NACHHALTIGE VERJÜNGUNG UND NUTZUNG DES BERNER WALDS
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- Johann Kopp
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1 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 1 Medienkonferenz BERNER WALD; Schüpberg, 28. August 2007 Referat von Herrn Kantonsoberförster Hansruedi Walther, Vorsteher Kantonales Amt für Wald NACHHALTIGE VERJÜNGUNG UND NUTZUNG DES BERNER WALDS Sehr geehrte Damen und Herren Ist Ihr Wald in Form? Diese Frage stellen wir den rund 36'000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern im Kanton Bern im Rahmen der Kampagne Nachhaltige Verjüngung und Nutzung des Berner Waldes. Die Frage richtet sich primär an jene Waldbesitzenden, die ihren Wald nicht regelmäßig nutzen oder seit längerer Zeit den Wald nicht mehr bewirtschaftet haben. Ja, es gibt sie, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die seit Jahrzehnten keinen Schritt mehr in ihrem Wald gegangen sind, die nicht mehr wissen, wo ihr Wald liegt, o- der im Extremfall vielleicht gar nicht wissen, dass sie Wald besitzen. Verantwortlich dafür ist unter anderem der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der dazu führt, dass die Zahl der Selbstbewirtschafter immer kleiner wird. Mit unserer Nachhaltigkeitskampagne bezwecken wir, dass möglichst viele, vor allem inaktive Waldbesitzer, den Förster kontaktieren und sich beraten lassen. Das
2 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 2 Ziel der Kampagne liegt in einer vermehrten Verjüngung und Nutzung der Berner Wälder, damit die vielfältigen Waldleistungen langfristig gesichert bleiben. Der Forstdienst will nicht einfach eine Mehrnutzung von Holz, sondern wir wollen gezielt mehr Nachhaltigkeit im Wald erreichen. 1. Was umfasst die Kampagne? Ich möchte Ihnen den Inhalt und den Ablauf der Kampagne näher vorstellen: Jede Waldbesitzerin und jeder Waldbesitzer im Kanton Bern erhält in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben mit einem Flyer als Beilage. Das tönt einfach. In der Praxis ist dies alles andere als einfach, denn die Adressen der Waldbesitzer sind nicht ohne weiteres verfügbar. So gibt es beispielsweise im Berner Oberland noch größere, unvermessene Waldgebiete. Eine 100-prozentige Abdeckung ist also nicht möglich. Zudem ist wegen der Komplexität der Besitzesverhältnisse damit zu rechnen, dass Waldbesitzer zwei oder mehrere Briefe bekommen werden. Der Flyer ist absichtlich knapp gehalten. Er bezweckt einzig und allein, die Waldbesitzer zu sensibilisieren und dazu zu bewegen, den Kontakt mit ihrem Förster zu suchen. Der Kontakt mit dem Waldbesitzer verschafft dem Forstdienst die Möglichkeit, diesen umfassend zu beraten. Damit ist sichergestellt, dass eine allfällige Waldnutzung ziel- und fachgerecht erfolgt. Der Flyer will die Waldbesitzer mit drei Fragen dazu bringen, sich über den Zustand ihres Waldes und über eine allfällige Nutzung Gedanken zu machen. Dabei sollen sie realisieren, dass sie sich kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung vom Förster beraten lassen können. Die drei Fragen und die dazugehörigen Antworten lauten: Wie steht es um ihren Wald? Wächst Jungwald nach? - Fragen Sie Ihren Förster! Ist eine rentable Holzernte auch in Ihrem Wald möglich? - Lassen Sie sich von Ihrem Förster beraten! Wer unterstützt Sie bei der Holznutzung? - Kontaktieren Sie Ihren Förster! Wer der oder die zuständigen Förster sind, ist aus dem persönlichen Brief ersichtlich. Der Waldbesitzer kann den Förster direkt telephonisch kontaktieren oder den am Brief angehängten Talon einsenden. 2. Leistungen des Forstdienstes Die Förster beraten die Waldbesitzer auf Wunsch umfassend. Dazu gehört die waldbauliche Beratung, bei der konkrete Maßnahmen im einzelnen Wald diskutiert und vorgeschlagen werden. Will ein Waldbesitzer in seinem Wald einen Holzschlag ausführen, wird der Förster den Schlag anzeichnen, das heißt: Er bezeichnet im Bestand diejenigen Bäume, die gefällt werden sollen. Zudem versucht der Förster die Waldbesitzenden für die eigentumsübergreifende Zusammenarbeit zu motivieren und bietet seine Unterstützung für die Koordination an. Die unentgeltliche Beratung schließt auch die Wahl der Arbeitsverfahren und die Erstellung eines Konzepts für die Feinerschließung ein. Mit der Feinerschließung wird vorgegeben, wo mit den Holzerntema-
