Aufwand aus der Wertberichtigung mit der allg. Rücklage zu verrechnen, so dass dann im Übrigen das positive Ergebnis zur Verstärkung der Ausgleichsrücklage verwendet werden sollte. Das am vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Haushaltswirtschaft schreibt zwar nunmehr eine Verrechnungspflicht von Wertberichtigungen mit der Allg. Rücklage vor ( 43 Abs. 3 GemHVO), allerdings gilt diese Regelung nicht für zurückliegende Abschlussergebnisse. Die neue Regelung war daher für den Kreis bezogen auf den Wertberichtigungsaufwand 2008 nicht anwendbar. Damit belastet der Fehlbedarf 2008 in voller Höhe die Ausgleichsrücklage. Der Kreistag hat am die Ergebnisse der Jahre durch Beschluss mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Mit Datum vom hat der Kreistag dann das Abschlussergebnis zum mit einem Fehlbetrag in Höhe von ,97 festgestellt. Anlage II Seite 18

141 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die Ausgleichsrücklage zeigt unter Berücksichtigung des Defizites 2012 damit folgende Entwicklung: Stand lt. Eröffnungsbilanz zum ,68 Fehlbetrag ,13 Überschuss ,52 Überschuss ,66 Fehlbetrag ,97 Stand lt. Bilanz ,76 Fehlbetrag ,11 Verfügbarer Bestand der Ausgleichsrücklage ,65 Anmerkung Nach den Plandaten bzw. Entwicklungen der Haushalte für die Jahre 2013 und 2014 wird die Ausgleichsrücklage mit weiteren ca. 6,7 Mio belastet: Haushaltsjahr 2013 Fehlbedarf lt. Planung - 5,40 Mio Zusatzbelastungen in der Ausführung - 0,27 Mio - 5,67 Mio Fehlbedarf lt. Haushaltsentwurf ,02 Mio voraussichtliche Inanspruchnahme 2013/2014-6,69 Mio demgegenüber verfügbarer Bestand ,03 Mio danach verbleibender Bestand 16,34 Mio Mit Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage werden nach den Erwartungen an die Jahre 2013 und 2014 (40,78 Mio. /. 16,34 Mio ) = 24,44 bzw. 60 % der ursprünglich in die Eröffnungsbilanz eingestellten Rücklage aufgezehrt sein. 2. Abschlussergebnis Abschlussergebnis und Vorschlag zur Behandlung Wie bereits ausgeführt wurde, weist das Abschlussergebnis 2012 in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von ,11 aus. Demgegenüber basierte die Haushaltsplanung auf einem Fehlbedarf von ,00. Rechnet man diesem Fehlbedarf die Ermächtigungsübertragungen, denen im Rahmen des Vorjahresabschlusses 2011 mit ,29 zugestimmt worden ist, hinzu, so errechnet sich für das Jahr 2012 ein insoweit fortgeschriebenen Fehlbedarf von ,29, der in dieser Höhe auch in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird. Damit ergibt sich bei dem erzielten Fehlbetrag von - 1,94 Mio rechnerisch eine Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt + 0,17 Mio. Anlage II Seite 19

142 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Das Abschlussergebnis 2012 ist vom Kreistag gem. 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresüberschusses zu beschließen. Die Feststellung ist in der Sitzung des Kreistages am vorgesehen. Die Verwaltung wird dem Kreistag vorschlagen, den Fehlbetrag 2012 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen, die danach den unter Punkt 1.7 aufgeführten Bestand mit 23,03 Mio ausweisen wird. Der Fehlbetrag 2012 von ,11 wird unter der Position 1.4 auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. 2.2 Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan Ermächtigungsübertragungen werden durch den Kämmerer gem. 22 Abs. 1 GemHVO zugestimmt, wenn die bei einzelnen Etatpositionen bereitgestellten Mittel bis zum Abschlussstichtag nicht oder zum Teil nicht in Anspruch genommen worden sind, bei denen jedoch die Notwendigkeit der Mittelverwendung noch gegeben ist. Sie haben im Folgejahr die Wirkung, dass ohne formelles Verfahren einer über- oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellung bzw. eines Nachtragshaushalts diese Ermächtigungen durch Eingehen von Verpflichtungen in Anspruch genommen werden dürfen. Abschlusstechnisch führen sie zu Entlastungen im abzuschließenden Jahr, da in diesem Jahr Aufwand nicht zu buchen war, dem stehen dann Ergebnisbelastungen im Folgejahr gegenüber, wenn eine Inanspruchnahme erfolgt ist. Nicht verwendete Ermächtigungen verfallen ohne abschlussrelevante Wirkung in dem Jahr, in dem einer weiteren Übertragung nicht zugestimmt worden ist. Von den im Vorjahr 2011 zugestimmten Übertragungen in Höhe von ,29 wurden in der Ausführung des Haushalts 2012 im Ergebnisplan ,03 verwendet, die in dieser Höhe das Ergebnis 2012 belastet haben. Andererseits wurde im Volumen von ,02 einer Übertragung nicht in Anspruch genommener Ermächtigungen des Jahres 2012 zugestimmt, die in dieser Höhe mangels der Verbuchung von Aufwand das Ergebnis 2012 wiederum entlastet haben. Insgesamt ergibt sich folgende Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen in der Ergebnisrechnung 2012: Übertragungen 2011 nach ,29 Inanspruchnahme durch Aufwendungen ,03 nicht verwendete Übertragungen aus Vorjahren ,27 = weitere Übertragung nach ,99 Anlage II Seite 20

143 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom neue Übertragungen aus Planermächtigungen ,02 Übertragungen nach 2013 gesamt ,01 Eine Übersicht über die den Jahresabschluss 2012 beeinflussenden Ermächtigungsübertragungen ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 2.3 Einmalige Sonderbelastung 2012 aus der Einheitslastenabrechnung Hinter dem Begriff der Abrechnung von einheitsbedingten Lasten der Länder verbirgt sich ein komplexes System der Zuordnung und Verteilung des Umsatzsteueraufkommens in der Bundesrepublik zwischen dem Bund, den Ländern und den Städten/Gemeinden. Aktuell wird das Umsatzsteueraufkommen vertikal wie folgt zugeordnet: Bund 53,4 % Länder 44,4 % Kommunen 2,2 % Nach Einbeziehung der neuen Bundesländer in den Länderfinanzausgleich Mitte der 1990-iger Jahre mussten die alten Länder durch geringere Anteile in der vertikalen Zuordnung sowie höhere Zahlungen an die neuen Bundesländer im horizontalen Finanzausgleich Belastungen in Kauf nehmen, damit eine angemessene Finanzausstattung der neuen Bundesländer erreicht wurde. Bundesgesetzlich ist festgelegt, dass die Länder wiederrum die Kommunen an ihren einheitsbedingten Lasten beteiligen, wobei die Belastung dem Anteil des kommunalen Steueraufkommens am Gesamtsteueraufkommen in den einzelnen Ländern entspricht. Für NRW gilt danach eine jährliche kommunale Beteiligungsquote von ca %. Konkret erbringen die Städte und Gemeinden ihren Anteil über die Gewerbesteuerumlage, die aktuell mit einem Satz von 69 % bezogen auf das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer an das Land abzuführen ist. In diesem Satz enthalten ist ein Anteil von 34 %- Punkten zur anteiligen Mitfinanzierung der einigungsbedingten Lasten. Die Umlageverbände, d.h. die Kreise und Landschaftsverbände, sind auf dieser Stufe nicht unmittelbar an der Finanzierung beteiligt, da sie keine Gewerbesteuer erheben. Die vom Land vorzunehmende jährliche Abrechnung der Einheitslasten war zwischen dem Land und der kommunalen Ebene streitig. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat in zwei Urteilen vom und das Land dazu verpflichtet, die Abrechnung in der Weise zu regeln, dass nachvollziehbar nicht nur die Belastungen des Landes den Kommunen in Rechnung gestellt werden, sondern dass ihnen auch Entlastungen zugute kommt. Anlage II Seite 21

