Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

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1 Stellungnahme des DGB- zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienstund Versorgungsbezügen in 2013/2014 (BVAnpGBW 2013/2014) AZ: /33 Stuttgart im Mai 2013

2 Der DGB- nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Ausganglage Die Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben sich am 9. März auf einen Tarifvertrag geeinigt. Demnach erhöhen sich die Entgelte ab dem 1. Januar 2013 um 2,65 % und ab 1. Januar 2014 um weitere 2,95 %. Es gibt einen einheitlichen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. Im zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten im Land und in den Kommunen ist eine zeitlich verzögerte Übertragung vorgesehen. Die DGB-Gewerkschaften lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Anwärterinnen und Anwärter im Land und in den Kommunen. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Entwicklung der Steuereinnahmen und der vielen Opfer, die Beamtinnen und Beamte bereits gebracht haben, um Personalkosteneinsparungen mitzutragen, trifft der Vorschlag bei den Kolleginnen und Kollegen der DGB-Gewerkschaften auf keinerlei Verständnis. Die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst leisten einen wertvollen Dienst. Sie tragen durch ihre tägliche Arbeit im Land und in den Kommunen zum Allgemeinwohl bei. Dafür verdienen sie auch finanziell Anerkennung. Darüber hinaus ist es wichtig, den öffentlichen Dienst attraktiv und wettbewerbsfähig zu gestalten. In der Vergangenheit haben verschiedene Reformen, insbesondere die Polizeistrukturreform und die Bildungsreform, Beamtinnen und Beamte so stark gefordert, dass die derzeitige Besoldungspolitik höchst demotivierend ist. Sie zielt auch auf Spaltung von Tarifangestellten und Beamtinnen und Beamten ab, und das obwohl Jahrzehnte lang galt: Besoldung folgt Tarif. Das sollte auch so bleiben! Der DGB fordert die Landesregierung dazu auf, ihre Beschäftigten für deren Dienste zu honorieren. Die Beamtinnen und Beamten verdienen es, an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben. Das vorgeschlagene Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen, wäre dazu ein erstes Signal. Seite 2

3 Im Einzelnen: Die Regierungsfraktionen hatten sich vor ihrer Wahl noch für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Land und in den Kommunen ausgesprochen. Dass das Wort von gestern heute nicht mehr gilt, schadet dem Vertrauen in die Politik. Einnahmen stärken statt Beamte abstrafen Weder Beamtinnen und Beamte, noch sonstige abhängig Beschäftigte oder Bezieher/innen von Sozialleistungen sind dafür verantwortlich, dass dem Staat zu wenig Geld zur Verfügung steht, um seine Aufgaben zu schultern. Die öffentlichen Haushalte benötigen mehr Einnahmen für einen leistungsfähigen und bürgerfreundlichen öffentlichen Dienst. Mit Kürzen allein saniert man keinen Haushalt. Eine solche Politik schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Werben um qualifizierte Fachkräfte. Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten des Personals Die Landesregierung beruft sich bei der zeitlichen Verschiebung der Besoldungsanpassung auf den zu erbringenden Sparbeitrag des Landespersonals. Allerdings dürfen keiner Personengruppe, mithin den Beamtinnen und Beamten, Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden. Es bedarf stets eines sachlichen Grundes; der Hinweis auf notwendige Haushaltskonsolidierung genügt nicht. Außerdem geht aus der Pressemeldung des MFW vom hervor, dass die tatsächlichen Mehrkosten niedriger als geplant liegen. Damit wird sogar Geld vorenthalten. Das ist den Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst auf keinen Fall vermittelbar! Demotivation und Störung des Betriebsfriedens Die Beamtinnen und Beamte in haben in den Jahren seit 1982 bereits 44 Monate auf eine Besoldungsanpassung warten müssen. Allein dadurch haben sie einen enormen Beitrag zur Haushaltskonsoldierung geleistet. Statt dessen verdienen sie und sie brauchen die finanzielle Honorierung ihres Einsatzes! Die Abkopplung der Besoldungsentwicklung von der Tarifentwicklung ist diskriminierend, demotivierend und kann den Betriebsfrieden im öffentlichen Dienst gefährden. Wirtschaftliche Teilhabe Im Gesetzesentwurf wird Bezug auf 16 LBesGBW und die entsprechende Regelung im LBeamtVGBW genommen, nach der die Bezüge regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen sind. Eine zeitlich verzögerte Übertragung führe jedoch nicht zu einer dauerhaften Abkoppelung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von der allgemeinen Seite 3