3 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 3 schinen im Bestand gefahren werden darf und wo nicht. Last but not least berät der Förster den Waldbesitzer auch bei der Vergabe der Arbeiten an einen Unternehmer und begleitet ihn bei der Abnahme des Holzschlags nach der Ausführung. Mit dem Förderungskonzept AURIGA stehen dem Förster zusätzlich Instrumente zur Förderung von eigentumsübergreifenden Maschineneinsätzen und der gemeinsamen Holzvermarktung zur Verfügung. 3. Welche Wirkungen wollen wir mit der Kampagne anstreben? Mit der Kampagne will das Amt für Wald das Ziel einer nachhaltigen Verjüngung und Nutzung des Berner Waldes erreichen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die langfristige Sicherung der Waldfunktionen. Wie der Volkswirtschaftsdirektor, Regierungsrat Andreas Rickenbacher, eben ausgeführt hat, können wir mit öffentlichen Mitteln lediglich die Leistungen von Wäldern mit Vorrangfunktionen sichern. Im Wald ohne Vorrangfunktionen ist die Eigenwirtschaftlichkeit bester Garant für die Erfüllung der zahlreichen Waldfunktionen. Die Sicherung der Waldfunktionen ist aber nur zu erreichen, wenn die Waldbesitzer mitmachen. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei in der Bewirtschaftung ihres Waldes. Eine Bewirtschaftungspflicht besteht nicht. Die Kampagne ist vor allem auf den Wald ohne Vorrangfunktionen ausgerichtet. Mittels Beratung versuchen die Förster die Waldbesitzer dazu zu bringen, Durchforstungen und Verjüngungsschläge dort auszuführen, wo waldbaulicher Handlungsbedarf besteht. Letztlich entscheidet aber der Waldbesitzer, ob er einen Holzschlag ausführen will oder nicht. Somit ergibt sich eine Mehrnutzung dort, wo a) Handlungsbedarf besteht und b) die Bereitschaft des Waldbesitzers vorhanden ist. Für die Bereitschaft der Waldbesitzer spielt der Holzmarkt eine große Rolle. Aktuell sind die Voraussetzungen und auch die Aussichten günstig. Wir erwarten eine Mehrnutzung von mindestens 20 bis 30 Prozent gegenüber dem Mittelwert der Jahre , haben uns aber kein Mengenziel gesetzt. Wir streben eine Mehrnutzung an, weil in den letzten 10 Jahren vom durchschnittlichen Zuwachs im Bernerwald nur ungefähr zwei Drittel genutzt wurden. Ein Drittel blieb im Wald stehen, das waren mehr als eine halbe Million Kubikmeter Holz pro Jahr. Eine solche Unternutzung führt langfristig zu nicht mehr nachhaltig aufgebauten Waldbeständen. Wie viel vom heute noch ungenutzten Zuwachs tatsächlich verfügbar ist und zusätzlich genutzt werden kann, müssen wir im Detail noch feststellen. Die Daten zur Veränderung des Holzvorrates in den letzten 10 Jahren wurden mit dem Landesforstinventar III der Periode erhoben und werden erst zu Beginn des nächsten Jahres publiziert. Ein Teil des natürlichen Zuwachses wird wegen schwierigen topographischen Verhältnissen, fehlender Erschließung, mangelndem Interesse der Waldeigentümer und
4 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 4 auch wegen bewusstem Verzicht auf Nutzung in Reservatsflächen weiterhin im Wald stehen bleiben. Eine langfristige Nutzungssteigerung scheint aus heutiger Sicht aber notwendig und realistisch. Zudem möchten wir gebietsweise die zu hohen Holzvorräte abbauen und auf ein nachhaltiges Vorratsniveau senken. Wir werden die Wirkungen der Kampagne in einem Controlling feststellen. Die Förster haben den Auftrag, gezielt Daten zu erheben. Das Controlling soll Auskunft geben über die Anzahl Kontakte mit Waldbesitzern, die Anzahl Beratungen und ausgeführte Holzanzeichnungen, die angezeichnete Holzmenge. Es soll auch aufzeigen, wo noch Lücken bestehen. 4. Rahmenbedingungen Die Nachfrage nach Rundholz und auch die Holzpreise haben sich in den letzten 2 Jahren nach einer langen Zeit rückläufiger Entwicklung endlich wieder erholt. Es herrscht Aufbruchstimmung in der Wald- und Holzwirtschaft, was die Kampagne stark begünstigt. Die Umsetzung würde stark erschwert, wenn die Nachfrage und die Holzpreise unerwartet wieder stark zurückgehen würden. Dank den diversen Ausbau- und Neubauprojekten für Sägekapazitäten in der Schweiz haben sich die Absatzaussichten im Inland deutlich verbessert. Die Kampagne müsste aus volkswirtschaftlicher Sicht ernsthaft hinterfragt werden, wenn das zusätzlich anfallende Holz zum großen Teil nur im Export abgesetzt werden könnte, weil dann auch ein Teil der Wertschöpfung exportiert würde. Die Erweiterung der Sägekapazitäten in der Schweiz kommt nicht nur gelegen, sie ist für die anvisierte Mehrnutzung im Berner Wald geradezu erwünscht. 