144 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Land und kommunale Spitzenverbände haben sich einvernehmlich auf einen Abrechnungsmodus verständigt, der im Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes festgelegt worden ist. Da das sehr komplizierte Verfahren auch Auswirkungen auf die Berechnung der jährlichen Schlüsselzuweisungen hat, sind im Rahmen der Abrechnung der einheitsbedingten Lasten auch die Kreise und Landschaftsverbände Beteiligte des Verfahrens, wobei sie Zahlungen an das Land leisten müssen, während die Kommunen wegen überhöhter Gewerbesteuerumlage überwiegend Rückzahlungen vom Land erhalten. Zu trennen ist zwischen der Abrechnung der einheitsbedingten Lasten für den Zeitraum der Jahre und für die Abrechnung der Jahre 2012 ff., wobei das System der Einheitslastenfinanzierung im Jahr 2019 ausläuft. Abrechnung Auf Basis des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes hat das Land die Kommunen über die für die Jahre entweder vom Land zu erstattenden (Überzahlungen) oder an das Land noch zu zahlenden (Nachforderungen) Beträge in Kenntnis gesetzt. Auf den Hochsauerlandkreis entfällt eine Forderung des Landes i.h.v Die Beschlussfassung des Landtages über das Änderungsgesetz ist für Ende November 2013 vorgesehen, danach werden Bescheide des Landes an die Kommunen erwartet. Da die auf den Hochsauerlandkreis zukommende Zahlungsverpflichtung den zurückliegenden Zeitraum bis zum Jahr 2011 betrifft und der Jahresabschluss 2012 noch nicht festgestellt ist, ist für die dem Grunde nach feststehende Verpflichtung grds. eine Rückstellung zu bilden. Diese ist in den Entwurf des Jahresabschusses auch eingestellt worden (sh. Anhang Punkt 3.3 sonstige Rückstellungen). Möglichkeit der Refinanzierung über eine Bedarfsumlage Der Entwurf des Einheitslastenabrechnungsgesetzes enthält mit 10 a eine Regelung, wonach die Umlageverbände (Kreise, Landschaftsverbände) die Möglichkeit haben, zur Refinanzierung der Zahlungsverpflichtung an das Land eine gesonderte Umlage gegenüber den jeweiligen Umlagezahlern zu erheben. Diese einmalige Bedarfsumlage betrifft ausschließlich die Abrechnungsjahre , sie könnte aus der Sicht des Kreises den Städten und Gemeinden entweder noch im Jahr 2013 oder im Jahr 2014 Anlage II Seite 22

145 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom in Rechnung gestellt werden. Berechnungsgrundlagen wären die Kreisumlagebemessungsgrundlagen des jeweiligen Jahres unter Hinzurechnung der positiven Abrechnungsbeträge unserer Kommunen, ebenfalls bezogen auf die Jahre Die Entscheidung über die Erhebung der einmaligen Bedarfsumlage obliegt dem Kreistag, eine entsprechende Verwaltungsvorlage soll dem Kreistag für die Sitzung am vorgelegt werden. Für den Fall, dass sich der Kreistag für die Festsetzung einer Bedarfsumlage entscheiden sollte, müsste das Abschlussergebnis insoweit korrigiert werden, dass die gebildete Rückstellung wieder herausgenommen wird. Hintergrund dieser Notwendigkeit ist, dass nur für die Zahlungsverpflichtungen an das Land aus der Abrechnung der Einheitslasten eine Bedarfsumlage erhoben werden darf, für die noch keine Rückstellungen in Abschlüssen gebildet worden sind. Abrechnung der einheitsbedingten Lasten für die Jahre 2012 ff Da das Land bis einschließlich des Jahres 2019 einigungsbedingte Lasten zu tragen hat, wird auf Basis des derzeit geltenden Rechts auch für jedes dieser Jahre eine Abrechnung der Einheitslasten erfolgen. Für das Jahr 2012 liegen erste Berechnungen des Landes vor, wonach der Hochsauerlandkreis einen Betrag i.h.v. ca an das Land erstatten muss. Diese Verpflichtung ist in der Haushaltsplanung 2014 enthalten. Da es sich um einen normalen Planansatz handelt, kann das Instrument der einmaligen Bedarfsumlage nicht mehr angewendet werden. 2.4 Gesamtzahlen Ergebnisplanung/Ergebnisrechnung Planung Ergebnis Abweichung Erträge Haushaltsplanung Ansatzfortschreibung Erträge gesamt Aufwendungen Planung Ansatzfortschreibung Ermächtigungsübertragungen Aufwendungen gesamt Unterdeckung Anlage II Seite 23

146 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die erwirtschaftete Unterdeckung entspricht 0,62 % des Aufwandsvolumens der Ergebnisrechnung. 2.5 Darstellung wesentlicher Veränderungen gegenüber den Planungen Nachfolgend werden Etatpositionen aufgeführt, die Schwerpunkte finanzieller Belange des Kreises darstellen und die in der Summe zu dem o.g. Fehlbetrag in Höhe von 1,94 Mio geführt haben. Unter Hervorhebung der einmaligen Belastungen aus dem Nachlass auf Altfehlbetrag und der Zahlungsverpflichtung an das Land aus der Einheitslastenabrechnung ergibt sich folgende Zusammenfassung der belastenden sowie entlastenden Abweichungen gegenüber den Planwerten: ,00 Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung ,29 Ermächtigungsübertragungen ,53 Nachlass auf die Altfehlbetragsforderung ,00 Zahlungsverpflichtung Einheitslastenabrechnung , ,11 Fehlbetrag 2012 lt. Abschlussergebnis ,71 = Ergebnisverbesserungen Die Planabweichungen der wesentlichen Etatpositionen werden nachfolgend dargestellt: Erträge/ Aufwendungen Personaletat HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung a) Personal- und Versorgungsaufwand allgemein - Beamtenbezüge, Vergütungen, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen usw Versorgungskassenbeiträge, Beihilfen Zwischensumme a) b) Pensionsrückstellungen - Zuführungen/Entnahmen aktive Beamte Zuführungen/Entnahmen Pensionäre Zwischensumme b) Summe in der Haushaltsplanung wirksamer Positionen Anlage II Seite 24

147 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom c) Sonstige Rückstellungen - Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Gleitzeitguthaben - Rückstellungen für Altersteilzeit Erträge/ Aufwendungen - Rückstellungen für Versorgungslastenverteilung (Beamte, die zu anderen Arbeitgebern gewechselt sind) HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung Zwischensumme c) d) Erstattungszahlungen Dritter - Erstattungsansprüche gegenüber dem Land NRW für Versorgungsaufwand ehem. Landesbeamter Erstattungsansprüche aus Versorgungslastenverteilung (Beamte, die von anderen Arbeitgebern gekommen sind) Zwischensumme d) = Gesamtbelastung Personaletat Es bleibt anzumerken, dass der in der Übersicht ausgewiesene Planwert des Personalaufwandes i.h.v im Zuge der Haushaltsplanung in die Kreisumlagekalkulation eingeflossen ist. Zu dieser Planung ergibt sich eine Entlastung mit , die sich aus einer liquiditätswirksamen Abschlussverbesserung in Höhe von bei den auch zahlungswirksamen Bestandteilen der aktiven Personalaufwendungen sowie mit einer weiteren Verbesserung bei den zu bewertenden Pensionsangelegenheiten mit errechnet. Bei den unter lit. c) und d) aufgeführten Positionen handelt es sich um Angelegenheiten, die im Rahmen der jährlichen Haushalte nicht beplant werden können, da z.b. Rückstellungen für Urlaub, Gleitzeit und Altersteilzeit nicht prognostizierbar sind. Diese gilt auch für die Aufwendungen und Erträge aus der sog. Versorgungslastenverteilung. Hier geht es um Angelegenheiten, bei denen verbeamtete Mitarbeiter den Kreis verlassen bzw. wenn Beamte von anderen öffentlich-rechtlichen Körper- Anlage II Seite 25

