EU-FONDS INFOBRIEF. Ausgabe 02/2013. EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds
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- Roland Krämer
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1 EU-FONDS INFOBRIEF Ausgabe 02/2013 EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds Mit diesem Infobrief unterrichtet die EU-Fondsverwaltung (Zuständige Behörde) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den aktuellen Stand der EU-SOLID-Fonds (EIF, EFF, RF). 1. Auswahlverfahren Rückblick Regionaltagungen Aktuelle Entwicklungen zur Förderperiode 2014 bis Förderhinweise...6
2 1. Auswahlverfahren 2013 Das Auswahlverfahren der Projektanträge für das Förderjahr 2013 wird derzeit durchgeführt. Die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen für das Förderjahr 2013 endete am Da es sich um das letzte Jahr der Förderperiode 2007 bis 2013 handelt, werden nur einjährige Projekte gefördert, die im Zeitraum vom bis zum durchgeführt werden können. Für den Europäischen Integrationsfonds gingen 87 Anträge ein. 14 Anträge waren formell unzulässig. Das beantragte Fördervolumen für die verbleibenden Anträge beträgt ca. 7,5 Mio.. Laut Ausschreibung steht nach Abzug der Mittelbindung für die administrative und technische Unterstützung, sowie die mehrjährigen Projekte ein Finanzrahmen von über 5 Mio. zur Verfügung. Für den Europäischen Flüchtlingsfonds gingen 68 Anträge ein. Vier Anträge waren formell unzulässig, ein Antrag wurde zurück genommen. Das beantragte Fördervolumen für die verbleibenden Anträge beträgt ca. 6 Mio.. Laut Ausschreibung steht nach Abzug der Mittelbindung für die administrative und technische Unterstützung, sowie die mehrjährigen Projekte ein Finanzrahmen von über 3 Mio. zur Verfügung. Für den Europäischen Rückkehrfonds gingen 26 Anträge ein. Zwei Anträge waren formell unzulässig. Das beantragte Fördervolumen für die verbleibenden Anträge beträgt ca. 5,5 Mio.. Nach Abzug der Mittelbindung für die administrative und technische Unterstützung, sowie die mehrjährigen Projekte steht ein Finanzrahmen von rd. 5,5 Mio. zur Verfügung. Die fachlichen Stellungnahmen der einzelnen Akteure (Bundesländer, Fachabteilungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim EIF den Bundesressorts) liegen vor. In Kürze wird auch die Bewertung der Projektanträge durch die EU-Zuständige Behörde abgeschlossen sein. Die Kriterien für die Bewertung wurden in den Ausschreibungen zu den Jahresprogrammen veröffentlicht. Entsprechend der erreichten Gesamtpunktzahl werden die bewerteten Projektanträge in einer Rankingliste geführt, die als Grundlage für die Vergabeentscheidung dient. Hinsichtlich der formell unzulässigen Projektanträge wurde begonnen, die Ablehnungsbescheide zu versenden. Das Bundesministerium des Inneren prüft anhand der festgelegten Bewertungskriterien insbesondere, ob die Projekte mit den Grundsätzen und Zielen der Integrations-, Rückkehr-, Asylund Flüchtlingspolitik der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Einklang stehen. Die Zuwendungsbescheide sollen voraussichtlich ab September/Oktober 2013 erstellt werden. Seite 2
3 2. Rückblick Neu bewilligte Projekte im Förderjahr 2012 Die folgende Anzahl von neuen Projekten wurde für das Förderjahr 2012 bewilligt: Europäischer Integrationsfonds: 30 Europäischer Flüchtlingsfonds: 58 Europäischer Rückkehrfonds: 33 Ein Verzeichnis der neu bewilligten Projekte, sowie der mehrjährigen Projekte, die 2012 im 2. oder 3. Förderjahr laufen, mit Angaben zu den Projektträgern, den Namen der Projekte, dem EU- Förderbeitrag sowie dem nationalen Förderbeitrag finden Sie auf unserer Website unter Abschlussberichte 2009 im Flüchtlingsfonds und Rückkehrfonds Die Abschlussberichte für das Jahresprogramm 2009 wurden der EU-Kommission am 28. September (für den EFF) und am 10. Oktober 2012 (für den RF) vorgelegt. Die EU-Kommission hat sich in zwei Schreiben gegenüber der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel positiv über die Umsetzung beider Fonds zum Abschlussbericht 2009 geäußert. Dabei wird die erfolgreiche Umsetzung und die sehr hohe Mittelausschöpfung durch die 175 im EFF geförderten Projekte gelobt und als hervorragendes Ergebnis bezeichnet. Auch für den Rückkehrfonds äußert sich die Kommission lobend zur hohen Durchführungsquote und zur Erreichung der Ziele des Fonds, insbesondere durch die Aktivitäten im Bereich Rückkehrberatung und Reintegration. Da die Umsetzung der Projektarbeit ein Verdienst der durchführenden Organisationen ist, reichen wir den Dank auch für 2009 an Sie weiter. Wir möchten Sie ganz ausdrücklich ermutigen, diese erfolgreiche Arbeit fortzusetzen! Seite 3
