LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und
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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kinderbetreuung Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 240 vom 1.September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: (Bitte alle Fragen getrennt nach Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden beantworten.) 1. Wie viele zweijährige Kinder (bezogen auf 100% aller Zweijährigen) werden in den Kindertagesstätten des Kreises Neuwied seit dem 1. August 2011 betreut? Wie viele Plätze für zweijährige Kinder gibt es seit dem 1. August 2011? 2. Wie viele einjährige Kinder (bezogen auf 100% aller Einjährigen) werden in den Kindertagesstätten bzw. Krippen betreut (bitte getrennt beantworten: Kindergarten/Krippe)? Wie viele Plätze für einjährige Kinder gibt es seit dem 1. August 2011? 3. Wie viele einjährige Kinder werden in den Kindertagesstätten des Kreises Neuwied seit dem 1. August 2011 in sogenannten Kleinen altersgemischten Gruppen betreut? Wie hoch sind hierbei die gezahlten Elternbeiträge? 4. Für wie viele zweijährige Kinder in Kindertagesstätten hat der Kreis den Betreuungsbonus des Landes in Höhe von Euro/Jahr pro Kind erhalten? 5. Wenn mehr als 40 % der zweijährigen Kinder betreut worden sind: Für wie viele zweijährige Kinder hat der Kreis Neuwied das Betreuungsgeld des Landes in Höhe von Euro/Jahr pro Kind erhalten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. September 2011 wie folgt beantwortet: Zur Beantwortung der Fragen wurde die Kreisverwaltung Neuwied einbezogen, da ihr als zuständige Stelle für die Bedarfsplanung und Abrechnung der finanziellen Förderung nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) gegenüber dem Träger der Kindertagesstätte entsprechende Daten vorliegen. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf den Angaben des Jugendamtes. Zu den Fragen 1 bis 3: Die Daten über die Betreuung in Kindertageseinrichtungen im Kreis Neuwied sind in der beigefügten Anlage enthalten. Die Übersicht enthält folgende Angaben: a) Die Spalten 2 bis 5 weisen die Plätze für unter Dreijährige in den unterschiedlichen Angebotsformen Krippengruppe kleine altersgemischte Gruppe (einschließlich Plätzen in integrativen Gruppen und Haus-für-Kinder-Gruppen) geöffnete Gruppe und im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung aus, aufgegliedert auf die einzelnen Verbandsgemeinden. Während die Plätze in geöffneten Gruppen ausschließlich Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur Verfügung stehen, richten sich die Angebote der Krippengruppe, der kleinen altersgemischten Gruppe und auch der Haus-für-Kinder-Gruppe entsprechend der Systematik des Kindertagesstättengesetzes und der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO) auch an Kinder unter zwei Jahren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2011
2 Drucksache 16/369 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode Eine weitergehende Ausdifferenzierung dieses Angebotes auf Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bzw. vor dem vollendeten 2. Lebensjahr findet nach der Definition dieser Gruppenformen nach dem Kindertagesstättengesetz bzw. in der jeweiligen Betriebserlaubnis für die einzelne Kindertagesstätte grundsätzlich nicht statt und kann daher auch nicht ausgewiesen werden. b) In den Spalten 6 bis 9 hat das Jugendamt weiterhin kurzfristig ermittelt, wie viele Kinder ab dem vollendeten 1. oder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr in den Kindertagesstätten betreut werden. Hinsichtlich des abgefragten Zeitraums seit 1. August 2011 hat das Jugendamt die Einrichtungen gebeten, die Zahl der betreuten Zweijährigen zum Stichtag 1. August 2011 oder 1. September 2011 mitzuteilen. Eine Darstellung des Betreuungsverlaufes gemäß der Fragestellung seit 1. August 2011 wäre in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar gewesen. Eine Differierung der Angaben nach den Zeitpunkten 1. August oder 1. September erfolgte nicht. Für das Jugendamt stellt die ermittelte Zahl der Stichtagserhebung nur eine Momentaufnahme dar. Denn vielfach wurden im August bzw. werden derzeit noch Zweijährige in den Kindertagesstätten betreut, die bereits vor vielen Monaten aufgenommen wurden und noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben. Werden diese Kinder drei Jahre alt und belegen dann einen sogenannten Ü3-Platz, wird der bis dahin von ihnen belegte U3-Platz wieder mit einem U3-Kind besetzt, so werden U3-Plätze sukzessive immer wieder neu vergeben. Zur Berechnung der Betreuungsquote wurden in den Angaben der Kreisverwaltung die Daten zur Anzahl der Zweijährigen bzw. Einjährigen der aktuellen Einwohnerstatistik per 31. August 2011 entnommen. Für Zweijährige wurde der Geburtsjahrgang vom 1. September 2008 bis 31. August 2009, für Einjährige der Geburtsjahrgang vom 1. September 2009 bis 31. August 2010 zugrunde gelegt. c) In der letzten Zeile der Übersicht weist die Kreisverwaltung die Gesamtzahlen für das Kreisgebiet aus. Das Jugendamt hat die gesamten U3-Plätze in den Spalten 2 bis 5 auf die unterschiedlichen Angebotsformen aufgeteilt, die Versorgungsquote ist allerdings nur auf die Gruppe der Zweijährigen in Bezug gesetzt. Die Kreisverwaltung führt aus, dass die Ermittlung der gezahlten Elternbeiträge für die Betreuung Einjähriger in der Angebotsform der kleinen altersgemischten Gruppe in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen ist. Zu Frage 4: Gemäß Bescheid des Landesjugendamtes vom 13. April 2011 hat der Kreis für das Jahr 2010 für 354 Kinder einen Betreuungsbonus gemäß 12 a Abs. 2 KitaG erhalten. Zu Frage 5: Unter der Annahme, dass es der Fragestellerin nicht um das Betreuungsgeld, sondern in Analogie zu Frage 5 um den Betreuungsbonus geht: Gemäß Bescheid des Landesjugendamtes vom 13. April 2011 hat der Kreis für das Jahr 2010 für 82 Kinder einen Betreuungsbonus gemäß 12 a Abs. 3 KitaG erhalten. Irene Alt Staatsministerin 2
3 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/369 Anlage 3
4 Drucksache 16/369 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 4
5 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/369 5
6 Drucksache 16/369 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 6
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