148 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom schaften zum Hochsauerlandkreis gewechselt haben. In beiden Fällen werden erworbene Pensionsansprüche entweder zu Lasten des Kreises an den neuen Arbeitgeber mitgenommen, hier verbucht der Kreis entsprechende Aufwendungen aus Rückstellungen (c), oder es werden zu Gunsten des Kreises Ansprüche mitgebracht (d), hier werden dann Forderungen bilanziert. In der Summe führt der Personalkostenetat mit einem Gesamtvolumen zu einer Belastung mit , was einer Planabweichung von 0,28 % entspricht. Zu den Pensionsangelegenheiten ergeben sich weitere Erläuterungen unter Punkt 2.7. Erträge/ Aufwendungen Allgemeiner Sozialetat (Zuschussbedarf) HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung - Hilfen zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsm Hilfe zur Gesundheit Eingliederungshilfe f. behind. Menschen Hilfen zur Pflege Sonstige Hilfen Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen Entlastung Allg. Sozialetat gesamt Die Verbesserungen im allg. Sozialetat sind in voller Höhe mit liquiditätswirksam. Anlage II Seite 26

149 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Erträge/ Aufwendungen Budget Kosten der Unterkunft HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung - Bundesmittel Wohngeldentlastungszahlung Land sonstige Erträge aus Leistungsgewährung Summe Erträge Aufwendungen Unterkunft und Heizung Aufwendungen sonstiger Leistungsbereich Summe Aufwendungen Zwischensumme Kreisanteil Ertrag 50 %-Finanzierungsanteil Kommunen Entlastung Kreishaushalt KdU gesamt Die Haushaltsplanung 2012 basierte auf einer angenommenen Zahl von Bedarfsgemeinschaften und einem Monatsaufwand von 338 sowie einem Erstattungssatz des Bundes von 26,4 %. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Laufe des Jahres 2012 zwischen einem Maximalwert von Fällen im März und einem Minimalwert im November von Fällen bewegt. Der Jahresdurchschnittswert betrug Bedarfsgemeinschaften. Der jahresdurchschnittliche Monatsaufwand lag bei 336. Damit hat sich die Ausführung dieses Etats recht nahe an den Planungen bewegt, es ergab sich eine leichte Reduzierung bei den Unterkunftskosten von rd bzw. 1,04 %. Entsprechend den geringeren Aufwendungen sind auch die Bundesmittel um rd niedriger ausgefallen. Eine deutliche Belastung ergab sich auch in 2012 wieder bei der Finanzierungsbeteiligung des Landes, der sog. Wohngeldentlastungszahlung, die gegenüber der Planung um geringer ausgefallen ist. Die Landesmittel können im Zuge der Haushaltsplanung vom Kreis nicht berechnet werden. Die Landesmittel haben sich im Zeitraum der Jahre von vereinnahmten 4,18 Mio in 2008 auf 2,28 Mio in 2012 um - 45,4 % reduziert. Die Planungsannahmen des Anlage II Seite 27

150 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Kreises haben in diesen Jahren regelmäßig über dem ausgekehrten Landeszuschuss gelegen. Im Zusammenhang mit den Landesmitteln besteht eine auch vom Hochsauerlandkreis und weiteren 19 Aufgabenträgern im Dezember 2011 beim Verfassungsgerichtshof NRW eingereichte Verfassungsbeschwerde. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes liegt noch kein Urteil hierzu vor. Für den ist eine mündliche Verhandlung beim VGH anberaumt worden. Die Gesamtverbesserung im Etat Kosten der Unterkunft von ist in voller Höhe liquiditätswirksam. An dieser Stelle ein kurzer Hinweis zum Budget des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes a) Allgemeines Bildungs- und Teilhabepaket Über das sog. Bildungs- und Teilhabepaket sollen für Kinder- und Jugendliche mit Sozialleistungsansprüchen die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden, dass sie z.b. an Schul-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie am regelmäßigen Mittagessen teilnehmen und auch Nachhilfeunterricht erhalten können. Hierfür hat der Bund in den Jahren 2011 und 2012 Mittel bereitgestellt. Die Höhe dieser Mittel errechnet sich in Form eines %-Satzes orientiert an den Netto-Aufwendungen der Kosten der Unterkunft. Der Erstattungssatz beträgt für die Jahre 2011 und 2012 = 5,4 %. Da es sich um zweckgebundene Bundesmittel handelt, erfolgt eine jährliche Abrechnung von Aufwand aus gewährten Leistungen und vereinnahmten Bundesmitteln. Für 2012 zeigt sich die Abrechnung wie folgt: Vereinnahmte Bundesmittel ,62 Aufwand aus Leistungen ,97 Ertragsüberhang ,65 zzgl. Überhang aus ,86 Ertragsüberhang gesamt ,51 sonstige Rückstellung Da der Bund ab 2013 seinen Erstattungssatz länderspezifisch neu festsetzen wird und bereits feststeht, dass er sich für NRW in 2013 auf nur noch 3,4 % beläuft, werden Teile der Rückstellungsmittel zur Deckung einer sich in 2013 bereits abzeichnenden Unterdeckung zwischen Bundesmitteln und Aufwand aus Leistungen eingesetzt werden müssen. Anlage II Seite 28

151 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom b) Schulsozialarbeit Ein Teilbereich des Bildungs- und Teilhabepakete ist die Schulsozialarbeit mit deren Unterstützung Kinder- und Jugendliche stärker in das soziale, gesellschaftliche und sportliche Umfeld eingebunden und z.b. auch für die Mitwirkung in Vereinen gewonnen werden sollen. Für diese kommunale Leistung gewährt der Bund befristet in den Jahren Mittel in Höhe von 2,8 % wiederum bezogen auf den Netto-Aufwand KdU. Umgesetzt wird die Schulsozialarbeit durch bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis befristet beschäftigtes Personal (HSK = 2 Stellen). Da es sich auch hier um zweckgebundene Bundesmittel handelt, erfolgt eine jährliche Abrechnung von Aufwand aus gewährten Leistungen und vereinnahmten Bundesmitteln. Für 2012 zeigt sich die Abrechnung wie folgt: Vereinnahmte Bundesmittel ,72 Aufwand aus Leistungen ,28 Ertragsüberhang ,44 zzgl. Überhang aus ,06 Ertragsüberhang gesamt ,50 passive Rechnungsabgrenzung Zur zweckgebundenen Verwendung der Mittel wird die Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus auch im Jahr 2014 fortgesetzt, bis die gewährten Bundesmittel aufgezehrt sind. Es bestehen Bestrebungen des Bundesrates, dass der Bund die bisher befristete Förderung der Schulsoziarbeit auch ab dem Jahr 2014 fortsetzt. Anlage II Seite 29