4 3. Regionaltagungen 2013 Für 2013 stehen bereits die folgenden Termine fest: Bundesland Termin Veranstaltungsort Hessen /Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach Baden-Württemberg/Saarland Mannheim Die Regionaltagung Baden-Württemberg/Saarland wurde vom auf den verschoben. Weitere Regionaltagungen sind in Planung. Bei den Regionaltagungen wird die Vorbereitung auf die neue Förderperiode 2014 bis 2020 im Vordergrund stehen. Daneben wird, wie bisher, Zeit für den Erfahrungsaustausch der Projektträger mit der EU-Zuständigen Behörde, den zuständigen Landesministerien und untereinander sowie für die Vorstellung einzelner Projekte sein. Voraussichtlich Ende November 2013 wird eine Regionaltagung für Sachsen/Thüringen stattfinden. Der genaue Termin sowie der Ort werden noch bekannt gegeben. 4. Aktuelle Entwicklungen zur Förderperiode 2014 bis 2020 In der neuen Förderperiode können Projekte aus dem Asyl,-Migrations-und Integrationsfonds (AMIF) gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung des Fonds orientiert sich von den Förderzielen im Wesentlichen an den SOLID-Fonds. Die Rechtsgrundlagen des AMIF sind die beiden Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner und spezifischer Bestimmungen für den Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds (Allgemeine und spezifische Verordnung). Die Verordnungen liegen bis jetzt nur in Entwürfen vor. Hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) konnte ebenfalls noch keine endgültige Einigung erzielt werden. Rechtsgrundlagen Der Trilog zu den Verhandlungen über die Verordnungstexte zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament dauert noch an und wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen, möglicherweise erst im Frühjahr Das bisher in Aussicht gestellte Datum für das Inkrafttreten der Verordnungen könnte sich dadurch nach hinten verschieben. Als Zeitraum für die ersten Ausschreibungen im neuen Fonds wird das 2. Quartal 2014 anvisiert. Seite 4
5 Programmdialog Am 11. Juli 2013 fand der Programmdialog zwischen Deutschland und der EU-Kommission statt. Darin wurden die Ziele des 7-jährigen nationalen Programms für den AMIF sowie Strategien zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Mit dem nationalen Programm werden u.a. die Förderbedarfe und-strategien, die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips nach Art 12 des Entwurfs der Allgemeinen VO (v.a. Zusammenarbeit mit Ländern und Nichtregierungsorganisationen), die umsetzenden und kontrollierenden Verwaltungsstrukturen, Kriterien für die Überprüfung von Effizienz und Effektivität, die Programmindikatoren, sowie ein Finanzplan festgelegt. Zu den bis jetzt feststehenden Inhalten über die ein Konsens erzielt wurde, zählt im Integrationsbereich schwerpunktmäßig die legale Zuwanderung und die Etablierung einer Willkommenskultur. Für den Bereich Asyl sollen insbesondere Beratungsstrukturen auf einheitlichem Niveau sowie die Möglichkeit von Erstorientierung und Sprachvermittlung für Asylbewerber angesichts steigender Zugangszahlen im Vordergrund stehen. Im Rückkehrbereich soll der Schwerpunkt weiterhin auf der freiwilligen Rückkehr und Maßnahmen zur Reintegration liegen. Ein Entwurf des nationalen Programms wird von der Kommission bis Mitte November 2013 erwartet. Mit der Genehmigung des Programms durch die Kommission wird nicht vor März 2014 gerechnet. Änderungen bei der Umsetzung des AMIF Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll zur Zuständigen Behörde für die Umsetzung des AMIF durch das BMI benannt werden. Die folgenden Änderungen wird es voraussichtlich bei der Umsetzung des Fonds geben: - Mittelabruf: Anstelle des bisherigen Zahlungsverfahrens wird ein Mittelabruf durch die Projektträger treten. Die Einzelheiten dieses Mittelabrufverfahrens werden noch festgelegt - Kofinanzierung: Den Mitgliedsstaaten wird mehr Flexibilität hinsichtlich des Förderumfangs eingeräumt. Der Kofinanzierungssatz kann durch die Mitgliedsstaaten auf bis zu 75%, bzw. in begründeten Ausnahmefällen, 90%, festgelegt werden. - Vor-Ort Kontrollen: Es soll künftig zwei Arten von Vor-Ort Kontrollen durch die EU- Zuständige Behörde bei den Projektträgern geben. Eine operationelle Vor-Ort Kontrolle, in der die Erreichung der Projektziele und die Umsetzung des Projekts überprüft werden, und eine finanzielle Vor-Ort Kontrolle, die eine Überprüfung der Ausgaben und Verwendungsnachweise beinhaltet. Die Vor-Ort Kontrollen basieren auf einer risikobasierten Stichprobenregelung, deren Details noch festgelegt werden. Seite 5