4 Entwicklung, so meint die Landeregierung. Diese Schlussfolgerung greift nach Meinung des DGB zu kurz: Die Besoldung sollte nicht nur gewährleisten, dass die Beamtinnen und Beamten ihren Unterhalt nach den Maßstäben der sich entwickelnden Wohlstandsgesellschaft bestreiten können. Besoldung muss auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gewährleisten und zwar im Vergleich zur privaten Wirtschaft, wenn das Gebot der sog. Bestenauslese" greifen soll. Nachwuchs gewinnen, Wettbewerbsfähigkeit herstellen Gerade in ist der Wettbewerb um fähige Bewerberinnen und Bewerber groß. Deshalb dürfen die Arbeits- und Einkommensbedingungen nicht hinter denen der Privatwirtschaft und den bei Land und Kommunen arbeitenden Tarifbeschäftigten zurückbleiben. Wie ein Bumerang kommt schon jetzt die unsoziale Besoldungspolitik in Form der dürftigen Bewerberlage zu den Dienstherrn zurück. Das Land hat darauf mit der Gründung einer Fachkräfteallianz reagiert. Wie passt es da zusammen, dass die Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung fortgeführt wird, dass selbst die unteren Besoldungsgruppen nicht von der zeitlichen Verzögerung ausgenommen werden und der gehobene Dienst und höhere Dienst eine Nullrunde ertragen soll obwohl sie durch Absenkung der Eingangsbesoldung betragsmäßig in den ersten drei Berufsjahren teilweise unter der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe stehen? Sozial (un-)gerechte Besoldungspolitik Die unterschiedliche Anpassung der Besoldungsgruppen wird als soziale Komponente deklariert. Gerade niedrige Besoldungsgruppen benötigen aber die zeit- und inhaltsgleiche Bezügeanpassung, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten direkt ausgleichen zu können. Die verzögerte Übernahme ab A 10, bzw. ab A 13 ist ein Sonderopfer und Affront: Die Kollegen und Kolleginnen verfügen über einen akademischen Abschluss, im öffentlichen Dienst tragen sie ein hohes Maß an Verantwortung, sind als Leiter/in von großen Personalkörpern oder als herausragende Spezialisten tätig. Viele von ihnen könnten ebenso gut Leiter/in in Unternehmen der Privatwirtschaft sein. So wird es dem Land nicht gelingen, dem Fachkräftemangel zu begegnen! Der Öffentlichkeit aber wird unterschwellig vermittelt, Beamtinnen und Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 seien Besserverdienende, die auf Einkommenssteigerungen verzichten und gleichzeitig mehr Eigenleistungen für die Krankheitsvorsorge aufbringen können. Beihilfe und Versorgung Im Zusammenhang mit der Besoldungspolitik kann die Beihilfe nicht außer Acht gelassen werden. Sie ist durch die Gesundheitsreform Anpassungen ausgesetzt, die ähnlich der bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Kürzungen bei der Beihilfe kommen einer Besoldungskürzung gleich. Beamtinnen und Beamte müssen Seite 4