152 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Erträge/ Aufwendungen HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung Gebühren/Bußgelder/sonstige Erträge (bei maßgeblichen Positionen) - Bußgelder Straßenverkehrsamt Gebühren KFZ-Zulassung Gebühren Fahrerlaubnisse Gebühren Gewerbl. Personenverkehr Gebühren Schwertransporte Gebühren Kataster/Vermessung Verwaltungs-/verfahrensgebühren versch. Produkte Baugebühren Jagdscheingebühren Verkaufserlöse Erstattungen Schülerbeförderung Belastungsausgleich Land (Schwerbehindertenrecht) Vermischte Einnahmen Mieterträge Entlastung Gebühren/ Bußgelder/sonstiges Die Entlastung von ist in voller Höhe liquiditätswirksam. Erträge/ Aufwendungen Bewirtschaftungsaufwand HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung - Heizung Strom Grundbesitzabgaben Grundbesitzabgaben (Niederschlags wassergebühren an Städte/Gemeinden) - Reinigung Belastung Bewirtschaftungsaufwand Die Belastung ist in voller Höhe mit liquiditätswirksam. Anlage II Seite 30

153 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Positionen des Sachaufwandes - Schülerbeförderung Software Pflege Lernmittel Sachverständigen und Gerichtskosten TUI-Netzwerk Telefongebühren Porto Unterhaltung KFZ Unterhaltung BGA FD Werkunterricht Unterhaltung Maschinen FD Stempelplaketten/Führerscheine Umlage KDVZ Allgemeine Fortbildung Reisekosten Sicherheitsüberprüfung Schulausstattung egovernment ambulant vor stationär ehrenamtliche Tätigkeiten Zensus Zuschuss Altenpflege Entlastung Positionen Sachaufwand Die Entlastungen in Höhe von sind überwiegend liquiditätswirksam. Folgende kurze Anmerkungen: Lernmittelfreiheit Schülerbeförderung Die Ansatzplanungen bei Lernmitteln und Aufwand aus Schülerbeförderung orientieren sich an den Erwartungen der Entwicklung der Schülerzahlen der Berufskollegs und Förderschulen sowie an den von Schülern zu stellenden Anträgen auf Kostenerstattungen. Abweichungen im Ergebnis sind nicht vermeidbar. Anlage II Seite 31 Software, TUI Zensus Die Notwendigkeit des Abschlusses einiger Wartungsverträge hat sich nicht ergeben bzw. war in das Folgejahr zu verschieben, da die geplante Beschaffung von Fachsoftware sich hinausgezögert hat oder obsolet geworden ist. Durchzuführende Befragungen sollten zunächst komplett durch Externe ausgeführt werden. Jedoch konnte diese Aufgabe vollständig durch eigenes Personal durchgeführt werden. Insgesamt ist der Zensus in den Jahren vollständig aus Landesmitteln abgewickelt worden. Kreismittel sind nicht hineingeflossen.

154 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom ambulant vor stationär im Übrigen Grundlage des Projektes ist der Beschluss des Kreistages vom (Drcks. 8/322). Im Haushalt 2012 sind für die Maßnahme pauschal veranschlagt worden, davon für die Einbindung Dritter sowie für eigenes Personal. Konkret angefallen sind für begonnene Projekte die o.g , unter Personalaufwand sind für eingestelltes Personal in 2012 ca verbucht. Desweiteren sind Ermächtigungsübertragungen für in 2012 vorbereitete aber noch nicht vergebene Projekte gebildet worden. Verbesserungen im Rahmen einer insgesamt restriktiven Haushaltswirtschaft Erträge/ Aufwendungen HH-Planung Ergebnis Bilanzielle Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten + Verbesserung - Verschlechterung - Erträge Auflösung Sonderposten Abschreibungen - auf Gebäude auf Infrastrukturvermögen auf Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge auf Betriebs- und Geschäftsausstattung auf immaterielles Anlagevermögen auf Forderungen aus Vorjahren Nachlass auf Forderung Altfehlbetrag sonstige Abschreibungen Summe Abschreibungen Belastung Die zusätzliche Ergebnisbelastung von 4,29 Mio resultiert ausschließlich aus Veränderungen von Ertrags- und Aufwandspositionen, die aus Bewertungsvorgängen resultieren. Sie führen nicht zu überplanmäßigem Liquiditätsabfluss. Abschreibungen auf das unbewegliche/bewegliche Anlagevermögen: a) Unbewegliches Anlagevermögen (Gebäude, Straßen, Brücken etc.) Die Städte/Gemeinden haben von Beginn der Umstellung auf das neue Rechnungswesen an die Veranschlagung von Abschreibungen im Kreis- Anlage II Seite 32

155 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom haushalt kritisiert. Dies unter dem Aspekt, dass über diese Ansatzkalkulation dem Kreis erhebliche Liquidität zufließt, die neben der Finanzierung von Darlehnstilgung beim Kreis auch zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen verwendet wird. Der Kreis hat daher die Höhe der im Zuge der jährlichen Etatplanungen zu veranschlagenden Abschreibungen immer an einer unteren Grenze orientiert. Dies hat dazu geführt, dass in den Ergebnissen der vergangenen Jahre regelmäßig die Ergebnisbelastung aus dem Zusammenspiel von Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten zu einer überplanmäßigen Ergebnisbelastung geführt hat. Sie ist allerdings durch eine sukzessive Anpassung der Ansatzkalkulation rückläufig. Ab dem Jahr 2013 erfolgt dann eine nicht mehr nach unten korrigierte Etatplanung. b) bewegliches Anlagevermögen Die Abweichung bewegt sich im Rahmen des Normalen, da die Höhe der ergebniswirksamen Abschreibungen einerseits abhängig ist vom Zeitpunkt der Aktivierung eines Anlagegutes, andererseits sind aus noch vorhandenen Auszahlungsermächtigungen der Vorjahre Beschaffungen aktiviert worden, was wiederum in der Etatplanung nicht vorausberechnet werden kann. c) Immaterielles Anlagevermögen (im wesentlichen Fachsoftware) Die Planabweichung resultiert einerseits daraus, dass Beschaffungen bereits frühzeitig im Jahr aktiviert wurden, andererseits wurde der Ansatz 2012 unter Hinweis auf die zuvor gemachten Erläuterungen niedrig veranschlagt. Der einmalige Aufwand aus dem Nachlass auf die Forderung Altfehlbetrag wurde unter 1.3 erläutert. Anlage II Seite 33

156 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Erträge/ Aufwendungen Sonstige Einzelpositionen HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung - Auflösung Rückstellungen Abzinsung Forderung aus Altfehlbetrag Regionalausgleichsamt Kreisanteil Verwaltungsbudget SGB II Rückzahlung Einheitslastenabrechnung weitere Positionen Belastung sonstige Einzelpositionen Auflösung von Rückstellungen Rückstellungen sind gem. 36 Abs. 6 S. 2 GemHVO aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist. Folgende Rückstellungen waren hiervon betroffen: Reduzierung einer Drohverlustrückstellung für ein strukturiertes Darlehn Nicht mehr in dem Umfang benötigte Instandhaltungsrückstellung Gebäude wie vor für Maßnahmen im Bereich der Kreisstraßen Reduzierung einer Rückstellung zur Bedienung möglicher Pensionsansprüche verbeamteter Mitarbeiter der KDVZ 461 sonstige Abzinsung Forderung Altfehlbetrag Die gegenüber den Städten/Gemeinden zu bilanzierende Forderung auf den Altfehlbetrag von ursprünglich 25,2 Mio ist in abgezinster Form in die Eröffnungsbilanz mit eingestellt worden. Der Abzinsungsbetrag ist jährlich zu korrigieren mit der Wirkung, dass mit der letzten Zahlung der gestundete Gesamtbetrag ausgebucht sein wird. Die jährliche Korrektur führt ratierlich über den gesamten Zeitraum der Stundung, d.h. in den Jahren zu Erträgen, die aber nicht zu zusätzlicher Liquidität führen. Es handelt sich um eine Ertragsposition, die nur im Ergebnis verbucht wird, da sie zu keiner zusätzlichen Liquidität führt. Rückzahlung Einheitslastenabrechnung Der Aufwand wird unter Punkt 2.3 erläutert. Anlage II Seite 34