6 - Indikatoren: Die Messung des Programm- und Projekterfolgs anhand von Indikatoren wird einen hohen Stellenwert haben. Weiterhin ist im Rahmen der Umsetzung des neuen Fonds geplant, - Pauschalen zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes einzuführen, - eine elektronische Aktenverwaltung einschließlich elektronischer Antragstellung einzuführen. 5. Förderhinweise a) Fristverlängerungen für die Vorlage von Zwischen-und Abschlussberichten Die EU-Kommission hat erneut darauf hingewiesen, dass die jährlichen Abschlussberichte der Mitgliedsstaaten pünktlich zu den jeweiligen Stichtagen vorzulegen sind. Für Mitgliedstaaten, die diese Fristen nicht einhalten, wurden für die Zukunft finanzielle Auswirkungen (Kürzungen, Einbehalte) unmissverständlich angedeutet. Der nächste Stichtag für den Abschlussbericht des Förderjahres 2011 ist der Dies bedeutet für die Zuständige Behörde, dass die Mitarbeiter der Verwendungsnachweisprüfung und der Vergabe die in ihrer Zuständigkeit liegenden Arbeiten zu den Projekten zu bestimmten Zeitpunkten abgeschlossen haben müssen. Ein rechtzeitiger Eingang der Zwischen-und Abschlussberichte der Projektträger ist daher zwingende Voraussetzung für eine rechtzeitige Einreichung der jeweiligen Berichte bei der Kommission. Im Hinblick auf diese Ausgangslage kann für die Einreichung der Berichte keine Fristverlängerung mehr gewährt werden. b) Zeitnachweise Als Ergänzung zum Förderhinweis 7.b) aus dem EU-Fonds Infobrief Ausgabe 1/2013 zu den Zeitnachweisen weisen wir auf folgendes hin: Bezüglich des Umfangs der für jeden Mitarbeiter im Projekt festgehaltenen Arbeitszeiten hat die EU-Kommission in den Förderrichtlinien für die SOLID-Fonds folgende Regelung festgelegt: "Über alle mit den verschiedenen Tätigkeiten verbrachten Zeiten (d.h. EU-finanzierte Projekte und nicht-eu-finanzierte Projekte, Urlaube, Krankenstände und andere Abwesenheitszeiten) sind während der gesamten Laufzeit des Projektes kontinuierliche Aufzeichnungen zu führen. Für alle Beschäftigten sind Zeitlisten zu führen, die den mit Projekttätigkeiten verbrachten Zeitaufwand pro Tag ausweisen (d.h. die gesamte in den Zeitlisten aufgezeichnete Zeitdauer soll der gesetzlichen' Gesamtarbeitszeit im Berichtszeitraum entsprechen). Die dem Projekt verrechnete Arbeitszeit ist vom zuständigen Projektleiter regelmäßig (monatlich) zu prüfen und durch Unterschrift zu genehmigen. Die Projektleiter können überprüfen, ob die in den Zeitlisten verzeichneten Zeiten der Projekttätigkeit entsprechen, indem sie die Zeitaufzeichnungen durch Vergleich mit anderen Seite 6
7 Unterlagen (z.b. Leistungsvereinbarungen, Konferenzprogramme, Sitzungsprotokolle, Veröffentlichungen und Berichte) auf Plausibilität prüfen." Dies bedeutet im Ergebnis, dass über die gesamte Arbeitszeit eines Tages Aufzeichnungen gemacht werden müssen. Um die Aufzeichnungen im Formblatt zu vereinfachen, aber dennoch die geforderten Angaben zu erhalten, haben wir es überarbeitet. Das neue Formblatt zum Arbeitszeitnachweis finden Sie auf unserer Website unter szeitbogen-xlsx.html?nn= c) Bankbürgschaft Bei einem Projektvolumen (Projektgesamtkosten) ab ,00 EUR ist grds. die Vorlage einer Bankbürgschaft vorgesehen. Mit Blick auf die Teilzahlungen der EU-Förderung dient die Bürgschaft vorwiegend der finanziellen Sicherung und Zahlungsfähigkeit während des Förderzeitraumes. Die Bankbürgschaft ist vor der Bewilligung (Zusicherung) des Projektantrages vorzulegen. Entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Bankbürgschaft sind bei der Ausgabenposition Kosten, die sich unmittelbar aus den mit der EU-Finanzierung verbundenen Auflagen ergeben förderfähig. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vorlage einer Bankbürgschaft sind staatliche Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Weitere Hinweise zu den Europäischen Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Impressum Herausgabedatum: August 2013 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge EU-Fondsverwaltung (EU - Zuständige Behörde) Verantwortlich: Romy Bartels romy.bartels@bamf.bund.de Postanschrift: Postfach Nürnberg Hausanschrift: Frankenstraße Nürnberg Seite 7
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