Sie beseitigen Barrieren wir finanzieren KfW
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- Imke Albert
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1 Sie beseitigen Barrieren wir finanzieren KfW 10 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Berlin, 12. Februar 2013 Bank aus Verantwortung Herzlich willkommen Ute Hauptmann Referentin Vertrieb KfW Bankengruppe Charlottenstraße 33/ 33a Berlin Fon Fax Handzettel Seite 1
2 KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Gründung 1948 als Kreditanstalt für Wiederaufbau Sitz in Frankfurt, Berlin und Bonn 72,4 Mrd. Euro Fördervolumen in 2012 Gründer und Mittelstand Umwelt- und Klimaschutz Wohnwirtschaft und Bildung Kommunale und soziale Infrastruktur Export- und Projektfinanzierung Projekte in Entwicklungsländern 3 Agenda Finanzierung von Barrierefreiheit in Wohngebäuden (159) Finanzierung von Barriereabbau in der kommunalen und sozialen Infrastruktur IKU Barrierearme Stadt (234) 4 Handzettel Seite 2
3 KfW Privatkundenbank Wohnwirtschaftliche Förderprogramme Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Gebäudebestand Bundesprogramme Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151, 152, 430) Energieeffizienz KfW- Programme (159) Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm Wohneigentumsprogramm (124, 134) Wohneigentums- bildung 5 Kontext Ausgangslage Demographischer Wandel zu wenig altersgerechter Wohnraum vorhanden Herausforderung Senioren wollen möglichst lange selbst bestimmt wohnen Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnungsbestand sehr kostenintensiv Förderlogik Förderung von Barrierereduzierung Freie Auswahl und Zusammenstellung von verschiedenen Förderbausteinen 6 Handzettel Seite 3
4 Gefördert werden Maßnahmen in sieben Förderbereichen zur Herstellung von Barrierefreiheit zur Erreichung des Standards Altersgerechte Wohnung/ Altersgerechtes Haus 7 Wir fördern alle Investoren Antragsberechtigung Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Wohnungen sowie Ersterwerber von neu altersgerecht sanierten Wohngebäuden und Wohnungen Privatpersonen, gewerbliche Investoren und öffentliche Organisationen unabhängig von Einkommensgrenzen unabhängig von Altersgrenzen unabhängig von Mobilitätseinschränkungen Einhaltungen der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt Ausführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen des Bauhandwerks 8 Handzettel Seite 4
5 Einzelmaßnahmen in 7 Förderbereichen 9 Kleine Details mit großer Wirkung Versenkte Schiene für die Terrassentür, Griffe in der Badewanne und die nach außen öffnende Haustür. Breite Einfahrt, großes Bad: viele Dinge sind nicht erst im Alter, sondern schon im Alltag praktisch. 10 Handzettel Seite 5
6 Altersgerechte Wohnung/ Altersgerechtes Haus Eine Altersgerechte Wohnung/ Altersgerechtes Haus muss mindestens einen altersgerechten Zugang (Förderbereich 1,2 und ggf. 3) ein altersgerechtes Wohn- und/ oder Schlafzimmer, eine Küche (Förderbereich 4) ein altersgerechtes Bad (Förderbereich 5) und die Anforderungen an die Bedienelemente erfüllen (Förderbereich 6). Bestätigung durch Sachverständigen! nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte Experten der Wohnberatungsstellen der Länder Experten mit ergänzender Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden 11 Konditionen Höchstbetrag: EUR je Wohneinheit Laufzeit: 10, 20, 30 Jahre oder 8 Jahre endfällig Zinssatz: 10 bzw. 8 Jahre fest aktuell 1,00% p.a. effektiv Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 5 (30/5) Sicherheiten: banküblich Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 4 Monate frei, danach 0,25% p. M. Tilgung: monatliche Annuität APL-Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung 12 Handzettel Seite 6
7 Finanzierungsbeispiel Ausgangssituation: Ehepaar, Anfang 60, Wohnimmobilie 300 m² Wohnfläche Vorhaben: Aufteilung in Vorder- (Eigennutzung) und Hinterhaus (Tochter mit Familie) Altersgerechter Umbau Vorderhaus Maßnahmen AGU: Verbreiterung Hauszugang PKW-Stellplatz altersgerecht Austausch Eingangstür Änderung Raumgeometrie Fensteraustausch Freisitz barrierefrei Neubau barrierefreies Bad Gesamtaufwand: 200 TEUR Aufwand AGU: EUR Förderung: EUR Konditionen: 10/1/10 Zinsatz: 1,00 % eff. Mtl. Annuität: 484,30 EUR 13 Finanzierungsbeispiel Altersgerechter Umbau Mehrfamilienhaus zum KfW Effizienzhaus 100 (5 Wohneinheiten) Investitionsplan Dämmung Außenwände, Dach Austausch Fenster, Türen Umbau Bäder Einbau Fahrstuhl Summe EUR Finanzierungsplan Energieeffizient Sanieren Summe EUR Energieeffizient Sanieren: 5 Wohneinheiten x 75 T T = 375 T T + 5 % Tilgungszuschuss = : 5 Wohneinheiten x 50 T T = 250 T T 14 Handzettel Seite 7
8 Förderbeispiel Investor: Wohnungsbaugenossenschaft (1) Maßnahmen der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Stand April 2011 Astronomenweg in Eckersbach 15 Förderbeispiel Energetische Stadtsanierung Investor: Wohnungsbaugenossenschaft (2) Umbau eines bestehenden Wohngebäudes zu einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt Geplante Maßnahmen im Zeitraum April 2011 bis Juni 2012 Kennzahlen: 55 Wohneinheiten (2.675 m²) EES Baukosten Mio EUR AGU Finanzierung: EUR EUR Förderbausteine: -Äußere Erschließung -Stellplätze -Gebäudezugang -Rampen -Aufzugsanlagen -Türen - gebäudeinterne Erschließung - Bedienelemente - Erschließung bestehender Freisitze - Sicherheitssysteme/ -vorkehrungen - Kommunikationsanlagen 16 Handzettel Seite 8