157 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Ergebnisrechnung -Jugendamt- Die ungedeckten Aufwendungen des Kreisjugendamtes können nicht über die allg. Kreisumlage finanziert werden, da der Hochsauerlandkreis die Aufgaben der Jugendhilfe und der Finanzierung von Kindertagesstätten nicht für alle 12 Städte/Gemeinden wahrnimmt. Eigene Jugendämter haben die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg eingerichtet. Für die übrigen 9 Städte/Gemeinden im Kreisgebiet liegt die Zuständigkeit beim Kreis, wobei die Refinanzierung der Aufwendungen über die Teilkreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erfolgt, die gem. 56 Abs. 5 KrO NRW als differenzierte Sonderumlage von diesen Kommunen zu erheben ist. Nach den Planungen für das Jahr 2012 wurde der im Etat ausgewiesenen Zuschussbedarf von 23,75 Mio nicht in voller Höhe aus der zu veranlagenden Sonderumlage (22,73 Mio ) finanziert. Aufgrund vorhandener Mittel in der Sonderrücklage konnte der Hebesatz der um 0,77 %-Punkte auf 16,1 % gesenkt werden. Der Etat ist daher in der Planung durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage i.h.v ausgeglichen worden. Die Annahmen an die Planung haben sich dann in der Ausführung deutlich positiver entwickelt: bei einem letztendlich zu finanzierenden Zuschussbedarf 2012 in Höhe von 21,17 Mio ergab sich im Vergleich zu der mit 22,73 Mio auch vereinnahmten Sonderumlage sogar ein Überschuss mit Ein Teil dieses Überschusses ( ) wurde den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom (Drucksache-Nr. 8/647) im Dezember erstattet, während der danach verbliebene Ertragsüberhang von dem Rücklagenbestand/Sonderposten zugeführt wurde. Das Ergebnis des Jahres 2012, dargestellt mit dem Zuschussbedarf der einzelnen Aufgabenbereiche, zeigt sich im Vergleich zu den Etatplanungen des Kreisjugendamtes wie folgt: Anlage II Seite 35

158 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Produkt Plan Ergebnis Differenz (jeweils Zuschussbedarf) E R G E B N I S P L A N Kindertageseinrichtungen , , Kindertagespflege , , Jugendamtsleiter, Personal und Verwaltung , , Jugendarbeit , ,83 Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz , , Förderung der Erziehung in den Familien , , Hilfen zur Erziehung (bis 2009) 2.485, , Ambulante Hilfen zur Erziehung , , Stationäre Hilfen zur Erziehung , , Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften , , Unterhaltsvorschuss , ,62 Zuschussbedarf , ,81 demgegenüber Umlageaufkommen ,39 = Überschuss ,20 Erstattung an die Städte und Gemeinden ,00 Entnahme Rücklage verbleibender Überschuss = Zuführung Rücklage , ,2 Entwicklung der Sonderrücklage Bestand Sonderposten ,53 Entnahme ,90 Zuführung ,15 Zuführung ,96 Zuführung ,53 Bestand zum ,27 Zuführung ,20 Bestand ,47 Nach den Planungen in den Haushalten der Jahre 2013 und 2014 erfolgt zum Ausgleich des Jugendamtsetats in beiden Jahren jeweils eine Entnahme (2013 = 1,14 Mio sowie 2014 = 0,58 Mio ). Ende 2014 würde dann ein Restbetrag von rd. 0,9 Mio verbleiben, der für die Etatplanungen 2015 ff. eingesetzt werden kann. Anlage II Seite 36

159 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die Sonderrücklage wird in der Bilanz auf der Passivseite unter Punkt 2.2 sonstige Sonderposten nachgewiesen. Erläuterungen zum Ergebnis des Jugendamtes: Kindertageseinrichtungen Eine wesentliche Ergebnisverbesserung ist durch das im November 2012 in Kraft getretene Belastungsausgleichsbesetz Jugendhilfe (BAG-JH) eingetreten. Damit leistet das Land einen Ausgleich für die Mehraufwendungen der U3-Betreuung. Eine erste Zahlung erfolgte noch in Von den erhöhten Landesmitteln sind ohne Auswirkung auf den Hebesatz der Jugendamtsumlage an die Städte/Gemeinden ausgekehrt worden. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen, die im Wesentlichen auf das geänderte Buchungsverhalten der Eltern zurückzuführen sind (Ausweitung der Ganztagsbetreuung/45-Stunden-Buchung). Des Weiteren ergaben sich Minderaufwendungen bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Vorsorglich wurden in zahlreichen Einrichtungen mehr integrative Plätze angemeldet als letztendlich benötigt wurden. Dieses war erforderlich, damit auch Kinder gefördert werden konnten, bei denen sich erst nach dem Anmeldeverfahren ein integrativer Betreuungsbedarf ergab Kindertagespflege Die Kindertagespflege bildet neben den Kindertageseinrichtungen die zweite Säule der Kinderbetreuung und ist insbesondere beim Ausbau der U3-Betreuung unverzichtbar. Mehraufwendungen für die Kindertagespflege sind im Wesentlichen auf Steigerungen bei den Fallzahlen bzw. beim Betreuungsumfang zurückzuführen, obwohl hierdurch auch gleichzeitig höhere Erträge bei den Elternbeiträgen erzielt wurden Jugendarbeit Die Ergebnisverbesserung bei der Jugendarbeit ist darauf zurückzuführen, dass Zuschüsse für Offene Jugendarbeit an Träger der freien Jugendhilfe, die auch immer einen bestimmten Anteil an Eigenmitteln des Trägers voraussetzen, nicht in der zur Verfügung stehenden Höhe in Anspruch genommen wurden. Anlage II Seite Hilfen der Erziehung in der Familie Aufgrund zurückgehender Fallzahlen reduzierten sich die Aufwendungen für die kostenintensiven gemeinsamen Wohnformen von Müttern/Vätern mit ihren Kindern (sog. Mutter-Kind-Einrichtungen); da sich die monatlichen Kosten bei derartigen Hilfen auf ca pro Person belaufen (z.b. Mutter mit einem Kind = ca , Mutter mit

