KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SEK(2002) 614 ENDGÜLTIG BRÜSSEL, DEN MITTELÜBERTRAGUNG Nr. 17/2002 OBLIGATORISCHE AUSGABEN
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1 KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SEK(2002) 614 ENDGÜLTIG BRÜSSEL, DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN - HAUSHALTSJAHR 2002 EINZELPLAN III - KOMMISSION TEIL B MITTELÜBERTRAGUNG Nr. 17/2002 OBLIGATORISCHE AUSGABEN IN EURO HERKUNFT DER MITTEL KAPITEL - B040 VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL Vorläufig eingesetzte Mittel - POSTEN B78000 Internationale Fischereiabkommen VE ZE BESTIMMUNG DER MITTEL KAPITEL - B780 INTERNATIONALE FISCHEREIABKOMMEN ARTIKEL - B7800 INTERNATIONALE FISCHEREIABKOMMEN POSTEN - B78000 Internationale Fischereiabkommen VE ZE Gemäss Artikel 26 Absatz 7 der Haushaltsordnung hat der Finanzkontrolleur am 23/05/2002 seinen Sichtvermerk zu diesem Vorschlag für eine Mittelübertragung erteilt und damit die Verfügbarkeit der Mittel bescheinigt.
2 I. AUFSTOCKUNG a) Bezeichnung der Linie: B Internationale Fischereiabkommen b) Zahlenangaben (Stand: ) VE ZE 1. Mittel des Haushaltsjahres (ursprüngl. Ansatz + BNH) Mittelübertragungen Endgültige Mittel des Haushaltsjahres (1+2) Inanspruchnahme der Mittel Nichtverwendete Mittel (3-4) Bedarf bis Ende des Haushaltsjahres Beantragte Aufstockung In % der ursprünglichen Haushaltsmittel (7/1) 4,35% 4,26% c) Begründung der Aufstockung: 1. Allgemeiner Rahmen Dieser Antrag auf Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die Fischereiabkommen mit der Republik Guinea und den Seychellen ergeht in Anwendung des Anhangs VI zur Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 (Internationale Fischereiabkommen). 2. Das Protokoll mit der Republik Guinea Die Kommission hat eine einjährige Verlängerung des derzeitigen Protokolls mit der Republik Guinea am 22. Oktober 2001 paraphiert. Dadurch soll der Abschluss einer gründlichen Evaluierung der Fischbestände in der ausschließlichen Wirtschaftszone Guineas ermöglicht werden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden bei den Verhandlungen über ein neues Protokoll, die später in diesem Jahr aufgenommen werden sollen, berücksichtigt. Der Kommissionsbeschluss wurde am 28. Januar 2002 angenommen. Der Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung wurde am 22. April 2002 angenommen und die Stellungnahme des Parlaments wird für den 13. Mai 2002 erwartet. Der Finanzbeitrag ( ), die technischen Vorschriften und die eingeräumten Fangmöglichkeiten entsprechen den Vereinbarungen für Die Zahlung des Finanzausgleichs ist am 30. Juni 2002 fällig. Gemäß Anhang VI zur Interinstitutionellen Vereinbarung wurden die für die erste Tranche des Finanzbeitrags vorgesehenen Mittel bei Kapitel B0-40 (vorläufig eingesetzte Mittel) des Haushaltsplans 2002 eingesetzt. 2
3 3. Das Protokoll mit den Seychellen Die Kommission hat am 28. September 2001 ein neues Protokoll mit den Seychellen für den Zeitraum paraphiert. Der Kommissionsbeschluss wurde am 4. Februar 2002 angenommen, nachdem eine technische Vereinbarung über die Einführung eines Systems zur Satellitenüberwachung der in den Gewässern der Seychellen tätigen Fangflotte der Gemeinschaft erfolgreich ausgehandelt worden war. Der Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung wurde am 22. April 2002 angenommen und die Stellungnahme des Parlaments wird für den 13. Mai 2002 erwartet. Der Finanzbeitrag wird auf pro Jahr festgesetzt (davon als Finanzausgleich und für Maßnahmen nach Artikel 3 des Protokolls) im Gegenzug zu einer möglichen Fanghöchstmenge von Tonnen Thunfisch pro Jahr. Gemäß Anhang VI zur Interinstitutionellen Vereinbarung wurden die für die erste Tranche des Finanzbeitrags vorgesehenen Mittel bei Kapitel B0-40 (vorläufig eingesetzte Mittel) des Haushaltsplans 2002 eingesetzt. 