5 für ihre Absicherung im Krankheitsfall neben der Beihilfe selbst aufkommen. Dazu bleibt ihnen im gegenwärtigen System nur die private Krankenversicherung zur Verfügung. Angesichts der Kostenexplosion der PKVen im Gegensatz zur GKVen zieht dies eine hohe finanzielle Belastung nach sich. Insbesondere für niedrigere Besoldungsgruppen ist dies unsozial und trifft sie im Verhältnis besonders stark. Durch die zeitliche Verschiebung wird zudem der von den Beamtinnen und Beamten finanzierten Versorgungsrücklage weniger Geld zugeführt. Lehrerinnen und Lehrer brauchen Unterstützung Der DGB will an dieser Stelle gesondert auf die Lage der Lehrerinnen und Lehrer hinweisen. Sie werden in besonderem Maße zur Sanierung des Landeshaushalts herangezogen. Zu nennen ist hier zuvorderst die Absenkung der Eingangsbesoldung. Für alle ab 2013 neu Eingestellten ab Besoldungsgruppe A 12 geht es um immerhin 8%! Dies hat zur Folge, dass der abgesenkte Betrag der Eingangsbesoldung (A 12 Stufe 4) bei 2910,97 liegt, wogegen das reguläre Entgelt in A 11 Stufe 4 bei 2932, 20 und in A 10 Stufe 7 bei 3020, 23 liegt! Hinzu kommt die enorme Arbeitsbelastung, zu der die beabsichtigte Streichung von Lehrerstellen führen wird, wovon im Doppelhaushalt 2013/14 bereits Stellenstreichungen umgesetzt wurden. Die Streichung der Beförderungsmöglichkeit für Hauptschullehrer/innen und die Rücknahme der Besoldungsanhebung, der Wegfall von Zulagen für Funktionsstelleninhaber/innen an Haupt- und Werkrealschulen, sowie für die Fachberater/innen Schulentwicklung des gehobenen Dienstes und die Zulagen für die Fremdevaluator/innen sind weitere schmerzhafte Beispiele. Gleichzeitig zeigen die Lehrerinnen und Lehrer größten Einsatz, um gemeinsam mit der Landesregierung die Bildungsreformen gut und im Sinne der Kinder und Jugendlichen umzusetzen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden dafür starkem Erfolgsund Reformdruck ausgesetzt. Sie benötigen jetzt die Anerkennung ihrer Bemühungen zumindest in Form angemessener Besoldungspolitik! Zulagenerhöhung Der DGB fordert für 2013 die Erhöhung der Feuerwehrzulage nach 49 LBesGBW und die Erhöhung der Beträge in Anlage 14 um 25 Euro. Für 2014 und künftige Jahre sind diese Beträge entsprechend zu dynamisieren. Mit der Feuerwehrzulage werden die Besonderheiten des Feuerwehreinsatzdienstes pauschal abgegolten. Erschwerniszuschläge für Hitze, Kälte, Nässe, Staub, Schmutz, Belastungen durch Rauchgas, Giftstoffe, Arbeiten in großen Höhen etc. werden nicht gesondert bezahlt. Sie wurden seit Jahren nicht mehr angepasst, während gleichzeitig die Aufgaben zunehmen. So müssen die Berufsfeuerwehren zunehmend Aufgaben erfüllen, die bislang durch ehrenamtliche freiwillige Feuerwehren erfüllt wurden. Seite 5

6 Auch soll die seit 1999 bei 79,89 Euro eingefrorene Zulage für geschäftsführende Schulleiter/innen wieder in den Katalog der dynamisierungsfähigen Zulagen aufgenommen werden. Zu den Regelungen im Einzelnen Zu Artikel 1 2 und 3 (Besoldungsanpassung 2013/2014) In 2 und 3 jeweils in den Absätzen 1 und 5 wird die Anpassung der Stellenzulagen vermisst. Der DGB fordert diese ein. Seit mehr als 10 Jahren wurden diese Zulagen nicht mehr dynamisiert. Es erschließt sich nicht, warum die Landesregierung sogar darauf verzichtet, dies gegenüber den Betroffenen zu begründen. Die Anforderungen an die Stelleninhaberinnen und Inhaber stiegen kontinuierlich, die Honorierung mittels der Stellenzulage aber nicht. Der DGB lehnt die in 2 Abs. 4 beabsichtigte zeitlich gestaffelte Besoldungsanpassung ab. Die unterschiedliche Anpassung der Besoldungsgruppen wird als soziale Komponente bezeichnet. Diese wirkt sich aber gerade in niedrigen Besoldungsgruppen unsozial aus und ist auch nicht angemessen, da die Bezügeanpassung direkt in den Ausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten fließt. Die Besoldungsgruppen ab A 12 erfahren mindestens für 2013 eine Nullrunde und müssen somit die Preissteigerungen aus der eigenen Tasche ausgleichen nehmen sie nur im geringen Maße an der Einkommensentwicklung teil. Eine zeitliche Verschiebung ist für alle von der Absenkung der Eingangsbesoldung Betroffenen erst Recht untragbar. Zu Artikel 1 4 und 5 (Versorgungsanpassung 2013/2014) Die Anpassung der Versorgung für die Besoldungsgruppen A 1 bis 4 lehnt der DGB in der vorgelegten Form ab, da die beabsichtigte Gleichbehandlung dieser Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit denen in den Besoldungsgruppen A 5 bedeutet, dass deren Versorgung erst sechs Monate später angepasst wird. Dass ausgerechnet dieser Personenkreis (992 Versorgungsempfängerinnen und Empfänger; Quelle: Statistisches Landesamt, Stand ) ebenfalls einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten soll, ist unsozial und völlig inakzeptabel. Zu Artikel 2 Zu 66 Absatz 4 bis 6 LBeamtVG liegt derzeit ein Entwurf vor (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verschiedener Dienstrechtlicher Vorschriften, AZ /93). Der DGB regt an, diesen Paragraphen im Zuge des BVAnpGBW mitzuregeln. Zu Artikel 3 und 4 Keine Anmerkungen. Seite 6

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