160 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom zwei Kindern = ca ), führen geringe Änderungen der Fallzahlen zu deutlichen finanziellen Auswirkungen Ambulante Hilfen zur Erziehung Stationäre Hilfen zur Erziehung Bei den Mittelanmeldungen stellen gerade die Hilfen zur Erziehung in den Voraussagen über den notwendigen Hilfe- und Mittelbedarf einen großen Unsicherheitsfaktor dar, da diese Hilfen in der Regel antragsabhängig und völlig unvorhersehbar sind. Auch wenn ein Ende der Hilfeleistungen oftmals von der Dauer der Inanspruchnahme oder vom Alter der Kinder oder Jugendlichen abgeleitet werden kann, sind andere Entwicklungen (z.b. durch Zuzug) trotz regelmäßiger Hilfeplanung des Einzelfalles oftmals nur schwer oder gar nicht abschätzbar. Die Entscheidung, in welcher Einrichtung Hilfe gewährt werden kann, hängt vorrangig vom persönlichen Bedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen ab und erst nachrangig vom Kostengesichtspunkt. Die Mehraufwendungen bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung sind auf gestiegene Fallzahlen und einen erhöhten Betreuungsumfang der betroffenen Kinder/Jugendlichen bzw. Familien zurückzuführen. Diese Entwicklung entspricht jedoch dem Sinn des operativen Ziels ambulant vor stationär. Die Ergebnisverbesserung bei den stationären Hilfen zur Erziehung ist auf die Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern zurückzuführen. Die Klärung der Zuständigkeit und die damit verbundene Kostenerstattungspflicht erfolgt oft erst nach längeren rechtlichen Auseinandersetzungen (ggf. bis zur richterlichen Überprüfung). Für die Vollzeitpflege und die Heimerziehung mussten wesentlich mehr Mittel aufgewendet werden, während die Aufwendungen bei den Hilfen für junge Volljährige gesunken sind Unterhaltsvorschuss Bis einschließlich dem Jahr 2011 wurden geltend zu machende Unterhaltsansprüche gegenüber Unterhaltsverpflichteten nur in der Höhe als Ertrag verbucht, wie sie im Laufe des Jahres auch vereinnahmt worden sind (sog. Ist-Verbuchung ). Da mit diesem Vorgehen in der Buchhaltung nicht alle Forderungen des Kreises erfasst werden, wurde das Verfahren in der Weise umgestellt, dass alle Forderungen, die unabhängig von ihrer Realisierbarkeit gegenüber Verpflichteten noch geltend gemacht werden können, nacherfasst worden sind. Zwar erfolgte nach dem Forderungsaufbau in der Buchhaltung dann weit überwiegend eine Wertberichtigung, dennoch ist letztendlich eine leichte, aus der Ertragsverbuchung resultierende Ergebnisverbesserung verblieben. Anlage II Seite 38

161 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Auf die Erläuterungen zu den Forderungen aus Transferleistungen im Anhang wird ergänzend verwiesen. 2.7 Pensionsrückstellungen Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung Eine wesentliche Position in der Bilanz des Hochsauerlandkreises stellen die Pensionsrückstellungen (inkl. Beihilferückstellungen) für die aktiven Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger dar. Sie betragen zum Bilanzstichtag rd. 146,5 Mio (Punkt 3.1 der Passivseite der Bilanz). Der zu bilanzierende Wert wird jährlich durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Heubeck AG im Auftrag der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) ermittelt. Die der Bewertung zugrunde liegenden Parameter werden im Anhang erläutert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem ermittelten Wert zum Bilanzstichtag und dem Vorjahresstichtag stellt, differenziert nach aktiven verbeamteten Personen und Versorgungsempfängern sowie nach Pensionsansprüchen und Beihilfen, eine Zuführung, eine Auflösung oder eine Inanspruchnahme dar, die sich auf das Ergebnis auswirkt. Die jährliche Haushaltsplanung stellt der Kreis auf eine Vorausberechnung zur Entwicklung der Pensionsrückstellungen ab, die ebenfalls von den kvw erstellt wird. Da hierbei jedoch in der Zukunft liegende, rechtlich noch nicht feststehende Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsleistungen sowie eintretende rechtliche und persönliche Veränderungen nicht berücksichtigt werden können, ergeben sich regelmäßig Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und der Ausführung. Während in den Vorjahren diese Abweichung betragsmäßig durchaus sehr hoch war (sh. nachfolgend), beträgt die Planabweichung zum lediglich : ergab sich nach den Planungsannahmen eine Netto-Zuführung und damit eine Belastung der allg. Kreisumlage mit 1,836 Mio, führt die von der kvw im Januar 2013 zur Verfügung gestellte Neuberechnung der Pensionsrückstellungen 2012 zu einer Erhöhung des zu bilanzierenden Betrages um 1,784 Mio auf eine Gesamtrückstellung von 146,5 Mio. Der Abschluss erfährt damit in 2012 eine geringfügige Entlastung in Höhe des zuvor genannten Betrages von Zum Vergleich ergab sich im Vorjahr 2011 demgegenüber eine deutliche Zusatzbelastung des Jahresabschlusses gegenüber der Planung in Höhe von 3,606 Mio. Anlage II Seite 39

162 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Rückstellung zum Zuführung in Rückstellung Die Abweichungen bei den im Einzelnen zu berücksichtigenden Konten zwischen Planung und Ausführung zeigt die nachfolgende Gegenüberstellung: Erträge/ Aufwendungen Aktive HH-Planung Ergebnis + Verbesserung - Verschlechterung Zuführung Pensionsrückstellung Zuführung Beihilferückstellung Versorgungsempfänger Auflösung/Inanspruchnahme Pensionsrückstellung (negativer Aufwand/Ertrag) Zuführung Pensionsrückstellung Auflösung/Inanspruchnahme Beihilferückstellung (negativer Aufwand/Ertrag) Zuführung Beihilferückstellung Netto-Belastung Im Vergleich zu der hohen Zusatzbelastung des Abschlussergebnisses zur Haushaltsplanung des Vorjahres von 3,6 Mio weicht die in 2012 tatsächlich zu verbuchende Nettobelastung nur unwesentlich von den Planungsannahmen ab, es ergibt sich in 2012 sogar eine Entlastung. Die deutlich unterschiedlichen Entwicklungen bei den zu planenden Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Vergleich zu den tatsächlichen Zuführungen in den einzelnen Jahren zeigt jedoch, wie schwierig generell die Haushaltsplanung im Bereich der ergebniswirksamen Veränderung von Pensionsrückstellungen ist. Die nachfolgende Übersicht über die Entwicklung der Pensionsrückstellung in den Jahren belegt dies: Anlage II Seite 40

163 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Entwicklung der zu bilanzierenden Pensionsrückstellung Stand lt. Eröffnungsbilanz (Etatplanung) Zuführung ( ) Stand Zuführung ( ) Stand Zuführung ( ) Stand Zuführung ( ) Stand Zuführung ( ) Stand Sicherstellung der Finanzierung von Pensionszahlungen Der Kreis hat derzeit für die bilanzierten Pensions- und Beihilfeverpflichtungen von mit Ausnahme eines aus Vorjahren stammenden Betrages von ,06 (angelegt in einem Fonds bei der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse) keine konkreten Mittel, z.b. in einem speziellen Versorgungsfonds, hinterlegt. Dies aus folgenden Gründen: Die laufenden jährlichen Pensionsauszahlungen für Beamte, im Ergebnis 2012 mit (Planwert = ) enthalten, sind eine normale Aufwandsposition, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt wird, d.h. die Liquidität zur Begleichung der Zahlung ist bei einem ausgeglichenen Haushalt sichergestellt. Damit besteht auf absehbare Zeit nicht die Notwendigkeit, auf zurückgelegte Liquiditätsreserven zurückgreifen zu müssen, soweit die Haushaltsplanung ausgeglichen gestaltet wird. Diese Folgerungen gelten gleichermaßen für die Beihilfezahlungen an die Versorgungsempfänger (Ergebnis = ), die ebenfalls als Aufwand in den Haushalt (Planwert = ) einzustellen sind. Für den Fall vom Kreistag beschlossener unausgeglichener Haushalte trifft diese Finanzlage den Kreishaushalt als Ganzes, d.h. die dann ggfls. fehlende Liquidität wäre nicht den Pensionsaufwendungen-/auszahlungen zuzuordnen, sondern allen zahlungswirksamen Aufwendungen. Anlage II Seite 41