4. Mittelverwendungsprognosen für 2002 Verpflichtungsermächtigungen Die Ausführungsprognosen für 2002 sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Der Gesamtbedarf für die bereits laufenden Abkommen beläuft sich derzeit auf (VE). Infolgedessen und unter Berücksichtigung der bei der Haushaltslinie verfügbaren Mittel wird beantragt, einen Betrag von aus der "Reserve" zu entnehmen, damit die Mittel für den im neuen Protokoll mit den Seychellen vorgesehen Finanzbeitrag und die Verlängerung des Protokolls mit der Republik Guinea zu gegebener Zeit gebunden werden können. Zahlungsermächtigungen Der Gesamtbedarf für die laufenden Abkommen wird derzeit auf veranschlagt, wovon auf den Fixbetrag entfallen. Der variable Teil für die Finanzierung von gemischten Fanggesellschaften, Stipendien und sonstigen Ausgaben, die weitgehend durch den Umfang der von den Begünstigten eingereichten Zahlungsanträge bestimmt werden, wird für 2002 auf veranschlagt (siehe Tabelle 1). Infolgedessen und unter Berücksichtigung der bei der Haushaltslinie verfügbaren Mittel wird beantragt, einen Betrag von aus der "Reserve" zu entnehmen, damit die Mittel für den im neuen Protokoll mit den Seychellen vorgesehenen Finanzbeitrag und die Verlängerung des Protokolls mit der Republik Guinea zu gegebener Zeit gebunden werden können. 3
4 II. ENTNAHME a) Bezeichnung der Linie: B Vorläufig eingesetzte Mittel - POSTEN B Internationale Fischereiabkommen b) Zahlenangaben (Stand: ) VE ZE 1. Mittel des Haushaltsjahres (ursprüngl. Ansatz + BNH) Mittelübertragungen Endgültige Mittel des Haushaltsjahres (1+2) Inanspruchnahme der Mittel Nichtverwendete Mittel (3-4) Bedarf bis Ende des Haushaltsjahres(*) Vorgeschlagene Entnahme In % der ursprünglichen Haushaltsmittel (7/1) 14,40% 14,51% (*) Nicht zutreffend bei Linien mit vorläufig eingesetzten Mitteln c) Begründung der Entnahme: Die Kommission ruft in Anwendung von Punkt A des Anhangs VI zur Interinstitutionellen Vereinbarung (Internationale Fischereiabkommen) die hierfür bei Kapitel B0-40 eingesetzten Reservemittel ab. Zweck dieser Übertragung ist es, die erforderlichen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen zur Deckung des Finanzbeitrags 2002, der in dem Fischereiabkommen mit der Republik Guinea und den Seychellen vorgesehen ist, bereitzustellen. 4
5 VERWENDUNGSPROGNOSEN FÜR VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN UND ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN - IN MILLIONEN Verpflichtungsermächtigungen Zahlungsermächtigungen Prognosen 2002 Prognosen 2002 Urspr. Mittelausstattung 144, ,321 Übertragung Nr. 6/2002 1,263 1,263 Derzeitige Mittelausstattung 146, ,584 Verbleibende Reservemittel 42,562 42,243 Ia. Laufende Abkommen - Fixbeträge Kap Verde 1,360 1,360 Komoren 0,350 0,350 Elfenbeinküste 0,958 0,958 Estland 0,500 0,500 Gabon 1,263 1,263 Grönland 42,820 42,820 Grönland (Zusatz) 0,600 0,600 Guinea-Bissau 10,000 10,000 Lettland 0,201 0,201 Litauen 0,321 0,321 Madagaskar 0,825 0,825 Mauritius 0,206 0,206 Mauretanien 86,000 86,000 Ia. insgesamt 145, ,404 Ib. Laufende Abkommen - variable Beträge Argentinien 0 0,852 Baltische Staaten (Zusatz) 0,350 0,350 Stipendien und sonstige --- 2,500 Ib. insgesamt 0,350 3,702 Gesamtbetrag 145, ,106 Verfügbare Mittel 0,478 0,478 II. Verlängerte Abkommen Republik Guinea 3,330 3,330 Seychellen 3,460 3,460 II insgesamt 6,790 6,790 Der Reserve (B0-40) zu entnehmender 6,312 6,312 Betrag Restbetrag der Reserve 36,249 35,930 5
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