5. Auswirkungen der Kampagne aus Sicht der Öffentlichkeit Die aufmerksamen Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden vermehrt Holzschläge in Gebieten feststellen, wo schon lange nicht mehr oder nur sehr sporadisch geholzt wurde. Sie werden, vor allem im Privatwald, auch größere Holzschläge antreffen, weil nur in eigentumsübergreifender Zusammenarbeit moderne und effiziente Arbeitsverfahren eingesetzt werden können. Für den Einsatz von mechanisierten Arbeitsverfahren mit Vollernter und Forwarder ist eine Nutzungsmenge von 1'000 bis 2'000 Kubikmeter im gleichen Waldgebiet anzustreben, damit die Umsetzungs- und Bündelungskosten weniger ins Gewicht fallen. Entgegen verbreiteter Meinung sind jedoch mechanisierte Verfahren nicht schädlicher als die konventionelle Holzernte mit Motorsäge und Traktor. Sie sind im Gegenteil:
5 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 5 schonender für den Waldbestand und den Boden, da sich die Fahrbewegungen der modernen Maschinen auf die geplanten Rückegassen beschränken und sich die Maschinen auf einem Teppich aus Ästen vorwärts bewegen. schonender für den Menschen. Mit den neuen Verfahren nehmen die gesundheitsschädigende Arbeit und die Unfallhäufigkeit im Wald ab. Bei größeren Holzschlägen entstehen insgesamt weniger Störungen für Tiere und Pflanzen, weil in demselben Waldgebiet dann in der Regel über Jahre Ruhe herrscht. Die Holznutzung kann grundsätzlich auf verschiedene Weise erfolgen. Bei Durchforstungen werden die Bestände erdünnert und die Bäume mehrheitlich einzeln geerntet. Stabile und qualitativ gute Bäume werden durch die Entnahme ihrer schärfsten Konkurrenten gefördert. Ein Eingriff ist von außen oft kaum erkennbar. Mit Verjüngungsschlägen werden kleinere und größere Lücken im geschlossenen Altbestand geschaffen. Der Wald ist ein dynamisches System. Damit Jungwald wachsen kann, müssen erntereife Stämme geschlagen werden. Es muss Platz geschaffen werden, damit Licht und Wärme auf den Boden gelangen kann und gute Wuchsbedingungen für den jungen Wald entstehen. Die Schlaggröße wird dem Standort und den vorhandenen Baumarten angepasst. Zur Förderung von lichtbedürftigen Arten wie der Eiche sind relativ große Holzschläge notwendig. Die Waldverjüngung erfolgt im Kanton Bern in der Regel auf natürliche Weise ohne Pflanzungen. Der Anblick von größeren Holzschlägen ist ungewohnt. Auch sorgfältige Eingriffe hinterlassen Spuren im Bestand und auf den Rückelinien. Die Narben verwachsen dank der großen Regenerationskraft des Waldes sehr rasch wieder. Anders verhält es sich mit den Fahrspuren auf den Rückelinien, die länger bestehen bleiben. Entscheidend ist jedoch, die Fahrbewegungen strikte auf ein festgelegtes Netz von Rückegassen zu beschränken. Auf diesen im Voraus bezeichneten Fahrlinien sind beschränkte Bodenschäden nicht ganz zu vermeiden. Nicht in Kauf genommen werden dürfen übermäßige Fahrspuren, wie sie beim Befahren von ungenügend tragfähigen Böden entstehen. In diesen Fällen sind günstigere, klimatische Verhältnisse abzuwarten (Frost-, Trockenperioden), ist die technische Befahrbarkeit zu verbessern (zum Beispiel durch Einbringen von Holzprügeln), oder es ist ein anderes Ernteverfahren zu wählen (zum Beispiel Seilkran). Im letzten Frühjahr gab es leider einige Holzschläge, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. So fehlte beispielsweise das Feinerschließungskonzept, die Eingriffsstärke war dem Wald nicht angepasst oder der Bestand wurde bei ungünstigem Bodenzustand befahren. Die Reaktionen aus der Bevölkerung blieben nicht aus. Allfällige Befürchtungen der Waldbesucherinnen und Waldbesucher, der Wald werde jetzt erneut ausgebeu-
6 MK BERNER WALD/28. August 2007 Seite 6 tet, sind dennoch unbegründet. Die Waldgesetzgebung gewährleistet hohe Standards bei der Waldbewirtschaftung: Kahlschläge sind verboten, und Holzschläge müssen vom Forstdienst bewilligt werden. Bewilligungen können auch verweigert werden, wenn geplante Holzschläge gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Das Amt für Wald wird die Einhaltung der Waldgesetzgebung überwachen.
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