164 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Die in den jährlichen Haushalt einzustellende Netto-Zuführung an Pensionsrückstellungen dokumentiert demgegenüber in die Zukunft gerichtete Verpflichtungen des Kreises, die mit den abfließenden Zahlungen an die Pensionäre jährlich abgegolten werden. Diese Zahlungen sind aber, wie zuvor ausgeführt, grds. über den jährlichen Haushalt finanziert! Eine positive Zuführung an die Rückstellung resultiert wiederum daraus, dass die sich im Arbeitsprozess befindenden Beamten Jahr für Jahr neu zu bewertende Pensionsansprüche erwerben, während sich demgegenüber die individuellen Ansprüche der Pensionäre jährlich reduzieren, da sie ja ihre Pensionszahlungen erhalten haben. Aus dem Zusammenspiel dieser Vorgänge sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Pensionsansprüche abzuzinsen sind (5 % gem. 36 Abs. 1 GemHVO) ergibt sich im Grunde solange ein Anwachsen der Pensionsrückstellung und damit ein zu kalkulierender Netto-Aufwand, wie der Bestand an Beamtenstellen in etwa gleich bleibt (2012 = ca. 239 Stellen). Bei dieser Situation fließt dem Kreis jährlich Liquidität zu. Liquiditätsprobleme würden sich längerfristig dann ergeben, wenn ein massiver Stellenabbau erfolgt. Drastisch wird dies an folgendem (fiktiven) Beispiel deutlich: Würden keine Beamte mehr beschäftigt, würden auch keine neuen Pensionsansprüche erwirkt. Allerdings würde sich die vorhandene und bilanzierte Pensionsrückstellung jährlich ertragswirksam reduzieren. Da diese Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zwar den Haushalt im Ergebnisplan entlasten, die Erträge aber zu keiner Liquidität führen würden, ständen den Auszahlungen an die Pensionäre keine wirksamen Einzahlungen gegenüber. In diesem Fall würde sich die konsumtive Verschuldung des Kreises erhöhen, wenn nicht auf vorhandene Liquidität zurückgegriffen werden kann. Anlage II Seite 42

165 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Der Hochsauerlandkreis hat für den Fall, dass in der Zukunft aus der Begleichung von Pensionszahlungen solche Liquiditätsprobleme entstehen sollten, die Möglichkeit, Liquidität aus dem RWE-Vermögen zu mobilisieren. Zu diesem Zweck ist in 2009 im Volumen von 30 Mio ein RWE-Aktienpaket erworben worden (Kreistagsbeschluss vom ; Drcks. 7/1187). Auf kommunaler Ebene ist insgesamt weiterhin noch keine eindeutige Linie erkennbar, wie generell mit dem Thema der liquiditätsmäßigen Hinterlegung bilanzierter Pensionsverpflichtungen umzugehen ist. Es besteht zwar generell die Tendenz, dass die aus der Berücksichtigung von Rückstellungsveränderungen (= Netto-Zuführung im Zuge der Haushaltsplanung) bei einem ausgeglichenen Haushalt erzielte Liquidität grds. zweckgebunden angelegt werden sollte. Andererseits ist es schwer vermittelbar, auf der einen Seite Kredite für Liquidtitätsvorsorge bzw. zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen, wenn auf der anderen Seite Liquidität aus der Anlegung in einen Pensionsfonds vorhanden ist. Hier wäre dann auch wieder darauf zu achten, ob es ein Missverhältnis zwischen den Anlageerträgen und dem Zinsaufwand gibt. Der Hochsauerlandkreis verwendet derzeit die über Pensionsangelegenheiten erzielte Liquidität zur Vermeidung von Neuverschuldungen und damit zur Finanzierung seiner im Haushalt geplanten Investitionen. Die Notwendigkeit, auf vorhandene Liquidität zurückgreifen zu müssen, ist realistisch derzeit nicht erkennbar. Insgesamt muss die weitere Diskussion zur Refinanzierung bilanzierter Pensionsrückstellungen abgewartet werden. Die Verwaltung wird dem Kreistag zu diesem Thema noch in einer gesonderten Beratungsvorlage in der Sitzung am berichten. 3. Abrechnung der Schulpauschale 2012 Die Kommunen erhalten nach den Vorgaben des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich sowie zur Unterstützung kommunaler Investitionen im Bereich der frühkindlichen Bildung, die sog. Schulpauschale bzw. Bildungspauschale ( 17 GFG 2012). Die Pauschalmittel werden den Kommunen seit dem Jahr 2002 gewährt. Anlage II Seite 43

166 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Nach den Vorgaben des GFG können die Mittel u.a. für den Bau bzw. die Modernisierung/Sanierung wie aber auch für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden verwendet werden. Beim Hochsauerlandkreis gilt seit Einführung der Pauschale folgende Verwendungsvorgabe: Finanzierung des Zinsaufwandes aus der Umsetzung des in den Jahren mit einem Investitionsvolumen von 33,5 Mio umgesetzten Schulbauprogramms. Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen an den Schulgebäuden Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden Danach noch verfügbare Mittel werden investiv zur Finanzierung von Schulausstattungen eingesetzt. Das im Jahr 2002 begonnene Schulbauprogramm des Kreises ist mit den letztmalig im Haushalt 2008 für den Neubau eines Gebäudetraktes am Berufskolleg Olsberg mit 1,8 Mio veranschlagten Mitteln abgeschlossen worden. Die Umsetzung der letzten Maßnahmen (Berufskolleg Olsberg) erstreckte sich bis in das Haushaltsjahr Insgesamt sind im Rahmen des Schulbauprogramms 9 Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen an den Berufskollegs und Förderschulen durchgeführt worden. Desweiteren wurden 4 Turnhallen neu errichtet. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 33,5 Mio. Hieraus resultiert zum eine anteilige Verschuldung mit 23,82 Mio, die in dem in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtbetrag an investiver Verschuldung von 29,4 Mio enthalten ist. Der aus dieser Verschuldung resultierende Zinsaufwand wird aus Mitteln der Schulpauschale finanziert. Die vom Land in 2012 gezahlte Schulpauschale beläuft sich auf Die Höhe der für 2012 zu erwartenden Schulpauschale war bei Verabschiedung des Kreishaushalts bereits bekannt, sodass sich in der Ausführung nur eine geringfügige Abweichung ergeben hat. Anlage II Seite 44

167 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Planung und Einsatz der Schulpauschale ergeben sich wie folgt: HHPlanung Ergebnis Finanzierung Aufwand Zinsaufwand für Schulbaudarlehn Gebäudeunterhaltung Brandschutz Finanzierung investiv Brandschutz Schuleinrichtung/-ausstattung Schulpauschale gesamt Der Position Brandschutz investiv i.h.v steht noch kein aktiviertes Anlagevermögen gegenüber. Daher wurde der Betrag als erhaltene Anzahlung (ausgewiesen in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeiten) verbucht. Sobald das Anlagevermögen aktiviert wird, erfolgt eine Umbuchung als Sonderposten. Gleiches gilt für die Position Schuleinrichtung/-ausstattung: hier steht aktiviertes Anlagevermögen von der Schulpauschale gegenüber, der Restbetrag von wird daher ebenfalls in der Abschlussbilanz 2012 als erhaltene Anzahlung verbucht. 4. Rückstellungen für Instandhaltung Abwicklung der Rückstellungen für Gebäude aus der Eröffnungsbilanz Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden im Hinblick auf die Bewertung der Gebäude des Kreises Berechnungen über den Sanierungsstau vorgenommen. Diese waren erforderlich für die Entscheidung, in der Bilanz Gebäudewerte entweder niedriger anzusetzen oder auf der Aktivseite der Bilanz den vollen Wert zu verwenden und zur Dokumentation der tatsächlichen Werte auf der Passivseite der Bilanz Verbindlichkeiten in Form von Instandhaltungsrückstellungen auszuweisen. Der Kreis hat sich für den Ausweis von Instandhaltungsrückstellungen entschieden. Hintergrund dieser Festlegung ist, dass die Abwicklung der Rückstellungen und damit die Deckung bzw. Finanzierung der hieraus entstehenden Aufwendungen und Auszah- Anlage II Seite 45