9 Förderbeispiel Energetische Stadtsanierung Investor: Wohnungsbaugenossenschaft (3) Maßnahmen der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft e.g. 17 Förderbeispiel Energetische Stadtsanierung Investor: Wohnungsbaugenossenschaft (4) Maßnahmen der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft e.g. 18 Handzettel Seite 9
10 Förderbeispiel Energetische Stadtsanierung Investor: Wohnungsbaugenossenschaft (5) Maßnahmen der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft e.g. 19 Energieeffizient Bauen/ Sanieren Förderung von Umwidmung, Ausbau, Wohnflächenerweiterung Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen Nutzung Gebäude (zuletzt gewerblich/ kulturell) Förderfähig, unbeheizte Nichtwohnfläche Förderfähig, beheizte Nichtwohnfläche, Bauanzeige/ Bauantrag vor dem , Gebäude in der Vergangenheit nicht zwingend wohnwirtschaftlich genutzt Ausbau Dachgeschoss zu einer neuen Wohneinheit Förderfähig, beheizte Nichtwohnfläche, Schaffung einer neu errichteten abgeschlossenen WE im steuerlichen Sinne Wohnflächenerweiterung Nicht förderfähig Förderfähig, Ausbau unbeheizter Flächen oder Anbau, max. 50 m² pro Gebäude Bemessungsgrundlage Anzahl der neu zu errichtenden WE Anzahl der neu geschaffenen WE, reine Wfl.erweiterung: Anzahl WE vor Sanierung, Ersterwerb: Anzahl der WE gem. Kaufvertrag 20 Handzettel Seite 10
11 Agenda Finanzierung von Barrierefreiheit in Wohngebäuden (159) Finanzierung von Barriereabbau in der kommunalen und sozialen Infrastruktur IKU Barrierearme Stadt (234) 21 EXKURS: Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse Bonitätsklasse Bewertung der Sicherheiten Besicherungsklasse Risikogerechtes Zinssystem 9 Preisklassen Bonität Besicherung Preisklasse A B C D E F G H I *) **) 22 Handzettel Seite 11
12 Barrierearme Stadt Demografischer Wandel erfordert Anpassung der kommunalen und sozialen Infrastruktur Ergänzung des Programms Vorwegnahme der geplanten Anforderungen für barrierefreies Bauen öffentlicher Gebäude (DIN ) 1) und im öffentlichen Verkehrsraum (DIN ) Investitionsbedarf in barrierearme Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur: 30 Mrd. EUR bis 2030 Kommunen Kommunale Unternehmen und Soziale Organisationen 23 Barrierearme Stadt 10 Förderbereiche Wege zu kommunalen/sozialen Gebäuden Öffentlicher Raum Fußgängerüberwege, städtische Leit- und Orientierungs- systeme, Öffentliche WC s Verkehrsanlagen Haltestellen, Erschließung von U-/S /S-Bahnstationen Gebäudezugang und Servicesysteme Sportstätten Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder Vertikale Erschließung Aufzugsanlagen, Umbau von Treppen, Rampen Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation Raumgeometrie Verbreiterung von Fluren, Anpassung von Türen, Orientierungshilfen Sanitärräume Bodenbeläge in Innenräumen Zinsverbilligung der KfW 24 Handzettel Seite 12
13 Barrierearme Stadt Förderfähige Maßnahmen und technische Mindestanforderungen Förderfähige Maßnahmen Alle in den Förderbereichen 1-10 genannten Maßnahmen sind förderfähig: Jede Maßnahme ist für sich förderfähig Maßnahmen können frei kombiniert werden Maßnahmenpakete sind nicht zwingend! Alle Maßnahmen richten sich auf den Bestand (Ausnahme: Öffentliche WC s im öff. Raum) Technische Mindestanforderungen Teil A. (Gebäude): Alle Maßnahmen, die der DIN genügen, sind förderfähig (auch bei abweichender Bauordnung des Landes!) Sind einzelne Maßnahmen baustrukturell nicht umsetzbar oder in der DIN nicht (hinreichend) definiert, gelten die weiteren Bestimmungen der Technischen Mindestanforderungen Teil B. (Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum): Es gelten die in der Anlage formulierten Technischen Mindestanforderungen (nur Vorgriff auf geplante DIN DIN ) Maßnahmen zum Barriereabbau, für die keine Mindestanforderungen definiert sind, können regelmäßig mitfinanziert werden. 25 Barrierearme Stadt Konditionen Finanzierungsanteil Höchstbetrag 100 % der förderfähigen Kosten 50 Mio. EUR Laufzeit /FJ/ Zinsbindung 10 /2/ 10 und 20 /3/ 10 Konditionen Beihilferelevanz VWN RGZS KfW-verbilligt (aktuell ab 1,00% p.a.) De minimis 24 Monate nach Auszahlung 26 Handzettel Seite 13
14 Neutralität durch Durchleitungsprinzip im Kreditgeschäft Keine eigenen Filialen stellt den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter Kunde Hausbank schließt den Kredit- vertrag und zahlt den Kredit aus refinanziert den Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen 27 Sprechen Sie uns an! Kontaktdaten Programmfinder Tilgungsrechner Leitfaden Baubegleitung Liste förderfähiger Kosten exklusive Informationen für Geschäftspartner Infocenter der KfW Montag bis Freitag von Uhr (kostenfreie Servicerufnummer) 28 Handzettel Seite 14
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