168 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom lungen aus erwirtschafteten Abschreibungen erfolgen soll. Die Veranschlagung im HHJ 2012 ist gegenüber den anderen Jahren höher, da Maßnahmen, die bis Ende 2011 zwar geplant, aber nicht zur Durchführung gelangten, in den Jahren 2012 und 2013 neu veranschlagt werden. Die Finanzierung erfolgt dann aus vorhandender Liquidität aus Vorjahren. Das in der Eröffnungsbilanz enthaltene Volumen an Instandhaltungsrückstellungen belief sich auf Die Abwicklung sollte ursprünglich über einen 5- Jahreszeitraum in den Jahren erfolgen. In Anbetracht dessen, dass in den Jahren schwerpunktmäßig das Konjunkturpaket II der Bundesregierung umzusetzen war, wird sich, wie bereits erwähnt, die Abwicklung der Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellung noch bis in das Jahr 2013 erstrecken. Im Haushalt 2012 lag die Veranschlagung für beabsichtigte Maßnahmen bei Die Umsetzung führt zu folgenden Ergebnissen: a) durchgeführten Maßnahmen, Verbuchung gegen gebildete Rückstellungen (= Inanspruchnahme) ,95 b) Auflösung von Rückstellungen, die nicht mehr benötigt werden = Ertrag ,20 c) Aufwand aus Erhöhung einer bestehenden Rückstellung ,00 Die in die Eröffnungsbilanz eingestellte Rückstellung hat sich in den Jahren wie folgt entwickelt: Rückstellung lt. Eröffnungsbilanz ,00 Ausführung: Inanspruchnahme HHJ ,99 ertragswirksame Auflösung HHJ , ,74 Inanspruchnahme HHJ ,96 ertragswirksame Auflösung HHJ , ,87 Inanspruchnahme HHJ ,97 ertragswirksame Auflösung HHJ 2010 wg. KP II ,00 ertragswirksame Auflösung HHJ , ,30 Anlage II Seite 46

169 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Inanspruchnahme HHJ ,97 ertragswirksame Auflösung HHJ , ,55 Inanspruchnahme HHJ ,95 ertragswirksame Auflösung HHJ ,20 Erhöhung einer Rückstellung HHJ , ,15 Verbleibende Rückstellungen zum ,39 Weitere Instandhaltungsrückstellungen Brandschutzmaßnahme Berufskollegs Im Jahr 2011 wurden Instandhaltungsrückstellungen für Brandschutzmaßnahmen am BK Olsberg in Höhe von sowie am BK Brilon i.h.v gebildet. Die Maßnahme am BK Olsberg wurde im Jahr 2012 umgesetzt und die Rückstellung entsprechend in Anspruch genommen. Die Maßnahme am BK Brilon wurde in 2012 lediglich mit in Anspruch genommen, sie wird in 2013 fortgesetzt. Für das BK Olsberg ergab sich aufgrund entsprechender Beanstandungen die Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Brandschutzes. Der Finanzaufwand liegt bei Da die Umsetzung der im Einzelnen geforderten Angelegenheiten nicht mehr in 2012 erfolgen konnte, wurde eine Rückstellung gebildet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde im Jahr 2013 begonnen. Sanierungsmaßnahme Ruth-Cohn-Schule Im Jahr 2011 waren die Renovierung der stark sanierungsbedürftigen Fassade sowie der abgängigen Dachbedeckung der Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Arnsberg vorgesehen. Aus arbeitstechnischen Gründen konnte die Maßnahme nicht mehr bis zum Abschlussstichtag durchgeführt werden. Im Jahresabschluss 2011 wurde daher eine Rückstellung in Höhe von gebildet. Aufgrund vorrangig zu erledigender sonstiger Arbeiten konnte erst in 2013 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen worden. Allerdings läßt die in 2012 durchgeführte Planung Kostensteigerungen erwarten, die zu einer Erhöhung der Rückstellung um führen. Anlage II Seite 47

170 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Kreisstraßen Bei den Deckenerneuerungen an Kreisstraßen konnten bei 7 Kreisstraßen die notwendigen Instandsetzungen im Jahr 2012 nicht durchgeführt werden. Im Jahresabschluss 2012 wurden daher Rückstellungen i.h.v gebildet. Von den im Jahresabschluss des Vorjahres 2011 gebildeten Rückstellungen i.h.v. insgesamt wurden in Anspruch genommen, für sich noch in der Umsetzung befindende Instandsetzungen wurden ,60 nach 2013 übernommen, der verbleibende Betrag von wurde ergebniswirksam aufgelöst. Zum ergibt sich damit insgesamt ein Rücklagenstand bei den Kreisstraßen von ,60. Zusammengefasst ergibt sich folgende Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen: Bilanzwert ,54 Hochbau aus Eröffnungsbilanz Inanspruchnahme für Maßnahmen Hochbau ,95 Auflösung, da für Maßnahmen nicht mehr erforderlich ,20 Zuführung für Hochbau ,00 Sonstiger Hochbau Inanspruchnahme Brandschutzmaßnahmen ,23 Zuführung für Brandschutzmaßnahmen + sonst. Hochbau ,54 Kreisstraßen Inanspruchnahme für Kreisstraßen ,40 Zuführung für Kreisstraßen ,00 Auflösung da Maßnahme investiv ,00 Bilanzwert ,30 Die Einzelmaßnahmen können dem Rücklagenspiegel, der dem Anhang beigefügt ist, entnommen werden. 5. Kreditermächtigung 2012 / Verschuldung Die Haushaltssatzung 2012 enthielt keine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für die Investitionsfinanzierung, da die investiven Auszahlungen nach der Haushaltsplanung insgesamt auf die Höhe zu vereinnahmender investiver Zuweisungen (z.b. Schulpauschale, Investitionspauschale, Zuweisungen im Straßenbau, Mittel Konjunkturpaket II) sowie auf den Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit begrenzt waren. Dieses Vorgehen entspricht dem strategischen Ziel des Kreises zur Vermeidung von Neuverschuldungen. Im Gegenteil führt dies wegen der planmäßigen ordentlichen Tilgungszahlungen sogar zu einer weiteren Entschuldung des Kreises. Anlage II Seite 48

171 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Ergänzende Anmerkung zur weiteren Entwicklung der Kreditfinanzierung Angesichts der im Haushalt 2013 bestehenden Fehlbedarfssituation (Fehlbedarf = - 5,4 Mio ) kommt der Kreis in diesem Jahr nicht umhin, wieder in eine Kreditfinanzierung einzutreten. Allerdings ist das Kreditvolumen 2013 i.h.v. 1,9 Mio auf die Höhe der ordentlichen Tilgungszahlungen begrenzt, sodass eine Neuverschuldung nicht eintritt. Im Jahr 2014 wird sich die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes vorliegende Entwurfsplanung zum Kreishaushalt so darstellen, dass bei einem Fehlbedarf von rd. - 1,0 Mio zur Investitionsfinanzierung zunächst keine Kredite erforderlich sind. Sofern der Kreistag in seiner Sitzung am den endgültigen Beschluss zur Errichtung eines Kreisfeuerwehrzentrums in Meschede fassen sollte, wird das hiermit verbundene und noch zu finanzierende Investitionsvolumen von ca. 12,5 Mio in den nächsten Jahren zu einer Neuverschuldung führen. Die in 2012 weiter reduzierte Verschuldung zeigt folgende Entwicklung: Stand Tilgungen a) ordentliche Tilgung b) außerordentliche Tilgung (aus RWE-Gas-Mitteln) Stand Anlage II Seite 49

172 Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom Entwicklung der Verschuldung : Anlage II Seite 50

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